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H-Zulassung: Wie bekommt mein Oldtimer das H-Kennzeichen?

Von Maximilian P.

Letzte Aktualisierung am: 1. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: H-Zulassung

Was darf ich mit einer H-Zulassung?

Mit einer H-Zulassung oder Oldtimer-Zulassung erhalten Sie auch die Zulassung für ein H-Kennzeichen. Dazu heißt es in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): “Es führt als Oldtimerkennzeichen den Kennbuchstaben H’ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer.“ Das H-Kennzeichen und die Zulassung erhalten Sie im gleichen Vorgang. Dafür können Sie mit der H-Zulassung einen Diesel ohne Umweltplakette in Umweltzonen fahren, was Ihnen sonst verwehrt bliebe.

Was muss ich bei einer H-Zulassung beachten?

Das Erlangen einer H-Zulassung ist an Bedingungen geknüpft. Wichtig ist, dass Ihr Fahrzeug in einem gut erhaltenen Zustand ist. Dies wird durch ein Oldtimergutachten geprüft. Anschließend muss die H-Zulassung durch eine bestandene Hauptuntersuchung (HU) grünes Licht bekommen. Hinzu kommen Kosten für die Gutachten zur H-Zulassung.

Ab wann ist die H-Zulassung möglich?

Entscheidend ist, wie lange die Erstzulassung des Autos zurückliegt. Mindestens 30 Jahre müssen seitdem vergangen sein, damit das Auto als Oldtimer zugelassen wird. Für die Wohnmobil-H-Zulassung und auch die Lkw-H-Zulassung gilt das Gleiche. Auch Biker, die für ihr altes Motorrad solche Oldtimer-Zulassung anstreben, müssen ihre Maschine mindestens 30 Jahre vorher erstmals zugelassen haben.

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Welche Fahrzeuge können eine H-Zulassung erhalten?

Für die H-Zulassung muss der Oldtimer eine HU erfolgreich bestehen.
Für die H-Zulassung muss der Oldtimer eine HU erfolgreich bestehen.

Für die Erlangung einer H-Zulassung sind Voraussetzungen zu erfüllen. Das bezieht sich auf Alter und Zustand des Oldtimers, die dementsprechend begutachtet werden müssen. Darüber hinaus sind einige Dokumente vorzulegen.

Die Regeln der Oldtimer-H-Zulassung für Pkw entsprechen dem Vorgehen bei einer Motorrad-H-Zulassung. Für ein Wohnmobil gilt das gleiche. Auch die H-Zulassung für Lkw erfolgt nach diesem Prinzip.

Wie wird der Zustand des Fahrzeugs begutachtet?

Damit ein Fahrzeug für ein H-Kennzeichen in Frage kommt, muss es drei Dinge erfüllen: Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss mindestens 30 Jahre zurückliegen und es muss einen authentisch-originalen Zustand aufweisen. Eine H-Zulassung und Tuning lassen sich somit nicht vereinen. Drittens muss Ihr Gefährt verkehrstauglich sein, weswegen die H-Zulassung mit einer TÜV-Hauptuntersuchung verbunden ist.

Ob Ihr Fahrzeug dem Originalzustand nah genug kommt, wird zunächst in Form der Oldtimeruntersuchung beurteilt. Diese ist die erste Hürde auf dem Weg zum Oldtimerkennzeichen.

Das h steht für historisch: Die H-Zulassung berechtigt zur Nutzung des h-Kennzeichens.
Das h steht für historisch: Die H-Zulassung berechtigt zur Nutzung des H-Kennzeichens.

Ihr Motorrad oder Pkw braucht keine bestimmte Zustands­note, um den Status eines historischen Fahr­zeugs zu erhalten. Die Benotung ist aber ein wichtiges Kriterium für die individuelle Wertsteigerung des Kfz im Laufe der Zeit.

Um die Fahrtauglichkeit sicher zu bestimmen, folgt eine Hauptuntersuchung. Hier muss die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs positiv beschieden werden.

