In der Fahrstunde geblitzt – Für wen hat das Folgen?
Veröffentlichungsdatum: 28. April 2026
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Die Fahrschulausbildung in Deutschland ist – im Vergleich zu vielen anderen Ländern – zeitintensiv, kostspielig und schwierig. Für den Führerschein der Klasse B müssen Auszubildende aktuell neben dem Theorieunterricht eine individuell festzulegende Anzahl an Praxisstunden plus zwölf Sonderfahrten absolvieren. Neben dem richtigen Umgang mit dem Fahrzeug wird natürlich auch das richtige Verhalten im Straßenverkehr eingeübt. Doch was passiert eigentlich, wenn ein Fahrschüler zu schnell fährt und während der Fahrstunde geblitzt wird?
Fahrlehrer oder Fahrschüler: Wer muss das Bußgeld bezahlen?

Grundsätzlich ist der Fahrlehrer laut den Vorgaben des Fahrlehrergesetzes dazu verpflichtet, die Fahrschüler gewissenhaft auszubilden. Ein Fahrschulauto verfügt stets über Doppelpedale, damit der Fahrlehrer im Notfall bremsen und so gefährliche Situationen entschärfen kann.
Bei manchen Fahrschülern kann es dazu kommen, dass sie die gefahrene Geschwindigkeit unterschätzen und das erlaubte Tempolimit überschreiten. Passt der Fahrlehrer in einem solchen Moment nicht richtig auf, kann es sein, dass der Fahrschüler in der Fahrstunde geblitzt wird.
Wer muss in diesem Fall das Bußgeld zahlen – der Fahrlehrer oder der Fahrschüler? Die rechtliche Grundlage bietet hier § 2 Abs. 15 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):
Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Das bedeutet: Da der Fahrlehrer also als Führer des Kraftfahrzeugs gilt, ist es im Normalfall so, dass er haftet und damit auch das Bußgeld bezahlen muss.
Dieses Bußgeld fällt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw an
Die folgenden Tabellen zeigen, welches Bußgeld den Fahrlehrer erwartet, wenn sein Fahrschüler während der Fahrstunde geblitzt wurde:
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften
| Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| … bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
| … 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
| … 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
| … 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| … 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
| … 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
| … 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| … 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| … 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| * Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. | ||||
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften
| Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| ... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
| ... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
| ... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
| ... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
| ... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| ... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| ... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
| ... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| * Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. | ||||
Ausnahmefälle: Wenn der Fahrschüler doch haftet
Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen der Fahrschüler haftet, wenn er in der Fahrstunde geblitzt wird:
- Während der Fahrprüfung: Laut § 12 Abs. 15 StVG gilt der Fahrlehrer während der Fahrprüfung nicht als Fahrzeugführer. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass der Fahrschüler das Bußgeld für einen Verstoß zahlen muss. Noch schlimmer: Er fällt durch die Prüfung.
- Bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Fahrschülers: Verhält sich der Schüler fahrlässig und lässt die nötige Sorgfalt in hohem Maße außer Acht, dann kann er unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Verstoß kommt.







