Teilegutachten, ABE, EG-Genehmigung: Papiere fürs Tuning

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Teilegutachten: Beim Tuning bedarf es zahlreicher Belege, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.
Teilegutachten: Beim Tuning bedarf es zahlreicher Belege, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.

Für das Tuning bedarf es zahlreicher Belege, die über das Bastlerglück entscheiden können. Sind die geforderten Papiere nicht vorhanden, kann schnell die Zulassung des gesamten Gefährtes erlöschen – und der Versicherungsschutz dazu. Im Tuning-Bereich sind dabei für unterschiedliche Bauteile auch unterschiedliche Vorschriften vorhanden.

Manchmal genügen sogenanntes Teilegutachten, EG-Typgenehmigung und Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). Für andere bauliche Maßnahmen hingegen bedarf es der Einzelabnahme bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA und Co.

Doch wo genau liegt hier der Unterschied? Und woher wissen Sie, welche Bescheinigungen notwendig sind? Antworten auf diese Fragen und mehr erhalten Sie im folgenden Ratgeber.

Welche Bußgelder sind bei Verstößen möglich?

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Bauartgenehmigung / ABE nicht mitgeführt10 Euroeher nicht
Fahren ohne Betriebserlaubnis50 Euroeher nicht
... mit Beeinträchtigung der Umwelt90 Euroeher nicht
... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit90 Euro1Hier prüfen **

FAQ: Teilegutachten

Wozu benötige ich ein Teilegutachten?

Das Teilegutachten belegt, dass die am Fahrzeug durchgeführten Tuningmaßnahmen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Es muss der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Veränderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung eintragen kann.

Wie bekomme ich das Teilegutachten?

Zugelassenen Prüforganisation, wie z. B. der TÜV, stellen Teilegutachten aus.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert?

Anders als bei der Hauptuntersuchung wird beim Teilegutachten nicht das komplette Fahrzeug abgenommen, sondern nur die Tuningmaßnahmen.

Wozu dient das Teilegutachten?

Das Teilegutachten ist beim Tuning von besonderer Bedeutung. Wird für den Einbau eines Fahrzeugteils die Vorlage von einem Teilegutachten anberaumt, ist in der Regel die professionelle Bewertung von den Prüforganisationen angeraten. Diese entscheiden dann in jedem Einzelfall über die Zulässigkeit der baulichen Maßnahme. Das Teilegutachten, dass dem Bauteil beigefügt sein sollte, muss nach dem Einbau von einer Prüforganisation in Verbindung mit dem Tuning begutachtet werden.

Lassen Sie beim TÜV das Teilegutachten und den Einbau nicht prüfen, obwohl dies notwendig wäre, erlischt Ihre Betriebserlaubnis. Es ist dabei unerheblich, ob die baulichen Maßnahmen generell zulässig sind oder nicht.

Auch die Funktionsfähigkeit der Einrichtung ist hierbei in Augenschein zu nehmen. Die Änderungsabnahme mittels Teilegutachten durch TÜV, DEKRA, GTÜ o. a. entscheidet dann über die Zulassung Ihres Fahrzeugs nach dem erfolgten Tuning. Bescheinigt der Prüfer die Zulässigkeit, trägt er die Änderungen in der Regel in ein sogenanntes Prüfzeugnis ein. Dieses müssen Sie stets bei sich führen bzw. bei den Fahrzeugpapieren in Ihrem Fahrzeug aufbewahren. Werden Sie bei einer Kontrolle ohne das entsprechende Dokument angetroffen, ist die Betriebserlaubnis Ihres Autos hinfällig.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert? Es handelt sich hierbei nicht um eine Komplettabnahme des Fahrzeuges – anders als bei der Hauptuntersuchung. Stattdessen werden nur die Tuningmaßnahmen an Ihrem Fahrzeug begutachtet hinsichtlich folgender Aspekte:

  • Vorlage vom Teilegutachten
  • Einhaltung der Vorgaben
  • Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges und des Bauteils nach dem Einbau
  • Ausstellung des Prüfzeugnisses

Sie können mit dem Zeugnis zur Änderungsabnahme sodann zu der für Sie zuständigen Zulassungsstelle gehen, um die Baumaßnahmen in Ihre Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen. Sind die Fahrzeugpapiere hierin angepasst worden, können Sie auch ohne stetes Mitführen des Prüfzeugnisses mit dem Auto fahren – die Fahrzeugpapiere sollten Sie dennoch immer bei sich führen.

