Der Quad-Führerschein – Was Sie mit der Klasse B oder AM fahren dürfen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Quad – welcher Führerschein wird benötigt?

Sportliche Aktivitäten ermöglicht der Quad-Führerschein
Sportliche Aktivitäten ermöglicht der Quad-Führerschein

Der Begriff für Quads kommt aus dem Lateinischen und spielt auf die Räder-Anzahl dieser kleinen Kraftfahrzeuge an: “quattuor” bedeutet “vier”. Eine Sitzbank ist in das vierrädrige Fahrzeug eingebettet. Viele Quads haben einen Allrad-Antrieb, deswegen sind sie auch für Fahrten über unebenes Gelände geeigenet. Da Quads (auch “ATV” genannt, was für “all terrain vehicle” steht) motorisiert sind, benötigt man zum Steuern dieser Fahrzeuge eine Fahrberechtigung in Form eines Führerscheins.

Eine extra Führerscheinklasse für Quad existiert jedoch nicht – es gibt strenggenommen keinen “Quad-Führerschein”. Stattdessen können Fahrzeuginhaber mit einem Führerschein der Klasse AM oder mit einem Führerschein der Klasse B Quads – im Verkehrsrecht als “vierrädige Leichtkraftfahrzeuge” bekannt – steuern.

FAQ: Quad-Führerschein

Welche Quads darf ich fahren, wenn ich jünger als 18 Jahre bin?

Bis zum 18. Geburtstag dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse AM Quads mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit führen.

Darf ich mit dem B17-Führerschein auch schnellere Quads fahren?

Das ist möglich, aber dazu muss wie beim PKW eine eingetragene Begleitperson auf dem Quad mitfahren. Wenn Sie alleine fahren wollen, gelten für Sie die Bestimmungen des AM-Führerscheins.

Welche Quads darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren?

Beim B-Führerschein gibt es keine Beschränkungen in Sachen Hubraum oder Geschwindigkeit. Grenzen setzt nur das zulässige Gesamtgewicht mit maximal 3,5 Tonnen, welches dieser Fahrzeugtyp allerdings nie erreicht.

Quad mit Führerschein B

Rund 70 Prozent aller Deutschen besitzen einen Führerschein der Klasse B – dies ist der normale PKW-Führerschein. In ihm ist eine Quad-Fahrerlaubnis inbegriffen. Wer Auto fahren darf, darf auch Quads fahren.

Quad mit Führerschein AM

Ebenfalls als Quad-Führerschein einsetzbar ist der Führerschein der Klasse AM, auch “Rollerführerschein” genannt. Mit einem AM-Führerschein dürfen laut geltendem Verkehrsrecht Fahrzeuge gesteuert werden, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Gleichzeitig darf ihr Hubraum nicht größer als 50 ccm sein. Diese beiden Variablen sind bauartbedingt; in der Zulassung des Quads findet man die Informationen zum Hubraum und der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit und kann somit sicher gehen, dass man die entsprechende Quad-Fahrerlaubnis auch besitzt. In der Zulassung steht auch, in welchem Fahrzeugtyp das jeweilige Quad eingeordnet wird. Meistens ist die Kategorie hier “PKW offen”, aber auch andere Formen der Zulassung sind möglich. Die Leistung des Motors des Quads hat keinen Einfluss auf die benötigte Fahrerlaubnis.

Übrigens: wer noch einen alten Führerschein der Klasse S besitzt, besitzt ebenfalls einen Quad-Führerschein. Seit 2013 wird diese Klasse als AM bezeichnet.

Quad-Führerschein mit 15 Jahren?

Eine Führerscheinklasse für Quad ist der "Rollerführerschein"
Eine Führerscheinklasse für Quad ist der “Rollerführerschein”

Gerade jüngere Leute wünschen sich oft, das sportliche Vergnügen einer Quad-Fahrt einmal zu erleben. Die gute Nachricht diesbezüglich ist, dass das Mindestalter für den Quad-Führerschein bei 15 Jahren liegt – ab diesem Alter kann man den Rollerführerschein machen. In ihm ist der Quad-Führerschein eingeschlossen, sofern es sich um Fahrzeuge handelt, für diese Klasse ausreicht.

