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Erlöschen der Betriebserlaubnis: Wann und weshalb es dazu kommt

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was tun, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist?

Wann kommt es zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis?
Wann kommt es zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis?

Um ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu führen, ist sie unerlässlich – die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Sie bestätigt, dass das Fahrzeug selbst sowie seine Teile den gesetzlichen nationalen Vorschriften entsprechen und wird im Normalfall vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt.

Wer ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe rechnen. Dabei macht es in der Regel keinen Unterschied, ob Sie die Betriebserlaubnis verloren haben oder ob diese durch anderweitige Umstände erloschen ist. Liegt keine Betriebserlaubnis vor, darf das betroffene Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen, weil die Verkehrssicherheit sonst gefährdet werden könnte.

Doch wann genau erlischt die Betriebserlaubnis? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Wie sieht die Strafe aus, wenn nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis trotzdem noch mit dem KFZ gefahren wird? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier im Ratgeber.

FAQ: Erlöschen der Betriebserlaubnis

Wann erlischt eine Betriebserlaubnis?

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, durch welche sich die Fahrzeugart ändert, die eine Gefährdung hervorrufen könnten oder durch die sich die Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtern.

Hat das Erlöschen der Betriebserlaubnis Auswirkungen auf die Zulassung?

Nein. Die Betriebserlaubnis ist eine Voraussetzung, um die Zulassung für ein Fahrzeug zu erhalten. Wurde die Zulassung einmal erteilt, bleibt diese auch dann erhalten, wenn die Betriebserlaubnis erlischt.

Was droht, wenn Sie trotz erloschener Betriebserlaubnis fahren?

Wird ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb genommen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von 50 Euro kann drohen. Dieses erhöht sich, wenn es dadurch zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder eine Gefährdung kommt.

Bußgeldrechner zum Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis

Wann erlischt die Betriebserlaubnis?

Die Vorschriften zur Erteilung und anschließenden Wirksamkeit der Betriebserlaubnis sind in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. § 19 StVZO zufolge bleibt die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, in der Regel bis zu dessen Außerbetriebsetzung bestehen. Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben: Die Erlaubnis erlischt, wenn

Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)
Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. Von einer notwendigen Reparatur, einem Defekt oder einem generellen Verschleiß bleibt die Betriebserlaubnis unberührt. Verhält es sich jedoch so, dass es zwar zu einer Veränderung des Fahrzeugs kam, dabei aber die Einschränkungen, Anbauvorschriften oder andere Auflagen für anbauabnahmepflichtige Bauteile beachtet wurden, gilt die ABE gemäß § 19 StVZO nicht als erloschen.

Welche Faktoren spielen beim Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Rolle?

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn z. B. ein PKW zu einem Wohnwagen umgebaut wird.
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn z. B. ein PKW zu einem Wohnwagen umgebaut wird.

Wie bereits erwähnt, nimmt die Abwandlung oder Änderung der Fahrzeugart einen wichtigen Platz ein, wenn es um das Erlöschen der Betriebserlaubnis geht. Von einer solchen Veränderung der Art des Fahrzeugs kann gesprochen werden, wenn die Merkmale der ursprünglichen Fahrzeugart nicht mehr erkennbar bzw. vorhanden sind.

Es geht dabei jedoch nicht um den Fahrzeugaufbau, sondern lediglich um die Fahrzeugart. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kann beispielsweise dann gerechtfertigt werden, wenn ein PKW zu einem LKW oder einem Wohnwagen umgebaut wird.

Wodurch erlischt beispielsweise die Betriebserlaubnis eines Mofas? Dies ist der Fall, wenn das Mofa zu einem Leichtkraftrad umgebaut wird. Hier wird ein zulassungsfreies Fahrzeug zu einem zulassungspflichtigen gemacht, was weitreichende Konsequenzen mit sich bringt.

