Punkteverfall – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verjährung der Punkte im Überblick (seit 1. Mai 2014)

Erteilte PunkteVerfall nach ...
12,5 Jahren
25 Jahren
310 Jahren

Wie lange bleiben Punkte auf dem Punktekonto?

Tilgungsfristen und Punkte
Wie lang sind die Tilgungsfristen für Punkte?

Wer gegen die Regeln der StVO verstößt, riskiert nicht nur Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog zu machen, sondern auch den einen oder anderen Punkt zu sammeln. Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg.

Doch wer nicht gerade ein notorischer Verkehrssünder ist, kann beruhigt sein, denn es gibt Tilgungsfristen. Stellt sich nur die Frage: Wann verfallen Punkte in Flensburg? Gibt es beim Punkteverfall Unterschiede zwischen dem alten und neuen Punktesystem?

Wie sieht es mit anderen Wegen aus, Punkte zu löschen? Und welche Möglichkeiten habe ich, um mich über meinen aktuellen Punktestand zu informieren und diesen einzusehen? Fragen über Fragen, auf denen wir Ihnen in unserem Ratgeber zum Thema Verjährung der Punkte in Flensburg gerne Antworten geben.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Keine Lust zu lesen? Alle Infos zur Verjährung der Punkte jetzt im Video ansehen!

Video zur Verjährung der Punkte in Flensburg
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

FAQ: Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Punkte in Flensburg verfallen nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Mehr dazu in dieser Übersicht.

Was ist bei der Verjährung von Punkten zu beachten?

Punkte, die vor der Punktereform im Jahr 2014 erteilt wurden, verfallen auch noch nach den alten Tilgungsfristen.

Wann verjährten Punkte, die vor der Reform erteilt wurden?

Punkte, die für Ordnungswidrigkeiten erteilt wurden, verjährten nach 2 Jahren. Nach 5 Jahren verfielen Punkte, die auf Straftaten folgten. Wurden Punkte nach Straftaten mit Führerscheinentzug fällig, kam es nach 10 Jahren zur Verjährung.

Wann verfallen Punkte in Flensburg, die nach der Reform erteilt wurden?

Seit dem 1. Mai 2014 verfällt 1 Punkt nach 2,5 Jahren. 2 Punkte verjähren nach 5 Jahren und bei 3 Punkten tritt nach 10 Jahren Verjährung ein.

Verjährung bzw. Verfall von Punkten in Flensburg: So funktioniert das Prinzip

Wann verfallen Punkte in Flensburg bzw. wann verjähren Punkte in Flensburg? Mit der Reform des Punktesystems und Bußgeldkatalogs, die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, hat sich bei den Tilgungsfristen der Punkte etwas verändert. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Punkteverfall jetzt unkomplizierter ist und somit auch für betroffene Verkehrsteilnehmer, die durch den einen oder anderen Verstoß gegen das Verkehrsrecht Punkte gesammelt haben, einfacher nachzuvollziehen ist.

Zudem legt die neue Regelung genaue Fristen fest, in welchen für Punkte in Flensburg die Verjährung eintritt – ohne dass bestimmte Missachtungen des Verkehrsrecht die Tilgungsfrist in die Länge ziehen. Die Punkte in Flensburg verfallen nun für jeden Verstoß einzeln.

Anders ausgedrückt: Jedes Verkehrsdelikt, das zu Punkten führte, wird in Sachen Verjährung/Löschung für sich betrachtet. Die Verjährung von Punkten in Flensburg ist somit unabhängig von neuen Eintragungen und erfolgt automatisch. Das ist einer der größten Unterschiede im Vergleich zum alten System. Dabei ist der Verfall der Punkte in Flensburg jedoch abhängig von der Schwere des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes.

Wann verfallen Punkte in Flensburg genau?

  • Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
  • Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
  • Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren

Die starren Tilgungsfristen für den Verfall der Punkte in Flensburg hat für Verkehrssünder einen großen Vorteil. Denn jeder kann genau in Erfahrung bringen, wann die eingetragenen Punkte für ein Vergehen wieder gelöscht werden und somit das Punktekonto entlastet wird. Entsprechend kann man einfacher und besser nachvollziehen, wie lange die Punkte noch gespeichert sind und wann genau sie verfallen.

