Strafzettel in Frankreich: Hat das Folgen in Deutschland?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeld im Frankreich-Urlaub

Strafzettel aus Frankreich erhalten: Viele Verkehrssünder wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Strafzettel aus Frankreich erhalten: Viele Verkehrssünder wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Laut französischem Recht ist es verboten, ein Schwein Napoleon zu nennen. Diese doch recht kuriose Vorschrift mag für dort ansässige Bauern womöglich von Belang sein, für Frankreich-Touristen spielt sie aber eine weniger wichtige Rolle.

Urlauber haben ohnehin eher die Kultur und die Kulinarik im Blick bzw. im Mund als die Rechtslandschaft. Doch gerade, wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen das Land erkundet, sollte sich vorab mit den französischen Verkehrsregeln befassen. Denn sonst kann eine Unachtsamkeit schnell einen Strafzettel in Frankreich herbeiführen und das ist einer ausgelassenen Reisefreude üblicherweise eher hinderlich.

Ist es dann doch einmal passiert, sind sich viele Urlauber unsicher, ob Sie den Strafzettel aus Frankreich überhaupt bezahlen müssen. Genau dieser Problematik widmet sich der folgende Ratgeber. Wir erklären Ihnen, warum es unklug wäre, einen Bußgeldbescheid aus Frankreich zu ignorieren.

FAQ: Strafzettel in Frankreich

Wie teuer ist ein Strafzettel in Frankreich?

Wie hoch das Bußgeld ausfällt, richtet sich nach der Ordnungswidrigkeit, die Sie begangen haben.

Kann ein Strafzettel aus Frankreich in Deutschland vollstreckt werden?

Ja, allerdings nur, wenn das Bußgeld mindestens 70 Euro beträgt.

Wann verjährt ein Strafzettel aus Frankreich?

Die Verjährungsfrist ist hier erheblich länger als in Deutschland und beträgt zwei Jahre.

Bußgeldbescheid erhalten: Schnelles Handeln zahlt sich aus

Gerade dann, wenn vorher nicht die landestypischen Regeln studiert werden, kann ein Urlauber schon einmal mit einem Strafzettel aus dem Ausland konfrontiert werden. So kann es in Frankreich geschehen, dass die außerorts geltende Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h überschritten wird, weil der Fahrer schlichtweg von den deutschen Bestimmungen ausgeht.

Wird der Urlauber dann von den französischen Behörden oder deren Überwachungssystemen geblitzt, ist ein Strafzettel aus Frankreich die Folge. Wieder in Deutschland angekommen, sorgt diese unliebsame Post zumeist für weniger schöne Urlaubsgefühle. Auch wenn der Ärger groß ist, sollten Sie davon absehen, den Strafzettel aus Frankreich nicht zu bezahlen.

Zahlen Sie die Geldbuße nicht umgehend, kann sich laut herrschendem Recht in Frankreich die im Bußgeldbescheid festgesetzte Summe erhöhen. Im Gegenzug dazu wird ein schnelles Agieren des Verkehrssünders wiederum durch Rabattierung belohnt.
Je schneller der Strafzettel aus Frankreich beglichen wird, desto weniger muss bezahlt werden.
Je schneller der Strafzettel aus Frankreich beglichen wird, desto weniger muss bezahlt werden.

Wie hoch der Nachlass beim Bußgeld ausfällt, variiert je nach Ordnungswidrigkeit. Werden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt, müssen Sie bei schneller Zahlung ggf. nicht die regulären 135 Euro zahlen, die auf dem Strafzettel aus Frankreich vermerkt sind. Es lohnt sich also, umgehend seine Schulden zu begleichen.

Um von der Regelung profitieren zu können, sind folgende Fristen zu berücksichtigen:

  • Begleichung vom Strafzettel aus Frankreich, der direkt vor Ort ausgehändigt wurde, binnen drei Tagen.
  • Zahlung des Bußgeldes im Verlauf von 15 Tagen ab der Zustellung des Bescheides, wenn eine Ahndung vor Ort stattgefunden hat.
  • Überweisung der Geldbuße innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung des Bußgeldbescheids, wenn der Verstoß durch die automatische Verkehrsüberwachung ermittelt wurde.

