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Strafzettel von der fair parken GmbH: Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sollten Sie mit einer Zahlungsaufforderung der fair parken GmbH umgehen?

Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?
Was können Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel von der fair parken GmbH erhalten haben?

Viele Supermarktbetreiber lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen. Dadurch möchten sie gewährleisten, dass die kostenlosen Parkplätze auch wirklich den Kunden vorbehalten sind und nicht etwa von Fremd- oder Dauerparkern belegt werden. Zu diesen privaten Parkraumüberwachungsunternehmen zählt auch die fair parken GmbH.

Zum Teil ist es Kunden lediglich erlaubt, ihr Fahrzeug ein bis zwei Stunden kostenlos vor dem Supermarkt abzustellen. Dies wird mithilfe einer Parkscheibe kontrolliert. Haben Sie als Autofahrer die maximale Parkdauer überschritten oder die vorgeschriebene Parkscheibe vergessen, kann es schnell passieren, dass die fair parken GmbH einen Strafzettel an Ihrem Kfz hinterlässt. Wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: fair parken GmbH

Ist eine Parkraumüberwachung durch die fair parken GmbH überhaupt rechtens?

Supermarktparkplätze gehören nicht zum öffentlichen Straßenverkehr, sondern werden als Privatgrundstücke angesehen. Daher ist es privaten Unternehmen, wie beispielsweise der fair parken GmbH, gestattet, im Auftrag des jeweiligen Supermarktes Regeln zum Parken aufzustellen und Verstöße dagegen zu ahnden.  

Ist das von der fair parken GmbH ausgestellte Ticket mit einem Bußge‌ldbescheid gleichzusetzen?

Nein, die Zahlungsaufforderung von fair parken ist nicht mit einem Bußg‌eldbescheid gleichzusetzen. Ein solcher kann nur auf Parkverstöße im öffentlichen Verkehr folgen. Bei einem Strafzettel für das Falschparken auf privatem Grund und Boden handelt es sich um eine sogenannte Vertragsstrafe.

Wann handelt es sich bei einem Strafzettel der fair parken GmbH um Abzocke?

Kunden müssen sowohl Kenntnis über die einzuhaltenden Regeln auf dem Supermarktparkplatz als auch über die Strafen bei Verstößen dagegen haben. Über diese muss sie die fair parken durch ein Sch‌ild am Eingang des Parkplatzes informieren, welches gut lesbar ist. Gibt es kein Hinweisschild oder befindet sich dieses irgendwo am Rand und kann leicht übersehen werden, ist die Strafe in der Regel nicht zulässig. Diese darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch sein. Maximal das Doppelte eines regulären Verwarnungsgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen ist dabei gestattet (ca. 30 Euro).

Wie können Sie gegen einen Strafzettel von fair parken Widerspruch einlegen?

Sie müssen Ihren Widerspruch der fair parken GmbH schriftlich zukommen lassen und ihn entsprechend begründen. Dazu können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

fair parken GmbH: Ist die Parkraumüberwachung zulässig?

Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.
Generell ist die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch die fair parken GmbH zulässig.

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr einen Parkverstoß leistet und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auf eine solche folgt normalerweise ein Verwarnungs- oder Bußgeld, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgehalten ist. Parkplätze von Einkaufszentren oder Supermärkten sind jedoch kein Teil des öffentlichen Verkehrs. Vielmehr handelt es sich dabei um Privatgrundstücke.

Aus diesem Grund steht es dem jeweiligen Parkplatzbesitzer frei, private Unternehmen, wie beispielsweise die fair parken GmbH, damit zu beauftragen, die Parkflächen zu überwachen. In diesem Zuge werden Regeln für das Parken sowie Strafen bei Missachtung dieser aufgestellt. Diese bestehen nicht selten aus einer Höchstparkdauer von ein bis zwei Stunden sowie dem Nutzen einer Parkscheibe, um dies überprüfen zu können.

Sobald Sie als Kunde diesen Privatparkplatz nutzen, kommt im Regelfall ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen zustande; Sie erklären sich demzufolge mit den dort geltenden Vorschriften einverstanden. Dazu müssen Sie jedoch darauf hingewiesen worden sein. Daher muss die fair parken GmbH ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gut lesbar gleich am Eingang des Parkplatzes mithilfe eines Hinweisschildes anbringen.