Erst mit diesem Vorgang ist Ihr Fahrzeug auch mit der Veränderung abgesichert, behält die Zulassung – und auch der Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Andere Bescheinigungen

ABE, Bauartgenehmigung, Einzelabnahme: Auch andere Maßnahmen können beim Tuning notwendig sein.
ABE, Bauartgenehmigung, Einzelabnahme: Auch andere Maßnahmen können beim Tuning notwendig sein.

Nicht immer das Teilgutachten notwendig. In so manchem Fall genügt das Vorhandensein anderer Zeugnisse, die den Bauteilen bereits beim Kauf beigefügt sind. Hierzu gehören insbesondere die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile und die Bauartgenehmigung. Im Regelfall ist eine Kombination aus mindestens zwei der drei Belege notwendig.

Nicht immer jedoch ist eine entsprechende Vorlage der Bescheinigungen möglich. Dies trifft im Tuning besonders auf bauliche Änderungen zu, bei der die Karosserie stark verändert – etwa tiefergelegt – wird, ohne dass nur ein Bauteil angebracht wurde. Hierzu bedarf es dann in der Regel der Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS).

Ist das Teilegutachten für Felgen notwendig? Für welche Umbaumaßnahmen im Tuning bedarf es eines Teilegutachtens? Und wann sind andere Belege wie ABE oder Bauartgenehmigung ausreichend?

Bau­teilABEBau­art­ge­neh­mi­gungEin­zel­ab­nah­me Tei­le­gut­ach­tenun­zu­läs­sig
Ab­gas­an­la­ge
Be­leuch­tungs­ein­rich­tun­gen
Brem­sen
Bul­len­fän­ger
Chip­tu­ning
Dis­tanz­schei­ben
Ge­trie­be
Gurt­sys­te­me
Hub­raum­än­de­run­gen
Kot­flü­gel
Rei­fen
Schei­ben
Spoi­ler
Sport­fel­gen
Sport­grill
Sport­lenk­rad
Sport­luft­fil­ter
Sport­sit­ze
Stoß­stan­gen
Über­roll­kä­fig

Aus der Tabelle ergibt sich eindeutig, dass besonders häufig im Tuning-Bereich Teilegutachten und ABE zusammen fallen.

ABE – Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Die DEKRA verweist darauf, dass eine ABE zur Änderungsabnahme führen kann. Das Teilegutachten hingegen macht die Abnahme des Aus- bzw. Einbaus zwingend notwendig.

Eigentlich steht das Kürzel ABE für die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen und ist daher oftmals irreführend. Jeder Fahrzeugtyp hat dabei eine eigene ABE, die von der Erstzulassung bis zur Verschrottung bzw. Entziehung erhalten bleibt.

Es gibt zahlreiche Aspekte, die zur Entziehung der Fahrzeugzulassung führen können. Besonders schwerwiegende Mängel und Umbaumaßnahmen fallen hier hinein. Letztere sind besonders beliebt bei Tunern, haben jedoch ihre Tücken. Denn ohne vorliegende ABE der ergänzten oder ausgetauschten Fahrzeugteile kann die Zulassung für das gesamte Fahrzeug ungültig sein.

Wer von einer ABE spricht, meint daher immer häufiger die Genehmigung einzelner Bauteile:

“Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.” (§ 22 Absatz 1 StVZO)

In diesem Papier, das den neuerworbenen Ersatzteilen oder dem Kfz-Zubehör beiliegen sollte, sind in der Regel folgenden Angaben wiedergegeben:

