Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid aus den Niederlanden: Reiselust vs. Strafzettelfrust

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.

Neben Käse, Tulpen und Clogs sind Windmühlen eines der bekanntesten Symbole der Niederlande. Rund 1.000 dieser Bauwerke werden in Deutschlands Nachbarland nach wie vor betrieben.

Eine beachtliche Zahl also, die so manchen Touristen ins Staunen versetzt, wenn er auf einem der sich insgesamt über 15.000 Kilometer erstreckenden Radwege das Land erkundet.

Der größte Hafen der Welt in Rotterdam sowie die 1281 Brücken locken jährlich viele Reisende an. Insbesondere aus Deutschland lässt sich die Strecke problemlos mit dem Auto bewältigen, doch sollten hierbei bei holländischen Verkehrsregeln nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann nämlich mit seinen hohen Summen die Urlaubsstimmung im Nu kippen. Was Sie bei einem Bußgeldbescheid aus Holland beachten sollten und welche Verstöße die Behörden aus dem Ausland auf einem solchen Strafzettel aus Holland ahnden können, erfahren Sie hier.

FAQ: Bußgeldbescheid der Niederlande

Muss ich einem Bescheid aus den Niederlanden nachkommen?

Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.

Wie lange habe ich Zeit, um die Forderungen zu begleichen?

In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.

Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?

Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.

Verkehrsverstöße im Nachbarland: Das sollten Sie wissen

Betört von dem Duft der abertausenden Tulpen und inmitten einer beschwingten Erkundungstour der holländischen Lande kann es geschehen, dass ein deutscher Tourist für einen Schnappschuss am Straßenrand einen Parkverstoß begeht.

Wird dieser nach niederländischen Recht geahndet, stellt das in Leeuwarden ansässige Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB; zu Deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) im Auftrag der Justizbehörde einen Bußgeldbescheid der Niederlande aus.

Teilweise können jedoch vereinzelte Gemeinden ebenso andere Inkassobüros mit dieser Aufgabe betrauen.

Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn ein deutscher Urlauber einen solchen Bußgeldbescheid der Niederlande erhält: Einspruch oder bezahlen.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.

Der Verkehrssünder sollte sich nicht zu lange bitten lassen, den Bußgeldbescheid aus Holland zu bezahlen. Wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass ein säumiger Verkehrssünder schließlich sogar mehr zahlen muss.

Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Fahrverbote oder Punkte gelten nur in dem Land, indem die Sanktion erteilt wurde.

Holländische Halterhaftung

Wenn sich der Spross das Familienauto für einen Holland-Trip leiht, sollte er sich besser keine Geschwindigkeitsübertretung leisten. Denn im Zweifel werden dann Vater oder Mutter zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei einem Bußgeldbescheid der Niederlande nämlich die Halterhaftung. Es werden daher auch nicht die Fahrer, sondern die Kennzeichen der Autos von Radaranlagen auf einem Blitzerfoto festgehalten.

Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.

Wie hoch können Bußgelder in den Niederlanden sein?

Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.
Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.

Insgesamt sind die Bußgelder und Strafen in den Niederlanden recht drastisch, weshalb sich Touristen stets vorab über das geltende Recht informieren sollten. So können Halteverbote mit 100 Euro geahndet werden.

Geschwindigkeitsübertretungen können auf Summen von über 300 Euro ansteigen und auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz sowie die Trunkenheit am Steuer ziehen mindestens 310 bzw. 300 Euro eine immense Summen nach sich.

Hat der Fahrzeugführer seinen Fahrzeug- oder Führerschein vergessen, muss er dies mit 45 Euro oder 100 Euro büßen.

