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Drohnen-Versicherung: Wann ist das Flugobjekt zu versichern?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Neue Regelung für den Betrieb von Drohnen

Bevor Sie eine Drohnen-Kaskoversicherung unterschreiben, sollten Sie Vergleiche anstellen.
Bevor Sie eine Drohnen-Kaskoversicherung unterschreiben, sollten Sie Vergleiche anstellen.

Sie sind die neue Macht am Himmel: Drohnen, auch Quadrocopter genannt. Die Anzahl der unbemannten Flugkörper hat in den letzten Monaten und Jahren so zugenommen, dass auch die Politik Handlungsbedarf sah. Seit 2021 schreibt daher die EU-Drohnenverordnung einheitliche Grundregeln für die Verwendung von Drohnen vor.

In der EU-Drohnen liegt die magische Grenze häufig bei einem Gewicht von 250 g der Drohne. So müssen Halter, die eine leichtere Drohne besitzen, beispielsweise in der Regel keinen Kompetenznachweis erbringen.

Doch gilt diese Grenze auch hinsichtlich der Drohnen-Versicherung? Gibt es eine spezielle Haftpflicht für Drohnen?

FAQ: Drohnen-Versicherung

Muss eine Drohne versichert werden?

Ja, für Drohnen muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Ist eine Drohnen-Versicherung immer Pflicht?

Ja, eine Drohnen-Versicherung muss immer abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob Sie das Gerät privat oder gewerblich nutzen.

Wofür haftet die Drohnen-Versicherung?

Kommt es zu einem Absturz, einer Kollision oder einem Unfall, kommt die Drohnen-Versicherung für die Schäden auf.

Besteht für die Drohne eine Versicherungspflicht?

Der ehemalige Verkehrsminister Dobrindt ebnete vor einigen Jahren den Weg für den Vorgänger der EU-Drohnenverordnung. Er war der Meinung, dass aufgrund steigender Verkaufszahlen die Gefahr von Abstürzen, Kollisionen und Ähnlichem stark zugenommen hätten. Insofern müsse der Einsatz der Drohnen geregelt werden, so der Minister.

Seit April 2017 galt daher laut Drohnen-Verordnung (Drohnen-VO) beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht für alle Drohnen ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg. Es sollte so sichergestellt werden, dass die Drohne dem Eigentümer zugeordnet werden kann.

Zwar durften sich laut Drohnen-VO die Flugobjekte nicht aus dem Sichtfeld des Lenkers bewegen, doch jede Technik hat ihre Tücken. Stürzt ein Flugkörper ab oder kollidiert beispielsweise mit einer Stromleitung, stellte sich schnell die Frage nach der Haftung. Gibt es also für Drohnen eine extra Haftpflichtversicherung?

Verursacht ein unbemanntes Flugobjekt einen Schaden, muss meist der Eigentümer mit seinem Privatvermögen bzw. seine Haftpflichtversicherung für Quadrocopter dafür haften. Es besteht daher eine Pflicht zu einer Drohnen-Versicherung, unabhängig davon, ob eine gewerbliche oder private Nutzung vorliegt. Auch die aktuelle EU-Drohnenverordnung, die in nationales Recht übertragen wurde, sieht eine grundsätzliche Versicherungspflicht für Drohnen vor.

Haftungsfragen rund um die Drohnen

Verletzt die Drohne beim Absturz einen Menschen, so ist dies nicht nur tragisch, sondern auch teuer für den Eigentümer. Er haftet und muss alle Kosten, die im Rahmen der medizinischen Versorgung auftreten, zahlen. In der Luftfahrt ist eine Haftpflichtversicherung für die Drohne also absolute Pflicht.

Eine solche Drohnen-Versicherung kommt dann für die Schäden auf, die die Drohne verursacht, ähnlich wie nach einem Autounfall. Verursachen Sie einen Unfall, kommt die Haftpflicht für die Schäden am gegnerischen Fahrzeug auf. So ist es auch bei einem Unfall mit der Drohne.

Dabei ist aber ein Punkt ganz besonders wichtig: Entstehen am Flugkörper selbst Schäden, zahlt die Haftpflichtversicherung für Drohnen nicht.

