Grünes Kfz-Kennzeichen wegen Steuerbefreiung

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was sie über das grüne Kennzeichen wissen sollten

Neben den regulären Zivilkennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund gibt es in Deutschland auch ein grünes Nummernschild. Im Verkehr fallen sie eher selten auf, denn grüne Kennzeichen sind nur einer kleinen Gruppe von Haltern vorbehalten. Wer ein solches Autokennzeichen führt, ist von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) komplett befreit.

Das grüne Kfz-Kennzeichen kann grundsätzlich bei der örtlichen Zulassungsbehörde beantragt werden. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zulassung ist laut Steuer- und Verkehrsrecht abhängig von den Einsatzansprüchen an das Fahrzeug. Außerdem muss ein Antrag beim Zoll eingereicht werden. Wer ein grünes Kennzeichen bekommen hat, erhält neben der Steuerbefreiung aber auch strenge Auflagen.

FAQ: Grünes Kennzeichen

Was bedeutet ein Kennzeichen mit grüner Schrift?

Ein grünes Kennzeichen besagt, dass das Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist.

Was ist nötig, um ein grünes Kennzeichen zu erhalten?

Voraussetzung ist hierfür die Befreiung von der Kfz-Steuer. Dies kann z. B. Menschen mit Behinderung betreffen oder die Fahrzeuge von Schaustellern.

Wo kann ich ein grünes Kennzeichen beantragen?

Das Nummernschild können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Grünes Kennzeichen: So sieht es aus

Ein grünes Kennzeichen gleicht den regulären Nummernschildern in nahezu allen Details. Am linken Rand befindet sich das Eurofeld mit Länderkennung gefolgt von der Kreis- bzw. Stadtkennung, Stempel- und TÜV-Plakette sowie einer Reihe aus Buchstaben und Zahlen. Mit einer maximalen Breite von 52 cm und einer maximalen Höhe von 13 cm haben grüne Nummernschilder dieselben Maße wie das klassische Eurokennzeichen. Einziger Unterschied ist die grüne Schrift.

So sieht ein grünes Kennzeichen aus
Das grüne Kennzeichen ist mit dem klassischen Zivilkennzeichen weitgehend identisch. Der einzige Unterschied ist, dass die Schrift grün ist.

Welche Fahrzeuge dürfen ein Grünes Kennzeichen führen?

Sind bestimmte Bedingungen erfüllt können fast alle Fahrzeugtypen ein grünes Kfz-Kennzeichen erhalten. Ausgenommen sind Krafträder und Busse, obwohl auch für diese eine Steuerbefreiung vorliegen kann.

Auf dem Land kann ein grünes Kennzeichen meist an einem Traktor oder an anderen forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen gefunden werden. Auch an einem Hunde- oder Pferdeanhänger kann ein grünes Kennzeichen angebracht sein, wenn diese ausschließlich für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Aber auch für andere Anhänger ist das Nummernschild zulässig.

Liegt ein Grund für eine Steuerbefreiung vor, kann ein grünes Kennzeichen für einen LKW mit oder ohne Anhänger, Auflieger bzw. Wechselbrücke gültig sein. Gleiches gilt für Baumaschinen, Kräne und Stapler.

Grünes Kennzeichen Traktor
Ein grünes Kennzeichen kann häufig an einem Traktor oder anderen forst- bzw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen gefunden werden.

Ein grünes Kfz-Kennzeichen dürfen folgende Fahrzeuge führen:

  • LKW
  • Wechselbrücken für den Container-Transport
  • LKW-Anhänger und -Auflieger
  • PKW
  • PKW-Anhänger und Wohnwagen
  • selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
  • Stapler
  • Traktoren
  • forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte

Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen

Ein grünes Kennzeichen kann nahezu jedem Fahrzeug erteilt werden. Wichtig ist, dass bestimmte Kriterien für die Steuerbefreiung erfüllt sind. So sind beispielsweise eingetragene Hilfsorganisationen und Vereine dazu berechtigt, für zweckgebundene Fahrzeuge ein grünes Nummernschild zu verwenden.

