
Drohnen privat nutzen: Beachten Sie bestehende Gesetze, ist dies möglich!
Wer eine Drohne zum Spaß selber fliegen möchte, muss achtgeben
Bei einer Drohne handelt es sich um ein Flugobjekt, welches von Menschenhand gesteuert, automatisiert oder auch autonom fliegen kann. Die Technik dieser kleinen Himmelsschwärmer hat sich innerhalb der letzten Jahre stetig verbessert, weshalb nicht wenige Firmen erwägen, Drohnen im gewerblichen Betrieb einzusetzen.
Es gibt jedoch immer mehr Menschen, die Drohnen auch privat nutzen möchten, um beispielsweise mit einer daran gekoppelten Kamera atemberaubende Luftaufnahmen anzufertigen. Wie Unternehmer, welche Drohnen gewerblich nutzen wollen, müssen sich auch Privatnutzer an bestehende Gesetze halten.
Der vorliegende Ratgeber erweitert Ihr Wissen diesbezüglich und verrät Ihnen, welche Aspekte dabei besonders bedeutsam sind.
Inhaltsverzeichnis:
Voraussetzungen für den Piloten einer Drohne
Nutzen Privatpersonen eine Drohne, ist es für diese wichtig, das Gewicht ihrer Flugmaschine zu erfassen. Denn ab fünf Kilogramm darf der Himmelsstürmer nicht mehr ohne Aufstiegserlaubnis abheben. In jedem Bundesland existiert eine zuständige Landesluftfahrtbehörde, welche diese Erlaubnis auf Antrag ausstellen kann.
Die wichtigsten Vorschriften sind damit allerdings noch nicht vollständig:
- So besteht eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind. Es wird in diesem Fall gefordert, die kompletten Adressdaten des Halters so auf der Drohne anzubringen, dass die Kennzeichnung dauerhaft besteht. Ohne Kennzeichnung sind entsprechende Flüge verboten.
- Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist außerdem ein Drohnenführerschein bzw. ein gleichwertiger Kenntnisnachweis erforderlich. Eine anerkannte Flugprüfung kann beispielsweise bei einem Luftsportverband ab einem Alter von 16 Jahren absolviert werden.

Wer Drohnen privat nutzen möchte, sollte alle wichtigen Vorschriften kennen.
Auch private Drohnen dürfen nicht immer und überall einfach fliegen
Selbst wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann Drohnen nicht überall privat nutzen. So gibt es eine Vielzahl von Orten, zu denen jede Drohne mindestens 100 Meter Abstand halten muss. Dazu zählen mitunter Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Militäreinrichtungen, Unglücksorte, Bundesfernstraßen und Industrieanlagen. Auch zu Menschenansammlungen, Bahnanlagen und Manövern der Bundeswehr ist die genannte Entfernung einzuhalten.
Alle, die Drohnen privat nutzen wollen, sollten sich an die Vorschriften halten, wenn Sie keine Sanktionen erhalten wollen. Es zeigt sich nämlich, dass die Bußgelder gegen Drohnenbesitzer mehr und mehr zunehmen. Und diese können durchaus, je nach Verstoß, mehrere Hundert Euro betragen. Das liegt daran, dass unerlaubte Drohnenflüge nicht nur zu Materialschäden führen können. Auch die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung können dabei in Gefahr geraten.
Mich interessiert der Bussgeldkatalog
Hallo Braun,
den Bußgeldkatalog können Sie hier herunterladen: https://www.bussgeldkatalog.org/pdf/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage bzgl. privater Nutzung sowie gewerblicher.
Ich würde gerne mal ein paar Szenen filmen, wie ich selbst jemand fotografiere (z.B. Portrait o.Ä.).
Welches ich durch den Drohneneinsatz natürlich aus einer eher interessanteren Perspektive zeigen kann.
Und diese Szene (Veröffentlichungsrecht der beteiligten Personen liegt vor) dann natürlich für meine Website o.Ä. verwenden möchte. Gilt das auch schon als gewerblich (wenn ja, was muss weiter beachtet werden), da ich ja kein Geld damit verdiene – quasi wird diese Szene ja nicht „verkauft“ o.Ä.
Was muss beachtet werden? Eine private Haftpflicht mit Drohneneinsatz besitze ich bereits.
Ich danke vielmals.
Hallo Matthias,
häufig wird bei einer Veröffentlichung von einer gewerblichen Nutzung ausgegangen. Grundsätzlich gilt meist, dass alle Drohnenflüge, die nicht der Freizeitgestaltung dienen, gewerblich sind. Je nach Bundesland und Behörde können unterschiedliche Regeln gelten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden, um diese Frage zu klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich verstehe nach ihrer Ausführung nicht, warum ich Fotos mit meiner kamera machen kann und diese privat teilen darf, z.b. mein Auto, tue ich das mit meiner Drohne von oben, hat sich nur die Perspektive geändert, das könnte ich auch mit der Leiter machen, warum sollte denn davon ausgegangen werden, das ich das mit gewerblicher Absicht getan habe?
Hallo Ben,
wie gesagt, wird in diesem Fall häufig von einer gewerblichen Nutzung ausgegangen – jedoch nicht immer. Aus diesem Grund ist der Sachverhalt mit der zuständigen Behörde zu klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe mir gerade eine Mini-Kameradrohne gekauft (30.- vom Restewühltisch beim Discounter), Abflug-Gewicht 88 Gramm, sagt die Anleitung und bestätigt die Briefwaage. Ich erhoffe mir damit über die Kamera-Funktion einige kritische Stellen an meinem Hausdach ansehen zu können, um evtl. Reparaturbedarf zu erkennen, bevor es zu spät ist. Einzige Alternative wäre ein Gerüstbau oder Ausleihen eines wegen enger Hinterhofdurchfahrt sehr speziellen Hubsteigers, was pro Tag 600.- Leihgebühr plus 8000.- Pfand kostet und ich muss dafür 200km fahren, näher ist keiner zu kriegen. Kann mich das filmen/fotografieren meines eigenen Hausdachs per Drohne in Schwierigkeiten bringen? Start/Landung wäre im eigenen Hinterhof.
Hallo Stefan,
in der Regel ist erst ab 5 kg eine Genehmigung erforderlich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org