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Eine Drohne gewerblich nutzen: Es gibt klare Vorschriften zu beachten!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kommerzielle Drohnen müssen bestimmte Vorschriften erfüllen.
Kommerzielle Drohnen müssen bestimmte Vorschriften erfüllen.

Unter bestimmten Bedingungen darf ein Drohnenflug gewerblich erfolgen

Als Drohnen werden unbemannte Fluggeräte bezeichnet, welche oft über eine Fernsteuerung gelenkt werden. Es existieren jedoch auch Modelle, die autonom fliegen können, also ohne direkten Einfluss von menschlichen Eingaben. Immer mehr Unternehmen planen, gewerbliche Drohnen einzusetzen.

Doch worauf müssen Unternehmer achten, wenn sie die Technik einer Drohne gewerblich nutzen wollen? Der vorliegende Ratgeber liefert einen Überblick zu den wichtigsten Vorschriften, die es dabei einzuhalten gilt. Darüber hinaus werden auch Verbote beleuchtet, welche die Drohnennutzung in Deutschland aus Gründen der Sicherheit und der Privatsphäre einschränken.

FAQ: Drohne gewerblich nutzen

Was brauche ich, um Drohnen gewerblich nutzen zu können?

Die EU-Drohnenverordnung unterscheidet in der Regel nicht mehr zwischen einer privaten oder gewerblichen Nutzung, weshalb einheitliche Vorschriften gelten. So muss sich beispielsweise der Besitzer des Flugobjekts beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und eine Plakette an der Drohne anbringen.

Muss ich die Drohne bei gewerblicher Nutzung versichern?

Ja, für die Drohne ist sowohl bei gewerblicher als auch bei privater Nutzung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Benötige ich für die gewerbliche Nutzung einen Drohnen-Führerschein?

Auf einen Drohnenführerschein können in der Regel nur Besitzer einer Drohne verzichten, die weniger als 250 Gramm wiegt. Ansonsten sind abhängig vom Copter und dessen Verwendung entweder der EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das EU-Fernpilotenzeugnis A2 vorgeschrieben.

Drohne gewerblich nutzen: Darauf müssen Unternehmer achten

Wer eine Drohne gewerblich nutzen möchte, muss dabei ebenso wie beim privaten Einsatz einige Vorgaben einhalten. So verlangt der Gesetzgeber zum Beispiel eine Haftpflichtversuchung für das Flugobjekt. Diese muss die gewerbliche und die private Anwendung mit einbeziehen, damit die unbemannten Fluggeräte fliegen dürfen.

Darüber hinaus muss sich jeder Pilot beim Luftfahrt-Bundesamt registriert und erhält dadurch die sogenannte e-ID. Diese ist notwendig, um der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht bei Drohnen nachzukommen und ermöglicht bei Unfällen oder Abstürzen die Identifizierung des Eigentümers.

Welche Vorgaben darüber hinaus für den gewerblichen Einsatz von Drohnen gelten, hängt von deren Gewicht, dem Einsatzort und dem Betriebszweck ab. Fällt der Betrieb in die Kategorie “open”, bedarf es in der Regel keiner behördlichen Genehmigung. In diesem Fall beträgt die maximale Flughöhe 120 m und darf nur in Sichtweite fliegen. Darüber hinaus ist das Gewicht der Drohne auf 25 kg begrenzt.

Wollen Sie hingegen eine schwerere Drohne gewerblich nutzen oder ist ein Betrieb außerhalb der Sichtweite vorgesehen, fällt der Copter unter die Kategorie “specific”. In diesem Fall verlangt der Gesetzgeber eine Betriebsgenehmigung.

Hinzu kommt, dass für eine vom Menschen gesteuerte, mindestens 250 Gramm schwere Drohne, welche Privatpersonen oder Unternehmen gewerblich nutzen wollen, ein Drohnenführerschein vorgeschrieben ist. Abhängig vom Verwendungszweck ist dabei zwischen dem EU-Kompetenznachweis und dem EU-Fernpilotenzeugnis zu unterscheiden. Für Profis sollte letzterer eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Weiterhin gelten folgende Vorschriften:

Wer eine Drohne gewerblich nutzen möchte, muss bestehende Flugverbote beachten.
Wer eine Drohne gewerblich nutzen möchte, muss bestehende Flugverbote beachten.
  • Flugverkehrskontrollfreigabe: Wollen Sie eine Drohne gewerblich nutzen und diese in der Nähe eines Flughafens oder sogenannter Kontrollzonen aufsteigen lassen, müssen Sie die Flüge bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle beantragen. Dies gilt ebenso, wenn diese in größere Höhen aufsteigen soll.
  • Datenschutz: Besitzen Flugdrohnen eine Kamera, mit der Bilder oder ein Video angefertigt werden, ist zudem darauf zu achten, dass Aufnahmen von Häusern oder Grundstücken nur mit Einwilligung der Besitzer gemacht werden dürfen.
  • Drohnenkennzeichnung: Wiegt eine Drohne, die Sie gewerblich nutzen, mindestens 250 Gramm oder ist diese mit einer Kamera ausgestattet, muss diese gekennzeichnet werden. Gemäß EU-Drohnenverordnung muss dafür auf einer Plakette die e-ID stehen.
Wer in Bezug auf die gewerbliche Nutzung einer Drohne Fragen hat, kann sich an die zuständige Luftfahrtbehörde wenden.

Klare Verbote zur Drohnennutzung

Wie bereits erwähnt, ist es nicht gestattet, mithilfe einer Flugdrohne und einer Kamera ein Video von fremden Grundstücken und Häusern anzufertigen. Darüber hinaus existieren noch andere Verbote, die bei Missachtung zum Bußgeld wegen Drohnenflug führen können: So ist es beispielsweise nicht gestattet, damit über Naturschutzgebiete zu fliegen. Wollen Sie eine Drohne gewerblich nutzen, müssen Sie ebenfalls darauf achten, damit stets mindestens 100 Meter von Justizvollzugsanstalten, Kraftwerken, Luftsperrgebieten und militärischen Anlagen entfernt zu bleiben.

Das Gleiche gilt für Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Krankenhäuser, Menschenansammlungen und Katastrophengebiete. Auch ist darauf zu achten, gewerbliche Drohnen nicht durch Luftsperrgebiete fliegen zu lassen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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29 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 21. Februar 2024 um 11:15

    Hallo,
    ich möchte eine Kameradrohne in der Motorradausbildung einsetzen. Unser “Übungsgelände” ist eine öffentliche Straße parallel zur Autobahn. Der Übungsbetrieb ist dort gestattet. Die eingesetzte Drohne wiegt unter 250 gramm. Gilt hier auch die sogenannte 1/1 Regel oder muss ich für den Drohnenflug eine Ausnahmegenehmigung einholen.

    Vielen Dank für eine Antwort
    Thomas

  2. Christa H
    Am 17. Februar 2023 um 19:01

    Ich habe eine Frage, und würde mich freuen über eine Antwort.
    In unserer Gemeinde wurde öffentlich ein Drohnenflug angekündigt um zu erfahren auf welchen Grundstücken ausßerhalb des Ortes Gartenhütten stehen, die evtl. zu groß sind. Darf die Gemeinde ohne Genehmigung eines jeden Eigentümers des Grundstückes einen Drohnenflug verwenden um danach zu vordern die Gartenhütten abzureisen?
    Lieben Dank

    • Dustin K.
      Am 26. November 2023 um 10:23

      Im Prinzip eigentlich schon, da ab einer höhe von Ü50 Metern normalerweise von der Straße aus erkennbar ist, ob Hütten im Garten stehen oder nicht. Da das Straßennetz meistens Stadt oder Land Besitz ist, sehe ich da nur geringe Chancen dagegen anzugehen.

  3. L. Schmid
    Am 13. Januar 2022 um 12:10

    Ich besitze die DJ Tello wiegt nur einige gr. ca 20-40 gr. muss ich da auch einiges Beachten oder kann ich sie weiter als mein Spielzeug betrachten ?

  4. Nicolas S
    Am 17. August 2021 um 11:54

    Hallo,
    wir haben ein Elektrounternehmen mit Spezialisierung auf Blitzschutz. Dieser muss dokumentiert werden.
    Die Auffanganlage (Flachdach, Satteldach, …) wäre am einfachsten mit einer Drohne (DJI Mini 2 mit 249g oder Mavic Air 2 570g) zu dokumentieren.
    Welche Vorraussetzungen gelten für dieses Vorhaben und welchen Unterschied macht das Gewicht der Drohne.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicolas S

  5. Fabian R
    Am 17. Oktober 2020 um 21:48

    Hallo liebe Redaktion,

    schön, dass es diese sehr informelle Website im Internet zu finden gibt.

    Meine Frage wäre, da ich gelesen habe, dass der Kenntnissnachweis des DMF, nicht ausreicht, um eine Aufstiegsgenehmigung in Städten zu erhalten.

    Können Sie dazu Auskunft geben oder ist das auch abhängig vom jeweiligen Amt?