Wird dem Verkehrssünder nach seinem Aufenthalt in Frankreich der Strafzettel in Deutschland zugestellt, vergrößert sich die Frist zu zahlen entsprechend.

Vollstreckungsabkommen Deutschland – Frankreich

Auch dann, wenn Ihnen der Strafzettel aus Frankreich erst in Deutschland zugestellt wird, sind Sie verpflichtet die Geldbuße zu bezahlen. Grundlage dafür ist der EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“. Demnach lassen sich Forderungen über bestimmte Landesgrenzen hinweg durchsetzen.

Weigert sich ein Verkehrssünder nach Erhalt von einem Strafzettel aus Frankreich, die fällige Summe zu zahlen, wird das Verfahren an das deutsche Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Dieses sorgt dann dafür, dass das Bußgeld aus Frankreich einer Vollstreckung unterzogen wird, der Delinquent also den offenen Betrag begleicht.
Laut einer Rahmenbestimmung der EU kann ein Strafzettel aus Frankreich von deutschen Behörden vollstreckt werden.
Laut einer Rahmenbestimmung der EU kann ein Strafzettel aus Frankreich von deutschen Behörden vollstreckt werden.

Übrigens: Das Abkommen umfasst nur Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro. Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder gar ein Führerscheinentzug können nicht in einem anderen Land durchgesetzt werden.

Auch bei niedrigeren Summen sollten es sich Betroffene zweimal überlegen, ob sie den Strafzettel aus Frankreich ignorieren. Denn erst nach zwei Jahren tritt die französische Vollstreckungsverjährung ein. Reist der Verkehrssünder binnen zwei Jahren wieder nach Frankreich, ohne zuvor das Bußgeld zu begleichen, kann er vor Ort zur Zahlung aufgefordert werden.

Halterhaftung: Keine Vollstreckung in Deutschland

Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang die Halterhaftung dar. So kann das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung von einem Strafzettel aus Frankreich zurückweisen, wenn der Betroffene zuvor erfolglos Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat, weil er selbst nicht der Fahrer war.

Eine derartige Haftbarmachung des Halters vom jeweiligen Auto läuft der in Deutschland geltenden Unschuldsvermutung zuwider. Liegt dem Strafzettel aus Frankreich jedoch ein Parkverstoß zugrunde, muss hingegen auch in Deutschland der Halter das Geld zahlen, falls der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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103 Kommentare

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  1. Christian
    Am 23. Januar 2024 um 18:30

    Hallo,

    ich wurde in Frankreich geblitzt am 07/2023 und habe in jetzt 01/2024 erst bekommen, ist da die Zustellfrist nicht schon abgelaufen ? In Deutschland ist die 3 Monate.

    Gruß Christian

  2. Urs K
    Am 7. September 2023 um 13:14

    Während ich in Frankreich lebte wurden wir im Auto von der Polizei angehalten, und ich als Beifahrer wurde aufgeschrieben, weil ich keinen Gurt anhatte. Ich hatte keinen Strafzettel mehr erhalten, weil ich Ende Juli wieder nach Deutschland zurückgezogen bin. Nun hat sich die Strafe wohl auf 370 Euro erhöht. Soll ich darauf warten, dass ich in Deutschland belangt werde und kann ich Einspruch darauf erheben, die erhöhte Strafe zu zahlen, da ich nicht mehr in der französischen Wohnung ansässig war, die ich der Polizei angegeben habe?

  3. J.
    Am 9. August 2023 um 15:11

    Hi,
    ich habe in Frankreich einen unrechtmäßigen Strafzettel von Streeteo über 35€ bekommen, da ich angeblich ohne Parkschein geparkt hätte, obwohl ich einen Parkschein hatte.

    Was kann ich da tun, was könnten rechtliche Konsequenzen sein?

    Danke schonmal ☺️

    Mit freundlichen Grüßen
    J.

