Strandgut sammeln: Achtung bei verbotenen Souvenirs!
Veröffentlichungsdatum: 31. Juli 2026
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Sommerzeit ist Strandzeit. Und für viele Menschen gehört dazu auch, Strandgut zu sammeln. Eine schöne Muschel, ein geschliffener Stein oder ein interessantes Stück Treibholz werden gerne als Erinnerung mitgenommen. Doch tatsächlich ist das nicht immer erlaubt. Wer am Strand einfach zugreift, kann sich mehr Ärger einhandeln, als er ahnt. Wir erklären, wann Sie mit Bußgeldern oder Strafen rechnen müssen.
Deutschland: Die „Handstraußregelung” schützt Strandgutsammler

An deutschen Nord- und Ostseestränden gilt grundsätzlich ein recht entspanntes Prinzip. Die sogenannte „Handstraußregelung” gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erlaubt es Ihnen, Naturgegenstände wie Muschelschalen, kleine Steine, Treibholz oder Sand in geringen Mengen für den eigenen Privatgebrauch mitzunehmen.
Auch das Sammeln kleiner Mengen Bernstein ist für private Zwecke erlaubt. Passen Sie aber auf, dass Sie diesen nicht mit weißem Phosphor aus Weltkriegsmunition verwechseln! Dieser kann sich bereits ab einer Temperatur von 34 °C selbst entzünden und Ihnen buchstäblich ein Loch in die Tasche brennen!
Es gibt aber auch in Deutschland einige Verbote zu beachten, wenn Sie Strandgut sammeln:
- In Naturschutzgebieten und Nationalparks, wozu z. B. ein Großteil des deutschen Wattenmeers zählt, gilt ein absolutes Entnahmeverbot.
- Küstenschutzbauten wie Deiche, Wellenbrecher oder geschützte Dünen müssen unangetastet bleiben. Hier dürfen Sie keine Steine, Geröll oder Sand entfernen.
- Das Sammeln größerer Mengen Strandgut, z. B. eimer- oder sackweise, ist ohne behördliche Genehmigung verboten. Das gilt besonders, wenn der Abtransport für gewerbliche Zwecke erfolgt, weil Sie z. B. Muscheln verkaufen wollen.
- Das Mitnehmen von lebenden Tieren, z. B. lebenden Muscheln, Schnecken oder Krebsen, ist streng verboten.
- Handelt es sich um geschützte Arten, dürfen selbst kleine Stücke wie Muschelschalen, Federn oder Knochen nicht gesammelt werden.
- Historische Gegenstände, wie z. B. alte Tonscherben oder Münzen, müssen an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege gemeldet werden.
- Höherwertige Gegenstände über 10 Euro (z. B. Schmuck, Elektronik oder Treibgut aus Frachtcontainern) müssen bei der Polizei oder dem lokalen Fundbüro abgegeben werden. Meldet sich der Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nicht, gehört der Gegenstand rechtlich dem Finder.

Verbotenes Strandgut sammeln: Welches Bußgeld droht?
Wenn Sie die Verbote zum Strandgutsammeln missachten, verstoßen Sie in der Regel gegen mindestens ein bestimmtes Gesetz – und das entscheidet dann auch darüber, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen:
- Naturschutzgesetz (Bundesnaturschutzgesetz oder Landesnaturschutzgesetz): je nach Bundesland und Ausmaß 50 € bis 50.000 € Bußgeld
- Küstenschutz-/Deichschutzgesetz: je nach Bundesland bis 50.000 € Bußgeld
- Artenschutzgesetz: bis 50.000 € Bußgeld oder in schweren Fällen Geld- oder Freiheitsstrafe
- Strafgesetzbuch (bei Unterschlagung wertvoller Funde): Geld- oder Freiheitsstrafe
- Denkmalschutzgesetz: je nach Bundesland bis 500.000 € Bußgeld
Tipp: Anstatt Strandgut zu sammeln und so womöglich ein hohes Bußgeld zu kassieren, kann es genauso viel Spaß machen, schöne Funde einfach zu fotografieren. Das ist völlig legal. Sie können auch noch ein Notizbuch führen und aufschreiben, wann und wo Sie den Fund gemacht haben und was daran besonders schön oder interessant war. Gerade Kinder lernen so, sich für die Natur zu begeistern und sie gleichzeitig zu respektieren.
Achtung, Erinnerungsstücke aus dem Ausland können richtig teuer werden!

Während in Deutschland das Sammeln kleiner Mengen Sand oder Muscheln außerhalb von Naturschutzgebieten toleriert wird, sollten Sie im Ausland aufpassen. Denn in vielen Ländern gelten weitaus strengere Verbote als bei uns. So besteht in den meisten EU-Ländern ein striktes Null-Toleranz-Prinzip zum Schutz vor Küstenerosion. Sand, Kiesel oder häufig auch Muscheln dürfen in Ländern wie Italien, Griechenland oder Frankreich nicht mitgenommen werden. Hier können bis zu vierstellige Bußgelder drohen, wenn Sie illegal Strandgut sammeln.
Und wer gerne in die Tropen reist, sollte tunlichst vermeiden, Naturgegenstände als Souvenir zu sammeln (oder zu kaufen). Denn viele Funde wie Korallen, Schnecken, Muscheln, getrocknete Seepferdchen oder Federn gehören zu weltweit geschützten Arten nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Spätestens bei Ihrer Rückreise nach Deutschland wird hier der Zoll zuschlagen und die Erinnerungsstücke beschlagnahmen. Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Besonders vorsichtig sollten Sie in Ländern mit einer reichen Historie sein, vor allem in Griechenland, Ägypten und der Türkei. Hier kann selbst ein unscheinbarer Stein von einer Ruine oder einem Tempel stammen und somit als geschütztes Kulturgut gelten. Wenn Sie einen solchen Fund einfach einstecken, begehen Sie keine kleine Ordnungswidrigkeit, sondern Kulturgutschmuggel. Hierfür drohen in der Türkei bis zu 12 Jahre Gefängsnisstrafe.

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