Achtung: Ansonsten findet kein Vertragsabschluss statt, was dazu führt, dass die jeweiligen Vorschriften zum Parken keine Anwendung finden. Demzufolge darf die fair parken GmbH keine Strafe verhängen, sollten Sie sich in diesem Fall nicht daran gehalten haben. Tut sie es dennoch, kann dies einen Widerspruch rechtfertigen. Welche Punkte außerdem für einen solchen Schritt sprechen, klären wir im nächsten Abschnitt.

Zusatzwissen: Auch wenn die Begriffe „Einspruch“ und „Widerspruch“ häufig synonym verwendet werden, gibt es dabei kleine aber feine Unterschiede. Im Verwaltungs- und Sozialrecht ist die Rede von einem Widerspruch, wobei im Straf-, Steuer- und Verkehrsrecht der Begriff „Einspruch“ gebraucht wird. Demzufolge legen Sie bei einem Strafzettel der fair parken GmbH keinen Einspruch ein, sondern einen Widerspruch.

Welche Punkte rechtfertigen einen Widerspruch bei der fair parken GmbH?

Anschließend haben wir Ihnen eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, unter welchen Umständen Sie einen Widerspruch anstreben sollten, woraufhin Sie die verhängte Vertragsstrafe der fair parken GmbH nicht bezahlen müssen:

  • Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
  • Es gab zwar ein Hinweisschild, dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
  • Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
  • Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.

Bedenken Sie: Für einen erfolgreichen Widerspruch bei der fair parken GmbH reicht es normalerweise nicht aus, einfach zu behaupten, das Hinweisschild sei schwer ersichtlich oder gar nicht vorhanden gewesen. Vielmehr sollten Sie dies mit Beweisen, wie z. B. Fotos, oder ggf. der Aussage Ihres Beifahrers belegen können. Darüber hinaus können Vertragsstrafen lediglich vom Vertragspartner selbst gefordert werden. Waren Sie nicht der Fahrer, sondern sind nur der Halter des Kfz, kann Ihnen in der Regel auch keine Strafe auferlegt werden.

Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Sie können bei der fair parken GmbH einen Widerspruch auch ohne Kassenbon einlegen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.

Letztere darf zudem nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Zwar gibt es keinen eigenen Bußgeldkatalog für Vertragsstrafen bei Parkverstößen im privaten Raum, weshalb diese je nach Unternehmen variieren können, allerdings sind Letzteren dabei dennoch gewisse Grenzen gesetzt. Gemäß § 307 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen schließlich als unwirksam anzusehen, sobald sie in einem unangemessenen Umfang von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Daher muss sich die Vertragsstrafe der fair parken GmbH an den regulären Verwarnungs- bzw. Bußgeldern für Parkverstöße orientieren und darf maximal doppelt so hoch ausfallen. Deutlich höher als 30 Euro sollte es also in der Regel nicht sein, ansonsten sollten Sie einen Widerspruch anstreben.

Interessant: In manchen Fällen können Sie vonseiten der fair parken GmbH mit Kulanz rechnen. Haben Sie die Parkscheibe vergessen und daher eine Vertragsstrafe erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen diese erlassen wird, wenn Sie bei der fair parken Ihren Kassenbon einreichen und damit nachweisen können, dass Sie die Höchstparkdauer nicht überschritten haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung.

Muster: Bei der fair parken GmbH Widerspruch einlegen

Im Folgenden finden Sie ein Muster, das Sie verwenden können, um bei der fair parken GmbH einen Widerspruch einzulegen:

Mario Mustermann
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf

[Datum]

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich, einen Vertragsverstoß auf dem von Ihnen überwachten Parkplatz des Supermarktes [Name/Adresse] begangen zu haben. Dem widerspreche ich hiermit. Meinen Widerspruch begründe ich dabei wie folgt:

[Begründung, z. B. es war kein Hinweisschild vorhanden, das Schild war nicht klar ersichtlich, die Vertragsstrafe fällt unverhältnismäßig hoch aus, Sie selbst sind nicht gefahren, etc.]

_________________________________________________
Musterstadt, den [Datum] + Unterschrift

fair-parken-widerspruch-muster

Muster für einen Widerspruch bei der fair parken GmbH

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von der fair parken GmbH kostenlos herunter!

