Drohne im Ausland fliegen: Diese Regelungen müssen Sie kennen!

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2026

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: Drohne im Ausland fliegen

Dürfen Sie Ihre Drohne mit ins Ausland nehmen?

Die Mitnahme einer Drohne ist in der Regel möglich, erfordert jedoch eine vorherige Prüfung der Einreise- und Zollbestimmungen des Ziellandes. Bei Missachtung der lokalen Vorgaben kann das Gerät unter Umständen vom Zoll beschlagnahmt werden.

Müssen Sie Ihre Drohne für das EU-Ausland erneut registrieren?

Wenn Ihr Fluggerät bereits im Heimatland nach den europäischen Vorgaben ordnungsgemäß registriert ist, wird dies in vielen Ländern anerkannt. Eine erneute Erfassung vor Ort im Urlaubsland ist in diesem Fall üblicherweise nicht erforderlich. Regionale Regelungen können das dennoch erforderlich machen. Eine Übersicht zu Regeln in verschiedenen Ländern, finden Sie hier.

Gilt für Drohnen im Ausland eine Versicherungspflicht?

Innerhalb der Europäischen Union besteht für Drohnen grundsätzlich eine Pflicht für eine Drohnen-Versicherung. Ausnahmen gibt es meist nur für reines Spielzeug oder den Innenbereich. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Welche allgemeinen Regeln müssen Sie beim Fliegen im Ausland beachten?

Sie müssen das Fluggerät stets in Sichtweite steuern und die übliche Maximalhöhe von 120 Metern beachten. Überflüge von Menschenansammlungen, behördlichen Einrichtungen, Flughäfen sowie Naturschutzgebieten sind unzulässig. Mehr zu den allgemeinen Regeln finden Sie hier.

Drohnen im Ausland fliegen: Jedes Land hat eigene Vorgaben

Darf ich eine Drohne mit ins Ausland nehmen? Das hängt von den regionalen Regelungen ab.
Darf ich eine Drohne mit ins Ausland nehmen? Das hängt von den regionalen Regelungen ab.

Drohnen können wichtige Hilfsmittel sein oder ein netter Freizeitvertreib. Um sie fliegen lassen zu können, gelten in Deutschland verschiedene gesetzliche Regelungen. Aber wie sieht das in anderen Ländern aus? Dürfen Sie eine Drohne im EU-Ausland fliegen lassen? Ist für eine Drohne eine Versicherung im Ausland vorgeschrieben? Kann ich meine eigene Drohne überhaupt mit ins Ausland nehmen?

In der EU ist die Nutzung von privaten und kommerziellen Drohnen gesetzlich geregelt. Die EU-Drohnenverordnung bildet die Grundlage für die nationalen Regelungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Je nach Land gelten dann weitere bzw. besondere Vorgaben für die Nutzung von Drohnen. Darüber hinaus haben Ländern, die nicht in der Union sind, ebenfalls eigene Vorschriften, die es zu beachten gilt. 

Möchten Sie eine Drohne mit ins Ausland nehmen, sollten Sie bei der Reiseplanung bereits beachten, dass verschiedene Vorschriften gelten. Denn neben den Vorgaben zum Fliegen, gibt es auch Bestimmungen zur Einfuhr der Geräte. Im schlimmsten Fall kann die Drohne vom Zoll beschlagnahmt werden.

Oftmals gibt es je nach Modell unterschiedliche Regelungen. So spielt das Gewicht eine Rolle, wenn es darum geht, welche Bestimmungen Anwendung finden. Üblich ist eine Unterscheidung zwischen Drohnen, die weniger als 250 g wiegen und Drohnen, die schwerer sind.

Zudem ist es auch wichtig, ob es sich um ein Spielzeug handelt, eine Drohne ohne Kameras und Sensoren oder ob das Gerät voll ausgestattet ist. Die Unterscheidung hat Einfluss darauf, ob Sie die Drohne einführen dürfen, welche Registrierung und Kennzeichnung notwendig sind oder ob ein Drohnenführerschein vorausgesetzt wird. Informationen zu den jeweiligen Regelungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt und auch bei den Luftfahrtbehörden der jeweiligen Länder

Allgemeine Regelungen in Europa

Nutzung von Drohnen: Die Regeln im Ausland können sich unterscheiden.
Nutzung von Drohnen: Die Regeln im Ausland können sich unterscheiden.

In den meisten Ländern in Europa finden die EASA-Regelungen Anwendung. EASA steht für European Aviation Safety Agency. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum Betrieb von Drohnen. Haben Sie im Heimatland eine Drohne registriert und dürfen diese fliegen, müssen Sie das im europäischen Urlaubsland nicht noch einmal tun. 

Üblich ist, dass Drohnen unter 250g nicht registrierungspflichtig sind. Allerdings kann es weitere lokale Vorgaben geben. Daher ist es wichtig, dass Sie sich immer vorab über die vor Ort geltenden Vorschriften informieren.

