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Kurzzeitkennzeichen: Kosten und Versicherung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Das Wichtigste zum Kurzzeitkennzeichen

Anders als ein normales Autokennzeichen darf das Kurzzeitkennzeichen nur für bestimmte Fahrten verwendet werden.
Anders als ein normales Autokennzeichen darf das Kurzzeitkennzeichen nur für bestimmte Fahrten verwendet werden.

Seit 1998 gibt es das Kurzeitkennzeichen in Deutschland. Es löste als Überführungskennzeichen weitgehend das noch heute bekannte „Rote Kennzeichen“ ab. Letzteres gibt es nur noch für Händler und zur ausschließlich gewerblichen Nutzung. Die Autokennzeichen sind an das Fahrzeug gebunden. Das Kurzzeitkennzeichen kann genutzt werden, um …

  • Fahrzeuge zu überführen,
  • Test- und Probefahrten zu machen,
  • zum TÜV zu fahren.

Für die Anmeldung werden seit Frühjahr 2015 Fahrzeugpapiere und eine gültige Hauptuntersuchung (HU) benötigt. Ohne HU wird der Gültigkeitsbereich eingeschränkt, so dass das Kurzzeitkennzeichen nur in einem bestimmten örtlichen Radius mit bestimmten Zweck gültig ist.

FAQ: Kurzzeitkennzeichen

Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?

Das Kurzzeitkennzeichen ähnelt optisch dem normalen Kennzeichen, hat aber kein Eurofeld am linken Rand, sondern einen gelben Streifen an der rechten Seite mit einem Datum. Des Weiteren hat es eine blaue Stempelplakette und eine Nummerierung beginnend mit 03 oder 04.

Wie lange kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen fahren?

Die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens beträgt maximal 5 Tage. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wofür wird das Kurzzeitkennzeichen benutzt?

Es darf für Überführungs- und Probefahrten sowie zur Vorführung beim TÜV oder bei der DEKRA verwendet werden.

Was kann ein Kurzzeitkennzeichen kosten?

Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen fallen Kosten in Höhe von 13,10 Euro an. Darüber hinaus sind für die Herstellung der Nummernschildern und die Kfz-Versicherung weitere Ausgaben einzuplanen.

Gelbe Nummernschilder: So sehen sie aus

Das Kurzzeitkennzeichen hat die klassischen Maße wie ein Standardkennzeichen von einer maximalen Breite von 520 mm und einer maximalen Höhe von 130 mm. Allerdings befindet sich kein Eurofeld am linken Rand. Weiterhin sind auf dem Kurzzeitkennzeichen die Standard-Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks (Stadtkennung oder Landkreiskennung) wie „B“ für Berlin oder „HH“ für Hamburg aufgeprägt. Diesen folgt eine Nummer, die mit „03“ oder „04“ beginnt. Die Stempelplakette ist blau und entspricht in der Regel der Zulassungsplakette des jeweiligen Bezirks.

Auffälligstes Merkmal ist der rechte Streifen auf dem Kurzzeitkennzeichen. Dort ist mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund der Gültigkeitszeitraum vermerkt. Aufgeprägt ist nur das Enddatum in drei Zeilen mit je zwei Stellen. Es wird von oben nach unten gelesen und folgt der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr. Eine Nutzung nach Ablauf dieses Datums ist nicht zulässig.

Das gelbe Kennzeichen ist anders als die gewerblich genutzten roten Nummernschilder an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Das bedeutet, dass zwischen verschiedenen Fahrzeugen nicht gewechselt werden darf.

Kurzzeitkennzeichen Aussehen: Es gibt kein Eurofeld am linken Rand. Auffälligste Merkmal ist das gelbe Feld am rechten Rand mit Enddatum in schwarzer Schrift.
Kurzzeitkennzeichen Aussehen: Es gibt kein Eurofeld am linken Rand. Auffälligste Merkmal ist das gelbe Feld am rechten Rand mit Enddatum in schwarzer Schrift.

Abgrenzung zum roten Kennzeichen

Noch immer herrscht einige Verwirrung darüber, welches Kennzeichen für einfache Überfahrten das richtige ist. Das gelbe Nummernschild gibt es erst seit Ende der 90er. Zuvor waren rote Kennzeichen gebräuchlich. Im § 16 FVZ heißt es:

Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt.

Nun könnte vermutet werden, dass das rote Nummernschild für alle Fahrzeuge geeignet wäre, die nicht angemeldet sind bzw. nicht zugelassen. Es ist üblich, das eigene Kfz vor Verkauf stillzulegen, bevor es dem neuen Eigentümer anvertraut wird. Allerdings sind die roten Kennzeichen nicht für den Privatgebrauch zugelassen. Wer sie dennoch nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Privatleute müssen auf das Kurzzeitkennzeichen ausweichen.