Beachten Sie jedoch, dass es sich dabei nur um eine Vorlage handelt, die Sie noch selbst anpassen und mit Ihren Angaben versehen müssen. Dieses Musterschreiben dient lediglich der Orientierung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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102 Kommentare

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  1. Rike
    Am 29. März 2024 um 13:01

    Auch wir sollten 29€ bezahlen, nachdem wir bei Dunkelheit und Regen die hoch oben angebrachten Schilder nicht gesehen haben. Wir waren echt sauer, sind dann aber dank der Kommentare hier auf die Idee gekommen, den Kassenzettel bei fairparken einzusenden.
    Es ging wirklich einfach. Ein Foto vom Bon hinschicken hat genügt. Das Feld „Kommentare“ haben wir freigelassen.
    Am nächsten Morgen war die Stornierungs-Email da!

  2. Felix
    Am 10. März 2024 um 10:12

    Tja man sieht wieder das die Supermärkte hier einfach mit verdienen 70 – 30 Prinzip. Den Supermärkten ist das eine zusätzliche Einnahme ohne Aufwand..

  3. A. Avdo C
    Am 7. März 2024 um 10:58

    Leider haben sie mich genauso erwischt wie euch.
    Ich wollte nur Milch für den Kleinen holen, was nicht länger als 3 Minuten gedauert hat.
    Leute, ich habe beschlossen, dass ich nie wieder in einen mit (fair parken scheisse Laden) fahren werde, es ist immer noch billiger, 500 Meter zu einem anderen Laden (ohne fair parken scheisse) zu fahren, als eine Strafe von 29,90 Euro zu zahlen.

  4. Dierk
    Am 26. Februar 2024 um 19:12

    Habe heute meine Kinder vom Penny, die dort als Kunden einkaufen waren.
    Bin um 17:26 auf den Penny Parkplatz gefahren und habe dort auf die Kinder im Wagen sitzend gewartet.
    Um 17:29 (Werbung vor den Nachrichten im Radio) habe ich mein Fahrzeug verlassen und bin meinen Kindern 70m entgegen gegangen, um ihnen beim Tragen zu helfen.

    Spannende Abzocke:
    Meine falsch eingestellte Parkscheibe hat vielleicht zur Vertragsverletzung geführt – aber ich war mit den Kindern um 17:22 zurück am Fahrzeug und zu diesem Zeitpunkt bereits mit fair-parken telefoniert.
    Zeitpunkt Vertragsstrafe: 17:29
    Kassenzettel Penny: 17:29

    1) Ist das überhaupt “Parken” – weniger als 3 min ist doch “Halten”, oder?
    2) Der Mitarbeiter 316 muss mir zugesehen haben, wie ich 2 min im Auto gewartet habe und ausgestiegen bin.
    Und er muss gesehen haben, dass ich nur 70 m entfernt meinen Kindern helfen war.
    Und er muss die Vertragsstrafe eingetragen haben, als wir bereits wieder mit dem Einkauf in den Händen auf dem Rückweg waren.

    Da geht es nicht um Fair Parken, sondern um Abzocke.
    Ich weiss auch nicht, warum das im Sinne eines Supermarktes sein kann….

    • Alex
      Am 1. März 2024 um 13:49

      Die sind wirklich schnell mit dem Strafzettel. Warum könnte man die Fair Parken nicht verpflichten, nachzuweisen, dass man länger als die maximale Parkdauer geparkt hat? Hatte gestern maximal 5 Minuten geparkt zum schnellen Einkauf. Leider den Kassenbon nicht mitgenommen.

  5. Axel
    Am 25. Februar 2024 um 19:55

    Es ist schändlich, dass Unternehmen wie Aldi Süd sich zu solchen Geschäftspraktiken hinleiten lassen und Ihre Kunden, welche Sie mit viel Geld bewerben, dann so abzocken lassen. Nicht nur dass man als Kunde einen Strafzettel bekommt, sofort werden Mahngebühren fällig, welche offensichtlich Teil der unseriösen Geschäftspraxis sind.
    Überboten wird die Abzocke, dass selbst bei Bezahlung die Mahnungen bis zu einer Einleitung eines Mahn- und Vollstreckungsverfahrens weitergehen.

    Dies dient nur der Einschüchterung um sogar eine Doppelzahlung zu erzwingen. Ich empfehle hier dringend, sich schriftlich sowohl an Aldi Süd – Beschwerden zu richten, aber auch bei der BaFin (Online) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz (Online) eine offizielle Anzeige einzuleiten. Hier bekommt man Unterstützung um gegen diese Abmahnungs- und Abzockvereine wie Fair Parken GmbH (der Name ist Ironie) vorzugehen. Bei Unternehmen welche dies Firma nutzen, sollten nicht mehr eingekauft werden und öffentlich davor gewarnt werden. Nur so kann diese unseriöse Geschäftspraxis unterbunden werden.