Ein weiterer Faktor, der das Erlöschen der Betriebserlaubnis begünstigt, ist eine selbst herbeigeführte Gefährdung des Verkehrs durch die Umbaumaßnahmen. Eine Veränderung, die zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern führen könnte, muss dabei nicht in jedem Fall auch eintreten. Es reicht bereits aus, dass von dieser Gefährdung aufgrund des veränderten Fahrzeuges ausgegangen werden kann.

Der dritte Faktor befasst sich mit den Emissionswerten des Fahrzeuges. Führen bauliche Veränderungen von Fahrzeugteilen dazu, dass es zu einer höheren Emission als im Vorfeld kommt, kann es ebenfalls zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen. Werden beispielsweise die Grenzwerte überschritten, die bei der Erteilung der ABE maßgeblich waren, tritt dieser Fall ein. Dasselbe gilt, wenn die Geräuschwerte überschritten werden. An welchen Werten Sie sich dabei orientieren können, steht normalerweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis steht in keinem Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung. Zwar ist die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, eine wichtige Voraussetzung, um eine Zulassung zu erhalten, wurde die Zulassung jedoch einmal erteilt, bleibt sie in der Regel auch dann bestehen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Erlöschen der Betriebserlaubnis: Welche Strafe ist möglich?

Wenn beispielsweise ein PKW zu einem Wohnwagen umgebaut wurde, handelt es sich um die Veränderung der Fahrzeugart eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Zwar bleibt die Zulassung vom Erlöschen der Betriebserlaubnis unberührt, allerdings können andere rechtliche Folgen auf den Fahrer sowie den Halter des Fahrzeugs zukommen.

§ 69a StVZO zufolge handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug trotz nicht vorhandener Erlaubnis in Betrieb genommen oder dies angeordnet wurde. War letzteres der Fall und die Sicherheit im Straßenverkehr wurde dadurch zusätzlich gefährdet, so kann es bereits um ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro gehen. Bei einem LKW oder Omnibus steigt das Bußgeld sogar auf 270 Euro an. In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz. Wenn Sie einen LKW oder Bus nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis trotzdem im Straßenverkehr geführt haben und von der Polizei überführt wurden, müssen Sie sogar mit 180 Euro und einem Punkt rechnen.

Erlöschen der Betriebserlaubnis: Die Strafe ist durch mehrere Gesetzestexte begründet.
Erlöschen der Betriebserlaubnis: Die Strafe ist durch mehrere Gesetzestexte begründet.

Dies ist ebenfalls durch § 19 StVZO begründet:

Ist die Betriebserlaubnis […] erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ist die Betriebserlaubnis […] erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.“

Verhält es sich so, dass zulassungsfreie Fahrzeuge so verändert wurden, dass diese nun eine Zulassung benötigen, wurde gegen § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verstoßen und es geht um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 48 FZV. Wird ein Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl keine Zulassung vorlag, werden laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Außerdem kann in gewissen Fällen nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis ein Verstoß gegen § 30 StVZO nachgewiesen werden. Dort heißt es:

Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

  1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
  2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.“
Dafür kann ein Bußgeld von 25 Euro die Konsequenz sein. Kam es zusätzlich noch zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit, sind es bereits 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Damit es erst gar nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt, sollten Sie – wenn Sie schon Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten – diese in jedem Fall bereits im Vorfeld absegnen und dann vorschriftsgemäß eintragen lassen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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124 Kommentare

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  1. Tom
    Am 14. Juli 2019 um 16:06

    Was kostet es bei nicht eingebautem Motorrad Luftfilter blech bei der die e Nummer eingraviert ist.
    Die weiterfahrt wurde untersagt aber die wesentliche Verkehrssicherheitbeeinträchtigt wurde mit nein beantwortet.