Das rote Kennzeichen ist nur für gewerbliche Autohändler gedacht, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Für die Händler wäre es bei der Vielzahl von Fahrzeugen praktisch kaum realisierbar, für jedes ein Kurzzeitkennzeichen erstellen zu lassen. Das rote Nummernschild stellt für die Autohändler hauptsächlich eine Kosten- und Bürokratieersparnis dar.

Kurzurlaub mit 5-Tages-Kennzeichen
Ein Kurzurlaub mit dem 5-Tages-Kennzeichen ist nicht zulässig. Dafür ist ein Saisonkennzeichen notwendig.

Kurzzeitkennzeichen – wann sind sie gültig?

Die Kurzzeitkennzeichen gelten maximal fünf Tage, weshalb sie umgangssprachlich auch als 5-Tage-Kennzeichen bezeichnet werden. Es ist ausschließlich erlaubt, sie zur Fahrzeugüberführung, für Probefahrten sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra zu verwenden. Als Probefahrt gilt dabei nur eine Fahrt mit konkreter Kaufabsicht für das entsprechende Kfz. Das bedeutet, dass Probefahrten, die zur Vorstellung eines neuen Autotyps, wie sie viele Autohäuser anbieten, nicht darunter fallen.

Die 5-Tages-Kennzeichen dürfen nach Ablauf des Enddatums, also nach 23:59 Uhr des aufgeprägten Datums, nicht mehr verwendet werden. Vorteilhaft ist, dass das Kurzzeitkennzeichen nicht zurück zur Zulassungsstelle gebracht werden muss. Sie können einfach im Hausmüll entsorgt werden.

Es ist nach § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt, Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, durchzuführen. Zulässig sind allerdings dann nur Fahrten zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle. Auch Fahrten zur Haupt- bzw. Sicherheitsuntersuchung sind möglich. Werden Mängel festgestellt, die eine Reparatur notwendig machen, ist auch die Fahrt zur nächstgelegenen Werkstatt legitim.

Voraussetzung für die Genehmigung von 5-Tages-Kennzeichen

Für die Bewilligung des Antrags für ein Kurzzeitkennzeichen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Seit 1. April 2015 unterliegt die Tageszulassung für das Kfz teilweise strengeren Regeln.

Für die Erteilung müssen folgende Dokumente bzw. Nachweise vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für bis zu fünf Tage
  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • Ggf. Vollmacht, falls im Auftrag gehandelt wird
  • Für Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister

Das Fahrzeug muss zudem mindestens einen Werktag vor Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen abgemeldet sein. Ist keine gültige HU vorhanden, muss ein verkehrssicherer Zustand des Fahrzeugs gewährleistet sein. Die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens erfolgt unter Auflagen.

Kurzzeitkennzeichen für Anhänger, LKW oder Wohnmobil?
Es ist grundsätzlich egal, für welche Fahrzeugklasse Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Solange die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Versicherung vorliegt, können Sie einen Antrag in der Zulassungsstelle stellen.

Hauptuntersuchung und Kurzzeitkennzeichen
Seit April 2015 gilt die Hauptuntersuchung als Voraussetzung für die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens.

Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV?

Um den Missbrauch von 5-Tages-Kennzeichen zu verhindern, werden seit April 2015 Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur noch in Verbindung mit Fahrzeugpapieren und einer gültigen HU ausgegeben. Einzige Ausnahme ist ein Termin beim TÜV oder der Dekra, um eine Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung zu erhalten oder eine Hauptuntersuchung durchzuführen. Dann geht es auch ohne HU, die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens erhält allerdings Auflagen. Fahrten mit dem Fahrzeug sind nur in einem festgelegten Bereich mit festgelegtem Zweck genehmigt. Was ist erlaubt mit und ohne HU?

Mit Hauptuntersuchung

  • Probefahrt mit kommerziellen Interesse
  • Überführung eines Fahrzeugs
  • Gültigkeit: Deutschland und teilweise im Ausland

Ohne Hauptuntersuchung

  • Hin- und Rückfahrt zur Begutachtungsstelle
  • Hin- und Rückfahrt zur Haupt- und Sicherheitsuntersuchung
  • Im Anschluss ggf. Hin- und Rückfahrt zur Werkstadt
  • Gültigkeit: kürzester Weg im Zulassungsbezirk, maximal noch angrenzender Bezirk

Durch diese Einschränkungen sind viele Vorteile der alten Regelung verloren gegangen. Zuvor war es möglich, jedes beliebige verkehrssichere Fahrzeug mittels Kurzzeitkennzeichen zu überführen, selbst wenn das Prüfsiegel abgelaufen war. Bei Beantragung müssen heute Daten wie Marke, Modell und Fahrgestellnummer der Zulassungsstelle mitgeteilt und maschinell in die entsprechenden Dokumente für das Kurzzeitkennzeichen eingetragen werden. Vor der Neuerung erledigte das der Antragsteller vor Fahrtantritt selbst.