Das schafft Transparenz. Auch wer sich mit Auto, Lkw oder Fahrrad nur gelegentlich im Straßenverkehr einen Verstoß leistet, profitiert von der Punktereform. Denn die meisten Punkte werden nach 2,5 Jahren wieder gelöscht, vollkommen unabhängig davon, was in der Zwischenzeit passiert. Bei der alten Regelung wurde die Verjährung von Punkten durch Hinzukommen neuer Vergehen gehemmt.

Neuerung der Verjährungsfrist seit der Reform: Wann werden die alten Punkte in Flensburg gelöscht?

Punkteverfall nach der Punktereform
Der Punkteverfall hat sich durch die Punktereform geändert

Das alte System für den Verfall der Punkte in Flensburg war kompliziert. Denn nach der alten Regelung wurden Punkte dann nicht gelöscht, wenn neue Punkte hinzugekommen sind, aber dann doch gelöscht – nach dem Ablauf von 5 Jahren. Auf den ersten Blick ein großes Durcheinander. Nach der neuen Regelung wird jedes Vergehen gegen die StVO, das mit Punkten in Flensburg geahndet wird, einzeln für sich betrachtet und abhängig von der Schwere des Vergehens gelöscht. Eine Hemmung der Tilgungsfrist durch neue Verstöße gibt es jetzt nicht.

Um sich die Veränderungen bezüglich der Tilgung und Verjährung der Punkte im neuen Punktesystem im Vergleich zum alten vor Augen zu führen, zeigen wir Ihnen im Folgenden die alten Regelungen noch einmal auf – für Punkte in Flensburg trat der Verfall nach folgenden Fristen ein, sofern in der Zwischenzeit keine neuen Verstöße begangen wurden:

  • Punkte für Ordnungswidrigkeiten: Verjährung erfolgt nach 2 Jahren – Bedingung hierfür: Während der Tilgungsfrist durften keine neuen Punkte dazukommen, andernfalls blieben die Punkte bestehen und die Frist von 2 Jahren begann von neuem.
  • Punkte für Straftaten (ausgenommen hierbei sind jedoch Drogen- und Alkoholfahrten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis): Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
  • Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentziehung: Verjährung erfolgt frühestens nach 10 Jahren

Dilemma bei der Verjährung: Werden alte Punkte in das neue System übernommen?

Wer bis zum Inkrafttreten des neuen Punktesystem zum 1. Mai 2014 Punkte in Flensburg hatte, hat diese „Altlasten“ natürlich nicht gestrichen bekommen. Vielmehr wurden die bisherigen Punkte nach dem neuen Punktesystem entsprechend umgerechnet. Doch wie sieht es mit der Löschung der alten Punkte in Flensburg aus? Fängt die Tilgungsfrist von neuem an?

Nein, die alten Punkte werden getreu dem alten System getilgt. Demnach werden also Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten, die man vor dem 1. Mai 2014 erhalten hat, nach 2 Jahren gelöscht, wenn in diesen 2 Jahren aber keine weiteren Punkte hinzukommen und mit Ausnahme von Punkten für Alkohol- oder Drogenfahrten in jedem Fall nach 5 Jahren.

Wichtig: Neue Punkte, die Verkehrssünder nach dem 1. Mai 2014 eingetragen bekommen, zählen hierfür nicht mit. Neue Punkte lassen entsprechend die 2 Jahre nicht von neuem beginnen.

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig? Infos zur Überliegefrist

Obwohl Punkte entsprechend der Tilgungsfristen automatisch vom Punktekonto gelöscht werden, bleiben diese “gelöschten” Eintragungen noch 1 weiteres Jahr gespeichert. Dieses Verfahren wird auch als Überliegefrist bezeichnet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Vergehen mit Punktfolge auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes genutzt werden können, wenn die Speicherung eines neuen Verstoßes erst nach Tilgung des alten Vergehens erfolgt.

Beispiel: Sie haben sieben Punkte in Flensburg. Zwei dieser Punkte verfallen am 12.03.2017. Am 03.03.2017 begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung welche einen Punkt nach sich zieht. Der entsprechende Bußgeldbescheid ist allerdings erst am 25.03.2017 rechtskräftig – dann erst erfolgt die Eintragung im Punkteregister. Ohne Überliegefrist könnten die Behörden nicht nachvollziehen, dass Sie zeitweilig acht Punkte au dem Konto in Flensburg hatten.

