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Strafzettel von der fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sollten Sie mit einer Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH umgehen?

Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?
Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?

Viele Supermarktbetreiber lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen. Dadurch möchten sie gewährleisten, dass die kostenlosen Parkplätze auch wirklich den Kunden vorbehalten sind und nicht etwa von Fremd- oder Dauerparkern belegt werden. Zu diesen privaten Parkraumüberwachungsunternehmen zählt auch die fair parken GmbH.

Zum Teil ist es Kunden lediglich erlaubt, ihr Fahrzeug ein bis zwei Stunden kostenlos vor dem Supermarkt abzustellen. Dies wird mithilfe einer Parkscheibe kontrolliert. Haben Sie als Autofahrer die maximale Parkdauer überschritten oder die vorgeschriebene Parkscheibe vergessen, kann es schnell passieren, dass die fair parken GmbH einen Strafzettel an Ihrem Kfz hinterlässt. Wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: fair parken GmbH

Ist eine Parkraumüberwachung durch die fair parken GmbH überhaupt rechtens?

Supermarktparkplätze gehören nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, sondern werden als Privatgrundstücke angesehen. Daher ist es privaten Unternehmen, wie beispielsweise der fair parken GmbH, gestattet, im Auftrag des jeweiligen Supermarktes Regeln zum Parken aufzustellen und Verstöße dagegen zu ahnden.  

Ist das von der fair parken GmbH ausgestellte Ticket mit einem Bußge‌ldbescheid gleichzusetzen?

Nein, die Zahlungsaufforderung von fair parken ist nicht mit einem Bußg‌eldbescheid gleichzusetzen. Ein solcher kann nur auf Parkverstöße im öffentlichen Verkehr folgen. Bei einem Strafzettel für das Falschparken auf privatem Grund und Boden handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Wann handelt es sich bei einem Strafzettel der fair parken GmbH um Abzocke?

Kunden müssen sowohl Kenntnis über die einzuhaltenden Regeln auf dem Supermarktparkplatz als auch über die Strafen bei Verstößen dagegen haben. Über diese muss sie die fair parken durch ein Sch‌ild am Eingang des Parkplatzes informieren, welches gut lesbar ist. Gibt es kein Hinweisschild oder befindet sich dieses irgendwo am Rand und kann leicht übersehen werden, ist die Strafe in der Regel nicht zulässig. Diese darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch sein. Maximal das Doppelte eines regulären Verwarnungsgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen ist dabei gestattet (ca. 30 Euro).

Wie können Sie gegen einen Strafzettel von fair parken Widerspruch einlegen?

Sie müssen Ihren Widerspruch der fair parken GmbH schriftlich zukommen lassen und ihn entsprechend begründen. Dazu können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

fair parken GmbH: Ist die Parkraumüberwachung zulässig?

Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.
Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr einen Parkverstoß leistet und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auf eine solche folgt normalerweise ein Verwarnungs- oder Bußgeld, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgehalten ist. Parkplätze von Einkaufszentren oder Supermärkten sind jedoch kein Teil des öffentlichen Verkehrs. Vielmehr handelt es sich dabei um Privatgrundstücke.

Aus diesem Grund steht es dem jeweiligen Parkplatzbesitzer frei, private Unternehmen, wie beispielsweise die fair parken GmbH, damit zu beauftragen, die Parkflächen zu überwachen. In diesem Zuge werden Regeln für das Parken sowie Strafen bei Missachtung dieser aufgestellt. Diese bestehen nicht selten aus einer Höchstparkdauer von ein bis zwei Stunden sowie dem Nutzen einer Parkscheibe, um dies überprüfen zu können.

Sobald Sie als Kunde diesen Privatparkplatz nutzen, kommt im Regelfall ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande; Sie erklären sich demzufolge mit den dort geltenden Vorschriften einverstanden. Dazu müssen Sie jedoch darauf hingewiesen worden sein. Daher muss die fair parken GmbH ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gut lesbar gleich am Eingang des Parkplatzes mithilfe eines Hinweisschildes anbringen.