  4. Herbert
    Am 17. Juli 2023 um 9:12

    Meine Tochter wurde in Frankreich außerorts mit 92 km geblitzt und mir als Halter ein Bussgeldbescheid zugestellt über 45 €. Im Fragebogen habe ich meine Tochter als Fahrer mit vollständiger Anschrift angegeben. Die Frage nach Ausstellungsdatum des Führerscheins habe ich nicht beantwortet, da ich dieses nicht weiss, meine Tochter rd. 300 km entfernt wohnt und zudem nicht erreichbar war. Mein Einspruch wurde abgelehnt, da die Daten (Name -Vorname) nicht vollständig seien. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Geschwindigkeitsübertretung und dem Führerscheindatum und die Ablehnung meines Widerrspruchs als Schikane und werde daher die Zahlung als Halter ablehnen. Nach deutschem Recht kann ich als Haltet nicht belangt werden zumal ich den Fahrer genannt habe. Von diesem können sie dann abfragen, wann er seinen Führerschein gemacht hat, zumal ich die Ausstellungsbehörde genannt habe

    • Müller.o
      Am 26. Juli 2024 um 9:32

      Hallo,
      Was kam da raus ???

  5. Roland
    Am 13. Juli 2023 um 21:02

    Hallo, wg. Geschwindigkeitsüberschreitung um weniger als 20 km/h wurde mir eine Zahlungsaufforderung geschickt: 45 Euro wenn ich innerhalb von 46 Tagen zahle (verminderte Geldbusse) oder 68 Euro wenn ich vom 47. bis zum 76. Tag zahle (Pauschalgeldbusse) oder 180 Euro wenn ich nicht innerhalb von 76 Tagen zahle (erhöhte Geldbusse).
    Wenn ich nicht zahle, mit welchem Forderungsbetrag werden sich dann die Franzosen an die Deutsche Justiz wenden?

    • Marc H
      Am 5. Januar 2024 um 10:33

      Das wüsste ich auch gerne. Das reguläre Bußgeld liegt ja bei 68€ und ist somit nicht in Deutschland vollstreckbar. Die Angabe des erhöhten Bußgeldes von 180€ irritiert dann aber doch.

      • Christoph
        Am 27. August 2024 um 20:46

        Gleicher Fall hier. Wegen 1 km/h. Zahlen oder pokern? Weiß wer was?

  6. Lutz
    Am 5. Dezember 2022 um 15:57

    Hallo, ich stand versehentlich an einer falschen Mautschranke ohne Passiererlaubnis. Kreditkarte oder bar war nicht möglich. . Über Funk gab es Kontakt, mein Ausweis wurde gescannt und mir eine Rechnung über 17€ zugeschickt. Aber keine Kontoverbindung. Eine Woche später erhielt ich nun eine Mahnung mit fast 80e Mahngebühren. Verhält es sich mit der Maut ähnlich, wie mit den Bussgeldern? Vielen Dank!

  7. Michael
    Am 11. Juli 2022 um 8:20

    Ist es korrekt, dass der RAHMENBESCHLUSS 2005/214/JI DES RATES vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Frankreich immer noch nicht umgesetzt wurde? D.h., Bußgelder können weder in Frankreich (für Verstöße in Deutschland) noch umgekehrt vollstreckt werden? Es ei denn, msan reist ein und wird erwischt?

  8. Alexander
    Am 18. Mai 2022 um 12:55

    Ich habe heute einen Bußgeldbescheid aus Frankreich erhalten, für eine angebliche Geschwindigkeitsübertretung vor zwei Wochen. Nur – ich war zu diesem Zeitpunkt nicht in Frankreich, war überhaupt seit zwanzig Jahren nicht in Frankreich und auch mein Auto war nicht in Frankreich, sondern stand zu Hause vor Tür. Ich soll 49 Euro zahlen. Wenn ich Widerspruch einlege, muss ich vorher 68 Euro hinterlegen, damit der Widerspruch überhaupt bearbeit wird.
    Versehen oder Betrug?
    Was macht man da?