Als Beifahrer auf dem Quad

Manche Quads haben aufgrund ihrer Bauart Platz für zwei Fahrgäste. Nur einer der beiden sitzt in diesem Fall jedoch als Fahrer am Steuer; er muss einen entsprechenden Quad-Führerschein besitzen. Der Beifahrer benötigt in diesem Fall keinen Führerschein. Aber beachten Sie bitte, dass laut § 21 der StVO eine Helmpflicht für Quad-Fahrer sowie für seinen Beifahrer gilt. Jeder, der schon einmal Quad gefahren ist weiß, welche Gefahren aufgrund der fehlenden Knautschzone vorhanden sind. Aus diesem Grund fordert mancher Experte auch einen extra Quad-Führerschein: Zumindest eine einstündige Einweisung und die Möglichkeit, Fragen zur Fahrweise zu stellen, wäre dringend angebracht, um sich mit den Eigenheiten des Quads vertraut zu machen. In der Fahrschule findet sich hier sicher ein geeigneter Ansprechpartner.

Ein Quad bietet es ein völlig anderes Fahrerlebnis als ein Auto. Fahrer sollten sich vor der ersten Fahrt – auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist – eine kurze Anleitung zum Fahren geben lassen und entsprechende Schutzkleidung tragen. Zudem ist eine realistische Einschätzung der eigenen Leistung angebracht, um sich nicht in Gefahren zu begeben.

Quad fahren ohne Führerschein

Es gibt zahlreiche Freizeitangebote, bei denen auch Kinder – nach Anleitung eines Aufsehers – Quad fahren dürfen. Wie ist dies mit dem Gesetz in Einklang zu bringen – schließlich erfüllen die Kinder weder das erforderliche Mindestalter noch haben sie einen Führerschein? Auf Privatgrundstücken ist das Quad-Fahren auch ohne Führerschein erlaubt. Hierbei ist zu beachten, dass das entsprechende Grundstück nicht an öffentliche Straßen angebunden ist und dass eine Erlaubnis der Grundstücksbesitzers vorliegt.

Kosten für den Quad-Führerschein

Es gibt keine extra Führerscheinklasse für Quads. Stattdessen wird ein Führerschein der Klassen AM oder B benötigt. Ein Rollerführerschein kostet etwa zwischen 150 bis 250 Euro. Dagegen kann ein PKW-Führerschein deutlich höhere Kosten verursachen. Diese sind jedoch sowohl von der Auswahl der Fahrschule als auch von der Anzahl der benötigten Fahrstunden abhängig. Generell kann man hier mit Kosten von um die 1000 Euro rechnen.

Kaum jemand wird nur deswegen einen Führerschein machen, um Quad fahren zu können – dies ist eher ein netter Nebeneffekt für den Fall, dass man bereits einen Führerschein für Roller oder Auto hat. Ansonsten kann man sich auch ohne Quad-Führerschein an Freizeitangeboten beteiligen, bei denen man Quad fahren darf. Auf privaten Grundstücken ist dies möglich.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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203 Kommentare

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  1. Robert
    Am 24. August 2017 um 19:53

    Ich besitze ein Quad das für zwei Sitzplätze eingetragen ist, außerdem ist hinten ein Koffer angebaut mit einer Rückenlehne. Dürfte ich dort ein kleineres Kind mitnehmen z.B. mit 12 Jahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 9:47

      Hallo Robert,

      verfügen Sie über die Führerscheinklasse B bzw, AM, dürfen Sie einen Sozius mitnehmen, wenn das Quad für zwei Personen zugelassen ist. Bezüglich eines Mindestalters oder weiterer Vorschriften bestehen in Deutschland für Quads unseres Wissensstandes nach keine gesetzlichen Regelungen. Für kleinere Kinder bis zum Alter von etwa neun Jahren werden spezielle Kindersitze angeboten. Achten Sie natürlich darauf, dass das Kind mit Schutzkleidung und Co. ausgestattet ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Mario
    Am 15. Juli 2017 um 19:49

    ich bin 1964 geboren FOLTE Quad kaufen
    ATV – Quad MADDEX 50 ccm mit Straßenzulassung

