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Rückstufung im Schadensfall – Wann erfolgt diese?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gibt es eine Rückstufung der Kfz-Versicherung nach einem Unfall?

Eine Rückstufung nach einem Unfall erfolgt dann, sobald eine Schadensmeldung bei der Versicherung getätigt wurde.
Eine Rückstufung nach einem Unfall erfolgt dann, sobald eine Schadensmeldung bei der Versicherung getätigt wurde.

In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur notwendig, sondern auch Pflicht. Dies dient zur eigenen Absicherung und schützt ebenfalls andere Verkehrsteilnehmer.

Bei einer Inanspruchnahme einer Versicherung, ist es für viele Versicherungsnehmer wichtig, wie hoch die Kosten der Versicherungsprämie sind. Diese setzen sich unter anderem aus der eingeteilten Schadenfreiheitsklasse zusammen.

Dabei ist es beachtenswert, wann die Versicherung eine Hochstufung veranlasst und in welchem Fall eine Rückstufung in eine Schadensfreiheitsklasse erfolgt, welche nicht so vorteilhaft ist wie die vorherige Stufe.

Der folgende Ratgeber gibt Ihnen alle wichtigen Informationen, wann eine Rückstufung im Schadensfall eintritt und wann eine Höherstufung bei der Kfz-Versicherung der Fall ist.

FAQ: Rückstufung im Schadensfall

Wann findet eine Rückstufung statt?

Sobald es zu einem Verkehrsunfall kam und Sie diesen bei Ihrer Versicherung melden, kommt es zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Die Kosten der Kfz-Versicherung steigen dadurch an.

Wie viele Schadenfreiheitsklassen werde ich zurückgestuft?

Diese Entscheidung obliegt in der Regel allein der Versicherungsgesellschaft, für die Sie sich entschieden haben. Wie weit Sie zurückgestuft werden, sollte sich jedoch aus Ihren Versicherungsunterlagen ergeben.

Ab wann wird meine Autoversicherung nach einer Rückstufung genau teurer?

In der Regel greift die Rückstufung erst zum 1. Januar des Versicherungsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem es zum Unfallschaden kam.

Wann die Kfz-Versicherung eine Rückstufung nach einem Unfall erteilt

Die Kosten für die Versicherungsprämie können Jahr um Jahr sinken, sofern ein Versicherungsnehmer keinen Verkehrsunfall verursacht oder eine anderweitige Leistung des Versicherungsanbieters in Anspruch nimmt.

Bei einer Schadensmeldung nach einem Unfall und einer zugehörigen Schadensregulierung lässt sich von Seiten der Kfz-Versicherung eine Rückstufung im Schadensfall nicht ausschließen. Durch die Übernahme der Kosten und die Reparaturen ist eine Rückstufung zwangsläufig vorgesehen.

Auch wenn kleinere Schäden, wie Kratzer oder minimale Blechschäden gemeldet werden, kommt es dazu, dass die Autoversicherung eine Rückstufung vornimmt. Gerade weil im Kfz-Bereich eine Regulierung schnell kostenintensiv sein kann, auch wenn es sich nur um minimale Sachschäden handelt.

Wie ist die Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall?

Nach einem Unfall und der Schadensmeldung bei der Versicherung wird automatisch eine Rückstufung in eine nachteilige Schadenfreiheitsklasse erfolgen.

Gut zu wissen: Daher sollte sich ein Versicherungsnehmer gut überlegen, ob bei kleinen Sachschäden die Versicherung diese unbedingt regulieren muss oder eine Reparatur zu einem späteren Zeitpunkt selbst übernommen werden kann.

Aufgrund der neuen Einordnung in eine andere Klasse wird der Versicherungsbetrag im nächsten Jahr steigen. Eine günstigere Prämie ist nur dann möglich, wenn kein weiterer Schaden in dem folgenden Jahr entsteht.


Bei drei Verkehrsunfällen und demnach drei regulierten Schäden, wird der Fahrer und Versicherungsnehmer automatisch in die Schadenfreiheitsklasse M eingestuft. Dies ist die schlechteste Klasse mit den höchsten Beiträgen. Bei diesen Versicherten besteht ein hohes Risiko, daher muss dieser in der Klasse prozentual mehr bezahlen. Die Klasse M hat einen Beitragssatz von 245 %.

Schon gewusst? Dabei ist es unabhängig, ob vorher eine positive Schadenfreiheitsklasse vorlag. Bei maximal drei Schäden gibt es immer eine Rückstufung in die Klasse M.
Eine Rückstufung im Schadensfall kann einige Fragen bei Versicherungsnehmern aufwerfen.
Eine Rückstufung im Schadensfall kann einige Fragen bei Versicherungsnehmern aufwerfen.

So erfolgt eine Hochstufung der Kfz-Versicherung

Dass die Kfz-Versicherung eine Hochstufung im Schadensfall vornimmt, kann ausgeschlossen werden.

