Leichtkraftrad-Versicherung: Die beste Versicherung für Ihr 125er
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Informationen für die Versicherung von einem Leichtkraftrad
Wer ein Leichtkraftrad fährt, bzw. einen 125ccm-Roller, sollte die Versicherung dafür nicht außer Acht lassen. Ähnlich wie bei einem Motorrad ist hier das Gefühl der Freiheit für viele Fahrer eine Erfüllung. Dennoch sollte genauso achtsam und vorausschauend auf den Straßen gefahren werden, wie mit jedem anderen Fahrzeug.
Schnell können Sie sonst in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Diesbezüglich ist die Versicherung bei einem 125ccm-Motorrad wichtig. Denn sei es durch einen Unfall oder einen Diebstahl, eine gewisse Absicherung für Ihr Fahrzeug ist von großer Bedeutung.
In dem folgenden Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie bei einer Leichtkraftrad-Versicherung achten müssen, was bei einem 125er die Versicherung in etwa kosten kann und zudem erhalten Sie allgemeine Informationen des speziellen Fahrzeugtypen betreffend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Versicherung für Leichtkrafträder
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum gehören nicht mehr zu den Kleinkrafträdern bis 50 ccm, weshalb ein Versicherungskennzeichen hier nicht ausreicht. Hier ist vielmehr schon eine Motorrad-Versicherung nötig.
Jugendliche, die eine 125er fahren wollen, sollten darüber nachdenken, das Gefährt auf ihren Namen zu versichern. Denn mit den Jahren sammeln sie Fahrpraxis und die Schadenfreiheitsklasse wird heruntergestuft, sodass die Versicherung nach einigen Jahren günstiger wird.
Die Gebühren für die An- und Abmeldung über die Wintermonate sind teilweise höher als die Versicherungsbeiträge, die in der kalten Jahreszeit zusammenkommen. Eine Abmeldung über den Winter lohnt sich daher unter Umständen eher nicht.
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Allgemeine Informationen zur Versicherung von einem Roller mit 125ccm
Nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, eine Versicherung für sein Fahrzeug zu besitzen. Dies sollte eine Haftpflichtversicherung (Krad-Versicherung) sein.
Bei einigen Verkehrsteilnehmern kommt die Frage auf, weshalb ausgerechnet eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss und wieso diese so wichtig ist.
Bei einem entstandenen Schaden, kann die Haftpflicht den Fahrer und Halter schützen, dass keine persönliche Inanspruchnahme von Seiten des Geschädigten durchgeführt wird. Es wird aber auch durch die Versicherung darauf geachtet, dass die leidtragende Person eines Verkehrsunfalls entschädigt wird und der Schaden ersetzt oder das Fahrzeug einer Reparatur unterzogen wird.
Auch Personenschäden funktionieren auf diese Weise. Das Unfallopfer kann durch eine Haftpflicht beispielsweise die angemessene Entschädigung erhalten und der Schädiger verschuldet sich durch die Entlastung nicht ins Unermessliche.
Es empfiehlt sich, bei einer abgeschlossenen Haftpflicht eine Versicherungsbestätigung zu besitzen.
Eine Versicherungsbestätigung gibt es nur noch in der elektronischen Form und diese wird als EVB abgekürzt. Zu Belegzwecken kann ein Versicherungsnehmer einen Code anfordern, der entweder per Mail oder telefonisch mitgeteilt wird. In manchen Fällen wird der Code unmittelbar an die Zulassungsstelle übermittelt, insbesondere wenn diese ihn dringend benötigt.
Bestätigung der Versicherung bei einem Motorrad mit 125 ccm bei Besitzerwechsel
Sollte ausschließlich ein Halterwechsel vorgenommen werden, bei dem der vorherige Halter jedoch weiterhin Versicherungsnehmer bleiben möchte, muss der Versicherung per Mail der neue Name, die Adresse und das Verhältnis des neuen Fahrzeughalters zu dem alten Besitzer, mitgeteilt werden.
Der Versicherer registriert dann den neuen Halter im System und teilt eine notwendige Versicherungsbestätigungsnummer zu.
Wenn allerdings ein neuer Versicherungsnehmer registriert werden soll, benötigt die Versicherung einen Antrag, indem der Name und die neuen Angaben enthalten sind.