    TÜV FREI – STEUER FREI

    KLEINES VERSICHERUNGSKENNZEICHE

    Serienmäßig Nerv Bars und Heelguards
    Daumengasgriff
    Frontbumper
    Auspuffanlage mit phantastischem Sound
    LCD Tacho
    LED Weißglasblinker und Rücklicht
    —————————————————————
    mit freundlich gruß
    Mario

  3. Marcelldhn
    Am 26. Juni 2017 um 16:35

    Hallo, ich bin 23 und habe einen Führerschein Klasse B
    Bestanden 08/01/15
    Ich lese überall dass ich Quad s nur mit 50ccm und max km/h von 45 fahren darf.
    Mein Nachbar Fährt jedoch ein Quad mit 250ccm und hat keine Drossel drin und hat damit keine Probleme.
    Welchen Schein muss ich machen um endlich alle Quads fahren zu dürfen.
    Da ich 50ccm und 45 km/h Recht bescheiden finde.
    Danke sehr.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 10:43

      Hallo Marcel,

      Sie können mit dem B-Schein alle Quads fahren, sobald Sie das begleitete Fahren hinter sich haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Andrea
    Am 19. Juni 2017 um 21:50

    Bis zu welchem Alter ist denn ein Kindersitz fürs Quad notwendig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 11:55

      Hallo Andrea,

      ich Deutschland ist der Sachverhalt nicht eindeutig geregelt. Sie können sich aber an den Regelungen für das Motorrad orientieren. Bis sieben Jahre sollte definitiv ein Kindersitz verwendet werden. Danach kommt es auf die Größe des Kindes an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Andrea
    Am 18. Juni 2017 um 22:10

    Hallo. Habe eine Frage bezüglich “Kinder als Beifahrer” auf dem Quad. Wir haben ein Quad mit zwei zugelassenen Sitzplätzen. darf meine Tochter mit 7 Jahren auf dem Sitz hinter dem Fahrer mitfahren. Oder gibt es eine Altersbeschränkung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:38

      Hallo Andrea,

      eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Dennoch sollte das Kind in einem entsprechenden Kindersitz sitzen und einen Helm sowie Schutzkleidung tragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Ole
    Am 11. Juni 2017 um 9:06

    Hallo, meine Frage lautet ob ich mit dem Führerschein der Klasse-B ein Quad mit 50ccm und Max. 45km/h im unbegleiteten Fahren führen darf??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:23

      Hallo Ole,

      wenn Sie den B17-Führerschein besitzen, dürfen Sie ein Quad der Klasse AM unbegleitet fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. paul
    Am 9. Juni 2017 um 18:59

    Hallo ich habe meinen klasse B,BE Führerschein10.5. 2016 mit dem alter von 18 jahren bestand
    meine Fahrschule sagt das ich mit dem Führerschein der neuen Verordnung nicht mehr Quads fahren darf sondern ein Führerschein der Klasse A1 ,A2 oder A machen muss
    das hat mir so auch die zulassungsstelle gesagt stimmt das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:07

      Hallo paul,

      unseres Kenntnisstandes nach dürfen Sie ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit dem B-Führerschein fahren. Der ADAC bestätigt dies, und gibt Folgendes vor: Eine Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder oder Krafträder genügt für das Führen von Quads nicht, da diese lediglich zum Führen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen berechtigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sarac
    Am 9. Juni 2017 um 5:29

    Hallo ich bin 23 jahre alt und besitze den Führerschein Klasse B seit 2013.
    Das ich quads mit dieser Führerscheinklasse fahren darf, die eine VKP (vierrädriges Kfz zur Personenbeförderung) zulassung haben also maximal eine Leistung von 15 kW und max. Leergewicht von 400kg, weiß ich.
    Doch wie sieht es mit Quads aus die eine höhere Leistung als 15kW haben?
    Denn diese können nur als LoF (Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine) zugelassen werden.