Achtung: Ansonsten findet kein Vertragsabschluss statt, was dazu führt, dass die jeweiligen Vorschriften zum Parken keine Anwendung finden. Demzufolge darf die fair parken GmbH keine Strafe verhängen, sollten Sie sich in diesem Fall nicht daran gehalten haben. Tut sie es dennoch, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen. Welche Punkte außerdem für einen solchen Schritt sprechen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Zusatzwissen: Auch wenn die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet werden, gibt es dabei kleine aber feine Unterschiede. Im Verwaltungs- und Sozialrecht ist die Rede von einem Widerspruch, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht der Begriff „Einspruch“ gebraucht wird. Demzufolge legen Sie bei einem Strafzettel der fair parken GmbH keinen Einspruch ein, sondern einen Widerspruch.

Welche Punkte rechtfertigen einen Widerspruch bei der fair parken GmbH?

Anschließend haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, unter welchen Umständen Sie einen Widerspruch anstreben sollten, woraufhin Sie die verhängte Vertragsstrafe der fair parken GmbH nicht bezahlen müssen:

  • Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
  • Es gab zwar ein Hinweisschild, dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
  • Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
  • Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.

Bedenken Sie: Für einen erfolgreichen Widerspruch bei der fair parken GmbH reicht es normalerweise nicht aus, einfach zu behaupten, das Hinweisschild sei schwer ersichtlich oder gar nicht vorhanden gewesen. Vielmehr sollten Sie dies mit Beweisen, wie z. B. Fotos, oder ggf. der Aussage Ihres Beifahrers belegen können. Darüber hinaus können Vertragsstrafen lediglich vom Vertragspartner selbst gefordert werden. Waren Sie nicht der Fahrer, sondern sind nur der Halter des Kfz, kann Ihnen in der Regel auch keine Strafe auferlegt werden.

Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.

Letztere darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Zwar gibt es keinen eigenen Bußgeldkatalog für Vertragsstrafen bei Parkverstößen im privaten Raum, weshalb diese je nach Unternehmen variieren können, allerdings sind Letzteren dabei dennoch gewisse Grenzen gesetzt. Gemäß § 307 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen schließlich als unwirksam anzusehen, sobald sie in einem unangemessenen Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Daher muss sich die Vertragsstrafe der fair parken GmbH an den regulären Verwarnungs- bzw. Bußgeldern für Parkverstöße orientieren und darf maximal doppelt so hoch ausfallen. Deutlich höher als 30 Euro sollte es also in der Regel nicht sein, ansonsten sollten Sie einen Widerspruch anstreben.

Interessant: In manchen Fällen können Sie vonseiten der fair parken GmbH mit Kulanz rechnen. Haben Sie die Parkscheibe vergessen und daher eine Vertragsstrafe erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen diese erlassen wird, wenn Sie bei der fair parken Ihren Kassenbon einreichen und damit nachweisen können, dass Sie die Höchstparkdauer nicht überschritten haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.

Muster: Bei der fair parken GmbH Widerspruch einlegen

Im Folgenden finden Sie ein Muster, das Sie verwenden können, um bei der fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen:

Mario Mustermann
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf

[Datum]

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich, einen Vertragsverstoß auf dem von Ihnen überwachten Parkplatz des Supermarktes [Name/Adresse] begangen zu haben. Dem widerspreche ich hiermit. Meinen Widerspruch begründe ich dabei wie folgt:

[Begründung, z. B. es war kein Hinweisschild vorhanden, das Schild war nicht klar ersichtlich, die Vertragsstrafe fällt unverhältnismäßig hoch aus, Sie selbst sind nicht gefahren, etc.]

_________________________________________________
Musterstadt, den [Datum] + Unterschrift

fair-parken-widerspruch-muster

Muster für einen Widerspruch bei der fair parken GmbH

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von der fair parken GmbH kostenlos herunter!

Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch selbst anpassen und mit Ihren Angaben versehen müssen. Dieses Musterschreiben dient lediglich der Orientierung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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103 Kommentare

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  1. Kirsche
    Am 16. Juni 2023 um 11:35

    Habe bei Netto in Dresden geparkt und keinen Hinweis auf eine Parkscheibenpflicht gesehen . Mein gesuchter Artikel war ausverkauft also ab zum nächsten Netto . Als ich nach ca. 10 min wieder am Auto war , ist der Mitarbeiter von FAIRPARKING schon über alle Berge und ich hatte ein Knöllchen unterm Scheibenwischer . Sehr ärgerlich . Nun habe ich den Kassenbon eingescannt und meine Sache geschildert . Als Antwort bekam ich von FAIRPARKING nur Bitte zahlen Sie 30 € . Für mich steht fest das ist ABZOCKE .

