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Roller-Tuning: Tipps und Vorschriften

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie können Sie Ihren Roller tunen?

Was ist beim Roller-Tuning möglich und erlaubt?
Was ist beim Roller-Tuning möglich und erlaubt?

Motorroller zählen unter den motorisierten Kraftfahrzeugen eher zu den Federgewichten, die auch vergleichsweise geringe Leistungen erbringen. Gerade in der Stadt und bei jungen Fahrern sind die kleinen Zweiräder jedoch sehr beliebt.

Nicht jeder möchte sich bei den 2- und 4-Takt-Rollern mit den vorgegebenen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten zufriedengeben. Im Mittelpunkt des Interesses steht beim Roller-Tuning wie in jedem anderen Segment vor allem die Leistungssteigerung.

Doch wie können Sie mehr aus Ihrem 2- oder 4-Takt-Roller holen? Welches Tuning ist erlaubt? Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, welche Möglichkeiten bestehen, um einen 50- oder 125-ccm-Roller per Tuning voranzubringen und welche Veränderungen Sie besser vermeiden sollten.

Mögliche Bußgelder beim Tuning

FAQ: Roller-Tuning

Was ist beim Roller-Tuning grundsätzlich erlaubt?

Veränderungen am Roller, die sich nicht auf dessen Leistung auswirken, dürfen in der Regel problemlos durchgeführt werden. Ersetzen die neu verbauten Teile allerdings komplett Originalbauteile, kann die Tuningmaßnahme genehmigungspflichtig sein.

Welche Tuningmaßnahmen am Roller müssen eingetragen werden?

Wirkt sich das Tuning auf die Leistung des Rollers aus oder liegt dem Ersatzteil ein Teilegutachten bei, muss die bauliche Veränderung von einer Prüfstelle abgenommen und anschließend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Welche Strafe droht mir bei illegalem Roller-Tuning?

Die Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Welches Tuning ist beim Roller möglich?

Von China- bis E-Roller: Das Tuning ist auf vielen Wegen möglich.
Von China- bis E-Roller: Das Tuning ist auf vielen Wegen möglich.

Wie bereits angemerkt wird beim Tunen von Fahrzeugen verstärkt Augenmerk auf leistungssteigernde Umbauten gelegt. Grundsätzlich sind hier mehrere unterschiedliche Ansätze möglich:

  • Motorroller ent‌drosseln: Motorroller sind in aller Regel gedrosselt, gerade die kleineren Varianten wie Mofa und Mokick, für die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 bzw. 45 km/h vorgegeben ist. Aber auch größere Roller sind hinsichtlich ihrer Leistung gedrosselt. Über den Ausbau der Drosselung oder Veränderungen kann die Leistung hier erhöht werden. So lässt sich der Roller einfach tunen – auch ohne viel Geld.
  • Roller-Tuning am Auspuff: Auch beim Roller kann grundsätzlich die Auspuffanlage verändert werden. Sportauspuff, der Austausch der gesamten Abgasanlage oder die Veränderung der Luftströmung in dem System: Die Varianten sind zahlreich, nicht alle sind legal. Hierzu jedoch später mehr.
  • Roller-Tuning am Vergaser: Über Veränderungen an dem Einspritzsystem des Fahrzeugsmotors soll ebenfalls eine Leistungssteigerung möglich sein. Denkbar sind etwa die Erhöhung der Einspritzmenge oder die Optimierung der Luftzufuhr in den Verbrennungsraum.
  • Roller-Variomatik: Auch das Tuning der Getriebe ist möglich. Dabei kann die Variomatik so angepasst werden, dass sie Schaltungen schneller übersetzt.
  • Chiptuning: Ebenso wie bei mehrspurigen Fahrzeugen können auch bei den kleinmotorigen Zweirädern Veränderungen an der Systemsoftware vorgenommen werden. Hierbei können Einspritzmenge, Drehzahlübersetzung, Zündsteuerung und weitere Vorgänge verändert und vermeintlich optimiert werden.
Vorsicht beim Chiptuning: Grundsätzlich ist die Software der Fahrzeuge von den Herstellern auf die vorgegebene Hardware optimal angepasst. Nicht in jedem Fall ist die Manipulation an den Daten also auch tatsächlich sinnvoll – gerade dann nicht, wenn entsprechende Bauteile nicht nachgerüstet werden. Laien sollten in jedem Fall davon absehen, sich am Chiptuning zu versuchen und das lieber den Profis in der Werkstatt überlassen.

