Parken in Kurven: Ist dies in Deutschland erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Auf der Suche nach einem Parkplatz
Die Suche nach einem geeigneten Stellplatz für das eigene Auto kann sich durchaus schwierig gestalten. Denn in vielen deutschen Städten herrscht mittlerweile ein massives Platzproblem. Dies führt auch dazu, dass sich Anwohner und Besucher unter Umständen für kreative und sogar waghalsige Parkmöglichkeiten entscheiden.
So entschließen sich Autofahrer beispielsweise zum Parken in Kurven, weil das Wohngebiet aus allen Nähten platzt bzw. die gekennzeichneten Abstellflächen bei weitem nicht für alle Fahrzeuge ausreichen.
Doch darf man in Deutschland in einer Kurve parken oder ist dies laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grundsätzlich untersagt? Welche Bedingungen sind hierbei für eine Einschätzung ausschlaggebend? Und sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen für das Parken in Kurven vor? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Parken in Kurven
Laut StVO ist das Halten und Parken im Bereich scharfer Kurven verboten.
Konkrete Vorschriften liefert der Gesetzgeber dazu nicht. Allerdings ist in der Regel davon auszugehen, dass eine Kurve als scharf gilt, wenn der Winkel mehr als 90° beträgt. Demnach gilt 5 m vor und nach dem Punkt der stärksten Krümmung ein Parkverbot.
Abhängig von den jeweiligen Umständen sieht der Bußgeldkatalog Geldsanktionen zwischen 35 und 100 Euro plus einen Punkt vor. Genauere Informationen dazu liefert diese Tabelle.
Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Halten und Parken” im Video
Aktueller Bußgeldkatalog zum Parken in Kurven
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. | 35 € | eher nicht | ||
Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve. Es kam zu einer Behinderung des fließenden Verkehrs. | 55 € | eher nicht | ||
Sie parkten über eine Stunde im Bereich einer scharfen Kurve. | 55 € | eher nicht | ||
Sie parkten über eine Stunde im Bereich einer scharfen Kurve. Es kam zu einer Behinderung des fließenden Verkehrs. | 55 € | eher nicht | ||
Sie parkten im Bereich einer scharfen Kurve und verhinderten dadurch die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen im Einsatz. | 100 € | 1 | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner zum Halten und Parken
Was gilt beim Parken im Kurvenbereich?
Die StVO enthält zahlreiche Vorschriften, die die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr regeln. Der Gesetzestext beinhaltet dabei unter anderem auch Vorgaben für das Parken und Halten in Deutschland. So heißt es unter § 12 Abs. 1 StVO unter anderem:
Das Halten ist unzulässig
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich von scharfen Kurven,
- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen,
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Demnach ist es grundsätzlich untersagt, mit einen Fahrzeug in einer scharfen Kurve anzuhalten. Dies bedeutet automatisch auch, dass das Parken in solchen Kurven ebenfalls nicht erlaubt ist. Denn hierbei handelt es sich um Verkehrsstellen, die in der Regel ein hohes Unfallrisiko besitzen. Aus diesem Grund sollen zusätzliche Hindernisse – wie etwa parkende Fahrzeuge – von diesen Straßenabschnitten ferngehalten werden. Es handelt sich hierbei also um eine Maßnahme zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Doch wann beginnt der „Bereich einer scharfen Kurve“ und somit das Parkverbot? In der Regel ist davon auszugehen, dass sich der Kurvenbereich 5 m vor und nach dem Punkt erstreckt, an dem die Krümmung am stärksten ist. Somit kann auch das vermeintliche Parken nach einer Kurve unzulässig sein.
Wann gilt eine Kurve als „scharf“?
Gemäß § 12 Abs. 1 StVO ist das Halten und somit auch das Parken in scharfen Kurven grundsätzlich untersagt. Allerdings können sich Autofahrer nun die Frage stellen, wann eine Kurve so zu bewerten ist. Der Gesetzgeber macht dazu keine weiteren Ausführungen, sodass bei rechtlichen Auseinandersetzungen Einzelfallentscheidungen notwendig sind.
