Teilegutachten, ABE, EG-Genehmigung: Papiere fürs Tuning

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Teilegutachten: Beim Tuning bedarf es zahlreicher Belege, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.
Teilegutachten: Beim Tuning bedarf es zahlreicher Belege, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.

Für das Tuning bedarf es zahlreicher Belege, die über das Bastlerglück entscheiden können. Sind die geforderten Papiere nicht vorhanden, kann schnell die Zulassung des gesamten Gefährtes erlöschen – und der Versicherungsschutz dazu. Im Tuning-Bereich sind dabei für unterschiedliche Bauteile auch unterschiedliche Vorschriften vorhanden.

Manchmal genügen sogenanntes Teilegutachten, EG-Typgenehmigung und Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). Für andere bauliche Maßnahmen hingegen bedarf es der Einzelabnahme bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA und Co.

Doch wo genau liegt hier der Unterschied? Und woher wissen Sie, welche Bescheinigungen notwendig sind? Antworten auf diese Fragen und mehr erhalten Sie im folgenden Ratgeber.

Welche Bußgelder sind bei Verstößen möglich?

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Bauartgenehmigung / ABE nicht mitgeführt10 Euroeher nicht
Fahren ohne Betriebserlaubnis50 Euroeher nicht
... mit Beeinträchtigung der Umwelt90 Euroeher nicht
... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit90 Euro1Hier prüfen **

FAQ: Teilegutachten

Wozu benötige ich ein Teilegutachten?

Das Teilegutachten belegt, dass die am Fahrzeug durchgeführten Tuningmaßnahmen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Es muss der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Veränderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung eintragen kann.

Wie bekomme ich das Teilegutachten?

Zugelassenen Prüforganisation, wie z. B. der TÜV, stellen Teilegutachten aus.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert?

Anders als bei der Hauptuntersuchung wird beim Teilegutachten nicht das komplette Fahrzeug abgenommen, sondern nur die Tuningmaßnahmen.

Wozu dient das Teilegutachten?

Das Teilegutachten ist beim Tuning von besonderer Bedeutung. Wird für den Einbau eines Fahrzeugteils die Vorlage von einem Teilegutachten anberaumt, ist in der Regel die professionelle Bewertung von den Prüforganisationen angeraten. Diese entscheiden dann in jedem Einzelfall über die Zulässigkeit der baulichen Maßnahme. Das Teilegutachten, dass dem Bauteil beigefügt sein sollte, muss nach dem Einbau von einer Prüforganisation in Verbindung mit dem Tuning begutachtet werden.

Lassen Sie beim TÜV das Teilegutachten und den Einbau nicht prüfen, obwohl dies notwendig wäre, erlischt Ihre Betriebserlaubnis. Es ist dabei unerheblich, ob die baulichen Maßnahmen generell zulässig sind oder nicht.

Auch die Funktionsfähigkeit der Einrichtung ist hierbei in Augenschein zu nehmen. Die Änderungsabnahme mittels Teilegutachten durch TÜV, DEKRA, GTÜ o. a. entscheidet dann über die Zulassung Ihres Fahrzeugs nach dem erfolgten Tuning. Bescheinigt der Prüfer die Zulässigkeit, trägt er die Änderungen in der Regel in ein sogenanntes Prüfzeugnis ein. Dieses müssen Sie stets bei sich führen bzw. bei den Fahrzeugpapieren in Ihrem Fahrzeug aufbewahren. Werden Sie bei einer Kontrolle ohne das entsprechende Dokument angetroffen, ist die Betriebserlaubnis Ihres Autos hinfällig.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert? Es handelt sich hierbei nicht um eine Komplettabnahme des Fahrzeuges – anders als bei der Hauptuntersuchung. Stattdessen werden nur die Tuningmaßnahmen an Ihrem Fahrzeug begutachtet hinsichtlich folgender Aspekte:

  • Vorlage vom Teilegutachten
  • Einhaltung der Vorgaben
  • Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges und des Bauteils nach dem Einbau
  • Ausstellung des Prüfzeugnisses

Sie können mit dem Zeugnis zur Änderungsabnahme sodann zu der für Sie zuständigen Zulassungsstelle gehen, um die Baumaßnahmen in Ihre Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen. Sind die Fahrzeugpapiere hierin angepasst worden, können Sie auch ohne stetes Mitführen des Prüfzeugnisses mit dem Auto fahren – die Fahrzeugpapiere sollten Sie dennoch immer bei sich führen.