Eintragungen, die aufgrund der Überliegefrist noch auf dem Punktekonto zu finden sind, kann jeder erfahren, der einen Antrag zur Punkteabfrage beim KBA stellt. Weitere Infos zur Überliegefrist haben wir in unserem Video für Sie zusammengefasst:

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!

Punkte in Flensburg löschen: Punkteabbau durch Seminar

Den Punkteverfall können Sie durch ein Aufbauseminar beschleunigen und einen Punkt abbauen
Den Punkteverfall können Sie durch ein Aufbau­seminar beschleunigen und einen Punkt abbauen

Auch nach der Reform des Punktesystems ist jedem das Recht vorbehalten, seine Punkte in Flensburg löschen zu können – zumindest teilweise! Hierfür ist die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vonnöten, wodurch man 1 Punkt abbauen kann. Das ist aber nur möglich, wenn Sie maximal 5 Punkte in Flensburg auf dem Konto haben. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, das von Fahrschulen angeboten wird, ist jedoch kostenpflichtig. Der Preis liegt bei etwa 400 Euro.

Wer jetzt denkt, durch mehrere freiwillige Seminarteilnahmen in kurzer Zeit seine Punkte in Flensburg löschen zu können, täuscht sich leider gewaltig. Denn der Punkterabatt durch ein Fahreignungsseminar kann nur einmal in 5 Jahren erfolgen.

Wer hingegen mehr als 5 Punkte hat, kann seinen Punktestand durch die Teilnahme an einem Seminar nicht reduzieren und muss warten, bis die Verjährung der Punkte in Flensburg greift.

Wie können Punkte in Flensburg eingesehen werden?

Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie hoch ihr Punktestand in Flensburg ist. Doch natürlich hat jeder das Recht auf Auskunft, wobei Ihnen hierfür drei kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • persönliche Auskunft im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • postalische Auskunft beim KBA
  • Online-Auskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes

In unserem Ratgeber zur Punkteabfrage erhalten Sie detaillierte Informationen über den Ablauf der jeweiligen Möglichkeiten sowie über die benötigten Unterlagen.

Unabhängig von der Variante, die Sie zur Auskunft Ihrer Anzahl an Punkten in Flensburg wählen, bekommen Sie zudem noch die Information, wie lange die Punkte schon auf Ihrem Konto liegen und für welche Verstöße Sie diese erhalten haben. So lässt sich in Erfahrung bringen, wann die Punkte in Flensburg verfallen bzw. im Sinne der Tilgungsfrist gelöscht werden. Eine hilfreiche Information, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mittels Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Denn sollte der Punkteverfall in Flensburg in absehbarer Zeit erfolgen, können Sie sich gegebenenfalls das Geld für das Fahreignungsseminar sparen.

Zudem tun Autofahrer, die öfter mit den Regeln und Vorschriften der StVO auf dem Kriegsfuß stehen, gut daran, sich im Zweifel über ihren Punktestand in Flensburg zu informieren. Zumal Sie dann auch wissen, wann das Verfallen der Punkte in Flensburg genau stattfindet. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es beim Erreichen von 8 Punkten zum Führerscheinentzug kommt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich im Zweifel immer rechtzeitig informieren.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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148 Kommentare

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  1. Jörg
    Am 17. August 2018 um 21:51

    Hallo,
    ich habe 11 Punkte, 3×3 Punkte wegen Straftaten, welche alle 2015 begangen wurden. Nun wollte ich 2019 eine MPU machen.
    Lohnt sich die MPU überhaupt, wenn meine Punkte erst 2025 erlöschen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 9:40

      Hallo Jörg,

      die Auflage einer MPU und der Punkteverfall haben so erst einmal nichts miteinander zu tun. Können Sie ein positives MPU-Gutachten erbringen, dann dürfen Sie im Regelfall auch kein Fahrzeug führen. Ist Ihre Sperrfrist abgelaufen, dann sollten Sie trotz vorheriger Punkte einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Michael
    Am 2. August 2018 um 15:13

    Guten Tag,

    ich bin (nach Abzug einer Toleranz) auf der Autobahn mit 153 km / h geblitzt worden,
    dort durfte man 130 km / fahren, so dass ich also 23 km / h zu schnell war.