Versicherungstechnisch ist eine Hochstufung nur dann möglich, wenn innerhalb eines Kalenderjahres ordnungsgemäß gefahren wird und weder ein Verkehrsunfall verursacht, noch ein Schaden gemeldet wird, welchen die Kfz-Versicherung regulieren muss.

Sollte jedoch vorher schon eine Rückstufung vorgenommen worden sein, dann ist bei einem schadenfreien Fahren im nächsten Jahr eine Hochstufung ebenfalls möglich, diese wird allerdings nur in geringen Schritten vorgenommen werden.

So müssen sich Versicherungsnehmer, wenn sie beispielsweise um drei Schadenfreiheitsklassen gefallen sind, diese innerhalb der kommen drei Jahre wieder erarbeiten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Jochen H
    Am 27. Januar 2024 um 12:25

    Wirklich problematisch ist die Schadenregulierung bei einen bagatell Unfall (Kratzer/Lackschäden). Der Geschädigte fordert eine Wekstatt zur Kosteneinschätzung (sicherlich zu recht). Der Schaden war eine Berührung des Reifen mit den Kotflügel, eindeutig nur Lackabschürfung. Da der geschädigte PKW ein Firmenfahrzeug erfolgte eine Kostenschätzung. Ich informierte meine Versicherung sie kümmerte sich darum. Bilder waren vorhanden . Nach ca. 3 Monaten erhielt ich von meiner Versicherung die Information das der Schaden in Höhe von 4300- € geregelt sei. Ich war empört!! Für mich war es klar hier lief ein Geschäft für die Werkstatt. Ein Rechtsanwalt den ich befragte bestätigte mir die Richtgkeit der Verfahrensweise und den Kostenvoranschlag mit der gesamten Montage die für die Reparatur „notwendig“ war. Um es mal in Verhältnis darzustellen, mein Schwager hat bei seinem Auto eine Beule sowie Lackschaden für 164,30 € bezahlt. Hier ist doch am System der Versicherung etwas falsch und ungerecht. Hier wird doch Geld verdient und wir wundern uns dass die Versicherungsbeiträge Jahr für Jahr steigen.

  2. Peter
    Am 22. Januar 2021 um 2:21

    Leider wird nicht differenziert, ob direkt nach Unfallmeldung ohne, dass die Schuldfrage überhaupt pauschal heruntergestuft werden darf.
    Dem Artikel nach wird dies erst gemacht, wenn die Versicherung den Schaden reguliert hat.
    Was ist jedoch, wenn die Herabstufung einfach vorher schon gemacht wird und damit auch dem Verursacher signalisiert wird, dass er gar nicht Schuld sei? Die Versicherungen sind einfach zu faul um sich auf die Seite des Versicherten zu stellen, weil man ja schließlich dann doppelt kassieren kann. Wenn die Prämie steigt, so hat man den Versicherungsnehmer gleich auch noch bestraft und gemolken, statt auf dessen Seite zu sein.
    Am besten man meldet den Wagen gleich ab, damit man denen einen Strich durch die Rechnung macht.
    Die Teilschuld scheint wohl der Liebling der Verursacher und Versicherungen zu sein. So lernen die Verursacher auch garantiert nicht, dass sie nicht herumrasen können und Leute durch Drängeln schikanieren können. Wenn was passiert, schreien diese unreifen Fahrer auch am schnellsten und am lautesten, dass sie gar keine Schuld sind, auf gar keinen Fall.

    • Jens
      Am 1. Februar 2022 um 18:52

      Lässt sich die Versicherung so sicher austricksen. Könnte man mir vielleicht etwas genauer ausführen, was das an Positivem für den Versicherungsnehmer bringen soll?

      Verstehe ich das richtig, dass nach erneuter Anmeldung (selbst eines neuen bzw. anderen Autos an dessen Stelle) auch nach bspw. drei Jahren die Rückstufung trotzdem vorgenommen wurde und man anstatt SF10 trotzdem nur SF4 hat. Sprich kein Effekt.

  3. F.Lautenschlag
    Am 9. November 2020 um 18:10

    Wie ist es möglich, bei einen verurschten Bagatellschaden (Kratzer – 63 € ) von einer Schadensfreiheitsklasse 31 auf 18 zurückgestuft zu werden???
    Da hat die Versicherung aber mächtig zugelangt!!!
    M.f.G F.L.

    • S. Andmann
      Am 29. Januar 2024 um 12:38

      Hättest aus eigener Tasche zahlen sollen. Solche Schäden sollte man nie der Versicherung melden.
      LG

  4. S.
    Am 29. Januar 2019 um 19:16

    Der Artiel geht leider nicht auf die Unterscheidung des gefahrenen Wagens ein.
    Wenn ich mit einem Mietwagen (in Deutschland) unterwegs bin und einen Unfall (selbstverschuldet) habe, der dann auch über die Haftpflichtversicherung der Mietwagenfirma abgewickelt wird, steigt dann in meiner privaten KFZ-Versicherung meine SF? Bezieht sich die SF also nicht auf den Halter, sondern auf den Fahrer bzw. auf die Person?

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