Erst mit diesem Vorgang ist Ihr Fahrzeug auch mit der Veränderung abgesichert, behält die Zulassung – und auch der Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Andere Bescheinigungen

ABE, Bauartgenehmigung, Einzelabnahme: Auch andere Maßnahmen können beim Tuning notwendig sein.
ABE, Bauartgenehmigung, Einzelabnahme: Auch andere Maßnahmen können beim Tuning notwendig sein.

Nicht immer das Teilgutachten notwendig. In so manchem Fall genügt das Vorhandensein anderer Zeugnisse, die den Bauteilen bereits beim Kauf beigefügt sind. Hierzu gehören insbesondere die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile und die Bauartgenehmigung. Im Regelfall ist eine Kombination aus mindestens zwei der drei Belege notwendig.

Nicht immer jedoch ist eine entsprechende Vorlage der Bescheinigungen möglich. Dies trifft im Tuning besonders auf bauliche Änderungen zu, bei der die Karosserie stark verändert – etwa tiefergelegt – wird, ohne dass nur ein Bauteil angebracht wurde. Hierzu bedarf es dann in der Regel der Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS).

Ist das Teilegutachten für Felgen notwendig? Für welche Umbaumaßnahmen im Tuning bedarf es eines Teilegutachtens? Und wann sind andere Belege wie ABE oder Bauartgenehmigung ausreichend?

Bau­teilABEBau­art­ge­neh­mi­gungEin­zel­ab­nah­me Tei­le­gut­ach­tenun­zu­läs­sig
Ab­gas­an­la­ge
Be­leuch­tungs­ein­rich­tun­gen
Brem­sen
Bul­len­fän­ger
Chip­tu­ning
Dis­tanz­schei­ben
Ge­trie­be
Gurt­sys­te­me
Hub­raum­än­de­run­gen
Kot­flü­gel
Rei­fen
Schei­ben
Spoi­ler
Sport­fel­gen
Sport­grill
Sport­lenk­rad
Sport­luft­fil­ter
Sport­sit­ze
Stoß­stan­gen
Über­roll­kä­fig

Aus der Tabelle ergibt sich eindeutig, dass besonders häufig im Tuning-Bereich Teilegutachten und ABE zusammen fallen.

ABE – Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Die DEKRA verweist darauf, dass eine ABE zur Änderungsabnahme führen kann. Das Teilegutachten hingegen macht die Abnahme des Aus- bzw. Einbaus zwingend notwendig.

Eigentlich steht das Kürzel ABE für die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen und ist daher oftmals irreführend. Jeder Fahrzeugtyp hat dabei eine eigene ABE, die von der Erstzulassung bis zur Verschrottung bzw. Entziehung erhalten bleibt.

Es gibt zahlreiche Aspekte, die zur Entziehung der Fahrzeugzulassung führen können. Besonders schwerwiegende Mängel und Umbaumaßnahmen fallen hier hinein. Letztere sind besonders beliebt bei Tunern, haben jedoch ihre Tücken. Denn ohne vorliegende ABE der ergänzten oder ausgetauschten Fahrzeugteile kann die Zulassung für das gesamte Fahrzeug ungültig sein.

Wer von einer ABE spricht, meint daher immer häufiger die Genehmigung einzelner Bauteile:

“Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.” (§ 22 Absatz 1 StVZO)

In diesem Papier, das den neuerworbenen Ersatzteilen oder dem Kfz-Zubehör beiliegen sollte, sind in der Regel folgenden Angaben wiedergegeben:

  • Für welche Fahrzeugtypen ist das Bauteil zulässig? Ist Ihr Fahrzeug nicht aufgelistet, ist die Montage unzulässig. Die Zulassung Ihres Autos kann somit erlöschen.
  • Zu welchem Zweck dient das Bauteil? Handelt es sich etwa um einen Scheinwerfer, Kotflügel, um Felgen u. a.? Zweckentfremdung der Bauteile kann ebenso zum Verlust der Pkw-Zulassung führen.
  • Welche Bedingungen und Auflagen müssen für die Montage erfüllt sein? Bedarf es zum Beispiel weiterer Belege? Müssen weitere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt? Wann darf das Bauteil nicht montiert werden?
  • Wie ist das Bauteil zu montieren? Die Anleitung zum Anbau der Einzelteile kann auch mit einem Hinweis versehen sein, dass unsachgemäße Montage schwere Schäden am Fahrzeug hervorrufen können. In diesem Falle ist die Hilfe eines Fachmannes angebracht.
Ein vorhandenes ABE-Gutachten garantiert nicht die Zulässigkeit von Tuningmaßnahmen. Es ist durchaus möglich, dass unterschiedliche Bauteile nicht zusammen verbaut sein dürfen. Auch in diesem Fall kann die Betriebserlaubnis erlöschen, obwohl entsprechende ABEs vorhanden sind. Lassen Sie sich deshalb stets von einem seriösen Fachmann beraten. In manchen Fällen ist ein amtliches Gutachten zusätzlich zur ABE notwendig.