Bevor der Flugkörper also in den Himmel steigt, ist unbedingt der Versicherungsschutz zu klären. Besitzer einer Privathaftpflicht sollten in ihrer Police nachsehen, ob die Nutzung der Drohne inbegriffen ist. Bei älteren Verträgen benötigen Sie meist aber eine separate Quadrocopter-Versicherung bzw. müssen den Schutz bei Ihrer bestehenden Privathaftpflicht erweitern.

Besitzen Sie eine private Haftpflichtversicherung, können Sie nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass Ihre Drohne mitversichert ist. Klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung und integrieren den entsprechenden Schutz oder schließen eine zusätzliche Police ab.

Eine Multicopter-Versicherung ist Pflicht.
Eine Multicopter-Versicherung ist Pflicht.

Auch wenn für die Drohnen-Versicherung zusätzliche Kosten anfallen, sollten Sie an diesen nicht sparen. Bei einem Unfall entstehen schnell Schäden in Millionen Höhe. Zudem riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie keine Drohnen-Versicherung abgeschlossen haben.

Gibt es für Halter von Drohnen eine Vollkasko?

Nicht nur Privatleute haben die Drohne für sich entdeckt, auch gewerblich ist der Flugkörper vielfältig einsetzbar. So nutzt gerade die Baubranche die unbemannten Flugobjekte, um Fotos und Videos aus der Vogelperspektive zu produzieren.

Gerade in diesen Fällen handelt es sich selten um Hobby-Drohnen, sondern um sehr teure Anschaffungen. Es lohnt sich dann, über eine Drohnen-Vollkaskoversicherung nachzudenken. Der Vorteil liegt auf der Hand: Dann ist die Haftpflichtversicherung bereits integriert und zusätzlich sind Sie auch gegen die Schäden an dem eigenen Flugkörper versichert.

Dann ist das Flugobjekt also beispielsweise bei Abstürzen, Wasserschäden oder Diebstählen geschützt und Sie müssen dafür nicht aus der eigenen Tasche zahlen.

Möchten Sie eine Drohnen-Versicherung mit Vollkaskoschutz abschließen, kostet dies natürlich mehr als eine reine Haftpflicht. Aber gerade, wenn das Flugobjekt gewerblich genutzt wird, ist dies fast unumgänglich.

Worauf bei der Versicherung für eine Drohne zu achten ist

Bevor Sie eine Versicherung für Drohnen abschließen, sollten Sie einen Vergleich durchführen. Dabei ist nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch auf verschiedene andere Punkte. Sie müssen beispielsweise angeben, ob Sie den Flugkörper privat oder gewerblich nutzen. Im ersteren Fall ist die Drohnen-Versicherung dann häufig günstiger.

Darüber hinaus ist bei manchen Versicherungen die Anzahl der Lenker begrenzt bzw. ein Mindestalter festgesetzt. Überlegen Sie also im Vorfeld, wer den Copter alles nutzen möchte.

Achten Sie darauf, welche Orte die Drohnen-Versicherung für das Fliegen vorsieht. Manchmal ist beispielsweise nur das Fliegen auf Modellflugplätzen versichert und solches im Indoor-Bereich nicht.

Ebenfalls sollten Sie Ihr Augenmerk auf das Gewicht Ihrer Drohne legen, denn manche Anbieter versichern die Flugobjekte nur bis zu einem Gewicht von 5 bzw. 25 kg. Darüber hinaus bietet die ein oder andere Drohnen-Versicherung an, gleich mehrere Flugobjekte zu versichern. Dies ist besonders für echte Fans interessant. Es ist nicht ratsam, falsche Angaben zu machen oder beispielsweise eine kleinere Drohne zu versichern, denn dann erlischt ggf. Ihr Versicherungsschutz.

Übrigens! Die Drohnen-Versicherung haftet nur, wenn alle gesetzlichen Anforderungen für die Nutzung erfüllt werden. Berücksichtig werden dabei unter anderem die Registrierungspflicht, die Notwendigkeit eines Drohnenführerscheins sowie eine mögliche Zulassungspflicht.

Drohnen-Versicherung im Vergleich: Auf die Deckungssumme und abgedeckte Länder achten

In einer Police über eine Drohnen-Versicherung finden sich meist an zwei Stellen Eurozeichen: nämlich bei dem jährlichen Beitrag und bei der Deckungssumme im Versicherungsfall.