  6. Gerhard G
    Am 25. Februar 2024 um 14:34

    Mit Hinweisen auf die AGB der fair parken GmbH zig begründete Widersprüche gegen unrechtmäßige Zahlungsaufforderungen und Mahnungen geltend gemacht. Diese wurden von fair parken GmbH ignoriert, da in diesem Unternehmen keiner die AGB kennt. Es werden unsachliche Behauptungen wie z. B. dass es sich um einen privaten Mitarbeiterparkplatz handelt, dass das Auslegen einer Parkscheibe nicht ausreicht oder auch das Parken nur mit einer Parkberechtigung / Parkausweis genutzt werden darf.
    1. Wenn lediglich Mitarbeiter den Parkplatz benutzen dürfen, so wären die vertraglich vereinbarten Regelungen der AGB folglich ausgehebelt.
    2. Die AGB regeln die Voraussetzungen für die berechtigte Nutzung des Parkplatzes mittels handelsüblicher Parkscheibe.
    3. Die AGB führen in der Auflistung für die berechtigte Nutzung des Parkplatzes ausdrücklich die Parkscheibe auf.
    Die rechtswidrigen Auslegungen der fair parken GmbH verstoßen gegen die AGB Ziffer 3.1 ff, die mit dem Parkplatznutzer vertraglich vereinbart sind. Es fragt sich, wie fair parken GmbH im gerichtlichen Mahnverfahren die Nichtbeachtung der AGB und somit als Folge die Zahlungsforderungen begründen will.

  7. Maik
    Am 21. Februar 2024 um 12:54

    Hallo. Hatte gestern in Berlin Friedrichshain (Edeka) auch einen Zettel an der Windschutzscheibe. Hab mich sehr geärgert. Dann hier gelesen, das man was dagegen tun kann. Auf die Webseite von fairparken.com gegangen, dann oben rechts auf Menü, Autofahrer anklicken und auf Kassenzettel hochladen klicken. Dort dann die Vorgangsnummer, KfZ Kennzeichen eingeben und den Kassenzettel hochladen.
    Heute Morgen kam schon die Mail, und dort stand:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Gerne bestätigen wir Ihnen die einmalige Stornierung der Forderung.

    Unser Ziel ist es, Ihnen als Kunde jederzeit einen kostenfreien Parkplatz für Ihren Einkauf bereithalten zu können. Bitte denken Sie deshalb in Zukunft immer daran, die Parkscheibe gut sichtbar auf dem Armaturenbrett Ihres Fahrzeugs zu platzieren, bzw. die Parkdauer zu beachten. So entstehen keine Missverständnisse und Sie können wie gewohnt unbeschwert einkaufen.

    Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

    Mit freundlichen Grüßen

    • K. Borchert
      Am 1. März 2024 um 17:20

      Danke für den Hinweis !
      Habe gestern 13.10 Uhr den Strafzettel bekommen. Ich bin Ihrem Hinweis gefolgt und habe gegen 15.00 Uhr den
      Kassenzettel hochgeladen. Um 17.29 Uhr habe ich bereits die “einmalige Stornierung” erhalten.
      Das eingesparte Geld wurde sofort in eine elektronische Parkscheibe investiert.

      K. Borchert

  8. U.Stahl
    Am 15. Januar 2024 um 9:01

    halte die Methode für Kundenunfreundlich. Getränkehofmann wirbt mit den Getränkekauf von Kisten- ranfahren, einladen- und fertig. Gut
    , aber vorher erst die aktuellen Geschäftsbedingungen am Parkplatz gründlich lesen. Das dauert und hält auf. Die Parkscheibe nicht vergessen, wird sonst bestraft 29.90 . Sicher unter 30 EUR damit es kein Kompflikt mit dem Recht gibt. Am Besten nicht mehr bei Penny und Hofmann einkaufen. Dort hoft man das die Leute gestresst sind und Fehler machen. Fair Play ist was anderes.

  9. Alfred
    Am 7. Januar 2024 um 23:55

    War kurz beim Aldi und Parkscheibe vergessen. Ankunft: 10:14Uhr Knöllchen 10:16Uhr Vom Parkplatz gefahren 10:18Uhr. Keine 5min!!!
    Und der Parkplatz war zu diesem Zeitpunkt halb leer.
    Eindeutig Abzocke von Fairparken!!!

