Schulverweis: Gründe, Rechtsgrundlage und Widerspruch
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann kann man von der Schule verwiesen werden?
Das Kinder und Jugendliche ihre Grenzen austesten und gerne auch mal versuchen, ihre Lehrer zu provozieren, ist nichts Ungewöhnliches und gehört nicht selten zum Erwachsenwerden dazu. Allerdings sollten es die Schüler und Schülerinnen dabei nicht zu sehr übertreiben, da ansonsten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen drohen. In letzter Konsequenz kann ein schriftlicher Schulverweis folgen.
Doch was heißt ein Schulverweis? Welche Bedeutung hat die Schulpflicht bei dieser Maßnahme? Was sind die Folgen? Und welche Möglichkeiten haben Schüler und Eltern, wenn diese den Schulverweis nicht akzeptieren wollen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schulverweis
Ein Schulverweis führt laut Definition zum Ausschluss von der Schule und zieht bei schulpflichtigen Kindern einen Schulwechsel nach sich. Es handelt sich somit um die schärfste Ordnungsmaßnahme, die das Schulrecht vorsieht.
Für Ausschluss von der Schule müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Gewalt gegen andere Schüler oder Lehrer oder auch um Mobbing in der Schule handeln.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, gegen einen Schulverweis Rechtsmittel zu ergreifen. So können Sie zum Bespiel Widerspruch gegen den Schulverweis einlegen. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Schulverweis: Was ist das?
Bei einem Schulverweis – offiziell auch als Entlassung oder Ausschluss von der Schule bezeichnet – handelt es sich um schwerwiegendste Ordnungsmaßnahme, die das Schulrecht vorsieht. Sie führt dazu, dass der Schüler an eine andere Schule überwiesen wird oder nach Ablauf der Schulpflicht von der Schule fliegt. Da ein Schulverweis weitreichende Konsequenzen hat, findet dieser nur bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen Anwendung.
Doch wann ist ein Schulverweis möglich? Welche Voraussetzungen dabei im Detail zu erfüllen sind, kann je nach zuständigem Bundesland variieren. In der Regel gilt, dass vor einem Schulverweis alle milderen Maßnahmen auszuschöpfen sind. Hierbei kann es sich sowohl um Erziehungsmaßnahmen (Ermahnung, Sitzplatzwechsel im Klassenzimmer, Mitteilung an die Eltern etc.) als auch um andere Ordnungsmaßnahmen (Tadel, Klassenwechsel, Unterrichtsausschluss etc.) handeln. Erst wenn diese Schritte erfolglos waren, kommt üblicherweise ein Schulverweis in Betracht.
Zudem muss ein Schulverweis laut Gesetz von einem zuständigen Gremium angeordnet werden. Hierbei handelt es sich meist um die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz der Schulleitung. Im Vorfeld der Konferenz erfolgt zudem häufig Anhörung, in welcher sich Schüler und Eltern zum Sachverhalt äußern können. Zwingend vorgeschrieben ist dies allerdings nicht immer. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei einer akuten Situation bis zu Entscheidung der Klassenkonferenz eine Suspendierung anzuordnen.
Wichtig! Findet sich keine andere Schule, die den entsprechenden noch schulpflichtigen Schüler aufnimmt, ist die Umsetzung eines Schulverweises in der Regel nicht möglich.
Widerspruch gegen den Schulverweis: Wann ist dies möglich?
Da es sich rein rechtlich bei einem Schulverweis um einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) handelt, bestehen grundsätzlich Möglichkeiten gegen diesen vorzugehen. So informiert das Schreiben der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zum Beispiel über die Option des Widerspruchs gegen den Schulverweis. Wie lange Sie dafür Zeit haben, können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. In der Regel beläuft sich die Frist allerdings auf einen Monat. Wollen Sie gegen den Schulverweis einen Widerspruch einlegen, sollten Sie daher nicht zu viele Tage verstreichen lassen und ggf. zeitnah einen Termin bei einem Anwalt vereinbaren.
Am besten formulieren Sie den Widerspruch schriftlich und verschicken diesen per Einschreiben an die zuständige Behörde. Im Schreiben ist zudem zu begründen, warum der Ausschluss von der Schule rechtswidrig ist. Möglich wäre zum Beispiel, dass die Ordnungsmaßnahme nicht verhältnismäßig ist oder ein Verfahrensfehler vorliegt – etwa weil die Klassenkonferenz nicht über das Vorgehen beraten hat.
Legen Sie Widerspruch ein, hat dieser in vielen Bundesländern einen sogenannten Suspensiveffekt. Das bedeutet, der Schulverweis gilt erst, wenn die Angelegenheit endgültig geklärt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Schüler erst einmal weiter am Unterricht teilnehmen. So wird sichergestellt, dass bei einem ggf. rechtswidrigen Verweis nicht unnötig Unterricht verpasst wird.
Wurde der Widerspruch abgelehnt, können noch gegen den Schulverweis klagen. Ob sich ein solches Vorgehen erfolgsversprechend ist und worauf es dabei zu achten gilt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Schulrecht besprechen.
Übrigens! In der Regel hat es keine weitreichenden Auswirkungen, wenn Eltern oder volljährige Schüler den Schulverweis nicht unterschreiben. Denn die Unterschrift dient vor allem der Kenntnisnahme, ändert aber nichts an der angeordneten Maßnahme.