Zwar ist auch der jährliche Beitrag ein Vergleichspunkt, doch die Deckungssumme ist fast das Wichtigste in der ganzen Police, denn hier unterscheiden sich die Angebote immens. Darüber hinaus steht sie natürlich auch im Zusammenhang mit dem Preis der Police.

Sie benötigen auch eine Drohnen-Versicherung, wenn Sie gewerblich tätig sind.
Sie benötigen auch eine Drohnen-Versicherung, wenn Sie gewerblich tätig sind.

Üblicherweise liegen die Deckungssummen im Millionen-Bereich. Für den Otto Normalverbraucher sind dies extreme Summe und die Frage, ob solche Summen abgesichert werden müssen, ist berechtigt.

Eigentümer eines Flugkörpers sollten sich aber immer vor Augen führen, welche Schäden das Flugobjekt verursachen kann. Beschädigt es beispielsweise eine Stromleitung, ist die Millionenmarke schnell geknackt. Haben Sie dann zu wenig versichert, bleiben Sie möglicherweise anteilig auf den Kosten sitzen.

Welche Deckungssumme angebracht ist, hängt vom Einsatzort der Drohne ab. Fliegen Sie Ihr Spielzeug lediglich auf freien Flächen, benötigen Sie sicherlich eine geringer versicherte Summe, als wenn Sie den Nervenkitzel lieben und beispielsweise zwischen Stromleitungen durchfliegen.

Auf die Deckungssumme der Versicherung für Quadrocopter ist ganz besonders zu achten. Diese unterschieden sich erheblich und liegen zwischen 1 und 20 Millionen Euro. Können Sie nicht einschätzen, welche Summe hier sinnvoll ist, wenden Sie sich an Organisationen und Vereine, die im Modellsport aktiv sind.

Neben der Deckungssumme sind auf die abgedeckten Länder zu achten. Möchten Sie Ihren Flugkörper beispielsweise im Ausland nutzen, sollten Sie erst kontrollieren, ob Ihre Drohnen-Versicherung dort greift.

Häufig gilt diese innerhalb Europas. Meist können Sie aber auch eine weltweite Absicherung hinzubuchen. Eine Nutzung der Drohne in den USA und Kanada ist allerdings nicht zu versichern. Hier muss das Flugobjekt erst separat registriert werden.

Nutzen Sie Ihren Flugkörper bisher privat, kommt diese aber nun auch gewerblich zum Einsatz, ist die Drohnen-Versicherung entsprechend anzupassen. Vergessen Sie dies, entfällt ggf. der Versicherungsschutz. Gleiches gilt natürlich auch, wenn Sie das Flugobjekt nun nur noch privat nutzen, auch dann ist Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.

Wichtig! Jeder Drohnen-Pilot muss bei der Nutzung der Copter die Versicherungsbestätigung mitführen. Auf dieser bestätigt der Versicherer die Einhaltung der Mindestdeckung, den Umfang der Versicherung sowie die Dauer des Schutzes.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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18 Kommentare

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  1. Sven
    Am 1. September 2020 um 1:09

    @enrico
    Nach meiner Auffassung JA, weil von jedem Fluggerät ein gewisses Risiko ausgeht. Das gilt auch für Lenkdrachen, auch die können sich in einer Stromleitung verfangen. Oder das Seil reißt, der Dache fliegt davon und klatscht woanders einem Autofahrer gegen die Scheibe. Das gilt simultan auch für kleine Quadrocopter.

  2. enrico
    Am 8. Mai 2020 um 21:32

    Muss man jetzt eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne mit weniger als 250g haben?
    JA ODER NEIN????????

  3. Franziska
    Am 1. Mai 2020 um 22:51

    Habe mir vor kurzen eine Drohne zugelegt, und meine haftpflichtversicherung geändert, in der auch Drohnen inbegriffen sind, reicht das? Oder muss ich extra nur für die Drohne eine Versicherung abschließen?

  4. Jonas P.
    Am 12. April 2020 um 18:46

    Welche rechtlichen Konsequenzen zieht ein Verstoß gegen die Drohnenverordnung, in Betracht auf die Versicherung nach sich?