  10. Bohdan
    Am 29. Dezember 2023 um 13:47

    Hallo zusammen,
    gestern habe ich eine “Forderung über Vertragsstrafe” auf einem Penny-Parkplatz bekommen.Auf der Homepage der Fair Parken GmbH gibt es eine Möglichkeit den Kassenzettel hochzuladen. Somit startet man eine Stornierungsanfrage ohne extra ein Schreiben aufsetzten zu müssen.
    Mal schauen, welche Antwort werde ich bekommen.

  11. Olaf
    Am 22. Dezember 2023 um 10:47

    Ich hatte gestern auch so einen Zettel an der Windschutzscheibe. Dank der Kommentare hier bin ich auf die Website von Fair Parken gegangen: dort gibt es einen Menüpunkt, wo man eine Stornierung der Strafe beantragen kann. Ich habe den Kassenbon eingescannt und mit hochgeladen. Heute früh kam die mail von Fair Parken, dass man von der Strafe absieht – mit dem freundlichen Hinweis, doch künftig die Parkscheibe immer reinzulegen. Also ohne Aufregung eine faire Lösung.

  12. Christian R
    Am 20. Dezember 2023 um 10:18

    Vor einer Woche erhielt ich per Post die Zahlungsaufforderung inkl. Mahngebühr von FairParken per Post. Ich sei ihrer Zahlungsaufforderung vom 04.11.2023 nicht nachgekommen, deshalb auch die extra Mahngebühren. Das konnte ich auch nicht, denn das “Knöllchen” war, wie man auf den Fotos mit geschickten Fotos gut erkennen konnte, nicht korrekt unter, sondern zwischen den Scheibenwischer geschoben und war weg geweht. Ich habe eine gut sichtbare elektronische Parkscheibe, die auch auf den Fotos gut zu erkennen ist, leider nicht die Uhrzeit. Ich habe umgehend gegen die Zahlungsaufforderung protestiert aber bis heute keine Rückmeldung erhalten. Ich bin ein wenig ratlos und nicht gewillt die 39,95€ zu bezahlen.

  13. Ursula S
    Am 19. Dezember 2023 um 15:45

    Ich habe höchstens 10 Minuten bei Penny auf dem Parkplatz in Moers gestanden. Hatte sowieso einen dicken Hals, weil von den 5 Angeboten die ich kaufen wollte 4 nicht mehr vorrätig waren. Dann soll ich auch noch 30,00 Euro Parkgebühren zahlen. Abzocke. Das war das erste und letzte Mal, dass ich dort einkaufen war.

    • Mark W.
      Am 10. Februar 2024 um 17:29

      Wenn man den Unterschied zwischen Vertragsstrafe und Parkgebühren nicht kennt, ist es wohl ein guter erster Ansatzpunkt sich damit zu beschäftigen.

  14. Klaus
    Am 13. Dezember 2023 um 12:09

    Heute habe ich im Bereich unterhalb der Scheibenwischer zufällig den Zettel von fairparken entdeckt. Angeblich soll ich vor einer Woche ohne Parkscheibe geparkt haben. Leider steht auf dem Zettel nicht drauf, wo ich falsch geparkt haben soll. Auch steht nicht darauf, wie lange das Auto da angeblich gestanden hat. Ist ein solches Vorgehen denn überhaupt rechtlich zulässig, wenn weder Ort noch Zeitraum drauf stehen?

  15. Raphael
    Am 11. Dezember 2023 um 21:44

    Die Supermarktbetreiber verdienen selbst 30% an jedem Knöllchen, kein Wunder dass bereits nach ein Paar Minuten Parkzeit eine Vertragsstrafe auferlegt und dokumentiert wird. In keinem Bundesland je eines Supermarkts habe ich als Kunde keinen (!) Parkplatz bekommen. Da drängen sich eher wirtschaftliche Interessen auf, als die Sorge um einen Parkplatzmissbrauch.

  16. Hardy
    Am 11. Dezember 2023 um 15:15

    Edeka-Parkraumbewirtschaftung in Berlin, Johannisthaler Chaussee durch ParkRaum-Management PRM GmbH ist reinste Abzocke.