Ausnahmen bilden hier unter anderem:

  • Bosnien-Herzegowina (Pflicht Drohne im Land zu registrieren, Kennzeichnung und Versicherung sind ebenfalls Pflicht)
  • Großbritannien (Drohne im Land als „Operator“ oder „Flyer“ registrieren und Genehmigung beantragen bzw. auch eine Prüfung bestehen, Versicherung für gewerbliche Flüge, Kennzeichnungspflicht)
  • Serbien (Pflicht Drohne im Land zu registrieren, Versicherung ist ebenfalls Pflicht)

Grundsätzlich sollten Sie, wenn Sie eine Drohne im Ausland fliegen lassen wollen, auch auf die Beschilderung vor Ort achten. Es gibt durchaus Verkehrszeichen, die eine Drohnennutzung an bestimmten Orten verbieten

Darüber hinaus gelten in den meisten Ländern grundsätzlich auch folgende allgemeine Punkte:

  • Informieren Sie sich über generelle Flugverbotszonen, halten Sie sich von Flughäfen und militärischen Gebieten fern
  • Halten Sie sich von sensiblen Orten fern (Parlament, Regierungsgebäude, Ministerien, Polizeistationen, Gefängnisse, Gerichte, Produktionsstätten, Kraftwerke, Unfallstellen)
  • Drohnenversicherung wird immer empfohlen
  • Drohne immer beobachten, nicht außerhalb der Sichtweite fliegen
  • Wetterbedingungen beobachten und bei schlechtem Wetter nicht fliegen
  • Privatsphäre anderer beachten
  • Nicht über Menschenmengen fliegen
  • Nicht ohne Erlaubnis auf Privatgrundstücken fliegen
  • Störungen von Tieren, Brutstätten und in Naturschutzgebieten unterlassen
  • Anderen Luftverkehrsteilnehmern ausweichen (Flugzeuge, Hubschrauber, Gleitschirme haben Vorrang)

Drohen: Ist eine Versicherung im Ausland Pflicht?

Wollen Sie eine Drohne im EU-Ausland fliegen lassen, muss in der Regel ein Versicherung vorhanden sein.
Wollen Sie eine Drohne im EU-Ausland fliegen lassen, muss in der Regel ein Versicherung vorhanden sein.

In der EU gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für Drohnen. Darüber hinaus kann das auch in anderen europäischen Ländern der Fall sein. Ausnahmen bilden in der Regel nur echtes Spielzeug (ohne Kamera und GPS) oder Drohnen, die nur in Innenräumen fliegen

Lassen Sie eine Drohne im Ausland ohne Versicherung fliegen, kann das durchaus hohe Bußgelder bedeuten. So sind bis zu 50.000 Euro möglich. 

Übersicht zu wichtigen Regelungen in einigen Ländern

Wollen Sie eine Drohne im Ausland fliegen lassen, sollten Sie sich grundsätzlich immer an die zuvor genannten allgemeinen Punkte halten. Und das auch dann, wenn es in den Gesetzen des Landes nicht explizit gefordert wird.

Nachfolgend haben wir Regelungen in beliebten europäischen Urlaubsländern zusammengefasst:

Belgien

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 14 
  • Versicherungspflicht

Dänemark

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 15 
  • Versicherungspflicht

Frankreich

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 14 
  • Versicherung empfohlen

Griechenland

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16
  • Versicherungspflicht für private Flüge ab 4 kg und alle kommerziellen Flüge

Italien

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16 
  • Versicherungspflicht

Kroatien

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16 
  • Versicherungspflicht

Niederlande

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16 
  • Versicherung empfohlen

Norwegen

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 15 
  • Versicherungspflicht

Österreich

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16 
  • Versicherungspflicht

Polen

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16 
  • Versicherungspflicht für gewerbliche Flüge, empfohlen für alle anderen

Portugal

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16 
  • Versicherungspflicht für Drohnen ab 900g

Schweden

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 15 
  • Versicherungspflicht für gewerbliche Flüge

Schweiz

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 12 
  • Versicherungspflicht für Drohnen über 250g

Spanien

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16 
  • Versicherungspflicht

Tschechien

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16 
  • Versicherung empfohlen

Ungarn

  • Keine Registrierung für Drohnen unter 250g und ohne Sensoren, Kameras, Mikrofone
  • Für alle anderen ist Registrierung Pflicht (außer Geräte, die als Spielzeug gelten)
  • individuelle Registrierungsnummer (e-ID)
  • EU-Drohnenführerschein nach Kategorie der Drohne
  • Maximale Flughöhe: 120 Meter im unkontrollierten Luftraum
  • Mindestalter: 16 
  • Versicherungspflicht für private Drohnen ab 250g, alle gewerblichen Flüge

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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