  5. Tomas
    Am 18. Februar 2020 um 4:41

    Braucht eine Drohne unter 250g ein Versicherung?
    (Mavic Mini)

  6. Lars B.
    Am 3. Dezember 2019 um 15:51

    Mir wird das hier etwas zu pauschal betrachtet. Wie sehr häufig in diesen Diskussionen. Da wird immer sehr unpräzise geschrieben. Genau genommen gibt es keine Versicherungspflicht für den Multicopter an sich, so wie bei einem PKW. Denn dann müsste ich das Gerät an sich versichern. Das passiert aber bei keiner “Drohnenversicherung”. Effektiv sind es private Haftpflichtversicherungen, die MICH beim Betrieb des Copters versichern. Daher hebelt keine Private Haftpflichtversicherung etwas aus. Wenn da steht “Flugmodelle sind mitversichert, es sei denn sie unterliegen einer Versicherungspflicht”. Dann ist eine Mavic Pro mitversichert, denn sie unterliegt keiner Versicherungspflicht. Die Mavic an sich muss ich nicht versichern. ICH muss eine Privathaftplichtversicherung haben, die solche Flüge miteinschließt. Fliege ich, brauche ICH (!) eine Haftpflicht. Ich versichere nirgends das Fluggerät an sich.

    • Lucas K
      Am 12. Januar 2024 um 12:58

      Sehr späte Antwort hierzu, aber dennoch:
      In der KFZ-Haftpflichtversicherung versicherst du auch nicht das Fahrzeug, sondern den Halter / Nutzer / Eigentümer des Fahrzeugs gegen Schadenersatzansprüche, die gegen diese aus der Gefährdungshaftung heraus geltend gemacht werden können.
      Eine Drohne bedarf keiner besonderen “Drohnenversicherung”, sondern (wie du schon sagst) muss auch hier der Halter / Nutzer / Eigentümer sich gegen Schäden aus der Nutzung absichern und das geht in den meisten Fällen über die Privathaftpflichtversicherung.
      Ähnliches Prinzip wie bei Hund vs. Katze: Hunde = separate Tierhalterhaftpflichtversicherung, Katzen = Haltung über PHV mit versichert.
      Das liegt aber allein an den durchschnittlichen Schadenhöhen.
      Ein KFZ oder Hund verursacht im Schnitt mehr Schadenaufwand als eine Drohne / Katze.
      KFZ, Drohnen, und das Halten von Hunden / Katzen unterliegt der Gefährdungshaftung.
      Es ist also völlig egal, ob den Nutzer / Eigentümer / Halter ein Verschulden trifft, oder nicht.
      Entsteht ein Schaden, haftest du.

  7. Thomas D.
    Am 31. Oktober 2019 um 13:38

    Gibt es überhaupt eine Definition von “Drohne” in diesem Zusammenhang? Ich nehme mal an, für die 20 Euro Drohne mit ein paar Gramm und 5 Minuten Flugzeit ist keine Versicherung notwendig, die 3x so viel kostet.

    Bei der Mavic Mini wäre das natürlich interessant, obwohl das Geschoss bei 50 km/h sicherlich auch noch ordentlich Schaden anrichten kann, wenn auch weit weniger als eine Phantom.

  8. Drohnenmaster
    Am 9. Oktober 2019 um 16:49

    “Was passiert denn, wenn ich meine Drohne fliege, ohne versichert zu sein?”

    Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wenn doch etwas passiert, haftet man mit dem Privatvermögen.

    Umgekehrt: Wenn keiner mitbekommt, dass man mit der Drohne fliegt und man keinen Schaden verursacht, kann man sich die Versicherung auch sparen. :)

  9. Kek
    Am 15. August 2019 um 23:56

    Was passiert denn, wenn ich meine Drohne fliege, ohne versichert zu sein? (Außer, dass ich ein hohes Risiko eingehe, aber vielleicht fliege ich ja nur in einem Tiefbunker ohne Zugang zu Menschen, in dem keine Schäden passieren können?) Ist das reine keine-versicherung-abschließen und trotzdem fliegen (nicht gewerblich, über privatgrundstück) schon strafbar oder einfach nur ein großes Risiko?

  10. Dauerlocher
    Am 3. April 2019 um 13:52

    “wenn für Drohnen ab 250 gr. eine Versicherungspflicht besteht?”

    Wie kommen Sie auf diese Idee?

    Es besteht meiner Meinung nach überhaupt keine Versicherungspflicht für Drohnen.
    Man kann natürlich einfach behaupten, daß Drohnen als Luftfahrzeuge gelten. Ein Urteil existiert dazu jedoch nicht. Es handelt sich also lediglich um eine Vermutung.