  17. Jo
    Am 7. Dezember 2023 um 22:26

    Ganz, ganz miese Abzocke von fair parken aus Düsseldorf! Habe vor einigen Wochen abends nach 20:00h auf einem öffentlich zugänglichen Firmenparkplatz geparkt, wo weit und breit nichts los und alles dunkel war und auch kein Hinweis für mich zu sehen war. Dennoch – angeblich – ein 29,90€ Ticket bekommen (okay, akzeptiere ich, wenn es so sein sollte), wobei von fairparken auch ein Foto vom Ticket auf der Windschutzscheibe gemacht wurde.
    Nur sind wir uns 100% sicher, dass an dem Abend kein Ticket an der Scheibe war, als wir später weggefahren sind. D.h., der Knöllchenverteiler hat es wahrscheinlich wieder weg genommen, weil zu dieser Zeit dort niemand sonst vorbeikam. Warum ich das glaube? Ich erhielt heute ein Schreiben in neutralem Umschlag (ohne Poststempel und ohne Datum auf dem Umschlag) und mit einem Foto vom Ticket an der Windschutzscheibe von fair parken, das ca. 2 Wochen rückdatiert war, mit der Aufforderung 29,90€ plus 10€ Halterermittlungsgebühren mit Frist bis in 2 Wochen, also jetzt, zu zahlen, sonst würden noch mehr Gebühren anfallen. Das stinkt alles gewaltig – mehrere solcher Zufälle auf einmal und alle zugunsten von fair parken gibt es nicht, nie im Leben.
    Ich werde zukünftig Unternehmen und Läden, die mit fair parken zusammen arbeiten, boykottieren.

    • FO
      Am 6. Februar 2024 um 14:13

      Hallo Jo,
      ich erlebe das Ganze einz zu einz in Gelnhausen. Habe heute genauso einen Umschlag erhalten, mit gleichen “Beweisen” usw. Das angeblich dokumentiertes Überweisungsschein habe ich am besagten Tag auch nicht gesehen…. tja…
      Haben Sie inzwischen was erreicht? (also falls Sie widersprochen haben). Danke und schöne Grüße

  18. Ute
    Am 4. Dezember 2023 um 9:37

    Hallöchen, ich als Schwerbehinderter, 100 % , habe bei, der Biosphäre in Potsdam auf dem Behindertenparkplatz geparkt und meine blaue Karte, für das Auto an der Scheibe befestigt, aber die fair parken GmbH, schrieb mir,das ich 24.90 € bezahlen soll.,Ich finde es ist Abzocke., ich habe Widerspruch eingelegt.

  19. Neli
    Am 24. November 2023 um 17:27

    Abzocken! Lieber penny das sie ihre eigene Kunden so
    abzocken lassen, ist die Unterste Schublade.
    Ich und meine Familie – wir alle werden PENNY ab heute boykottieren! Alle sind schockiert.
    Ich war nur zehn Minuten im Laden ,
    und ich soll 30 Euro dafür zahlen!?! Schämt euch!

  20. G.Steiner
    Am 19. November 2023 um 12:45

    Am 6.11.23 fand ich auf unserem Penny Markt ein Knöllchen für 29,90 an meinem Auto. Da ich sehr wenig Auto fahre, war mir dieses Versehen
    passiert. Ich schilderte meine Situation und schickte den Kassenbon an fair parken. Am nächsten Tag bekam ich die Mitteilung, daß man von
    der Zahlungsaufforderung absieht.
    Ich kann also nur positiv über dieses Unternehmen berichten, werde aber in Zukunft die Parkscheibe benutzen.

  21. Agh
    Am 16. November 2023 um 19:37

    Ich hatte mein Auto einem Freund ausgeliehen, und er hat es im Supermarkt-Parkplatz geparkt und länger als 90 Minuten dort gelassen. Nach einem Monat erhielt ich eine Strafgebühr, obwohl ich nicht wusste, wer an diesem Tag mein Auto gefahren hat. Ich habe eine E-Mail geschrieben und Einspruch erhoben, aber anstatt einer Antwort haben sie einen anderen Brief geschickt, in dem sie 100 Euro verlangten, um die Anwaltskosten zu decken, weil ich die Strafe nicht bezahlt habe! An diesem Tag habe ich das Auto jedoch nicht gefahren. Und interessanterweise habe ich per E-Mail gesagt, dass ich nie wieder im Supermarkt einkaufen werde, da es offensichtlich ist, dass sie nur daran interessiert sind, Geld durch Strafen von Kunden zu verdienen und 100 Euro zu bekommen!