Im Paragraph 16a FZV steht geschrieben:

(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

  1. es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
  2. eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
  3. es ein Kurzzeitkennzeichen führt.

Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung […] vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug […] keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von den Sätzen 1 und 3 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. […]

Wie können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Wer ein Kfz gekauft hat oder einen stillgelegten Wagen von A nach B bewegen muss, benötigt häufig ein Kurzzeitkennzeichen. Wie bei allen anderen Nummernschildern kann das 5-Tage-Kennzeichen bei der örtlichen Zulassungsbehörde für das Auto beantragt werden. Seit April 2015 ist es aber auch möglich, das Kurzzeitkennzeichen nicht nur am Wohnsitz, sondern auch am Standort des Fahrzeugs zu beantragen. Das hat den großen Vorteil, dass bei spontanem Autokauf, nicht erst zum Heimatort gereist werden muss, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen.

Ein Beispiel: Wollte jemand aus Stuttgart einen PKW in Berlin erwerben, musste er nach Autokauf zurück nach Stuttgart, um bei der Zulassungsstelle einen Antrag zu stellen. Heute kann er das Kurzzeitkennzeichen einfach in Berlin beantragen.

Kurzzeitkennzeichen beantragen
Das gelbe Nummernschild können Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle beantragen oder bequem im Internet bestellen.

Aber was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen? Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, benötigen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese können Sie bei einer Versicherung Ihrer Wahl beantragen – wählbar als Haftpflicht oder als Voll- bzw. Teilkasko. Mit der eVB-Nummer können Sie zur Zulassungsstelle gehen und dort das 5-Tage-Kennzeichen beantragen.

Neben dem ausgefüllten Antrag unter Angabe des Verwendungszwecks sowie der Fahrzeugart müssen für das Kurzzeitkennzeichen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung. Wenn Sie jemanden vertreten, sollten Sie zudem eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitbringen.

Minderjährige benötigen ebenfalls eine Vollmacht, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Diese muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Personalausweise der Eltern müssen vorliegen. Ebenfalls vorzulegen sind der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (außer den erwähnten Ausnahmen) und die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen.

Bei Firmen benötigen natürliche Personen eine Gewerbeanmeldung, juristische Personen die Gewerbeanmeldung sowie einen Handelsregisterauszug. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss den Gesellschaftervertrag vorlegen sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen, die im entsprechende Vertrag genannt werden.

Mit der Zulassung können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei einem entsprechenden Betrieb prägen lassen. Diese befinden sich in der Regel in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle.

Kurzzeitkennzeichen online beantragen

Einige Zulassungsstellen ermöglichen es, das 5-Tages-Kennzeichen auch online zu bestellen. Mittlerweile bieten auch diverse private Anbieter diesen Service an. Dadurch können Sie sich den Behördenweg sparen und bequem von der Couch aus das Kurzzeitkennzeichen beantragen. Insgesamt sparen Sie viel Zeit, weil Ihnen weder Wartezeiten noch entsprechende Lauf- bzw. Fahrtwege entstehen.

Häufig werden Komplettpakete angeboten. Per Online-Formular können Sie sich für eine Versicherung entscheiden und eine eVB-Nummer beantragen. Im nächsten Schritt tragen Sie alle erforderlichen Daten ein und laden die entsprechenden Dokumente hoch. Danach wird das Kurzzeitkennzeichen geprägt und per Post, meist Expresslieferung, verschickt. Häufig ist ein solcher Dienst aber teurer, als wenn Sie selbst die Beantragung durchführen. Außerdem verlieren Sie durch den Bestellvorgang meist einen Tag durch den postalischen Versand.

Bußgeld Kurzzeitkennzeichen
Für das Kurzzeitkennzeichen gelten im Grunde dieselben Bußgeldbestimmungen wie für das Standardkennzeichen. Wer dagegen verstößt muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Kurzzeitkennzeichen für Samstag? Geht das?

Grundsätzlich ist es möglich, das Kurzzeitkennzeichen auch an einem Samstag zu beantragen. Es ist allerdings viel aufwändiger und meist auch teurer. Nicht alle Versicherungen bieten einen Service rund um die Uhr an. Einige arbeiten aber auch samstags. Online beantragt, versenden sie die eVB-Nummer häufig über SMS oder E-Mail, was unter Umständen höhere Gebühren bedeuten kann.

Weiterhin benötigen Sie eine Zulassungsstelle, die samstags geöffnet hat. Das Kurzzeitkennzeichen können Sie dann meist in der Umgebung der Zulassungsstelle bei einer Prägestelle prägen lassen. Leichter ist es natürlich einen entsprechenden Online-Dienst zu nutzen und sich das 5-Tage-Kennzeichen per Expresslieferung am Samstag zuschicken zu lassen.