    • Dovonou A
      Am 23. Juni 2023 um 18:08

      Was kann man wegen falscher “Knöllchen” gegen tun! Bei uns auch Netto Crailsheim, Parkschein eingelegt aufversehen nicht korrekte Zeit war drauf. Nach 3min. war schon der Zettel da. Ich würde nun nicht mehr bei Netto einkaufen!

  2. Sio_x
    Am 9. Juni 2023 um 19:27

    Penny Baunatal (Kassel). Ein paar Euro im Markt und dann eine Verachtfachung des Preises durch das Knöllchen. Hatte den Kassenzettel nicht mitgenommen. Nach dem Telefonat mit den Raubrittern, war ich erstmal geschockt und so extrem sauer, dass mir niemand auch nur ansatzweise schräg kommen durfte. Dann fiel mit ein, du hast doch mit Karte bezahlt. In der App geschaut, es stand auch der Supermarkt mit drauf und Uhrzeit Datum. Erstmal durch geschnaubt und versucht ein Screenshot anzufertigen, der war natürlich aus Datenschutzgründen nur schwarz. Und dann fragte ich mich, was eigentlich mit dem Kassenzettel so ist, da stehen auch sensible Daten drin. Die sollte man vor dem Upload zu den Raubrittern unbedingt schwärzen. Ich habe mich dann bei Penny beschwert und denen auch gesagt, das wars, ich bin durch mit euch. Und die Frage was eigentlich mit Kunden ist, die im Markt keine Waren kaufen aber trotzdem reingehen und wieder herauskommen, hat Penny gar nicht beantwortet. Denn die können sich nicht frei-uploaden. Man hat mir nach einigen Stunden die 30€ erlassen, aber ich verzeihe nicht!

  3. DOBKE,
    Am 2. Mai 2023 um 11:17

    Tja, Eigentümer oder Besitzer von solchen Parkflächen ist doch eigentlich nicht “Fair Parken”. Müssen die nicht ihr Tätigwerden mit einer Vollmacht nachweisen. Mit denen konnt WC (wohl kaum) ein rechtsbegründender Verbrauchervertrag geschlossen werden, auch wohl nicht mit dem Eigentümer oder Besitzer. Wäre es nicht ratsam nicht zu reagieren oder gegen den Supermarkt o.ä. nach abmanhnung und Klagdrohung negative Feststellungsklage zu erheben?

  4. Inge S
    Am 28. April 2023 um 21:19

    War heute in Landshut am Rennweg im REWE Markt. Meine gehbehinderte Mutter brauchte 15 Minuten um einzukaufen. Wir waren schon öfter in diesem Markt und ich hab noch nie ein Schild gesehen, dass man eine Parkscheibe braucht. Als wir rauskamen war ein Strafzettel über 29,90 an der Scheibe! Ich finde es eine Frechheit und absolute Abzocke! REWE hat mich zum letzten mal geeshen. Des weiteren werde ich diese Strafe von der dubiosen Firma NICHT bezahlen! Eine Frechheit!

  5. Stefan R
    Am 6. April 2023 um 13:23

    Ich bin in Dresden notgedrungen auf einen Parkplatz gefahren, der von Playfair bewirtschaftet wird, da ich mir den Magen verdorben habe und urplötzlich einen starken Brechreiz hatte….nur um meine Fahrtüchtigkeit wieder her zu stellen….sofort Zettel dran mit 30 € Strafe.
    Als ich dem Betreiber freundlich meine Beweggründe geschildert habe, wurde mir geantwortet, auch wenn ich kotzen muss besteht Parkscheibenpflicht….
    Ich konnte weder auf der Straße, weil nur begrenzt eine Fahrspur in jede Richtung und keine Parkbucht vorhanden und um keine Gefahr durch dieses zwingende Gefühl für andere Verkehrsteilnehmer zu sein, anhalten und bin auf diesen Platz ausgewichen.
    Das ganze ist einfach nur abzocke und wird mit menschenverachtenden Mails beleidigend abgetan!!!!
    Bestes Deutschland aller Zeiten kann ich da nur sagen!!!

  6. Udo
    Am 31. März 2023 um 12:42

    Ich habe auf jedes Schreiben von fairparken Widerspruch “nicht angemessene Vertragsstrafe” eingelegt und bislang nur standisierte “Zahlungsaufforderungen” bekommen. fairparken reagiert nicht auf Widerspruch. Und es wurde ein unsinnige, aber kostenbewährte, Halterfeststellung durchgeführt.

