Schadenfreiheitsklasse: Wie erfolgt die Ein- und Rückstufung?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Wie berechnet sich die SF-Klasse der Autoversicherung und was geschieht im Schadensfall?

Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach der Anzahl der unfallfreien Jahre
Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich nach der Anzahl der unfallfreien Jahre

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung gibt es Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Versicherer gewähren Versicherungsnehmern in Jahren ohne Schadensmeldung einen Nachlass (= Schadenfreiheitsrabatt) auf die Versicherungsprämie. Sie belohnen unfallfreies Fahren. Oder umgekehrt: Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt in Abhängigkeit der vom Versicherungsnehmer gemeldeten und vom Versicherer regulierten Unfallschäden prozentual die Versicherungsprämie.

Die Teilkasko kennt hingegen keine Schadenfreiheitsklassen. Hier ist es so, dass der Versicherungsnehmer wegen der versicherten Risiken (Diebstahl, Brand, Sturm- und Hagelschaden) kaum einen Einfluss auf den Geschehensablauf hat, während er in der Haftpflicht und Vollkasko weitgehend für eigenes Verschulden haftet und damit persönliche Verantwortung trägt.

FAQ: Schadenfreiheitsklasse

Wie funktioniert das System mit den Schadenfreiheitsklassen?

Je nachdem, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie eingestuft werden, beeinflusst dies die Kosten für die Versicherung. Die niedrigste Schadenfreiheitsklasse ist die Klasse 0, welche in der Regel die höchsten Kosten verursacht. Mit jedem unfallfreien Jahr steigen Sie eine Klasse auf (bis maximal Klasse 35).

Wann kommt es zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse?

Dies geschieht, sobald Sie Ihrer Versicherung einen Unfall melden und diesen regulieren lassen. In welche Schadenfreiheitsklasse Sie nach der Rückstufung eingruppiert werden, entscheidet normalerweise der Versicherungsanbieter.

Welche ist die teuerste Schadenfreiheitsklasse?

Mit Beitragssätzen von bis zu 280 Prozent stellt die Schadenfreiheitsklasse M die teuerste Klasse dar. In dieser landen Sie im Regelfall, wenn Sie drei oder vier Mal jährlich in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden mussten.

Warum gibt es Schadenfreiheitsklassen?

Motiv der Kfz-Schadenfreiheitsklassen ist, dass ein verantwortungsvoller und insbesondere ein unfallfrei fahrender Autofahrer „belohnt“ wird, wenn er im Kalenderjahr keinen Unfallschaden verursacht und der Versicherer keinen Schaden regulieren muss.

Je höher die SF-Klasse desto niedriger die Versicherungsprämie
Je höher die SF-Klasse desto niedriger die Versicherungsprämie

Dieser Autofahrer steigt in der Schadenfreiheitsklasse in eine günstigere Klasse auf. Je günstiger die Schadenfreiheitsklasse (also Richtung SF 35), desto günstiger die Versicherungsprämie und desto höher der Schadenfreiheitsrabatt.

Umgekehrt wird derjenige Autofahrer, der in der Haftpflichtversicherung einen Unfall verschuldet oder wegen eines Schadens am eigenen Fahrzeug seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt, „bestraft“. Dieser Autofahrer wird in der Schadenfreiheitsklasse in eine schlechtere Klasse abgestuft.

Je niedriger die Schadenfreiheitsklasse (also Richtung Stufe 0/1/2/M), desto höher die Versicherungsprämie und desto geringer der Schadenfreiheitsrabatt.

Welche Bedeutung haben Schadenfreiheitsklassen für die Prämiengestaltung?

Solange der Versicherer keinen Schaden regulieren braucht, entspricht die SF-Klasse der Zahl der Jahre ohne Schaden. Wer fünf Jahre unfallfrei fährt, wird in die SF-Klasse 5 eingestuft. Es gibt in der Regel 35 Kfz-Schadenfreiheitsklassen. Die günstigste ist die SF-Klasse 35, die schlechteste ist Schadenfreiheitsklasse M.

Wer als Fahranfänger startet, beginnt mit der Schadenfreiheitsklasse 0. Da das Unfallrisiko eines Fahranfängers statistisch besonders hoch ist, verlangen die Versicherer Beitragssätze von im Durchschnitt 100 % des Basisbeitrags.

Ältere Fahrer beginnen mit der Schadenfreiheitsklasse ½. Ihr Tarifbeitrag liegt bei circa 70 %. Wer das Jahr über unfallfrei fährt, kommt in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Langfristig kann ein Autofahrer seine Versicherungsprämien nach 35 unfallfreien Jahren bis auf circa 20 Prozent des Basisbeitrags senken.

Umgekehrt werden Autofahrer, für die der Versicherer einen Verkehrsunfall oder ein Unfallschaden regulieren muss, in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Wer besonders unfallträchtig fährt, riskiert die Einstufung in die Malusklasse M und zahlt eine besonders hohe Prämie.