Sehen Sie hier eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande, die sündige Verkehrsteilnehmer außerdem treffen können:

VerstoßBußgeld
beim Abbiegen nicht geblinkt100 Euro
Missachtung der Gurtpflicht150 Euro
Missachtung eines Durchfahrverbotes250 Euro
Handy am Steuer350 Euro (bei Gefährdung bis zu 2.000 Euro)
Gefährdung von Fußgängern am Zebrastreifen410 Euro
Wendevorgang auf der Autobahn410 Euro

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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179 Kommentare

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  1. Sabine
    Am 17. Dezember 2020 um 11:42

    Hallo, wir haben jetzt ein Nacherhebungsbescheid für Parkgebühren aus Maastricht bekommen. Das angebliche Vergehen ist über 2 Jahre her. Wir waren ein Wochenende dort uns es kann sein, dass wir vielleicht nicht direkt morgens ein Ticket gezogen haben, aber wir haben für jeden Tag ein Ticket gezogen. Zu den 62 € Bußgeld wurden uns auch noch 14 € Parkgebühren in Rechnung gestellt. Ist das alles rechtens bzw. wann tritt die Verjährung ein?

  2. Siegfried W
    Am 12. November 2020 um 19:42

    Der Parkautomat in Deventer (Holland) ließ sich mit meiner ganz normalen EC-Karte nicht bedienen, es ging um 1 (in Worten: einen) Euro.
    Der Parkplatz war nur halb voll, ich habe also trotzdem dort geparkt.
    Bei der Rückkehr ein “Strafzettel” am Scheibenwischer. Das war am 16. August 2019, ja richtig, 2019!
    Den Bescheid über 63,70€ habe ich dann jetzt nach fast 15 Monaten bekommen (08.Nov.2020).
    Eine seltsame Art der Strafverfolgung; Verhältnismäßigkeit und Ermessensspielraum sind wohl unbekannt, und zwar im Einzelfall wie auch im Bußgeldkatalog. Schaut mal rein wenn ihr euch gruseln wollt.
    Mein direkt nach der “Tat” noch -wenn auch geringes- vorhandenes Einsichtsvermögen ist jedenfalls in der Zwischenzeit längst verflogen.
    Ich werde trotzdem zahlen, denn sonst droht eine erhebliche Anhebung des Bußgeldes. Widerspruch ist möglich aber zwecklos.
    Der “Erfolg”: Nach Holland nur noch wenn es nicht zu vermeiden ist. Was einem so an unbewussten kleinen Fahrfehlern mal passieren könnte ist einfach zu teuer.
    Schade, denn die Leute dort mag ich sehr!

  3. A Illg
    Am 6. November 2020 um 10:19

    Guten Tag,

    ich habe 2 Bußgeldbescheide aus NL bekommen. Für falsches Parken am Samstag und nochmal separat auf einem anderen Platz am Sonntag.
    Der WItz ist, dass ich am Samstag sogar Parkgebühren bezahlt habe, aber vielleicht nicht genug.
    Am Sonntag bin ich davon ausgegangen, dass keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Daher habe ich auch keine bezahlt.

    Die Parkgebühren von jeweils 3,85 € werden jetzt mit einer Bearbeitungsgebühr von jeweils 64,50 €, also insgesamt für jeden Tag 68,50 € gefordert.

    Eigentlich bin ich somit unter den 70 €, ab denen ein Verstoß erst geahndet wird (so wie ich hier gelesen habe).
    Zudem wurde ein Fehler in meinem Namen geschrieben, und zwar LLLG, anstatt ILLG.

    Was kann ich tun? Muss ich es bezahlen, kann ich dort anrufen und das versuchen zu klären, oder kann ich es gar anfechten wegen dem Fehler im Namen?

    Wird es evtl. fallen gelassen, weil ich unter den 70 € bin? Was empfehlen Sie zu tun?

    Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antwort

    A Illg

  4. Vera
    Am 17. September 2020 um 17:25

    Hallo,

    wir waren am WE in Scheveningen/Den Haag und hatten unser Auto von Fr bis So in einem Wohngebiet geparkt und nicht mehr benutzt. Ab 13 ist es dort kostenpflichtig. Fr und Sa hat es mit dem Bezahlen per Karte auch gut funktioniert. Am So haben wir auch 3,40€ für 2 h bezahlt, zumindest haben wir das gedacht. Auf der Quittung stand die Zeit und der Betrag, leider hatten wir nicht das Wort „abgebrochen“ gesehen und so dummerweise 1,5 Stunden (waren halb drei am Auto) unbezahlt geparkt. Als wir ankamen hatten wir eine Kralle am Reifen. Um davon befreit zu werden mussten wir vor Ort tatsächlich 375€! bezahlen. 68,45 € Strafe und 306€ für die Kralle. Das ist doch absolut unverhältnismäßig. Es war kein Parkverbot, kein Behindertenparkplatz und auch sonst haben wir niemanden behindert. Können wir im Nachhinein etwas tun? Habe den Zettel mit „abgebrochen“ noch und ein Foto mit meiner Armbanduhr wegen der Zeit und der Kralle…
    Danke für eine Antwort
    Vera

  5. Heidrun
    Am 27. August 2020 um 14:36

    Wir haben im Juli in Amsterdam am Bahnhof Sloterdijk geparkt und einen Tages-Parkschein für 15€ bezahlt. Am Automaten habe ich auch ordnungsgemäß mein Kennzeichen eingegeben. Es endet mit der Zahlenfolge 1711.
    Als wir vor Ablauf der Parkzeit wiedergekommen sind, hatten wir ein Ticket. Das Scanfahrzeug hat mein Kennzeichen falsch erfasst. Auf dem Knöllchen steht als Zahlenfolge 177. Natürlich konnte dieses Auto nicht im System gefunden werden… Das Knöllchen kostet 62,50€.
    Ich weigere mich, die Gebühr zu bezahlen. Ich habe ja bezahlt. Der Fehler liegt nicht bei mir. Ich habe von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht un innerhalb der 6 Wochen unter der angegeben Internetadresse Widerspruch eingelegt.
    Wird das Verfahren eingestellt?

  6. Stephan
    Am 7. August 2020 um 14:10

    Hallo,
    wie ist es mit der Zustellung der Bußgeldbescheide aus den Niederlanden, also vom CIJB? Handelt es sich um einen einfachen Brief? Dann hätte die niederl. Behörde ja gar keinen Zugangsnachweis. Oder ist der nach niederl. Recht nicht nötig?
    Vielen Dank, Stephan

  7. Marc S.
    Am 20. Juli 2020 um 10:00

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage. Ich war am Samstag in Venlo und bei Ausfahrt aus dem Parkhaus sollte man wohl auf einmal nur nach links statt nach rechts abbiegen. Es standen zwar zwei Hütchen, aber nur links am Straßenrand, es war nicht die ganze Spur gesperrt. Weil für mich nicht ersichtlich war, daß das rechts abbiegen verboten ist hab ich es dann gemacht. Darauf kam direkt einer in Warnweste und forderte mich auf wieder zurückzufahren und links abzubiegen, was aber nicht ging, weil die anderen Autos hinter mir bereits nachgerückt waren. Da meinte der ich bekomme Post nach Hause.
    Ist das realistisch oder nur ne Drohung und wenn ja, was kostet das?

    Vielen Dank im Voraus

  8. Jürgen
    Am 8. Juni 2020 um 9:08

    Parkgebühren in Enschede
    Wie zu lesen scheint es in den Niederlanden Masche zu sein, Urlauber zu suggerieren es gäbe kostenfrei Parkplätze. Ich habe in Enschede in der Oldenzaalsestraat geparkt, auf einem neben der Fahrbahn markierten Parkplatz. Eine Zahlungsaufforderung war zwischen der letzten und folgenden Querstraße nicht zu finden. Dennoch gabs ein Knollen – kein Knöllchen- von lockeren 67.60.-
    Ich werde Widerspruch einlegen und wenn ich zahlen muss sage ich an dieser Stelle nur eines. ICH KOMME NICHT NOCH EINMAL NACH ENSCHEDE ZUM SHOPPEN!!! KANN MEINE KOHLE AUCH GERNE WO ANDERES UNTER DEN LEUTEN VERTEILEN.
    Cheerio

    • Mirdoch egal
      Am 10. April 2024 um 20:11

      So sehe ich das auch. Ich soll 317€ für 25 km/h bezahlen. Bin gespannt wie viele Knöllchen in den nächsten Wochen noch kommen… (Kotz)

      Schade, aber so mache ich keinen Urlaub mehr in Holland!

