Der Quad-Führerschein – Was Sie mit der Klasse B oder AM fahren dürfen

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Quad – welcher Führerschein wird benötigt?

Sportliche Aktivitäten ermöglicht der Quad-Führerschein
Sportliche Aktivitäten ermöglicht der Quad-Führerschein

Der Begriff für Quads kommt aus dem Lateinischen und spielt auf die Räder-Anzahl dieser kleinen Kraftfahrzeuge an: “quattuor” bedeutet “vier”. Eine Sitzbank ist in das vierrädrige Fahrzeug eingebettet. Viele Quads haben einen Allrad-Antrieb, deswegen sind sie auch für Fahrten über unebenes Gelände geeigenet. Da Quads (auch “ATV” genannt, was für “all terrain vehicle” steht) motorisiert sind, benötigt man zum Steuern dieser Fahrzeuge eine Fahrberechtigung in Form eines Führerscheins.

Eine extra Führerscheinklasse für Quad existiert jedoch nicht – es gibt strenggenommen keinen “Quad-Führerschein”. Stattdessen können Fahrzeuginhaber mit einem Führerschein der Klasse AM oder mit einem Führerschein der Klasse B Quads – im Verkehrsrecht als “vierrädige Leichtkraftfahrzeuge” bekannt – steuern.

FAQ: Quad-Führerschein

Welche Quads darf ich fahren, wenn ich jünger als 18 Jahre bin?

Bis zum 18. Geburtstag dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse AM Quads mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit führen.

Darf ich mit dem B17-Führerschein auch schnellere Quads fahren?

Das ist möglich, aber dazu muss wie beim PKW eine eingetragene Begleitperson auf dem Quad mitfahren. Wenn Sie alleine fahren wollen, gelten für Sie die Bestimmungen des AM-Führerscheins.

Welche Quads darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren?

Beim B-Führerschein gibt es keine Beschränkungen in Sachen Hubraum oder Geschwindigkeit. Grenzen setzt nur das zulässige Gesamtgewicht mit maximal 3,5 Tonnen, welches dieser Fahrzeugtyp allerdings nie erreicht.

Quad mit Führerschein B

Rund 70 Prozent aller Deutschen besitzen einen Führerschein der Klasse B – dies ist der normale PKW-Führerschein. In ihm ist eine Quad-Fahrerlaubnis inbegriffen. Wer Auto fahren darf, darf auch Quads fahren.

Quad mit Führerschein AM

Ebenfalls als Quad-Führerschein einsetzbar ist der Führerschein der Klasse AM, auch “Rollerführerschein” genannt. Mit einem AM-Führerschein dürfen laut geltendem Verkehrsrecht Fahrzeuge gesteuert werden, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Gleichzeitig darf ihr Hubraum nicht größer als 50 ccm sein. Diese beiden Variablen sind bauartbedingt; in der Zulassung des Quads findet man die Informationen zum Hubraum und der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit und kann somit sicher gehen, dass man die entsprechende Quad-Fahrerlaubnis auch besitzt. In der Zulassung steht auch, in welchem Fahrzeugtyp das jeweilige Quad eingeordnet wird. Meistens ist die Kategorie hier “PKW offen”, aber auch andere Formen der Zulassung sind möglich. Die Leistung des Motors des Quads hat keinen Einfluss auf die benötigte Fahrerlaubnis.

Übrigens: wer noch einen alten Führerschein der Klasse S besitzt, besitzt ebenfalls einen Quad-Führerschein. Seit 2013 wird diese Klasse als AM bezeichnet.

Quad-Führerschein mit 15 Jahren?

Eine Führerscheinklasse für Quad ist der "Rollerführerschein"
Eine Führerscheinklasse für Quad ist der “Rollerführerschein”

Gerade jüngere Leute wünschen sich oft, das sportliche Vergnügen einer Quad-Fahrt einmal zu erleben. Die gute Nachricht diesbezüglich ist, dass das Mindestalter für den Quad-Führerschein bei 15 Jahren liegt – ab diesem Alter kann man den Rollerführerschein machen. In ihm ist der Quad-Führerschein eingeschlossen, sofern es sich um Fahrzeuge handelt, für diese Klasse ausreicht.

Als Beifahrer auf dem Quad

Manche Quads haben aufgrund ihrer Bauart Platz für zwei Fahrgäste. Nur einer der beiden sitzt in diesem Fall jedoch als Fahrer am Steuer; er muss einen entsprechenden Quad-Führerschein besitzen. Der Beifahrer benötigt in diesem Fall keinen Führerschein. Aber beachten Sie bitte, dass laut § 21 der StVO eine Helmpflicht für Quad-Fahrer sowie für seinen Beifahrer gilt. Jeder, der schon einmal Quad gefahren ist weiß, welche Gefahren aufgrund der fehlenden Knautschzone vorhanden sind. Aus diesem Grund fordert mancher Experte auch einen extra Quad-Führerschein: Zumindest eine einstündige Einweisung und die Möglichkeit, Fragen zur Fahrweise zu stellen, wäre dringend angebracht, um sich mit den Eigenheiten des Quads vertraut zu machen. In der Fahrschule findet sich hier sicher ein geeigneter Ansprechpartner.