Die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen für die Landwirtschaft sind nicht bundeseinheitlich. Eine Mindestvoraussetzung ist allerdings die Bewirtschaftung von einer Fläche größer als zwei Hektar.

Menschen mit Behinderung können ebenfalls ein grünes Nummernschild beantragen. Einen Steuererlass und somit das grüne Kennzeichen gibt es auch für die Fahrzeuge von Schaustellern. Bei außerordentlich hoher Besteuerung eines Zugfahrzeugs, kann auch ein LKW-Anhänger von der Steuer befreit werden.
Sie müssen auch keine Kfz-Steuer für Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren (für Sportzwecke) oder Rettungsboten zahlen, wenn diese ausschließlich dafür genutzt werden. Demnach ist es möglich, ein grünes Kennzeichen für den Bootstrailer oder Hunde- bzw. Pferdeanhänger zu beantragen.

Eine Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen ist die Steuerbefreiung. Diese basiert auf dem § 3 KraftStG „Ausnahmen von der Besteuerung“. Der Paragraph besagt beispielsweise, dass alle Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, auch von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Im § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden die Ausnahmen des Zulassungsverfahrens beschrieben.

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektronische Mobilitätshilfen […]
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
[…]
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

Gibt es bei Steuerbefreiung immer ein Grünes Kennzeichen?

Kfz-Steuerbefreiung mit grünem Kennzeichen
Wer ein grünes Kennzeichen an seinem Fahrzeug hat, braucht keine Kfz-Steuer zu bezahlen.

Wie bereits beschrieben, müssen Sie für von der Zulassungspflicht befreite Fahrzeuge keine Kfz-Steuer bezahlen. Wenn Sie diese dennoch anmelden, erhalten die Fahrzeuge schwarze Nummernschilder und sind steuerpflichtig. Doch nicht alle Fahrzeuge, die steuerbefreit sind, erhalten das grüne Kennzeichen. Laut Paragraph 9 Abs. 2 FZV über besondere Kennzeichen sind davon folgende Fahrzeuge ausgenommen:

  1. Fahrzeuge von Behörden,
  2. Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
  3. Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird,
  4. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder,
  5. Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
  6. besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und
  7. (weggefallen)
  8. Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a

Folglich erhalten alle anderen Fahrzeuge, die nach § 3 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit sind und nicht durch § 9 FZV davon ausgeschlossen sind, ein grünes Kennzeichen:

Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen führen dürfen:

  • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
  • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Beförderung von Menschen mit Behinderung
  • Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
  • Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
  • Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
  • Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr

Wie können Sie ein grünes Kennzeichen beantragen?

Beantragen können Sie das Nummernschild bei der zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Bezirks. Dem Antrag für ein grünes Kennzeichen müssen Sie allerdings eine Bestätigung der Steuerbefreiung beifügen. Diese erhalten Sie auf Verlangen vom Finanzamt oder Zoll, der ebenfalls für die Kfz-Steuer zuständig ist.

Folgende Unterlagen benötigen Sie auf der Zulassungsstelle:

  • Bestätigung vom Finanzamt/Zoll
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsschein Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Kennzeichen (falls keine Neuzulassung)
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis des zu Vertretenden, falls im Auftrag gehandelt wird
  • Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis/Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/der benannten Vertreter
  • GbR: Gesellschaftsvertrag, Vollmacht und Erklärung, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird (Unterschrift aller Gesellschafter) und Personalausweis/Reisepass des Gesellschafters, auf den das Fahrzeug zugelassen wird
  • Minderjährige: Einwilligungserklärung und Personalausweis/Reisepass der Eltern
Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen
Wer an seinem Pferdeanhänger ein grünes Kennzeichen angebracht hat und den Hänger zweckentfremdet, begeht Steuerhinterziehung.