  9. Meral
    Am 16. Mai 2022 um 19:45

    Was passiert wenn ich in Frankreich A4 (Strecke Straßburg-Paris) zweimal geblitzt worden bin? Wird das als eine Straftat gewertet? Was ist die höchste Geldstrafe? Ja

  10. Berit
    Am 8. April 2022 um 18:26

    Hallo,
    meine Mutter hat eine Zahlungsaufforderung erhalten, weil ich 20 kmh zu schnell gefahren sein soll, 375 Euro!
    Es ist aber alles in kompliziertem Französisch geschrieben, kein Foto dabei und wir verstehen nichts.
    Können wir verlangen, dass der Brief nochmal auf Deutsch übersetzt gesendet wird?
    Wir können nichts nachvollziehen und verstehen!!

    Herzlichen Dank für eine Antwort

    Berit

    • Gerber J
      Am 2. Oktober 2023 um 7:20

      Hallo Berit, die Sprachkenntnisse haben ja offensichtlich gereicht zu „verstehen und nachzuvollziehen“ , daß Sie 20Km/h zu schnell unterwegs waren… Da in Frankreich, ebenso wie in Deutschland, arabische Zahlen und lateinische Buchstaben verwendet werden, sollte es auch kein Problem sein, die Bankverbindung herauszulesen. Abgesehen davon täte es auch der gute alte Google-translator oder ein ähnliches Programm….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2022 um 11:38

      Hallo Berit,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an die französische Verkehrsbehörde oder einen Anwalt für französisches Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Henry N.
    Am 13. August 2021 um 14:49

    Moin!

    Haben im Nizza Urlaub 4 Strafzettel mit einer Geldbuße von jeweils 16€ bekommen. Nirgendwo ist ersichtlich wie ich diese bezahlen kann.

    Was kann ich tun?

    Wenn ich in Deutschland einen Strafzettel nicht bezahle, wird es schnell teuer, deswegen bitte ich um Hilfe.

    MfG
    Henry

  12. Frank
    Am 21. Mai 2021 um 3:36

    Wurde heute geblitzt in Frankreich. Eine Frage an alle )und die Experten: bekommt man normalerweise ein Foto zugeschickt, auf dem der Fahrer und der Beifahrer erkennbar sind?
    lg

  13. Paul
    Am 19. April 2021 um 11:37

    Hallo Expertenteam.

    Ich habe am 16.04.2021 einen Bußgeldbescheid aus Frankreich bekommen. Darin steht ich wäre am 14.03.2020 (!!!) in einer 50 er Zone 20 km/h zu schnell gefahren. Falls ich innerhalb 30 Tagen zahle 20% Nachlass, also 144,00 €, danach 180,00 €.
    Wieso kommt das erst jetzt? Und muss ich das bezahlen, oder lohnt es sich Einspruch zu erheben?

    Freundliche Grüße,

    Paul H

  14. Uta W
    Am 29. Oktober 2020 um 16:46

    Hallo und guten Tag,
    habe wegen zu schnellem Fahren ein “Protokoll” über 45 € erhalten, was sich nach Ablauf der Frist verteuert hätte. Habe also sofort 45 € überwiesen, dann aber leider die Unterlagen aus Frankreich vernichtet. Nun erhalte ich für dieselbe Reise nochmal ein Protokoll bzw. eine Zahlungsaufforderung. Allerdings lautet das AZ anders, wie ich auf der Kopie meiner Überweisung feststellen konnte. Da ich aber die ersten Unterlagen nicht mehr habe und auch bei der 2. Zahlungsaufforderung keinerlei Foto etc. dabei war, kann ich nicht feststellen, ob die lediglich meine erste Zahlung, die allerdings bereits am 29.9. erfolgt ist, übersehen haben. Es gibt aber auch nirgends eine Tel-Nr. oder eine E-Mail-Adresse, wo ich dies nachfragen könnte. Kann mir jemand raten, was ich tun soll?
    Danke im Voraus und Gruß
    Uta

  15. Felix W
    Am 20. Oktober 2020 um 9:41

    Hallo

    Bin mit 57 km/h geblitzt worden. Nach Abzug der Toleranz sind es nur mehr 52 km/h.
    50 war die GEschwindigkeitsbeschränkung. Jetzt soll ich laut Strafzettel 90€ zahlen. Kann man da Einspruch erheben? 90€ für 2km/h zu viel kann ja nur ein Scherz sein?!?!