    Folge ist, die Läden werden nicht mehr besucht und es wird nichts mehr gekauft. Ich werde die Filialleitungen vor Ort informieren.

    Hat jemand eine Idee, was ich da tun kann?

  7. Marco
    Am 6. März 2023 um 12:29

    Habe letzte Woche, wie sooft die Jahre davor, kurz bei Aldi/Rewe gehalten, um ein paar Dinge zu besorgen.
    8 Minuten später fand ich einen 30€ Zettel an der Windschutzscheibe, obwohl Parkscheibe im Auto liegt.

    Tja Aldi/Rewe und Co. Über 1000€ ließ ich bisher im Monat bei euch, jetzt fahre ich nach Kaufland und lasse meine Moneten da.

    Gegen euren Abzockschein gehe ich auch vor, also am Ende ins eigene Bein geschossen und bezahle 0€.

    Leute, wir sind in der Lage das zu ändern. Einfach nicht mehr einkaufen dort, mal schauen wie schnell bestimmte “Parkplatzbetreiber” ihre Pacht nicht mehr zahlen können. 😉

  8. Harald
    Am 3. März 2023 um 20:43

    Was ist, wenn ich an einem Sonn-oder Feiertag auf einem solchen Platz parke und auch somit keinem Kunden einen Parkplatz wegnehme.
    Es gibt ja auch Märkte die eine Video Kamera haben wobwei die Ein-und Ausfahrt festgehalten wird und man dann im nachhinein ein Schreiben bekommt man habe die Vertragliche Parkzeit überschritten und müßte jetz eine Vertragsstrafe zahlen.

  9. Maria
    Am 17. Februar 2023 um 15:35

    Modernes Raubrittertum – weiter nichts. Ich verstehe schon, dass Supermärkte ihre Parkplätze nicht für Langzeitparker zur Verfügung stellen wollen.
    Fair wäre es, wenn ein Bußgeld verlangt würde, das dem entspricht, das ich bezahlen muss, wenn ich von der Polizei einen Strafzettel bekomme, wenn ich mein Auto ohne Parkscheibe abgestellt habe.
    Ich war gestern Abend 20 Minuten bei Rewe – als ich zurückkam, klebe ein sog. Bußgeldbescheid über 29,90 € an meiner Windschutzscheibe. Der Parkplatz war dunkel, nicht beleuchtet (es war also kein Hinweisschild sichtbar) und als Parkzeit war 18:03 Uhr angegeben. Bei der Polizei ist IMMER eine Parkzeit von – bis angegeben.
    Hier gibt es eine Firma, die nichts produziert und keine Dienstleistung anbietet und nur abzockt. Von den 29,90 € “leben” die sogenannte Firma “fair parken”, ein paar Euro gehen an den “Denunzianten”, der auf dem Parkplatz rumschleicht und die Zettel verteilt und vielleicht auch noch ein paar Euro an Rewe.
    Erst wollte ich mich schriftlich beschweren, und zwar bei fair parken und bei Rewe – aber eigentlich ist mir die Zeit dazu viel zu schade.
    Ich werde halt meiner Lebtaglang niemehr zu Rewe gehen, sondern nur noch zu Edeka schräg gegenüber. Der ist zwar ein wenig teurer, dafür lässt sich die Marktleitung nicht mit Raubrittern ein.

  10. Moritz
    Am 15. Februar 2023 um 2:54

    Habe von der meiner Meinung nach betrügerischen Abzock Masche Unfair Parken einen Zahlschein an der Scheibe gehabt. Im Januar 23 in Wismar Netto Discount Lübsche Str.. Da ich dort noch nie einkaufte und meine gehbehinderte Frau begleitete, übersah ich in der Hektik das es sich bei dem Markt um einen miesen Abzock Discounter handelt mit fragwürdigen Parkpraktiken.
    Lange Rede, kurzer Sinn als wir nach 20 Minuten zum Auto kamen, bemerkte ich die miese Abzocke über 30 Euro an der Scheibe. Da erst bemerkte ich die Schilder in einiger Entfernung. Wutentbrand suchte ich den Platz nach dem Aussteller ab, der offensichtlich auf der Lauer nach Opfern lag.Leider fand ich ihn nicht. Vielleicht auch gut so, daß wäre ihm schlecht bekommen.
    Habe nicht bezahlt, und werde diesen Markt boykottieren und habe Verwandtschaft, Freunde und Bekannte das geschildert die werden dort auch nicht mehr einkaufen und weitere auch noch dazu animieren.
    Hoffe dadurch solche miesen Einkaufsmärkten den Garaus zu machen und auch diesen Abzockgaunern von Unfair Parken.

