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Welche Autoscheiben Sie tönen dürfen – und welche nicht!

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Die Autoscheiben zu tönen ist im Tuning sehr beliebt - doch nicht alles ist erlaubt!
Die Autoscheiben zu tönen ist im Tuning sehr beliebt – doch nicht alles ist erlaubt!

Beliebt im Tuningsegment ist auch die Autoscheibentönung. Die abgedunkelten Glasflächen wirken mysteriös und erregen Aufmerksamkeit. Zudem können Sie als Blend- und Sonnenschutz am Auto dienen. Doch im Umgang mit den Scheiben gilt besondere Vorsicht. Die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen unter allen Umständen eingehalten werden.

Doch welche Veränderungen dürfen Sie an Ihren Autoscheiben vornehmen? Welche Nachteile hat es, die Scheiben zu tönen? Und welche Belege benötigen Sie für den Umbau? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Autoscheiben tönen

Darf ich meine Autoscheiben tönen?

Das ist eingeschränkt möglich, aber: Die Sicht des Fahrers darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Tönungsfolien sind außerdem nur an den hinteren seitlichen Scheiben und auf der Heckscheibe erlaubt. Die Frontscheibe darf nur eine höchstens 10 cm breite Tönungsfolie am oberen Scheibenrand haben.

Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich die Autoscheiben ordnungswidrig töne oder foliere?

Wir haben die Bußgelder in der folgenden Tabelle für Sie zusammengefasst.

Wie bringe ich die Folie richtig auf der Scheibe an?

Im Idealfall machen Sie das nicht selbst, sondern lassen die Folierung durch eine Werkstatt anbringen, um eine Blasenbildung zu vermeiden.

Gesetzliche Vorschriften zu den Fahrzeugscheiben

Im Tuning gilt ein wichtiger Grundsatz: Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt! In den meisten Fällen sollten sich Tuning-Fans mit den entsprechenden gesetzlichen Richtlinien auseinandersetzen, bevor sie Änderungen an ihrem Fahrzeug vornehmen (lassen). Entsprechend guten Rat finden sie gegebenenfalls auch in spezialisierten Tuningwerkstätten oder bei den großen Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV, DEKRA und GTÜ. Die Vorschriften sind hier in der Regel wohlbekannt.

Bei Änderungen an den Scheiben von Fahrzeugen muss besonders Paragraph 40 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Beachtung finden:

“Sämtliche Scheiben […] müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.”

Die Frontscheibe eines Fahrzeuges besteht in der Regel aus sogenanntem Verbundglas. Es besteht eigentlich aus zwei, wenige Millimeter dicken Glasscheiben, die von einer dünnen Kunststofffolie aus Polyvinylbutyral (PVB) miteinander verbunden sind. Bei einem Einschlag auf der Frontscheibe oder bei einem Unfall zerspringt Verbundglas nicht. Stattdessen reißt es lediglich ein, die einzelnen Scherben jedoch werden durch die verklebende Folie zusammengehalten. Das Glas kann so nicht in den Fahrzeuginnenraum fallen. Eine weitergehende Gefährdung von Fahrer und anderen Insassen soll so unterbunden werden.

Die anderen Scheiben am Fahrzeug hingegen bestehen zumeist nicht aus Verbund- sondern anderem Sicherheitsglas. Anders als die Frontscheibe sollen diese Glasflächen eher zerplittern und so eine mögliche Sichtbehinderung vermeiden. Die Scherben sind dabei in der Regel eher klein und weniger scharfkantig als große Glasscherben, die nicht aus Sicherheitsglas bestehen. Da der Fahrer durch die Scherben im Falle eines Bruchschadens nicht schwer beeinträchtigt wird, ist Verbundglas nicht zwangsläufig vonnöten.

Verbundglas kann z. B. nach einem Steinschlag unter Umständen repariert werden. Alle anderen Fahrzeugscheiben müssen Sie nach einer stärkeren Beschädigung unweigerlich komplett austauschen lassen.