    MfG Tom

  2. Jordan
    Am 30. Mai 2019 um 11:44

    Hallo,

    Ich fahre momentan mit einem mittelschalldämpfer ersatzrohr rum, dh den originalen msd durch ein Rohr ersetzt. Was für eine Strafe kann dann auf mich zukommen? 50€ sind mir bewusst, jedoch meinte mal jemand zu mir das es 1 Punkt in 130€ wären wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

  3. Nino
    Am 19. Mai 2019 um 14:31

    Hallo eine Frage,
    Wenn ein auto Stillgelegt wird und nach 3 Monaten kein brief nach Hause ankommt, entfällt dann die strafe?

    Mfg Nino

  4. Annika
    Am 16. April 2019 um 0:58

    Guten Tag,
    Mein Fall ist leider etwas kompliziert:
    Mein Vater ist im Besitz eines alten Mokicks (von 1970), dass über 30 Jahre still gelegt war. Nun ist angedacht dieses wieder in Betrieb zu nehmen, allerdings ist die Betriebserlaubnis nicht mehr auffindbar (Wäre diese überhaupt noch gültig?). Außerdem müssen einige Teile des Fahrzeugs ersetzt werden, wie kann ich nun herausfinden ob ich bestimmte Ersatzteile in mein Fahrzeug einbauen darf? Und wie komme ich nun hinter eine gültige Betriebserlaubnis für dieses Mokick?
    Und noch eine andere Frage:
    Das Mokick fährt ab Werk 40 km/h. Wäre es möglich eine Betriebserlaubnis zu erhalten wenn es 45 km/h fahren würde?
    Mit freundlichen Grüßen, Annika

  5. Ersin
    Am 10. April 2019 um 21:39

    Hallo,

    Fahre einen Harley und habe ein LED Scheinwerfer eingebaut. Das Motorrad ist aus den USA, hatte den damals vom Händler gekauft. Ich bekam das Motorrad direkt mit neuem TÜV. Jetzt habe ich aber festgestellt, dass das Motorrad gar kein Standlicht. Der Scheinwerfer, den ich eingebaut habe ist ebenfalls ohne Standlicht.
    Sagen wir ich fahre tatsächlich ohne ABE, mit was für muss ich rechnen?
    Punkte? Bußgeld?Zum TÜV muss das Motorrad erst nächstes Jahr.

  6. Max Mustermann
    Am 25. März 2019 um 20:50

    Hallo, ich bin 17 Jahre und im Besitz des A1 Führerschein.

    In der vergangenen Woche wurde ich von der Polizei angehalten und mein Fahrzeug stillgelegt da in meinen Auspuff kein Db Killer vorhanden war und der Polizist der Meinung war, dass dieser Auspuff auch mit DB-Killer nicht zugelassen sei. Ich habe ihm die ABE Bescheinigung gezeigt in dieser Stand das der Auspuff für meine Maschine Rieju MRT 125 zugelassen ist, der Polizist sagte das dies ungültig sei da im Fahrzeugschein Rieju MRT 124 Stehen würde… Da mir später in der Motorrad Werkstatt gesagt wurde das bei jeder 125er im Fahrzeugschein 124 steht und damit aber lediglich die Motorleistung gemeint ist weiß ich nicht was ich tun soll.

    An meinem Fahrzeug war ein Blinker ohne E nummer und ein Blinker ohne Funktion. Da der Kennzeichenhalter mit Rücklicht angebaut war und ich nicht wusste das dieses auch eine E nummer benötigt wurde das Fahrzeug stillgelegt und ich muss innerhalb von 14 Tagen zum TÜV.

    Für das Fahren ohne DB Killer muss ich 90 Euro zahlen und bekomme wahrscheinlich einen Punkt… Es ist mein erstes Vergehen und ich hatte vorher nie eine Anzeige.