  9. Bo
    Am 18. April 2020 um 23:58

    Hallo ich habe heute ein brief bekommen ohne Foto,ohne Namen, mit einem mir unbekannten Kennzeichen nur die Postialische adresse stimmt aber als Name steht eine Firma auf dem Briefkopf. Die es gar nicht gibt. Nun wollen die da es angeblich der zweite Zustellversuch ist 85€. Für eine Geschwindigkeits übertretung von 5 kmh. Noch zu einer zeit in der wir gar nicht dort waren.
    In unserem Haus haben wir nur ein zwei Parteien Haushalt. Was sollen wir tun ?

  10. Reinhold N.
    Am 23. Januar 2020 um 15:18

    Grüß Gott,
    ich habe zwei Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretung in Holland erhalten, beide am gleichen Tag.
    Auf dem Bescheid wird darauf hingewiesen, dass man auf [Link von Redaktion entfernt] ein Foto anfordern kann. Dies setzt jedoch eine Online-ID des Personalausweises voraus, was ich nicht habe.
    Frage: Welche alternative Möglichkeit gibt es ein Foto anzufordern?
    Vielen Dank für vorhandene Informationen dazu.

  11. Anette
    Am 16. Januar 2020 um 14:09

    Hallo,
    ich habe auch mal ein Ticket bekommen. Ich parkte auf einem Supermarkt – Parkplatz in Noordwijk. Behindertenausweis (meines Sohnes) rausgelegt, aber Parkscheibe dazu vergessen. Hier in Deutschland braucht man keine und man kann ja auch auf “normalen” Parkplätzen damit Parken. Ich hatte mich extra vorher bei so Knöllchenheinis erkundigt, was ich alles rauslegen muss und wo ich mit dem B.-Ausweis überall parken darf. Das hatte auch jahrelang so geklappt und plötzlich hatte ich eben das besagte Knöllchen in Höhe von 63,– für nur wenige Minuten.
    Ein paar Wochen später bekam ich Post und ich legte Widerspruch ein. Ich hörte lange nichts und dachte, das hätte sich erledigt. Dann kam die Mahnung plus Mahngebühr sollten es um die 80,– sein. Ich bezahlte erst mal sofort, erklärte aber nochmals (per Email), dass ich ja Widerspruch eingelegt hatte (Einshreiben per Rückschein sogar). Die haben sich entschuldigt und mir alles zurück erstattet.

    Also Leute, es lohnt sich alle Male Widerspruch einzulegen.
    Grüße

  12. Tim
    Am 19. Dezember 2019 um 1:40

    Hallo,
    Ich würde an 6.11.2019 auf der N237 Napoleonsbaan Noord geblitzt. Da ich noch in der probe zeit bin hier die frage. Kann es passieren da ich die Geschwindigkeit nicht genau weiß ( höchstens 25kmh zu viel) das ich ein Aufbauseminar sowie eine Punkt in flensburg erhalte? Habe bisher gelesen das die Punkte nur kommen wenn man in DE geblitzt wird da es ein deutsches register ist. Ist dies korrekt das ich in Holland keinen Flensburger Punkte sammeln kann?
    Mfg
    Tim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:19

      Hallo Tim,

      deutsche Gesetzgebung kann nur auf deutschem Bundesgebiet durchgesetzt werden. Verkehrsverstöße in den Niederlanden können lediglich nach niederländischem Recht geahndet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • FREY
        Am 18. August 2023 um 13:50