  • Für welche Fahrzeugtypen ist das Bauteil zulässig? Ist Ihr Fahrzeug nicht aufgelistet, ist die Montage unzulässig. Die Zulassung Ihres Autos kann somit erlöschen.
  • Zu welchem Zweck dient das Bauteil? Handelt es sich etwa um einen Scheinwerfer, Kotflügel, um Felgen u. a.? Zweckentfremdung der Bauteile kann ebenso zum Verlust der Pkw-Zulassung führen.
  • Welche Bedingungen und Auflagen müssen für die Montage erfüllt sein? Bedarf es zum Beispiel weiterer Belege? Müssen weitere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt? Wann darf das Bauteil nicht montiert werden?
  • Wie ist das Bauteil zu montieren? Die Anleitung zum Anbau der Einzelteile kann auch mit einem Hinweis versehen sein, dass unsachgemäße Montage schwere Schäden am Fahrzeug hervorrufen können. In diesem Falle ist die Hilfe eines Fachmannes angebracht.
Ein vorhandenes ABE-Gutachten garantiert nicht die Zulässigkeit von Tuningmaßnahmen. Es ist durchaus möglich, dass unterschiedliche Bauteile nicht zusammen verbaut sein dürfen. Auch in diesem Fall kann die Betriebserlaubnis erlöschen, obwohl entsprechende ABEs vorhanden sind. Lassen Sie sich deshalb stets von einem seriösen Fachmann beraten. In manchen Fällen ist ein amtliches Gutachten zusätzlich zur ABE notwendig.

Bauartgenehmigung: Einheitliche Standards

Nach § 21a StVZO ist die Fahrzeugzulassung durch den Einbau von Autoteilen dann nicht gefährdet, wenn ein internationales Prüfzeichen auf den Bestandteilen vorhanden ist. Die nationale Bauartgenehmigung – international auch ECE-Genehmigung bzw. EG-Typgenehmigung – ist für einzelne Fahrzeugteile vonnöten, die nach bestimmten europäischen Standards produziert werden müssen. EU-weit sind die entsprechenden Regelungen des Europaparlamentes in Kraft getreten, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich sind. Zu den Fahrzeugteilen, für die eine Bauartgenehmigung vorliegen muss, zählen etwa:

Wenn das Teilegutachten nicht mehr ausreicht, ist oftmals auch die Einzelabnahme vonnöten.
Wenn das Teilegutachten nicht mehr ausreicht, ist oftmals auch die Einzelabnahme vonnöten.

Liegen bei den entsprechend verbauten Fahrzeugteilen keine zulässigen Genehmigungen für Deutschland vor, so ist die Montage hierzulande auch nicht zulässig. Widersetzen Sie sich dieser Vorschrift, kann die Kfz-Zulassung erlöschen.

Doch wie erkennen Sie, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt? Anders als beim Gutachten für Fahrzeugteile oder der ABE liegt hierfür in der Regel nicht nur ein Zettel dem Kfz-Zubehör bei. Stattdessen finden sich auf den Bauteilen selbst entsprechende Markierungen, die je nach Genehmigungsart anders aussehen:

  1. nationale Bauartgenehmigung: Die eigentliche Bauartgenehmigung ist gekennzeichnet durch ein nationales Prüfzeichen, das sich zusammensetzt sich aus einer Wellenlinie, dem entsprechenden Buchstaben und Ziffern. Die nationale Bauartgenehmigung liegt bei Bauelementen vor, die innerhalb Deutschlands hergestellt wurden.
  2. internationale Bauartgenehmigung (§ 21a Absatz 2 StVZO): Die internationale Bauartgenehmigung setzt aus dem entsprechenden Buchstaben “e” in einem Rechteck (EG-Typgenehmigung) bzw. “E” in einem Kreis (ECE-Genehmigung) und dem Buchstaben für die Länderkennung zusammen. Bauteile, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind haben die Ziffer “1”.
Nehmen Sie an den durch Bauartgenehmigung zugelassenen Fahrzeugteilen Veränderungen vor, erlischt die Bedeutung vom Gutachten! Verbauen Sie das derart manipulierte Teil an Ihrem Fahrzeug, verfällt auch die Betriebserlaubnis für das gesamte Vehikel – und mit dieser auch der Versicherungsschutz.

Wann ist eine Einzelabnahme nötig?

Nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Einzelabnahme eines Fahrzeuges immer dann vonnöten, wenn es nicht zu einem genehmigten Fahrzeugtyp gehört. Der ein oder andere Tuner mag das Prozedere kennen: Ist die Betriebserlaubnis durch ungültige Umbaumaßnahmen erloschen, bedarf es der Einzelabnahme bei einem staatlichen Prüfer.

Erst wenn dieser die Zulässigkeit des Fahrzeuges bescheinigt, kann die Betriebserlaubnis erneut beantragt werden. Der Sachverständige legt die Ergebnisse in einem amtlichen Gutachten dar. Sind keine Beanstandungen gegeben, können die Änderung von der zuständigen Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigungen nachgetragen werden. Erst mit erfolgter Eintragung ist der umfangreiche Umbau von Fahrzeugen zulässig.

Stellt der Prüfer im Gutachten fest, dass das getunte Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften der StVZO genügt, so kann die Nutzungsuntersagung folgen, bis die notwendigen Nachbesserungen vorgenommen wurden.

Besonders im Tuningbereich ist die Einzelabnahme häufig vonnöten, wenn nicht nur ein Bauteil am Fahrzeug angebracht, sondern umfangreichere Veränderungen oder unterschiedlichste Elemente hinzugefügt oder entfernt wurden.

Wenden Sie sich für die Erstellung von Gutachten stets nur an staatlich anerkannte Prüforganisationen! Der Einzelabnahme durch den TÜV o.a. bedarf der Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Ohne dies erlischt die Betriebserlaubnis dennoch.

Was besagt die KBA-Nummer?

Die KBA-Nummer – oder Schlüsselnummer – ist in der Regel meist dann von Bedeutung, wenn Sie überprüfen müssen, ob das entsprechende Ersatzbauteil auch für Ihren Fahrzeugtyp zulässig ist.

KBA steht dabei für das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, das für die Speicherung von Fahrzeug- und Fahrerdaten sowie die zentrale Fahrzeugzulassung zuständig ist. Ist etwa in der ABE ein bestimmter Fahrzeugtyp angegeben, für den der Anbau des entsprechenden Bauteils zulässig ist, steht hier oftmals die Schlüsselnummer. Entspricht die Typnummer in den Kaufangaben den Zahlen in Ihrer Zulassungsbescheinigung, dann können Sie in der Regel davon ausgehen, dass das Bauteil für den Anbau an Ihrem Auto geeignet ist.

Wie Sie die KBA-Nummer ermitteln:
Die Nummer zur Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges können Sie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (“Fahrzeugschein”) entnehmen.
  • alter Fahrzeugschein: Felder 2 und 3
  • neuer Fahrzeugschein: Felder 2.1 und 2.2

Zudem ist die KBA-Nummer auch auf Felgen und anderen Bauteilen eingestanzt.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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160 Kommentare

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  1. Sascha
    Am 5. Juni 2020 um 22:37

    Hallo, ich habe mir letztes Jahr beim Marken-Händler ein neues Quad gekauft. Dieses wurde vom Händler mit einem für dieses Quad zugelassenen Sport-Auspuff versehen. Allerdings ist dieser nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Auf Nachfrage beim Händler nach der ABE, sagte man mir, dass ich die nicht benötige da der Auspuff die erforderliche „E-Prüfnummer“ hat! Ist das so korrekt, oder muss ich diese trotzdem anfordern und mitführen???
    Vielen Dank für eine Antwort und Grüße
    Sascha

  2. Marvin
    Am 25. Mai 2020 um 19:11

    Hallo ich frage mich ob bei einem lkw eine sonnenblende eintragungspflichtig ist wenn diese über 2 Meter angebracht ist?

    MFG

  3. Enrico S.
    Am 13. Mai 2020 um 8:40

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zur folgenden Rad-/Reifen Kombination:

    Fahrzeug: Jeep Compass 1726 / ABR000104

    Felgen:
    RIAL Lucca 8.00 J x 19 ET 33

    Reifen:
    245/40 R19 Ganzjahresreifen

    LAUT Gutachten, unterscheiden sich hier die ABE/EWG-Nr. In dem Gutachten steht unter Jeep Compass die e11*2007/46*4037*. In meiner ZB Teil I steht aber die e4*2007/46*1410*02.

    Stellt dies ein Problem dar?