    • Imke
      Am 7. November 2023 um 16:46

      Darf ich fragen was passiert ist nachdem du nicht bezahlt hast, wie ist es weiter gegangen.
      Habe auch so einen Zettel am Fenster kleben gehabt und wollte wissen ob man das aussitzen kann oder was die Folgen sind.

  11. Peter aus Hessen
    Am 3. Februar 2023 um 20:46

    Kann mir jemand erklären auf welcher Rechtsgrundlage eine private Firma (fairparken GmbH) eine Halterabfrage machen darf?

    Anderst kommen Sie im regulären Fall der digitalen Kennzeichenerfassung an Park ein und Ausgängen nämlich nicht an die Wohnsitzadresse.

  12. Thomas aus LE
    Am 19. Januar 2023 um 16:17

    Hallo,
    gestern hat mein Sohn von fair parken eine Zahlungsaufforderung bekommen, weil er angeblich fast 4 Stunden auf einem REWE Parkplatz geparkt hat. 15:02 – 18:49 im Dezember.
    Der Parkplatz ist Kameraüberwacht, und nur auf diese Aufzeichnung stützt fair parken Ihre Behauptung.
    Er hat den REWE-Parkplatz um 15:02 befahren um Pfand-Leergut abzugeben und noch keinen weiteren Einkauf zu tätigen.
    Nachweislich (Telematik-App und Geotagging am Auto) hat mein Sohn aber um 15:14 Uhr den Parkplatz wieder verlassen.
    Gegen 18:39 hat er den Parkplatz bei REWE erneut aufgesucht, seinen Einkauf getätigt, dafür hat er auch einen Zahlungsbeleg um 18:46 bezahlt.
    Parkplatz dann um 18:49 verlassen.
    Darf nun lt. fair parken ein Kunde nicht 2 mal einkaufen kommen und wird das dann als komplett über die gesamte Dauer geparkt angesehen.
    Bei telefonischer Nachfrage zum Fall, wurde die Mitarbeiterin sehr frech am Telefon, und behauptete das so lange geparkt worden ist und die Kameras nicht lügen. Sie fiel uns auch ständig ins Wort, und ließ uns nicht den Fall schildern. – Kundenservice unter aller Sau.
    Wie sehen die Aussichten bei einem schriftlichen Widerspruch aus?

  13. R.Schuster
    Am 16. Januar 2023 um 23:50

    Habe ebenfalls bei einem kurzen Einkauf nach ein paar Tagen einen Zettel an der Windschutzscheibe gefunden da ich den im Dunkeln nicht sehe. Hier hilft meiner Meinung nur eins konsequent solche Kundenparkplätze nicht mehr anfahren und zu den Geschäften wechseln mit wirklich fairen Kundenparkplätzen.

  14. Michel
    Am 3. Januar 2023 um 13:06

    Ich habe mit dem Musterschreiben, meiner Quittung und vor allem: Meiner Dashcam Aufnahme die Forderung direkt abweisen können. Unkompliziert und schnell dazu auch recht freundlich. Danke dieser Seite und auch dem freundlichen Mitarbeiter von fair parken.

  15. van
    Am 23. Dezember 2022 um 10:53

    Fair Parken ist seit langer her ein echte Kriminelle Verband .Sie kontrolliert nicht nur die Parkscheibe sondern auch die andere Dinge .Sie hat ihre eigene Vorschrift ,über die man nie irgendwo erfahren konnte. Ob falsch oder richtig entscheidet sie sich allein. Diese schmutzige Firma sollte endlich per Gericht verbieten lassen.

  16. Germoney
    Am 23. Dezember 2022 um 4:58

    Mein Gott, was sich hier die Leute um Nichtigkeiten echauffieren …

    Den Brief einfach zurück senden. (eigene Adresse unkenntlich machen) Sobald das Inkasso kommt genauso verfahren.

    Solange die Post nicht per Einschreiben kommt (Viel zu teuer für dieses Geschäftsmodell) ist diese nicht zugestellt.

    Fertig. Ansonsten immer auf ein Verfahren von diesen Abzockern ankommen lassen. Das lohnt sich für diese nicht.

