Erlöschen der Betriebserlaubnis: Wann und weshalb es dazu kommt

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was tun, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist?

Wann kommt es zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis?
Wann kommt es zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Um ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu führen, ist sie unerlässlich – die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Sie bestätigt, dass das Fahrzeug selbst sowie seine Teile den gesetzlichen nationalen Vorschriften entsprechen und wird im Normalfall vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt.

Wer ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe rechnen. Dabei macht es in der Regel keinen Unterschied, ob Sie die Betriebserlaubnis verloren haben oder ob diese durch anderweitige Umstände erloschen ist. Liegt keine Betriebserlaubnis vor, darf das betroffene Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen, weil die Verkehrssicherheit sonst gefährdet werden könnte.

Doch wann genau erlischt die Betriebserlaubnis? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Wie sieht die Strafe aus, wenn nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis trotzdem noch mit dem KFZ gefahren wird? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier im Ratgeber.

FAQ: Erlöschen der Betriebserlaubnis

Wann erlischt eine Betriebserlaubnis?

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, durch welche sich die Fahrzeugart ändert, die eine Gefährdung hervorrufen könnten oder durch die sich die Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtern.

Hat das Erlöschen der Betriebserlaubnis Auswirkungen auf die Zulassung?

Nein. Die Betriebserlaubnis ist eine Voraussetzung, um die Zulassung für ein Fahrzeug zu erhalten. Wurde die Zulassung einmal erteilt, bleibt diese auch dann erhalten, wenn die Betriebserlaubnis erlischt.

Was droht, wenn Sie trotz erloschener Betriebserlaubnis fahren?

Wird ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb genommen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von 50 Euro kann drohen. Dieses erhöht sich, wenn es dadurch zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder eine Gefährdung kommt.

Bußgeldrechner zum Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis

Wann erlischt die Betriebserlaubnis?

Die Vorschriften zur Erteilung und anschließenden Wirksamkeit der Betriebserlaubnis sind in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. § 19 StVZO zufolge bleibt die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, in der Regel bis zu dessen Außerbetriebsetzung bestehen. Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben: Die Erlaubnis erlischt, wenn

Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)
Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. Von einer notwendigen Reparatur, einem Defekt oder einem generellen Verschleiß bleibt die Betriebserlaubnis unberührt. Verhält es sich jedoch so, dass es zwar zu einer Veränderung des Fahrzeugs kam, dabei aber die Einschränkungen, Anbauvorschriften oder andere Auflagen für anbauabnahmepflichtige Bauteile beachtet wurden, gilt die ABE gemäß § 19 StVZO nicht als erloschen.

Welche Faktoren spielen beim Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Rolle?

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn z. B. ein PKW zu einem Wohnwagen umgebaut wird.
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn z. B. ein PKW zu einem Wohnwagen umgebaut wird.

Wie bereits erwähnt, nimmt die Abwandlung oder Änderung der Fahrzeugart einen wichtigen Platz ein, wenn es um das Erlöschen der Betriebserlaubnis geht. Von einer solchen Veränderung der Art des Fahrzeugs kann gesprochen werden, wenn die Merkmale der ursprünglichen Fahrzeugart nicht mehr erkennbar bzw. vorhanden sind.

Es geht dabei jedoch nicht um den Fahrzeugaufbau, sondern lediglich um die Fahrzeugart. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kann beispielsweise dann gerechtfertigt werden, wenn ein PKW zu einem LKW oder einem Wohnwagen umgebaut wird.

Wodurch erlischt beispielsweise die Betriebserlaubnis eines Mofas? Dies ist der Fall, wenn das Mofa zu einem Leichtkraftrad umgebaut wird. Hier wird ein zulassungsfreies Fahrzeug zu einem zulassungspflichtigen gemacht, was weitreichende Konsequenzen mit sich bringt.

Ein weiterer Faktor, der das Erlöschen der Betriebserlaubnis begünstigt, ist eine selbst herbeigeführte Gefährdung des Verkehrs durch die Umbaumaßnahmen. Eine Veränderung, die zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern führen könnte, muss dabei nicht in jedem Fall auch eintreten. Es reicht bereits aus, dass von dieser Gefährdung aufgrund des veränderten Fahrzeuges ausgegangen werden kann.