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Rw
    Am 7. Mai 2020 um 22:26

    Hallo,

    Ich hatte gestern eine Einzelabnahme nach Paragraph 21 wo ein Mangel festgestellt wurde, diesen muss ich nun beheben und erneut vorstellig werden. Darf ich innerhakb dieser Zeit mit dem Fahrzeug fahren?

  5. Christopher S.
    Am 1. Mai 2020 um 3:11

    Schönen guten Tag.
    An meinem Fahrzeug wurden 2 verschiedene Tuningteile verbaut. Beide Teile besitzen eine ECE-Genehmigung. Muss ich die Teile vom TÜV/DEKRA abnehmen lassen, besonders wenn am Fahrzeug weitere Teile verbaut wurden die nur ein Teilegutachten haben? Ist es möglich zwei Tuningteile mit ECE in Kombination sich eintragen zu lassen?
    MfG. Christopher

  6. Aaron
    Am 30. April 2020 um 11:17

    Guten Tag

    Ist es möglich eine ABE auch digital auf dem Handy mitzuführen anstatt in Kopie?

  7. Daniel W
    Am 29. April 2020 um 17:42

    Hallo,
    Ich hätte eine frage zu E Prüfzeichen.
    Und zwar möchte ich mir neue Rückleuchten in Smoke Red einbauen. Auf der Internetseite steht, dass sie E-Prüfzeichen haben aber nicht ob E1 oder andere.
    Durfte ich auch Rückleuchten mit einem z.B. E6 Prüfzeichen verbauen? Oder nur E1?
    Vielen dank im Voraus.
    LG

  8. Niklas
    Am 17. April 2020 um 19:48

    Guten Tag,
    Wie sieht es bei einem Windabweiser mit ABE aus? Muss dieser vom TÜV abgenommen werden?

    • Andi
      Am 23. Januar 2022 um 21:57

      Hi,
      nach meinem Verständnis (ehrenamtlicher Richter):
      Ein Windabweiser verändert grundsätzlich nicht die maximalen Abmessungen des Fahrzeugs. In der Regel werden die Abweiser in den Fensterschacht gesteckt und mittels Klemme fixiert. Daher sehe ich einen Windabweiser als “Ladung” an – vergleichbar mit einem Lappen, den Sie ins Fenster klemmen. Ladung soll jederzeit ohne Einsatz von Werkzeug abgenommen werden können, was bei den Windabweisern mit etwas Fingergeschick möglich ist. Anders sieht es bei einem Spoiler aus, der fest mit dem Fahrzeug verschraubt ist.
      Sollte Ihrem Windabweiser eine ABE beiliegen, so müssen Sie nichts weiter tun. Ohne ABE halte die zuvor genannte Argumentation für schlüssig.

  9. Sven
    Am 6. März 2020 um 2:25

    Kann ich davon ausgehen das mein geschüsseltes Lenkrad, welches ich an meinem Fahrzeug montieren möchte, nicht per Einzelabnahme eingetragen werden? Ich sehe in Ihrer Tabelle leider keinen Haken und frage mich wieso.
    Rein zur Information, das Lenkrad besitzt eine FIA Zulassung, jedoch keine Straßenzulassung.

  10. Martin b.
    Am 19. Februar 2020 um 2:27

    Ich will mir an meinem PKW schmutzfänger anbringen. Brauche ich da tatsächlich eine Eintragung für?
    MfG
    Martin

  11. Ralf
    Am 2. Februar 2020 um 4:17

    Hallo,
    Ich fahre einen Lada 4×4 Langversion 2131 Bj. 2019.
    Ich möchte nachträglich an der Rücksitzbank Kopfstützen anbringen. Bei einem onlinehändler gibt es diese Halterungen inklusive Kopfstützen zu erwerben. Entweder selber anschweißen oder gegen Entgelt vom Verkäufer anschweißen lassen. Der Verkäufer weiss nicht, ob die eintragungsfähig sind. Ich habe persönlich beim TÜV Rheinland Neuss vorgesprochen und die Bilder auf der Homepage vom Hersteller vorgelegt. Aussage TÜV: eigentlich muss das nicht eingetragen werden. Eigentlich? Was ist das für eine Aussage? Und in der nächsten Kontrolle Heiss es dann, eigentlich hätten sie das eintragen lassen müssen. Was soll ich jetzt machen? Ich möchte diese Kopfstützen zur Sicherheit montieren. Diese sehen sehr stabil (angeschweißt) und sicher aus. Aber wie bin ich auf der sicheren Seite …… Viele Grüße