Doch nicht nur die Zusammensetzung der Autoscheiben ist von Bedeutung – auch der nötige Durchblick muss gewährleistet sein. Daher bestimmt § 40 StVZO auch, dass die Scheiben, die das Sichtfeld des Fahrers bestimmen, klar bleiben müssen. Die Sicht darf nicht durch zu dunkle oder verzerrende Folierung eingeschränkt sein.

Ist das Sichtfeld des Fahrers durch Umbauten und Veränderungen zu stark eingeschränkt, kann im Falle einer polizeilichen Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Kann der Fahrzeugführer seine Umgebung nicht uneingeschränkt einsehen, ist auch die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und anderer Verkehrsteilnehmer stark gefährdet. Besonders wichtig ist es daher, dass vor allem die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe die Sicht des Fahrers frei halten.

Bußgeldtabelle: Autoscheiben tönen

BeschreibungBußgeldPunkte
Fahren bei eingeschränkter Sicht10 Euro
Bauartgenehmigung nicht mitgeführt/vorgezeigt10 Euro
nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug25 Euro
... Verkehrssicherheit beeinträchtigt90 Euro1

Welche Autoscheiben dürfen Tuner tönen?

Aus dem soeben Genannten ergibt sich, dass das Tönen der vorderen Scheiben in der Regel unzulässig ist. Nichtsdestotrotz kann es zulässig sein, an den vorderen Seitenscheiben klare, durchsichtige Folien anzubringen. Diese dienen in erster Linie dem Schutz – das Glas wird ähnlich wie beim Verbundglas bei einem Bruchschaden zusammengehalten.

An der Windschutzscheibe ist auch die Anbringung einer durchsichtigen Folie nicht zulässig. Eine mögliche Wellen- oder Blasenbildung kann einen verheerenden Einfluss auf die Fahrsicherheit haben. Die Sicht des Fahrers wäre zu stark eingeschränkt – die Verkehrsgefährdung erhöht. Daher dürfen Sie im Bereich des Scheibentunings lediglich die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe tönen.

Nur die Scheiben ab der B-Säule (mittlere Fahrzeugsäule) dürfen Tuner tönen (lassen).

Doch wie dunkel dürfen die Scheiben sein? Und welche Möglichkeit der Scheibentönung gibt es?

Autoscheiben tönen: Folieren mit Sonnenschutzfolie fürs Auto

Die Windschutzscheibe zu tönen ist nicht zulässig!
Die Windschutzscheibe zu tönen ist nicht zulässig!

Die Abdunklung von Autoscheiben soll in erster Linie dem Sonnenschutz dienen. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt von angebrachten Tönungsfolien ist darüber hinaus, dass Sie auch als Splitterschutz fungieren. Ähnlich der PVB-Folie beim Verbundglas kann die Folie für Autoscheibentönung gegebenenfalls splitterndes Glas zusammenhalten und das Einfallen ins Fahrzeuginnere verhindern.

Ein maximal 10 Zentimeter breiter Tönungsfolienstreifen ist am oberen Rand der Frontscheibe zulässig, sofern eine Bauartgenehmigung vorliegt. Dieser Auto-Sonnenschutz ist bei einigen Windschutzscheiben bereits ab Werk vorhanden, sodass eine zusätzliche Folie nicht nötig ist, um die Autoscheiben zu verdunkeln.

Auch in Eigenregie können Sie die Scheiben von Ihrem Auto mit einer Tönungsfolie versehen. Dabei müssen Sie jedoch darauf achten, dass die ausgewählte Tönungsfolie mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) für Fahrzeugteile versehen ist. Dieser können Sie auch entnehmen, ob die Anbringung an Ihrem Fahrzeug zulässig ist. Trifft dies nicht zu, dürfen Sie sie auch nicht verwenden, andernfalls könnte die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges erlöschen.

Die Tönungsfolien sind in der Regel bereits für das entsprechende Fahrzeug zugeschnitten. Beim Kauf sollten Sie daher stets auf Basis der ABG-Nummer Ihres Fahrzeuges vorgehen. Die entsprechende Nummer ist dann auch in den Folien eingeprägt und muss nach der Anbringung von außen einsehbar sein.

