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Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid aus den Niederlanden: Reiselust vs. Strafzettelfrust

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.

Neben Käse, Tulpen und Clogs sind Windmühlen eines der bekanntesten Symbole der Niederlande. Rund 1.000 dieser Bauwerke werden in Deutschlands Nachbarland nach wie vor betrieben.

Eine beachtliche Zahl also, die so manchen Touristen ins Staunen versetzt, wenn er auf einem der sich insgesamt über 15.000 Kilometer erstreckenden Radwege das Land erkundet.

Der größte Hafen der Welt in Rotterdam sowie die 1281 Brücken locken jährlich viele Reisende an. Insbesondere aus Deutschland lässt sich die Strecke problemlos mit dem Auto bewältigen, doch sollten hierbei bei holländischen Verkehrsregeln nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann nämlich mit seinen hohen Summen die Urlaubsstimmung im Nu kippen. Was Sie bei einem Bußgeldbescheid aus Holland beachten sollten und welche Verstöße die Behörden aus dem Ausland auf einem solchen Strafzettel aus Holland ahnden können, erfahren Sie hier.

FAQ: Bußgeldbescheid der Niederlande

Muss ich einem Bescheid aus den Niederlanden nachkommen?

Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.

Wie lange habe ich Zeit, um die Forderungen zu begleichen?

In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.

Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?

Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.

Verkehrsverstöße im Nachbarland: Das sollten Sie wissen

Betört von dem Duft der abertausenden Tulpen und inmitten einer beschwingten Erkundungstour der holländischen Lande kann es geschehen, dass ein deutscher Tourist für einen Schnappschuss am Straßenrand einen Parkverstoß begeht.

Wird dieser nach niederländischen Recht geahndet, stellt das in Leeuwarden ansässige Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB; zu Deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) im Auftrag der Justizbehörde einen Bußgeldbescheid der Niederlande aus.

Teilweise können jedoch vereinzelte Gemeinden ebenso andere Inkassobüros mit dieser Aufgabe betrauen.

Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn ein deutscher Urlauber einen solchen Bußgeldbescheid der Niederlande erhält: Einspruch oder bezahlen.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.

Der Verkehrssünder sollte sich nicht zu lange bitten lassen, den Bußgeldbescheid aus Holland zu bezahlen. Wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass ein säumiger Verkehrssünder schließlich sogar mehr zahlen muss.

Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Fahrverbote oder Punkte gelten nur in dem Land, indem die Sanktion erteilt wurde.

Holländische Halterhaftung

Wenn sich der Spross das Familienauto für einen Holland-Trip leiht, sollte er sich besser keine Geschwindigkeitsübertretung leisten. Denn im Zweifel werden dann Vater oder Mutter zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei einem Bußgeldbescheid der Niederlande nämlich die Halterhaftung. Es werden daher auch nicht die Fahrer, sondern die Kennzeichen der Autos von Radaranlagen auf einem Blitzerfoto festgehalten.

Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.

Wie hoch können Bußgelder in den Niederlanden sein?

Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.
Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.

Insgesamt sind die Bußgelder und Strafen in den Niederlanden recht drastisch, weshalb sich Touristen stets vorab über das geltende Recht informieren sollten. So können Halteverbote mit 100 Euro geahndet werden.

Geschwindigkeitsübertretungen können auf Summen von über 300 Euro ansteigen und auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz sowie die Trunkenheit am Steuer ziehen mindestens 310 bzw. 300 Euro eine immense Summen nach sich.

Hat der Fahrzeugführer seinen Fahrzeug- oder Führerschein vergessen, muss er dies mit 45 Euro oder 100 Euro büßen.

Sehen Sie hier eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande, die sündige Verkehrsteilnehmer außerdem treffen können:

VerstoßBußgeld
beim Abbiegen nicht geblinkt100 Euro
Missachtung der Gurtpflicht150 Euro
Missachtung eines Durchfahrverbotes250 Euro
Handy am Steuer350 Euro (bei Gefährdung bis zu 2.000 Euro)
Gefährdung von Fußgängern am Zebrastreifen410 Euro
Wendevorgang auf der Autobahn410 Euro

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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175 Kommentare

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  1. hellmadi
    Am 26. April 2017 um 12:03

    Habe in Arnheim auf einen nicht abgegrenzten, für mich öffentlichen Parkplatz meinen Wagen abgestellt.
    Keine Parkuhr weit und breit, Parkschild (P) an der Einfahrt ohne irgend einen Zusatzinfo.
    Andere Fahrzeuge hatte auch keine Tickets hinter/ an der Scheibe zu sehen.
    Zögerlich mit Bauchweh bin ich trotzdem in die Stadt.
    Nach 2h wieder am Fahrzeug, Ticket für 90€ + 9€ Gebühr.
    Die Fee hat wohl hinter einem Busch gelauert, das Ticket war keine 5min nach dem Abstellen an der Scheibe. (Zeitangabe)

    Frage:
    Bezahlen??
    Welche Aktionen können die Holländer starten?

    Mich sehen die nicht mehr, versprochen.
    Wünsche mir, das selbe Vorgehen für die durchreisenden mit den gelben Schildern.