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Mein Sohn wird seit 4 Jahren von einem Mitschüler traktiert. alle Gespräche mit Lehrern und Schulpsychologen verliefen ins Leere. Lehrer spielen mit Handys oder schauen weg, weisen aber meinem Sohn immer wieder daraufhin, dass er sich Hilfe holen soll. holt er sich Hilfe, steht fast die ganze Klasse hinter dem Täter. Gestern hat sich mein Sohn das erste mal gewehrt. dabei ist ein anderer Schüler dazwischen und hat es mit abbekommen. Er hat sich bei dem Jungen entschuldigt. Die Mutter kennt das Problem und konnte es verstehen. Eine andere Mitschülerin bestätigt, dass mein Sohn permanent angegriffen wird. Trotz Allem will man ihm jetzt auf die letzten zwei Tage an dieser Schule ein Verweis ausstellen. Wir verlassen die Schule nur wegen dem Jungen, der meinen Sohn immer wieder angreift. Kann ich etwas dagegen tun?
Mein sohn hat jemanden privat in den Ferien beleidigt und die Person droht ihn zu verpetzten an den Lehrern. Interessiert es die Lehrer oder die Schule überhaupt wenn man das privat macht?
Hallo, meine Frage ist, ob bei einem Verweis (Schulwechsel) immer eine Schule der gleichen Schulform gewählt werden muss oder ob man auch wegen eines Verweises von dem Gymnasium auf eine Sekundarschule wechseln kann.
LG
Mein Sohn wurde für 3 Monate suspendiert, da er sich immer wieder mit einem Klassenlehrer in Konflikt geriet.
Der Klassenlehrer bekennt sich der AFD zugehörig und hat sich bei Elternabenden bereits auch mir gegenüber mehrfach diskriminierend geäußert, Beim Schulleiter fand dies jedoch kein gehör, da mein Sohn auch bei ihm als Störenfried bekannt wäre und der Schulleiter wüsste vermutlich, woher er das wohl hätte. Nun ist es leider zur Suspendierung gekommen, da auf seiner Facebook-Seite er vor einem “Rambo” -Poster mit einem nackten Oberkörper und einem Küchenmesser posiert. Für mich auch erschreckend, ich bin da leider auch etwas überfordert, warum er nun Interesse Freiheitskämpfern und Küchenmesser hat. Das ist mir auch neu. Aber eine 3-monatige Suspendierung gerecht?
Mein Sohn wird voraussichtlich einen Verweis bekommen, aus dem Grund dass er mit einem Parfüm im Klassenzimmer rum gesprüht hat.
Andere Kinder waren auch beteiligt.
Diesen Vorfall haben keine Lehrer gesehen.
Doch nur mein Sohn bekommt diesen Verweis.
Ist dies gerechtfertigt?
auf keinen Fall gerechtfertigt wo leben wir denn.
Ich würde definitiv Widerspruch einlegen bei der Schulbehörde. was geht in manchen Schulen ab.
Um einen Verweis auszusprechen müssen schon im Vorfeld schwerwiegende Dinge passiert sein und erzieherische Maßnahmen keine Erfolge gezeigt haben.
Guten morgen,
mein Sohn ( 9 Jahre) geht auf eine Förderschule in die 3.te Klasse und hat begonnen seit einiger Zeit aus Situationen zu flüchten, z.b. wenn er in Konflikten mit den Lehrern ist. ER verlässt dann allerdings das Schulgebäude und taucht nach kurzer Zeit wieder auf. Vor über einer Woche gab es einen großen Konflikt mit den Lehrern, woraufhin mein Sohn aus der Schule abgeholt werden musste. Bei Abholen meinten die Lehrer zu meinem Sohn, zu meinem Partner und mir, dass sie die Situation mit meinem Sohn besprochen haben und sie am nächsten Tag bei 0 anfangen,
Seit Freitag, den 24.2.23 ist mein Sohn nicht mehr in der schule gewesen(krankheitsbedingt) und gestern bekam ich eine Mitteilung der Lehrer, dass er nun eine INOFFIZIELLE Suspendierung hat bis ein Elterngespräch stattfindet.
ist dies rechtens dass es inoffiziell ist und das diees erst 1 Woche später kommt, obwohl mein Kind nicht in der Schule war?
Ich kam heute 20 Minuten zu spät zu Sportunterricht woraufhin mir meine Sportlehrerin mit einem Verweis gedroht hat obwohl ich nichts dafür konnte das der Bus später gekommen ist… darf sie das?
Die Antwort kommt zwar spät, aber meines Wissens nach nicht, da du ja nicht absichtlich geschwänzt hast, sondern es einen plausiebelen Grund gab! Außerdem: Meißtens reden Lehrer nur so daher, dass sie dir einen Verweißt geben wollen! in solchen Fällen ist diese Drohung also Stuss!
Sehr geehrte Frau Selene,
ich befürchte, dass Ihre Sportlehrerin dazu befähigt ist, solch eine
Maßnahme anzuordnen. und auch infolge dessen in die Tat umzusetzen. Wenn abzusehen ist, dass Ihr Verkehrsmittel
sich verspätet, sollten Sie eventuell früher den Schulweg antreten.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans S
Nein ein Lehrer kann den Schulverweis nicht aussprechen. Das kann nur der Schulleiter. Meist gibt es dazu auch ein gewisses Verfahren. In manchen Schulen müssen erst Ordnungsmaßnahmen angeordnet werden (ist schriftlich den Eltern mitzuteilen), andere müssen die Lehrerkonferenz durchlaufen und dann haben wir noch die Frage, ob die Strafe verhältnismäßig ist.
Ein einzelner Lehrer kann nur von seinem Unterricht ausschließen.