Bauartgenehmigung: Einheitliche Standards

Nach § 21a StVZO ist die Fahrzeugzulassung durch den Einbau von Autoteilen dann nicht gefährdet, wenn ein internationales Prüfzeichen auf den Bestandteilen vorhanden ist. Die nationale Bauartgenehmigung – international auch ECE-Genehmigung bzw. EG-Typgenehmigung – ist für einzelne Fahrzeugteile vonnöten, die nach bestimmten europäischen Standards produziert werden müssen. EU-weit sind die entsprechenden Regelungen des Europaparlamentes in Kraft getreten, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich sind. Zu den Fahrzeugteilen, für die eine Bauartgenehmigung vorliegen muss, zählen etwa:

Wenn das Teilegutachten nicht mehr ausreicht, ist oftmals auch die Einzelabnahme vonnöten.
Wenn das Teilegutachten nicht mehr ausreicht, ist oftmals auch die Einzelabnahme vonnöten.

Liegen bei den entsprechend verbauten Fahrzeugteilen keine zulässigen Genehmigungen für Deutschland vor, so ist die Montage hierzulande auch nicht zulässig. Widersetzen Sie sich dieser Vorschrift, kann die Kfz-Zulassung erlöschen.

Doch wie erkennen Sie, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt? Anders als beim Gutachten für Fahrzeugteile oder der ABE liegt hierfür in der Regel nicht nur ein Zettel dem Kfz-Zubehör bei. Stattdessen finden sich auf den Bauteilen selbst entsprechende Markierungen, die je nach Genehmigungsart anders aussehen:

  1. nationale Bauartgenehmigung: Die eigentliche Bauartgenehmigung ist gekennzeichnet durch ein nationales Prüfzeichen, das sich zusammensetzt sich aus einer Wellenlinie, dem entsprechenden Buchstaben und Ziffern. Die nationale Bauartgenehmigung liegt bei Bauelementen vor, die innerhalb Deutschlands hergestellt wurden.
  2. internationale Bauartgenehmigung (§ 21a Absatz 2 StVZO): Die internationale Bauartgenehmigung setzt aus dem entsprechenden Buchstaben “e” in einem Rechteck (EG-Typgenehmigung) bzw. “E” in einem Kreis (ECE-Genehmigung) und dem Buchstaben für die Länderkennung zusammen. Bauteile, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind haben die Ziffer “1”.
Nehmen Sie an den durch Bauartgenehmigung zugelassenen Fahrzeugteilen Veränderungen vor, erlischt die Bedeutung vom Gutachten! Verbauen Sie das derart manipulierte Teil an Ihrem Fahrzeug, verfällt auch die Betriebserlaubnis für das gesamte Vehikel – und mit dieser auch der Versicherungsschutz.

Wann ist eine Einzelabnahme nötig?

Nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Einzelabnahme eines Fahrzeuges immer dann vonnöten, wenn es nicht zu einem genehmigten Fahrzeugtyp gehört. Der ein oder andere Tuner mag das Prozedere kennen: Ist die Betriebserlaubnis durch ungültige Umbaumaßnahmen erloschen, bedarf es der Einzelabnahme bei einem staatlichen Prüfer.

Erst wenn dieser die Zulässigkeit des Fahrzeuges bescheinigt, kann die Betriebserlaubnis erneut beantragt werden. Der Sachverständige legt die Ergebnisse in einem amtlichen Gutachten dar. Sind keine Beanstandungen gegeben, können die Änderung von der zuständigen Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigungen nachgetragen werden. Erst mit erfolgter Eintragung ist der umfangreiche Umbau von Fahrzeugen zulässig.

Stellt der Prüfer im Gutachten fest, dass das getunte Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften der StVZO genügt, so kann die Nutzungsuntersagung folgen, bis die notwendigen Nachbesserungen vorgenommen wurden.

Besonders im Tuningbereich ist die Einzelabnahme häufig vonnöten, wenn nicht nur ein Bauteil am Fahrzeug angebracht, sondern umfangreichere Veränderungen oder unterschiedlichste Elemente hinzugefügt oder entfernt wurden.

Wenden Sie sich für die Erstellung von Gutachten stets nur an staatlich anerkannte Prüforganisationen! Der Einzelabnahme durch den TÜV o.a. bedarf der Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Ohne dies erlischt die Betriebserlaubnis dennoch.

Was besagt die KBA-Nummer?

Die KBA-Nummer – oder Schlüsselnummer – ist in der Regel meist dann von Bedeutung, wenn Sie überprüfen müssen, ob das entsprechende Ersatzbauteil auch für Ihren Fahrzeugtyp zulässig ist.