    Gleichzeitig hatte ich das Handy am Ohr, was auf den Foto auch zu erkennen ist.

    Nach meiner Information gibt es dafür neben einer Geldstrafe einen Punkt für die Geschwindigkeits-Überschreitung und einen weiter Punkt für das Telefonieren.

    Nun meine Frage: Wann verhähren diese zwei Punkte ? Nach 5 Jahren weil es zusammen zwei Punkte sind oder nach 2,5 Jahren ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2018 um 9:51

      Hallo Michael,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte jeder Punkt für sich selbst verjähren. Genauere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Müberra
    Am 25. Juli 2018 um 23:48

    Hallo,

    Ich bin bei rote Ampel mit 1,26 sek. durchgefahren. Was erwartet mich?
    Wie kann ich meine Punkte in Flensburg erfahren ist es kostenpflichtig?
    Und werde ich informiert wenn ich 5 Punkte habe und wie werde ich informiert?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 10:49

      Hallo Müberra,

      die Sanktionen für einen qualifizierten Rotlichtverstoß hängen vom Einzelfall ab und können deshalb nicht pauschal bestimmt werden. Sie müssen Sie jedoch im Mindesten auf eine Geldbuße und eventuell auch einen Punkt einstellen. Wie Sie Ihre Punkte abfragen, können Sie dem Ratgeber entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.org/punkte-abfragen/
      Im Regelfall werden Sie durch eine schriftliche Ermahnung über einen vierten bzw. fünften Punkt informiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Marko
    Am 24. Juli 2018 um 21:06

    Moin,
    Habe am 08.01.2003 6 Punkte durch Straftat erhalten.
    Diese wurden halbiert am 01.05.2014
    Am 01.10.2015 kam 1 Punkt durch überhöhte Geschwindigkeit dazu.
    Am 04.04.2017 wieder ein Punkt durch überhöhte Geschwindigkeit dazu.
    Am 16.02.2018 kamen 2 Punkte hinzu durch überhöhte Geschwindigkeit.
    Am 24.05.2018 kam 1 Punkt hinzu.

    Hab heute ein Schreiben erhalten, dass ich von 8 Punkten auf 7 runter gesetzt wurde.
    Sind die ersten Punkte nicht irgendwann weg?
    Vielleicht blickt ihr durch.
    PS: im September steht Verlängerung an ( busführerschein)
    Was kann im schlimmsten Fall passieren?

    Danke

    • AB
      Am 10. Dezember 2018 um 11:57

      So jemanden wie Ihnen gehört der Führerschein auf Lebenszeit abgenommen. Sie geben wohl nicht eher Ruhe, bis Sie einen Menschen im Straßenverkehr getötet, oder zum Krüppel gefahren haben.
      Jedem kann es mal passieren bei überhöhter Geschwindigkeit geblitzt zu werden und wenn er Pech hat auch mal den Führerschein abzugeben. Das ist mir auch passiert (habe daraus gelernt). Aber Sie sind offensichtlich unbelehrbar. Auch noch eine Straftat im Straßenverkehr. Null Verständnis…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 16:26

      Hallo Marko,

      Sie können beim KBA Ihre Punkte kostenlos erfragen. Bezüglich der Verjährung wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Akteneinsicht beantragen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Robert
    Am 23. Juli 2018 um 18:26

    HAllo HAbe folgedes Problem.
    1 Punkt am 22.04.15 mit Rechtskraft19.05.15; 1Punkt am 05.05.15 mit rechtskraft am 07.07.15; 1 punkt am 11.06.15 mit rechtskraft 01.09.15 achso und 1 punkt am 06.11.17

    So Nun mein Problem. habe post bekommen habe 4 Punkte aber ist das nicht so das die alle 2015 passierten Punkte nach 2,5 jahren wegfallen??
    Oder ist das Falsch??

    Würde mich um antwort FReuen..