        Wir waren 12.8.2023 mit Wohnmobil in Röermond. PARKPLATZ Qutletcenter. Schranke war offen. Wir gingen an den Parkautomat bezahlten 5 Euro mit Bankkarte. Als wir zurückkamen knapp 2 Stunden stand ein Ordnungshüter da und machte uns ein Knöllchen obwohl wir bezahlt hatten. Die Summe 75.Euro.Also das fanden wir nicht in Ordnung. Bezahlt und werden bestraft. Ich muß dazu sagen der Automat haben wir keine Quittung rausbekommen..Aber wir hatte mit Bankkarte 5 Euro bezahlt. Wenn es auch anderen nicht weh tut aber uns tue 75 Euro weh. Obwohl es nicht unsere Schuld wae. RÖERMOND ist sehr schön und wir wollten im Oktober noch mal hin nur jetzt nicht mehr wir sind halt enttäüschg

        • Harald
          Am 4. November 2023 um 11:02

          Hallo,
          ein Vorgang der zu einigen anderen hier passt.
          in Kürze, Oostkappelle / Parkplatz Randduinen 08.04.2023, Auto abgestellt, zum Parkscheinautomaten, drei Personen vor mir,
          plötzlich sagte meine Frau, da ist eine Beamtin, die verteilt Knöllchen. Gut, wir waren dann dran, Parkschein um 15.32 h gezogen, direkt zum Auto, Knöllchen dran Uhrzeit 15.28h. Ich hab direkt eine Mail geschrieben, Reaktion, warten Sie den Brief ab. Brief kam 16.6., 75,30 EUR. Einspruch, wurde am 2.10. (!) abgwiesen. Begründung der Verwaltung:
          “Die Überprüfung des Fahrzeugs und die tatsächliche Ausstellung eines Parksteuerbescheids nehmen einige Minuten in Anspruch, so dass ausreichend Zeit für den Kauf eines Parkscheins bleibt. Bei der Erstellung eines Zusatzbescheids schaut der Parkkontrolleur auch bei den Parkwächtern nach, ob gerade jemand dabei ist, einen Strafzettel zu kaufen. Zum oben genannten Zeitpunkt sah der Parkkontrolleur niemanden an den Parkuhren im Randduin-Gebiet.”
          Nachfrage von mir, wie das denn mit den 4 Minuten unterschied zu vereinbaren ist, Antwort:
          “Unter einigen Minuten versteht man die Anzahl der Minuten, die zwischen 3 und 10 Minuten variieren kann.
          Sobald der Steuernachtragsbescheid ausgestellt und abgeschlossen ist, gehen wir in Ihrem Fall vom Zeitpunkt 15:28 Uhr aus.
          Bis die Zusatzbescheinigung tatsächlich ausgestellt wird, dauert es aber noch ein paar Minuten, denn die Aufnahme von Fotos von Ihrem Fahrzeug und die Eingabe aller Fahrzeugdaten wie z. B. die Registrierung des Kennzeichens, die Farbe Ihres Fahrzeugs, der Parkplatz , wer der zuständige Vollstrecker etc. bearbeitet werden kann. Das bedeutet, dass der Parkwächter an Ihrem Fahrzeug bereits vor 15:28 Uhr angefangen haben muss, wodurch Ihnen tatsächlich mehr Zeit als die 4 Minuten Differenz für den Kauf eines Parktickets blieb.”
          In Summe, ich weis das es anders war, aber ich kann es nicht beweisen, wirkt auf mich sehr willkürlich, von daher zahlen, sonst wird es noch schlimmer. Losgelöst davon das ich im Moment keinen Fuß freiwillig nach NL setze bedeutet dies, erhöhte Aufmerksamkeit beim parken, bestens immer mit zwei Personen, einer kauft den Parkschein, der Fahrer kreist bis der Schein gekauft ist, erst dann KFZ abstellen.

  13. Uwe K.
    Am 30. Oktober 2019 um 7:03

    Jemand aus unserer Firma (GmbH) ist mit einem Fahrzeug (Transporter) geblitzt worden. Wir sehen aber nicht ein zu zahlen, da wir nicht wissen um wen es sich handelt. Können wir dagegen angehen und ein Foto verlangen? Es wäre ja total verrückt, wenn wir für alle Mitarbeiter die mal durch Holland fahren die Bußgelder übernehmen und wir werden wegen den Holländern auch kein Fahrtenbuch für unsere Transporter einführen.