KBA steht dabei für das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, das für die Speicherung von Fahrzeug- und Fahrerdaten sowie die zentrale Fahrzeugzulassung zuständig ist. Ist etwa in der ABE ein bestimmter Fahrzeugtyp angegeben, für den der Anbau des entsprechenden Bauteils zulässig ist, steht hier oftmals die Schlüsselnummer. Entspricht die Typnummer in den Kaufangaben den Zahlen in Ihrer Zulassungsbescheinigung, dann können Sie in der Regel davon ausgehen, dass das Bauteil für den Anbau an Ihrem Auto geeignet ist.

Wie Sie die KBA-Nummer ermitteln:
Die Nummer zur Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges können Sie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (“Fahrzeugschein”) entnehmen.
  • alter Fahrzeugschein: Felder 2 und 3
  • neuer Fahrzeugschein: Felder 2.1 und 2.2

Zudem ist die KBA-Nummer auch auf Felgen und anderen Bauteilen eingestanzt.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

Bildnachweise

** Anzeige
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (60 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

159 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Ricardo W.
    Am 14. Juli 2018 um 0:13

    Ich habe mir heute Borbet BS5 7,5×17 ET38 gekauft und fahre einen A3 8L mit KBA 0588/641

    Ich habe eine ABE sowie das Gutachten, ist hier eine Eintragung von Nöten? Ich sehe in dem Gutachten nicht ganz durch, was bedeutet (A01 & (A02 für mich? Eintragen oder nicht? Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2018 um 11:37

      Hallo Ricardo,

      eine Fachwerkstatt oder Prüfstelle kann Sie diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Max
    Am 8. Juli 2018 um 15:42

    Habe ein fahrwerk gekauft und werde aus dem gutachten bzw abe nicht schlau

    Kba nr. Ist die *****
    Muss ich zum tuev oder nicht
    Fahrzeug ist komplett serie ( opel astra f cc 100ps)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 12:26

      Hallo Max,

      das können wir Ihnen nicht beantworten, da wir keine Behörde sind und dementsprechend keine Einsicht in Ihre Akten haben. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall noch mal an das KBA oder die Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. dergeneral
    Am 21. Mai 2018 um 22:34

    Hallo,

    ich fahre einen Chevrolet Camaro mit deutscher Erstzulassung (EU-Modell).
    Ich überlege, das Lenkrad gegen das einer anderen Modellvariante zu wechseln – diese werden allerdings nur in den USA vertrieben. Einziger Unterschied ist die Ausführung des Lenkradkranzes, auch der Airbag wird wiederverwendet.
    Das neue Lenkrad wäre also ebenfalls aus einem Camaro und baugleich mit dem aktuellen.

    Muss ich so ein Lenkrad eintragen lassen?
    Aktuell weiß ich leider nicht, ob auch auf den Ersatzteilen für den US-Markt E-Nummern vorhanden sind (die Teile an sich sind ja identisch).

    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 16:15

      Hallo,

      grundsätzlich gilt, dass ein Bauteil in Deutschland zulässig sein muss. Fragen dieser Art können in einer Fachwerkstatt bzw. einer Prüfstelle beantwortet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Heller
    Am 19. Mai 2018 um 10:50

    Hallo, ich habe bei einer Kellerräumung Felgen gefunden die ich nicht zuordnen kann. Eine KBA – Nummer und ist vorhanden. Gibt es eine Datenbank wo ich anhand der Nummer den Hersteller und / oder Zuordnung Fahrzeug / Typ finden kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:23

      Hallo Heller,

      das zuständige Bundesamt kann Ihnen die gewünschte Auskunft geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ralf
    Am 14. Mai 2018 um 19:55

    Hallo,
    Ich habe vor kurzem ein Gewindefahrwerk mit ABE in Verbindung mit Felgen mit Teilegutachten bei meinem Golf 6 Gti verbaut.
    Hab auch schon alles vom TÜV abnehmen lassen.
    Meine Frage jetzt, in welchem Zeitraum muss ich es in die Fahrzeugscheine eintragen lassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 14:25

      Hallo Ralf,

      das sollte in der Regel unverzüglich geschehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Jonas
    Am 14. Mai 2018 um 18:02

    Hallo,
    ich hätte 2 Fragen:
    1: ich habe einen Krümmer, welcher mittels Teilegutachten eingetragen wurde.
    Wie verhält sich das Ganze, wenn ich einen EG-Genehmigten Endschalldämpfer (gleicher Hersteller wie der Krümmer) verbauen möchte? In der EG-Genehmigung steht eindeutig für dass der ESD für mein KfZ zugelassen ist sowie wie dieser Einzubauen ist. Einen ansonsten serienmäßiger Zustand wird nicht ausdrücklich verlangt.
    2: ich möchte den oben genannten, (eingetragenen) Krümmer mit Hitzeschutzband umwickeln, welche Maßnahmen muss ich danach ergreifen? (ist dies abnahmepflichtig, prinzipiell illegal; etc.?)