    Ich sehe meine Fehler ein aber habe folgende Fragen:

    Wenn ich zur Nachschulung muss darf in dieser Zeit trotzdem Fahren?
    Muss ich wegen der fehlenden E Nummer und dem Fehlenden DB Killer erneute Fahrstunden ablegen?
    Wird bei der Vergabe des Punktes berücksichtigt das es mein erstes Vergehen ist?
    Ist die Strafe angemessen? Da mein Kumpel an seiner Maschine keine Spiegel hatte und der Lenker keine E Nummer besaß und die Blinker ohne Funktion waren und er beide male nur eine Verwarnung bekam?
    Wird dann die Probezeit nun 4 Jahre dauern?

    Viele Grüße

  7. Justin
    Am 23. März 2019 um 13:25

    Was bekommt man für eine Strafe wenn man mit einem Moped mit Lenker ohne ABE fährt in der Probezeit ist und nur der Fahrer und nicht der Halter ist?

  8. Kevin
    Am 21. März 2019 um 14:54

    Hallo,

    ich wurde vor ca. Einem Monat von der Polizei angehalten wegen Erlöschen der Betriebserlaubinis, weil ein paar Veränderungen an meinem Fahrzeug vorgenommen wurden. Jetzt habe ich einen Brief bekommen mit 135 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Da ich mich noch in der Probezeit befinde frage ich mich jetzt ob das Auswirkungen auf meine Probezeit hat bzw. Ob ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss und meine Probezeit verlängert wird? Da soweit ich weiß Erlöschen der Betriebserlaubinis ja eigentlich ein B Verstoß ist.

    Danke im voraus

    Mfg

  9. Thomas
    Am 20. März 2019 um 22:30

    Hallo,

    Mein 50cc Roller wurde geklaut und das Lenkradschloss funktioniert nicht mehr. Darf man ohne Lenkradschloss den Roller weiterhin benutzen und den Roller anderweitig verriegeln beispielsweise anhand einer Brems oder Reifensperre / schloss?

  10. Pascal
    Am 31. Januar 2019 um 11:20

    Hallo,

    ich wollte bei meinem PKW ein anderes Luftfiltersystem verbauen, dies aber keine ABE besitzt und vom TÜV nicht abgenommen werden würde.

    Welche Strafe würde mich erwarten wenn mich die Polizei kontrolliert?

  11. Marius
    Am 4. Januar 2019 um 14:29

    Hallo,

    ich habe am 10.09.2018 meine Roller (abgemeldet) auf dem Gehweg gestell, wären ich ihn verkaufen wollte.
    Dies dauerte länger als erwartet.
    Am 21.10.18 bekamm ich von der Stadt eine Verwarung das der Roller, abgemeldet auf öffentlichen Verkehrsgrund steht (festegstellt am 21.09.18).
    Nun am 02.01.2019 kam eine Verwarungsbußgeld von 55€.
    Ist dies rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2019 um 18:38

      Hallo Marius,

      wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Danny
    Am 22. Dezember 2018 um 16:31

    Hallo,
    ich wurde durch die Polizei heraus gewunken und musste vor Ort zum TÜV. Mängelanzeige wegen fehlenden Mittelschalldämpfers und die ABE für die Folierung der Heckscheibe war nicht mehr eindeutig lesbar. Fehlte demnach für den TÜV. Polizei war die ganze Zeit über anwend.
    Ich durfte mit der Auflage diese Mängel in 10 Tagen zu beseitigen wieder weiterfahren.
    Nun kam der Bußgeldbescheid über 180,00 Euro mit der Begründung, dass ich das Fahrzeug in Betrieb nahm, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt (Lärmemmission, Vorsatz) § 17 OWiG; § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214b 2 BKat
    Meine Frage: ist das rechtens? Das ich einen Bußgeldbescheid erhalte, ist richtig. Aber wenn doch angeblich die Betriebserlaubnis erloschen sei, hätten sie mich doch gar nicht vom TÜV losfahren lassen dürfen, oder? Auf dem Mängelschein stand auch nichts drauf, dass ich das Auto nicht hätte bewegen dürfen, nur das mit den 10 Tagen.
    Danke Vorab.