Wie ist das mit der Schadenfreiheitsklasse bei Zweitwagen?

Wer ein Fahrzeug als Zweitfahrzeug versichert, beginnt meist mit der SF-Klasse ½ (Allianz: 70 % DEVK: 75 % Beitragssatz). Soweit der Versicherer eine „verbesserte Zweitwagenregelung“ anbietet, kommt die Einstufung in SF 2 (Haftpflicht z.B. 55 % Beitragssatz) in Betracht. Voraussetzung ist dafür aber meist, dass der Fahrer mindestens 23 Jahre alt ist.


Soweit ein Fahranfänger das Zweitfahrzeug nutzt, vermeidet er die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0. Hat der Fahranfänger das Zweitfahrzeug drei Jahre genutzt, kann er sich selbst versichern und startet mit der SF-Klasse ½. Nach einem Jahr kommt er in SF-Klasse 1.

Gibt es einheitliche Schadenfreiheitsklassen?

Versicherungen sind bzgl. ihrer Schadenfreiheitsklassen an keine Vorgaben gebunden
Versicherungen sind bzgl. ihrer Schadenfreiheitsklassen an keine Vorgaben gebunden

Da die Versicherer ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen eigenständig bestimmen können und an keine Vorgaben gebunden sind, sind die Schadenfreiheitsklassen bei den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedlich in den Beitragsätzen (Produzenten) gestaltet.

Beispielhaft ergeben sich die Unterschiede aus den Schadenfreiheitsklassen der Allianz und der DEVK. Nach 30 unfallfreien Jahren erfolgt die Einstufung in die SF-Klasse 30 bei der Allianz mit 28 %, während sich die DEVK mit 22 % begnügt. Grund sind die unterschiedlichen Schadensverläufe der Vorjahre, auf deren Grundlage die Versicherer ihre Prämien kalkulieren.

Welche Bedeutung hat die Schadenfreiheitsklasse für die Prämiengestaltung?

Die Schadenfreiheitsklasse ist nur eines von einer Vielfalt von Tarifmerkmalen, das neben der Typklasse, Regionalklasse und einer Unzahl von Rabattmöglichkeiten (z.B. Garagenfahrzeug, Kilometerleistung) die Prämiengestaltung bestimmt. Insofern empfiehlt es sich, die Versicherungsangebote der Versicherer miteinander zu vergleichen.

Dennoch erweisen sich Vergleiche oft als schwierig. Ein Versicherer kann einen Fahrer in einer Schadenfreiheitsklasse prozentual besonders günstig erfassen und sich im Vergleich zu anderen Versicherern hervorheben. Dieser Vorteil relativiert sich allerdings wieder, wenn dieser Versicherer bei anderen Tarifmerkmalen schlechtere Konditionen bietet als der Wettbewerber. Insofern muss jeder Interessent für eine Haftpflichtversicherung unter dem Strich vergleichen, welches Versicherungsangebot für seine individuelle Situation besonders günstig erscheint. Die „optimale“ Lösung als solche gibt es nicht.

Wie erfolgt die Berechnung der Schadenfreiheitsklasse?

  1. Wer erstmalig ein Fahrzeug versichert und kein Fahranfänger ist, wird in der Regel in die SF-Klasse ½ eingestuft.
  2. Fahranfänger, die ihren Führerschein erworben haben, starten mit der SF-Klasse 0 und werden erst nach drei Jahren nach SF-Klasse 1 besser eingestuft. Der Beitragssatz variiert je nach Versicherer zwischen circa 95 % bis 150 %. Wurde das Fahrzeug eines Elternteils als Zweitfahrzeug versichert, kann sich der Fahranfänger nach drei Jahren selbst versichern und beginnt mit SF-Klasse ½.
  3. Wer eine Zeit lang kein Auto nutzt und länger als sieben Jahre pausiert, beginnt meist erneut in SF-Klasse ½. Eine Unterbrechung bis zu einem Jahr wirkt sich in der Regel nicht auf die Schadenfreiheitsklasse aus.
  4. Schadenfreiheitsklassen sind bei vielen Versicherern übertragbar. Problemlos ist die Übertragung von einem Elternteil auf das eigene Kind, den Ehepartner oder einen anderen Elternteil, teils auch auf den Lebenspartner, nicht leibliche Kinder oder Enkelkinder. Bedingung ist, dass der Nutznießer das Auto mit der zu übertragenden SF-Klasse regelmäßig als Fahrer genutzt hat.

