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Gibt es ein Drohnen-Flugverbot? Aktuelle Bestimmungen und Gesetze

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Unbemannte Flugobjekte dürfen in Deutschland nicht überall abheben

Für Drohnen gibt es Flugverbotszonen.
Für Drohnen gibt es Flugverbotszonen.

Wer in Deutschland eine Drohne fliegen lassen möchte, muss sich dabei stets an die gesetzlichen Vorgaben halten. Seit dem 31. Dezember 2020 gilt eine neue Drohnen-Verordnung, die innerhalb der gesamten EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz Anwendung findet. Neben den Vorschriften aus der EU-Drohnen-Verordnung können in Deutschland allerdings noch weitere Regelungen greifen, die sich unter anderem aus der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ergeben.

Doch was besagen die verschiedenen Vorschriften zu einem möglichen Drohnen-Flugverbot? Wo dürfen Sie unbemannte Luftfahrzeuge abheben lassen und wo nicht? Und gibt es Ausnahmeregelungen? Im Ratgeber finden Sie die Infos.

FAQ: Drohnen-Flugverbot

Gibt es generelle Flugverbotszonen für Drohnen?

Ein generelles Drohnen-Flugverbot besteht unter anderem über Wohngrundstücken, Krankenhäusern, Militäranlagen, Kraftwerken, Gefängnissen und rund um Flughäfen. Welche Gebiete außerdem als Flugverbotszonen für Drohnen gelten, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Wann dürfen Sie trotz Drohnen-Flugverbot fliegen?

Wenn Sie sich an spezielle Voraussetzungen halten, wie z. B. einen festgesetzten Abs‌tand, gewisse Uhrzeiten oder ein bestimmtes Gewicht der Drohne, kann es Ihnen trotz Verbot ausnahmsweise erlaubt sein, Ihr unbemanntes Luftfahrzeug abheben zu lassen. Infos über die einzuhaltenden Bedingungen für Flughäfen und Wohngebiete finden Sie hier. Können oder möchten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, besteht immer noch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einzuholen, die es Ihnen unter gewissen Auflagen gestattet, trotz Drohnen-Flugverbot zu fliegen.

Was passiert, wenn Sie sich nicht an das Drohnen-Flugverbot halten?

Verstoßen Sie gegen die Vorschriften zu Verbotszonen, halten sich nicht an die jeweils vorgeschriebenen Voraussetzungen oder haben keine Ausnahmegenehmigung eingeholt, kann Ihnen gemäß dem Bußgeldkatalog für Drohnen ein Buß‌geld von bis zu 50.000 Euro aufgebrummt werden.

Ein Drohnen-Flugverbot gilt vor allem in der Nähe von Flughäfen.
Ein Drohnen-Flugverbot gilt vor allem in der Nähe von Flughäfen.

Drohnen-Flugverbot in ausgewählten geographischen Gebieten

Gemäß der neuen EU-Drohnen-Verordnung dürfen die unbemannten Luftfahrzeuge grundsätzlich maximal 120 Meter hoch geflogen werden und müssen stets in Sichtweite bleiben. Je nachdem, in welche Klasse bzw. Kategorie eine Drohne eingruppiert wird und welchen Führerschein der Pilot besitzt, können die möglichen Flugverbote variieren.

Seit der Einführung der EU-Drohnen-Verordnung gibt es zwei neue Drohnenführerscheine, die an die Stelle des alten nationalen Drohnenführerscheins treten: der EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis. Allgemein gilt in bzw. über folgenden geographischen Gebieten ein Drohnen-Flugverbot (§ 21h LuftVO):

  • Wohngrundstücken
  • Naturschutzgebieten
  • Flugplätze und Flughäfen
  • Kontrollzonen
  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen (z.B. Autobahnen)
  • Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • Krankenhäusern
  • Helikopter-Landeplätzen
  • militärischen Anlagen und Organisationen
  • mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • militärischen Anlagen und Organisationen
  • Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung

Auch wenn die gerade genannten Gebiete von einem allgemeinen Drohnen-Flugverbot betroffen sind, bedeutet dies nicht, dass sie nicht ausnahmsweise oder unter bestimmten Auflagen doch überflogen werden dürfen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um über einer eigentlichen Flugverbotszone eine Drohne aufsteigen lassen zu dürfen, erklären wir im Folgenden.

Fliegen trotz Drohnen-Flugverbot: Ausnahmen und Voraussetzungen

Piloten ist es laut § 21h LuftVO beispielsweise gestattet, ihre Drohne in der Nähe von Flughäfen fliegen zu lassen, sofern ein seitlicher Abstand von einem Kilometer eingehalten wird. In der Verlängerung der Landebahn ist ein Flugverbot für Drohnen von jeweils fünf Kilometern Länge und zwei Kilometern Breite in beide Richtungen jeder Landebahn zu befolgen. Bei Flugplätzen liegt der vorgeschriebene Abstand bei anderthalb Kilometern ringsherum beginnend ab der Absperrung.

Halten Sie sich nicht an die Vorschriften rund um das Drohnen-Flugverbot, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro die Konsequenz sein.
Halten Sie sich nicht an die Vorschriften rund um das Drohnen-Flugverbot, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro die Konsequenz sein.

Um Wohngebiete oder -grundstücke trotz allgemeinem Drohnen-Flugverbot in einer Höhe zwischen 100 und 120 Metern überfliegen zu dürfen, müssen wiederum gemäß § 21h LuftVO folgende Voraussetzungen gegeben sein: Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Grundstücks hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt oder das Gewicht der Drohne beträgt maximal 250 Gramm und sie ist weder mit einer Kamera noch mit einem Mikrofon ausgestattet oder die Flughöhe beträgt mindestens 100 Meter, wobei

  • der Überflug zwingend notwendig ist und nicht über öffentlichen Flächen durchgeführt werden kann,
  • ein berechtigtes Interesse dafür besteht (z.B. um eine Reportage anzufertigen)
  • das Einholen von Genehmigungen unzumutbar ist (beispielsweise bei zu vielen Anwohnern im gleichen Haus)
  • der Flug zwischen 6 und 22 Uhr stattfindet und
  • es zu keiner erhöhten Lärmbelästigung kommt.

Grundsätzlich gilt: Wer ein Gebiet überfliegen will, in bzw. über dem allgemein ein Drohnen-Flugverbot herrscht und sich dabei nicht an die gerade beschriebenen Voraussetzungen halten möchte oder kann, benötigt eine Ausnahmegenehmigung von der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Unter gewissen Auflagen dürfen Sie Ihr unbemanntes Luftfahrzeug dann trotz Drohnen-Flugverbot abheben lassen. Ohne entsprechende Genehmigung kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro auf Sie zukommen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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43 Kommentare

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  1. Ben
    Am 14. November 2023 um 16:25

    Ich kann die allgemein verbreitete Drohnenpanik nicht ganz nachvollziehen. Die Leute geben echt viel Geld aus um sich komplett überwachen zu lassen, Alexa, Siri, Samsung TV, Google sorgen für schöne, scharfe Bild- und Tonaufnahmen direkt aus dem heimischen Wohnzimmer, das Smartphone liefert eine fast lückenlose Aufenthaltsüberwachung und der Rest wird einfach freiwillig selbst per Social Media nachgeliefert.

    Ungeachtet davon scheint jede Drohne die irgendwo abhebt unter Generalverdacht zu stehen HD-Aufnahmen direkt durch Häuserwände hindurch aufzunehmen. Halte ich den vorgeschriebenen Mindestabstand zu anderen Personen wegen der bestehenden Vorschriften ein? Oder weil ich befürchten muss irgendeinen zwanghaft dikussionsbedürftigen Irren auf den Plane zu rufen der mit Wurfgeschossen und wüsten Beschimpfungen auf das kleine Stück Flugtechnik losgeht?
    Ob die Drohne in der Innenstadt oder auf dem abgelegensten Acker herumschwirrt ist dabei fast egal, der selbstgerechte Zorn dieser Kleingeister lässt diese auch größere Umwege in Kauf nehmen.
    (aus dieser Fraktion hat sich ja auch schon der ein oder andere hier in den Kommentaren verewigt)

    Das gerne auch die entstehende Lärmbelästigung angeführt ist auch ein Highlight. Die Dauerbeschallung durch Verkehrslärm, Laubsauger und Gartenshredder lässt sich bei dem donnernden Lärm der Rotoren natürlich nicht mehr richtig geniessen.

    Ich finde es auch schade das eine gewerbliche Nutzung durch den bürokratischen Aufwand und die “Drohnenpanik” einiger Leute für mich uninteressant wird. Kostengünstig und schnell Dächer und Fassaden per Drohne prüfen ist in der Innenstadt rechtlich oft zu heikel, da wird vorerst weiter der der Bürgersteig gesperrt und mit Kranwagen oder Baugerüst gerarbeitet.

    • IckeBerlin
      Am 12. Januar 2024 um 5:12

      Es ist für mich vergleichbar mit den e-Scootern:
      Der Gesetzgeber lässt in gutem Willen etwas zu und Einzelne werden den 90% mit diesem Medium rechtlich sauber umgehenden Menschen Probleme bereiten, indem sie sich nicht um Regeln scheren.
      So funktioniert moderne Gesellschaft. Das wirkliche Drohnenproblem durch Private wird vermutlich erst in diesem Jahr richtig aufwachsen, wenn die Hersteller mehr von den Geräten unter 250g Abfluggewicht auf den Markt werfen, welche „führerscheinfrei“ schon durch 16-jährige sofort nach dem Auspacken abheben dürften ohne Rücksicht auf Kennzeichnungspflicht und/oder Versicherungspflicht – „ist ja nur kurz und zum Spaß“

  2. Rainer M.
    Am 17. August 2022 um 13:25

    AUFSTIEGSERLAUBNIS FÜR DROHNEN UND QUADROCOPTER: WANN WIRD SIE GEBRAUCHT?
    Drohnenpiloten müssen nicht in jedem Fall eine Genehmigung vorweisen, wenn sie ihr unbemanntes Flugobjekt in schwindelnde Höhen steigen lassen wollen. Fällt das Fluggerät bzw. der Einsatz unter die Kategorie “Open”, benötigen Sie normalerweise keine Aufstiegserlaubnis für Ihre Drohne. Diese ist nur erforderlich, wenn das Fluggerät schwerer als 25 kg ist oder dieses außerhalb der Sichtweite zum Einsatz kommt. Wollen Sie Ihre Drohne bei Nacht fliegen, ist eine Aufstiegsgenehmigung für die Drohne seit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung nicht mehr Pflicht. Allerdings benötigen Sie weiterhin eine Aufstiegserlaubnis für Drohnen, wenn Flugverbote zum Beispiel über Menschenmengen, Kraftwerken, Gefängnissen oder Krankenhäusern bestehen.

    Setzt das örtliche Bestimmungen Für öffentliche Grundstücke ausser Kraft?

    • Dirk S
      Am 16. März 2023 um 12:21

      Wahrscheinlich können Gemeinden ergänzende Regelungen erlassen, um beispielsweise den Drohnenflug über Friedhöfen zu untersagen. Bleibt immer eine Güterabwägung zwischen Beschneidung von Freiheitsrechten und notwendigem Schutz anderer Rechtsgüter.

      Bitte nicht jeden Drohnennutzer vorverurteilen! Wie mit jedem Gerät kann man mit auch mit einer Drohne vernünftig umgehen und rücksichtsvoll aber auch rücksichtlos. Mit dem Handy übern Zaun auf fremde Wohngrundstücke fotografieren ist genauso verboten wie mit der Drohne. Einzelnen Personen mit dem Handy nachzustellen ist ebenso nicht erlaubt wie mit einer Drohne. Wer sich jedoch im öffentlichen Raum bewegt muss damit leben auch mal auf einem Foto zu landen, egal ob Handy, Spiegelreflex oder Drohne. Unterscheid auch hier: Eine bestimmte Person fotografieren ohne deren Erlaubnis kann gegen Rechte verstoßen, wenn ich jedoch einen Marktplatz fotografiere und da läuft halt gerade jemand, dann ist das erlaubt. Ebenso ein Foto einer belebten Kirmes. Kommt halt auf Situation und Motiv an. Wer eine Drohne benutzt um in en zweiten Stock eines Wohnhauses zu filmen macht sich sicherlich strafbar. Das sollte jedem klar sein.

      Aber nicht jeder Drohnenbesitzer nutzt seine Drohne rücksichtlos. Kein Mensch käme auf die Idee Handys, Kameras, Buttermesser, Steine, Schuhe, Tüten und was weiß ich nicht alles zu verbieten, nur weil man es auf schädliche Art missbrauchen kann. Aber bei Drohnen… da gleich drauf hauen. Nach dem Motto: “Kenn ich nicht. Brauch ich nicht. Also: Verbieten!”

      Mit einer Drohne kann man andere Leute belästigen und einigen vielleicht auch Angst machen. Genauso aber auch mit jedem anderen denkbaren Gegenstand den man sich vorstellen kann. Der ein oder andere Nachbar dreht vielleicht mal das Radio nachts zu laut auf, also verbieten wir jetzt alle Radios? Bolzenschneider kann man prima auch dazu zweckentfremden um Fahrräder zu klauen. Also Bolzenschneider verbieten oder deren Verkauf nur noch gegen Personalausweis, Fingerabdruck und Stuhlprobe?

      Nicht nur man selbst hat Rechte, andere auch. Dazu gehört auch das Recht Fotos machen zu dürfen. Oder Filme zu drehen. Und so lange ich damit nicht in die Privatsphäre anderer Eindringe darf ich das auch! Und im öffentlichen Raum beginnt die Privatsphäre erst sehr sehr nahe am eigenen Körper. Und auch wer das nicht will… Mich stört auch vieles was andere so im öffentlichem Raum treiben. Rauchen. Alkohol trinken. Ungepflegt herum laufen. Alleine der Anblick von jemanden, der keine Vorderzähne mehr hat. Da fühle ich mich gestört. Und wenn mich so jemand anspricht dann bedrängt. Also dürfen ab morgen zahnlose nicht mehr vor die Tür?

      95% aller Drohnenbesitzer nutzen Ihre Drohnen vernünftig und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Für die restlichen 5% ist die Polizei zuständig. Punkt.

  3. Dorothea T
    Am 3. August 2022 um 21:04

    Meine Nachbarn,fliegen regelmäßig mit der Drohne um mich zu ärgern.Dach ich mich beschwert habe, weil sie von meinem Haus und Grundstück Fotos machen .
    Es ist alles sehr gut auf den Fotos zu erkennen ,jede Pflanze usw.
    Ich fühle mich daher sehr gestört .
    Mein Wohnort ist ein kleines Dorf und ich lebe alleine,zudem bin ich noch eine zugezogene.
    Also was kann ich dagegen tun, ohne das gesamte Dorf gegen mich zu haben . Heftig…

    • Rüdiger
      Am 19. September 2022 um 13:27

      Wie wäre der normale Weg? Zur Polizei. Lage klären lassen.

  4. Schluffi
    Am 8. November 2021 um 17:39

    Die “Regelwut” ist das eine und die “Unbedarftheit” einiger Betreiber ist das andere … kenne niemand der es beklatscht wenn eine 250g Kameradrohne über dem eigenen Grundstück schwirrt. (Das trifft sogar auf vollstänig bekleidete Nachbarn zu, die Ihren Lebensunterhalt ausnahmsweise nicht mit Waffen/Drogen/Organ-Handel bestreiten).
    Der letzte Drohnenbesitzer/Pilot der in etwa 20m vor unserem Wohnzimmerfenster flog habe ich dann gebückt im nahegelegenen Feld gefunden weil er “Wild” beobachten wollte . Drohnenkennung, oder Versicherung hatte er genauso wenig, wie Verständnis für meine Irritaion gegenüber Wildbeobachtgung im 1 Stock.
    Wie auch immer, wenn es mit dem schlecht zu definierenden “Anstand” hapert kommen eben wieder “Regeln”. Nachdem ich selbst eine Drohen fliege, wär es schade wenn es wegen solcher Vorfälle noch schwieriger wird die Geräte zu bertreiben.

    • Shadow
      Am 16. Juni 2022 um 1:42

      die ganzen Diskussionen sind einfach sinnlos.
      natürlich sind regeln für flugverbotszonen wichtig.
      aber im Grunde alles verbieten nur weil vielleicht 1% der Drohen Piloten der Meinung sind das der Nachbar oder die Nachbarin voll interessant sind
      ist voll der schwachsinnig.
      ich meine es gibt Menschen die machen im Zug oder auf der Straße Fotos oder Videos von anderen Menschen. aber ich habe bis jetzt noch kein Gesetz oder Handy Führerschein gesehen.
      da ist es egal was die Leute mit dem Handy anstellen.

  5. Christian
    Am 5. Juli 2021 um 13:54

    @Marion: Vielleicht einfach mal den Nachbar ansprechen das man das nicht möchte und fertig…. meine Güte

  6. Thomas L
    Am 15. Februar 2021 um 13:09

    Ich stelle nicht in Abrede dass es gewissen Regeln bedarf, aber ich behaupte dass diese Regeln, wie sie jetzt Anfang 2021 gelten, von Leuten gemacht wurden die in der Praxis sich das noch nie angesehen haben. Warum? Wenn man es streng nimmt läuft die ganze Diskussion auf das Küchenmessergleichnis hinaus. Ihr wisst was das ist? Jeder hat ein Küchenmesser und könnte damit jemanden abstechen, wird es aber in aller Regel nicht tun. Ditto für Drohnen. Man könnte damit andere ausspionieren, aber nur sehr wenige Trottel werden es tun! Wozu auch? Man kann die Fluggeräte an jeder Ecke kaufen, aber wenn es nach den Angsthabern geht darf man sie faktisch nirgends sinnvoll benutzen. Dabei sind auch Drohnen nichts weiter als Fotokameras mit verdammt langen Stativbeinen! Kämen diese Leute auch auf die Idee, dass ein Radfahrer andere umfahren könnte, wenn der will?

  7. TypMann
    Am 22. November 2020 um 10:52

    Typisch Deutsch und jetzt auch noch die EU

    Ich denke die Medien haben mehr als dazu beigetragen das solche mehr als übertriebene Gesetze erschaffen wurden . Alles neues und vor allem das was Spaß bringen könnte wird zu Tode geregelt . Welch Theater gab es bei E- Bike und Roller und jetzt hört und liest man nix mehr davon aber auch das wurde fast zu Tode geregelt .Terroristen lassen sich sicher auch nicht durch irgendwelche Gesetze davon abhalten Flughäfen oder andere sensible Bereiche zu überfliegen . In der Praxis sieht es so aus das man eigentlich NICHT mehr privat irgendwo schnell mal auf einer Koppel fliegen kann . Denn mittlerweile sind selbst Koppeln gesperrt aus meist Gründen von Naturschutz mir mittlerweile unbegreiflich . Und selbst auf Koppeln muss man sich als Drohnen Pilot Gedanken machen ob dort nicht ein bestimmtes Mähmuster angewendet wird das wiederum aus Datenschutz – Gründen heikel werden könnte . Mir ist es selbst passiert das ich gerade mal 10 Minuten auf einer Koppel flog und der Besitzer gleich auftauchte die erste Frage lautete “ist da eine Kamera drin und ist das überhaupt erlaubt ? ” Daran merkt man das NICHT Drohnen Besitzer natürlich nicht über Drohnen regeln bescheid wissen aber erst einmal Panik schieben weil die Medien dafür gesorgt haben das das ja alles so böse wär . Mein Glück war das ich den Besitzer schon aus Kindheitstagen kannte . Allein die bösen Gesichter wenn man auf dem eigenen Grundstück in einem Wohnort die Drohne startet ist schon faszinierend und Bedarf immer Aufklärung . Zum fliegen kommt man daher kaum noch .
    Und jetzt kommt auch noch die EU und wenn ich das richtig verstanden habe gibt es dort auch 250 und 900 Gramm regeln außerdem wird jeder Drohnenpilot beim Bundesluftfahrtamt mit einer eindeutigen ID registriert. Das finde ich toll denn ich besitze 2 Drohnen die nur ein paar Gramm drüber liegen als wäre auch das vom Gesetzgeber gewollt .
    Ich denke ich werde entweder irgendwann “schwarz” und natürlich ohne Kennzeichnung der Drohnen weiter fliegen weil mir der Gesetzgeber keine andere Möglichkeit mehr lässt oder alles verkaufen denn wenn ich ohne hin auch mit Gesetz immer mit einem Bein im Knast stehe oder mit hohen Geldstrafen rechnen muss kann ich mir auch sämtliche laufende Kosten und Schulungen sparen . Mit der mehr als komplizierten Regelwerk werden Verstöße gefördert und nicht verhindert

  8. Jarne W
    Am 2. Oktober 2020 um 20:54

    Am wichtigsten ist der Respekt vor anderen.

  9. Marion
    Am 19. September 2020 um 2:53

    Mein Nachbar hat eine Drohne mit Kamera sich zum Geburtstag geschenkt bekommen. Dann würde sie auch gleich ausprobiert. Über bewohntes Gelände und über meinen Kopf, geschätzte 12 bis 15 Meter können auch weniger gewesen sein.
    Ob er einen Schein/Erlaubnis bzw. Versicherung hat ist unbekannt. Wieviel die Drohne wiegt ist mir unbekannt. Ich hörte erst nur das laute Geräusch, schaute hoch und sah sie.
    Meine Frage: Darf er sie über der Wohngegend fliegen lassen? Und die nächste Frage: Darf er sie als Ungeübter überhaupt über ein Wohngebiet fliegen lassen? Und mache ich mich strafbar, wenn sie wieder über meinem Kopf und meinem Grundstück fliegt, wenn ich demonstrativ mal den Finger zeige. Ich zeige doch einem Gegenstand den Finger, oder?

    • G. Baumgärtner
      Am 23. November 2021 um 14:12

      Dein Nachbar hat so ziemlich alle Regeln gebrochen.
      Wohngebiete sind Flugverbotszonen.
      Jedoch durfte er über seinem eigenen Grundstück fliegen. Das schafft haben nur wenig Freiheitsgrade in engen Wohngebieten. Er dürfte eine Kamera Drohne fliegen, aber nur auf/über seinem eigenem Grundstück filmen.
      In engen Wohngebieten ist es unmöglich nicht auf das Grundstück des Nachbars mit zu filmen.
      Das filmen einer andere Person ist völlig tabu.
      Bei einem Drohnengewicht über 250 g braucht er einen Drohnen Führerschein.
      Die Drohne muss haftpflichtversichert sein und benötigt ein Kennzeichnungsschild mit Kontaktinformationen des Betreibers. Hat er vermutlich alles nicht.

      Oh absolut unmöglich auf dem eigenen Grundstück eine Drohne zu fliegen ist es dann, sobald im Nachbargrundstück sich eine Person aufhält. Der vorgeschriebenen Mindestabstand zu einer Person kann dann meistens nicht eingehalten werden.
      Eine Drohne über jemandens Kopf liegen zu lassen ist schlichtweg pure Dummheit wo man eigentlich nur noch auf den Bußgeldkatalog des Drohnengesetzes verweisen kann. (Bis 50.000 € Strafe bis 10 Jahre Gefängnis).

      Einem jungen unerfahrenen Drohnenbetreiber sollte man im Schritt eins verwarnen, Schritt zwei mit einer Anzeige drohen, im Schritt drei anzeigen.

      Für mich als Drohnenpilot sind Städte und Wohngebiete generell tabu. Außerhalb der Städte achte ich auf Natur und Vogelschutzgebiete. Und selbst in Zonen wo ich fliegen darf, versuche ich Personen die dort spazieren gehen oder reiten oder radeln zu respektieren, in dem ich die Drohne schnell 300 m weg fliegen lasse und in der Luft stehen lasse, bis die Passanten vorbei sind.
      Dabei nehme ich noch demonstrativ die Hände von der Fernsteuerung weg, und verschränkte in abwartender Haltung die Arme.
      So hat es noch nie irgendwelche Probleme gegeben.

      Die Flugverbotszonen kann man nur noch mit einer App prüfen damit aber sehr einfach.

  10. Rene E.
    Am 22. Juli 2020 um 16:12

    Hallo zusammen,

    nach aufgelisteten Verboten und allen Angaben, würde mich jetzt aber trotzdem mal sehr interessieren, wo man da überhaupt, außer auf “freien Feldern, bzw. Landschaften” noch fliegen und schöne Bilder machen kann. Viele oder fast garkeine Möglichkeiten sind gegeben, ordentliche Bilder zu machen und Landschaften werden mit der Zeit auch langweilig. Oder warum lässt man den Verkauf solch Flugobjekte erst überhaupt zu, wenn solch strengen Verbote herrschen. Selbst sieht man es ja schon ein, wenn gewisse Menschen Flugobjekte ohne jegliche Kenntnisse in die Luft steigen sieht und meist ohne Kenntnissnachweis oder Versicherung, aber für Personen wie einen selbst kratzt es einen am Kraken, wenn man sich ein teures Gerät, samt allen Vorgaben zulegt und dann nirgends ausser, wie schon beschrieben teils nur auf Felder oder “Landschaften” fliegen darf.

    Ich bitte mal um Angaben zu Flugbereichen in ganz Sachsen. Gehe ich auf den Flugapps durch, ist fast alles was interesannt wäre eine Flugverbotszone. Und eine Genehmigung oder Privatgrundstücksüberfliegung an jeder Haustür einzuholen, da brauche ich garnicht erst starten. Wenn ich weiß das Wetter passt für schöne Aufnahmen, da kann ich nicht erst 1,2 oder gar 3 Tage auf Genehmigung warten.

    Meine Meinung einfach ??????????? Oder verbietet in Deutschland einfach den Verkauf solch Fluggeräte und dann hat es sich damit getan.

    MfG R.E.

  11. simplicissimus333
    Am 19. Mai 2020 um 4:14

    Selbstverständlich haben wir die Privatsphäre anderer zu beachten. Man kackt einfach nicht auf den Frühstücksteller de Gastes am Nachbartisch. Die eigene Freihet hat seine Grenze an der Freiheit des Anderen.
    Aber was ist mit denen, die ihre Freiheit als grenzenlos betrachten? Was ist mit denen, die vollkommene Sicherheit wollen? Sie landen in der Diktatur. Vollkommene Sicherheit bedeutet vollkommene Unfreiheit.
    Der Schlüssel für ein gedeihliches zusammenleben ist Respekt.

  12. Johannita
    Am 13. April 2020 um 19:27

    Also ich sehe es so: Der ganze Haiopai Alarm kommt etwas spät, rüttelt daher etwas an seiner armageddon’schen Power will ich meinen. Bislang trägt ja zu Recht keiner einen Drohnenhelm. Die Krankenkassensätze sind auch noch nicht gestiegen trotz der konstanten Physik zu Beschleunigung von Masse. Ich sehe es so: Hersteller sollte an gewisse technische Limits programmieren, fertig! Denn ich kann auch die wahrscheinlich sehr teuren bescheuerten Führerscheine bezahlen und danach den Ego Flieger zeigen und einschätzen kann eben nicht jeder, wie tief und auf welcher Route irgendwo ein Flugzeug herbrummt. Zur Kommentarfrage, ob es schon Leute gibt, die durch Drohnen gestorben sind… Joa, aber überwiegend nicht durch Absturz, sondern durch Terroranschlag, sogar auch mit Sportdrohnen, siehe Afrika. Es gibt auch 50g Drohnen, die verpassen euch einen Kopfschuss ohne Projektil, einfach mit einer 2g Sprengladung unten angebracht, erfassen euren Kopf fliegen den an, drehen den Hintern in euer Gesicht und bei Aufprall wird der Sprengsatz gezündet, ist alles schon erfunden und vermarktet, auf youtube zu sehen, Drohnenschwärme, die dich im Kollektiv umwalzen, alles schon Realität. Dementsprechend gibt es wohl ziemlich wariierende Meinungen zu Gefahr von Drohnen und wo genau die Gefahr anfängt und was nun schon Drohne ist und was nicht. Über Drohnenangriffe durch demokratische Staaten höre ich aber deutlich weniger Geheule über Menschenrechte und Menschenwürde, was ich ganz schön erbärmlich finde. Ja, diese Video Hobbydrohnen machen das Leben statistisch gesehen einen weiteren Hauch ungesünder, so what? Ich kann mit einer Drohne einem den Kopf wegfliegen, ich kann auch einen Menschen plattfahren mitm Auto und es gibt bestimmt unsinnig viele Drohnenflieger, aber auch unsinnig viele Autofahrer und -fahrten, kulturelle Entscheidung halt. Und Privatssphähre gibt es nicht, das ist ein Gerücht und wird auch als Menschenrecht so schnell nicht wiederaufleben, mit und ohne Drohnen und das war auch schon vor den Drohnen so.

    • Foerstl
      Am 24. Oktober 2022 um 10:37

      Die 50g Drohnen mit Sprengladung von denen Sie reden existieren so nicht. Es ist ein sehr gut gemachtes Video mit dem Ziel die Rüstungskontrolle zu verstärken, damit so etwas nie zustande kommt.
      Bitte nicht alles glauben was man auf Youtube sieht, auch wenn es sehr gut gemacht ist.

    • Chris
      Am 16. Februar 2022 um 13:38

      Tolle Diskussion hier!
      Ich zeige Regelmäßig Drohnenpiloten an, mit Erfolg!
      Es gibt nämlich Regeln.
      Die hab ich in einer schönen roten Mappe zusammengefasst.
      Anders als die meisten “Piloten” hab ich mich informiert.
      Dummheit schützt vor strafe nicht!
      Und ein wenig mehr Respekt für die Privatsphäre täte ganz gut!
      Fliegt mit euren teuren Prothesen doch einfach zuhause, wo eure Nachbarn euch kennen.

      • Petra
        Am 2. August 2022 um 11:31

        Hallo Chris!
        Wo zeige ich diese Piloten an?
        Weder auf der Gemeinde noch beim Luftfahrtbundesamt – Abt. Nordbayern hat sich diese Person eine Sondergenehmigung eingeholt. Auch bei uns als Nachbarn war niemand.
        Danke für Antwort.
        Freundlicher Gruß

  13. Andreas
    Am 31. Dezember 2019 um 14:08

    Hallo zusammen,
    ich habe selbst Spaß an einer Drohne, kann aber überhaut nicht verstehen das keiner von euch auf den Trichter kommt daß sich fremde Menschen
    von Drohnen in ihrer Privatsphäre und an Ihrem berechtigten Anspruch am eigenen Bild missachtet sehen , wenn sich eine Drohne in 50 m Abstand oder näher zu positionieren beginnt und flimt.
    Es sollte eine Selbstverpflichtung eines jeden Drohnenpiloten sein sich diesem Anstandskodex zu unterwerfen.
    Dann brauchte es auch weniger Reglimentierung.

  14. Arpi
    Am 22. Dezember 2019 um 3:41

    Gute Regeln sollen vor dem schützen, der die Regeln befolgen soll. Gute Regeln ersparen das Nachdenken, denn Merken ist einfacher als Rechnen.

    Obelix hat Angst, dass ihm der Himmel auf den Kopf fällt. Ich denke aber erst mal an 2 Drohnen, eine mit 250g (wie ein Stück Butter oder ein Glas Marmelade passender Größe) und eine mit 1500g (wie ein gefüllter bayerischer Masskrug). Angenommen die Fluglage einer Drohne kippt um 90° und sie stürzt so ab, so erreicht sie beim Fall aus einer Ruhelage über die ersten 5m fast 10m/s (=36km/h). Bei einem Fall aus 20m wird die Drohne fast 20m/s (=72km/h) schnell. Viel schneller als aus 160m ( entspricht ca.200km/h = 56m/s) werden in der unteren Atmosphähre nur sehr wenige Objekte im freien, ungeregelten Fall. Soweit zum Himmel, nun zu Obelix. Da die meisten Menschen im Freien stehen oder sitzen, besteht die Trefferfläche jeder Person zu ca. 50% aus Schädeldecke und zu 50% aus Schultern, wenn man von geneigten und gepolsterten Landezonen einer zunehmenden Anzahl Individuen dieser Spezies absieht. Wer bremst schon gerne die Butterschale oder einen Bierkrug mit seinem Kopf oder den Schultern?

    Wer es selbst rechnen will: Es gilt für die Geschwindigkeit beim Aufschlag v=g*t, wobei t die Zeit und g=9,81m/s/s die Erdbeschleunigung ist. Die Zeit ergibt sich bei konstanter Beschleunigung aus der Höhe h=g/2*t*t zu v(x)=sqrt(2*g*h). {sqrt steht dabei für die Quadratwurzel}. Wer es nicht glaubt, kann es mit der Energieerhaltung kontrollieren: m*g*h = m/2*v*v. Die Masse kürzt sich weg…

    Wie kann ich mir vorstellen, was das bewirkt? Dazu stelle ich mir einen Auf-Schlag des Kernkörpers der Drohne vor.
    Ich fand die Angabe, dass ein KO-Boxschlag (Mike Tyson gegen das Kinn anderer Boxer) bis zu 700kg “Schlagkraft” M hat. So wie es beschrieben wird, ist die maximale Kraft gemeint, die während des etwa 30ms – 40ms lang einwirkenden Schlages wirkt. Ich vereinfache und nehme statt einer linear zu- und abnehmenden Kraft eine konstante Kraft über den halben Zeitraum (nur um die Rechnung zu vereinfachen, ändert das Ergebnis kaum). Für die angegebene Schlagkraft gilt F = M * g auf Meereshöhe, wobei M die stattdessen angegebene “maximale Schlag”-Masse ist. Die Drohne überträgt einen Impuls p = m * v der beim Abremsen in die Ruhe im schlimmsten Fall vollständig übertragen wird. Diese Übertragung vergleiche ich mit einem an- und abklingenden (Box-)Treffer von d= 40ms Dauer. Die Drohne schlägt mit einer kurzen Beschleunigung a = v / d auf der Trefferfläche ein. Es ergibt sich M*g = m*v/d oder M=m*v/(d*g). Nun ist d*g ungefähr 0,02s*10m/s/s=0,2m/s. Die “Schlagkraft” einer herabfallenden Drohne entspricht also dem 5-fachen Gewicht der Drohne mal der Geschwindigkeit der Drohne in SI-Einheiten (=Meter/Sekunde). Für eine 5kg-Drohne erreicht “700kg Schlagkraft” bereits aus 40m Höhe. Die 1500g schwere Drohne ist wie Tysons “linker Haken” (300kg), wenn sie aus 80m Höhe fällt. Nun haben Boxhandschuhe eine Polsterung (erhöht die Einwirkungszeit und schwächt damit die Schlagkraft) und eine handtellergroße Trefferfläche. Beim Boxen gibt es keine spitz hervorstehenden Teile, welche aufgrund der geringen Wirkfläche meist größere Schäden hervorrufen würden (vergleiche “A-square shock power index” bei Projektilen).

    Und wenn die Regeln für den Betrieb der Drohnen nicht greifen? Werden wir alle aufgefordert, Helme wie auf Baustellen zu tragen? In der Nähe von Modellflugplätzen gibt es dann sicher die Empfehlung Drohnenschutzhelme mit verlängerten Ohren-/Lärmschutzklappen zu tragen, die bis auf die Oberarme reichen, wenn man als Drohnenopfer nicht eine erhöhte Selbstbeteiligung bei der Krankenkasse haben möchte. Der Michel hat das Potential noch lange nicht ausgeschöpft. Da geht noch was.

    • Gabri_F
      Am 23. August 2022 um 20:10

      und nun dasselbe mit Flugzeugen und Hubschraubern und da haben wir den 🥗. achso, Vögel können auch fliegen, und in der Luft sterben, und abstürzen, man könnte auch was aus sein Fenster fallen lassen und mit genug Gewicht hat das die selbe Einwirkung. Außerdem wurde hier die Wahrscheinlichkeit komplett ignorriert, natürlich kann eine Drohne abstürzen, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr niedrig das die dich trift, geschweigedenn an einem fatalen punkt am Körper. Bevor man an einer Drohne dran glauben muss stirbt man wahrscheinlich durch was anderes.

  15. Ralli
    Am 4. Dezember 2019 um 15:12

    Ich verstehe die ganze Angst vor Drohnen nicht. Die meisten Menschen glauben offensichtlich, jede Drohne mit Kamera würde sie ausspionieren. Was für ein Blödsinn. Selbst bei einer guten Kamera dürfte ein Mensch am Boden kaum noch zu erkennen sein. Außerdem: Wie viele dieser Kritiker versenden tagtäglich Massen an Fotos über soziale Medien? Was ist mit den normalen Fotografen mit einem 500mm Tele? Gehören die auch verbannt? Gefährlich? E-Scooter, Fahrräder, Kinderspielplätze, Hunde, Autos, Raucher (nun gut ok, die sind schon gebannt) und tausend andere alltägliche Dinge sind auch gefährlich oder sogar sehr viel gefährlicher. Alles verbieten? – Ich habe persönlich noch nie davon gehört, dass eine der hier gemeinten Hobby-Drohnen jemanden ernstlich verletzt oder gar getötet hätte. Ganz anders sieht das jedoch bei ganz alltäglichen Dingen aus. Denkt mal darüber noch, ob diese Dinge auch verboten gehören (Verletzungen beim Fußball oder Tennis, Kettern im Gebirge, Schwimmen im Meer, – alles sehr viel gefährlicher – also alles verbieten oder reglementieren? (Du darfst im Meer schwimmen, wenn du einen aktuellen Schwimmernachweis mitführst, gegen Schäden versichert bist, die nautischen Regeln der Seefahrt beherrschst, nicht tiefer als 1,20m ins Wasser gehst usw. )… ich könnte die Liste lange fortsetzen ;-) – Aber denkt mal darüber nach. Und wer kann denn eine Drohne als laut empfinden? Ein Lkw ist laut, eine Party ist laut, ein Klavierkonzert ist laut – also alles verbieten? Oder ständig mit Gehörschutz herumlaufenn? Mann oh Mann …
    Die Reeglwut des deutschen Michels kennt keine Grenzen.

    • Rainer M.
      Am 17. August 2022 um 13:30

      Super geschrieben. Genau das frage ich mich auch immer.

    • Hävelmann
      Am 26. April 2022 um 19:32

      Na ich könnte mir vorstellen, daß die Drohnenüberflüge über bewohntem Gebiet doch überhand nehmen würden, wenn man es nicht regulieren würde. Auch über Flug- und Landeplätze und Flughäfen mit ihren sensiblen Umgebung muß man nicht über ein Flugverbot von Drohnen diskutieren, denn da ist schon viel zu viel passiert. Ebenfalls kann man nachvollziehen, daß sensible Orte und Objekte, wie JVA´s, militärische Objekte etc. muß man sich auch nicht streiten. Daß man sich auch nicht gern nackt beim Sonnen auf seiner sonst nicht einsehbaren Terasse ablichten lassen möchte ist auch klar. Die Leute am Strand, egal ob FKK oder nicht, möchten sich auch nicht in irgendeinem Pornokanal wieder finden. Aber das Überflugverbot generell für bewohntes Gebiet zu verbieten und wenn dann nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der betroffenen Bürger ist dann wohl doch ein wenig übertrieben. Aber was machen dann unsere Sportflieger, die im Tiefflug über Ortschaften knattern, oder dürfen dann auch Helis nicht mehr über der Stadt fliegen und wenn dann mit Erlaubnis?
      Die sich gegen Drohnenflüge verwehren, die lassen auch ganze Innenstädte auf Google verpixeln. Deshalb haben wir wohl auch praktisch kein Streetview in Deutschland mehr? Es gibt halt Leute, die wenn ihnen ein Mittel der “Machtausübung” gegen ihre Mitbürger und Nachbarn in die Hand gegeben wird, dann nutzt man es bis zum Erbrechen aus.
      Wie soll man denn bei den vielen “Interessenkonflikten” denn den goldenen Mittelweg finden? Das ist halt eine Kunst die Niemand kann. Der Gesetzgeber war da halt gezwungen so harsche Regeln für Drohnenflüge zu erlassen. Zumal es bei den Drohnenpiloten sicher einige gibt, die sich über gesunden Menschenverstand nicht klagen können und wegen den schwarzen Schafen mußte solche Regeln geschaffen werden. Leider.

      • Jakob W.
        Am 6. April 2023 um 16:00

        Aber es ist ja reguliert und so wie es gerade ist ist alles sehr sicher!

  16. Dirk H.
    Am 2. August 2019 um 21:52

    Hallo Leute und Drohnen Flieger
    wenn ich hier lese Flughöhe 300meter und so !!!!
    Drohnen dürfen in Deutschland nur auf sicht geflogen werden , kann mir nicht vorstellen das man eine Drohne die 25cm groß ist in 300 meter höhe gut erkennbar ist ( außer für Superman ) ????????? ich selber fliege eine Phantom 3 . aber so weit von mir weg lasse ich sie nie , max 50m hoch und 200 meter um mich herum . aber nur draußen ( auserhalb Ortschaft ) und ganz wichtig nie ohne Haftpflicht Versicherung extra für Drohnen bis 5 Kg !!!!!
    Dann ist alles gut !
    Gruß Euer Dirk

    • Sabine
      Am 24. Juli 2022 um 21:04

      Hallo, meine Nachbarn zweiter Stock lassen ihr Drohne immer vom Balkon aus fliegen….ist das nicht riskant? Jede Menge Mehrfamilienhäuser in der Nachbarschaft. Ich kenne mich nicht aus mit Größen, aber ich kann die Drohne gut sehen und hören, so groß wie ein Schuhkarton würde ich sagen.
      Gruß Sabine

  17. Rick
    Am 26. März 2019 um 22:34

    Nachtrag.
    Ok Q2 2019 Tritt eine neue EU Drohnenverodrnung ein!
    5 Drohnenklassen (C0-C4) die Maximal erlaubte Flüghöhe ist bei der Risikoarmsten Klasse C0 auf maximal 120m begrenzt.
    Die Klassen werden vom Hersteller zukünftig eingestufft!
    So wie es aussieht gibt es dann eine Tempolimit von 19m/s (66 Km/h).

    LG euer Rick

  18. Rick
    Am 26. März 2019 um 21:42

    Falsch mit dem Kenntnisnacheweis darf man (<5kg) Flugmodelle auf über 100 Metern fliegen bis maximal unterhalb Luftraum E (Überweigend beginnt E ab Flugfläche 760m ca) Luftraum E kann aber auch auf 1000 fuss (304 m ca) herabgesenkt sein (ggf. Tiefer) im Blauen Bereich (Flughafen nähe) ICAO Karte Beachten. So hoch geht nicht, da man das Flugmodell immer in Sichtweite haben muss und deren Fluglage und Ausrichtung klar erkennen muss. Zudem ist das Fliegen im Grunde "Tabu", da an allerei öffentlichen Bereichen nicht geflogen werden darf,schon gar nicht über Köpfen 3 ter. Auf weitläufigen Feld Anlagen muss sich eine Start und Landeerlaubnis von Grundstückseigentümer eingeholt werden, damit da zwischen, darüber geflogen werden darf. Eingezäunte Feldflächen sind Tabu einzufliegen. Kamera immer am besten Aus haben, da das Persönlickeits recht auch im einzelfall greift, obwohl die Person (Gesicht) auf den Aufnahmen nicht erkenntlich ist. Bei Versicherung auf gesetzliche mindest Abdeckung achten und ob das eigentliche Gewicht des Flugmodells versichert ist. Haftpflicht sollte auch bei Privatflügen ausserhalb von flügen auf Modellflugplätzen greifen.

  19. Carlos
    Am 8. Februar 2019 um 11:38

    Darf ich eine Drohne über meinem Grundstück abschießen? Zum Beispiel mit einem Luftgewehr…

    • Stefan E
      Am 27. Mai 2022 um 17:46

      Wenn jemand mit einem Luftgewehr herumfuchtelt, rufe ich die Polizei weil ich mich bedroht fühle. Die Polizei kommt dann regelmäßig mit dem SEK, was für die Person mit dem Luftgewehr nicht gerade billig sein dürfte. Die (mutmaßliche) Sachbeschädigung ist dann nur noch Pillepalle…

    • Roy
      Am 29. April 2022 um 15:40

      Nein, Sie erfüllen dann den Tatbestand der Sachbeschädigung. Wenn Sie sich gestört fühlen, dann versuchen Sie mit dem Piloten zu reden. Das ist in erster Linie die einfachere und schnellere Lösung. Ansonsten bleibt Ihnen nur den Weg zur Polizei. Bis diese dann Tätig wird, ist vermutlich der Akku schon längst leer.

      Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung
      (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      • Daniel
        Am 23. Oktober 2022 um 18:41

        Nein das stimmt nicht. Man kann sehr wohl die Drohne über dem eigenen Grundstück mit dem Luftgewehr abschießen ohne selbst straffällig zu werden. Hierbei handelt es sich dann um einen Notstand nach §228 BGB.
        Dieses wurde sogar schon vor einem Gericht entschieden.

        Amtsgericht Riesa (Az. 9 Cs 926 Js 3044/19).

        Also um die Frage zu beantworten: Ja, wenn eine Drohne über das eigene Grundstück fliegt(was eine Flugverbotszone ist) kann man sich mit entsprechenden Mitteln dagegen wehren und ein Luftgewehr ist ein legitimes Mittel wie das Gericht bereits entschieden hat.

        • Brian B
          Am 11. April 2023 um 12:10

          Das ist interessant. Ich habe mir das komplette Urteil durchgelesen und wundere mich sehr über die Auslegung des Gerichts, dass hier kein Verstoß gegen das Waffengesetz vorlag. Das es dem Grundstückseigentümer frei steht ein Objekt das seinen Kindern offensichtlich solche Angst macht, dass sie verzweifelt schreien vom Himmel zu holen steht außer Frage. Das er dies mit einer Schusswaffe tut halte ich für “mit Kanonen auf Spatzen schießen”…. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass es zur Allgemeinen Rechtsauffassung zählen kann, dass es dem Gesetzt entspricht wenn man in seinem Garten mit einer Druckluftwaffe in die Luft schießt, heißt es doch im Waffengesetz (frei aus dem Kopf): Es muss ein Kugelfang gegeben sein. Das Projektil darf das Grundstück nicht verlassen. Dies ist bei der Schussabgabe in die Luft nur schwerlich zu garantieren.

          Aber das Gericht hat so entschieden. Verwunderlich aber nun gut.

  20. Pascal
    Am 11. Januar 2019 um 18:33

    Ich fühle mich durch den Lärm beim Lesen am Strand belästigt.
    Sicher auch viele FKKler.

  21. Ike
    Am 29. November 2018 um 8:24

    Modellflugsport begeistert mich und auch eine kleine Drohne gehört dazu. Flächenflugzeuge betreibt man als Modellflugfan in einem Verein und ein zugelassener Modellflugplatz steht für die Ausübung des Hobbies zur Verfügung. Auch hier stimmt sich ein Drohnenpilot mit seinen Kollegen ab, wenn er sein Fluggerät starten möchte. So regelt man das und macht sich keine Feinde.
    Eine Drohne (hier nicht Tragflügelmodelle mit Kamera) haben den Reiz, auf engstem Luftraum operieren zu können und dem Piloten direkt (FPV) oder aufgezeichnet, neue Blickwinkel seiner Umgebung zu verschaffen. Drohnenpiloten, die ihr Modelll in der Nähe oder Sichtfeld von Menschen betreiben müssen sich immer die Frage stellen: Sind die Menschen über den Piloten und dem Zweck des Fluges informiert. Werden störende Geräusche erzeugt und evtl. Bilaufzeichnungen gemacht, die Menschen als Verletzung ihrer Privatsphäre betrachten können. Leider habe habe auch ich schon erlebt, wie ein Vater seinem Sohn auf einem Sportflugplatz (!) eine kleine Drohne vorführen wollte und dann das Modell eine ungewollte Bruchlandung auf der Start–/Landebahn des Flugplatzes machte. So etwas darf nicht passieren. Bitte fliegt nur an “safen” und erlaubten Orten und sprecht mit den Menschen, die euren Flug beobachten. In dem Sinne weiter trotzdem viel Spaß beim Fliegen eurer Drohnen.

    • Christian
      Am 11. Dezember 2022 um 17:15

      schon aus 10 m Höhe und aufwärts erkennst du niemanden mehr auf den Bildern (schon gar nicht wenn es dunkel ist),wie willst du dann jeden einzelnen Fragen ob er damit einverstanden ist?!

  22. Lnde
    Am 4. Juli 2018 um 15:24

    In meiner Nachbarschaft fliegen Drohnen. Ich fühle mich gestört und auch bedroht.

    • Angelo
      Am 12. September 2018 um 1:28

      In meiner Nachbarschaft fliegen ebenfalls Drohnen. Jedoch haben wir jede menge Feld und Acker vor der Tür. Ich fühle mich durch diese Drohnenflüge weder gestört noch bedroht.

    • Rolebo
      Am 27. August 2018 um 14:50

      Dann mal besser nicht nach draußen gehen. Oder abends durch die Stadt. Ist natürlich total sicher.

    • Drohni
      Am 12. August 2018 um 18:13

      Klar, die Drohnen fressen dich und dein Haus auf und setzten dich auf dem Mars wieder aus!

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