Grünes Kennzeichen und Versicherung

Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist keine Befreiung von der Versicherungspflicht. Bei Anmeldung der grünen Kennzeichen müssen Sie zumindest eine Haftpflicht vorweisen können. Es gibt allerdings Ausnahmen bei der Versicherungspflicht. Gemäß § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) müssen Halter von Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, keine Haftpflichtversicherung abschließen. Demnach wären beispielsweise Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild von der Pflichtversicherung befreit.

Die Anhänger dürfen dann allerdings nur für den Transport von Tieren verwendet werden. Gleiches gilt für Bootstrailer. Wird das Fahrzeug für einen anderen Zweck verwendet, z. B. für einen Umzug, ist das ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz.

Obwohl die Haftpflichtversicherung nicht zwingend zur Beantragung eines grünen Nummernschilds notwendig ist, bleibt es ratsam, dennoch eine abzuschließen. Normalerweise ist das Gespann durch das Zugfahrzeug mitversichert. Ist es allerdings nicht angekuppelt und rollt beispielsweise einen Hügel hinab, wodurch es zu Sachbeschädigung kommt, muss der Halter für den Schaden aufkommen.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurde im Jahr 2002 dahingehend verändert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer eigenständigen Gefährdungshaftung nach § 7 StVG unterliegen. Damit haftet auch der Halter eines Anhängers, wenn durch einen Unfall ein Dritter einen Sach- oder Personenschaden erleidet. Der Halter des PKW und der Halter des Anhängers haften gesamtschuldnerisch.

Einschränkungen durch ein grünes Kennzeichen

Wer ein Fahrzeug oder einen Anhänger mit grünem Nummernschild anmeldet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er dadurch strenge Auflagen erhält. Denn wer das Kfz für einen anderen als für die Steuerbefreiung ursächlichen Zweck verwendet, z. B. mit einem Pferdewagen einen Umzug durchführt, begeht eine Steuerhinterziehung. Wenn Sie diese Einschränkungen nicht wollen, können Sie die Fahrzeuge auch regulär also mit schwarzer Schrift anmelden. Dann sind Sie allerdings steuer- und versicherungspflichtig.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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124 Kommentare

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  1. Maik S.
    Am 17. April 2018 um 11:38

    Hallo Zusammen,
    ich bewirtschafte unseren eigenen wald, habe dazu einen traktor etwa 3,5t schwer und einen anhänger mit 4t nutzlast.
    Wir haben versucht ein grünes Kennzeichen zu bekommen, haben wir auch bekommen, mussten aber nach einer Weile Steuern nach zahlen , da das Kennzeichen nicht rechtens wäre. Wir haben kein Gewerbe angemeldet, zahlen aber in die landwirtschaftliche BG ein. Kennt sich jemand aus mit so etwas ? bitte unbedingt mal meldne gern auch per Mail.
    Besten Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 12:47

      Hallo Maik S.,

      ggf. kann Ihnen die Rechtsberatung Ihrer Kfz-Versicherung weiterhelfen oder Sie wenden sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Daniel W.
    Am 27. März 2018 um 13:18

    Hallo,
    Ich habe einen Kranwagen, der als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingetragen ist und somit auch berechtigt ist das grüne Kennzeichen zu “tragen”.
    Darf icht mit diesem Fahrzeug auch auf die Autobahn?
    Danke

    MfG Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 14:38

      Hallo Daniel,

      wenn Sie das grüne Kennzeichen haben, dürfen Sie das Fahrzeug in dem Rahmen nutzen, der die Grundlage für die Steuerbefreiung ist. Geht die Verwendung darüber hinaus, ist ein reguläres Kennzeichen zu tragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Tamina T.
    Am 21. März 2018 um 14:10

    Hallo,
    Wir sind ein Reitverein und haben von einem anderen Reitverein übergangsmäßig ein Voltigierpferd mit unserem Anhänger (mit grünem Kennzeichen) abgeholt nun müssen wir die Ausrüstung für das Voltigierpferd auch mitnehmen Punkt dürfen wir das mit unserem Anhänger (grüne Kennzeichen) auch transportieren? Viele Grüße Reitverein Freystadt Kiesenhof