  17. Karin-Mayer
    Am 22. Dezember 2022 um 17:33

    War mit meinen Bekanntrn in Wiesloch um etwas abzuholen, parkte in der Stadtgalerie um mir ein Brötchen zu holen und aufs WC zu gehen,natürlich vergaß ich die Parkscheibe einzustellen da es in meiner Gegend wo ich herkomme dies so nicht gibt,kenne ich so nicht.
    Hatte eine Nettoparkzeit von ca 30 Minuten, danach hatte ich einen Strafzettel an der Scheibe.
    Mein Mann rief dann Düsseldorf an und erklärte den genauen Sachverhalt, mit Frau B. führte er ein freundliches und konstrucktives Gespräch das dann zur Folge hatte das aus Kulanzgründen auf den Srafzettel verzichtet wird.

    Den ingesammten negativaussagen meiner Vorredner kann ich nicht zustimmen,da es völlig korrekt ist Dauerparker zu sanktionieren die anderen den Parkplatz wegnehmen die zumindest etwas einkaufen.
    Der Parkplatz wird mir ja umsonst bereitgestellt,so kann man auch von mir verlangen dass ich beim nächstenmal eine Parkscheibe einstelle.

    Der Ton macht immer die Musik!

  18. Cornelius
    Am 16. Dezember 2022 um 21:42

    Hallo Leidensgenossen,

    Auch ich hatte, wegen einer nicht ausgelegten Parkscheibe, von der besagten Firma fairpark ein Knöllchen an meiner Windschutzscheibe. Wenn ihr zu der “Tatzeit” im ***markt einkaufen wart, verhält sich die Firma fairpark kulant und storniert die Forderung. Per Mail (nach 2 Tagen eine Antwort erhalten) Widerspruch einlegen oder besser telefonisch (2 min. Wartezeit) klären. Der Kassenbeleg dient hier als Nachweis. Falls kein Kassenbeleg mehr vorhanden ist und der Einkauf mit der Karte bezahlt wurde, wird auch (nur) der EC-Kartenbeleg/Kontoauszug akzeptiert.

    Viel Glück

  19. Sandra
    Am 15. Dezember 2022 um 19:41

    Ich habe am 15.09. auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums geparkt und wohl die Parkzeit überschritten. Auf diesen Parkplätzen wird keine Parkscheibe benötigt, da eine elektronische Zeiterfassung des PKWs, durch das Parkraumbewirtschaftungsunternehmen SAFE PLACE erfolgt. Ich habe keine Zahlungsaufforderung an meinem Fahrzeug vorgefunden. Drei Wochen später habe ich eine postalische Zahlungsaufforderung aufgrund einer Parkzeitüberschreitung erhalten. Hier werden für die Vertragsstrafe 24,90€ + Zusatzgebühren 17,90€ = 42,90€ berechnet. Ich habe dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich keine Zahlungsaufforderung am PKW vorgefunden habe. Deshalb eine fristgerecht Zahlung nicht möglich war und ich die Zusatzkosten aus dem Grund nicht bezahlen werde. Obwohl ich bereits mehrfach Widerspruch eingelegt habe, hält SAFE PLACE weiterhin an der unberechtigten Forderung fest und lässt mir fleißig weitere Mahnungen zukommen. Ich folge dem Rat eines Anwaltes und werde auf keinen Fall eine weitere Zahlung leisten.
    Ich kann nicht verstehen, warum diese offensichtliche Abzocke der verschiedenen Parkraumbewirtschaftungsunternehmen in Deutschland weiterhin geduldet wird, obwohl diese für ihre Vorgehensweise bekannt sind.

  20. W Andreas
    Am 9. Dezember 2022 um 22:04

    Leider bekam ich heute auch einen Strafzettel fair parken. Um 12. 45 Uhr war ich bei Frau Dr.med. I. Alscher bestellt,daß auf nachweisbar ist. Da ich solche Termine genau nehme, kommt man als älterer Mensch etwas zeitiger. Die Parkplätze sind sehr rar ausgelegt. Behinderte Parkplätze möchte ich aber auch nicht benutzen.Ich stellte mein Auto also auf den großen Penny Parkplatz ab,ohne in der eile ein Schild war zu nehmen. Deshalb bitte ich Sie höflichst etwas fair zu sein. Meine Parkzeit war ungefähr 40 min.