Der dritte Faktor befasst sich mit den Emissionswerten des Fahrzeuges. Führen bauliche Veränderungen von Fahrzeugteilen dazu, dass es zu einer höheren Emission als im Vorfeld kommt, kann es ebenfalls zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen. Werden beispielsweise die Grenzwerte überschritten, die bei der Erteilung der ABE maßgeblich waren, tritt dieser Fall ein. Dasselbe gilt, wenn die Geräuschwerte überschritten werden. An welchen Werten Sie sich dabei orientieren können, steht normalerweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis steht in keinem Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung. Zwar ist die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, eine wichtige Voraussetzung, um eine Zulassung zu erhalten, wurde die Zulassung jedoch einmal erteilt, bleibt sie in der Regel auch dann bestehen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Erlöschen der Betriebserlaubnis: Welche Strafe ist möglich?

Wenn beispielsweise ein PKW zu einem Wohnwagen umgebaut wurde, handelt es sich um die Veränderung der Fahrzeugart eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Zwar bleibt die Zulassung vom Erlöschen der Betriebserlaubnis unberührt, allerdings können andere rechtliche Folgen auf den Fahrer sowie den Halter des Fahrzeugs zukommen.

§ 69a StVZO zufolge handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug trotz nicht vorhandener Erlaubnis in Betrieb genommen oder dies angeordnet wurde. War letzteres der Fall und die Sicherheit im Straßenverkehr wurde dadurch zusätzlich gefährdet, so kann es bereits um ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro gehen. Bei einem LKW oder Omnibus steigt das Bußgeld sogar auf 270 Euro an. In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz. Wenn Sie einen LKW oder Bus nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis trotzdem im Straßenverkehr geführt haben und von der Polizei überführt wurden, müssen Sie sogar mit 180 Euro und einem Punkt rechnen.

Erlöschen der Betriebserlaubnis: Die Strafe ist durch mehrere Gesetzestexte begründet.
Erlöschen der Betriebserlaubnis: Die Strafe ist durch mehrere Gesetzestexte begründet.

Dies ist ebenfalls durch § 19 StVZO begründet:

Ist die Betriebserlaubnis […] erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ist die Betriebserlaubnis […] erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.“

Verhält es sich so, dass zulassungsfreie Fahrzeuge so verändert wurden, dass diese nun eine Zulassung benötigen, wurde gegen § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verstoßen und es geht um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 48 FZV. Wird ein Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl keine Zulassung vorlag, werden laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Außerdem kann in gewissen Fällen nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis ein Verstoß gegen § 30 StVZO nachgewiesen werden. Dort heißt es:

Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

  1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
  2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.“
Dafür kann ein Bußgeld von 25 Euro die Konsequenz sein. Kam es zusätzlich noch zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit, sind es bereits 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Damit es erst gar nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt, sollten Sie – wenn Sie schon Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten – diese in jedem Fall bereits im Vorfeld absegnen und dann vorschriftsgemäß eintragen lassen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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124 Kommentare

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  1. David
    Am 2. September 2018 um 14:45

    Hallo zusammen,

    ich fahre einen 3er. BMW und wurde bereits mit einem nicht eingetragenen Klappenauspuff erwischt. Folge: 50€ + Rückbau und Termin beim TÜV. Wie verhält es sich nun, wenn man ein zweites Mal erwischt wird. Können hier höhere Strafen aufgrund von Vorsatz festgelegt werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:52

      Hallo David,

      ja, das ist durchaus denkbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Oguzhan G.
    Am 21. August 2018 um 16:06

    Hallo,
    ich wurde letztens mit einem Fahrzeug angehalten bei dem fahrwerksfedern drin waren aber ich habe dazu die abe nicht dabei gehabt wo die polizei mich angehalten hat und hinten waren noch distanzscheiben drauf die nicht eingetragen waren. Ich habe die abe nachgereicht und die spurplatten raus gemacht jetzt habe ich eine strafe von 163,50€ erhalten ist das normal?

  3. Janneh
    Am 20. August 2018 um 21:58

    Hallo

    Falls ich einen Unfall im Straßenverkehr mit meinem Motorrad habe, und sich zum zeitpunkt des Unfalls KEIN DB-Killer im Auspuff befindet, wenn also die Betriebserlaubnis erloschen ist während ich den Unfall habe, wäre ich dann mit allen Unfallkosten auf mich gestellt oder Zahlt das meine Versicherung ? Immerhin bewege ich mein Motorrad ohne Betriebserlaubnis im straßenverkehr.

