Verkehrszentralregisterauszug beantragen: So funktioniert‘s

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 29. April 2026

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wie Sie den Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim KBA beantragen

Wie und wo erhalte ich einen aktuellen Verkehrszentralregisterauszug?
Wie und wo erhalte ich einen aktuellen Verkehrszentralregisterauszug?

Der Verkehrszentralregisterauszug wird heute offiziell als Auskunft aus dem Fahreignungsregister bezeichnet.

In diesem Register sind alle rechtskräftige Entscheidungen über Ihre Ordnungswidrigkeiten (und Straftaten) im Straßenverkehr gespeichert. Er gibt Aufschluss über die aktuelle Anzahl Ihrer Punkte in Flensburg.

Wie Sie den Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg beantragen und welche Bedingungen Sie für eine Online-Beantragung erfüllen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Verkehrszentralregisterauszug (VZR-Auszug)

Wo und wie bekomme ich Auszug aus dem Verkehrszentralregister?

Um Ihre Punkte abzufragen, wenden Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Sie können Ihren Auszug aus dem Verkehrszentralregister online anfordern, aber auch per Post oder persönlich vor Ort beantragen.

Wie lange dauert ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister?

Das hängt davon ab, wie Sie den Verkehrszentralregisterauszug beantragen. Der postalische Weg dauert bis zu 14 Tage, während Sie Ihre Auskunft sofort erhalten, wenn Sie den Antrag digital oder persönlich vor Ort stellen.

Ist der Auszug aus dem Verkehrszentralregister kostenlos?

Sie müssen für den Verkehrszentralregisterauszug keine Gebühren bezahlen.

Auszug aus dem Verkehrszentralregister: Antrag online stellen

Sie können den Verkehrszentralregisterauszug bequem online abrufen, wenn Sie eine AusweisApp auf dem Handy installiert haben.
Sie können den Verkehrszentralregisterauszug bequem online abrufen, wenn Sie eine AusweisApp auf dem Handy installiert haben.

Sie können den Verkehrszentralregisterauszug bequem und einfach online anfordern – vorausgesetzt:

  • Ihr Smartphone ist NFC-fähig – sprich, es ermöglicht unter anderem kontaktloses Bezahlen. Um das herauszufinden, gehen Sie auf Ihrem Handy zu „Einstellungen“ à „Verbindungen“ und suchen dort nach „NFC und kontaktloses Zahlen“.  Anstelle eines NFC-fähigen Handys können Sie auch ein Kartenlesegerät für den PC verwenden.
  • Sie besitzen einen Online-Ausweis und Ihre selbstgewählte sechsstellige PIN.
  • Sie haben auf Ihrem Gerät die AusweisApp oder eine andere Software zum Auslesen des Online-Ausweises installiert.

Gehen Sie nun wie folgt vor, um Ihren Verkehrszentralregisterauszug abzurufen:

  1. Startseite der Online-Registerauskunft aufrufen
  2. Gewünschte Auskunft auswählen
  3. Button „Weiter mit BundID“ anklicken
  4. Über Ihre Kontoanmeldung oder einen Gastzugang Ausweisdokument für Ihre Identifizierung auswählen
  5. Der Einwilligungserklärung zustimmen
  6. Identifizierung innerhalb der AusweisApp und PIN-Eingabe
  7. Weitergehen zum Antrag – alle Daten danach unbedingt prüfen
  8. Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister steht als PDF zum Download bereit

Verkehrszentralregisterauszug per Post anfordern

Laden Sie sich das Antragsformular auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes herunter und drucken Sie es aus. Anschließend füllen Sie das Formular aus und senden es per Post an:

Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg

Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben und fügen Sie unbedingt eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite!) bei.

Zu guter Letzt können Sie Ihren Verkehrszentralregisterauszug auch direkt vor Ort beantragen. Der Auskunftspavillon des Kraftfahrt-Bundesamts befindet sich in der Fördestraße 16 in 24944 Flensburg. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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