Kurzzeitkennzeichen: Versicherung der 5-Tage-Kennzeichen

Die Beantragung einer eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel unkompliziert. Mittlerweile bieten die meisten Versicherer ihre Dienste auch online an. In wenigen Minuten sind die Bestellformulare ausgefüllt. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie dann wahlweise per SMS oder E-Mail. Auch der Postweg ist möglich, dauert aber in der Regel länger.

Üblich ist eine Haftpflichtversicherung. Möglich ist aber auch die Versicherung des Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen per Teil- oder Vollkasko. Letztere bietet sich insbesondere bei Neuwagen an. Häufig müssen Sie, wenn Sie eine Vollkasko für Ihr Kfz beantragen, mit Ihrer Versicherung gesondert sprechen. Einige Versicherer bieten diesen Service nicht für Kurzzeitkennzeichen an.

Beachten Sie, dass die meisten Versicherungen die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen wieder verrechnen, falls Sie anschließend Ihr Fahrzeug auch dort versichern.

Sollten Sie eine Überfahrt aus dem europäischen Ausland bzw. in ein europäisches Ausland planen, wäre es sinnvoll, eine Versicherung mit Grüner Karte zu beantragen. Die Grüne Versicherungskarte bzw. im offiziellen Sprachgebrauch die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ ist eine enorme Erleichterung für den PKW-Führer.

Aufgrund der überaus uneinheitlichen Versicherungslösungen im europäischen Raum müssten Sie in jedem Land, das durchreist wird, je nach nationalem Recht eine Versicherungsdeckung nachkaufen. Mit der Grünen Versicherungskarte ist es dagegen möglich, mit derselben Kfz-Haftpflichtversicherungs-Police verschiedene Länder befahren zu können.

Anerkennungspflicht Gelbes Nummernschild
Für das deutsche Kurzzeitkennzeichen gibt es in der EU eine Anerkennungspflicht. Dennoch kann es zu Problemen kommen. Daher empfiehlt es sich, für Überfahrten ins Ausland eine Grüne Versicherungskarte zu beantragen.

Grüne Karte

Bis 1965 mussten alle Kraftfahrer, die über internationale Grenzen fuhren, einen Versicherungsnachweis des jeweiligen Landes mitführen. Beim so genannten „Grüne-Karte-Abkommen“ haben sich mehrere Staaten zusammengeschlossen und sich auf eine einheitliche Bescheinigung geeinigt. Sie ist in grün gehalten, wodurch sie ihren Namen erhalten hat. Aufgrund des Kennzeichenabkommens hat sie heute nicht mehr die große Bedeutung wie vor Jahren. Nicht jeder Autofahrer ist automatisch im Besitz der Karte. Oftmals muss sie gesondert bei der Versicherung beantragt werden. Bei einem Autounfall im Ausland ist sie aber Gold wert, denn die Schadenabwicklung wird stark erleichtert.

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr

  • gilt als Nachweis der Versicherung im Ausland
  • dokumentiert den Versicherungsschutz nach den geltenden Bestimmungen im Ausland
  • kann Unfallgeschädigten Auskunft über ausländische Regulierungsbüros geben

Was kosten Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzten sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Das sind die bundeseinheitlichen Gebühren für die Beantragung, die Gebühren für die Versicherung und die Kosten für das Prägen der Kurzzeitkennzeichen.

Die Gebühren für die Anmeldung sind bundeseinheitlich geregelt, so fallen bei der Zulassungsstelle für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen insgesamt Kosten in Höhe von 13,10 Euro an. Die Summe setzt sich zusammen aus 10,20 Euro für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens, 2,60 Euro für die das Kraftfahrtbundesamt und 30 Cent für das Klebesiegel.

Die eVB-Nummer für die Tageszulassung verursacht ebenfalls Kosten. Je nach Versicherung und gewählten Tarif für das Kurzzeitkennzeichen kann der Preis stark variieren. Es ist auch entscheidend, ob Sie sich die Kosten später erstatten lassen können, sofern Sie Ihr Fahrzeug regulär bei der gleichen Versicherungsgesellschaft anmelden. Preisentscheidend ist auch, ob Sie eine Grüne Karte benötigen oder nicht. Für die Versicherung müssen Sie in der Regel mit rund 30 Euro rechnen. Es gibt allerdings auch Angebote unter 20 Euro. Bei Versicherung mit Grüner Karte wird oftmals ein Ausschlag von ca. 50 Euro erhoben. Letztlich hilft nur das Vergleichen verschiedener Angebote, um das für Sie passende Angebot zu finden.