Autoscheiben selber tönen – wie Sie die Tönungsfolie richtig anbringen:

 

  1. Vor der Anbringung der zugeschnittenen Folien müssen die Scheiben gründlich von Schmutz und Staub befreit werden. Auch der Fahrzeuginnenraum sollte weitesgehend frei von Staub oder Tierhaaren sein. Einschlüsse führen zur Blasenbildung bei der Anbringung.
  2. Sprühen Sie mit Hilfe einer Pumpsprühflasche ein Gemisch aus Seife und Wasser oder eine fertige Montagelösung auf die innere Scheibenfläche auf. Kleinere Korrekturen sind durch die Gleitfähigkeit der Seifenlauge so möglich.
  3. Ziehen Sie die Schutzfolie ab – gegebenfalls können Sie auch die Klebefläche mit der Montageflüssigkeit benetzen.
  4. Bringen Sie die Folie von einer der Außenkanten her auf die Scheibe auf – nehmen Sie ggf. notwendige Korrekturen vor.
  5. Mit einem Rakel oder einem fusselfreien Tuch können Sie die Folie nun von innen nach außen glatt streichen. Die Seifenlauge wird durch den starken Druck nach Außen abgeleitet. Entfernen Sie Bläschen auf die selbe Weise.
  6. Lassen Sie die Folie trocknen. Dies kann bis zu zwei oder gar drei Wochen dauern – in dieser Zeit sollten sie die Scheibe nur sehr vorsichtig – am besten gar nicht – absenken, um eine Beschädigung oder ein Verrutschen der Folie zu vermeiden. Bei manchen Folierungen kann auch ein Föhn bei der Trocknung nachhelfen.

Lassen Sie herabsenkbare Autofenster nicht ab, solange die frisch angebrachte Folie noch feucht ist!

Es empfiehlt sich, die zusätzlichen Kosten zu tragen und die Folierung in einer professionellen Werkstatt vornehmen zu lassen. Bei der Anbringung von Folien in Eigenregie kann es schnell zu ärgerlichen Blasenbildungen kommen. Die Scheiben selbst zu tönen kann die Kosten also auch unnötig in die Höhe treiben.

Außerdem gibt es einen weiteren wichtigen Vorteil, wenn Sie die Autoscheiben tönen lassen: Die Kosten rechnen sich schon allein durch das positive Ergebnis – eine zusätzliche Gewährleistung kann im Falle eines Schadens zusätzlich helfen. Eine Garantie auf Werkstatleistungen sollte überall gegeben sein.

Auch große Werkstätten wie die A.T.U. bieten an, Autoscheiben zu folieren. Die Kosten für die Autofolien inklusive der Anbringung liegen bei ungefähr 300 Euro – für die Tönung aller hinteren Scheiben.

Es gibt unterschiedliche Folien, die Sie an Ihrem Auto anbringen können. In den meisten Fällen finden sich bei den Anbietern unterschiedliche Tönungsgrade – von weitesgehend lichtundurchlässig (um 90 %) bis hin zu nur leicht tönenden Folien (um die 60 % Reduzierung des Lichteinfalls). Seien Sie sich darüber im Klaren, dass besonders beim Fahren in Dunkelheit die Sicht nach draußen stark eingeschränkt sein kann.

Neben den rein abdunkelnden Scheibenfolien gibt es auch noch nach außen spiegelnde Folierung. Sie dunkelt in der Regel besonders stark den Innenraum ab (bis zu 98 %). Nach außen ist die Spiegelfolie jedoch silber – ein besonderer Effekt, der in den meisten Fällen auch mit höheren Kosten verbunden ist.

Die Vorteile und Nachteile der Scheibentönung:

  • Vorteile: hoher UV-Schutz (bis 99 %), Schutz vor starker Hitzebildung, Schutz bei Bruch
  • Nachteile: Je nach Stärke der Folie ist das Sehen im Dunkeln nur begrenzt möglich.
Bei den Folien sollten Sie insgesamt nicht in erster Linie auf den Preis achten. Die reine Abdunklung mit günstigen aber ungeeigneten Folien kann am Ende sogar mehr schaden als helfen. Durch die Abdunklung im Innenraum erweitern sich die Pupillen der Insassen. Der fehlende UV-Schutz kann dann dazu führen, dass mehr schädliche UV-Strahlung in das Auge einfällt und so längerfristig zu gesundheitlichen Schäden führt.