  13. Florian
    Am 26. November 2018 um 16:44

    Was passiert wenn man mit einer Vorschalldämpfer attrappe beim auto erwischt wird.
    Wäre ja auch Betrieberlaubnis erloschen.
    Darf man weiterfahren oder wird das auto direkt vor Ort stillgelegt?

  14. Maxi
    Am 21. November 2018 um 14:39

    Hallo!
    Ich habe eine 400er Enduro mit normaler Straßenzulassung und einem etwas höherem Lenker gekauft. Leider ist mir erst nach dem Kauf aufgefallen, dass der Lenker in den Papieren nicht eingetragen ist. Nach meinem Verständnis ist damit die Betriebserlaubnis erloschen, oder? Es liegt mir keine Abe-bescheinigung vor. Habe ich mit Konsequenzen zu rechnen, die über ein Bußgeld und Punkte hinaus gehen? Spielt dieser Umbau zum Beispiel im Rahmen eines Unfalls eine Rolle?
    Liebe Grüße, Maxi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:09

      Hallo Maxi,

      wenn es aufgrund des Lenkers zu einem Unfall kommen sollte, könnte das durchaus Folgen haben, etwa bei der Schadensregulierung. Wenden Sie sich am besten an den TÜV und erkundigen Sie sich, ob eine Abnahme von dieser Seite möglich ist. Ggf. ist auch eine ABE/ein Teilegutachten beim Hersteller zu bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dennis N.
    Am 21. November 2018 um 0:28

    Wie hoch ist die Strafe, wenn ich mit meinem Motorrad ohne luftfilter Deckel fahre?

  16. Eddi
    Am 5. Oktober 2018 um 8:12

    Ich würde mit offener Penzl klappenanlage erwischt. Der Beamte meinte 180 Euro und eine Meldung an das zuständige landratsamt ist das rechtens ?

  17. Jörg
    Am 23. September 2018 um 10:37

    Hallo,
    das US-Auto was ich gekauft hatte, wurde nach der Einzelabnahme für die Nutzung in Deutschland 1996 durch den Besitzer 2015 Höher gelegt. Dies hat er nicht eingetragen und argumentiert, dass bei der HU dies nicht bemängelt wurde, somit das Fahrzeug eine BE hat.

    Hatte das Fahrzeug überhaupt eine gültige BE als ich es erworben hatte ?

    Grüße Jörg

  18. Michel S.
    Am 20. September 2018 um 7:33

    Neulich bei einer AVK wurde von der Polizei mein selbstgemachter Schaltknauf bemängelt. (Ist größer und länger als Original, keine Papiere hierfür)
    Der Polizist sagte mir das dies zum erlöschen der BE und 90€ Strafe führt.

    Stimmt diese Aussage? Denn ich persönlich sehe hier drin keine Verkehrsgefährdung.
    Auch der Unfallschutz sollte gegeben sein, da mich der 3 Punkt Gurt bei einem Unfall an Ort und Stelle hält.
    Sind Schaltlnäufe überhaupt Eintragbar oder Eintragungspflichtig.

  19. Jimmy
    Am 18. September 2018 um 17:34

    Hallo,
    Habe tuningteile am Fahrzeug verbaut aber nicht abnehmen lassen vom TÜV,
    Meine Frau wurde jetzt von der Polizei angehalten,
    Abes waren alle mit dabei und wurden vorgezeig, jetzt darf das Auto nicht mehr bewegt werden nur noch zum TÜV laut Polizei,
    Was ist wenn ich alles eintragen lasse und den Behörden vorlegen kann, bekomme ich Dan strafminderumg oder bleibt es so bei dem Betrag und den Punkten in Flensburg weil die betriebserlaubnis ja erloschen war.. Bzw. Ist
    LG jimmy..