Wie bei jedem anderen Nummernschild, entstehen beim Kurzzeitkennzeichen auch Kosten für das Prägen des Schildes. Auch hier variieren die Preise je nach Anbieter. In der Regel betragen die Kosten für das Prägen vom 5-Tages-Kennzeichen 20 bis 30 Euro. Online gibt es aber auch Anbieter, die diesen Service für unter 10 Euro anbieten. Dann kommen aber noch Gebühren für Packung und Versand oben drauf.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

  • 13,10 Euro für die Anmeldegebühren bei der Zulassungsstelle
  • ca. 30 Euro für die eVB-Nummer (ggf. plus 50 Euro für die Grüne Karte)
  • ca. 20 Euro für das Prägen der Nummernschilder

Demnach müssen Sie für das Tageskennzeichen Kosten in der Höhe von ungefähr 60-110 Euro einplanen. Unter Umständen kann es auch teurer werden.

Das Kurzzeitkennzeichen ist abgelaufen?

Grundsätzlich gelten für die gelben Kennzeichen dieselben Regeln wie für jedes andere Nummernschild auch. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kennzeichen gut lesbar am Fahrzeug angebracht werden. Fehlen die Kennzeichen sind gemäß Bußgeldtabelle 60 Euro zu zahlen. Auch Punkte sind möglich, wenn das Fahrzeug ohne Typengenehmigung bzw. Einzelgenehmigung in Betrieb gesetzt wird. Wer das Kurzzeitkennzeichen an mehreren Fahrzeugen anbringt, verstößt ebenfalls gegen das Recht. Auch ein Kurzurlaub mit gelben Kennzeichen ist nicht zulässig. Dafür müssen Sie ein Saisonkennzeichen beantragen.

Mit einem abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zu fahren oder dem Kennzeichen des Nachbarn, bedeutet einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht. Häufig wird gegen das Pflichtversicherungsgesetz gehandelt, was eine Straftat darstellt. Das Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs hat ein Bußgeld zur Folgen.

Kurzzeitkennzeichen in der Schweiz
Einige Länder außerhalb der EU tolerieren das Kurzzeitkennzeichen. Eines dieser Länder ist die Schweiz.

Kurzzeitkennzeichen im Ausland

Die begrenzte Zulassung eines Fahrzeuges mit gelbem Nummernschild ist ein nationaler Verwaltungsakt. Um eine verbotene Fernzulassung zu vermeiden, sollte es nicht im Ausland verwendet werden. Es ist nicht zwingend gegeben, dass das Kurzzeitkennzeichen mit Fahrzeugschein als offizielles Dokument akzeptiert wird. Innerhalb der Europäischen Union gibt es allerdings eine Anerkennungspflicht des deutschen 5-Tages-Kennzeichen. Demnach ist die Verwendung innerhalb der EU zulässig. Darüber hinaus gibt es noch weitere Staaten, die das gelbe Kennzeichen tolerieren.
Länder außerhalb der EU, die das Kurzzeitkennzeichen akzeptieren:

  • Bosnien
  • Iran
  • Mazedonien
  • Schweiz
  • Weißrussland

Obwohl die Anerkennung des deutschen Kurzzeitkennzeichens im europäischen Ausland gegeben ist, kommt es laut verschiedener Berichte immer noch zu Problemen. Wer ein Fahrzeug nach Deutschland einführen bzw. ins Ausland ausführen möchte, sollte lieber auf Nummer sicher gehen und auf ein Ausfuhrkennzeichen ausweichen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Kurzzeitkennzeichen: Kosten und Versicherung
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67 Kommentare

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  1. Gunnar
    Am 12. Januar 2023 um 2:43

    Mein Fahrzeug hat ein Saisonkennzeichen, es ist also nicht abgemeldet, darf jedoch nur im Mai und Juni bewegt werden. Ich muss jetzt im Januar damit Fahren, kann ich ein Kurzzeitkennzeichen bekommen?

  2. Lukas
    Am 29. November 2022 um 15:59

    Hallo,
    Ich hatte ein Kurzzeitkennzeichen beantragt und bin damit zur Prüfstelle gefahren, HU habe ich nicht bestanden. Brauche ich für die Fahrt zur Nachuntersuchung unbedingt ein neues Kurzzeitkennzeichen(altes ist abgelaufen)?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lukas

  3. Michael D
    Am 17. November 2022 um 12:08

    Guten Morgen,

    ich habe in Österreich ein Fahrzeug mit gültigem (österreichischem) TÜV gekauft, welches ich nach Deutschland überführen möchte. Die Fahrtstrecke bis zur deutschen Grenze beträgt nur wenige Kilometer.
    Ist es möglich, ein deutsches Kurzzeitkennzeichen für die überführen zu erhalten?
    Die österreichischen Papiere sind vorhanden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    MD

  4. Christian L.
    Am 15. September 2022 um 8:49

    Guten Morgen!