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:30

      Hallo Tamina T.,

      bitte erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Martin
    Am 16. März 2018 um 13:46

    Hallo,

    ich habe einen Anhänger der nur zum Transport von Kajaks und Canadiern benutzt wird – aber gewerblich.
    Kann ich die grüne Nummer beantragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 11:56

      Hallo Martin,

      Spezialanhänger, die lediglich zur Beförderung von Sportgeräten benutzt werden, können mit einem grünen Kennzeichen versehen werden. Ob dies bei Ihnen möglich ist, erfahren Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Thomas
    Am 13. März 2018 um 21:35

    Hallo, ich habe da auch einmal eine Frage.
    Mir ist bekannt, dass ich an einem Trecker mit schwarzem Kennzeichen keinen Anhänger mit grünem Kennzeichen hängen darf. Jetzt zu meiner Frage: Was ist denn wenn der Trecker das zulässige grüne Kennzeichen hat und ich dort einen Anhänger mit schwarzem Kennzeichen dran hänge? Ist dieser Fall zulässig oder wer ist mein eventueller Ansprechpartner?
    Danke für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:00

      Hallo Thomas,

      fragen Sie ggf. bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  6. Christoph
    Am 21. Februar 2018 um 0:25

    Hallo, ich habe einen Bootstrailer für ein Motor-Schlauchboot. Nun möchte ich gerne zusätzlich Fahrräder auf der Deichsel vom Bootstrailer (auf einem speziellen Thule-Fahrradträger) transportieren, da ich sie ja nicht mehr auf der Anhänger-Kupplung transportieren kann weil die vom Bootstrailer belegt ist.

    Kann ich dann den Bootstrailer mit grünem Kennzeichen betreiben, oder muss ich wegen des zusätzlichen Fahrradtransports auf der Deichsel ein schwarzes Kennzeichen führen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:43

      Hallo Christoph,

      fragen Sie am besten bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  7. DANIELA
    Am 31. Januar 2018 um 0:04

    Ich habe eine Frage:
    Dürfen wir Einsatzfahrzeuge, die dem DRK angehören und grüne Kennzeichen haben, AUSSCHLIESSLICH für den Zivil-und Katastrophenschutz nutzen?
    Konkret meine ich hier:
    Ein MTW (9-Sitzer) ist mit grünem Kennzeichen ausgestattet. Darf ich dieses Auto für Sanitäts-Dienste verwenden, die nicht vom Rettungsdienst angefordert werden? Speziell meine ich Fussball-Turniere, Faschingsumzüge, Sportveranstaltungen.
    Danke für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 16:44

      Hallo Daniela,

      dies ist bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erfragen. Grundsätzlich gilt, dass das Fahrzeug nur für den für die Steuerbefreiung ursächlichen Zweck verwendet werden darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Thomas E.
    Am 20. Januar 2018 um 13:29

    Hallo,
    wir haben einen Pferdeanhänger, zul. Ges.gew. 2000 kg mit Zulassung als “SDAH für Tiere zu Sportzwecken, Pferdetransporter” und grünen Kennzeichen erworben, würden diesen aber gerne mit schwarzen Kennzeichen zulassen.
    Die Zulassungsstelle verlangt von uns eine Umschlüsselung des Anhängers in den Fahrzeugpapieren als “Viehtransporter” oder “Anhänger Kasten geschlossen zu Pferdetransportzwecken geeignet”. Bei Dekra und TÜV tut man sich schwer damit, offensichtlich ist dieser Weg ungewöhnlich oder evtl. gar nicht notwendig? Welche Eintragung in den Papieren ist korrekt, wenn ich den Anhänger gelegentlich auch zu Transportzwecken für andere Dinge nutzen möchte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 12:27