  22. Patrick
    Am 3. November 2023 um 21:48

    Ich Parkte heute um 13:30 beim Netto und bekomme eine Vertragsstrafe obwohl ich mich an die Regeln gehalten habe mit 2 Stunden Parken mit Parkscheibe. An der Forderung erkannte ich das man mich um 12:16 Uhr eingetragen hat. Ein Kassenzettel hatte ich auch und ich Fotografierte diese komische Zeit Differenz. Wen diese nicht gewehrt wird gibt es halt rechtliche Schritte.

  23. Martin Rainer S
    Am 31. Oktober 2023 um 15:36

    Hallo Leute,
    ich war u.a. bei Aldi in Görlitz, nur hatte ich die Auto
    Uhr noch nicht umgestellt auf Winterzeit. Nun, stellte ich meine Parkscheibe laut Autouhr.
    Bezahlte, es waren nur ein paar Kleinigkeiten und am Auto klebte dann 29,90€ bitte.
    Aufenthalt im Aldi maximal 10 Minuten, der Strafbetrag wurde ausgestellt 10:31 h zurück am Fahrzeug maximal 10:38 h, Kaufbeleg bei 10:36 h.
    Meine Parkscheibe stand bekanntlich auf Sommerzeit bei 11: 15 h. Note der Forderung, Parkdauer überschritten! Nun ich habe den Kassenzettel von Aldi an Fair Parken gesandt, bin gespannt was Aldi und Fair Parken bei diesem unverschuldeten Parkdauer machen und handeln!

    • Dittrich
      Am 15. Dezember 2023 um 17:20

      haben mich heute auch bei Aldi GR Pontestrasse versucht abzudecken. Parkscheibe Blau genau gestellt Rosa Schoppingparkuhr war in der anderen Ecke
      vergessen roland aufzunehmen Diese wird ja eigentlich in der StVO nicht anerkannt als Parkuhr.steht ja auch drauf.
      Aber bei Fair Parken wollen sie die gelten lassen weil die ja falsch gestellt war,da wird die Blaue ausser acht gelassen

  24. Rudi
    Am 31. Oktober 2023 um 15:20

    Auch ich war sehr sauer, als ich an meinem Wagen das “29,90-€-Knöllchen” vorfand, und wollte die beiden Supermärkte am betreffenden Parkplatz mit “Nie wieder dort einkaufen” strafen. Nach 2 frustvollen Tagen habe ich mich dann entschlossen, bei fair parken anzurufen und meine Umstände zu schildern und um Storno zu bitten. Die automatische Anrufbeantworterin verwies sofort auf die fair-parken-Website, um dort den Kaufbeleg für den betreffenden Tag hochzuladen und Storno zu beantragen. Gesagt, getan.
    Nach 1 Stunde war die Sache erledigt, Storno gewährt. Danke schön.

    • Melanie
      Am 11. Dezember 2023 um 18:17

      War Ihr „Vergehen“ ein Parken ohne Parkscheibe?
      Viele Grüße

      • Maik
        Am 27. Februar 2024 um 14:41

        Das ist ja genau das Problem, wenn es 10 oder 15 Euro wären, würde wohl niemand was sagen, aber 30 Euro für fehlender Parkscheibe, wenn der Parkplatz halb leer ist, während der Öffnungszeit, ohne das es ausgeschildert ist, dass man sich auf Privatgelände befindet und Parkscheibenpflicht ist suboptimal ausgeschildert, denn auf sowas achte ich. Jeder öffentliche Parkplatz hat das besser ausgeschildert. Das ist eine Frechheit. Das müsste vor Gericht und dann dreistellige Millionenstrafen geben für die beteiligten Supermärkte. Ich habe mir jedenfalls die Namen hier gemerkt, Rewe, ALdi und Penny. NIE WIEDER.

  25. GfI
    Am 26. Oktober 2023 um 18:42

    Reiner Abzockverein, habe bei Facharzt innerhalb der 30 min freien Zeit geparkt, die Parkscheibe eingelegt. Da auf diesem Parkplatz ein Parkschein verlangt wird, wurden 29.90€ Vertragsstrafe fällig. Trotz Fotonachweis der Parkscheibe war mit fair parken keine Kulanz zu vereinbaren. Echt Deutschland.

  26. katrin
    Am 29. August 2023 um 10:17

    ich finde es unter aller sau ! ich war gestern für 10 Minuten in meinem Aldi wo ich seid 8 Jahren einkaufe , wo wirklich kein Parkplatz Mangel herrscht. und habe wegen `fehlender Parkscheibe´ ein Strafzettel bekommen 29,90€ ! weil bei meine elektrische Parkscheibe die Batterie leer ist…. also ich gehe bei dem Aldi nicht mehr einkaufen. kann ich mir sparen die 30€ und gehe lieber zu Edeka da wo man nicht extra 30€ Zahlen muss !!