    Beispiel: Verzichtet der Großvater aus Altersgründen auf das eigene Auto, kann er je nach Versicherer dem Enkel seinen bestehenden Schadenfreiheitsrabatt übertragen. Die Übertragung ist allerdings auf die Jahre begrenzt, in der der Enkel den Führerschein besitzt. Insofern ist es empfehlenswert, eine SF-Klasse möglichst erst dann zu übertragen, wenn der Übernehmer möglichst viele schadenfreie Jahre nutzen kann. Ist das Enkelkind 18 Jahre alt, nutzt es ihm nichts, wenn der Großvater 30 Jahre lang unfallfrei gefahren ist und seine SF-Klasse 30 auf den Enkel übertragen will. Gleiches gilt natürlich, wenn ein Elternteil eine günstige SF-Klasse für den Zweitwagen auf das Kind übertragen möchte.

  5. War das Fahrzeug bereits bei einem anderen Versicherer versichert, kann der dort bestehende Schadenfreiheitsrabatt bei einem Versichererwechsel übernommen werden. Voraussetzung ist, dass der Vorversicherer den Schadenverlauf gegenüber dem neuen Versicherer bestätigt. In den AKB der Versicherer findet sich regelmäßig die Bestimmung, dass der neue Versicherer berechtigt ist, beim Vorversicherer den Schadenverlauf anzufragen und jeder Vorversicherer zugleich verpflichtet ist, einem neuen Versicherer auf Anfrage Auskünfte zu dem Vorvertrag zerteilen.

Wann wird der Versicherungsnehmer neu, insbesondere besser oder schlechter eingestuft?

Der Versicherungsvertrag wird jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend dem Schadenverlauf in eine der Schadenfreiheitsklassen für Kfz neu eingestuft. Ist der Vertrag schadenfrei verlaufen und hat der Vertrag mindestens 6 Monate bestanden, erfolgt die Einstufung in die nächst bessere SF-Klasse entsprechend der maßgeblichen Tabelle (u.a. PKW, Lkw, Krafträder). Hat der Versicherer einen Schaden oder mehrere Schäden reguliert, wird der Vertrag entsprechend der maßgeblichen Rückstufungstabelle des Versicherers zurückgestuft.

Tipp: Wer als Fahranfänger zum 1. Januar die nächstbessere SF-Klasse nutzen möchte, sollte darauf achten, dass er sein Fahrzeug bis spätestens 1. Juli des Vorjahres zugelassen und versichert hat. Erfolgt die Zulassung später, fehlt es an der Voraussetzung, dass der Versicherungsvertrag sechs Monate bestanden. In der Konsequenz erfolgt die bessere Einstufung dann erst zum übernächsten Jahr.

Beispiele und Überblick der Schadenfreiheitsklassen: Welche SF-Klasse habe ich?

In der Kfz-Versicherung gibt es für die verschiedenen Fahrzeugtypen unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen
In der Kfz-Versicherung gibt es für die verschiedenen Fahrzeugtypen unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen

Die Versicherer unterscheiden Schadenfreiheitsklassen für PKW, Krafträder/Quads/Trikes, Campingfahrzeugen, Klein- und Leichtkrafträder und andere Fahrzeugarten wie Lieferwagen, Lkw und Zugmaschinen. Für jede Fahrzeugart gibt es eine eigene Schadenfreiheitsklasse-Tabelle.

Ferner werden in den Tabellen jeweils die Schadenfreiheitsklasse der Haftpflicht und die Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko dargestellt. Sie weisen teils identische, teils abweichende Beitragssätze in Prozent auf. Um die jeweilige Schadenfreiheitsklasse zu ermitteln, ist auf die Zahl der fortlaufend unfallfreien Jahre abzustellen. Die Schadenfreiheitsklasse zu berechnen, ist für den Laien dennoch schwierig, da er alle für die Ermittlung relevanten Umstände einbeziehen muss.


Um festzustellen, welche Schadenfreiheitsklasse besteht, sollte ein Versicherungsrechner beigezogen werden.

Kfz-Versicherung: SF-Klassen-Tabelle (am Beispiel der Allianz Stand 2015)

Zum Verständnis der Tabelle: Ein PKW-Fahrer, der 10 Jahre lang keinen Unfallschaden gemeldet hat (Rubrik „Schadenfreie Jahre“), wird im Grundsatz in die SF-Klasse 10 (Rubrik „Schadenfreiheitsklasse“) eingestuft. Im Beispiel der Allianz zahlt er in der Haftpflicht und Vollkasko einen Beitragssatz von jeweils 46 % des Basisbeitrags (Rubrik „Beitragssatz“).