    • Micha
      Am 17. Juni 2023 um 19:12

      Bei mir das selbe, was hast du gemacht? Hast du es bezahlt? LG Micha

      • Hermann
        Am 26. Juli 2023 um 15:50

        Auch bei mir exakt der gleiche Tatbestand. Wird in Deutschland dieses Bußgeld von unseren Behörden verfolgt?

  16. Roland
    Am 17. September 2020 um 12:06

    Der Halter des Wagens bekommt mehrere Bescheide aus F wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, alle für je 45,-€. Er weist diese zurück mit der Begründung, er sei nicht gefahren. (Da ein Verwandter gefahren ist, muss er diesen nicht nennen.) Was passiert dann? Da in F nur von hinten geblitzt werden soll, kann niemand wissen, wer gefahren ist.

  17. Eric
    Am 16. August 2020 um 19:51

    Während ich in 30 Zone ca 40 gefahren bin, habe ich zu spät zwei Polizisten bemerkt, die meines Erachtens meine Kennzeichen aufschrieben haben. Ich habe gebremst, aber einer von ihnen hat mir gezeigt, dass ich weiter fahren kann. Bedeutet das, dass ich eine Strafzettel aus Frankreich erwarten muss?
    Danke im Voraus.

  18. Jonas
    Am 25. November 2019 um 20:07

    Hallo ihr Lieben,

    Ich bin innerorts mit 5kmh zu viel geblitzt worden und sollte 95 Euro zahlen.
    Da der Name des Halters nichts dem Namen des Fahrers etnsprach, haben wir diesen entsprechend geändert und Einspruch erhoben.

    Nun kam allerdings ein Schreiben welches die Ablehnung des Eisnpruchs kommuniziert und sollen jetzt 375 Euro zahlen aufgrund der Fristüberschreitung.

    Ich frage mich ob es möglich ist auf deutsch mit der französischen Behörde zu kommunizieren und ob man sonst eine Möglichkeit hat persönlichen Kontakt aufzunehmen.

    Herzlichen Dank im Voraus!

    Jonas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:31

      Hallo Jonas,

      bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde, um sich über den Sachverhalt aufklären zu lassen. In der Regel gilt in Frankreich die Halterhaftung, auch bei Geschwindigkeitsverstößen (selbst wenn der Halter selbst den Verstoß nicht begangen hat). Ggf. kann ein Anwalt den Vorgang entsprechend prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Peter
    Am 10. Oktober 2019 um 14:13

    Habe zwei Strafzettel bekommen. Ich war außerorts jeweils 1 km/h zu schnell (Tempo 81 statt 80).

    Rabattiert liegt das Bußgeld nun jeweils bei 45 € (zahlbar innerhalb von 46 Tagen), die pauschale Geldbuße liegt jeweils bei 68 €. Kann ich die beiden Strafzettel wegen der 70€-Grenze ignorieren oder soll ich zahlen?

    PS: Im Loire-Tal blitzen sie verrückt. In Normandie und Bretagne bin ich vor drei Jahren etwas unvorschriftsmäßiger gefahren und wurde kein einziges Mal geblitzt.

  20. Heike
    Am 7. Oktober 2019 um 16:38

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Zahlungsaufforderung für eine Geschwindigkeitsübertretung in Frankreich erhalten (2 km/h !!). Tatsache ist allerdings… ich war seit vier Jahren nicht mehr in Frankreich und besagte Straße (nachts um kurz nach 24 Uhr mit Motorrad) habe ich noch nie befahren. Verliehen hab ich mein Bike auch nicht. Zum besagten Zeitpunkt schlummerten Bike und Halterin friedlich in ihrem Zuhause. Ein Foto ist nicht dabei und ein Widerspruch wg. “ich war nicht dort” gibt das Formular nicht her. Was ist hier zu tun?