      Hallo Thomas,

      in Fällen dieser Art müssen wir Sie an die entsprechenden Behörden verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Reinhard S.
    Am 19. Dezember 2017 um 0:04

    Hallo,
    wir haben als Naturschutzorganisation ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen.
    Darf man damit Feldwege benutzen, die nur für Land- bzw. Forstwirtschaft freigegeben sind?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 12:46

      Hallo Reinhard S.,

      das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da dies von Ort zu Ort variieren kann. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an ein örtliches Forst- bzw. Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Tanja H.
    Am 1. Dezember 2017 um 15:06

    Hallo, was muss ich denn genau tun wenn mein neu erworbener Pferdehänger bisher ein schwarzes Kennzeichen hatte, ich nun aber ein grünes möchte? Berechtigt ist er grundsätzlich, soweit ich weiß muss dafür dann aber in den Papieren “für Tiere zu Sportzwecken” umgetragen werden. Macht das die Zulassungsstelle?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 13:01

      Hallo Tanja,

      die Zulassungsstelle sollte der erste Ansprechpartner sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Philipp
    Am 4. Oktober 2017 um 15:18

    Hallo,

    Ich habe einen 25 km/h Traktor mit schwarzer Nummer und selbst keine Land oder Forstwirtschaft.

    1. Darf ich einen Anhänger (grüne Nummer) eines befreundeten Landwirts mit meinem Traktor ziehen wenn ich ihm z.B. in der Ernte helfe? Ich würde nichts verdienen.

    2. Wie sieht es aus wenn ich mir den Anhänger Ausleihe und rein privat nutze.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:48

      Hallo Philip,

      unseres Kenntnisstandes nach sollten Sie mit einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen einen Anhänger mit grünem Kennzeichen ziehen dürfen. Der Anhänger darf jedoch nur für landwirtschaftliche Zwecke benutzt werden. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Schresa
    Am 26. September 2017 um 18:34

    Hallo,
    Ich möchte auf einen Pkw-Anhänger eine Kanzel für die Jagd montieren. Und diesen auch nur für die Jagd nutzen. Diesen Anhänger würde ich dann mit einer Zugmaschine mit 25 km/h ziehen. Kann ich auf den Anhänger ein Grünes Kennzeichen mit der gleichen Nummer von der Zugmaschine machen. Also einen zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h daraus machen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 11:01

      Hallo Schresa,

      dies klären Sie am besten mit der zuständigen Zulassungsstelle ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Heike
    Am 18. Juli 2017 um 0:14

    Hallo, ich möchte einen Pferdeanhänger Bj. 96, kaufen, er hat ein grünes Nummernschild und keinen Fahrzeugbrief.
    Der Verkäufer meint, bei grünen Schildern und Schein gibt es keinen Brief. Neuen TÜV hat er anstandslos.
    Ist das so richtig und was muss ich beachten um ihn reibungslos mit schwarzen Nummern anmelden zu können?
    Vielen Dank für eine Antwort!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:54

      Hallo Heike,

      tatsächlich benötigt der Anhänger mit grünem Nummernschild keine Zulassungsbescheinigung Teil II, für die Zulassung mit schwarzem Kennzeichen hingegen schon. Der Anhänger muss in diesem Fall von einem Anhänger für den Transport von Pferden (grünes Nummernschild) auf einen Anhänger, geschlossen, Kasten, zum Pferdetransport geeignet, umgeschlüsselt werden. Hierzu muss eine Prüfstelle eine Neuabnahme machen. Erst dann können die neuen Papiere ausgestellt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Pawlik
    Am 6. Juli 2017 um 19:50

    Guten Tag.
    Ich habe einen Unimog, der als landwirtschaftliches Zugmaschine zugelassen ist. Zapfwellen usw. – alles dran.
    Jetzt habe ich 2 ha Wiese aber keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Bekomme ich ein grünes Kennzeichen? Oder muß ich zwingend einen Betrieb anmelden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 9:38