  14. Treidler
    Am 25. September 2019 um 20:16

    Guten Abend, ich habe heute ein Bußgeldbescheid (CJIB) aus Holland erhalten. Außerorts gemessen. 80 km/h waren erlaubt bin 96 km/h gefahren nach Toleranz 93 also 13 km zu viel. Nun soll ich 119 Euro bezahlen. Was ich nicht verstehe ist, das im niederländischen Bußgeldkatalog für diese Geschwindigkeitsüberschreitung 20 € stehen.
    Wie kann das sein.?
    Vielen Dank vorab

  15. Jürgen
    Am 5. August 2019 um 7:37

    Hallo war vorige woche in Domburg / Holland.
    parkte im ort auf einem vorgesehenem parkplatz. hatte auch ein parkticket gelöst.
    mein sohn musste noch auf toilette in einem lokal, so dass die parkzeit um 20 minuten
    übeschritten wurde.
    ich bekam ein knöllchen über 65 € wegen abgelaufener parkzeit !!!
    muss ich das bezahlen ?
    da war ein zettel dabei ich soll direkt in der VV bezahlen etc…

  16. Robert
    Am 4. August 2019 um 22:40

    Eine Frage. Ich wurde 2016 in Venlo zwei mal geblitzt und habe auch eine Geld strafe bekommen. Habe sie nicht bezahlt . Danach Kamm die doppelte Summe auf mich zu habe sie auch nicht bezahlt .seit Oktober 2016 Kamm nichts mehr an kein Brief keine Forderung Nichts ….kann es sein das die Geld Strafe verjährt ist ????? Liebe grüße Robert

  17. Jörg
    Am 30. Juli 2019 um 17:26

    Hallöchen , Ich bin 2015 mal in Amsterdam gewesen und habe ein Strafzettel wegen falsch Parken bekommen Ca. 70 oder 80 € . Ich habe bisher
    keine Post aus den Niederlanden bekommen wo ich hätte was bezahlen müssen . Kann man sich irgendwie erkundigen ? oder ist das verjährt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:36

      Hallo Jörg,
      wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Behörde, die den Strafzettel ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Leila
    Am 16. Juni 2019 um 23:07

    Hallo,

    vor 3 Wochen wurde ich in Holland geblitzt. Mit Toleranzabzug bin ich angeblich 104 km/h in einer 80er Zone gefahren. Diese Strecke fahre ich jedoch seh häufig und auch diesen Blitzer kenne ich gut. Nun habe ich ein Foto beantragt und darauf ist das Auto lediglich von hinten zu sehen. Die Strafe beträgt265€ und somit kann die Strafe ab 70€ auch in Deutschland vollstreckt werden. Da auf dem Foto der Fahrer nicht zu sehen ist, ist diese Strafe meiner Meinung nach nicht rechtskräftig. Stimmt das?

    Liebe Grüße

  19. Beate
    Am 24. April 2019 um 18:10

    Hallo, wir waren in Sluis. Hatten bis 15:14 an der Parkuhr bezahlt. Da ich durch eine kürzlich zugezogene Verletzung starke Beschwerden beim Gehen hatte, kamen wir 18 Minuten zu spät zum Auto. 15:30 haben die das Ding ausgestellt und 32 waren wir da. War keiner mehr zu sehen. Als ob die gewartet hätten, bis die Zeit abgelaufen war. 64,20 Euro. Woher bekommen die unsere Adresse ? Was ist mit Datenschutz ? Mich ärgert das weil wir noch soviel Geld ausgegeben hatten. Und dann sowas.20 Euro hätte ich ja noch verstanden. Mein Mann hat geschrieben, dass wir nicht verstehen was da geschrieben steht. Es würden uns ja dann unter 70 Euro keine Probleme entstehen oder ? LG

  20. Dave
    Am 28. März 2019 um 16:58

    Guten Tag,

    habe heute ein Bußgeldbescheid (CJIB) aus Holland erhalten. 50 erlaubt angeblich 64 gefahren nach Toleranz 61 also 11 km zu viel dafür soll ich jetzt 104 Euro blechen. Mein Cousin aus USA war in der Zeit hier, deshalb habe ich ihm zu der Zeit mehrmals das Auto geliehen. Welche Optionen stehen mir jetzt zur Verfügung. Was muss ich beim Einspruch beachten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 11:46