    Frage 2.

    Kann mir die Polizei eine strafe geben für mein Parkendes Motorrad, wenn KEIN DB-Killer im Auspuff sein sollte ? Ich fahre die Maschine ja in dem Moment nicht im Straßenverkehr und das Motorrad wird in dem Moment der “besichtigung” der Polizei ja nicht bewegt.

  4. Matthias
    Am 19. August 2018 um 23:08

    Hallo,
    Ich fahre ein altes Fahrrad mit Verbrennungshilfsmotor (Saxonette 0,7PS). Im Brief ist eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erlaubt. Was passiert wenn ich ein anderes Modul einbaue sodass das Fahrrad danach ca. 35 km/h läuft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 11:37

      Hallo Mathias,

      e-Bikes sind rechtlich häufig noch unklar. Eine solche Nachrüstung sollten Sie vom TÜV oder einer ähnlichen Stelle vornehmen lassen. Zudem erlischt durch solch eine Veränderung die Garantieleistung. Weiterhin benötigen Sie mitunter eine zusätzliche Versicherung und Betriebserlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Günther Z.
    Am 19. August 2018 um 21:21

    Hallo bei meinem Motorrad wurde bei einer Kontrolle festgestellt das Blinker Spiegel und Bremshebel keine E-Nummer haben muss ich in diesm Fall die 3 fache Geldstrafe für erlöschen der Betriebserlaubnis bezahlen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 11:31

      Hallo Günther Z.,

      im Regelfall sollten Sie nur einmal zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Chris L.
    Am 20. Juli 2018 um 12:58

    Mein Auto wurde soeben stillgelegt. Ich habe einen Schalter für die Auspuffklappe verbaut. Dieser Schalter ist nicht zulässig.
    Nun wird ein Gutachten erstellt. Nach dem Gutachten darf ich den Schalter ausbauen.

    Ist es danach egal, wo ich die Abgasuntersuchung machen lasse, oder muss es zwingend bei der örtlichen TÜV- Stelle sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:29

      Hallo Chris L.,

      im Regelfall sollte es nur wichtig sein, dass die Sache von einer befugten Behörde bescheinigt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Delil
    Am 18. Juli 2018 um 9:09

    Ich wurde gestern von der Autobahnpolizei angehalten. Wegen meinen felgen und der Betriebsachse. Im Fahrzeugpapier was man im Auto mitführt ist es nicht eingetragen ,stattdessen in einer extra vom TÜV bestätigten Bescheinigungen. Ich wusste bis gestern nicht das ich sowas besitze und ich wusste auch nicht was die Polizei von mir Verlangt hat bis ich zuhause war und alle Dokumente durchgegangen bin. Ich bin im Besitz der Dokumente aber mich erwartet ein Brief (Bußgeld) in höhe von 135€ und einem Punkt in Flensburg. Dazu ist meine BE Erloschen weil behauptet wurde da ich die Papiere ja nicht habe ich auch nicht fahren darf . Verständlich aber ich habe sie ja doch deshalb meine Frage jetzt wie sieht es mit dem Bußgeld aus und wie muss ich vorgehen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:44

      Hallo Delil,

      gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen und entsprechende Gründe nachweisen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen behilflich sein kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Stefan
    Am 17. Juli 2018 um 21:53

    Ich habe meinen Fiat Pkw-Bus (ähnlich VW T6 California) ein Hubdach in einer Werkstatt einbauen lassen. Wie vorgeschrieben hat die Werkstatt den TÜV kommen lassen, der den Umbau geprüft hat (Anmerkung: ohne Mängel) (Begutachtung 19 (2) / 21). Die Werkstatt hat mir damals erzählt, dass ich Irgendwann die Änderung eintragen lassen soll. Jetzt nach zwei Jahren muss ich zum TÜV und im Vorfeld habe ich mich erkundigt, ob das Eintragen nötig sei. Bei. Durchlesen bin ich auch auf den Satz im Gutachten gestoßen, dass Eddie Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erteilen muss. Mit was für ein Busgeld muss ich rechnen, wenn ich jetzt bei der Zulassungsstelle das erst nach 2 Jahre eintragen lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:25

      Hallo Stefan,

      in der Regel kommt für das Fahren ohne Betriebserlaubnis eine Geldbuße von 50 Euro in Frage. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren speziellen Fall beurteilen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Ysanne
    Am 27. Juni 2018 um 12:31

    Im Dezember ein neuwertiges Fahrzeug über Herstellerhändler gekauft. Gestern hat sich beim TÜV herausgestellt, dass das Fahrzeug mit Rädern ausgestattet ist, die in der ABE nicht eingetragen sind.