      Hallo Pawlik,

      damit Sie ein grünes Kennzeichen erhalten können, müssen Sie einen Nachweis darüber erbringen, dass ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb besteht. Weitere Fragen beantwortet das zuständige Hauptzollamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Andre
    Am 12. Juni 2017 um 14:48

    hallo,
    bei uns haben wir einen vw crafter (9plätze+ hebebühne für rollstühle) mit einem grünen kennzeichen. darf mit diesem fahrzeug auch was anderes transportiert werden(möbel etc.) außer behinderte menschen?

    vielen dank
    andre

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 11:39

      Hallo Andre,

      da Sie das grüne Kennzeichen vermutlich zweckgebunden erhalten haben, würde eine Strafe drohen, wenn Sie nicht behinderte Personen, sondern Möbel transportieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Lukas
    Am 17. Mai 2017 um 11:38

    Hallo liebes Redaktionsteam,

    ich lasse mir gerade einen Anhänger mit Smoker/Grill bauen für den Gewerblichen Bereich.
    Denken Sie es ist möglich hierfür ein grünes Kennzeichen zu bekommen?

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:28

      Hallo Lukas,

      vermutlich nicht, da der Hänger nicht zum Transport von Sportgeräten oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt wird. Sie können aber auch beim Finanzamt nachfragen, ob es in Fall eine Möglichkeit gibt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. BERNHARD
    Am 16. Mai 2017 um 20:03

    Hallo liebes Team von bussgeldkatalog.org,

    Ich habe einen Bootstrahlen mit grünem Kennzeichen. Darf ich damit ins europäische Ausland fahren?
    Wie verhält es sich dann mit der Vericherungspflicht?

    Im Voras besten Dank

    Freundliche Grüße
    Bernhard

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 10:20

      Hallo Bernhard,

      grundsätzlich sollte das möglich sein. Ggf. ist es aber ratsam, noch einmal Rücksprache mit der Versicherung zu halten. Außerdem dürfen Sie den Anhänger nur zu dem Zweck benutzen, weswegen Sie die Steuerbefreiung erhalten haben, andernfalls wäre es Steuerhinterziehung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. JoHe
    Am 5. Mai 2017 um 18:45

    Guten Tag,

    ich besitze einen Bootsanhänger (1,2 to) für ein Segelboot mit grünem Kennzeichen. Darf man mit dem selben Anhänger auch ein wesentlich kleineres Boot, für das der Trailer nicht speziell ausgelegt ist, transportieren?
    Also im Sinne ob man jedes Boot damit transportieren dürfte.

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 10:49

      Hallo JoHe,

      Sie können bei der Zulassungsstelle nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sven
    Am 5. Mai 2017 um 9:56

    Hallo ich möchte mir einen 43 Jahre alten Traktor kaufen als Hobby. Bekomme ich dann trotzdem ein grünes Nummernschild und wenn ja was für Voraussetzung brauche ich dafür da ich ja eigentlich kein Landwirt bin liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 11:02

      Hallo Sven,

      dem obigen Text können Sie entnehmen, welche Voraussetzungen für das grüne Nummernschild zu erfüllen sind. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland. In der Regel wird aber gefordert, dass Sie eine Fläche von mehr als zwei Hektar bewirtschaften. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Bobbin
    Am 26. April 2017 um 18:11

    Zu beachten ist, dass bei der Zulassung mit grüner Nummer zwei Ämter zuständig sind: die Zulassungsstelle für das Nummernschild und alle zulassungsrelevanten Dinge und das Hauptzollamt für die Steuerbefreiung. Der große Nachteil dabei ist, dass diese beiden Ämter idR. ganz unterschiedliche Auffassungen haben, was die Voraussetzungen angeht. In meinem Falle reichte die Versicherungsbestätigung der landwirtsch. Berufsgenossenschaft zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aus, um grüne Nummern zu erlangen – das Hauptzollamt hat diesen Nachweis nicht akzeptiert und schwarze Nummern verlangt. Der Einspruch ist in Arbeit …