Ein Quad bietet es ein völlig anderes Fahrerlebnis als ein Auto. Fahrer sollten sich vor der ersten Fahrt – auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist – eine kurze Anleitung zum Fahren geben lassen und entsprechende Schutzkleidung tragen. Zudem ist eine realistische Einschätzung der eigenen Leistung angebracht, um sich nicht in Gefahren zu begeben.

Quad fahren ohne Führerschein

Es gibt zahlreiche Freizeitangebote, bei denen auch Kinder – nach Anleitung eines Aufsehers – Quad fahren dürfen. Wie ist dies mit dem Gesetz in Einklang zu bringen – schließlich erfüllen die Kinder weder das erforderliche Mindestalter noch haben sie einen Führerschein? Auf Privatgrundstücken ist das Quad-Fahren auch ohne Führerschein erlaubt. Hierbei ist zu beachten, dass das entsprechende Grundstück nicht an öffentliche Straßen angebunden ist und dass eine Erlaubnis der Grundstücksbesitzers vorliegt.

Kosten für den Quad-Führerschein

Es gibt keine extra Führerscheinklasse für Quads. Stattdessen wird ein Führerschein der Klassen AM oder B benötigt. Ein Rollerführerschein kostet etwa zwischen 150 bis 250 Euro. Dagegen kann ein PKW-Führerschein deutlich höhere Kosten verursachen. Diese sind jedoch sowohl von der Auswahl der Fahrschule als auch von der Anzahl der benötigten Fahrstunden abhängig. Generell kann man hier mit Kosten von um die 1000 Euro rechnen.

Kaum jemand wird nur deswegen einen Führerschein machen, um Quad fahren zu können – dies ist eher ein netter Nebeneffekt für den Fall, dass man bereits einen Führerschein für Roller oder Auto hat. Ansonsten kann man sich auch ohne Quad-Führerschein an Freizeitangeboten beteiligen, bei denen man Quad fahren darf. Auf privaten Grundstücken ist dies möglich.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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203 Kommentare

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  1. Ulrike D.
    Am 6. November 2018 um 19:17

    Darf ich mit meinem Quad ATV , dass eine Zulassung als Ackerschlepper hat, auf Fedwegen fahren?

  2. Ole
    Am 9. Oktober 2018 um 9:19

    Hallo.

    Ich möchte mir ein quad mit 50ccm kaufen, jedoch finde ich im Internet keines, das auch die Bestimmungen StVO erfüllt(also eine strassenzulassung hat) es würde mich riesig freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Danke!1

  3. Heinz
    Am 29. September 2018 um 2:50

    Hallo
    Ich habe den alten 3 Rosa
    Ausgestellt 1995
    Darf ich eine 80 er fahren ?

  4. Fragesteller
    Am 27. September 2018 um 17:44

    Darf man mit einem Motorradführerschein Klasse A (also der offene) Quads mit mehr als 45km/h fahren?

  5. Christian
    Am 15. August 2018 um 16:59

    Ich möchte ein Quad fahren, welches 90 km/h fahren kann. Zugelassen ist es laut Zulassungsbescheinigung als “lof.zugm.Ackerschlepper”. Ich möchte es jedoch im ganz normalen Straßenverkehr nutzen. Es wiegt weniger als 3,5 Tonnen. Kann ich den “Ackerschlepper” (= Quad) mit meinem Führerschein der Klasse B fahren? Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 16:22

      Hallo Christian,

      fragen Sie am besten bei der Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Fabi
    Am 15. August 2018 um 13:15

    Hallo,
    ist es nun richtig, dass man mit dem B-17 Führerschein keine stärkere Motorleistung (bei Quads) als 50 ccm haben darf um alleine fahren zu dürfen aber dann wenn man 18 geworden ist eine nicht vorgeschriebene Leistung fahren darf ( natürlich mit Zulassung). Falls das so richtig ist, kann man das Quad auch einfach Drosseln und es wenn man 18 ist wieder aufmachen oder ist dies verboten?
    Vielen Dank.