    Habe ich als österreichischer Stattsbürger Anspruch auf ein deutsches Kurzzeitkennzeichen?

    mfG
    Christian L.

  5. Renata R
    Am 26. August 2021 um 17:24

    Guten Tag,
    mein Sohn (italiensicher Staatsbuerger mit Wohnsitz in Mailand, Italien) hat letztes Jahr im Oktober einen Peugeot Boxer in Deutschland gekauft. Mit den gelben provisorischen Kennzeichen hat er dann das Fahrzeug nach Italien gebracht und in der Zwischenzeit in ein Wohnmobil umgewandelt.
    Wir moechten nun einen Termin beim TUEV-SUED in Singen anfragen um die Pruefung fuer die Umschluesselung (Homologation) in Wohmobil zu machen.
    Als wir nun die provisorischen gelben Kennzeichen im Internet bestellen wollten haben wir gelesen, dass es eventuel zu Problemen hier in Italien kommen koennte wenn das Fahrzeug auf dem Weg nach Deutschland ist.
    Koennte es eventuell sein, dass wenn man einen Termin beim TUEV hat, das einfacher ist und man so ohne Probleme fahren kann?
    Die HU des Fahrzeuges ist bis 10.2021 gueltig. Das Fahrzeug ist ausserdem nicht abgemeldet ist daher noch ein deutsches Fahrzeug.

    Wir bitten Sie freundlicherweise uns zu helfen. Als mein Sohn letzten Jahres das Fahrzeug gekauft hat, haben wir uns vorher informiert ob man das so machen kann. Und man hat uns gesagt dass es moeglich waere.

    Fuer Ihre Antwort und Hilfe danken wir Ihnen im voraus bestens.

    Renata R

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2021 um 10:42

      Hallo Renata R.,

      fragen Sie am besten direkt bei der örtlichen Zulassungsstelle nach, die Ihnen verbindliche Auskunft hierüber geben kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Alex
    Am 6. Juli 2021 um 0:44

    Hallo,
    ich verkaufe mainem auto freitag, ich muss ummelden meinem und dann ich brauche kennzeichen fur ausland ,jemand aus Hungarn es kommt fur meinem auto .was soll ich machen fur die rote kennzeichen? welche unterlagen brauche ich ? wie viel zeit dauert fur fur die plakete?

  7. Albrecht F
    Am 25. Mai 2021 um 11:12

    ich möchte einen Wohnwagen kaufen, der keinen TÜV mehr hat und ihn dann mit einem Mietwagen zu einem Ort bringen, wo er nur als Standwagen vorgesehen ist, also dann nicht mehr weiter bewegt werden wird.
    Meine Fragen dazu sind:
    Muss ich den Wohnwagen trotzdem vorher zum TÜV fahren? Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen diesen Wohnwagen ohne TÜV direkt zum Ort überführen? Und die nötige eVB-Versicherungsnummer: beantrage ich die für den Wohnwagen oder das ziehende Auto (welches aber gar nicht mir gehört sondern der car-sharing-firma) oder beantrage ich die Versicherungsnummer für das gesamte Gespann?
    Danke für eure Antwort

  8. Vincent P
    Am 16. Januar 2021 um 16:27

    Hallo zusammen. Ich möchte mir innerhalb von Deutschland ein KFZ kaufen. Angenommen ich schaue mir an einem Tag 3 KFZ an und werde davon eins kaufen – wie kann ich dafür das Kurzkennzeichen beantragen? Ich habe ja noch keine Fahrzeugdaten. Danke, viele Grüße und bleibt gesund V.

  9. Andreea
    Am 16. November 2020 um 14:37

    Buna , am cumpărat o mașina și nu are Tiuv vreau S-o duc săi fac tiuv-ul de unde pot comanda numere galbene casa pot conduce pana la Tiuv!! ?? Mulțumesc

  10. Wilfried M
    Am 19. Oktober 2020 um 0:26

    Möchte mir ein neues Fahrzeug kaufen und mein altes in Zahlung geben.
    Der Händler ist 200 km von meinem Wohnort entfernt.
    Wie kann ich vorgehen um unnötige Hin- und Herfahrten zu vermeiden.

  11. Mikołaj
    Am 26. August 2020 um 12:16

    Kann ich Schilder machen, wenn der Autokaufvertrag für meine Schwester ist? Wenn ja, welche Dokumente und Berechtigungen benötige ich? Muss die Schwester persönlich sein?

  12. Peter
    Am 17. Juli 2020 um 18:13

    Hallo

    Ich möchte einen EU neu Wagen kaufen der mir dann als Neuwagen ohne Kennzeichen vors Haus geliefert wird.