  21. Karin R.
    Am 18. April 2017 um 13:01

    Guten Tag, kann ich Schaustellerfahrzeug mit grünem Kfz Kennzeichen im Ausland benutzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 9:30

      Hallo Karin,

      Sie können sich mit dieser Frage an die zuständige Zulassungsstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. M.Günther
    Am 19. März 2017 um 21:05

    Hallo,
    Habe mir einen anhänger für sportgeräte kraftradtransporter geholt.
    Auf der rückseite von schein ist ein stempel , fz. Von der zulassungspflicht befreit. Das leuchtet mir ein, aber dort steht auch das er von der untersuchungspflicht befreit ist.Anlage VIII zu paragraph 29 Abs. 1 stvzo nach paragraph 29 Abs. 1 Nr. 2 stvzo befreit.
    Nach paragraph 80 Abs. 1 -Satz 2 stvzo usw.
    Verstehe ich es richtig das dieser keinen Tüv braucht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 9:36

      Hallo M.,

      welches Baujahr hat der Anhänger? Handelt es sich um ein älteres Baujahr, sind hier vielleicht noch ältere, nicht mehr gültige gesetzliche Regelungen vermerkt. In den vergangenen Jahren fiel beispielsweise & 18 StVZO weg und wurde durch Teile der FZV ersetzt. Manche Fahrzeuge benötigen nun zwar nicht immer eine Zulassung, müssen aber in jedem Fall einzel- oder typgenehmigt sein. Wie sich dies in Ihrem Fall verhält, sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. SKF
    Am 14. März 2017 um 18:43

    Hallo,
    ich möchte für unseren gemeinnützigen Verein Sozialdienst kath. Frauen e.V. (SKF) einen Linienbus (Niederflur Neoplan) zu einem Spielmobil umbauen. Der Bus soll als mobiles Büro (Tisch und Sitzecke, Tresen) und als mobiler Jugendtreff (Spielteppich, Spielecke, Außenspielgeräte) eingesetzt werden. Er wird als LKW über 12 Tonnen umgeschlüsselt und Haftpflicht versichert. Besteht die Möglichkeit ein grünes Kennzeichen zu bekommen? Welche Auflagen muss der Bus erfüllen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 11:49

      Hallo SKF,

      die Frage sollten Sie besser an das zuständige Finanzamt richten. Dort kann man Sie entsprechend beraten. Grundsätzlich gibt es aber die Möglichkeit für eingetragene Hilfsorganisationen und Vereine, ein solches Kennzeichen zu beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. sven h.
    Am 6. März 2017 um 14:59

    hallo ,ich besitze einen Motorrad Trailer mit grünen Kennzeichen und möchte diesen Anhänger anderweitig nutzen.
    wie bekomme ich denn ein schwarzes Nummernschild zurück ? Das ich vorher eine Versicherung abschließen und in Zukunft Steuern zahle ist mir bekannt nur nicht wie genau die “Rückumschreibung ” funktioniert.
    vielen Dank für die Antwort/Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:34

      Hallo Sven,

      nachdem Sie das Fahrzeug versichert haben, können Sie die Umschreibung bei der zuständigen Zulassungsstelle vornehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Jan
    Am 8. Februar 2017 um 18:02

    Hallo ,
    Ich habe einen Traktor mir einem Grünen nummernschild. Darf ich mit diesem auf Oldtimer Treffen fahren.
    LG Jan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 10:53

      Hallo Jan,

      wenn das Treffen keinen direkten LoF-Bezug hat, ist dies nicht zulässig. Wollen Sie allerdings dort Ersatzteile für Ihren Traktor kaufen, könnten Sie die Fahrt entsprechend begründen. Auch bäuerliche Brauchtumsveranstaltungen wären abgedeckt. Ein reine Freizeitfahrt würde allerdings gegen das Steuerrecht verstoßen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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