Unterschied zwischen Leichtkrafträdern und Motorrädern
Leichtkrafträder lassen sich zwischen Motorrädern und Kleinkrafträdern einordnen. Eine Besonderheit an diesen Rädern, welche oft auch als Leichtkraftrollen bezeichnet werden, ist dass die Fahrzeuggruppe sich durch den 125 ccm Hubraum und die Leistung von nicht mehr als 15 PS bzw. 11 kW definiert.
Aus diesem Grund wird umgangssprachlich häufig allein von „125er“-Fahrzeugen gesprochen.
Mit einigen Abweichungen werden Leichtkrafträder von Kleinkrafträdern unterschieden, dadurch dass Letztere einen maximalen Hubraum von 50 ccm aufweisen. Dagegen gehören Motorräder zu der Gattung der Krafträder, welche einen höheren Hubraum als ein 125er-Fahrzeug haben und mehr als 15 PS bzw. 11 kW besitzen.
Es gibt hauptsächlich Zwei- oder Viertakter als Motoren und es wird durch einen Hand- oder Fußmechanismus in Hebelform geschaltet. Bei Leichtkrafträdern ist dagegen eine automatische Schaltung ohne Kupplung über den Gasgriff möglich.
Bis Anfang 2013 mussten Minderjährige unter 18 Jahren in Deutschland das Tempo ihrer Leichtkrafträder drosseln lassen, sodass sie nur bis 80 km/h fahren konnten. Mittlerweile ist diese Beschränkung allerdings aufgehoben. Nachdem die EU-Führerscheinregelung am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, entstand die Änderung, dass unter 18-Jährige nicht mehr eine Geschwindigkeitsdrosselung für ihr Kleinkraftrad aktiviert haben müssen.
Die Leichtkraftrad-Versicherung
In Deutschland ist es vorgeschrieben, dass Besitzer bzw. die Fahrer von einem Roller mit 125 ccm eine Versicherung benötigen, welche mindestens einer Motorradhaftpflichtversicherung gleich kommt. Diesbezüglich können die Preise und Konditionen einer Motorradversicherung als Vergleich herangezogen werden.
Vor einem Abschluss eines Vertrags empfiehlt es sich, dass Sie sich als zukünftiger Versicherungsnehmer genau über die 125ccm-Versicherungskosten informieren und im besten Fall die Angebote analysieren.
Bei der Planung der Finanzen sollte zudem neben der Entrichtung der Versicherungssumme auch die jährliche Kfz-Steuer mit eingeplant werden. Allerdings ist aufgrund des geringen Hubraums, die Versicherung für 125er in den Kosten eher günstig. Ebenfalls werden die Steuern vergleichsweise niedrig angesetzt.
In der Regel muss alle zwei Jahre das Fahrzeug einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Diese wird bei einer zugelassenen Prüforganisation wie z.B. der Dekra oder dem TÜV vorgenommen.
Da wie schon erwähnt eine Leichtkraftrad-Versicherung eher kostengünstiger ist, lassen viele Fahrer ihr Fahrzeug im Winter angemeldet, auch wenn dieses nicht genutzt wird. Denn Die An- und Abmeldegebühren im Winter sind recht hoch, im Vergleich zu den bestehenden Versicherungskosten.
Bei einem Vergleich von verschiedenen Anbietern fällt häufig auf, dass die Preise recht unterschiedlich sein können. Bei der Versicherung von 125ccm werden die Kosten durch verschiedene Tarifmerkmale beeinflusst.
Dabei wird zwischen sogenannten harten und weichen Tarifmerkmalen unterschieden. Die harten Tarifmerkmale sind fest vorgelegt und werden nicht durch Versicherungen bestimmt. Dies sind Umstände wie der Fahrzeugtyp und der Wohnort des Fahrzeughalters.
Zu den weichen Tarifmerkmalen zählen die Umstände, welche sich von einer Versicherungsgesellschaft bestimmen lassen, beispielsweise die jährliche Kilometerleistung, der Beruf des Versicherungsnehmers oder der nächtliche Abstellplatz. Ein paar Anbieter haben auch gezielt Sonderaktionen und Rabatte bei einigen Altersgruppen.
Außerdem setzt sich der Preis auch daraus zusammen, ob eine Haftpflichtversicherung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Der Vorteil der Teil- und Kaskoversicherung ist, dass diese bei Wildunfällen, Diebstahl, Unwetter und Vandalismus ebenfalls greifen und den Schaden regulieren.
Worauf ist bei einer Leichtkraftrad-Versicherung zu achten?