    Antworten erbeten.

    • Jumanji
      Am 18. Mai 2017 um 20:33

      Hallo. Und was hast du gemacht wegen des Tickets

      • Stefan A.
        Am 30. August 2017 um 18:54

        Hallo, das würde mich auch interessieren, – genau die gleiche Situation gehabt, nur am 01.08.17 … und heute kam Post. 90,- +9€ Gebühren. …hattest Du bezahlt oder Einspruch eingelegt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 10:24

      Hallo Hellmadi,

      das müssen Sie entscheiden. Grundsätzlich ist es möglich, dass das Bußgeld auch in Deutschland vollstreckt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Thorsten
    Am 24. April 2017 um 17:34

    Hallo ich habe auch mal eine frage

    Warum müsst ihr alle so wenig bezahlen wenn ihr in Holland geblitzt worden seit?

    Ich habe vor ein paar Tagen zwei Briefe aus Holland bekommen
    Einmal bei angeblich nur erlaubten hundert war ich mit Toleranzabzug 113 km/h unterwegs und muss 106 Euro bezahlen und bei dem zweiten auch angeblich nur hundert erlaubt,ich war mit Toleranzabzug 117 km/h unterwegs und muss 140 Euro bezahlen???
    Alles auf der Autobahn versteht sich und dir Holländer waren auch so schnell unterwegs
    Man sagte mir da ich ja kein holländisch kann,das auf der a2 wo das war tagsüber nur hundert erlaubt ist und die 120 was auf den schildern steht nur nachts gefahren werden darf??

    Was könnte ich da jetzt machen??

    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 10:03

      Hallo Thorsten,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Es empfiehlt sich, einen Anwalt, welcher sich im europäischen Verkehrsrecht auskennt, zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Abdullah
    Am 9. April 2017 um 20:38

    Guten Tag,

    Ich war am Wochenende mit dem Auto meines Freundes unterwegs in den Niderlanden. Dort wurde ich angehalten weil ich in eine Strasse gefahren bin, wo die Durchfahrt verboten war( Was an den etwas anderen Schildern als hier in Deutschland lag). Sie hat Bilder vom Kennzeichen gemacht sowie Bilder von meinem Führerschein. Nun frage ich mich wer dänn jetzt den Brief bekommt, ich als Fahrer oder mein Kollege als Halter?

    Wäre nett wenn ich eine genau antwort auf diese Frage bekommen könnte.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 8:23

      Hallo Abdullah,

      bei einem Bußgeldbescheid in den Niederlanden gilt in der Regel die Halterhaftung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • abdullah
        Am 10. April 2017 um 8:41

        Alles klar vielen dank.

  4. Michael
    Am 1. April 2017 um 10:57

    Hallo Zusammen,

    ich habe einen Bußgeldbescheid wegen der Übertretung der Geschwindigkeit auf der Autobahn aus den Niederlanden bekommen. 107 km/h statt 100 km/h, nach Abzug der Toleranz.
    Die Höhe des Bescheids, inkl. Gebühr, beträgt 50€.
    Muss ich nun widersprechen oder kann ich den Bescheid ignorieren, da er eh unter der 70€-Grenze liegt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 9:28

      Hallo Michael,

      natürlich haben Sie das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Bußgelder unter 70 Euro werden in Deutschland in der Regel nicht vollstreckt. Zahlen Sie das Bußgeld nicht, besteht die Gefahr, dass der Betrag verlangt wird, wenn Sie wieder in die Niederlande einreisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Elachen
    Am 1. Januar 2017 um 12:44

    Wir haben im Jahr 2011 einen Gebührenbescheid für parken im Halteverbot bekommen. Haben Einspruch eingelegt und es kam ein Urteil auf holländisch. Dies konnten wir natürlich nicht lesen und ich habe gebeten mir das Urteil auf deutsch zukommen zu lassen. Danach habe ich nie wieder was gehört. Ist es mittlerweile verjährt? Kann mir in Holland noch was passieren? Waten seitdem nicht mehr da.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 10:15

      Hallo Elachen,

      in der Regel können Verkehrsverstöße in den Niederlanden bis zu zwei Jahre verfolgt und 32 Monate nach Rechtskraft vollstreckt werden. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit dem Verkehrsrecht in den Niederlanden auskennt. Dieser kann Sie bezüglich der Verjährung und der Wiedereinreise beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Matus
    Am 1. Dezember 2016 um 21:47

    Hallo, ich habe ein bußgeldbescheid in höhe von 56€ bekommen, (bin 57km/h in 50km/h gefahren) (47€ sanktion + 9€ gebühr)
    das ist unter 70€. Was soll ich jetzt machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 11:41

      Hallo Matus,
      leider ist es uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt zu wenden. Grundsätzlich können Bußgelder erst ab einer Grenze von 70 Euro innerhalb des europäischen Auslandes vollstreckt werden. Wenn Sie sich dazu entschließen, das Bußgeld nicht zu zahlen, müssen Sie jedoch möglicherweise mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie wieder einmal in die Niederlande fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Udo
    Am 25. November 2016 um 9:16

