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Drohnen privat nutzen: Welche Vorschriften sind zu beachten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer eine Drohne zum Spaß selber fliegen möchte, muss achtgeben

Nicht überall dürfen Sie eine Drohne privat fliegen lassen.
Nicht überall dürfen Sie eine Drohne privat fliegen lassen.

Bei einer Drohne handelt es sich um ein Flugobjekt, welches von Menschenhand gesteuert, automatisiert oder auch autonom fliegen kann. Die Technik dieser kleinen Himmelsschwärmer hat sich innerhalb der letzten Jahre stetig verbessert, weshalb nicht wenige Firmen erwägen, Drohnen im gewerblichen Betrieb einzusetzen.

Es gibt jedoch auch immer mehr Menschen, die Drohnen auch privat nutzen möchten, um beispielsweise mit einer daran gekoppelten Kamera atemberaubende Luftaufnahmen anzufertigen. Wie Unternehmer, welche Drohnen gewerblich nutzen wollen, müssen sich auch Privatnutzer an bestehende Gesetze halten.

Der vorliegende Ratgeber erweitert Ihr Wissen diesbezüglich und verrät Ihnen, welche Aspekte dabei besonders bedeutsam sind.

FAQ: Drohnen privat nutzen

Ist eine Erlaubnis nötig, wenn ich eine Drohne privat fliegen lassen will?

Bevor Sie mit einer Drohne den Luftraum erkunden können, ist in der Regel eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt notwendig. ermitteln. Eine entsprechende Verpflichtung besteht für Drohnen, mit einem Gewicht von mindestens 250 g oder wenn diese mit einer Kamera ausgestattet ist.

Brauche ich einen Führerschein, wenn ich die Drohne privat nutze?

Ein Drohnenführerschein – offiziell als EU-Kompetenznachweis bezeichnet – ist bereits ab einer Startmasse von 250 g vorgeschrieben.

Worauf muss ich bei privater Nutzung einer Drohne achten?

Ab einem Gewicht von 250 g oder wenn das Modell über eine Kamera verfügt, besteht eine Kennzeichnungspflicht. Es gibt außerdem Drohnen-Flugverbote, an die Sie sich halten müssen.

Ist der Einsatz einer Drohne privat erlaubt und was ist dabei zu beachten?

Wer privat eine Drohne fliegen lassen will, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Bestimmungen der EU-Drohnenverordnung vertraut machen. Denn abhängig von Gewicht und Einsatzzweck können diese in unterschiedliche Betriebskategorien fallen. Private Drohnen lassen sich in der Regel der erlaubnisfreien Kategorie “open” zuordnen, weshalb wir nachfolgend auch nur diese betrachten. Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Gewicht: maximal 25 kg
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Flughöhe: maximal 120 m
  • Sichtverbindung: direkt und ständig

Wollen Sie Drohnen privat nutzen, ist zudem im Vorfeld eine Registrierung beim Luftfahrt Bundesamt notwendig, wenn das Fluggerät mindestens 250 g wiegt oder über eine Kamera verfügt. Durch die Anmeldung erhalten Sie die e-ID. Mit dieser Kennung ist dann die Drohne zu versehen, damit Behörden ggf. Besitzer identifizieren können.

Die wichtigsten Vorschriften sind damit allerdings noch nicht vollständig:

  • Ab einem Gewicht von 250 g ist außerdem ein Drohnenführerschein erforderlich. In der Regel reicht für Personen, die Drohnen privat nutzen, dabei der EU-Kompetenznachweis aus. Dieser kann durch einen theoretischen Online-Test beim Luftfahrt-Bundesamt erworben werden.
  • Vorgeschrieben ist zudem beim Einsatz einer Drohne eine Haftpflicht. Eine allgemeine Privat- oder spezielle Drohen-Haftpflichtversicherung kommen dabei infrage. Ob bestehende Versicherungen die Flugobjekte einschließen, sollten Sie beim jeweiligen Versicherer erfragen.

Auch private Drohnen dürfen nicht immer und überall einfach fliegen

Wer Drohnen privat nutzen möchte, sollte alle wichtigen Vorschriften kennen.
Wer Drohnen privat nutzen möchte, sollte alle wichtigen Vorschriften kennen.