SchadenfreiheitsklasseBedeutungBeitragssatz (Beispielwerte - die Kfz-Versicherer verfahren hier nicht einheitlich!)
SF 0Sie haben Ihre Fahrerlaubnis erst seit weniger als 3 Jahren.230 %
SF ½ Sie haben Ihre Fahrerlaubnis länger als 3 Jahre.140 %
SF 1 Sie fuhren Ihr Fahrzeug ein Jahr, ohne dass ein Schaden entstand.74 %
SF 2Sie fuhren Ihr Fahrzeug zwei Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.64 %
SF 3 Sie fuhren Ihr Fahrzeug drei Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.58 %
SF 7 Sie fuhren Ihr Fahrzeug sieben Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.42 %
SF 11 Sie fuhren Ihr Fahrzeug elf Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.35 %
x Sie fuhren Ihr Fahrzeug x Jahre, ohne dass ein Schaden entstand.Je länger Sie ohne Unfall fuhren, desto geringer wird Ihr Beitrag in die Kfz-Versicherung.
SF M ("Schadensklasse Malus")Sie haben durch Ihr Fahrzeug einen Schaden verursacht.bis zu 245 %
Quelle: AKB der Allianz-Kfz-Versicherung

Schadenfreiheitsklassen (Beispiel DEVK Stand 2015)

Bei der DEVK zahlt ein 10 Jahre unfallfreier PKW-Fahrer 45 %. Fahranfänger starten in der SF-Klasse 0 und zahlen 100 % bzw. 95 %.

Schadenfreie JahreSchadenfreiheitsklasseBeitragssatz KFZ-HaftpflichtBeitragssatz Vollkasko
35 Jahre
und mehr
SF 3520%20%
34 JahreSF 3521%21%
30 JahreSF 3022%22%
29 JahreSF 2923%23%
5 JahreSF 545%45%
4 JahreSF 448%48%
3 JahreSF 351%51%
2 JahreSF 255%55%
1 JahreSF 160%60%
0 JahreSF ½75%75%
SchadenklasseS85%85%
Anfänger095%95%
MalusklasseM135%135%

Hinweis: Wechselt der Versicherungsnehmer den Versicherer, wird er zwar regelmäßig in seine bisherige SF-Klasse eingestuft, muss aber damit rechnen, dass der Beitragssatz steigt. Im günstigsten Fall sinkt der Beitragssatz. So zahlt er z.B. bei der Allianz in der SF-Klasse 5 46 % Beitragssatz, bei der DEVK nur 45 %. In der Schadenfreiheitsklasse 2 hingegen sind die Beiträge gleich.

Vorsicht: Jede Schadenmeldung beeinflusst den Schadenfreiheitsrabatt

Autofahren ist unfallträchtig. Das Betriebsrisiko fährt immer mit. Versicherer motivieren ihre Versicherungsnehmer daher, verantwortungsvoll zu fahren und belohnen oder bestrafen sie mit der betreffenden Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse. Zusätzlich belohnen sie den Versicherungsnehmer, wenn er nicht jeden Schaden über den Versicherer regulieren lässt.

Tipp 1: Dazu muss man wissen, dass nicht die Höhe eines gemeldeten Schadens den Schadenfreiheitsrabatt bestimmt, sondern die Anzahl der Schadenmeldungen im Kalenderjahr. Mehrere kleinere Schäden verursachen eine weitergehende Rückstufung als ein einzelner großer Schaden.

Tipp 2: Wer im Kalenderjahr mehrere Unfälle verursacht, sollte nur die teuersten Schadensfälle über die Versicherung abwickeln. So reduziert er die Zahl der Schadenfälle und vermeidet eine weitergehende Rückstufung.

Vor allem sollte man das Potenzial der Mehrbelastung infolge einer Schadenfreiheitsklasse Rückstufung nicht unterschätzen. Wer in der SF-Klasse 10 z.B. einen Beitragssatz von 40 % hat und infolge einer Schadensmeldung in die SF-Klasse 5 zurückgestuft wird, zahlt einen Beitragssatz von 46 %. Die Differenz von 6 % wirkt sich in den Folgejahren aus, so lange, bis der Versicherungsnehmer seine frühere SF-Klasse 10 wieder erreicht. Zugleich verhindert er zusätzlich, dass er ohne Schadensmeldung aus der SF-Klasse 10 im Folgejahr in die SF-Klasse 11 aufgerückt wäre.

Tipp 3: Deshalb ist es empfehlenswert, in der Kfz-Versicherung wegen der Schadenfreiheitsklasse gerade nicht jeden Schaden über den Versicherer abzuwickeln. Zunächst muss der Versicherungsnehmer Schäden bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung ohnehin selbst bezahlen. Kleinere Schäden, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen, sollten gleichfalls selbst reguliert werden. Dies ist dann sinnvoll, wenn sich dadurch eine schlechtere Einstufung vermeiden lässt und der Schadensbetrag im Verhältnis zur Prämienerhöhung nicht ins Gewicht fällt. Mit jeder schlechteren Einstufung erhöht sich die Versicherungsprämie. Die höheren Prämien der Folgejahre liegen dann insgesamt meist über dem Schadenbetrag. Insofern ist es günstiger, einen kleineren Schaden selbst zu bezahlen und von der vorhandenen Schadenfreiheitsklasse zu profitieren.