  12. Justin
    Am 29. Dezember 2019 um 19:13

    Guten Tag,

    ich habe eben gerade eine Auspuffblende an meinen Mitsubishi Colt (BJ: 2009) angeschraubt/geklemmt. Doch, da es (für mich) keine triftige Antwort im Internet gibt, wollte ich nachfragen, ob ich dafür einen ABE-Schein brauche? Hinweis: die Blende ist nur auf den Auspuff “drauf geschraubt” und entspricht somit nicht dem obigen Punkt “Änderung am Endtopf”. Trotzdem bin ich mir unsicher und möchte nichts riskieren!

    Vielen Dank schon mal im voraus!

    MfG
    Justin

  13. Felix
    Am 3. November 2019 um 16:50

    Hallo,
    Habe eine abgasanlage ab kat also downpipe etc Standard… für meinen Focus ST Mk2 gekauft!
    Die Anlage ist auch nur minimal lauter als die Standart Anlage!
    Diese hat eine ersatzteilnummer:
    HR1501
    Habe aber keine abe etc…
    Muss ich eine einzelabnahme machen oder muss sie überhaupt eingetragen werden?

    MfG Felix

  14. Berti
    Am 28. Oktober 2019 um 14:47

    Hallo Zusammen,
    ich habe einen Mercedes Citan gekauft der auf seinen 15″ Rädern und Ballonreifen in Kurven eher instabil/unsicher fährt. Kann auch damit zusammen hängen, dass es Ganzjahresreifen sind.
    Mein Plan:
    Tieferlegung mit H&R-Federn um 35mm + 17″ Räder mit 225er Bereifung (als Einzelabnahme).
    Nun habe ich bei Online-Anbietern Trittbretter für den Wagen gesehen (Aluminium mit Gummiauflage), die an die vorhandenen Befestigungspunkte geschraubt werden können.
    Es steht in der Anzeige leider dabei: “Dieses Produkt ist nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen! (Kein TÜV, kein ABE für eine Zulassung in Deutschland vorhanden.) !!!!”
    Kann ich diese dennoch montieren (weil sie nicht überstehen und keine Gefährdung davon ausgeht)? Oder können diese mitsamt der o.g. Einzelabnahme trotzdem erfolgen und eingetragen werden? Oder besteht da keine Aussicht auf eine gestattete Nutzung?
    Danke für eine Info vorab!

  15. Roman
    Am 13. September 2019 um 14:34

    Guten tag,
    Ich habe ein Auspuff mit einer Homologation CEE / ABE Zulassung muss ich diesen Einträgen lassen oder reicht es die ABE Dokumente mitzuführen ?
    Danke im voraus!

  16. Kurt
    Am 12. September 2019 um 7:41

    Guten Morgen , habe mir nach langer Überlegung 18zoll Felgen und reifen geholt .ABE habe ich natürlich auch,dort ist mein bmw 318i bj 2005 129ps aufgelistet . Nun meine Frage ,reicht das mitführen des ABE oder muss ich trotzdem zum TÜV? Lg

  17. Dennis
    Am 5. Juli 2019 um 14:47

    hallo.
    fahre ein scirocco 1,4 tsi
    habe H&R federn verbaut mit ABE ,originale VW felgen 235-40-r18(eintragungsfrei)
    Eibach spurplatten auch mit ABE.vorne 15mm hinten 20mm.
    muss ich noch irgendwas eintragen lassen ?
    Lieben Dank
    Dennis

  18. Michelle H.
    Am 28. Juni 2019 um 10:40

    Ich fahre einen Seat Leon 5f 1.4 TSI ACT (150PS) und habe mir jetzt Tieferlegungsfedern (vorn 35mm, hinten 30mm) von Eibach zugelegt.
    Diese sind mit ABE und Teilegutachten vom TÜV (beides als kostenloser Download).