    Liebe Grüße

    Sarac

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:20

      Hallo Sarac,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es beim B-Führerschein keine Beschränkungen in Sachen Hubraum oder Geschwindigkeit. Grenzen setzt nur das zulässige Gesamtgewicht mit maximal 3,5 Tonnen, welches dieser Fahrzeugtyp allerdings nie erreicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Robin
    Am 28. Mai 2017 um 21:35

    Wenn ich ein Quad kaufe, dass 50 ccm Hubraum und es auf 25km/h drossel dürfte ich es dann mit einem Mofa-Führerschein fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 11:06

      Hallo Robin,

      mit der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Sie kein Quad fahren. Mofas sind grundsätzlich einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor. Sie benötigen einen AM-Führerschein. Mit diesem dürfen Sie dann ein Quad mit 50 ccm und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Dirk
    Am 28. Mai 2017 um 21:07

    Hallo zusammen, meine Tochter freut sich darauf mein Quad zu fahren. ATV, Baujahr 03/2007, Hubraum 272ccm, Leistung 14KW, Vmax 74Km/h. Eingetragene Fahrzeugklasse in den Papieren ist L7e. Sie hat am 26.05.2017 den BF17 gemacht und wird im Oktober erst 18. Darf sie das Quad alleine fahren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 11:07

      Hallo Dirk,

      sobald sie volljährig ist, darf sie das Quad allein fahren. Davor muss sie wie beim PKW eine Person begleiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jonas
    Am 12. Mai 2017 um 7:41

    Ich bin 16 wenn ich den 125er schein mache und mir ein Quad kaufe, ist wie schnell darf das Quad sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:39

      Hallo Jonas,

      das Quad darf nicht mehr als 45 km/h fahren und der Hubraum darf nicht mehr als 50 ccm betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Marie
    Am 23. April 2017 um 23:37

    Hallo,
    Ich bin 16 Jahre alt und habe gehört dass ich mit dem A1 Führerschein auch Quad fahren darf, da AM dort integriert ist. Ist das richtig? Weil von A1 lese ich hier nichts

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 8:18

      Hallo Marie,

      wer einen Führerschein der Klasse A1 besitzt, darf in der Regel Quads bis 50ccm Hubraum fahren, allerdings bis max 45 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Lucas
    Am 18. April 2017 um 1:23

    Hallo ich wollte mir demnächst ein quad zulegen. Nun zu meiner eigentlichen frage. Wie schnell darf ich mit Quad und Anhänger auf der Straße fahren??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 10:50

      Hallo Lucas,

      bis zum 18. Geburtstag dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse AM Quads mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Kristian
    Am 30. März 2017 um 7:23

    Ich habe mal eine frage ich besitze den Führerschein der Klasse b seit 06.08.2016 und würde jetzt gerne Quad fahren allerdings sagt die Zulassungsstelle das ich nur mit einem quadführerschein fahren dar wie das den jetzt ?
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 9:11

      Hallo Kristian,

      der B-Führerschein berechtigt Sie zum Fahren von motorisierten Fahrzeugen mit vier Rädern bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Demzufolge ist der Führerschein der Klasse B ausreichend. Einen eigenständigen Quadführerschein gibt es nicht in Deutschland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Marlow
    Am 19. März 2017 um 23:06

    Ich habe da mal eine frage ich bin grad 15 und werde bald 16 und ich will quad fahren und will noch ein Führerschein machen aber alle 50ccm und 125ccm quads finde ich nicht sehr geil ich habe mir ein raus gesucht das hat aber 500ccm und fährt 100 und jetzt komme ich zu meiner frage kann ich das quad fahren wenn ich das quad auf die 50km/h runter drossel das es nur noch 50km/h fährt ich kann ja an der hohen ccm nichts machen aber von Rechtlichen her fahre ich doch die vorgeschriebenen 50km/h und ich will keine zwei Jahre Roller oder 125 fahren weil ich nicht der Fan von Zweirädern bin ich würde mich um eine Antwort freuen wo mir das beantworten kann Danke :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 9:10