    • kerstin
      Am 7. Oktober 2023 um 15:37

      Ging mir gestern ebenso bei der Firma Wreesmann, ziehe meine Konseqensen und die haben eine Kundin weniger.

  27. Andreas B.
    Am 21. August 2023 um 17:51

    War bei Tegut in Kahla. Nur schnell Getränkemarkt und wieder raus ( 5 min ). Auf der weiterfahrt ca. 5 km weiter den Schriebs bemerkt. 29,90€ weil keine Parkscheibe. Zuhause dann bei fair parken angerufen, Sachverhalt geschildert. Die nette Unterhaltung endete mit dem Ergebnis, daß das Knöllchen storniert wurde. Ich kann Tegut und andere Märkte, besonders in Zentrumsnähe verstehen, daß sie auf solche Mittel zurückgreifen weil es genug Leute gibt, die solche Parkplätze gern als Dauerparkplätze mißbrauchen.

  28. Spange
    Am 19. August 2023 um 0:22

    Was beschwert ihr euch? Eure Vorschläge, nicht mehr den Markt anzufahren sind doch nur lächerlich. Ihr fahrt trotzdem dorthin. Fakt ist: fair parken ist ein Parasit welcher die rechtlichen Grauzonen in Deutschland ausnutzt. Das ist zu akzeptieren. Seid konsequent und kauft nicht mehr bei denen ein,welche diese Abzocker engagieren. Nach meinem heutigen Erlebnis habe ich sogar das Gefühl, dass die Mitarbeiter dieses Marktes (aldi) selbst die Überwachung übernehmen. Mitarbeiter kam 2 minuten nach Ausstellung des “strafzettels”zurück und es war kein Weiterer Mensch in der näheren UMGEBUNG ZU sehen. Einfach nur widerlich!!!! Ich habe nicht vor mich jetzt zu beschweren. Ich bin konsequent. Ich vermeide zukünftig konsequent Aldi.
    Ein Markt, welcher seine Kunden auf diese Art abzockt mithilfe von Parasiten sollte abgestraft werden.
    Und ja: ich werde deutlich öfters prüfen ob es Einschränkungen gbt.

  29. Nathalie
    Am 18. Juli 2023 um 14:25

    Letzte Woche mein Auto bei der Werkstatt um 08:00 in Köln Ehrenfeld abgegeben. Diese befindet sich auf demselben Parkplatz wie der von Penny & Fressnapf. Abends als ich mein Auto wieder von der Werkstatt abholte, hatte ich ein Zettel von 30,- . Selbst nach Einreichen der Rechnung vom TÜV und der Werkstatt ist die Antwort von Fair Parken, dass die Werkstatt sich nicht am selben Ort befindet…Die sollten selbst vor Ort kommen. Eine Frechheit.
    Ich kaufe zum Glück nie bei Penny mit Auto ein. Stammkunden denken bestimmt mittlerweile an die Parkscheibe. Als gelegentlicher Kunde denkt man nicht dran und je nachdem, wo man parkt, kann man das Schild schnell übersehen. Von Fair ist gar nicht die Rede. Ich verstehe auch den Hintergrund nicht. Was macht diese private Firma mit dem Geld? Es ist in meinen Augen eine reine Abzocke.

  30. Kirsche
    Am 16. Juni 2023 um 11:35

    Habe bei Netto in Dresden geparkt und keinen Hinweis auf eine Parkscheibenpflicht gesehen . Mein gesuchter Artikel war ausverkauft also ab zum nächsten Netto . Als ich nach ca. 10 min wieder am Auto war , ist der Mitarbeiter von FAIRPARKING schon über alle Berge und ich hatte ein Knöllchen unterm Scheibenwischer . Sehr ärgerlich . Nun habe ich den Kassenbon eingescannt und meine Sache geschildert . Als Antwort bekam ich von FAIRPARKING nur Bitte zahlen Sie 30 € . Für mich steht fest das ist ABZOCKE .

    • Dovonou A
      Am 23. Juni 2023 um 18:08

      Was kann man wegen falscher “Knöllchen” gegen tun! Bei uns auch Netto Crailsheim, Parkschein eingelegt aufversehen nicht korrekte Zeit war drauf. Nach 3min. war schon der Zettel da. Ich würde nun nicht mehr bei Netto einkaufen!

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