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 15:54

      Hallo Robert,

      Eintragungen über einen Punkt verjähren in der Regel nach 2,5 Jahren, befinden sich dann jedoch meist noch ein Jahr in der Überliegefrist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. cebulla k.
    Am 21. Juli 2018 um 12:25

    hallo meine frage
    gibt es noch punktehemen auf den punktekonto

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 10:20

      Hallo Cebulla,

      Auskünfte über Ihren Punktestand erhalten Sie durch eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Michael S.
    Am 19. Juli 2018 um 11:49

    Gibt es eine “Verjährungszeit” zwischen dem Ereignis (Übertretung der Geschwindigkeit) und Zustellung des Bußgeldbescheides?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 10:02

      Hallo Michael S.,

      die Verfolgung verjährt im Regelfall, wenn Sie drei Monate nach Tattag nichts von der Sache hören. Ein Anhörungsbogen unterbricht diese Frist und lässt diese von Neuem beginnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Marijo P.
    Am 16. Juli 2018 um 15:16

    Ich hab da mal eine Frage. Ich habe aktuell einen Punkt, dass Tilgungsdatum ist der 21.07.2018. Ich wurde vor ca. 2 Monaten geblitzt, außerorts ca. 25-30 km/h zu viel. Meine Frage lautet nun,was passiert wenn ich jetzt einen Punkt dazubekomme? Wird der alte trotzdem getilgt? Wenn ich mir einen Auszug schiken lasse, steht dann da 1 Punkt oder stehen da 2 Punkte drin? Ich möchte den Job wechseln und darf maximal einen Punkt in Flensburg dafür haben. Danke und Gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 9:16

      Hallo Marijo P.,

      zu Ihren Fragen: Ja, der alte Punkt wird im Regelfall normal getilgt, auch wenn ein neuer dazukommen sollte. Was Ihr Auszug sagt, können wir nicht vorhersehen, da wir Ihre genaue Sanktion nicht kennen und auch keine Akteneinsicht haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. DirkS
    Am 12. Juli 2018 um 15:16

    Guten Tag !
    Wie bewerten sie folgende Situation:
    – Abstandsverstoß mit LKW im August 2017
    – Bußgeldbescheid im Januar 2018 (1) Punkt
    – Einspruch gegen Bußgeldbescheid
    – Gerichtstermin vorgesehen für August 2018
    Ich gehe davon aus, dass wenn der Einspruch zurückgekommen wird, der Bescheid sofort rechtskräftig ist und der Punkt eingetragen wird.
    Die Tilgungsfrist beginnt mit Eintragung des Punktes und endet nach 2,5 Jahren, also im ca. Februar 2021?
    Was wäre, wenn ich in den nächsten 2 Jahren weitere 7 Punkte (der letzte ca. März 2020) einfahren würde?
    Wäre dann der Tattag des ersten Punktes von Bedeutung und es würde nicht zu einem Führerscheinentzug kommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:45

      Hallo,
      für einen Führerscheinentzug aufgrund von Punkten, ist in der Regel das Eintragungsdatum und somit die Rechtskraft des Bescheides relevant.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Sandra
    Am 7. Juli 2018 um 16:04

    Hallo, wie ist das, wenn man in der Probezeit zu schnell gefahren ist und man einen Bußgeldbescheid mit einem Punkt bekommen hat.
    Kommt dann bezüglich der Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminars noch ein extra Bescheid wenn kein Hinweis dazu auf dem Bußgeldbescheid steht? Oder ist das dann eine automatische Konsequenz? Lieben Dank schon mal vorweg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 15:58

      Hallo Sandra,

      es könnte sein, dass Sie noch einen extra Bescheid bekommen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. Tom
    Am 2. Juli 2018 um 15:03

    Kleine Frage: Ich bekomme 1 Punkt wg Überschreitung um 22 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Nun habe ich noch einmal um 26 km/h überschritten. Muss ich da neben dem Punkt mit weiteren Folgen (Fahrverbot?) rechnen, da es kurz danach war?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 10:09

      Hallo Tom,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen. Dies ist laut Ihren Angaben nicht der Fall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Marcell
    Am 2. Juli 2018 um 9:00

    Hallo

    ich habe letzte Woche eine Ermahnung erhalten bezüglich 4 Punkte. 2 davon sind über zwei 2,5 Jahre her. Auf Nachfrage bekom ich die Erklärung, dass es eine Überlagefrist von 1 Jahr gibt und diese Punkte eben auch herangezogen werden. Dann werden die Punkte ja nicxht nach 2,5 Jahren gelöscht sondern erst nach 3,5 Jahren. Wie ist der Sachverhalt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:37