      Hallo Marlow,

      bis zum 18. Geburtstag dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse AM Quads mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Julia
    Am 13. März 2017 um 17:57

    Hallo,
    ich bin 17 und habe bald den Führerschein klasse B und möchte mir dann ein Quad zulegen. Wie sieht das aus mit Autobahn fahren? Darf man das mit 17 auch schon mit dem quad oder gibt es da unterschiede beim Quad wie bei einigen rollern?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 13:27

      Hallo Julia,

      mit dem Quad, welches eine Straßenzulasssung und eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h hat, darf auf Autobahnen gefahren werden. Viele Kraftfahrer berichten aber, dass dies kein vergnügliches Reisen ist. Mit dem B17 gilt beim Quad (schneller als 45 km/h) dasselbe wie beim PKW – ohne Begleitperson dürfen Sie nicht fahren. Quads, welche Sie mit dem AM-Führerschein und somit allein führen dürfen, sind auf Autobahnen allerdings nicht zulässig. Ihre maximale Geschwindigkeit ist auf 45 km/h beschränkt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Tino
    Am 3. März 2017 um 23:30

    Was passiert wenn ich einen Anhänger mit dem Quad fahre obwohl die AHK nicht in der Zulassung steht?

  18. Norbert
    Am 10. Februar 2017 um 23:58

    Halo.
    Ich möchte wissen wie kann ich eine Quad fahren (350-700ccm)? Ich hab Am,B,C,C1 Führerschein. soll ich noch Prüfung machen oder Führerschein? Grüß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 10:51

      Hallo Norbert,

      mit diesen Führerscheinklassen dürfen Sie ein Quad führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. F r.
    Am 8. Februar 2017 um 16:28

    Ich habe jetzt zwar die gleiche Frage wie die anderen auch immer. Nur möchte ich gerne mal wissen wie das zum aktuellen Stand 08.02.2017 aussieht. Meine Schwester hat am 08.Januar2016 ihren Führerschein der klasse B bestanden, auf einigen Seiten steht geschrieben das Quads nur mit einem B Führerschein geführt werden dürfen der vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurde. Nun zur Frage: Ist Sie dazu berechtigt im Straßenverkehr Quads zu führen und wenn ja, gibt es da beschränkungen?

    Ich bedanke mich schon im voraus für ihre Zeit und Informationen!
    Mit freundlichen Grüßen
    F.R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 11:00

      Hallo F r.,

      wer Auto fahren darf, darf auch Quad fahren. So einfach ist das. (bei B17 gilt weiterhin das begleitete Fahren)

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Geoffrey
    Am 4. Februar 2017 um 19:56

    Hallo

    ich habe 2000 meinen klasse B Führerschein gemacht und fahre 15 Jahre quad 750cc 50 ps 110 kmh aktuell . Heute hab ich meine B96 Führerschein gemacht und der Fahrlehrer sagte mir das ich mit meinem Führerschein Klasse B kein quad Fahren darf was schneller wie 45 kmh ist und 50cc hat. Also bin ich jetzt 15 Jahre ohne Führerschein gefahren das kann doch nicht sein .
    Wenn der Führerschein vor 1999 gemacht wurde dürfte mann alle quads fahren das hat er auch noch gesagt .

    mfg

    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 12:15

      Hallo Geoffrey,

      mit dem B-Führerschein dürfen Sie auch größere Quads fahren. Die Beschränkungen, welche Ihr Fahrlehrer erwähnt, beziehen sich auf dem AM-Führerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Maurice
    Am 4. Dezember 2016 um 19:29