Wenn Sie die Autoscheiben folieren, müssen Sie Folgendes beachten:

  • Die Tönungsfolie darf beim Auto immer nur von der Innenseite an den Scheiben angebracht sein.
  • Zwischen Folie und der Scheibeneinfassung oder Gummidichtung muss ein Mindestabstand von einem Millimeter liegen.
  • Die ABG-Nummer auf der Folierung muss von außen leicht erkennbar sein.
  • Befindet sich an den Autoscheiben, die Sie tönen möchten, ein Punktraster (Keramikbeschichtung)? Die Blasenbildung und vollständige Haftung der Folien kann in diesen Bereichen nicht gewährleistet werden.

Die Steinschlagschutzfolie

Um einem Irrtum gleich vorzugreifen: Es handelt sich bei der Steinschlagfolie nicht um eine Folierung für Glasflächen! Folien dürfen laut Straßenverkehrszulassungsordnung auf den Scheiben der Fahrzeuge stets nur von innen verklebt werden. So könnte eine Steinschlagfolie jedoch nicht mehr nützen. Dennoch ist der Irrglaube häufig anzutreffen, man könne durch die Anbringung einer entsprechenden Schutzfolie einem Steinschlag auch auf der Windschutzscheibe vorbeugen.

Im direkten Sichtfeld des Fahrers – auf der Windschutzscheibe – ist die Anbringung von Glasfolien strengstens untersagt – unerheblich ob von innen oder außen.

Die Steinschlagschutzfolie soll Teile der Fahrzeugkarosserie vor Kratzern durch Steinschläge schützen. Sie kann auf so ziemlich allen Karosserieteilen angebracht werden – Kotflügeln, Motorhaube, Stoßstange usf. – , da es sich um eine durchsichtige Folie handelt. Der Schutz dient vor allem dem Lack.

Ab Werk getönte Autoscheiben: Scheiben tönen ohne Folie

Die einzige Möglichkeit, die Autoscheiben ohne Folie verdunkeln zu können, ist der Austausch der Scheiben gegen bereits getönte Gläser. Es ist anempfohlen, den Austausch der Autoscheiben nicht in Eigenregie vorzunehmen. Beim Einbau kann es schnell zu großen Problemen und Beschädigungen am Fahrzeug und an der Scheibe kommen.

Beim Einbau von Scheiben ist es von großer Bedeutung, dass für die neuen Autoteile eine Bauartgenehmigung vorliegt. Die Bauartgenehmigung bestimmt grundlegende Richtlinien, nach denen Fahrzeugzubehör zu fertigen ist. Die Bestimmungen gelten dabei EU-weit und betreffen vor allem Reifen, Scheiben, Beleuchtungseinrichtungen, Verbindungseinrichtungen und Sicherheitsgurte.

Die Heckscheibe dürfen Sie tönen, sofern die benötigte Bauartgenehmigung vorhanden ist.
Die Heckscheibe dürfen Sie tönen, sofern die benötigte Bauartgenehmigung vorhanden ist.

Die Bauartgenehmigung ist in der Regel durch ein eingeprägtes Prüfzeichen (ABG-Nummer, EG-Typgenehmigung oder ECE-Genehmigung für Fahrzeugteile) auf dem Fensterglas erkennbar – in einer der unteren Ecken.

Die neuen Fahrzeugscheiben können Sie in verschiedenen Abdunklungsgraden erwerben. Achten Sie jedoch auch darauf, dass der notwendige UV-Schutz ausreicht, da andernfalls die Augen geschädigt werden könnten.