    Vielen Dank und herzlichen Gruß
    Heike

  21. Lukas
    Am 15. August 2019 um 15:09

    Hallo liebe Leute,
    ich habe folgendes Problem: Ich bin letzten April in Frankreich geblitzt worden und habe einen Strafzettel über 65 Euro bekommen und diesen ignoriert wegen der 70 Euro-Grenze…
    Jetzt habe ich aber eine Mahnung ganze 180 Euro erhalten! Kann ich diese nun weiter ignorieren weil meine ursprüngliche Strafe ja unter 70 Euro war oder fliegt mir das um die Ohren? Das ist halt schon ne ganz schöne Stange Geld auf einmal :O

    Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße,
    Lukas

  22. Anna.
    Am 16. Juli 2019 um 6:38

    Hallo liebes Expertenteam. Ich wurde diesen Sommer mit 30 km/h zu viel in der probezeit auf der Autobahn in Frankreich geblitzt. Wie viel wird da auf mich finanziell zu kommen? kann mir der Führerschein entzogen werden ? und besteht eine Frist in der das schreiben mir zugeschickt werden kann und ab wann dieses “ungültig” währe ?

  23. Toto111B
    Am 4. Juli 2019 um 15:07

    Bin zweimal in Frankreich geblitzt worden. Da nicht klar ist ob ich der Verkehrssünder bin oder meine Reisepartnerin möchte ich die Photos anfordern. Laut Bescheid muss ich dafür eine Kopie meines Personalausweises, eine Kopie des KFZ Scheines und eine Kopie der Zahlungsaufforderung nach Frankreich senden. Weiß jemand ob ich noch einen formlosen Antrag für das Beweisphoto schreiben muss, ob das ganze dann zusätzlich noch Kosten verursacht und was passiert wenn ich tatsächlich nicht der Verursacher bin. Bekomme ich das Beweisphoto dann auch?
    LG, Torsten

  24. Frank
    Am 17. Juni 2019 um 15:02

    Hallo, auch ich sehe mich einer Abzocke ausgesetzt. Angebliche Geschwindigkeit 76 km/h bei erlaubten 70 knm/h. Nach Toleranzabzug, den berüchtigten 1km/h zu schnell. Vermindertes Bußgeld 45 €, pauschal Geldbuße 68 €, erhöhte Geldbuße 180 €. Es wird immer die Frage gestellt, soll oder muß ich bezahlen. Die Antwort der Redaktion lautet immer, richtigerweise, wir können und dürfen keine Aussage treffen, bitte wenden sie sich an einen Anwalt! Hat den schon jemand einen Anwalt aufgesucht und wie war desen Aussage? Wäre bestimmt für viele Interessant hier zu lesen.
    MfG

  25. Jürgen
    Am 13. Juni 2019 um 10:20

    Hallo
    Vielleicht würde das ja schon mal geschrieben, aber das sieht ja fast nach systematischer Verfolgung aus. Es kann doch nicht sein, dass so viele Betroffene nach Abzug der Toleranz immer um 1km/h zu schnell waren!?

  26. Miriam K.
    Am 10. Juni 2019 um 12:27

    Weiter..
    Im Sep. 2018 bekam ich einen Brief aus Frankreich vom Tribunal de Grande Instance zugesendet und da für mich nicht ersichtlich war, das es von der Polizei ist, da er nicht amtlich aussah, oder ähnliches, ein normaler Umschlag, habe ich den Brief wieder eingeworfen. Jetzt hat mir unsere Polizei den Brief zugestellt am 2.6.2019.
    Das sind zwei Jahre. Der ganze Brief ist auf Französisch,ha ha ha.
    Wann tritt Verjährung nun an? Im Internet gibt es unterschiedliche Meinungen dazu.
    Und gibt es jemanden, dem auch aufgefallen ist, das kurz an der Grenze vor Deutschland viele Leute raus gewunken werden, bzw. ist jemandem dieses Auto aufgefallen.
    Es gibt auch kein Foto, ich habe danach gefragt, nach einem Beweis, sie wollte oder konnten mich nicht verstehen.
    Was tue ich nun?
    Lieben Gruss