  20. Torge
    Am 8. September 2018 um 14:43

    Hallo, ich bin letztens mit meinem Leichtkraftrad angehalten worden aufgrund zu hoher Geräuschemissionen. Der Auspuff hatte auch keine ABE-Nummer. Meine Frage lautet jetzt, welche Strafe kommt auf mich zu, der Polizist meinte es würde bei lediglich 50€ bleiben.

  21. David
    Am 2. September 2018 um 14:45

    Hallo zusammen,

    ich fahre einen 3er. BMW und wurde bereits mit einem nicht eingetragenen Klappenauspuff erwischt. Folge: 50€ + Rückbau und Termin beim TÜV. Wie verhält es sich nun, wenn man ein zweites Mal erwischt wird. Können hier höhere Strafen aufgrund von Vorsatz festgelegt werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:52

      Hallo David,

      ja, das ist durchaus denkbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Oguzhan G.
    Am 21. August 2018 um 16:06

    Hallo,
    ich wurde letztens mit einem Fahrzeug angehalten bei dem fahrwerksfedern drin waren aber ich habe dazu die abe nicht dabei gehabt wo die polizei mich angehalten hat und hinten waren noch distanzscheiben drauf die nicht eingetragen waren. Ich habe die abe nachgereicht und die spurplatten raus gemacht jetzt habe ich eine strafe von 163,50€ erhalten ist das normal?

  23. Janneh
    Am 20. August 2018 um 21:58

    Hallo

    Falls ich einen Unfall im Straßenverkehr mit meinem Motorrad habe, und sich zum zeitpunkt des Unfalls KEIN DB-Killer im Auspuff befindet, wenn also die Betriebserlaubnis erloschen ist während ich den Unfall habe, wäre ich dann mit allen Unfallkosten auf mich gestellt oder Zahlt das meine Versicherung ? Immerhin bewege ich mein Motorrad ohne Betriebserlaubnis im straßenverkehr.

    Frage 2.

    Kann mir die Polizei eine strafe geben für mein Parkendes Motorrad, wenn KEIN DB-Killer im Auspuff sein sollte ? Ich fahre die Maschine ja in dem Moment nicht im Straßenverkehr und das Motorrad wird in dem Moment der “besichtigung” der Polizei ja nicht bewegt.

  24. Matthias
    Am 19. August 2018 um 23:08

    Hallo,
    Ich fahre ein altes Fahrrad mit Verbrennungshilfsmotor (Saxonette 0,7PS). Im Brief ist eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erlaubt. Was passiert wenn ich ein anderes Modul einbaue sodass das Fahrrad danach ca. 35 km/h läuft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 11:37

      Hallo Mathias,

      e-Bikes sind rechtlich häufig noch unklar. Eine solche Nachrüstung sollten Sie vom TÜV oder einer ähnlichen Stelle vornehmen lassen. Zudem erlischt durch solch eine Veränderung die Garantieleistung. Weiterhin benötigen Sie mitunter eine zusätzliche Versicherung und Betriebserlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Günther Z.
    Am 19. August 2018 um 21:21

    Hallo bei meinem Motorrad wurde bei einer Kontrolle festgestellt das Blinker Spiegel und Bremshebel keine E-Nummer haben muss ich in diesm Fall die 3 fache Geldstrafe für erlöschen der Betriebserlaubnis bezahlen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 11:31

      Hallo Günther Z.,

      im Regelfall sollten Sie nur einmal zahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Chris L.
    Am 20. Juli 2018 um 12:58

    Mein Auto wurde soeben stillgelegt. Ich habe einen Schalter für die Auspuffklappe verbaut. Dieser Schalter ist nicht zulässig.
    Nun wird ein Gutachten erstellt. Nach dem Gutachten darf ich den Schalter ausbauen.