    Mit freundlichen Grüßen,
    Jonas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 13:54

      Hallo Jonas,

      da wir Ihre Fragen aus der Ferne nicht eindeutig und abschließend beantworten können, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Fachmann (z.B. vom TÜV) beraten zu lassen. Im Zweifelsfall können Sie auch bei der Zulassungsbehörde nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Alex
    Am 14. Mai 2018 um 12:57

    Hallo,
    ich habe mir im Internet eine Stoßstange gekauf.
    Der Verkäufer schreibt das diese Stoßstange als Ersatzteil gilt und somit nicht eintragungspflichtig ist.
    Er hat mir keinerlei Dokumente oder ähnliches zukommen lassen die, dieses belegen.
    Da ich (Trottel) die Stoßstange aber schon Lackiert habe, habe natürlich auch kein Rückgaberecht mehr.

    Darf ich sie denn nun Fahren oder nicht?
    Kann mir da jemand helfen?

    Das schreibt der Verkäufer:

    Qualität:
    geprüfte Qualität mit dem Erstausrüsterprodukt vergleichbar und exzellenter Passgenauigkeit.
    Oberfläche ab Werk vorgrundiert (Sie sparen Geld beim Lackieren)
    lackierbar

    Material:
    Aus hochwertigem PP-Kunststoff (kein GFK)
    Passend für VW Polo 6R Bj. 09-14 alle Modelle

    Zulassungsart:
    Im STVZO zugelassen / eintragungsfrei (als Ersatzteil verwendbar)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 13:00

      Hallo Alex,

      bitte erkundigen Sie sich bei einem Fachmann (zum Beispiel beim TÜV), ob sie die Stoßstange verbauen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Ralf
    Am 11. Mai 2018 um 9:33

    Hallo,
    ich habe bei meinem Golf 6 Gti neue Felgen mit ABE und ein Gewindefahrwerk mit einem Teilegutachten eingebaut. Wurde auch so in Kombination vom Tüv abgenommen. Bis wann muss ich es in die Fahrzeugscheine eintragen lassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 15:01

      Hallo Ralf,

      laut Informationen des TÜV Süd ist es in der Regel so, dass kleinere Änderungen nicht sofort eingetragen werden müssen, sondern spätestens bei einer Ummeldung oder einem Halterwechsel. Bei größeren Veränderungen, etwa wenn sich die Abgas- und Geräuschwerte verändern, ist eine sofortige Aktualisierung nötig. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde nach, wie Sie vorgehen sollten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Michael
    Am 7. Mai 2018 um 20:15

    Hallo
    Habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft auf welchem Breitere Reifen und größere Felgen drauf sind.Die Reifen und Felgen sind
    von einer Prüforganisation (Dekra) per Änderungsmaßnahme auf einem Prüfbericht eingetragen.Frage:Muß ich die änderung auf der zulassungstelle in den Schein eintragenlassen ? Brauche ich dannnoch eine abe oder teilegutachten für das Fahrzeug
    falls mich die Polizei überprüft. Abe und Gutachten waren beim Kauf nicht dabei. Verkäufer sagte”Wenn Anderungsmaßnahme vom Prüfer abgenommen brauche ich kein Abe oder Tüv Gutachten

    Mfg Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:15

      Hallo Michael,

      der Prüfbericht der DEKRA sollte ausreichend sein, fragen Sie ggf. bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Mark
    Am 16. April 2018 um 11:27

    Hallo
    Ich möchte meinen Originalen Kühlergrill ausbauen und ein Wabengitter dafür einsetzten. Ist dies erlaubt? Benötige ich dafür eine Eintragung/(Teile-)Gutachten etc.? Ich möchte es ja selber bauen… mit z.b. Racegitter oder ähnlichen Kunststoffgitter. Darf man theoretisch auch ohne Kühlergrill fahren? Welche Strafen würden mich erwarten (erlöschen der BE?)?