    Welche Folgen gibt das für mich? Darf ich mit dem Fahrzeug überhaupt noch zur Werkstatt fahren, um dort neue und passende Räder montieren zu lassen?
    Muss ich das Erlöschen der Betriebserlaubnis der KFZ-Versicherung melden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 15:01

      Hallo Ysanne,

      erkundigen Sie sich am besten bei der Zulassungsstelle, wie zu verfahren ist. Viele Versicherer haben auch Rechtsberatungsservives.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Oguz
    Am 28. Mai 2018 um 3:34

    Hallo bitte um Hilfe
    Ich habe meinen Führerschein am 11.6.2014 bestanden
    Da ich einen Unfall gemacht habe wurde meine Probezeit auf 4 Jahre verlängert .
    Aufbauseminar wurde gemacht.
    Paar Monate später bin ich über eine rote Ampel gefahren 1 Punkt und Geldbuße.
    Gestern war ich mit meinem Motorrad unterwegs ohne DB Kiler wurde angehalten und alles aufgeschrieben
    Was kommt auf mich zu Führerschein abgeben ?? Weil ich ohne db gefahren bin ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:40

      Hallo Oguz,

      in der Regel handelt es sich hierbei um keinen B- oder A-Verstoß, weshalb zunächst im Normalfall nicht damit gerechnet werden sollte, dass es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Maxi
    Am 20. Mai 2018 um 12:06

    Kann durch fahren mit nur einem Spiegel am Motorrad die Be erlöschen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:38

      Hallo Maxi,

      in der Regel erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ein Fahrzeug nicht über die notwendigen Spiegel verfügt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Bernd W.
    Am 11. Mai 2018 um 15:06

    Moin
    Ich war heute mit meinem Motorrad ( Honda CBR 1000 RR ) beim Tüv ,der hat mir die Betriebserlaubnis entzogen ,weil die Reifenkombinationen nicht wie im Fahrzeugschein war. Ich hatte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifen-Umrüstungen an Honda-Krafträdern NR.:16109/31 mit, wie auch bei den letzten beiden Tüv-Terminen (da wurde an der gleichen Reifenkombination die Ich seit 4 Jahren fahre nichts bemängelt ) .Ich musste eine neue Betriebserlaubnis beantragen Kosten 105,90€ weil der Tüv-Prüfer
    die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht anerkannt hat.
    Frage: Ist das rechtlich oder Willkür ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 15:55

      Hallo Bernd,

      anscheinend kommt dies in letzter Zeit häufiger beim TÜV Nord vor. Tatsächlich gilt laut Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur jedoch, dass eine Plakette erteilt werden muss, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt und sofern eventuelle Einschränkungen und Einbauhinweise beachtet wurden und Ihr Fahrzeug ansonsten nicht von dem ursprünglich genehmigten Typ abweicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Laurent G.
    Am 3. Mai 2018 um 21:40

    Hallo aus Luxemburg.
    Mein PKW ist Luxemburg zugelassen.
    Ich habe eine Sport Auspuffanlage nachgerüstet die ich mit TÜV eingetragen habe. Da bei uns der DB Wert anders gemessen wird ist sie bei uns legal aber in Deutschland zu laut.
    Was kann die Polizei wann sie mich anhalten nun machen?
    Bußgeld oder sogar still legen?
    Freue mich auf eine Antwort.
    Danke

    MfG

    Laurent

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Mai 2018 um 15:38

      Hallo Laurent,
      welches Vorgehen in einem solchen Fall üblich ist, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Julian
    Am 21. April 2018 um 13:43

    Hallo, ich wurde mit meinem Motorrad angehalten und musste mit zum Gutachter fahren dort wurden diverse Mängel festgestellt Blinker, Rückstrahler, Reifen/Falsche Felgen größe, Kz-Winkel, Lautstärke,Tacho defekt etc. werden mir jetzt alle Delikte einzelnt vorgehalten oder als gesamtes erlöschen der BE