  27. Miriam K.
    Am 10. Juni 2019 um 12:22

    Hallo zusammen,
    ich bin am 28.05.2017 an der Mautstelle kurz vor Deutschland raus gezogen worden , wo mir drei sehr unhöfliche französische Polizisten mitteilten, das ich zu schnell gefahren sei. Es waren 37 Grad, meine Kinder (4 und 7 Jahre ) im Auto und ich sagte, ja ich bin 10-15 KmH schneller gefahren.
    Witzig war, keiner sprach natürlich deutsch, spanisch und siehe da auch kein Englisch. Aber als ich dies sagte, kam non non non, 160 kmh…!
    Nie im Leben, ich weiss , das ich etwas schneller war, gab es auch zu, und ich erzählte von einem schwarzen Auto ( BMW oder Mercedes) mit einem gelben Würfel!!! am Spiegel, der mich bedrängt hat un dich suchte mir schnell einen weg rechts in die Spur. Also vielleicht auch kurzzeitig 20 kmh, aber als Polizistentochter, mehr nicht!!!
    Wie auch immer, nach 35 Minuten durfte ich fahren. Kurz darauf, sah ich auf der anderen Seite wieder den Wagen mit dem gelben Würfel am Spiegel, der mir vorher an der Stange klebte. Zufall???? Ich denke nicht.

  28. Peter
    Am 22. September 2018 um 0:06

    Hallo, ich bin im Urlaub auf der Strecke von Mulhouse nach Villersexel zweimal nacheinander geblitzt worden, ohne dass ich das gemerkt habe. In der einen Zahlungsaufforderungen stand, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 80 km/h lag, ich aber nach Abzug der Toleranz 81 km/h gefahren bin. Bei der anderen war es ähnlich. Jetzt soll ich jeweils 45 Euro bezahlen, wenn ich innerhalb von 46 Tagen bezahle (“Verminderte Geldbuße”). Wenn ich darüber bis 76 Tagen bezahle, wären es 68 Euro (“Pauschal-Geldbuße”). Wenn ich erst nach 76 Tagen bezahle oder bei Widerspruch einlege, sogar 180 Euro (“Erhöhte Geldbuße”). Ich fühle mich jetzt total abgezockt habe überhaupt keine Lust zu bezahlen. In Deutschland vollstreckt wird ja angeblich ab 70 Euro. Wenn ich nun gar nicht bezahle, richtet sich dann die Vollstreckungsgrenze nach der “Pauschal-Geldbuße” oder nach der “Erhöhten Geldbuße”?

  29. Frank
    Am 18. September 2018 um 18:52

    In Frankreich außerorts nach Abzug der Toleranz wegen 1km/h beblitzt worden. Pkw ist auf meine Frau zugelassen. Ich war Fahrer. Geblitzt wurde von hinten.
    Meine Frau könnte Widerspruch einlegen. Im Widerspruchsformular trifft
    Fall 1 nicht zu, meinen Namen wird Sie im Fall 2 auch nicht nennen (wollen).
    Bleibt dann nur noch Fall 3 mit einer schriftlichen Erklärung, dass ihr der Name nicht bekannt ist.
    Richtig?
    Muss bei dem Widerspruch die Hinterlegung in Höhe des Betrag x überwiesen werden?

  30. Reinhard
    Am 4. September 2018 um 19:38

    Hinweis für Frankreichreisende über die A31 Richtung Metz:
    Bin bei THIONVILLE geblitzt worden: gefahren 96 bei 90, abzüglich 5 Toleranz.
    Für die 1 km/h (drüber) habe ich dann 45 Euro gezahlt.
    (Den Vorgang lasse ich hier einfach mal so kommentarlos als Info stehen.)
    (Tipp an die Redaktion: Bitte die Überschrift verbessern- “die” Verkehrssünder)

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