      Hallo Dave,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Dieter
    Am 28. Februar 2019 um 8:07

    Hallo Zusammen,
    gestern (am 27.02.2019) bin ich auf der Autobahn in den Niederlanden an einer Stelle leider 60 km zu schnell gefahren (130 statt 70). Mit welchen Strafen muss ich rechnen, falls ich geblitzt wurde. Wie teuer kann es werden und muss ich auch mit einem Fahrverbot rechnen und wie lange könnte dies gelten?
    Vielen Dank

  22. Fatma
    Am 30. Dezember 2018 um 20:50

    Hallo eine Frage mein Mann hat ein knöllchen in Enschede bekommen ohne Angaben von Kontodaten auf der Rückseite steht das die Zahlubgsangaben auf dem beiligenden Zettel stehen wir hatten aber keinen Zettel bin jetzt ängstlich das eine Mahnung mit hohen Kosten dazu kommt was kann ich tuhen? Kann man da irgendwo anrufen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 16:45

      Hallo Fatma,

      wird ein Verwarngeld nicht bezahlt, versendet die Behörde in der Regel anschließend einen Bußgeldbescheid über die Ordnungswidrigkeit, dieser enthält dann alle Zahlungsmodalitäten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Volker K.
    Am 27. Oktober 2018 um 11:25

    Hallo,
    ich habe heute eine zweite Mahnung per Post vom Centraal Justitieel Incassovureau bekommen, da ich in den Niederlanden im Juni diesen Jahres 10 km/h zu schnell gefahren bin. (was ich auch nicht ausschließen kann).
    Allerdings habe ich im Vorfeld weder ein Bußgeldbescheid noch eine erste Mahnung erhalten. Wahrscheinlich sind diese Briefe an eine alte Adresse geschickt worden. Nun meine Frage: Muss ich die Mahngebühren bezahlen oder reicht es aus (mit dem Hinweis, dass ich bisher nicht informiert worden bin), nur die eigentliche Strafe + Verwaltungsgebühr zu überweisen?
    Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
    Volker Keydell

  24. Kerstin
    Am 23. Oktober 2018 um 15:40

    Hallo liebe Redaktion,

    meine Frage bezieht sich auf die Maßnahmen, die die niederländischen Behörden unternehmen, wenn sie das Auto/den Halter mit einem offenen Bußgeld in den Niederlanden antreffen, nachdem dieser erneut eingereist ist, aber das vorherige Bußgeld nicht gezahlt hat. Ich habe davon gehört, dass eine Parkkralle an den Reifen des Fahrzeugs gemacht wird. Stimmt das und was für andere Maßnahmen können einem noch widerfahren? Wie können die Polizisten/Ordnungsamtbediensteten überhaupt diese Fahrzeuge “finden”?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 11:32

      Hallo Kerstin,

      die Fahrzeuge werden durch eine Überprüfung des Kennzeichens gefunden. Ist der Halter anzutreffen, können die Beamten eine sofortige Zahlung fordern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. S.
    Am 4. Oktober 2018 um 9:06

    Hallo, wir waren gestern in V., haben in einer Hauptstraße geparkt vor einem großen Schild mit Parkscheiben Kennzeichnung für 2 Std. Wir sind um halb 2 angekommen und haben die Uhr auf 14 Uhr gestellt (man kennt es ja hier) und sind dann los. Um 15:45 kamen wir am Auto an und sahen den Strafzettel mit einem Bußgeld von lächerlichen 64€ inkl. Bearbeitungsgebühr. Auf diesem Strafzettel steht keine Uhrzeit wann denn die Politesse am Auto gewesen sein soll und was der ganze Mist überhaupt soll? Keine Bankverbindung oder ähnliches. Eine bodenlose Frechheit! Ich wünsche das den Nachbarn ebenso.

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