    Mit besten Grüßen Fabian R

  6. Ali
    Am 17. September 2020 um 10:18

    Guten Tag,
    wenn eine Baufirma zu Werbezwecken auf eigener Internetseite eine Baustelle (Haus filmt) , muss diese die Nachbarn vorher fragen ? Nur den anliegenden Nachbarn oder auch den zweiten, dritten?
    Danke

  7. Tom
    Am 1. Juli 2020 um 19:15

    Guten Tag,
    ich würde gerne wissen, ob ich auch bei meiner Drohne, die weniger als 250 Gramm wiegt, einen Kenntnisnachweiß jeglicher Art benötige.
    Vielen Dank

  8. Steffen
    Am 16. Juni 2020 um 8:20

    Hallo,

    ich wurde von einer Werbeagentur auf Instagram angesprochen ob sie ein Foto von mir für eine Messe kaufen und als Hintergrund verwenden dürfen. Ich habe für das Bild eine Drohne von 907g benutzt (also unter den 5kg, dementsprechend ist nach meinem Verständnis keine Aufstiegserlaubnis notwendig). Das Foto wurde in Hamburg aufgenommen und zeigt die Speicherstadt, also öffentliche Gebäude die dauerhaft dort stehen und für jedermann zugänglich sind. Ich bin kein Gebäude überflogen. Kann es hier trotzdem zu Problemen kommen, wenn ich das Bild verkaufe?

  9. Fabian
    Am 28. Dezember 2019 um 20:03

    Hallo zusammen,

    1) Ich überlege mir eine Drohne mit ca. 1kg Gewicht zu kaufen. Diese soll vorwiegend für den privaten Gebrauch z.b. INSTAGRAM Bilder genutzt werden.
    Zudem habe ich aber auch ein Gewerbe.
    Muss ich die Drohne gewerblich versichern wenn ich z.b. ein Landschaftsbild aufnehme und dieses dann am Jahresende in meinen Kalender mit aufgenommen wird, welcher offiziell verkauft wird? Oder wenn ein Kunde ein Bild im Nachgang kaufen möchte? Oder nur wenn ich wirklich DienstLeistungen mit der Drohne anbieten möchte ?

    2) Wann benötige ich den Drohnenführerschein ? Wenn ich richtig informiert bin erst ab 5kg ?

    Vielen Dank

  10. V.Palshin
    Am 27. Oktober 2019 um 10:57

    Guten Tag,
    ich habe im besitz eine Drohne welche nur 0.234 g. wiegt. Wie ich es verstanden habe, brauch er keine Registrierung notwendig? Danke
    MfG V.P

  11. Marius.B.
    Am 10. Januar 2019 um 21:26

    Guten Abend, ich habe eine Frage ich möchte meine Drohne gewerbliche nutzen und zwar für Immobilienmakler für Aufnahmen aus der Luft für deren Verkaufs beziehungsweise für Mietobjekte Drohne wiegt weniger als 500 g was benötige dafür ?

    Danke

  12. Jupp
    Am 9. Januar 2019 um 3:08

    Hallo @ All !

    Ich bin Fotoamateur und fotografiere Landschaften Haustiere, unsere Tierwelt und alles was sehenswert ist. Ich habe mir eine Drohne zu gelegt ( 1200 gr. Fluggewicht mit Cam ) versichert mit Kennzeichnung und würde gerne Landschafts und Panoramaaufnahmen machen. Ich verfüge über diverse Apps die mir anzeigen wo ich unter welchen Auflagen fliegen und nicht fliegen darf. Wie sieht es aus wenn ich die Aufnahmen auf meiner Website veröffentliche ? Personen werden nicht fotografiert ebenso wenig wie einzelne Häuser oder Firmen ect.

    VG Jupp

  13. David
    Am 8. September 2018 um 13:24

    Liebes Bußgeldkatalog Team.
    Was benötige ich wenn ich Aufnahmen im Auftrag von Privatpersonen von ihren Häusern mach?
    (Drohne wiegt mit Kamera 600g)

  14. Fabian
    Am 20. August 2018 um 20:11

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in diesen Artikel beschreiben Sie,: ” Besitzen Flugdrohnen eine Kamera, mit der Bilder oder ein Video angefertigt werden, ist zudem darauf zu achten, dass Aufnahmen von Häusern oder Grundstücken nur mit Einwilligung der Besitzer gemacht werden dürfen.”.

    Düfte ich dann also, somit über ein Grundstück, welches in einen Wohngebiet ist ,mit einer Drohne fliegen.

    Und dürfte ich dann auch, eine Pannoramaaufnahme über meinen Grundstück machen, wo man die Stadt / Dorf im Vordergrund sieht?