Neben all diesen leistungssteigernden Vorgängen lässt sich beim Roller auch die Optik via Tuning an die Bedürfnisse und Wünsche des Halters anpassen: Folierungen, Anbau neuer Spiegel, breitere Räder: Der Markt hält allerlei Möglichkeiten für die individuelle Anpassung bereit.

Welche Veränderungen sind eintragungspflichtig beim Motorroller-Tuning?

Nicht alles, was gefällt, ist nun aber auch tatsächlich erlaubt. Beim Tuning muss daher vor allem auf die Zulässigkeit von Umbauten geachtet werden. Für manche Veränderungen genügt das Vorliegen einer Allgemeinen Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABE). Diese liegt dem Bauteil bei und enthält Angaben zu Fabrikaten, an denen die Komponenten angebracht werden dürfen.

Bei anderen Teilen hingegen ist ein zusätzliches Teilegutachten vonnöten. Auch das sollte dem entsprechenden Teil beigefügt sein. Nach dem Umbau müssen Tuner mit dem Teilegutachten beim TÜV vorstellig werden. Dieser nimmt dann die Umbauten ab und prüft vor allem den ordnungsgemäßen Einbau.

Beim Chiptuning ist in jedem Fall die Einzelabnahme notwendig. Dabei checken die Prüfer das Gefährt auf Herz und Nieren. Werden die Veränderungen abgenickt, kann der Halter mit der Prüfbescheinigung die Änderungen in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.

Der Ausbau von und Veränderungen an sicherheitsrelevanten Bauteile oder die Drosselung ist nicht zulässig, sofern dies nicht vom TÜV abgesegnet und entsprechende Änderungen nach dem Roller-Tuning auch eingetragen werden.

Roller-Tuning – Was ist legal?

2- oder 4-Takt-Roller tunen: Nicht alles, was gefällt, ist auch legal.
2- oder 4-Takt-Roller tunen: Nicht alles, was gefällt, ist auch legal.

Sie wollen Ihren 50-ccm-Roller tunen? Sofern Sie sich beim Entdrosseln oder anderen Maßnahmen an die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Eintragungspflicht und Co. halten, haben Sie in vielerlei Hinsicht freie Hand.

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie sich für das Roller-Tuning an eine Werkstatt wenden, die seriös und zuverlässig arbeitet und deren Angestellte sich auch mit den rechtlichen Fragen auskennen.

Aufpassen müssen all jene, deren Führerschein feste Vorgaben bestimmt: Fährt der Roller nach dem Tuning schneller, als Sie es laut der vorliegenden Fahrerlaubnis bzw. der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen, bedeutet jede Fahrt auf dem Zweirad Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt einen Straftatbestand dar! Für das Roller-Tuning kann als Strafe dann eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden – selbst wenn alle Veränderungen sachgemäß und eingetragen sind.

Besondere Vorsicht ist bei Veränderungen der Abgasanlage geboten: Durch den Ausbau des Katalysators oder dem Einbau einer Attrappe soll der Luftwiderstand geringer, die Leistung höher werden. Aber dies ist grundsätzlich nicht gestattet. Zusätzlich zum Fahren ohne Betriebserlaubnis und der Umweltverschmutzung kann dann auch noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung drohen: Durch den Umbau verändert sich nämlich der Schadstoffausstoß, nach dem sich die Kfz-Steuer bemisst. Durch den höheren Schadstoffausstoß stimmt die Einstufung bei der Kfz-Steuer nicht mehr.