    Mit dem muss ich dann zur Zulassungsstelle fahren und ihn zulassen dabei werden wohl irgendwelche Daten direkt am Fahrzeug überprüft

    Kann ich zu diesem Zweck dann zuvor ein kurz Zeit Kennzeichen beantragen

    Danke für eure Antwort

  13. AP
    Am 16. Juli 2020 um 14:47

    Hallo,

    Ich habe ein Auto in Deutschland gekauft und werde es nach Belgien mit meine aktuelle belgische Kennzeichen zurückfahren.

    Also, ich nehme keine Kurzkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen.

    Welche sind die Risiken in Fall einer Polizeikontrolle ?

  14. Dieter
    Am 14. Juli 2020 um 10:35

    Guten Tag,
    ich habe mir ein brand neues Auto gekauft.
    Das Autohaus ist ca. 150 Km entfernt nun ist mit der aktuellen Situation unmöglich
    das neue Auto bei Straßenverkersamt anzumelden.
    daher meine Frage kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen das Auto vom Händler abholen und
    es in meiner Garage stellen bis ich im nächsten Monat ein Termin bei STA zur anmeldung bekomme?
    ( Überführungsfahrt vom Händler bis nach Hause)
    Farzeugbrief ist vorhanden, TÜV Bericht aber nicht, weil es ja ein neu Fahrzeug ist.
    Vielen Dank

  15. Andi B.
    Am 18. Februar 2020 um 19:18

    Wie verhält sich die Beantragung der Kurzzeitkennzeichen, wenn das Auto über ein Saisonkennzeichen verfügt und aktuell nicht bewegt werden darf?

  16. K.
    Am 10. April 2019 um 11:07

    Hallo,

    ich habe aktuell ein Kurzzeitkennzeichen beantragt um damit einen PKW ohne gültige HU zum TÜV zu bringen. Darf man nun, nachdem die HU erfolgt ist mit dem Kurzzeitkennzeichen weiter fahren (auch in andere Zulassungsgebiete) bis es abläuft oder ist man hier auf die Rückfahrt vom TÜV beschränkt.
    Schließlich hat der PKW dann ja eine gültige HU.

    Vielen Dank!

  17. H.
    Am 8. April 2019 um 13:08

    Ich kaufe die nächsten Tage ein Fahrzeug, kann ich ein Kurzzeitkennzeichen dafür beantragen, um es vom momentanen Standort zu meinem fahren zu können, auch wenn es noch nicht mein Fahrzeug ist?

  18. Richard
    Am 15. Dezember 2018 um 22:44

    Hallo ich möchte eine Auflieger kaufen in Deutschland und fahren bis Österreich der hat keine TÜV. welche Möglichkeit habe ich
    Danke für Antwort.

  19. Marcel
    Am 17. Oktober 2018 um 19:50

    Mein Auto ist angemeldet und versichert und steht auf nem privaten Stellplatz, hat aber keinen TÜV. Wie funktioniert das dann mit der Versicherung?

    MfG

    Marcel

    Ergänzung zu meiner Nachricht. Ich meinte natürlich, wie es dann mit der Versicherung für die Kurzzeitkennzeichen funktioniert, wenn ich eine bestehende Versicherung habe?

  20. Ralph
    Am 15. September 2018 um 22:44

    Hallo – Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beabsichtige ein gebrauchtes Auto in Österreich zu kaufen und dieses auch mit Österreichischen Nummernschild nach Deutschland zu überführen.

    Fallen dabei irgendwelche Steuern/ Zollgebühren in Deutschland an?

    Vielen Dank und MfG Ralph

  21. Patrick
    Am 3. August 2018 um 7:26

    Hallo,

    ich Wohne in Magdeburg und möchte einen Wohnwagen (ohne gültige HU und ohne Fahrzeugpapiere) in Braunschweig kaufen. Ist das mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich wenn ich von Braunschweig aus direkt zur Dekra in Magdeburg fahre?

    Mfg
    Patrick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2018 um 10:32

      Hallo Patrick,

      in der Regel sind nur Fahrten im jeweiligen Zulassungsbezirk erlaubt – und nur dann, wenn eventuell vorhandene Mängel nicht die Verkehrssicherheit gefährden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Rouven
    Am 8. Juli 2018 um 19:53

    Hallo ich beabsichtige mit ein auto ohne tüv zu kaufen im gleichen landkreis allerdings 17 km weit weg von meinem wohnort

    nun ist die frage darf ich mit dem auto und den kenzeichen die 17 km zu mir nachhause fahren um es dann tüv fertig zu machen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 12:34

      Hallo Rouven,

      ja, im Regelfall sind Fahrten von und zur Zulassungsstelle ohne Zulassung erlaubt. Erkundigen Sie sich noch einmal bei Ihrer TÜV-Stelle vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Rouven
    Am 5. Juli 2018 um 15:49