    Hallo meine Frage ist ab wann ich alleine Quad fahren darf. Ich bin 17 jahre alt und habe meinen BF17 Schein gemacht. Auf die Frage ob man mit 17 Jahren und BF17 alleine Quad fahren darf, antwortete meine Fahrschule mir mit JA aber im Internet steht überall allein darf ich erst mit 18 Fahren. Was stimmt denn nun da ich meiner Fahrschule eigentlich mehr Vertrauen schenke als dem Internet?.
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    MfG Maurice

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 9:53

      Hallo Maurice,

      mit dem Führerschein ab 17 dürfen Sie Quads, die unter die Führerscheinklasse B fallen nur fahren, wenn eine eingetragene Begleitperson mitfährt. Möchten Sie ein Quad allein fahren, dann ist das nur mit Fahrzeugen möglich, die der Klasse AM unterliegen. Sie dürfen also Quads fahren, die nicht schneller als 45 km/h fahren und einen Hubraum von maximal 50 ccm haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Erik
    Am 7. November 2016 um 22:43

    Meine Empfehlung an die Redaktion von Bußgeldkatalog.org Am besten alle fragen und auch eure Antworten zum Thema Quad fahren löschen den es ist vieles falsch formuliert worden! Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung von Hubraum und Leistung bei über 18 jährigen die mit einem Quad fahren möchten auch die Art der Zulassung spielt keine Rolle, es ist egal ob dieses Quad eine Lof Zulassung, Pkw Zulassung oder auch Kfz zur Personen Beförderung hat dies ist nur für die Kfz Steuer interessant. Eine Einschränkung gibt es und zwar maximal 3500 kg zul.Gesamtmasse aber habe noch nie gehört das es sowas zu kaufen gibt. Ich benötige den Führerschein der Klasse B für diese Fahrzeuge. Nun zu den unter 18 jährige. Wer im Besitz eines Führerschein der Klasse AM ist, darf bis zu seinem 18. Geburtstag maximal ein Quad mit 50ccm Hubraum und 45 km/h bbH alleine fahren!!!! Wer das begleitete Fahren mit 17 gemacht hat darf ebenfalls nur diese Fahrzeuge alleine fahren. Die Betonung liegt dabei auf allein den diese dürfen auch alle anderen Quad wie oben beschrieben fahren allerdings nur in Begleitung einer in der Fahrberechtigung eingetragenen Person.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 11:31

      Hallo Erik,

      im Grunde haben wir das immer so kommuniziert, vermutlich aber nicht in dieser Deutlichkeit, wie Sie es getan haben. Daher ein Danke für Ihre Zusammenfassung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Frank K.
    Am 24. Oktober 2016 um 11:52

    Hallo, ich habe momentan noch die Führerscheinklassen: AM, A1, A, B, C1,C, BE, C1E, CE, L, T
    bis wie viel ccm darf jetzt ein Quad haben, das ich fahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Oktober 2016 um 12:00

      Hallo Frank,
      da Sie über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen, dürfen Sie auch Quads fahren. Der Hubraum ist dabei in der Regel unerheblich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Lukas 16
    Am 9. Oktober 2016 um 10:21

    Hallo, darf ich schon mit dem Bf17 Führerschein alle Quads fahren oder erst wenn ich dann 18 bin und auch dass Auto alleine fahren darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Oktober 2016 um 10:38

      Hallo Lukas 16,

      mit dem Führerschein ab 17 dürfen Sie Quads fahren, die unter die Klasse AM fallen. Also Quads mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Quads, die über diesen Spezifikationen liegen, dürfen auch nur mit einer Begleitperson gefahren werden, da diese unter die Führerscheinklasse B fallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Lukas L.
    Am 5. Oktober 2016 um 16:58

    Moin
    ich hab da mal eine Frage
    Ich habe 2013 meinen Führerschein Klasse B gemacht
    Jetzt meine Frage bist wie viel Hubraum darf ich denn fahren und bis welcher kmh Zahl

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2016 um 10:43

      Hallo Lukas,

      da der Führerschein B die Klasse AM beinhaltet, dürfen vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 cm³ gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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