    Gegen wen ist bitteschön jemals ein Bußgeld wegen fehlender Drohnenversicherung gefällt worden?

  11. Dirk van de K.
    Am 10. Dezember 2018 um 9:05

    Also mir wird bei allen mir angezeigten Tarifen unter Drohnen angezeigt das diese nur für nicht Versicherungspflichtige Drohnen gilt.Was soll ich denn da abschließen wenn für Drohnen ab 250 gr. eine Versicherungspflicht besteht?
    Ist das eine Verarsche.

  12. Mark
    Am 15. Juni 2018 um 11:52

    Überall liest man das Drohnen versicherungspflichtig seien, was ich nirgends finden konnte war ein entsprechender Paragraf dazu. In der Drohnenverordnung findet man alles über Kennzeichnungspflicht, Kenntnisnachweis und Starterlaubnis, jedoch nirgends ein Wort einer Versicherungspflicht: einzige Ausnahme: gewerbliche Flüge, dort muss die Haftpflicht nachgewiesen werden um eine Starterlaubnis zu bekommen.
    Daher meine Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage begründet sich die Aussage das Drohnen versicherungspflichtig sind?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:17

      Hallo Mark,

      Drohnen gelten als Luftfahrzeuge (§1 Abs. 2 LuftVG), für welche generell eine Versicherungspflicht besteht (§43 LuftVG).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Thomas G.
    Am 18. Mai 2018 um 9:11

    Dem Text nach zu bewerten, ist quasi jede Drohne versicherungspflichtig. In den Versicherungsbedingungen der meißten Versicherungen steht: „Für nicht versicherungspflichtige Drohnen…“
    Das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass wieder nichts versichert ist????
    Kann mir das jemand erklären!?

    • Frank M.
      Am 14. Juli 2018 um 10:04

      Genau so ist es, damit hebeln die meisten Versicherungen das Thema aus. Eine echte Versicherung kostet 35 bis 60 Euro pro Jahr , viel weniger, als man im Monat z. B. für Zigaretten ausgibt. Oder für die Akkus der Copter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 11:34

      Hallo Thomas G.,

      eine Haftpflichtversicherung ist im Regelfall für alle Drohnen Pflicht. Dennoch ist die Gesetzeslage bis jetzt noch nicht eindeutig geklärt, weshalb es zu solchen widersprüchlichen Aussagen kommen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. johann
    Am 21. Oktober 2017 um 17:25

    Die Informationen decken sich mit meinen Erfahrungen nicht ganz.
    1. In privaten Haftpflichtversicherungen ist eher selten eine Drohne abgesichert (soweit Übereinstimmung)
    2. Selbst wenn Versicherer davon sprechen, dass die Drohne abgesichert ist, bezahlen sie nicht, wenn sich die Drohne einfach selbständig macht z.B. wegen Systemabsturz (Gefährdungshaftung). Das ist wohl auch in der Pflichtabdeckung, die man haben müsste, um mit der Drohne aufsteigen zu dürfen.
    3. Und zum Schluss habe ich noch keine Versicherung gefunden, die für Schäden aufkommt, die in sogenannten Flugverbotszonen passieren. Selbst bei einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung habe ich Begrifft wie “im gesetzlichen Rahmen” gelesen. Hier spreche ich nicht von Vorsatz. Man hat sich auf falsche Informationen verlassen oder einfach den Fehler gemacht, nicht nachgeforscht zu haben. In Deutschland kann man das wohl mit der DFS-App recht gut ersehen, aber im Ausland? Da ist es wesentlich schwieriger. Wenn ich mir vorstelle, dass es auch dort Regelungen gibt, dass man nicht in der Nähe von Flughäfen fliegen darf. Wenn die Flugplätze genauso eng sehen, wie wir in Deutschland, ist man ganz schnell in Flugverbotszonen. Gem. DFS-App fallen z.B. Gleitschirmflieger-Trainings-Hänge auch unter den Begriff “Flugplatz”. Da war ich als Einheimischer schon sehr überrascht, da man es dem Hang nicht ansieht. Neben der Strafe fliegt dann auch immer noch das Haftungsrisiko in unbegrenzter Höhe mit.

    Insbesondere decken sich also meine Erfahrungen nicht mit dem Vergleich einer Autoversicherung (im Artikel). Autoversicherungen müssen wirklich des “Gefahrenpotential” des versicherten Gegenstands abdecken.

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