Häufig ist das 125er-Fahrzeug das erste Fahrzeug bei einigen jugendlichen, welche mit 16 Jahren schon mobil und schnell auf den Straßen unterwegs sein möchten.
Dieses Einstiegsfahrzeug kann mit der Führerscheinklasse 1 B gefahren werden.
Bei der Versicherung eines Leichtkraftrads sollte beachtet werden, dass gerade weil eher Jugendliche damit schon früh fahren können, die Kosten aus diesem Grund höher sein können. Aus dem einfachen Grund, da es durch das junge Alter noch an der Erfahrung und insbesondere Fahrpraxis fehlen kann. Dies kann durchaus zu kleineren Schäden, wie Blechschäden und Kratzer führen.
Auch aufgrund des höheren Unfallrisikos kann die Versicherungsprämie dementsprechend höher ausfallen. In der Regel werden nach dem 18. Lebensjahr die Beträge für die Leichtkraftrad-Versicherung gesenkt.
Es ist von Vorteil, wenn Jugendliche ihr Fahrzeug alleine versichern und dies auf ihren Namen vornehmen lassen, da die Fahrpraxis für das zukünftige Führen eines Pkw-Führerscheins angerechnet wird. So kann später auch einiges an Geld eingespart werden.
So wird zum Beispiel schon im Voraus für die spätere Kfz-Versicherung ein Schadensfreiheitsrabatt aufgebaut.
Im Großen und Ganzen ist es empfehlenswert, dass Sie bei der Suche nach einer geeigneten Versicherung für das Leichtkraftrad, den Beitragsvergleich vornehmen. So können Sie sich gezielt für den passenden Anbieter entscheiden.
Welche Fahrzeuge schließt die Versicherung mit ein?
Da in der Regel bei Leichtkrafträdern eine Motorradversicherung abgeschlossen wird, ist hierbei auffällig, dass diese Art von Versicherung für mehrere Fahrzeugkategorien gilt. Dabei sollte bei der Leichtkraftrad-Versicherung auch darauf geachtet werden, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Das sollte ebenfalls angegeben werden, damit die Umstände eingerechnet werden können.
Versicherung sind häufig speziell und sollten auch persönlich auf den Verkehrsteilnehmer, seine Lage, dem Bezug zum Fahrzeug und der Art des Gebrauchs genau berechnet werden. Bei einer Motorradversicherung sind häufig die folgenden motorisierten Räder erfasst:
- Typische Motorräder mit und ohne einen Beiwagen
- Leichtkrafträder und Leichtkraftroller (z.B. mit 80ccm und 125 ccm)
- Trikes
- Quads
Woran sollten Sie beim Fahren mit einem Leichtkraftrad denken?
Ein Leichtkraftrad darf ab dem Alter von 16 Jahren nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A1 (oder auch 1b genannt) gefahren werden. Ebenfalls kann durch eine Lkw- oder Pkw-Fahrerlaubnis, welche vor dem 1. April 1980 erworben wurde, ein Leichtkraftrad bedient werden.
Dies gilt jedoch nicht für Motorräder über 125 ccm, da diese unter eine andere Kategorie fallen und nur mit dem richtigen Motorradführerschein der Klasse A gefahren werden dürfen.
Der Fahrer sollte stets zu seiner Sicherheit einen Helm tragen. Gleiches gilt auch für den (falls vorhanden) im Beiwagen befindlichen Mitfahrer. Ein Helm ist im Straßenverkehr absolute Pflicht und dient den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen.
Schon gewusst? In Deutschland wurden erstmal um 1980 Leichtkrafträder mit einer eigenen Führerscheinklasse eingestuft.
Demnach durften motorbetriebene Räder gefahren werden, welche zum einen, einen Hubraum von 80ccm hatten, einen Drehmoment von 6000 U/min aufwiesen und eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h schafften.
Nach § FZV Abs.2 Nr.1c sind Leichtkrafträder in Deutschland zulassungsfrei und müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen besitzen. Die Größe des Kennzeichens sollte die Maße von 255 mm in der Breite und 130 mm in der Höhe haben. Dies ist ein verkleinertes und zweizeiliges Kennzeichen.