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:23

      Hallo Julian,
      wenn Ihr Motorrad nicht den Vorgaben entspricht, führt dies in der Regel automatisch zum Erlöschen der BE. Wie mit den einzelnen Verstößen umgegangen wird, können wir Ihnen leider pauschal nicht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Lio
    Am 9. April 2018 um 22:35

    Hallo,
    Was kann, wenn ich in der Probezeit mit meinem Motorradauspuff ohne ABE oder E-Nr oder sonstiger Bescheinigung erwischt werde, auf mich zukommen? Wird durch den Auspuff die “Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt”?
    MfG. Lio

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:11

      Hallo Lio,

      im Regelfall müssten Sie mit dem Bußgeld von 50 Euro für erloschene Betriebserlaubnis rechnen. Eine solche Beeinträchtigung meint, dass andere Fahrer durch Ihren Auspuff eben beeinträchtigt werden – etwa, wenn dieser unverhältnismäßig laut wäre oder starken Qualm ausstößt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Dennis B.
    Am 5. April 2018 um 12:40

    Hallo
    War heute beim Tüv um meine Fahrwerksänderung eintragen zu lassen. Diese wurde auch abgenommen doch nun muss ich zur Zulassungsstelle und die Änderung eintragen lassen. Da ich aber aus Zeitlichen Gründen es nicht mehr Schaffe heute zur Zulassungsstelle zu fahren und morgen auch nicht habe ich erst nächste Woche einen Termin. Die BE is erloschen bis die Eintragung durch die Zulassungsstelle erfolgt. Nun die Frage ich brauche mein Auto. Was kann mir drohen wenn ich trozdem Fahre? Abgenommen ist die Änderung nur noch nicht vermerkt im Schein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 16:06

      Hallo Dennis,

      ohne Betriebserlaubnis dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Sanktionen bei einem Verstoß entnehmen Sie dem obigen Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Max B.
    Am 4. April 2018 um 8:54

    Ich wurde angehalten, da ich angeblich zuschnell mit dem Motorrad unterwegs war. Die Polizei hatte weder noch geleasert noch geblitzt. Also keinen Beweiß. Dann wurde festgestellt, dass ich nur einen Spiegel montiert hatte. Strafe: 160 Euro und einen Punkt.

    Geht das ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 14:57

      Hallo Max,

      wenn durch Änderungen am Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr besteht, ist mit Sanktionen zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Andre
    Am 25. März 2018 um 10:38

    Folgende Situation:
    Fahren eines versicherungspflichtigen schnellen Pedelecs (zugelassen bis 45 km/h) ohne montiertes Versicherungskennzeichen.
    Eine Haftpflichtversicherung besteht, das aktuelle Versicherungskennzeichen ist vorhanden und wird im Rucksack mitgeführt.
    Da es sich nicht um ein amtliches Kennzeichen sondern um ein Versicherungskennzeichen handelt, wäre zu klären, welche Ordnungswidrigkeit vorliegt.
    Beispiel: BKatV 184 (10,-) oder doch 176 (40,-) ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 10:49

      Hallo Andre,

      das Versicherungskennzeichen muss zwingend am Fahrzeugheck montiert werden. Ist ein Kennzeichen und damit auch ein Versicherungsschutz vorhanden, fand lediglich keine sachgemäße Anbringung statt, sollte es sich in der Regel um folgenden Verstoß handeln: Sie setzten eine elektronische Mobilitätshilfe in Betrieb, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen (Tatbestandsnummer 602000). Hierfür fällt ein Bußgeld von 10 Euro an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Andre
        Am 15. Mai 2018 um 19:30

        Das kann nicht richtig sein. Schließlich führe ich die Bescheinigung mit. Das Versicherungskennzeichen ist jedoch nicht montiert. Also BKatV 176: Versicherungskennzeichen nicht geführt: 40€ und 1 Punkt ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. Juni 2018 um 15:36

          Hallo Andre,

          in dem Fall wäre laut Bußgeldkatalog tatsächlich 40 Euro Buße, aber kein Punkt veranschlagt (TBNR 804612).

