In der Kurve geblitzt: Besteht die Möglichkeit zum Einspruch?
Letzte Aktualisierung am: 31. August 2026
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
FAQ: In Kurve geblitzt
Ja. Geschwindigkeitsmessungen sind überall im öffentlichen Verkehrsraum zulässig, solange durch das Messgerät keine Behinderung oder Gefährdung entsteht. Aus diesem Grund darf auch direkt in oder hinter Kurven geblitzt werden.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Kurve wird wie eine Überschreitung auf gerader Strecke gewertet. Neben Bußgeldern von 20 bis 800 Euro drohen je nach Tempoverstoß und Ort auch Punkte sowie ein Fahrverbot.
Nicht jeder Blitzer ist für den Einsatz in Kurven geeignet, da ein kurviger Fahrbahnverlauf die Messgenauigkeit beeinträchtigen kann. Einige Geräte benötigen eine gerade Strecke oder dürfen nicht in Außenkurven genutzt werden.
Inhaltsverzeichnis:
Darf ein Blitzer in der Kurve stehen?

Geschwindigkeitsmessungen dürfen grundsätzlich überall im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden, solange das Messgerät so aufgestellt ist, dass es niemanden behindert oder gefährdet. Somit ist es auch erlaubt, direkt in oder hinter Kurven zu blitzen. Das kommt gar nicht so selten vor, denn vor allem unübersichtliche Kurven gelten häufig als Gefahren- und Unfallschwerpunkte, weshalb hier die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit besonders wichtig ist.
Wurden Sie in einer Kurve geblitzt, wird dies wie eine normale Geschwindigkeitsüberschreitung, die auch auf gerader Straße hätte begangen werden können, gewertet. Als Autofahrer müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 20 und 800 Euro sowie ggf. Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Die genauen Sanktionen ergeben sich aus zwei wesentlichen Faktoren:
- Wie viel waren Sie über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit drüber?
- Und wurden Sie innerorts oder außerorts in der Kurve geblitzt?
Eine detaillierte Auflistung der verschiedenen Bußgelder finden Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung.
Im Video: Wo darf geblitzt werden?
In der Kurve geblitzt: Ist die Messung verwertbar?
Zwar mag es grundsätzlich erlaubt sein, in einer Kurve zu blitzen, das heißt aber nicht, dass jede Messung tatsächlich auch gültig ist. Denn nicht jeder Blitzer ist für den Einsatz in Kurven ausgelegt. So braucht z. B. das Radarüberwachungsgerät MULTANOVA 6F laut Bedienungsanleitung eine gerade Überwachungsstrecke von mindestens 14 m. Ein kurviger Fahrbahnverlauf wirkt sich auf die Genauigkeit des Messergebnisses aus. Und beim Traffipax Speedophot (ebenfalls ein Radar-Blitzer) entschied das Amtsgericht Rostock, dass er nicht in Außenkurven eingesetzt werden dürfe, da hier Messfehler nicht ausgeschlossen werden könnten. (AG Rostock, Urteil vom 07.09.2005 – 23 OWi 279/05)
Wurden Sie in einer Kurve geblitzt, lohnt es sich also zu hinterfragen, was für ein Blitzer Sie erwischt hat. War dieser wirklich für den Einsatz in Kurvenbereichen zugelassen oder ist die Messung aufgrund dessen anfechtbar? Beauftragen Sie am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Untersuchung. Dieser kann Akteneinsicht vornehmen und genau in Erfahrung bringen, was für ein Gerätemodell in Ihrem Fall zum Einsatz kam.
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