Diese Hersteller sind in Deutschland bekannt für ihre Marken von Leichtkrafträdern und Leichtkraftrollern:
- Hercules
- KTM
- Zündap
- Kreidler
Bekannte Marken in Asien sind dagegen die Folgenden:
- Suzuki
- Yamaha
- Honda
- Kymco
Leichtkraftrad-Versicherung: Welche Mindestsummen gibt es?
Der Versicherungsschutz in Deutschland soll für genug Sicherheit sorgen und einiges an Leistungen abdecken können. Aus diesem Grund gelten folgende Mindestsummen, die bei einer Versicherung gewährleistet sein müssen:
- Bei Personenschäden ist diese im Rahmen von 7.500.000 Euro.
- Bei Sachschäden beläuft sich die Summe auf 1.120.000 Euro.
- Bei einem Vermögensschaden ist es eine Mindestsumme von 50.000 Euro.
Wenn Sie allerdings diese Summen gerne auf einen höheren Betrag hochgesetzt haben möchten, ist dies durch einen in der Regel nicht allzu hohen Betrag, welchen Sie mehr zahlen, möglich. Dabei können die Versicherungssummen auf bis zu 100 Millionen Euro erhöht werden.
Sollte der Fall eintreten, dass bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt wird und dies in solchem Maße, dass es zu einer Berufsunfähigkeit kommt, muss der Schädiger davon ausgehen, dass er neben dem Sachschaden auch eine lebenslange Unfallrente zahlen muss.
Sollte die Versicherungssumme nicht die Langzeitschäden fassen, haftet der Unfallverursacher mit seinem privaten Vermögen ein Leben lang. Dies kann zu enormen Schulden führen.
Daher sollte sich genau überlegt werden, ob die Mindestsumme hochgesetzt oder es lieber dabei belassen wird.
Bei Schadensersatzpflichten ist es der Fall, dass diese auch bei einer privaten Insolvenz nicht der Schuldenbereinigung unterliegen.
Welche Kriterien sollten bei der Auswahl für eine Versicherung berücksichtigt werden?
Da es zahlreiche Anbieter für verschiedene Arten von Versicherungen gibt, ist es für den Verbraucher oft schwierig herauszufinden, welcher Service ihm am besten zusagt. Jedoch muss Ihnen bewusst sein, dass diese Anbieter in einem Wettbewerb zueinander stehen.
Jeder möchte Sie für sich gewinnen und bietet daher unterschiedliche Konditionen an, die mit bestimmten Leistungen verknüpft sind. Sie sollten für sich entscheiden, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind und auf welche Sie verzichten können.
Bei der Auswahl sollten Sie also auf einige Grundleistungen achten, welche in Ihrem Versicherungspaket enthalten sein müssen.
So ist beispielsweise eine Hotline für einen 24-Stunden-Notfallservice essentiell. Insbesondere wenn ein Schaden entsteht, den Sie schnell behandeln wollen. Bei älteren und praxiserfahreneren Fahrern gibt es in der Regel Kostenvorteile bei der Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung.
Wenn Sie bei der Suche nach einer Leichtkraftradversicherung auf den Begriff der „Eigenschadendeckung“ stoßen, sind dabei Schäden gemeint, welche auf Ihren eigenen Grund an Ihrem Fahrzeug entstehen.
Über den Grundbestand an Leistungen hinaus, werden auch bestimmte Versicherungspakete beworben. Diese Module nennen sich dann zum Beispiel Mobilitätsschutz, Mobilitätsschutz-Plus, Unfall-Plus, Verkehrs-Rechtsschutz und Auslandschaden.
Bei diesen Sonderleistungen sind spezielle Angebote für Pannenhilfe im Ausland oder ein Extraservice beim Abschleppen, Krankenrücktransport oder der Anspruch für einen Ersatzwagen im europäischen Ausland mit einbezogen.
Vergleich der Versicherungen über Onlineportale
Als eine schnelle Möglichkeit für einen Vergleich verschiedener Anbieter, von beispielsweise den Leichtkraftradversicherungen, gelten Onlineportale.
Der Vorteil von diesen Portalen ist, dass Sie eine schnelle Übersicht der möglichen Unternehmen bekommen. Andererseits ist das Einholen von einzelnen Angeboten auf dem persönlichen Weg zwar langwieriger, dennoch können Sie so besser offene Fragen klären.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, dass Sie sich über die vielseitigen Angebote informieren und im besten Fall einen Versicherungsmakler finden, welcher sich auf die motorbetriebene Räder, wie 125er-Fahrzeuge, spezialisiert hat.
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