    Grüße

    Mark

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:51

      Hallo Mark,

      im Regelfall müssen auch solche Änderungen vom TÜV abgenommen werden. Tun Sie das nicht, dann erlischt die Betriebserlaubnis – die Sanktionen hierfür können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Brian
    Am 11. April 2018 um 9:45

    Hallo,
    Ich möchte einen neuen Ladeluftkühler mit Teilegutachten und ein neues Hosenrohr verbauen.
    Das Hosenrohr gibt es entweder mit EWG oder Etwas teurer sogar als ECE Bauteil.
    Wenn ich nun den Ladeluftkühler eintragen lasse (das Auto befindet sich noch im original Zustand) und danach das Hosenrohr einbaue, muss ich das ECE -Teil nun auch extra abnehmen lassen bzw. wird die Eintragung einfacher als mit dem EWG- Teil ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:35

      Hallo Brian,

      bei Fragen dieser Art sollten Sie sich an eine Fachwerkstatt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Eugen
    Am 7. April 2018 um 3:17

    Hallo,

    Ich habe vor kurzem Spurverbreiterung Platte vor ne 20mm pro Rad insgesamt auf vorderen Achse 40mm und hinten 25mm pro Rad insgesamt hintere Achse 50mm. Hersteller ist von Eibach habe auch beides ein ABE Schein und Teilgutachter meine Frage ist muss ich zum tüv? Muss ich es eintragen lassen oder wie läuft das ab.

    Grüsse aus NRW

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 12:10

      Hallo Eugen,

      ja, Sie sollten sich die Änderungen vom TÜV bescheinigen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Chris
    Am 6. April 2018 um 7:42

    Hallo… Habe einen BMW 316i E46 und wollte mir einen Jom Sportauspuff kaufen… ABE BZW. ECE ist dabei in der auch hervorgeht dass dieses Teil auf mein Fahrzeug,, passt,, nun ist es aber so, dass der Auspuff etwas herausstellt… Im www habe ich gelesen dass dies nicht der Fall sein darf… Verbrennungsgefahr. Ect… Sollte dies nun der Fall sein… Was bringt mir Dan bitte eine ABE/ECE wenn ich im Endeffekt doch immer wieder eine Einzelabnahme machen muss? Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 10:45

      Hallo Chris,

      solche spezifischen Fragen zu Teilegutachten und bestimmten Versatzstücken können wir nur schwer beantworten. Wenn Sie Sorge haben, dass Ihr Fahrzeug nicht den Normen entspricht, dann wenden Sie sich an den TÜV oder eine Werkstatt und lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Max
    Am 23. März 2018 um 20:14

    Servus, wenn ich mir ein Komplettes Breitbau Bodykit kaufe muss das dann irgendeine Nummer haben ? oder geht es nur um die Zulassung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 12:40

      Hallo Max,

      erkundigen Sie sich im Einzelfall am besten direkt bei einer Prüfgesellschaft, die Ihnen konkret zu dem von Ihnen gewünschten Gegenstand eine Auskunft geben kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Alejandro
    Am 16. März 2018 um 17:35

    Guten Tag,

    ich möchte Domstreben vorne und hinten an mein Auto (Toyota MR2 Bj ’91) einbauen, die sind nur verschraubt aber kommen ohne ABE oder Gutachten. Was muss in diesem Fall gemacht werden? In einigen Forums gibt es Diskussionen wo es gesagt wird dass Domstreben eintragungsfrei sind, aber keine genaue Info. Ich bitte um Hilfe mit diesem Thema.

    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 13:42

      Hallo Alejandro,

      erkundigen Sie sich bitte bei einer Kfz-Prüfstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Cristea
    Am 10. März 2018 um 11:01

    Ich habe ein paar Fragen.
    Ich kaufte ein Auto aus Holland (Honda Prelude 2.2VTEC) und ist bereits mit einigen Tuning-Teile wie: Auspuff komplett, Xenon-Leuchten, fahrwerk, Räder auf 17 ”.
    Wenn ich möchte, dass dieser sich in Deutschland anmeldet, wie soll ich vorgehen?
    Gibt es eine Chance, beim TÜV registriert zu sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 15:03

      Hallo Cristea,

      fragen Sie am besten direkt bei einer Prüfstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Paul
    Am 22. Februar 2018 um 15:41

    Hallo,
    ich möchte bei meinem A4 b8 ´2011 3.0TDI den Diffusor von Standard auf S-Line Optik oder ähnliches umrüsten.
    Ist für diese Umrüstung eine ABE oder Teilegutachten vom Händler nötig, wenn das einzubauende Teil “OEM-Qualität” hat?
    Es wird nicht erwähnt dass Eintragungen nötig wären. Teilweise steht bei den Angeboten dabei dass keine ABE benötigt werden. Ich möchte mich da nur nochmal absichern mit der Frage hier.

    Achtung:
    Es soll nicht die Stoßstange ausgetauscht werden, sondern lediglich der Diffusor.