Bußgeldtabelle zum Roller-Tuning

Tatbe­standBuß­geldPunk­te
Verstärkte Lärm- und/oder Abgas­belästigung10 €
Fahren ohne gültige Betriebs­erlaubnis50 €
... mit Beeinträch­tigung der Umwelt90 €
... mit Beeinträch­tigung der Verkehrs­sicherheit90 €1
Nichtein­haltung der zulässigen Fahrzeugab­messungen60 €1
Fahren ohne gültige Fahrer­laubnisFreiheits­strafe oder Geld­strafe3

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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18 Kommentare

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  1. Marina
    Am 27. Juni 2023 um 10:48

    Moin zusammen,

    ist es gesetzlich erlaubt den Roller von Einrad auf Zweirad Vorderachse selber umzubauen?

  2. Luca
    Am 26. November 2020 um 14:58

    Hallo zusammen. Mein roller ist mit 50kmh eingetragen nachdem ich den Sportauspuff drangebaut habe der zudem legal ist und ein ABE Schriftstück,und eine E Nummer besitzt fährt er wenn man ihn richtig ausfährt 70 was mache ich jetzt.

  3. Luca
    Am 26. November 2020 um 14:56

    Mein roller ist mit 50kmh eingetragen nachdem ich den Sportauspuff drangebaut habe der zudem legal ist und ein ABE Schriftstück,und eine E Nummer besitzt fährt er wenn man ihn richtig ausfährt 70 was mache ich jetzt.

  4. Attila
    Am 14. November 2020 um 20:24

    Hallo.
    Mich interessiert ob ich die Verkleidung von ein Piaggio nrg auf ein Piaggio tph bauen darf?
    Die Rahmen sind baugleich, so das es kein gebastell sein würde, nur alte weg neue drauf…
    Danke vorraus

  5. Dietrich
    Am 16. Oktober 2020 um 1:31

    Ich habe ein 50ccm chinesisches Moped, jetzt hat es einen originalen Auspuff, aber dieser Auspuff ist ziemlich laut. Kann ich einen nicht originalen japanischen Auspuff darauf setzen, um das Moped leiser zu machen? An der nicht originalen Steckdose befindet sich nur die E-Nummer (E-13). Mit beiden Auspuffen erreicht das Moped nur 45 km / h.

  6. Markus.D
    Am 20. Juli 2020 um 22:46

    Ich habe den Füherschein A2 schraube zugern an Rollern rum. Baue sie auch teils neu auf und jetzt ist meine Frage was kann ich bei der Geschwindigkeit verändern und darf ich das bei einem 50ccm Roller überhaupt? 2. Darf ich einen 70ccm roller auf 125ccm Anmelden und geht das?

  7. Nic
    Am 15. Juni 2020 um 19:03

    Hallo,
    Ich habe mir gestern ein Video zu der Steuerhinterziehung wegen des Katalisators angeschaut, in dem Video wird beschrieben das es keine Steuerhinterziehung ist, sondern lediglich ein Mangel des Fahrzeuges, als Grund wird genannt das am Anfang alle Fahrzeuge mit den Abgaswerten eingestuft werden und so jeder Fahrzeugtyp seine eigene Steuer hat und es dann egal ist was an dem Auspuff verändert wurde.

    Mich würde jetzt Interresieren was genau stimmt ist es jetzt Steuerhinterziehung oder nicht ?

  8. bronnert
    Am 28. Mai 2020 um 20:43

    mich hat die polizei angehalten . fahre einen motorroller 45 km /h und man hat mich 80 km/erwischt. welche strafe erwartet mich . bin schüler auf dem land und brauch den roller .
    wer weißt das ?