    Ist es danach egal, wo ich die Abgasuntersuchung machen lasse, oder muss es zwingend bei der örtlichen TÜV- Stelle sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 11:29

      Hallo Chris L.,

      im Regelfall sollte es nur wichtig sein, dass die Sache von einer befugten Behörde bescheinigt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Delil
    Am 18. Juli 2018 um 9:09

    Ich wurde gestern von der Autobahnpolizei angehalten. Wegen meinen felgen und der Betriebsachse. Im Fahrzeugpapier was man im Auto mitführt ist es nicht eingetragen ,stattdessen in einer extra vom TÜV bestätigten Bescheinigungen. Ich wusste bis gestern nicht das ich sowas besitze und ich wusste auch nicht was die Polizei von mir Verlangt hat bis ich zuhause war und alle Dokumente durchgegangen bin. Ich bin im Besitz der Dokumente aber mich erwartet ein Brief (Bußgeld) in höhe von 135€ und einem Punkt in Flensburg. Dazu ist meine BE Erloschen weil behauptet wurde da ich die Papiere ja nicht habe ich auch nicht fahren darf . Verständlich aber ich habe sie ja doch deshalb meine Frage jetzt wie sieht es mit dem Bußgeld aus und wie muss ich vorgehen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:44

      Hallo Delil,

      gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen und entsprechende Gründe nachweisen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihnen behilflich sein kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Stefan
    Am 17. Juli 2018 um 21:53

    Ich habe meinen Fiat Pkw-Bus (ähnlich VW T6 California) ein Hubdach in einer Werkstatt einbauen lassen. Wie vorgeschrieben hat die Werkstatt den TÜV kommen lassen, der den Umbau geprüft hat (Anmerkung: ohne Mängel) (Begutachtung 19 (2) / 21). Die Werkstatt hat mir damals erzählt, dass ich Irgendwann die Änderung eintragen lassen soll. Jetzt nach zwei Jahren muss ich zum TÜV und im Vorfeld habe ich mich erkundigt, ob das Eintragen nötig sei. Bei. Durchlesen bin ich auch auf den Satz im Gutachten gestoßen, dass Eddie Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erteilen muss. Mit was für ein Busgeld muss ich rechnen, wenn ich jetzt bei der Zulassungsstelle das erst nach 2 Jahre eintragen lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:25

      Hallo Stefan,

      in der Regel kommt für das Fahren ohne Betriebserlaubnis eine Geldbuße von 50 Euro in Frage. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren speziellen Fall beurteilen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Ysanne
    Am 27. Juni 2018 um 12:31

    Im Dezember ein neuwertiges Fahrzeug über Herstellerhändler gekauft. Gestern hat sich beim TÜV herausgestellt, dass das Fahrzeug mit Rädern ausgestattet ist, die in der ABE nicht eingetragen sind.

    Welche Folgen gibt das für mich? Darf ich mit dem Fahrzeug überhaupt noch zur Werkstatt fahren, um dort neue und passende Räder montieren zu lassen?
    Muss ich das Erlöschen der Betriebserlaubnis der KFZ-Versicherung melden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 15:01

      Hallo Ysanne,

      erkundigen Sie sich am besten bei der Zulassungsstelle, wie zu verfahren ist. Viele Versicherer haben auch Rechtsberatungsservives.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Oguz
    Am 28. Mai 2018 um 3:34

    Hallo bitte um Hilfe
    Ich habe meinen Führerschein am 11.6.2014 bestanden
    Da ich einen Unfall gemacht habe wurde meine Probezeit auf 4 Jahre verlängert .
    Aufbauseminar wurde gemacht.
    Paar Monate später bin ich über eine rote Ampel gefahren 1 Punkt und Geldbuße.
    Gestern war ich mit meinem Motorrad unterwegs ohne DB Kiler wurde angehalten und alles aufgeschrieben
    Was kommt auf mich zu Führerschein abgeben ?? Weil ich ohne db gefahren bin ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:40

      Hallo Oguz,

      in der Regel handelt es sich hierbei um keinen B- oder A-Verstoß, weshalb zunächst im Normalfall nicht damit gerechnet werden sollte, dass es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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