Wann kann Ihr Fahrzeug eine H-Zulassung erhalten? Wir erklären es in unserem Video:

Im Rahmen der H-Zulassung kann sich der Fahrzeughalter ein H-Kennzeichen anschaffen. Welche Vorteile das hat, erfahren Sie im Video.
Im Rahmen der H-Zulassung kann sich der Fahrzeughalter ein H-Kennzeichen anschaffen. Welche Vorteile das hat, erfahren Sie im Video.

Benötigte Dokumente für die H-Zulassung

Ein fahrtauglicher und gut erhaltener Oldtimer ist die Grundbedingung für die Erteilung einer H-Zulassung für Oldtimer. Außerdem sind folgende Unterlagen und Dokumente vorzulegen:

  • Elektronischer Versicherungsbescheid Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Ein amtlich bestätigtes Kennzeichen
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer

Eine H-Zulassung können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Anders als bei herkömmlichen Kennzeichen ist eine Beantragung der Oldtimer-Zulassung nicht online möglich. Dass sich dies ändert, ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten, da die alten Fahrzeugpapiere nicht über die notwendigen Sicherheitscodes verfügen

H-Zulassung: Kosten, Steuer und Kfz-Versicherung

Die Kosten bei der H-Zulassung verteilen sich auf Kosten für den Zulassungsprozess, Versicherungsbeiträge und die zu entrichtende Kfz-Steuer, welche sich von den Sätzen der Kfz-Steuer ohne H-Zulassung unterscheiden. Die Steuern und Versicherungskosten für Oldtimer sind günstiger als für neuere Fahrzeuge.

Was kostet eine H-Zulassung?

Für die H-Zulassung schauen sich die Gutachter jedes Fahrzeugteil genau an.
Für die H-Zulassung schauen sich die Gutachter jedes Fahrzeugteil genau an.
  • Gebühren für die H-Zulassung: rund 40 Euro
  • 100 Euro für das Oldtimer-Gutachten
  • 70 Euro für die Hauptuntersuchung
  • 20-30 Euro für das Prägen der Nummernschilder
  • Falls gewünscht: Wunschkennzeichen für 10,20 Euro und Nummernschild nach DIN 1451 100 Euro (Bearbeitungsgebühr)

Durch die niedrigen Steuern sind die Vorteile der H-Zulassung auch finanzieller Natur. Kfz-Besitzer zahlen mit H-Zulassung eine Steuer, allerdings weniger als bei einem neueren Fahrzeug. Stattdessen sinkt die Kfz-Steuer mit der H-Zulassung: Für Ihren Oldtimer zahlen Sie eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro (Autos) beziehungsweise 46,02 Euro (Motorräder). Alles in allem fallen im Zuge einer Oldtimer-Zulassung die Kosten eher gering aus.

Eine H-Zulassung für das Motorrad lohnt sich ebenso: Im Falle einer Oldtimer-Zulassung für Ihr Motorrad gibt es ebenso einen festen Steuersatz, der nicht an die Hubraumgröße gebunden ist.

Die Versicherungsbeiträge hängen vom Alter des Fahrzeugs ab. Hier gilt der Grundsatz „Je älter der Oldtimer, desto günstiger die Versicherung“.

Ein extra H-Zulassung-Versicherung existiert nicht. Der Abschluss einer herkömmlichen Oldtimerversicherung geht meist auch ohne H-Zulassung. Ab wann und ob dennoch ein Oldtimer-Gutachten die Bedingung ist, können Sie bei den Versicherern erfragen. Meist ist ein Fahrzeugalter von 25 Jahren ausreichend.

Über den Autor

Autor
Maximilian P.

Maximilian studierte den Zwei-Fach-Bachelor Politik/Geschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg, ehe er den M. A. im Fach Politikwissenschaft an der Universität Leipzig absolvierte. Seit Januar 2023 unterstützt er das bussgeldkatalog.org-Team als Volontär.

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