Selbst wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann Drohnen nicht überall privat nutzen. So gibt es eine Vielzahl von Orten, zu denen jede Drohne mindestens 100 Meter Abstand halten muss. Dazu zählen mitunter Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Militäreinrichtungen, Unglücksorte, Bundesfernstraßen und Industrieanlagen. Auch zu Menschenansammlungen, Bahnanlagen und Manövern der Bundeswehr ist die genannte Entfernung einzuhalten.

Alle, die Drohnen privat nutzen wollen, sollten sich an die Vorschriften halten, wenn Sie keine Sanktionen erhalten wollen. Es zeigt sich nämlich, dass die Bußgelder gegen Drohnenbesitzer mehr und mehr zunehmen. Und diese können durchaus, je nach Verstoß, mehrere Hundert Euro betragen. Das liegt daran, dass unerlaubte Drohnenflüge nicht nur zu Materialschäden führen können. Auch die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung können dabei in Gefahr geraten.

Darüber hinaus ist es auch verboten, ohne Wissen und Einverständnis von Grundstücksbesitzern mit einer fliegenden Kamera Fotos und Videos ihrer Häuser oder Gärten anzufertigen. Dabei kommt es zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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20 Kommentare

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  1. Hans-Ulrich F
    Am 16. März 2024 um 1:33

    Wozu sich an der neuen Technologie erfreuen, wenn alles und jedes heute bereits schon verboten ist? Dann die Technologie lieber den Gewerblichen überlassen.

  2. Rathmann
    Am 26. April 2023 um 11:49

    Muss ich als Mieter zulassen, dass der Vermieter von einem Bekannten Filmaufnahmen und Fotos macht,in dem Haus und Grundstück in dem ich zur Miete wohne?

  3. Erdal R.
    Am 8. August 2020 um 11:40

    Hallo,
    Ich interessiere mich für Baustellen, welche ich bisher fotografiere und sie auf meiner Homepage darstelle. Jetzt meine Frage wegen meiner neuen Drohne.
    Darf ich in einem gewissen Abstand, ca 30m, um die Baustelle fliegen und auch mal direkt quer über die Baustelle, ohne Ärger zu bekommen. Einmal die Frage mit Information des Baujerren und einmal ohne diese. Die Aufnahmen sind rein privat ohne finanziellen Hintergrund.
    Vielen.Dank im Voraus

  4. Böhme
    Am 8. August 2020 um 8:45

    Erlaubnis mit dem meiner Drohne in einer Wohnsiedlung zu fliegen darf ich das oder welche Bestimmungen brauche ich

  5. HaberkukS
    Am 10. Juli 2020 um 6:38

    Hallo, was mich mal interressieren würde: Alle Ratgeber haben immer nur die Naturschutzgebiete auf dem Radar. Was aber ist mit dem aus Drohnenpiloten Sicht viel grösserem Problem der Landschaftsschutzgebiete. Diese Gebiete sind ein echtes Ärgernis, werden sie doch von den regionalen Provinsfürsten eingerichtet und die Verbote werden meist mit Paragraphen als Nebelkerzen verschleiert, statt klare Aussagen zu treffen was dort erlaubt ist und was nicht. Das alles erinnert mich mehr an eine Bananenrepublik als an Rechtsstaatlichkeit.

  6. Jutta
    Am 15. Juni 2020 um 15:55

    Ich war mit meinem Hund im Weinberg unterwegs, als plötzlich eine große Drohne bis auf ca 2 m an mich herankan, ich fühlte mich bedroht. Was kann man dasgegen tun?

  7. Bert
    Am 7. Juni 2020 um 14:11

    Mein 11-jähriger Enkel erzählt mir, dass er eine Drohne besitzt und sie auch schon hat fliegen lassen. Für Drohnen unter 2,5 kg bräuchte er keinen “Drohnen-Führerschein”.
    Dem Verordnungstext habe ich kein Mindestalter für die Benutzung von Drohnen unter 2,5 kg entnehmen können.
    Gibt es da eine Lücke im Regelwerk?

  8. hans
    Am 9. Mai 2020 um 23:13

    muss ich zwingend meine Nachbarn vorher informieren bevor eine Drohne mein Grundstück fotografiert bzw. filmt ?? meine Nachbarn haben sich ziemlich aufgeregt

  9. Wilhelm
    Am 13. April 2020 um 13:09

    Einer meiner Nachbarn lässt häufig am Wochenende seine Drohne ca. 50 Meter hinter dem Haus (Feldrand) aufsteigen (ca. 2-3 kg). Besonders besorgt mich die Tatsache, dass er mit dem Ding ziemlich nahe an die 7-eilige Stromoberleitung herankommt, deren Masten hinter den am Feld angrenzenden Häusern in ca. 150 Meter entfernt in die Höhe ragen. Zudem laufen unterhalb der gespannten Stromleitungen zwei Wanderwege. Darf er das oder gibts da auch Regeln?

  10. Bernd B.
    Am 16. Juli 2019 um 15:07

    Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass man den Großteil von Drohnegesetzen einhält, wenn man einen gesunden Menschenverstand hat und ein Gefühl hat für das was sich gehört. Einfach mal daran denken, wo man sich selbst eingeschränkt fühlt wenn man selbst in Kontakt mit einer fremden Drohne kommt und nicht weiß wer die steuert Will man es selbst, dass eine Drohne über das eigene Grundstück fliegt und mich dabei knipst? Womöglich gerade nackt beim Sonnenbaden? Ist es zu 1000% gefahrlos über eine Menschansammlung zu fliegen? Beispiel: Konzerte , Feste usw.? Muss sich ein Fluglotse unbedingt mit den Radarechos Deiner Drohne befassen und kann Der Gedankenlesen wohin sich das Radarecho gleich bewegt um evtl. dann den Flugverkehr zu gefährden? Möchte man selbst bei einem Unfall im Großformat auf der A1.2.3 gefilmt werden um sich dann ecvtl. bei Facebook und Co wiederzufinden? Muss ich unbedingt einen Storch beim Brüten filmen?

    Ich könnte jetzt so weitermachen, aber ich denke Ihr wisst was ich meine. Aber man darf sich auch nicht verrückt machen. Das Beispiel oben mit der Leiter oder dem Filmen/Fotografieren des eigenen Daches interessiert doch niemanden. Solange ich im Internet keine Werbung für eine Dienstleistung mache, oder mit den gemachten Fotos im Internet mehr Besucher oder Umsatz auf meine Seite locken will muss der Anzeigende erstmal beweisen, was ich damit gewerblich erzielen möchte. Die Frage ist ja auch, ob man die gemachten Fotos und Videos unbedingt irgendwo hochladen muss um meinen Urlaub oder andere private Dinge zu dokumentieren.

    Ein Hinweis an die Menschen (ich nenne diese Menschen mal “Medienopfer” und da gehören gesetzgebende Politiker genauso dazu): Auch wenn in den Medien stets der Begriff “Drohne” verwendet wird, was aus meiner Sicht völlig falsch ist, geht es hier meist um kleine Geräte mit kleinen Kameras und nicht um militärische unbemannte Angriffs- und Aufklärungsmaschinen. Fliege ich damit in 30m Höhe ist bereits niemand mehr wirklich auf den Aufnahmen zu erkennen. Hinzukommt ja auch noch die horizontale Entfernung die den Abstand ja nochmals erweitert. Der Begriff Multikopter ist hier weitaus symphatischer und treffender. Doch Medien müssen ja alles dramatisieren sonst will es ja niemand sehen.

    Ich sehe jeden Tag Urlaubsbilder bei Facebook und Co. auf denen zahlreiche Menschen im Hintergrund erkennbar angebildet sind. Diese Menschen hat sicherlich niemand um eine schriftliche Erlaubnis gebeten auf den Fotos abgebildet zu sein. Ich stelle mir gerade vor, ich liege in El Arenal am Strand und kann alle 10 Sek so eine Erlaubnis unterschreiben, weil da geknipst wird bis der nächste Eimer da ist? Und ja, der Vergleich von Fotos mit Menschen durch Multikopter oder durch eine normale hendgesteuerter Kamera ist hier tatsächlich angebracht. Auch für die handgesteuerte Kamera gibt es zahllose Gesetze. Die interessieren nur niemanden, weil sich hier keine marzialischen Begriffe wie Luftfahrtamt, Flugsicherung, Aufstiegserlaubnis usw. verbinden. Naja und…weil sich die Medien für dieses Thema absolut NULL interessierten.

    Ich denke mal, der Multikopter ist momentan ein ganz großer Hype auf dem alle herumreiten. Quasi das Aidsvirus der Lüfte. Das wird sich auch irgendwann mal wieder legen, wenn das Thema rauf und runter gelaufen ist. Momentan schiessen neue Koptermodelle ja wie Pilze aus dem Boden. Damit ist die Gesellschaft leicht überfordert.

    Also schaltet einfach den normalen Menschenverstand ein wenn Ihr fliegt, verzichtet lieber auf den einen oder anderen Shot und Ihr habt Ruhe. Wo kein Ankläger ist, da ist auch keine Klage. Und vielleicht muss man auch nicht alles bei Youtube, Whatsapp, Instagram & Co verteilen.

    Und wenn Ihr fliegt, und Ihr werdet negativ angesprochen, lasst die Leute aktiv daran teilhaben, zeigt das Material und seid freundlich. Unser größter Feind ist nämlich die fehlende Aufklärung der Passanten.

  11. Christian
    Am 7. April 2019 um 19:51

    Also wenn man die Regeln so liest und sich die Karte der DFS ansieht, gibt es in meiner Heimatstadt Solingen und Umgebung keine Möglichkeit eine Drohne legal in die Luft zu bringen. Egal welches Gewicht.

  12. Stefan
    Am 7. Januar 2019 um 10:33

    Ich habe mir gerade eine Mini-Kameradrohne gekauft (30.- vom Restewühltisch beim Discounter), Abflug-Gewicht 88 Gramm, sagt die Anleitung und bestätigt die Briefwaage. Ich erhoffe mir damit über die Kamera-Funktion einige kritische Stellen an meinem Hausdach ansehen zu können, um evtl. Reparaturbedarf zu erkennen, bevor es zu spät ist. Einzige Alternative wäre ein Gerüstbau oder Ausleihen eines wegen enger Hinterhofdurchfahrt sehr speziellen Hubsteigers, was pro Tag 600.- Leihgebühr plus 8000.- Pfand kostet und ich muss dafür 200km fahren, näher ist keiner zu kriegen. Kann mich das filmen/fotografieren meines eigenen Hausdachs per Drohne in Schwierigkeiten bringen? Start/Landung wäre im eigenen Hinterhof.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:42

      Hallo Stefan,

      in der Regel ist erst ab 5 kg eine Genehmigung erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Matthias M.
    Am 1. Juni 2018 um 11:19

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage bzgl. privater Nutzung sowie gewerblicher.

    Ich würde gerne mal ein paar Szenen filmen, wie ich selbst jemand fotografiere (z.B. Portrait o.Ä.).
    Welches ich durch den Drohneneinsatz natürlich aus einer eher interessanteren Perspektive zeigen kann.
    Und diese Szene (Veröffentlichungsrecht der beteiligten Personen liegt vor) dann natürlich für meine Website o.Ä. verwenden möchte. Gilt das auch schon als gewerblich (wenn ja, was muss weiter beachtet werden), da ich ja kein Geld damit verdiene – quasi wird diese Szene ja nicht “verkauft” o.Ä.

    Was muss beachtet werden? Eine private Haftpflicht mit Drohneneinsatz besitze ich bereits.

    Ich danke vielmals.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:05

      Hallo Matthias,

      häufig wird bei einer Veröffentlichung von einer gewerblichen Nutzung ausgegangen. Grundsätzlich gilt meist, dass alle Drohnenflüge, die nicht der Freizeitgestaltung dienen, gewerblich sind. Je nach Bundesland und Behörde können unterschiedliche Regeln gelten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden, um diese Frage zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Ben
        Am 11. Juli 2018 um 9:40

        Hallo, ich verstehe nach ihrer Ausführung nicht, warum ich Fotos mit meiner kamera machen kann und diese privat teilen darf, z.b. mein Auto, tue ich das mit meiner Drohne von oben, hat sich nur die Perspektive geändert, das könnte ich auch mit der Leiter machen, warum sollte denn davon ausgegangen werden, das ich das mit gewerblicher Absicht getan habe?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 7. August 2018 um 12:14

          Hallo Ben,

          wie gesagt, wird in diesem Fall häufig von einer gewerblichen Nutzung ausgegangen – jedoch nicht immer. Aus diesem Grund ist der Sachverhalt mit der zuständigen Behörde zu klären.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Christian
            Am 11. Dezember 2022 um 16:58

            wer ist denn die zuständige Behörde in jedem Bundesland? Oft hatte ich es schon so dass sich der ein oder andere nicht zuständig fühlte und wozu hat man dann den A2 Schein?
            um ein Bild von einem Schloss anzufertigen müsste ich über mindestens 1000 Grundstücke fliegen, in großer Höhe, da es auf einem Berg steht

  14. Braun
    Am 8. April 2018 um 17:44

    Mich interessiert der Bussgeldkatalog

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