    Mit freundlichen Grüßen

  15. Hubert P.
    Am 8. August 2018 um 11:50

    Hallo, ich erstelle Videofilme und verwende dabei auch Videomaterial aus Drohnenflüge. Was muss ich beachten, wenn ich diese Videofilme öffentlich zeigen und an Interessierte als DVD verkaufen möchte (-> gewerbliche Nutzung).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 10:24

      Hallo Hubert P.,

      hier sollten dieselben Regelungen gelten wie für den Vertrieb von Videomaterial allgemein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Stephan
    Am 20. Mai 2018 um 22:03

    Hallo,
    was benötige ich wenn ich gewerblich zum begutachten von Dächern, Schornstein oder Dachrinnen eine Drohne von 300 g inclusive Kamera einsetze?

    Besten Dank schonmal

    • J.V.
      Am 20. August 2018 um 17:41

      zumindest einen Gewerbeschein…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:53

      Hallo Stephan,

      in der Regel sollten Sie Ihre Drohne kennzeichnen müssen. Des Weiteren müssen Sie meist eine Aufstiegserlaubnis besitzen, ein Flugbuch führen, über eine Haftpflichtversicherung verfügen und den Flug anmelden.Je nach Bundesland können sich die Regelungen jedoch unterscheiden. Entsprechende genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. daniel B.
    Am 28. April 2018 um 21:42

    Hallo,

    ich möchte meine Drohne (ca. 300g schwer) benutzen um Bilder des Hotels meiner Bekannten zu machen. Diese möchten sie dann auf der Homepage zur Schau stellen.
    Ich muss den Flug beim Ordnungsamt anmelden das ist mir klar Ber muss ich sonst noch etwas beachten für diesen einmaligen “gewerblichen Gebrauch”? Oder gilt das noch als Privatgebrauch?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort ;)

    • J.V.
      Am 20. August 2018 um 17:40

      ….einen einmaligen gewerblichen Gebrauch gibts nicht! Endtweder sie filmen es rein privater Natur oder müssen zuvor ein Gewerbe anmelden, dann kommen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer , etc… dazu und Sie müssen eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. mit Kundennumer (vortlaufend) mit Bankdaten ausstellen, etc…..

      • j.v. liegt falsch
        Am 19. Juni 2022 um 12:51

        Wenn ein Gewerbe aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt werden würde, braucht der Unternehmer kein Gewerbe anmelden (Sogenannter Hobbyparagraph). Deshalb darf man auch Dinge auf dem Flohmarkt verkaufen, und AirBnB und GetAround sind deshalb auch legal. Überschreitet man jedoch festgelegte Beträge, oder plant man zukünftig wiederholt derart Gewinn zu erzielen, dann sollte man zumindest ein Kleinunternehmen oder Wandergewerbe anmelden und die nötigen Versicherungen abschließen. Bei Dir würde ja schon die Gewerbeanmeldung teuerer ausfallen als Deine Einnahme mit der Drohne, daher kann von Gewinnerzielung hier ja nicht die Rede sein und dafür ein Gewerbe anzumelden mit all den Konsequenzen die der Vorgang hat, wäre sinnlos. Du fliegst Deine Drohne nach Privatregeln, knipst ein Foto für das die Erlaubnis vorliegt, und verkaufst privat ein Foto. Kein Problem, ich wünsche Dir viel Spaß.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 14:48

      Hallo daniel b.,

      fragen Sie am besten bei der Anmeldung beim Ordnungsamt nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Benjamin F.
    Am 16. Februar 2018 um 0:36

    Sehr geehrte Redaktion von bussgeldkatalog.org,
    in diesem Artikel ist zu lesen, dass jeder gewerbliche Flug angemeldet werden muss. Wo ist dies im Gesetz verankert? Soweit mir bisher bekannt wird eine Aufstiegsgenehmigung erst ab einem Startgewicht von 5kg relevant.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 16:04

      Hallo Benjamin,

      eine Erlaubnis ist laut § 21a Luftverkehrs-Ordnung in der Tat erst ab einer Startmasse von 5 kg erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Ricardo d.C.
        Am 22. März 2018 um 10:56

        Danke für die Antwort. Ich denke, eine entsprechende Änderung in dem Beitrag wäre Ratsam.

        Vielen dank.

  19. Dominic T.
    Am 22. Januar 2018 um 20:08

    Ich möchte im Rahmen des örtlichen Karnevalsverein, des Festwagenumzug mit der Drohen aufnehmen. Die Drohne soll ca 40 Meter über dem Marktplatz fliegen und wiegt weniger als 1kg. Die Genehmigung des Ortnungsamt und des Karnevalsverein habe ich mir bereits eingeholt. Muss ist sonst noch weitere Sachen beachten, da es sich ja Schlecht vermeiden lässt die an der Umzugs-strecke liegenden Häuser nicht zu filmen?
    Danke im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:04

      Hallo Dominic,

      bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden und stimmen Sie mit diesen Ihr Vorgehen ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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