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Dominic
    Am 22. März 2018 um 21:47

    Hallo,

    folgendes… Meine Verlobte wurde eben 22.03. 20.00Uhr mit dem Roller angehalten.
    Der Roller wurde 2017 Anfang des Jahres gekauft und im März auch neu “Angemeldet”. Dies ist MIR leider diesen Monat entfallen, somit ist der 1. Vorwurf Erloschene Betriebserlaubnis (ich habe es schlicht weg vergessen wegen stressigen Lebensumständen zudem hatte ich nie zu vor einen Roller…)
    Ich weis dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt und somit bitte ich im Folgenden auch darum sich (sollte eine Antwort kommen) dies außen vor zu lassen.
    Der Roller wurde wie gesagt 2017 genau so gekauft: Kein Tacho (Cross Lenker) ein Auspuff mit ABE. Mir wurde vom Vorbesitzer mitgeteilt der Lenker habe auch eine ABE und das fehlende Tachoelement sein dadurch kein Problem. Nun habe ich allerdings die Befürchtung dass der Roller ~60 laufen KÖNNTE.
    Meine Partnerin und ich sind im Besitz der B Klasse und haben keine derartigen Verstöße als Altlasten, lediglich einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Totalschaden (dennoch 1 Punkt bekommen).
    Was könnte meiner Partnerin bzw. mir in etwa “Blühen”

    Liebe und leicht verängstigte Grüße aus dem Süden Deutschlands

    Dominic

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:35

      Hallo Dominic,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Aus Ihren Beschreibungen schließen wir, dass das betroffene Fahrzeug im äußerten Fall keine Betriebserlaubnis hat. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit laut § 69 StVZO dar und wird in der Regel mit einem Bußgeld zwischen 180 und 270 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Oliver
    Am 21. März 2018 um 8:29

    Guten Tag ,
    Ich wurde mit abgedunkelten Rücklichter abgehalten, die BE war also erloschen.
    Die Lichter waren bereits am Auto verbaut also fahrlässig.
    Welche Strafe droht mir ?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:17

      Hallo Oliver,

      wie im Text geschrieben ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis im Bußgeldkatalog mit 50 Euro aufgeführt. Weitere Umstände können das Bußgeld aber erhöhen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. krz
    Am 11. März 2018 um 13:54

    Hallo

    wurde vor einer woche mit dem auto angehalten von der Verkehrspolizei
    bin mit meinem freund dessen auto unterwegs gewesen, der hatte an der seitenscheibe vorne folien dran gehabt der Polizist
    hat mir als Fahrer eine Anzeige erstattet sowie 90 euro und 1 punkt , meine frage ich bin zurzeit in der probezeit welche Konsequenzen kann es mit sich führen? er meinte die betreibserlaubnis wäre geloeschen ist da ein wird da ein Aufbauseminar notwenig?

    danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:15

      Hallo krz,

      in der Regel ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis ein B-Verstoß. Dementsprechend würde kein Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  22. Oliver
    Am 19. Februar 2018 um 17:37

    Folgendes Problem ich wurde letztens von der Polizei angehalten, wegen meinen fehlenden Rückstrahlern (habe andere Rücklichter mit E-Prüfzeichen). Die Abe für die Rücklichter wollte die Polizei auch haben, die habe ich aber nicht.
    Nun soll ich als Fahrer 90€ bezahlen und der Fahrzeughalter 135€.
    Ist das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. März 2018 um 15:33

      Hallo Oliver,

      sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Sanktion haben, können Sie sich jederzeit an einen Anwalt wenden, der Sie diesbezüglich beraten kann. Wir dürfen Ihnen an dieser Stelle nämlich keine Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Maddin
    Am 24. Januar 2018 um 20:17

    Hallo,
    wenn ein 1989er Mofa trotz 40kmh Zylinder weiterhin ca 30kmh schnell läuft, ist das dann noch ok oder erlischt die BE wegen der Teile auch ohne Geschwindigkeitssteigerung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 10:02

      Hallo Maddin,

      insofern Sie keine Teile ersetzt oder verändert haben, bleibt die Betriebserlaubnis in der Regel bestehen. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an eine Werkstatt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  24. Timo G.
    Am 27. Dezember 2017 um 18:24

    Ein LKW geschlossener Kasten mit einer ZGm von 7,5t wurde äußerlich nicht verändert. Lediglich die Nutzfläche wurde innen so gestaltet, dass man dort schlafen kann. Ist die BE nun erloschen, da es sich hier um ein Wohnmobil handeln könnte? Zugelassen als LKW.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 13:25

      Hallo Timo,

      unter Umständen könnte dies der Fall sein. Aussagekräftige Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Bernhard
    Am 12. Dezember 2017 um 12:51

    hallo
    kann ich nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Autos eine neue beantragen wenn an dem Fahrzeug alle Mängel behoben wurden?

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