Tipp 4: Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, den Unfallschaden zunächst über den Versicherer regulieren zu lassen. Bei kleineren Schäden bis circa 1.000 EUR informiert der Versicherer den Versicherungsnehmer dann schriftlich, dass er die Rückstufung vermeiden kann, wenn er die Entschädigungsleistung innerhalb von 12 Monaten erstattet. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, Haftpflichtschäden durchschnittlich bis circa 1.500 EUR und Vollkaskoschäden bis ca.1.300 EUR selbst zu regulieren.

Was ist der Rabattschutz?

Der Versicherungsnehmer kann einen Rabattschutz vereinbaren. Dann ist ein belastender Schaden pro Kalenderjahr jeweils in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko frei. Reguliert der Versicherer einen Schaden, wird der Versicherungsnehmer in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft. Seine Schadenfreiheitsklasse bleibt bestehen. Für den Rabattschutz ist eine höhere Prämie je nach Versicherer von circa 15 bis 30 % zu entrichten.

Vorsicht: Wechselt der Versicherungsnehmer den Versicherer, wird dem neuen Versicherer nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Versicherungsnehmer ohne diesen Rabattschutz genutzt hätte. Er muss also damit rechnen, beim neuen Versicherer schlechter eingestuft zu werden als beim bisherigen Versicherer.

Ein Rabattschutz bringt nicht in jeder Schadenfreiheitsklasse Vorteile
Ein Rabattschutz bringt nicht in jeder Schadenfreiheitsklasse Vorteile

Ein Rabattschutz wird unattraktiver, je besser der Versicherungsnehmer in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird. Wer in der SF-Klasse 24 einen Beitragssatz von z.B. 31 % zahlt und im Fall der Rückstufung in SF-Klasse 20 33 % Beitragssatz zahlt, hat vom Rabattschutz kaum noch Vorteile, da dessen Prämie eher höher ist als die Prämie infolge des schlechteren Beitragssatzes.

Vom Rabattschutz ist der Rabattretter zu unterscheiden. Wer einen Rabattretter vereinbart hat, wird im Schadensfall zwar in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, muss aber keine höheren Beiträge bezahlen. Neuere Versicherungsverträge bieten kaum noch solche Rabattretter an.

Zur Orientierung: Rückstufungstabelle zur Rückstufung im Schadenfall (am Beispiel der Allianz Stand 10/2015)

Reguliert der Versicherer einen Schadensfall, erfolgt die Rückstufung nach der im Anhang zu den AKB befindlichen Rückstufungstabelle des Versicherers. Wer in SF-Klasse 10 eingestuft ist (Beitragssatz 40 %), wird nach einem Schadenfall in der Haftpflicht z.B. nach SF-Klasse 2 zurückgestuft und entrichtet künftig einen Beitragssatz von 55 %. In der Vollkasko erfolgt die Rückstufung nach SF-Klasse 5. Meldet der Versicherungsnehmer im gleichen Kalenderjahr einen weiteren Schaden, erfolgt die Rückstufung in SF-Klasse 0 mit einem Beitragssatz von 100 %. Ein dritter Schaden führt zur Einstufung in SF-Klasse M (Malusklasse).

Vorsicht: Die Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, jede Schadenmeldung strategisch und wirtschaftlich zu prüfen. Wer in die Kfz SF-Klassen M rutscht, muss damit rechnen, dass der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigt. Auch hier ist es so, dass die Rückstufungstabellen der einzelnen Versicherer unterschiedlich ausfallen und die Rückstufung bei einem anderen Versicherer durchaus günstiger oder schlechter sein kann.

von SF Klasse Rückstufung nach Schadenanzahl:
HaftpflichtVollkasko
1.2.3.1.2.3.
SF 35SF 25 SF 8SF 2SF 25 SF 10SF 5
SF 34SF 19 SF 7SF 1SF 21SF 10SF 5
SF 33SF 16SF 6SF ½SF 20SF 10SF 4
SF 32SF 14SF 5SF ½SF 19SF 9SF 4
SF 31SF 13SF 4SSF 17SF 8SF 3
SF 30SF 12SF 3SSF 15SF 7SF 3
SF 29SF 11SF 3SSF 14SF 7SF 2
SF 28SF 10SF 20SF 13SF 6SF 2
SF 27SF 10SF 20SF 12SF 6SF 1
SF 26SF 9 SF 20SF 11SF 5SF 1
SF 25SF 9 SF 20SF 11SF 5SF 1
SF 24SF 8 SF 20SF 10SF 5SF 1
SF 23SF 8 SF 20SF 10SF 5SF 1
SF 22SF 8 SF 20SF 10SF 5SF 1
SF 21SF 8 SF 20SF 10SF 4 SF 1
SF 20SF 7SF 10SF 10SF 4 SF 1
SF 19SF 7SF 10SF 9SF 4 SF 1
SF 18SF 7SF 10SF 9SF 4 SF ½
SF 17SF 6SF 10SF 8SF 3SF ½
SF 16SF 6SF ½MSF 8SF 3SF ½
SF 15SF 5SF ½MSF 7SF 20
SF 14SF 4SMSF 7SF 20
SF 13SF 4SMSF 6SF 20
SF 12SF 3 SMSF 6SF 10
SF 11SF 3 SMSF 5SF 10
SF 10SF 20MSF 5SF 10
SF 9SF 20MSF 4SF 10
SF 8SF 20MSF 3SF ½M
SF 7SF 10MSF 2SF ½M
SF 6SF ½MMSF 20M
SF 5SF ½MMSF 10M
SF 4SMMSF 10M
SF 3SMMSF ½MM
SF 20MM0MM
SF 10MM0MM
SF ½MMMMMM
SMMMMMM
0MMMMMM
MMMMMMM
Quelle: AKB der Allianz-Kfz-Versicherung