Laut Auskunft der staatliche anerkannten Prüforganisationen dürfen Plexiglasscheiben nicht eingebaut werden. Sie entsprechen nicht den Anforderungen von Sicherheitsglas. Stellen die Prüfer bei einer Inspektion fest, dass an Ihrem Fahrzeug derartige Stoffe verbaut sind, kann dies als schwerwiegender Mangel gewertet werden. Die Erteilung der HU-Plakette kann ausbleiben, bis der Mangel behoben ist. Bei einer Verkehrskontrolle kann dies neben einem Bußgeld auch die Nutzungsuntersagung des Fahrzeugs nach sich ziehen.

Bei der Anbringung neuer Scheiben ist es in der Regel nicht möglich, Fenster ohne eine entsprechende Bauartgenehmigung zu verwenden. Die meisten Automodelle weichen – wenn auch nur geringfügig – voneinander ab. Die Maße sind daher bei jedem Fahrzeug anders und dies betrifft auch das entsprechende Zubehör. Sind die Scheiben zu groß oder zu klein, passen Sie nicht in den Rahmen. Dadurch können Sie auch die Karosserie schädigen. Geben Sie beim Kauf neuer Scheiben daher immer die ABG-Nummer Ihres Fahrzeuges an.

Seitenscheiben tönen: Sie dürfen lediglich die Fenster ab der B-Säule mit Tönungsfolie versehen. Die Seitenscheiben vorne zu tönen (zwischen A- und B-Säule der Karosserie) ist unzulässig, da hierdurch das Sichtfeld des Fahrers zu stark eingeschränkt wäre.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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91 Kommentare

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  1. Stitch
    Am 2. März 2024 um 12:45

    Mich würde es ja brennend interessieren ob Photochrome Fenster Folien im Straßenverkehr erlaubt sind.
    Ich weiß das Folien die den Fahrer unkenntlich machen nicht erlaubt sind. Aber was ist mit denen die sich bei Sonneneinstrahlung von selbst tönen?
    Vergesse oft genug meine Sonnenbrille.

  2. Buder J
    Am 13. November 2023 um 17:44

    Hallo,
    seit 2018 fahre ich ein werksneues Wohnmobil Karmann Colibri. 2021 kam ich ohne Probleme durch den TÜV. Beim nächsten TÜV 10/2023 musste ich die Folierung (Heck- und Seitenscheiben hinter B-Säule) auf Anordnung des TÜVs entfernen lassen, angeblich wegen fehlender Kennzeichnung. Dem Fahrzeug sollte die Betriebserlaubnis entzogen werden.
    Bis dahin wusste ich als Laie nichts über eine vorhandene Folierung, diese hat mich beim Fahren nicht gestört bzw. diesen Umstand habe ich nicht
    beachtet. Die Verkehrssicht entsprechend § 40 der StVTO war und ist voll gewährleistet. Andere Fahrzeuge einschließlich LKWs haben hinter der B-Säule gar keine Fenster.
    Frage:
    Sind wir in Deutschland soweit, dass man als Laie einen Fahrzeugkauf nicht mehr trauen bzw. abwickeln kann. Das Wohnmobil ist auf Grund der fehlenden Folierung wegen der verloren gegangenen Intimsphäre hinsichtlich der Campingeigenschaften entwertet. Ich bin am überlegen statts der Folierung Gardinen anzubringen. Wenn die geschlossen sind, habe ich genauso viel Sicht während der Fahrt wie bei einem LKW oder Toyota-Hylux mit Plane.
    Warscheinlich haben unsere Prüfingenieure kein technisches Fingerspitzengefühl oder sie teilen sich die Einahmen der Werkstatt (ca. 80€) für das
    Entfernen der Folie!
    Ich bitte hiermit um eine fachlich fundierte Meinung bzw. Empfehlung!
    Danke!

  3. Astal
    Am 2. August 2023 um 11:08

    Hallo,
    kann mir einer erklären warum ein Van ohne hintere Fenster oder Heckscheiben zulässig ist, wenn ich aber die Heck und Schiebetüren gegen welche mit Fenstern tausche ich diese nur mit zugelassener Folie verdunkeln darf? ich sehe ja trotzdem mehr als vorher und wie sieht es mit Campingfenstern aus, darf ich die auch nur mit zugelassener Folie verdunkeln?
    und warum sind Lochfolien von außen zulässig?
    VG
    Astal

  4. Martin
    Am 10. Februar 2023 um 16:02

    Ich habe meine schreiben getönt in ausland, mit auslandarische karte also gemehmigungs nummer , krieg ich tüv wenn die nicht in Deutschland angemacht wurde ?