    Hallo Sehr geehrte Damen und Herren

    ich beabsichtige ein auto zu kaufen

    dieses befindet sich im Gleichen Landkreis (17 km von meinen zuhause weg) und hat aber leider keinen tüv.
    Nun ist die frage wenn ich dieses auto kaufe und ein Kurzzeitkennzeichen dran mache darf ich das auto dann die 17 km zu mir nachhause fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:13

      Hallo Rouven,

      das Kurzzeitkennzeichen ist in der Regel für die Fahrt zur HU, nicht nach Hause vorgesehen. Bitte setzen Sie sich mit der Zulassungsstelle in Verbindung für nähere Infos.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Daniel
    Am 3. Juli 2018 um 16:58

    Hallo,

    Und zwar, wie ist es, wenn man einen Kurzzeitkennzeichen hat, der noch seine Gültigkeit und HU hat, kann man mit dem mal 300 km wegfahren? Wie schlimm wird diese Strafe für einen Probezeitfahrer?

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 13:22

      Hallo Daniel,

      mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie nur Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Prüfstelle vornehmen. Falls es zu einer Zweckentfremdung kommt, handelt es sich um Fahren ohne Zulassung. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Es handelt sich um einen A-Verstoß, deshalb wird die Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Des Weiteren kann Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Jan M.
    Am 15. Mai 2018 um 9:31

    Guten Tag liebes Team,
    ich hätte vielleicht unübliche Fage. Mein Bruder lebt ausserhalb (aber in der EU) und ist kein Deutscher. Hat im Deutschland Fzg. gekauft und wollte das Fzg ausführen. Kann ich für ihn die Kurzzeitkennzeichnen abholen resp erhalten? (ich lebe im DE aber ich bin kein Fzg halter klar) Meine Erfahrung mit den gelben Kennzeichen ist, dass die Behörde braucht nur Fzg Brief 1+2 und Tüv Bestätigung. Keinen Kaufvertrag usw. D.h. prinzipiell ist ‘egal’ wer dann mit dem Fzg fährt usw.?
    danke im voraus
    Jan M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 14:40

      Hallo Jan M.,

      bitte wenden Sie sich direkt an die Zulassungsstelle. Ein solches Kennzeichen ist nicht zwingend auch im Ausland gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Mert
    Am 28. April 2018 um 0:54

    Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob man mittlerweile beim autokennzeichen das blaue Feld überkleben darf in schwarz. Das D für Deutschland und die Sterne sind natürlich drauf. Der Hintergrund ist nur auf schwarz geändert. Es wird ja ein Schreiben mitgeschickt, wo man auch lesen kann, dass es erlaubt ist weil es kein Verstoß gegen das gesetzt ist. Meine Frage wäre, ob es da jetzt mittlerweile eine100% Antwort drauf gibt… manche verfahren wurden sogar eingestellt, weil kein Verstoß vorlag. Bitte um Hilfe Danke :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:29

      Hallo Mert,

      das ist nicht erlaubt. Elemente des Kennzeichens dürfen nicht verdeckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Matze
    Am 21. März 2018 um 19:09

    Hallo will mir ein auto ohne tüv mit kurzzeitkennzeichen überführen sollte er dort kein tüv bestehen und ich trotzdem fahre was für eine strafe erwartet mich .gruss

  28. Mathias
    Am 21. März 2018 um 12:48

    Hallo will mir ein auto kaufen und es überführen ohne tüv .frage sollte er vor ort dort keine hu bekommen und ich einfach mit dem gültign kuzzeitkennzeichen heimfahre das dann ja beschränkt ist .
    Was für eine strafe bekäme ich im fall der fälle
    Gruss matze

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:26

      Hallo Mathias,

      bei einem Unfall könnten Sie beispielsweise auf dem Schaden sitzen bleiben, da die Versicherung nicht zahlt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Harald
    Am 7. März 2018 um 18:24

    Möchte morgen ein Kurzkennzeichen beantragen ( eVBNR) habe ich schon von Versicherung erhalten und möchte das die Zulassung aber erst am Samstag zählt, wenn ich am Donnertag zum Amt gehe.

    Ist das möglich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2018 um 14:20

      Hallo Harald,

      unseres Wissens ist es nicht möglich, das Kurzzeitkennzeichen vorzeitig zu beantragen. Genauere Auskünfte kann Ihnen hier aber sicher die Zulassungsstelle geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Michael
    Am 1. März 2018 um 13:51

    Ist es erlaubt auf dem Kennzeichen das Blaue EU-Feld gegen ein Schwarzes zu überkleben sprich EU Sterne und „D“ sind auf schwarzen Hintergrund statt Blauem.

    Laut einem Gerichtsverfahren im Jahre 2010 ist es legal. Bei einer Kontrolle könnte das aber nicht sehr hilfreich sein.
    Gibt es speziell dazu nun eine Regelung die deutlich macht das es legal ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 17:03

      Hallo Michael,

      uns ist keine solche Regelung bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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