Wann gilt der Versicherungsvertrag als schadenfrei?

Ein Vertrag der Kfz-Versicherung gilt als schadenfrei, wenn innerhalb eines Kalenderjahres kein Unfall reguliert werden musste
Ein Vertrag der Kfz-Versicherung gilt als schadenfrei, wenn innerhalb eines Kalenderjahres kein Unfall reguliert werden musste
  • Der Versicherungsvertrag gilt als schadenfrei, wenn der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen ist und der Versicherungsschutz mindestens 6 Monate bestanden hat. Unter dieser Voraussetzung wird der Vertrag nach Ablauf eines Kalenderjahres in die nächst bessere SF-Klasse gemäß der maßgeblichen Tabelle (u.a. PKW, LKW, Krafträder) eingestuft. Soweit der Versicherer Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse ausgeben musste, belastet dies nicht den schadenfreien Verlauf. Diese Kosten dienen nämlich der Abwehr von Forderungen Dritter und liegen somit auch im Versichererinteresse.
  • Der Vertrag bleibt schadenfrei, wenn der Versicherer einen Schaden bis ca. 1.000 EUR reguliert und der Versicherungsnehmer die Entschädigungsleistung innerhalb von 12 Monaten freiwillig erstattet.
  • Soweit der Versicherer einen Schaden reguliert und der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer den Schaden erstattet, bleibt der Vertrag gleichfalls schadenfrei.
  • In der Vollkasko bleibt der Vertrag auch dann schadenfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Vollkasko beansprucht hat, weil der Schädiger mangels Haftpflichtversicherungsschutz keinen Schadensersatz geleistet hat.
  • Gleiches gilt in der Haftpflicht, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Halters gestohlen wird und der Dieb einen Haftpflichtschaden verursacht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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22 Kommentare

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  1. Jutta S
    Am 18. Oktober 2024 um 17:14

    2017 starb mein Vater, ich übernahm bei der Vers. Nr.1 seine SF.
    2021 starb mein Mann, ich übernahm die Versicherung(en) und bekam die SF meines Mannes bei Vers. Nr.2 .
    Nun bekomme ich ein neues Fahrzeug, welches bei Vers. Nr. 2 weiterversichert werden soll. ( weil Mehrfachversichrung Hausrat/ Haus / etc)
    Nun stelle ich fest, dass der neue Abschluß. SF 16 zu Grunde legt ( Vers. Nr 2),während ich bei Vers. Nr 1 seit 2023 SF 24 als Grundlage berechnet bekomme..
    Kann ich SF 24 auch bei Versicherung 2 geltend machen?

  2. Karl-Heinz
    Am 27. März 2023 um 15:23

    Guten Tag,
    ich fahre seit 1975 durchgehend (verschiedene) Autos und habe öfter die Versicherung gewechselt.
    Ich hatte in meinen fast 48 Jahren 2 Unfälle.
    Welche SF Klasse müsste ich jetzt haben?
    Nach meinem letzten Unfall hatte ich die Versicherung gewechselt und da habe ich bei der Frage unfallfreie Jahre angegeben 1 da ich ja vor einigen Monaten einen Unfall hatte…. jetzt hat mir jemand gesagt das wäre falsch gewesen… ich hätte meine unfallfreien Gesamtjahre angeben müssen.
    Fahre jetzt auf SF 11 und das kam einem Bekannten komisch vor nach 48 Jahren Fahrpraxis.

    Vielen Dank für eine Antwort.