  9. Attila K.
    Am 21. Mai 2020 um 21:33

    Hallo. Ich hätte eine frage.
    Darf ich bei einen 50 ccm roller (Kymco) den kompletten ( auch Kymco , gleiche leistung) motor tauschen?
    Muss ich damit zum TÜV?
    Danke vorraus.

  10. Yves
    Am 16. Mai 2020 um 17:03

    Hallo zusammen

    Ich möchte gerne bei meinem 50ccm Roller die Beschleunigung verbessern aber die zugelassene max. Geschwindigkeit soll 50km/h bleiben.
    Muss ich wenn ich einen größeren Vergaser Einbaue mit anderen Hauptdüsen dies dann eintragen lassen oder wenn ich damit von der Polizei angehalten werde was kann mich da erwarten?

    Danke schon mal im voraus.

  11. Kevin
    Am 1. November 2019 um 18:52

    Ist es jetzt eigentlich erlaubt am Roller einen tuning Auspuff zu montieren und gibt es voraussetzungen oder Sachen die man beachten sollte

  12. Thomas
    Am 1. März 2019 um 20:43

    Servus,

    ich hab den den großen Mopedschein also darf 1000ccm auch fahren hab mehr spaß am basteln was 50ccm betrifft. Wenn ich es richtig oben lese und ich einen Sportauspuff entdrosseln würde kann oder muss ich beim TÜV damit vorfahren und kann mir dann auf diese Änderung eine Betriebserlaubnis einholen? Wenn ja was würde das ca. kosten?

    Vielen Dank im vorraus!!

    Thomas

  13. Maximilian
    Am 26. September 2018 um 4:18

    Hallo liebe Bussgeldkatalog Redaktion,

    Ich habe eine Peugeot Kisbee 100ccm und einen endsprechenden A1 Führerschein und möchte gerne mehr aus meinem Roller herausholen, da ich ja theoretisch bis 125ccm alles fahren darf. Ein Chip Tuning möchte ich möglichst vermeiden um den Roller nicht extra nochmal abnehmen zu lassen (zu teuer). Macht es Sinn Vergaser, Auspuff oder Getriebe zu verbessern? Und wenn ja, was würdet ihr mir empfehlen und wieviel Leistungssteigerung kann ich in etwa erwarten?

    Vielen Dank für euren Rat und bleibt stabil.

  14. Hendrik L
    Am 18. September 2018 um 11:26

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Roller “entdrosselt” und fährt nun um die 60-70 km/h. Habe die Fahrerlaubnisklasse A2.
    Falls ich aufgehalten werden sollte erwarten mich “50€” Bußgeld oder kommt da noch mehr zusammen?

  15. Peter S.
    Am 20. Juli 2018 um 22:40

    Hallo zusammen,
    ich habe ein großes Problem und mache mir echt Sorgen, kann im Moment echt nicht gut schlafen.
    Ich habe erst vor kurzem meinen JetForce Roller bekommen und bin heute morgen von der Polizei angehalten worden und kriege direkt eine Anzeige…
    Hatte gerade meinen Roller neu, meine Eltern werden mich killen:
    Welche Strafe droht mir? Ich will nicht einfach auf den Brief warten wie im JetForce-Forum empfohlen …
    Danke für Hilfe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 12:06

      Hallo Peter S.,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen. Was ein Fahren ohne Betriebserlaubnis im Regelfall kostet, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Malte
    Am 16. Juni 2018 um 14:17

    Ab wie viel km/h zu schnell ist es fahren ohne Betriebserlaubnis?
    Mein Roller darf offiziell 50km/h fahren fährt ca 46km/h. Wenn ich Änderungen an der Maschiene vornehmen, darf diese dann max 50km/h fshren bis die Betriebserlaubnis erlischt oder gibt es ein Toleranz?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:34

      Hallo Malte,

      sobald der Roller theoretisch eine höhere Geschwindigkeit erreichen könnte, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ist u. W. n. nicht ausschlaggebend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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