    Vielen Dank für Ihre Mühen

    Grüße aus Bayern

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 10:40

      Hallo Paul,

      wir sind ein unabhängiger Informationsdienst und keine offizielle Behörde. Deshalb können wir Ihnen auch keine Gutachten o.ä. aussprechen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Bezeichnung OEM erst einmal nichts darüber aussagt, inwieweit das Teil an einen bestimmten Wagen verbaut werden darf.

      Bei solchen detaillierten Fragen sollten Sie sich deshalb an eine Werkstatt, den TÜV oder die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Thomas
    Am 5. Februar 2018 um 16:05

    Hallo
    ich habe auf meinen Ford Mustang , eine universal Lufthutze geklebt ,muss man diese eintragen lassen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:28

      Hallo Thomas,

      eine Lufthutze muss in der Regel eingetragen werden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. detlef
    Am 4. Februar 2018 um 20:11

    Vor 15 Jahren wurde bei einem Händler, in dessen Werkstatt, ein Auspuffkrümmer von Doug Thorley und ein Endtopf von Borla beides ohne Eintragung im Fahrzeugschein, in einen Jeep Wrangler tj 2.5 Baujahr 1997 verbaut,vorher waren Sidepipes verbaut, diese sind auch im Fahrzeugschein eingetragen. Der Krümmer und der Endtopf nicht.
    Man findet auch keine Nummern etc. auf den Teilen?
    Waren die Bestimmungen vor 15 Jahren anders für Ersatzteile in Jeeps.??? War es damals erlaubt, wie ist es heute.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 15:45

      Hallo detlef,

      ob die Teile hätten eingebaut werden dürfen, können wir leider nicht sagen. In der Regel müssen sie jedoch eingetragen sein, um legal zu sein.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Jan
    Am 26. Januar 2018 um 23:52

    Servus,

    Ich möchte auf meinen BMW 7 BJ 00 Felgen von der Firma Vossen montieren.

    Problem: diese haben nur ein US Gutachten.

    Der Vertriebspartner mit dem ich in Verbindung stehe sagte mir, dass der TÜV mit dem er zusammen arbeitet die Felgen einträgt und ich keine Probleme habe.

    Keine KBA Nummer oder ABE.

    Die Firma hat schon einzelne Felgen mit Gutachten in Deutschland eingeführt.

    Die Eintragung beruft sich auf Konstruktionszeichnungen und Berechnungen.

    Ist die Felge eingetragen aber kein Gutachten in einer Kontrolle vor zu legen, was kommt auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:23

      Hallo Jan,

      insofern keine ABE vorliegt, kann dies zu Problemen führen. Lassen Sie solche speziellen Fälle am besten von einer fachkundigen Werkstatt beurteilen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  21. Marek
    Am 22. Januar 2018 um 0:30

    Hallo was passiert bei einer eingebauten msd Attrappe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:55

      Hallo Marek,

      der Einbau einer MSD-Attrappe ist nicht zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Daniel
    Am 13. Januar 2018 um 14:00

    Also müsste ich nur 50-90€ bezahlen wenn mein auspuff keine ABE hat?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:11

      Hallo Daniel,

      wenn dies das einzige Vergehen ist, das Ihnen vorgeworfen wird. Möglicherweise kommen jedoch weitere hinzu. Außerdem kann Ihnen die Weiterfahrt verwehrt werden und evtl. verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Jörg B.
    Am 11. Januar 2018 um 9:54

    Hallo,

    ich möchte bei meinem Mercedes Bens W164 M-Klasse eine Gewindefahrwerk aus den USA verbauen.

    Laut Information des Amerikanischen Herstellers (ceika-store.com/) haben Sie keine Papiere dazu.

    Benutzerdefinierte Gewindefahrwerke für den W164. Hier ist der Link: ceika-store.com/products/cct1m451

    Welche Möglichkeiten gibt es so etwas in Deutschland eingetragen zu bekommen.

    Für Eure Bemühungen bedanke ich mich und verbleibe.

    Mit besten Grüßen aus der Porzellanstadt Selb

    Jörg B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 12:34

      Hallo Jörg,

      fragen Sie am besten bei einer Prüfstelle oder der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. tim
    Am 10. Januar 2018 um 23:26

    Hallo welche strafe würde mich erwarten:

    Habe ein gewindefahrwerk verbaut ist auch eingetragen in kombination mit felgen habe nun aber die reifengröße geändert von 195er auf 215er reifen und habe ihn noch entwas runtergeschraubt was würde mich dort erwarten ?

    Welche strafe bekommt man wenn man eine auspuffanlage verbaut hat wo aber der mittelschalldämpfer nicht erlaubt ist ?