  7. Luis
    Am 29. Juli 2018 um 15:42

    Hallo,
    wie sieht es mit e-Quads aus? Welchen Fürschein braucht man dafür?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 10:48

      Hallo Luis,

      hier sollten die gleichen Regeln gelten wie für ein konventionelles Quad.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. John
    Am 2. Juli 2018 um 17:57

    Guten Tag
    Ich wollte mal fragen ob ich mit dem Führerschein ab 17 ein kleines Quad fahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 10:33

      Hallo John,
      verfügt das Quad über eine Zulassung, welche die Führerscheinklasse B voraussetzt, dann ist das Führen nur unter Begleitung möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Philipp
    Am 1. Juli 2018 um 22:12

    Hallo, habe eine frage ich bin 21. jahre alt und habe mein Führerschein sein Februar 2017 also Klasse B, & wollte fragen ob es egal ist wie viel Ccm ich fahre oder ob es beschränkt ist ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:17

      Hallo Philipp,
      beim B-Führerschein gibt es für Quads keine Beschränkungen in Sachen Hubraum oder Geschwindigkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. swen r.
    Am 25. Juni 2018 um 15:17

    Hallo
    Darf ich mit einem A1 Führerschein also 125ccm ein quad mit 100ccm 60kmh fahren
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 11:21

      Hallo Sven,

      nein. Der A1-Führerschein gilt nur für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge. Mit dem Führerschein der Klasse AM, der in der Klasse A1 enthalten ist, dürfen Sie Quads fahren, jedoch nur bis 45 km/h und 50 ccm.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Rott S.
    Am 24. Juni 2018 um 15:22

    Hallo
    Aus welchem Grund darf ich mit einem A1 Führerschein kein 100ccm Quad mit 60kmh fahren sondern nur ein 50ccm mit 45kmh oder liege ich da falsch
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 10:51

      Hallo S.,

      die Klasse A1 schließt nur zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit ein. Quads sind jedoch vierrädrig. Im Führerschein der Klasse A1 ist auch die Klasse AM enthalten. Mit dieser dürfen Sie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h und 50 ccm führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Nico
    Am 8. Juni 2018 um 8:42

    Ich bin Jetzt Seit Oktober.2017 aus der Probezeit(Klasse B) und habe mich gefragt ob ich dann das Quad offen ohne Einschränkungen Fahren darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 14:56

      Hallo Nico,

      mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Quads fahren – eine Beschränkung besteht nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Günther
    Am 1. Juni 2018 um 13:07

    Fahrten mit einem LoF-Fahrzeug zur Fortbewegung im öffentlichen Verkehrsraum mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h ist gesetzlich n i c h t vorgesehen.
    Der Gesetzestext besagt:
    § 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, Klasse B:
    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur B e f ö r d e r u n g von nicht mehr als acht P e r s o n e n außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

    Ein LoF-Fahrzeug ist zur LoF-Zwecken ausgelegt und gebaut – Klasse B (zur Beförderung von Personen) ist somit nicht zutreffend.
    Die Klassen L, T, S erfassen keine LoF-Fahrzeuge, die aufgrund ihrer bauartbedingten Geschwindigkeit mehr als 60 km/h fahren.

  14. Kleinphilipp
    Am 31. Mai 2018 um 15:44

    Hallo,
    Ich bin 16 Jahre alt und stelle mir die Frage ob es irgendwie möglich ist mit 16 ein schnelleres Quad zu fahren als 45km/h?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 10:52

      Hallo,

      eine solche Möglichkeit besteht nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Samuel P.
    Am 28. Mai 2018 um 9:52

    Ich habe letztes Jahr (2017) meinen Führerschein Klasse B erfolgreich bestanden. Jetzt würde ich gerne ein 300ccm Quad fahren darf ich es legal fahren? Da mir gesagt wurde das ich dafür den Führerschein Klasse A benötige.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:20

      Hallo Samuel,

      da es sich beim Quad um ein vierrädriges Fahrzeug handelt, dürfen Sie es mit dem Führerschein der Klasse B führen. Die einzige Beschränkung: Es darf maximal 3,5 t wiegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Klaus
    Am 30. April 2018 um 12:03

    Hallo,

    von der Führerscheinstelle der Stadt wurde mir heute mitgeteilt, dass bei Neuerwerb der Klasse B, die Führung von Quads ausgeschlossen ist und jetzt unter A fallen würde.

    Somit wäre Ihre Aussage zum begleiteten Fahren auch nicht mehr gültig.