  21. Peter G.
    Am 9. Dezember 2022 um 1:04

    Habe mein E Fahrzeug auf dem Parkplatz von Bio Combany geladen mit Parkscheibe. Dieses wurde auch nicht beanstandet .Es gab auch keinen Strafzettel. nach ca .3 wochen kam eine Zahlungsaufforderung von 24.90 wegen Parkzeitüberschreitung von einigen Minuten. Die Kamera befindet sich ohne gut sicherer Anordnung am Eingangsbereich des Grundstücks. auf dem Parkplatz gibt es mehrere Einrichtungen wie Gastronomie, Bio Combany, Mieterparkplatz …. Eine Kamera steht nur an der Ein und Ausfahrt. Beschilderung unübersichtlich. Beim Laden gab es Startprobleme ich habe den dortigen Hausmeister um Hilfe gebeten. nach Beendigung meiner Einkäufe wie Bio Combany baute ich mit Hilfe des Hausmeisters alles ab,und habe den Parkplatz von Bio Combany verlassen. Ich stand dann noch einige Minuten beim Mieterparkpatz und habe mit dem dortigen Hausmeister gesprochen bevor ich das Gelände verlassen habe,und dabei fotografiert wurde .Da ich Schwerbehindert bin,dauerte alles auch etwas länger. Nach dem Widerspruch bei fair parken kam keine
    Antwort nur Androhung von jetzt 29,90.Nach erneuten Widerspruch forderte man meinen Schwerbehinderten Ausweis an ,welchen ich zusendete, mit der Begründung von fair parken dann das Verfahren Einzustellen . Da ich aber keinen Kassenbon mehr habe für meine bereits vertilgte Lebensmittel und diese bar gezahlt habe, bleibt es stehen und nun sind wir weiter bei 29.90 Euro. Was ist hier noch fair zu nennen?Sowas ist schon Abzocke Unfair parken müsste diese Firma heißen. Ich werde auf jedenfalls nicht locker lassen .Ich scheue mich auch nicht die Gesammte Emails zuveröffentlichen,damit ich es darlegen kann, das meine Aussage wahr ist.

  22. Maria A
    Am 3. Dezember 2022 um 0:17

    Ich habe am 1. November angeblich 25 Stunden mein Auto auf dem Mac Donalds Parkplatz stehen lassen. Dass kann nie und nimmer stimmen. Ich bin vielleicht an den 2 Tagen um die selbe Zeit mal eine knappe Stunde einen Kaffee trinken dagewesen, aber habe mich nicht 25 Stunden hier aufgehalten. Ich habe eine Garage und auch ein Bett. Brauch also nicht mein Nachtlager und einen Tag auf dem Parkplatz verbringen. Das sind doch Abzocker wie wes in unserm Land üblich ist. Ich weiß, dass man nur 1 1/2 Stunden das stehen darf. I
    Was kann man da tun, wenn man so mutwillig abgezockt wird. Hingeschrieben hab ich schon, denn ans Telefon gehen die Herrschaften nicht

  23. Lukas
    Am 10. November 2022 um 15:34

    hamburg edeka. meine Frau run einkaufen. mein 12 Jährige Sohn sitz im wagen. parkscheibe rechts von Ihn Seite.
    meine Frau kommt nach ca 5 min raus und sieht eine Frau vor dem Wagen links. frag Sie : was machen Sie da?? sie sagte fehlt ein Parkscheibe und dann soll 35 € kostet. meine Frau hol die scheibe Rechts an, und zeigt Sie. Sie sagte das ist zu spät weil Sie schon alles ausgefüllt hat. meine Frau erklärt Ihnen ,dass die Scheibe rechts war, sogar ein Kind im Auto sas. Sie hat auch keine Foto von Auto aufgenommen. was tun falls ein Schreiben kommt??

    • Ute
      Am 21. November 2023 um 15:02

      Ich habe am 28.10.2023, auf einem Behindertenparkplatz gestanden, da ich 100 % Schwerbehindert bin und ich habe die Blaue Karte, vorne an der Scheibe angebracht. Ich habe Post, von fair parken erhalten, und soll 24.90€ , Strafe bezahlen. Ich kann doch auf alle Behindertenparkplätze stehen. Einfach nur abzocke, habe Widerspruch eingelegt.

  24. Dr. I
    Am 7. November 2022 um 17:36

    ich habe Ihnen meinen Strafzettel von REWE mit dem entsprechenden Kassenbon von 74,95 Euro zugesandt.
    Dann habe ich mir heute Ihr Schild nochmals angesehen: Das Schild ist völlig unpraktisch angebracht-rechts, im Gedbüsch: das sieht man nicht, wenn man auf den Parkplatz kommt.
    Das Schild gehört an die “Uhr”, die am Haupteingang prangt!–DA SÄHE MAN DAS sCHILD .