    Muss ich jetzt noch irgendwas beachten oder beantragen?
    Ich würde beides einfach im Auto mitführen, wenn das reicht?

    Lieben Dank und Grüße
    Michelle

  19. six
    Am 20. Juni 2019 um 23:53

    Guten Abend,

    Ich habe mir vor einiger Zeit eine Haifischantenne bestellt, jetzt stellt sich mir aber die Frage, ob man diese überhaupt verwenden muss, oder ob Antennen davon ausgenommen sind. [VW Up]
    Kann ich diese jetzt einfach so ohne eine ABE etc dafür anbauen, oder muss ich diese jetzt einbauen und dann noch abnehmen lassen?

    MfG

  20. Tobias
    Am 12. Juni 2019 um 0:15

    Hallo, habe in meinem Mercedes-AMG C43 Gewindefedern einbauen und eintragen lassen.
    Meine Frage, muss ich nun die Änderungen vom TÜV-/Eintragungszettel auch im Fahrzeugschein eintragen lassen? Was passiert wenn ich dies nicht mache und angehalten werde, bzw erst nächstes Jahr, dann mit neuen Sommerfelgen in Fzg.schein eingetragen lasse?
    Danke schon mal im voraus für die Hilfe.

    Gruß Tobias

  21. Daniel
    Am 12. Mai 2019 um 17:23

    Hallo, ich besitze seltene Felgen des Herstellers [v. Redaktion editiert] und auch leider keinerlei Dokumente über diese Felgen. Anfragen an den Hersteller zwecks Unterlagen waren ebenfalls vergebens. Besteht die Möglichkeit einer Eintragung dennoch? Achslast lochkreis etc sind in den Felgen versehen. was erwartet mich Bei einer Kontrolle ohne Eintragung ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 16:21

      Hallo Daniel,

      erkundigen Sie sich beim TÜV, ob eine Eintragung der Felgen möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Sascha
    Am 20. März 2019 um 12:24

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,

    danke für den tollen Artikel.
    Ich hätte aber noch eine Frage die ich aus dem Artikel raus nicht beantworten kann:
    Ich habe 2018 einen, für mein Motorrad ausgelegten, Endschalldämpfer mit eingetragener E-Nummer gekauft, der Lieferant (Cobra) sagt, dass ich keine ABE benötige, da er schon eine E-Kennzeichnung hat.
    Hier lese ich aber, dass für Endaschalldämpfer doch eine notwendig ist.
    Wie kann es sein, dass die Aussagen so widersprüchlich sind?

    Danke für die Hilfe.

    Gruß Sascha

  23. Denis
    Am 7. März 2019 um 19:23

    Hallo,
    wenn man eine Abgasanlage ab Kat mit einer EWG hat, und eine Downpipe-Kat kombination ebenso mit einer seperaten EWG hat. Muss man diese dann eintragen lassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Denis

  24. Uli
    Am 11. Februar 2019 um 21:00

    servus, ich habe eine Sportster Bj83 und möchte ein
    E4 Auspuffanlage an dieses Fahrzeug bauen. Benötige ich
    eine Vorführung zum zur KFZ Prüfstelle?

    • Dominik S
      Am 20. Januar 2022 um 19:34

      Guten Tag, eine Frage bezüglich Fahrwerk und Felgen. An meinem Auto ist ein Gewindefahrwerk und 20Zoll Felgen verbaut, die auch in den Papieren so abgenommen worden sind. Nun fahre ich im Winter kleinere Felgen (19 Zoll) mit einer ECE Bescheinigung und ersichtlicher E1 Nummer. Müssen die kleineren Felgen trotzdem noch einmal vom TÜV abgenommen werden?
      Mit freundlichen Grüssen

  25. Henning
    Am 6. Februar 2019 um 17:29

    Hallo liebes Bußgeldkatalog-Team,
    ich habe an meinem Golf 6 GTI eine eintragungsfreie Downpipe und eineintragungsfreie Abgasanlage eingebaut um die Software Optimierung zu verstärken. Bekomme ich daduurch Probleme mit dem TÜV/Gesetz?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Henning

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