  3. Saiger
    Am 4. Februar 2022 um 20:40

    Hallo,
    VN wechselt zur Konkurrenz. Bei Konkurrenz wird ebenfalls Rabattschutz abgeschlossen. VN hatte vor 10 Jahren eine KH und VK Schaden mit Rabattschutz abgeschlossen und 10 Jahre diesen Mehrbeitrag ohne weiteren Bedarf bezahlt. Dsrf alter Versicherung den SFR nach 10 Jahren rückstufen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Februar 2022 um 13:20

      Hallo Saiger,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Storch W
    Am 1. Juni 2021 um 22:21

    Ich habe in 2020 die Versicherung gewechselt in der Haftpflicht SF-Klasse 23, in der Vollkasko SF-Klasse 35. Im Vorjahr hatte ich einen Vollkaskoschaden, daraufhin wurde ich nachträglich von der neuen Versicherung in SF-Klasse 23 hochgestuft. Sind 12 Klassen Höherstufung korrekt? Bei der alten Versicherung hatte ich eine Rabattschutz der bei Wechsel nicht zählt, was ich nicht wußte.
    W.Storch

  5. W.
    Am 10. Januar 2020 um 14:46

    Hallo, auch ich hab eine Frage zu den Schadenfreiheitsrabatten , welch ein Wort … ;-) :
    gibt es denn ein Register, in dem man den gesamten Versicherungs-Verlauf über ALLE Jahre nachschauen kann?

    Warum das System soo undurchschaubar ist , ist schon sehr lästig.
    Aber wir haben ja sonst nichts zu tun …..

    Schön’ Gruß
    W.

  6. A. Teschner
    Am 10. September 2019 um 14:17

    Hallo.
    Ich fahre seit 33 Jahren ununterbrochen, Auto.
    Habe in meinem leben allerhöchstens 4 angemeldete Schäden gehabt. Ist es rechnerisch überhaupt nicht möglich, derzeit bei SF 13 zu sein? Wie stelle ich das an hier Nachforschungen zu machen ohne im Besitz aller Unterlagen zu sein? Wo kann man das Überprüfen lassen?
    Besten Dank

    A.TESCHNER

  7. bankerdg
    Am 22. Dezember 2018 um 14:15

    Für meine Tochter habe ich ein Fahrzeug als Zweitwagen angemeldet. Jetzt hatte sie einen selbstverschuldeten Unfall (der dritte in 3 Jahren), bei dem ihr Auto einen Totalschaden erlitt. Meine Frage:

    Die Anmeldung ihres neuen/gebrauchten Autos basiert dann weiterhin auf den (sehr) hochgestuften Bestandsvertrag
    oder
    kann ich eine neue Zweitwagenregelung geltend machen und mit SF 1/2 beginnen? Muss ich dafür besondere Bedingungen/Vorgaben beachten?

    Herzlichen Dank für die Antwort im Voraus.

  8. mate m.
    Am 7. März 2018 um 19:40

    ich besitze seit september 2016 meine Fuehreschein und auch meine auto …Ich habe eine versicherung bei HDV gemacht aber am 1.1.2017 hab zu Cosmos AG gewechselt…Am 1/1/2018 habe erneut gewechselt bei wgv wo ich gesagt habe dass ich SF1 habe….Nun am 1.2.2018 von 189 euro vierteljaehrich muss ich ab 1.4.2018, 310 euro vierteljaehlich bezahlen…Grund dafur ist das ich nicht eigestuft war von meine vorvesicherung…….HDV sagt das ich nur 4 monate versichert war und Cosmos AG sagt das ich nicht rabatt bekomme da der HDV mich nicht eingestuft haben so das ich nach fast zwei jahre umfal frei mehr zu zahlen habe als ich meine erste versicherung abgeschlossen habe………WAS KANN ICH WEITER MACHEN?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 12:28

      Hallo mate m.,

      bei Problemen mit der Versicherung wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der Sie eingehend beraten kann. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Wolfgang K.
    Am 20. Januar 2018 um 16:08

    Ich bin im Besitz des Führerscheines seit 1963(Motorrad) 1969 erweitert auf LKW(PKW).Bis 2012 bin ich unfallfrei gefahren.
    Allsecur stufte mich hoch. Ein Auffahrunfall Schadensregulierung unter 1000,- Euro. Die DEVK hat diese Rückstufung übernommen. Von 2012 bis heute kein Unfall. Meine Einstufung habe ich gerade nicht zur Hand.
    SF 28 und höher auf SF 22 ?

    1963 bis 2012=49 Jahre
    2012 bis 2018= 6 Jahre
    Besitz des Führerscheines 55 Jahre

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 12:36

      Hallo Wolfgang,

      ein Anruf bei Ihrer Versicherung sollte all Ihre Fragen klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Sabrina R.
    Am 15. Oktober 2017 um 13:44

    SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN;

    ICH HABE EINE FRAGE UND ZWAR;
    ICH HABE SEIT 5 JAHREN BEI DER GRAWE EINE KFZ HAFTPFLICHTVERSICHERUNG;
    ICH WURDE RELATIV HOCH EINGESTUFT UND ZAHLE SEIT 5JAHREN!!!!! 59,97 EURO
    ICH BIN ABER SEIT MEINER ANMELDUNG UNFALLFREI GEWESEN;
    SOLLTE ICH NICHT VIEL WENIGER BEZAHLEN? KANN ICH IM FALLE GELD ZURÜCK FORDERN?