    Hallo,
    was bedeutet “Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar.”
    – bedeutet dies Verstoß + Bearbeitungsgebühr oder NUR rein für den Verstoß ohne Bearbeitungsgebühr
    – wenn ich nicht zahle, bekomme ich ja Säumniszuschläge! Wenn dann die 70 € überschritten werden,
    ist es dann vollstreckbar?
    – wenn ich nicht zahle, was passiert dann bei einer Wiedereinreise ?
    Ist mein Kennzeichen oder mein Name auf einer schwarzen Liste ?
    Wie wird diese dann überwacht ? Was droht dann, wenn ich dann erwischt werde ?
    Eine Verjährung findet ja wohl nach NL Recht nie statt …

    Hintergrund:
    Ich wurde in NL auf einer Autobahn geblitzt. Angeblich hatte ich 128 km/h abzüglich Toleranz 124 km/h drauf.
    Diesen Vorwurf kann ich mir aber nicht erklären. Aufgrund der drastischen Strafen habe ich mich peinlichst an die Verkehrsregeln, insbesondere auch die Tempolimits gehalten. Meinem Beifahrer ist dies auch schleierhaft.
    Im Gegenteil: Wir kamen uns auf der Autobahn wie auf einem Autoscooter vor. Wir hielten uns ans Tempolimit und wurden von den NL Autofahrern mit deutlich höherer Geschwindigkeit rechts und links überholt und auch geschnitten, das wir dachten, gleich ist die Frontstossstange abrasiert. …

    So macht ein Besuch in NL garantiert keinen Spass. .. 😈

    Nachtrag:
    Auf der Autobahn waren 120 km/h erlaubt, also nach Abzug 4 km/h zuviel.
    Die dafür aufgerufene Summe empfinde ich schon als Wucher.
    Falls ich in Deutschland bei dieser Überschreitung überhaupt Post bekomme, kostet es hier 10 €.

    Wenn ich einen Fehler gemacht habe, zahle ich ja ungern, aber wenn man dich keiner Schuld bewusst ist … 😤

    • Nasir
      Am 18. Mai 2017 um 12:33

      Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Erlaubt waren 100, ich bin 123 gefahren und nach Abzug ergibt das 119 Km/h
      Ich soll jetzt 162€ zahlen.
      Da mein Bruder mit dem Auto dort unterwegs war und er sagt, dass er dort ständig von den Einheimischen überholt wurde und sich keiner Schuld bewusst ist, frage ic mich was passiert wenn ich nicht zahle?
      Können die in Deutschland einen Vollstreckungsbefehl durchziehen?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 24. Mai 2017 um 10:03

        Hallo Nasir,

        da das Bußgeld mehr als 70 Euro beträgt, ist dies in der Tat möglich und wahrscheinlich.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 11:53

      Hallo Udo,
      damit ist der gesamte Betrag gemeint, der im Bußgeldbescheid genannt ist. Die Bearbeitungsgebühr zählt also dazu. Übersteigt dieser Betrag eine Grenze von 70 Euro, kann er vollstreckt werden. Sollten Sie nicht zahlen und bei einer Wiedereinreise kontrolliert werden, werden vermutlich weitere Konsequenzen auf Sie zukommen. Wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, sollten Sie möglicherweise einen Anwalt hinzuziehen und Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Mersdonk
        Am 28. November 2017 um 14:53

        Da in Deutschland aus gutem Grund nur die Fahrerhaftung gilt (Schuldprinzip), kann ein deutscher Fahrzeughalter nicht in Deutschland wegen eines niederländischen Bußgeldes belangt werden, egal wie hoch es ist!
        Wenn er in die Niederlande fährt kann es nur zum Problem werden, wenn der Halter aufgrund der Höhe des Bußgeldes in ein Register eingetragen wurde, ansonsten passiert NICHTS!

        Nur mit Österreich besteht zur Zeit ein Rechtshilfeabkommen!

        Übrigens in den Niederlanden werden Verstöße von Niederländern in Deutschland solange in der Schublade des zuständigen Amtes bewahrt, bis die Verjährung eingetreten ist!

      • Thomas
        Am 17. Februar 2017 um 17:14

        Da ich auch gerade einen Bußgeldbescheid bekommen habe (100kmh erlaubt, gemessen 112kmh/korrigiert 108kmh), bleibt zu dem oben stehenden Dialog noch eine Frage:
        Gilt der ursprüngliche Betrag, bei mir 48+9=57 EUR, oder gilt der jeweils erhöhte Betrag aufgrund von Mahnungen?

        Bei mir sind zwei Mahnstufen angekündigt:
        1. Mahnung: der Betrag der Sanktion erhöht sich um 50%, also um EUR 24
        2. Mahnung: der Betrag der Sanktion inkl. Erhöhung erhöht sich um 100%, also um 72 EUR

        Danke im Voraus

        • bussgeldkatalog.org
          Am 20. Februar 2017 um 11:54

          Hallo Thomas,

          unseres Wissenstandes nach bezieht sich die Summe auf das ursprüngliche Bußgeld inkl. Bearbeitungsgebühren.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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