    Mit freundlichen Grüßen, I

  25. Martina R
    Am 6. November 2022 um 20:51

    War im Rewe in Eschborn .einkaufen..fair parken.?????? vorgeschriebene maximale Parkzeit 60 min…Bin Rentnerin und schwerbehindert und habe nur noch 1 Drittel Lungenvolumen….habe die Parkzeit 7 min überschritten. ZACK..24.90 Euro…Darauf bin ich dann nach Schwalbach zum Lidl einkaufen gefahren…wollte in Ruhe meinen Grosseinkauf tätigen…da ja Lidl im Nonfood Bereich auch vieles zu bieten hat…Fair Parken…maximal 60 .min…?????

  26. Paolo S
    Am 12. September 2022 um 19:03

    Ich war in Wesseling , Im blauen Garn 101. beim Norma einkaufen, wo ich meine Schwiegereltern getroffen habe, die auch einkaufen waren. Nach dem Einkauf haben wir in der Bäckerei (auch im Norma) einen Kaffee getrunken. Das Ergebnis war, dass ich insgesamt 97 Minuten (Einkaufen + Kaffeetrinken + Brot kaufen) auf dem Parkplatz von Norma geparkt habe. Die vorgeschriebene maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten. Das heißt ich habe 7 Minuten länger geparkt als gestattet. Ich musste nun 30 Euro zahlen.

  27. Schubert
    Am 10. September 2022 um 18:38

    interessant durchaus, leider fehlt es an Hinweisen zu den gesetzlichen Regelungen zur Veröffentlichung der AGB auf dem Parkplatz als Grundlage des Vertrages.

    • Christina
      Am 30. September 2022 um 12:53

      Nach 2-3 Minuten AGB Lesen bin ich zum meinem Auto zurückgekehrt und wollte das Parkplatz verlassen, da ich die AGB`s nicht akzeptieren wollte. Da war schon die Zahlungsaufforderung am Auto angebracht. Wenige Minuten ABG lesen = 24,90 € ?!!!

      Es hilft nur die Firmen (Netto, Penny, Fressnapft und Co) anzuschreiben und diese Praktiken zu schildern. Ich besuche diese Läden nicht mehr, die Firmen verlieren am Jahresumsatz ca. 500 bis 1500 Euro). Druck erzeugt Gegendruck!!!

  28. Doris P
    Am 5. September 2022 um 9:08

    Meine Frau hat einen Ausweis zur Ausnahmegenehmigung Nr.1656 über Parkerleichterung für Besondere Gruppen
    schwerbehinderter Menschen nach &46 Absatz 1 Nummer 11 StVO .
    Dieser Ausweis lag gutsichtbar auf dem Amaturen Brett.

  29. Felix F
    Am 9. August 2022 um 9:33

    Meine Oma war am 09.07.2022 im Südringcenter in Frankfurt (Oder) einkaufen. Sie ist 85 Jahre alt und sehr langsam. Sie war in 5 Läden, in der Apotheke, in Tedi, in Penny, in Rewe und in DM. Sie hat dort überall eingekauft und noch alle Einkaufsbons da. Insgesamt hat sie c.a. 5 Stunden für das Einkaufen gebraucht.

    Da sie nicht mit Absicht so lange geparkt hat und auf Grund ihres Alters nicht schneller kann, finde ich es eine Frechheit einer Rentnerin auch noch wegen soetwas 24,90€ aus der Tasche zu ziehen, weil sie nicht schnell genug beim Einkaufen war!

    Für mich persönlich riecht die Sache sehr nach Diskriminierung von besonders älteren und behinderten Menschen, die durch ihre Einschränkungen um ein Vielfaches langsamer einkaufen, als der Durchschnittskunde.

    Ich bin wirklich schockiert, dass solcher Fall und Ähnliche, keinen Wiederspruch rechtfertigen.

  30. Fairparken ???
    Am 8. August 2022 um 10:34

    Moin,
    In welchen Zeitraum muss das Ticket zugestellt werden?
    Habe jetzt eins bekommen wo ich mit meinem 50ccm Roller am 20.1.22 ohne parkscheibe bei penny geparkt habe.7 Monate später!
    Gruß Thomas

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