    VIELEN DANK

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:26

      Hallo Sabrina R.,

      setzen Sie sich hierzu bitte mit Ihrem Versicherer auseinander und wechseln Sie bei Bedarf. Ihre Versicherungsleistungen werden Sie jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zurück erhalten, schließlich haben Sie dem Einzug des Geldes durch Abschluss der Versicherung vertraglich zugestimmt. Insofern wird es schwer, nachträglich entsprechende Zahlungen geltend zu machen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. Pham, V.
    Am 3. Juni 2017 um 18:49

    Ich hatte bisher noch keine Vorversicherung, jedoch reichlich Fahrpraxis durch Berufe und das Auto der Eltern. Den Führerschein besitze ich seit Oktober 2010. Bin ich dann in der SF 1/2 oder kann man das irgendwie anders regeln?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:34

      Hallo,

      sofern Sie bei den anderen Fahrzeugen ebenfalls als Fahrer eingetragen waren, können Sie in der Tat bei manchen Versicherungen eine niedrigere Einstufung erreichen. Dies ist allerdings von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Höregott, N.
    Am 25. November 2016 um 14:21

    mein Ford Fiesta hatte in 05.2015 einen Unfall und wurde dadurch von SF 17 in SF 6 hochgestuft. In 08.2015 habe ich mir ein KIA gekauft.
    Der KIA wurde von der Versicherung in SF 17 als Erstfahrzeug gemeldet und der Fiesta als Zweitwagen. Nun wurde der Fiesta nochmals von SF 6 in SF 0 hochgestuft.
    Kann die Versicherung diese zweimalige Hochstufung vornehmen nur weil der Fiesta jetzt als Zweitwagen läuft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 9:15

      Hallo Höregott, N.

      Sie sollten sich hier mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzten und erfragen auf welcher Grundlage diese Einstufung stattgefunden hat. Zweitwagen werden in der Regel niedriger eingestuft. Sie können sich darüber hinaus auch an einen Versicherungsexperten wenden, der Sie diesbezüglich beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Fr.Zimmermann
    Am 24. November 2016 um 9:00

    Anfang des Jahres meldete ich Kratzer in der Beifahrer Tür meines PKW. Der Mitarbeiter an der Hotline meiner damaligen Versicherung sagte mir, dass er eine Schadensnummer auslöst und wenn ich keine Unterlagen einreiche, sondern die Reparaturkosten selbst trage, könne ich den Vorgang einfach löschen lassen, damit ich einer Erhöhung des Beitragssatzes entgehe. Dies habe ich dann so auch getan und ein Schreiben von der Versicherung bekommen, dass der Schaden ohne Zahlung geschlossen wurde.
    Nun bekomme ich von meiner neuen Versicherung mitgeteilt, dass die vorherige Versicherung ihnen einen Schaden in 2016 mitgeteilt hat und ich nun entsprechend anders eingestuft werde (höherer Beitragssatz).
    Die Vorversicherung hat aber niemals eine Zahlung geleistet und auch keinerlei Unterlagen zu dem Schaden erhalten! Ich habe nun Beschwerde eingelegt, dass eine Korrektur an meinen neuen Versicherer übermittelt werden soll, da kein Schaden reguliert wurde. Oder dürfen die das als Schaden ausweisen, obwohl keine Regulierung und kein Einreichen von Unterlagen stattfand? Vielen Dank für Info

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 9:10

      Hallo Fr.Zimmermann,

      wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen, daher empfehlen wir Ihnen sich in diesem Fall an einen Anwalt für Versicherungsrecht oder einen Versicherungsexperten zu wenden. Diese können Sie dann über das weitere Vorgehen informieren und Sie entsprechend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Müller
    Am 25. Oktober 2016 um 9:13

    Bin mit RGJ 1969 im Jahr 2009 zur VW Versicherung gewechselt. In 2012 wurde ein Vollkasko und Haftplichtschaden gemeldet.
    Dadurch wurde ich von SF25 in SF22 zurückgestuft.2013 zur XXX gewechelt mit dann einem Rabattgrundjahr von 1991.
    Also duch den Schaden in 2012 habe ich 22 Rabattjahre verloren.
    Kann das so sein ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2016 um 8:28

      Hallo Müller,

      das kann durchaus sein, denn die Versicherungen kommunizieren miteinander. Entsprechend hat die neue Versicherung vermutlich von Ihrem Unfall erfahren und Sie entsprechend anders bewertet. Entscheidend ist auch, ob es beim Wechsel einen sogenannten Rabattschutz gab. Wie genau mit den Rabattjahren in Ihrem Fall umgegangen wird, ist aus den AGBs zu entnehmen. Auch ein Nachfrage beim Versicherer, warum eine so enorme Rückstufung stattgefunden hat, ist sinnvoll.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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