    Ein prüfbarer Verweis konnte allerdings auf die Schnelle nicht genannt werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:58

      Hallo Klaus,

      eine solche neuartige Regelung ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jordan
    Am 13. April 2018 um 22:03

    Also ich verstehe nicht ganz,ich bin vor zwei monaten 16 geworden werde einen Rollerführerschein machen 50cc ,brauche ich also bzh muss ich eine begleitsperson haben, damit ich fahren darf oder darf ich alleine fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:59

      Hallo Jordan,

      bis zum 18. Geburtstag dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse AM Quads mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit führen. Eine Begleitperson wird nicht benötigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Peter K.
    Am 7. April 2018 um 20:30

    Ich denke hier vertun sich einige auch mit Quad und Trike
    für Trikes gilt
    Besitzstandsschutzregelung
    Früher waren die dreirädrigen Kraftfahrzeuge dem PKW- Führerschein zugeordnet: Wer den Pkw-Führerschein (Klasse B oder Klasse 3 alt) vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf daher auch weiterhin alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.

    Und für alles danach gilt bei TRIKES

    Für Trikes mit einer Leistung von bis zu15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
    ( Diese dürfen mit neuern Führerscheinen nicht mehr mit PKW Fahrerlaubnis gefahren werden
    Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt. Mit den Motorradführerscheinen dürfen keine Trikes mit Anhänger geführt werden.

    Ich hab leider schon erlebt das Leute leider Trike und Quads auf eine Stufe setzen in Punkto Fahrerlaubnis.

  19. LOF—2018
    Am 25. Februar 2018 um 0:33

    Hallo zusammen,
    mein Neffe wurde gerade 18. Mit 16 erwarb er den Traktorfüherschein. Er fährt seit dem beruflich Traktor und privat ein Quad mit LOF Zulassung. Das Quad wurde auf 40 km/h gedrosselt. Er sagte, mit 18 darf die Drosselung raus. Ist es so, das er jetzt ohne den Führerschein B schneller wie 40 km/h mit dem Quad fahren darf?
    Es handelt sich um ein Quad mit 38 PS.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:20

      Hallo LOF-2018,

      es darf immer nur das gefahren werden, was laut des aktuellen Führerscheins erlaubt ist. Das Alter des Inhabers spielt keine Rolle.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Kevin K.
    Am 5. Dezember 2017 um 16:12

    Hallo
    Ich habe im Jahre 2011 meinen a1 Führerschein erworben wie viel ccm darf ich dann auf einer Quad fahren?
    MfG Kevin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:37

      Hallo Kevin,

      besitzen Sie nur einen A1-Führerschein, dürfen Sie lediglich leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge führen. Es gelten damit die gleichen Regelungen wie für die Klasse AM.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Justin
    Am 2. November 2017 um 18:22

    Hallo ich bin 18 Jahre besitze ein klasseB Führerschein darf ich Quads fahren die offen sind also sprich ZB.: 500ccm oder bin ich eingeschränkte ? Danke für die antworten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2017 um 12:33

      Hallo Justin,

      mit einem Führerschein der Klasse B darf man Quads ohne Einschränkung fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Julia
    Am 28. Oktober 2017 um 20:35

    Wie ist es wenn ich den A2 habe darf ich damit auch Quads fahren? Lese hier nichts darüber

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:01

      Hallo Julia,

      die Klasse A2 schließt die Klasse AM mit ein. Das bedeutet, Sie dürfen Quads fahren, welche eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h haben und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreiten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  23. Felix H.
    Am 3. Oktober 2017 um 23:10

    Darf ich denn mit dem großem treckerführerschen quad fahren (wie viel km/h)

    • Tobias
      Am 15. Juni 2023 um 19:20

      Hallo,
      Wenn ich meinen Autofüherschein mit 16 besitze, darf ich dann auch schon Quads bis zu 3.500 kg fahren oder erst wenn ich 18 bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:26

      Hallo Felix,

      im Führerschein der Klasse T ist der AM-Führerschein enthalten. Mit diesem dürfen Sie dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h führen (maximal 50 ccm, bis 4 kW).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Lukas B.
    Am 17. September 2017 um 13:31

    Ich wollte mir ein Quad mit anhänger zulegen jetzt ist meine Frage darf man mit der führerscheinklasse B einen anhänger am Quad haben oder braucht man dafür extra BE als Führerschein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:14

      Hallo Lukas,

      sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt, ist der B-Führerschein ausreichend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Ergün
    Am 28. August 2017 um 0:57

    Sehr geehrte Damen und Herren ,

    Ich hätte mal eine Frage , ich fahre zu Zeit ein Quad mit 350 ccm , mit dem Führerschein Klasse -B . Das Quad wollte ich auf 450 ccm hoch ziehen . Dürfte ich das Quad trotzdem fahren .

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 8:58

      Hallo Ergün,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, gilt Folgendes: Beim B-Führerschein gibt es keine Beschränkungen in Sachen Hubraum oder Geschwindigkeit. Grenzen setzt nur das zulässige Gesamtgewicht mit maximal 3,5 Tonnen, welches dieser Fahrzeugtyp allerdings nie erreicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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