      Hallo Marcell,
      nach Ablauf der Tilgungsfristen bleiben vermeintlich gelöschte Punkte noch ein weiteres Jahr im Fahreignungsregister gespeichert. Dieser Zeitraum wird “Überliegefrist” genannt. Punkte, die sich sozusagen “in der Schwebe” befinden, zählen an und für sich zwar nicht mehr zu Ihrem Punktestand, können allerdings herangezogen werden, sobald Sie sich einen weiteren Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht leisten, bei dem Punkte in Flensburg fällig werden. Ist das Jahr nach der Verjährung abgelaufen, werden die Punkte endgültig gelöscht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Norman
    Am 1. Juli 2018 um 13:40

    Am 07,08,14 überfuhr ich ein rote Ampel und bekam dafür 2 Punkte in Flensburg.
    Die Tilgungsfrist begann am 18,11,14 .
    Wann sind diese Punkte gelöscht ?

    M.f.G. Norman

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 8:54

      Hallo Norman,
      Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, welche mit 2 Punkten sanktioniert werden, verjähren 5 Jahren nach der Eintragung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Marvin
    Am 3. Juni 2018 um 22:30

    Hallo, ich habe im Oktober des Jahres 2014 einen Punkt in der Probezeit bekommen inkl. Aubauseminares aufgrund von zu schnellem fahrens mit Blitzerfoto.
    Wäre der inzwischen verjährt? Und falls nein wann verjährt dieser?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2018 um 14:37

      Hallo Marvin,

      Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt sanktioniert werden, verfallen nach 2,5 Jahren. Während der einjährigen Überliegefrist können Punkte unter Umständen wieder aufleben. Sie können sich aber auch jederzeit kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erkundigen, wie viele Punkte dort auf Ihrem Punktekonto verzeichnet sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dirk G.
    Am 28. Mai 2018 um 16:46

    Frage
    Ich hatte letzten Sonnabend eine Ermahnung bekommen da ich 5 Punkte habe. 1 Punkt am 22.08.2015 Wirksam ab 29.10.2015 und einen am 22.08.2015 Wirksam am 07.11.2015 . Die restlichen 3 in diesem Jahr . Alles wegen etwas zu hoher Geschwindigkeit. Daher meine Frage wann die von 2015 gelöscht werden ? Ich blicke da nicht durch.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2018 um 16:14

      Hallo Dirk G.,

      Eintragungen, die einen Punkt umfassen, werden nach 2,5 Jahren gelöscht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Tobias
    Am 27. Mai 2018 um 13:37

    Hallo ich habe erst 1 Punkt Außerortorts 2015 und jetzt 2 Punkte Außerorts bekommen und habe somit jetzt 3 Punkte sind die Punkte dan erst nach 5 Jahre weg und darf man in den 5 Jahren dan nicht mehr geblitzt werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:06

      Hallo Tobias,

      ein Punkt verfällt nach 2,5 Jahren. Haben Sie zwei Punkte für einen schwereren Verstoß bekommen, verjähren diese nach fünf Jahren. Werden Sie erneut geblitzt, führt das nicht dazu, dass die alten Punkte später verjähren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Dirk G.
    Am 27. Mai 2018 um 7:42

    Hallo ich habe jetzt so eine nette Ermahnung bekommen nach 5 Punkten wegen zu schnell fahren . 1 Punkt hatte ich laut Rechtskraft am 07.11.2015 bekommen und 1 Punkt am 29.10.2015 . Wann verfallen die oder wann werden die gelöscht. Die anderen Punkte hatte ich bekommen am 13.03.2018 und 2 punkte am 06.04.2018 .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:47

      Hallo Dirk,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, gilt Folgendes: Eintragungen mit einem Punkt verjähren nach 2,5 Jahren. Eintragungen mit zwei Punkten verjähren nach fünf Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Vijay
    Am 24. Mai 2018 um 14:12

    Hi, I have 3 Points currently.

    – 2 Points for crossing a red light on 12.06.2016 with one month ban which I have already served.
    Offense § 37 Abs. 2 § 49 StVO § 24, §25, §25 Abs. 2a StVG 132.3 BKat § 4 Abs 1 Bkatv

    – 1 point for crossing an orang light on 21.01.2017
    § 37 Abs. 2 § 49 StVO § 24 StVG 132 BKat

    when will These Points expire?

    Regards,
    Vijay

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:30

      Hello Vijay,

      usually, those point should expire after two and a half years.