    • Jan
      Am 31. Januar 2018 um 16:07

      Frag beim Reifenhersteller nach einer Reifenfreigabe für deine Maße. Hab ich auch gemacht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 12:22

      Hallo Tim,

      nicht zugelassene Teile dürfen Sie nicht einbauen bzw. damit nicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Die Betriebserlaubnis erlischt in diesem Fall und es erwarten Sie weitere Sanktionen. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Kajo
    Am 23. November 2017 um 18:40

    Hallo,

    ich möchte meinen Mercedes G400 Baujahr 2001 auf den aktuellen Mercedes G63 Serienmodell Look umrüsten. Dazu bietet ein rumänischen Onlinehändler bei eBay und bei Amazon entsprechende Umrüst- bzw. Nachrüstteile (Frontstoßstange, Radlaufverbreiterungen, Heckstoßstange) an, welche optisch genau den originalen Mercedesteilen entsprechen. Die Teile werden an den originalen Befestigungspunkten des Fahrzeuges angebracht, es sind keinerlei Änderungen am Fahrzeug erforderlich. Die Teile werden allerdings ohne ABE und ohne Teilegutachten geliefert. Müssen diese Teile eingetragen werden und falls ja, ist dieses dann möglich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 10:43

      Hallo Kajo,

      ja, diese Veränderungen sollten eingetragen werden, da sonst unter Umständen die Betriebserlaubnis erlischt. Wenden Sie sich diesbezüglich an den TÜV und erfragen Sie alle Einzelheiten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  26. Rainer
    Am 9. November 2017 um 9:39

    Hallo,

    was ist beim Austausch der Bremsscheiben (mit und ohne ABE) bei meinem Roller zu beachten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:12

      Hallo Rainer,

      grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass der Bauartgenehmigung und den angegebenen Werten in den Fahrzeugpapieren entsprochen wird.
      Was Ihr genaues Modell angeht, können Sie weitere Details bei einer Werkstatt oder der Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  27. Detlef R.
    Am 2. November 2017 um 19:19

    Mit meinem Mercedes AMG wurde ich angehalten und mein Wagen wurde kontrolliert. Dabei wurde der Abstand der hinteren Räder zur Karosserie (Radhauskante) bemängelt, laut Polizei und TÜV Dekra zu gering. Vom TÜV Rheinland wurde der Wagen aber ohne Mängel abgenommen und Felgen und Bereifung sind auch im Fahrzeugschein eingetragen. Trotzdem bekam ich eine Mängelkarte, die ich auch abgezeichnet vom TÜV Rheinland an die Zulassungsstelle zurückgesendet habe. Der angebliche Mangel wurde von da nicht beanstandet. Jetzt bekomme ich trotzdem vom hiesigen Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid über 200 € und 1 Punkt. Ich bin davon ausgegangen, dass mit der Abnahme vom TÜV Rheinland von vornherein alles in Ordnung ist. Ich war und bin immer noch total irritiert von dem Vorgehen der Beamten und der polizeilichen Anordnung den Wagen der Dekra vorzuführen. Wie soll ich mich in dieser Sache denn nun verhalten?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2017 um 12:40

      Hallo Detlef,

      wenn Sie die Möglichkeiten eines Einspruchs prüfen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Dominik
    Am 16. Oktober 2017 um 17:02

    Hallo, ich habe eine Simson s51 und würde gerne hinten kürzere Stoßdämpfer einbauen. Muss ich dann zwingend eine Abnahme machen lassen oder kann ich sie einfach montieren so lange sie eine ABE besitzen und für das Modell kompatibel sind ?
    LG Dominik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:09

      Hallo Dominik,

      ja, in der Regel sollte das kein Problem darstellen. Zur Sicherheit sollten Sie sich noch einmal an den TÜV, eine Werkstatt oder die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  29. Jan R.
    Am 10. Oktober 2017 um 21:17

    Hallo,
    ich habe für meine Yamaha MT 07 eine Kühlerblende, also eine Art Lochblech aus Metall gekauft. ABE etc. ist nicht dabei. Überall heißt es dass so etwas nicht eingetragen werden muss. Ist das korrekt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 12:13

      Hallo Jan,

      in einer Prüfstelle können Sie kompetent beraten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Florian C.
    Am 17. Juli 2017 um 15:02

    Hallo,
    Bekomme ich Felgen eingetragen wenn diese nur über ein Teilegutachten verfügen ? Die Felgen haben keine KBA Nummer. Müssen Felgen eine KBA Nummer haben oder reicht eine eindeutige Identifizierung durch eine Nummer, die auch im Teilegutachten vermerkt ist?
    Vielen Dank im Voraus!
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:20

      Hallo Florian,

      eine Prüfstelle bzw. die zuständige Behörde kann diese Frage beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar