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Brauche ich eine Aufstiegsgenehmigung für meine Drohne?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bis zum Horizont – und weiter?

Die Aufstiegsgenehmigung für Ihre Drohne erhalten Sie bei der Landesluftfahrtbehörde.
Die Aufstiegsgenehmigung für Ihre Drohne erhalten Sie bei der Landesluftfahrtbehörde.

Besitzer einer Flugdrohne – oder besser gesagt eines unbemannten Flugobjekts – benötigen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der europäischen Drohnenverordnung bestimmte Nachweise, bevor sie eine Drohne im Luftraum nutzen dürfen.

So schreibt der Gesetzgeber unter anderem die Pflicht zur Kennzeichnung ihres Flugobjekts vor. Zudem benötigen die Piloten ggf. einem Kenntnisnachweis, der umgangssprachlich auch als Drohnenführerschein bezeichnet wird.

Doch ist für den Flug mit Drohnen auch eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich? Ab wann ist eine solche Aufstiegserlaubnis für Drohnen Pflicht? Was ist der Unterschied zwischen Allgemeinerlaubnis und Einzelgenehmigung? Und wie können Sie die Genehmigung eigentlich genau erhalten? Lesen Sie im Ratgeber mehr dazu.

FAQ: Aufstiegsgenehmigung für eine Drohne

Wann benötige ich eine Drohnen-Aufstiegsgenehmigung?

Eine Aufstiegsgenehmigung für die Drohne benötigen Sie, wenn diese in die Kategorie “Specific” oder “Certified” fällt. Eine Genehmigung kann zudem erforderlich sein, wenn Sie in einer Flugverbotszone fliegen wollen.

Wo kann ich eine Drohnen-Aufstiegsgenehmigung beantragen?

Sie können eine Aufstiegsgenehmigung für Drohnen bei der Landesluftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes beantragen. Welche Unterlagen Sie benötigen, lesen Sie hier.

Was kostet eine Aufstiegsgenehmigung für Drohnen?

Die Kosten für die Sondergenehmigung zum Drohnenflug variieren je nach Bundesland und können sich auf bis zu 500 Euro belaufen.

Aufstiegserlaubnis für Drohnen und Quadrocopter: Wann wird sie gebraucht?

Drohnenpiloten müssen nicht in jedem Fall eine Genehmigung vorweisen, wenn sie ihr unbemanntes Flugobjekt in schwindelnde Höhen steigen lassen wollen. Fällt das Fluggerät bzw. der Einsatz unter die Kategorie “Open”, benötigen Sie normalerweise keine Aufstiegserlaubnis für Ihre Drohne. Diese ist nur erforderlich, wenn das Fluggerät schwerer als 25 kg ist oder dieses außerhalb der Sichtweite zum Einsatz kommt. Wollen Sie Ihre Drohne bei Nacht fliegen, ist eine Aufstiegsgenehmigung für die Drohne seit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung nicht mehr Pflicht. Allerdings benötigen Sie weiterhin eine Aufstiegserlaubnis für Drohnen, wenn Flugverbote zum Beispiel über Menschenmengen, Kraftwerken, Gefängnissen oder Krankenhäusern bestehen.

Beachten Sie: Behörden, die mit Aufgaben zur Gewährung der Sicherheit betraut sind, benötigen auch keine Aufstiegsgenehmigung, wenn ihre Drohne mehr als fünf Kilogramm wiegt. Zu diesen Behörden zählen unter anderem die Polizei, die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder das Deutsche Rote Kreuz.

Wer erteilt laut Vorschriften eine Aufstiegsgenehmigung für Drohnen?

Wollen Sie für Ihre Drohne eine Aufstiegserlaubnis beantragen, so sollte Ihr erster Weg zur Landesluftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes führen. Denn diese ist dafür zuständig, Ihnen die Erlaubnis zum Flug zu erteilen.

Normalerweise ist dazu das Ausfüllen eines entsprechenden Antrags notwendig, der Ihnen von Ihrer Landesluftfahrtbehörde zur Verfügung gestellt wird. Sie sollten beachten, genügend Zeit für die Bearbeitung des Antrags einzuplanen. Dieser Zeitraum nimmt etwa zwei bis vier Wochen in Anspruch.

Aufstiegsgenehmigung für eine Drohne: Kosten der Prozedur

Eine Drohne benötigt eine Aufstiegserlaubnis, wenn sie mehr als fünf Kilogramm wiegt.
Eine Drohne benötigt eine Aufstiegserlaubnis, wenn sie mehr als fünf Kilogramm wiegt.

Die Kosten, die für eine Drohne und die Aufstiegsgenehmigung anfallen, unterscheiden sich je nach Bundesland, belaufen sich auf bis zu 500 Euro.

Unterschieden wird dabei auch zwischen einer allgemeinen Erlaubnis und einer Einzelgenehmigung für Drohnen. Eine Allgemeinerlaubnis wird für einen längeren Zeitraum – zwischen einem und zwei Jahren – ausgestellt.

Eine Einzelgenehmigung ist nur für einen kurzen Zeitraum gültig – meistens bis maximal etwa zwei Wochen. Läuft Ihre allgemeine Aufstiegserlaubnis ab, so können Sie diese noch vor Erreichen des Enddatums verlängern lassen.

Diese Kosten sind meist geringer als bei erneuter vollständiger Beantragung der Aufstiegsgenehmigung für Ihre Drohne. Normalerweise müssen zur Antragstellung unter anderem folgende Unterlagen vorliegen bzw. eingereicht werden:

  • Nachweis über Haftpflichtversicherung, die Flüge von Drohnen mitversichert
  • Datenblatt der Drohne
  • Kenntnisnachweis
  • Persönliche Daten des Piloten sowie Angaben zum Zweck des Fluges (Kamera- oder Videoflug)
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Eine Erlaubnis wird bei der Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt, in dem Sie die Drohne steigen lassen wollen. Die Aufstiegserlaubnis für die Drohne ist demnach auch erstmal nur in diesem Bundesland gültig. Wollen Sie Ihr unbemanntes Flugobjekt in einem anderen Bundesland starten lassen, so muss dieses Ihre Genehmigung erst anerkennen. Dies sollten Sie bedenken, bevor Sie die Drohne verwenden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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23 Kommentare

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  1. Harvey
    Am 22. August 2023 um 12:17

    Hallo,
    braucht man für eine kleine Drohne (versichert, registriert, unter 250g, nicht gewerblich) eine Aufstiegsgenehmigung oder sonstige Genehmigung um z.B. über einen öffentlichen Platz in der Stadt (keine Veranstaltung) oder an bzw. über Sehenswürdigkeiten zu fliegen um Aufnahmen (Foto/Video) für einen Social Media Account zu machen?

    • René
      Am 10. Dezember 2023 um 9:35

      Wenn dort keine Kontrollzonen, Flug verbotszonen sind dann ja.

  2. Christoph S
    Am 23. Mai 2023 um 21:57

    Wie sieht es mit Gewerblichen Flügen aus, müssen diese auch noch angemeldet werden?

  3. Dimitrios M
    Am 10. April 2023 um 14:24

    Hallo habe eine Frage. Besitze die DJI Mavic 3 Classic . Sie hat die C1 Klassifizierung.
    Würde gern eine Aufnahme über meine Ort machen (kleine Ortschaft ca. 5000 Bewohner ) von eine höhe von 100 m machen.
    Brauche ich eine Aufstiegsgenehmigung, kostet mir das etwas und wo kann ich es beantragen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Dimi

    • Alexander P
      Am 27. Juni 2023 um 21:33

      Guten Tag.
      Als aller erstes sollte man für diese Drohne einen A1/A3 Schein besitzen um sie überhaupt fliegen zu dürfen.
      Als nächstes muss die Drohne gemeldet sein. Diese Drohne wiegt über 249g. Das heißt ohne diese beiden Sachen darf sie nicht genehmigt sein.

      Dann als nächstes darf man über Grundstücken nicht fliegen ohne Erlaubnis. Wenn man einen A2 Führerschein hat, dann darf man inner Orts fliegen mit Erlaubnis von den Grundstückeigentümern die man überfliegt. Sie dürfen dann bis 120m hoch fliegen. Sollten Sie sich in der nähe eines Flughafens oder Flugplatz befinden, brauchen Sie 1500m Abstand zum Flugplatz.

  4. Max
    Am 4. Februar 2023 um 15:48

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich möchte eine 25 kg schwere Farmdrohne fliegen, in welche Kategorie fällt sie? Welche Erlaubnis benötige ich, um sie auf Farmen unter 5 Metern und in der Nacht zu betreiben. sollte ich sie registrieren? wo kann ich eine Kategorie und alle Genehmigungen bekommen?

  5. luftboss
    Am 15. Oktober 2020 um 22:14

    Es heißt per Verordnung, dass man nicht über Wohngrundstücke fliegen darf.
    Wie sieht es auf öffentlichen Plätzen oder Straßen Innerorts ohne Menschenansammlungen aus, beispielsweise mit der DJI Mavic Mini (249g /mit Kamera) ?

    • H Wiedemann
      Am 21. Oktober 2021 um 10:55

      Hallo,

      wer sagt mir (kann ich erfragen) ob über privaten Gelände ein Genehmigung für Drohnenflug vorliegt?

      H. Wiedemann

      • bussgeldkatalog.org
        Am 17. November 2021 um 10:54

        Hallo H. Wiedemann,

        sie können die Aufstiegsgenehmigung für Drohnen bei der Landesluftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes erfragen.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Manuel
    Am 9. September 2020 um 19:11

    Die Frage ist explizit ab wann brauche ich den Kenntnisnachweis über eine Drohne und ab wann muss ich eine Aufstiegs Genehmigung einholen.

    • René
      Am 10. Dezember 2023 um 9:39

      Ein Kenntnis Nachweis ist momentan nur für Drohnen über 249 Gramm notwendig. Eine Aufstiegsgenehmigung ist nur zu beantragen falls die Drohne in einer (meist) Kontrollzone oder Flugverbotszone gestartet werden sollte.

  7. HILGER S.
    Am 15. August 2020 um 10:33

    Habe eine Drohne Mavic2 900 g schwer. Wenn von meinem Startpunkt. EIGENTÜMER Hundert Meter hoch fliege und dann vorwärts über Wohngrungstücke fliege,ohne Kamera aufzeichnung,und Fotos. Darf man das. ?Habe eine Ausnahme Genehmigung beantragt. Für das Vorhaben.

  8. Stephan
    Am 29. Juli 2020 um 21:17

    Doch, sie muss registriert werden, wenn das Startgewicht über 250g beträgt oder/und sich eine Kamera an Botd befindet. Da die Mavic Mini eine Kamera an Bord hat, ist sie zu registrieren. Vielfach vergessen wird auch die Tatsache, das ein zusätzlicher Filter oder auch Aufkleber die Mini auf über 250g bringen.

    • Frank H.
      Am 19. Oktober 2022 um 15:13

      Jeder Pilot einer Drohne fliegen möchte, die kein Spielzeug ist (also z.B. eine Kamera an Bord hat), muss eine Haftpflichtversicherung für die Drohne haben und sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren.
      Bei Drohnen unter 250g ist lediglich kein Kenntnisnachweis erforderlich, jedoch auf jeden Fall empfehlenswert.

  9. Jonas
    Am 9. Mai 2020 um 23:45

    Nein muss man nicht da die Drohne unter 250g wiegt.

  10. D
    Am 30. April 2020 um 0:09

    JA, wenn die Startmasse mehr als 0,25 kg beträgt oder bspw. eine Kamera hat.

  11. Drone Pilot
    Am 7. April 2020 um 11:47

    Nein wenn du dich an die regulären Auflagen hältst , sprich nur in erlaubten Gebieten fliegst, brauchst du bei der Mavic Mini (unter 250g)keine extra Genehmigung.

  12. RaspiTV
    Am 22. Januar 2020 um 16:49

    Muss man die Mavic Mini Registrieren?

    • Tonio
      Am 8. November 2021 um 1:01

      Hallo! Ich fliege eine DJI Mini 2 Drohne (unter 250g)! Ich wohne in einem Naturschutzgebiet. Darf ich ohne Aufstiegsgenehmigung über meinem Grundstück fliegen?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 13. Dezember 2021 um 11:41

        Hallo Tonio,

        da Sie in einem Naturschutzgebiet wohnen, wenden Sie sich am besten an die Landesluftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Immo J.
    Am 26. Dezember 2017 um 19:35

    Hallo, mein Nachbar beschenkte sich zu Weihnachten auf eine ganz besonderes Weise, mit einer Drohne und probierte diese gleich am 2. Feiertag aus. Er flog mit seiner Drohne gleich über mehrere nachbarschaftliche Gründstücke ( auch über unseres) hinweg. Muss ich mir das gefallen lassen? Wie weiß ich, dass das alles rechtens ist, ob er beispielweise eine Aufstiegsgenehmigung hat oder sich möglicherweise eine Kamera an “Bord” befindet usw. Wie kann oder muss ich mich verhalten? Für mich ist die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig.

    • Alex Z.
      Am 1. Juli 2018 um 23:44

      Erstmal locker bleiben. Zivile Drohnen sind weitaus weniger zu einer Überwachung fähig, als in den Medien dargestellt. Deinem Nachbar wird es ganz einfach in den Fingern gejuckt haben, sein neues Spielzeug einmal auszuprobieren – wer mag es ihm verdenken? Einfach freundlich bei der nächsten Gelegenheit ansprechen, erklären, dass es bei Dir unbehagen auslöst, wenn er damit über Deinem Grundstück fliegt und weiterleben. Wenn Du dann in Zukunft mal die Drohne hörst, nicht direkt Panik bekommen und auf Dich beziehen, da der Nachbar sicher mehr damit kämpft, nicht in einen Baum zu geraten, statt Dich zu bespitzeln. Und so lange er nicht direkt vor Deinen Fenstern schwebt, sieht er nicht wirklich mehr, als was er ohne Drohe sehen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 12:35

      Hallo Immo,

      über Wohngrundstücken ist der Betrieb in der Regel nicht zulässig, wenn die Startmasse mehr als 0,25 kg beträgt oder bspw. eine Kamera hat. Wenden Sie sich bei Fragen an einen Anwalt, da wir keine individuelle Rechtsberatung geben können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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