      The team of bussgeldkatalog.org

  19. bussgeldkatalog.org
    Am 17. Mai 2018 um 12:59

    Hallo Jens,

    nach abgelaufener Tilgungsfrist spielt der Punkt in der Regel keine Rolle mehr. Wenden Sie sich ggf. an das KBA.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. bussgeldkatalog.org
    Am 14. Mai 2018 um 9:44

    Hallo Conni,

    möglicherweise sind die beiden Punkte aus dem Jahr 2015 von der sogenannten Überliegefrist betroffen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberliegefrist/. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim Kraftfahrt-Bundesamt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Tim
    Am 10. Mai 2018 um 13:56

    Ich habe im November 2014 2 Punkte und Führerscheinentzug für 4 Wochen wegen einer Alkoholfahrt mit 0,55 Promille erhalten und im Juni 2015 2 Punkte und Führerscheinentzug für 4 Wochen wegen zu schnellen Fahren. Liege jetzt bei 6 Punkten insgesamt. Jeweils ein weiterer Punkt für zu geringen Abstand im LKW und einmal mit Handy am Ohr , beides 2017. Ist es da richtig das 2019 die 2 Punkte aus 2014 alle gelöscht werden und auch die aus 2017 , so dass ich Ende 2019 auf 2 Punkte runter bin ? Zuzüglich einem Seminar könnte ich ja dann 2019 5 von 6 Punkten abbauen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 13:51

      Hallo Tim,

      die zwei Punkte aus November 2014 sowie Juni 2015 sollten nach fünf Jahren verfallen. Die anderen, einzelnen Punkte verfallen nach 2,5 Jahren. Sie können eine kostenlose Auskunft beim KBA beantragen, dieser ist genau zu entnehmen, wie viele Punkte Sie haben und wann diese verfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. bussgeldkatalog.org
    Am 9. Mai 2018 um 16:03

    Hallo Christian,

    Sie können Ihren Punktestand jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kostenlos abfragen. Es gibt aber auch viele Anbieter, die Ihnen die Auskunft anbieten, aber dafür am Ende eine Rechnung stellen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. bussgeldkatalog.org
    Am 9. Mai 2018 um 15:50

    Hallo Zuflott,

    da es sich um unterschiedliche Verstöße handelt, werden die Punkte auch separat eingetragen.

    Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt sanktioniert werden, verfallen nach 2,5 Jahren.
    Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten verfallen nach 5 Jahren.

    Nach der Verjährungsfrist befinden sich die Punkte übrigens noch ein Jahr in der sogenannten Überliegefrist. Das bedeutet, sie können bei neuerlichen Verstößen aufleben.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Gaby
    Am 26. April 2018 um 20:24

    Mein Sohn hat 2015 1Punkt für 31 Km/h zu schnelles Fahren bekommen u. eine Geldstrafe.
    Jetzt ist er auf der Autobahn geblitzt worden, 38 km/h zu schnell. 1Punkt und 185€. Kann es sein das er wegen damals mehr zahlen mußì? Weil nach dem Katalog es nur 120 € sind?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2018 um 17:22

      Hallo Gaby,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich diesbezüglich von ihm beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Holger
    Am 26. April 2018 um 18:19

    Blick nicht ganz durch, hab heut einen Bescheid bekommen das man Punktestand 4 Punkte beträgt.
    Nun meine Frage.
    Wurde 2009 mit den Fahrrad aufgehalten mit Alkohol im Blut. Führerschein wurde damals nicht entzogen musste nur 1400€ Strafe zahlen. Damals wurde mir nicht mitgeteilt das Ich 7 Punkte bekommen habe. Heuet erst gemerkt weil ich innerhalb geschlossener Ortschaft 21 zu schnell war und dafür 1 Punkt bekommen habe, Jetzt stehen die 7 Punkte alt umgerechnet in Neu 3 Punkte auch mit drauf, müssten die nicht schon verfallen sein?
    Oder erst nach 10 jahren????
    Und ändert das jetzt was daran das ich jetzt 1 Punkt hinzu bekommen habe?

    Danke schon mal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 17:52

      Hallo Holger,

      Auskunft über Ihre Punkte und darüber, wann diese jeweils verfallen, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Wir selbst können anhand Ihrer Angaben diesbezüglich keine Aussage treffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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