In der aktuellen Rechtsprechung ist für eine entsprechende Beurteilung von allem der Kurvenradius maßgeblich. Es kommt also darauf an, wie groß der Winkel ist, in dem die Fahrbahn zur ursprünglichen Fahrtrichtung abknickt. So wird nicht selten bei einem Winkel von mindestens 90° von einer scharfen Kurve ausgegangen. Bei der Einschätzung, ob ein unerlaubtes Parken in Kurven vorliegt, spielt es in der Regel keine Rolle, ob diese einsichtig ist oder nicht.
Parken in der Kurve: Wird ein Bußgeld fällig?
Wie zuvor bereits ausgeführt ist das Parken in scharfen Kurven gemäß StVO untersagt. Halten sich Fahrzeugführer nicht an die gesetzlichen Vorgaben und stellen ihr Auto trotz Verbot dort ab, liegt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vor, die von Polizei und Ordnungsamt gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden kann.
Mit welchen Sanktionen Autofahrer, die in der Kurve parken, rechnen müssen, hängt dabei aber auch von den Umständen des Verstoßes ab. So droht mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro. Liegt zudem eine Behinderung des fließenden Verkehrs vor oder beträgt die Parkdauer mehr als eine Stunde, erhöht sich die Geldsanktion auf 55 Euro.
Verhindern Sie durch das Parken in Kurven, dass Rettungsfahrzeuge im Einsatz die Straße passieren können, sieht der Bußgeldkatalog dafür sogar ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
Ich denke, es kommt weniger auf den Winkel einer Kurve an, sondern mehr auf die Fahrbahnbreite und den Kurvenradius.
Eine, um 90° gewinkelte Kurve, mit 50m Radius, ist ungleich gefährlicher, als eine ebenfalls um 90° gewinkelte Kurve mir 150m Radius.
Wenn jetzt noch zum kleineren Radius, eine geringe Fahrbahnbreite, von vielleicht 6m dazukommt, ist das Chaos vorprogrammiert.
Hey,
wir haben einen Dauerparker,welcher sein Wohnmobil in einer Kurve auf eigenen Grundstück ,aber teils auch mit dem Heck in die Fahrbahn reicht.Es ist schwierig für die Müllentsorgung die Tonnen zuleeren,deshalb kam es wiederholt vor das die Tonnen stehen bleiben.
Ordungsmat sagte:”alles rechtens..”Polizei sagt:”sehr grenzwertig,weil auch ein beschlagnahmtes Autos,von einem Betrunkenen Fahrer dort gegenüber auch bestellt wurde..so das die Zuafhrt noch weiter eingeschränkt ist…vorher gab es keine Probleme,als beide Fahrzeuge weg waren…
(entfernt von der Redaktion) Eine Kurve gilt als scharf, wenn der Winkel WENIGER als 90 Grad beträgt, nicht mehr!
Das meine ich auch – eine Kurve von mehr als 90 ° ist nicht schärfer, sondern weniger scharf, eine Kurve von z. B. 60 % ist dagegen schärfer.
Geometrie scheint nicht jedem (PKW-Fahrer) geläufig zu sein… Aber das sollte hier endlich korrigiert werden.
Ich musste in einer rechts vor links Kreuzung/ Wohngebiet Tempo 30 in eben dieser „scharfen Kurve“ parken und bekam jetzt ein Ticket. Ist es ratsam hier einmal einen Rechtsbeistand zu beauftragen?
Die Stadt Vilsbiburg stellt a u t o m a i s c h e Dauerparkerlaubnisse für Anwohner im eingeschränkten Haltverbot Zeichen 286 aus und zwar in einer
scharven Kurve. Eine Rechtsgtrundlage hierfür kann sie nicht benennen. Es ist auch keine auf der Erlaubnis angeführt.
Hi,
gilt das unzulässige halten in einer scharfen Kurve auch in Verkehrsberuhigen Bereichen?
Bei uns wird regelmäßig in/an der Kurf so geparkt, dass ein Feuerwehrfahrzeug dort grundsätzlich nicht durchkäme.
Und von der anderen Seite gibt es keine einfache Zufahrt.
VG Rene