  5. Jenny
    Am 26. Januar 2023 um 16:59

    Guten Tag,

    ich habe einen Bulli gekauft, der an einer Seitentür hinten eine Scheibe hat. Ansonsten sind außer der Heckscheibe hinten keine Fenster. Ich möchte das eine Fenster gern mit einer Folie in der Lackfarbe bekleben. Laut Zertifizierung ist die Folie auch dafür zugelassen, allerdings hat sie keine “ABG-Nummer” eingestanzt, so wie bei den Tönungsfolien. Wie kann ich die entsprechende Nummer, die in der ABG vom Kraftfahrtbundesamt seht trotzdem auf der Scheibe bzw. auf der Folie kenntlich machen? Genügt es, wenn ich sie klein auf die Scheibe schreibe?

  6. Fabian
    Am 26. Januar 2022 um 0:04

    Moin,

    Muss auf jede scheibe die getönt wurde eine abe/abg aufklebung haben ?

    • Erich
      Am 9. Februar 2022 um 21:26

      Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) nennen keine Fahrzeuge. Insofern ist die Aussage “Dieser können Sie auch entnehmen, ob die Anbringung an Ihrem Fahrzeug zulässig ist. ” falsch. Fahrzeuge und deren Typen werden in ABE und Teilegutachten genannt.
      “Die ABG-Nummer auf der Folierung muss von außen leicht erkennbar sein.” Das ist mit den mittlerweile üblichen gelaserten Kennzeichnungen bei vielen dunklen Folien fast nicht möglich. Darum sollte man wissen, an welchen Stellen die Kennzeichnungen sind. Von innen gesehen müssen die Kennzeichnungen auffindbar sein, dürfen also nicht hinter dem Gummi einer versenkbaren Scheibe verschwinden. Auch sollte das “Verbergen” der Kennzeichnung im Lochraster oder direkt hinter der Zulassungskennzeichnung des Glases vermieden werden. Im Übrigen darf die Kennzeichnung auch auf dem Kopf stehen, denn die Lage am unteren Rand einer Scheibe ist nicht vorgeschrieben.

  7. Martin M
    Am 29. Dezember 2021 um 13:48

    Liebes Team Bußgeldkatalog,

    ich habe von einer Möglichkeit gehört Scheiben lasieren, tauchen oder bedampfen zu lassen. Somit soll laut Aussage der ausführenden Firmen die Möglichkeit gegeben sein, die Seitenscheiben und sogar die Frontscheibe tönen zu lassen, da diese Verfahren komplett ohne Folie stattfinden. Weiterhin wird angegeben das sich die Glasbruch – Eigenschaften durch diese Verfahren nicht verändern, sondern lediglich die “Farbe” der Scheiben ändert. Würden diese Verfahren einer Polizeikontrolle standhalten ? unter Vorlegung der dazugehörigen Gutachten und Eintragungen ? Oder gilt in Deutschland ein generelles Verbot zum Verdunkeln der Seiten und Frontscheiben unabhängig der angewandten Methode ?

    Herzliche Grüße,

    Martin M.

  8. Angie
    Am 9. August 2021 um 9:32

    Hallo,

    Ist es erlaubt am Fahrzeug eine sogenannte Silberfolie (bis zu 99% UV-Schutz) anzubringen?
    Außen Silber, innen verdunkelt.
    Gruß

  9. Jessica
    Am 23. Juli 2021 um 3:10

    Hallo,
    wie sieht es mit Kiemen an den hinteren Scheiben aus?
    Gibt es bei einigen Ford Mustangs wenn ich mich nicht irre.
    Die wären ja dann außen am Auto..
    Ist das legal und wenn ja was bräuchte ich dazu? (ABG/ABE)
    Liebe Grüße und schonmal Danke fürs beantworten :)

  10. Hans F
    Am 16. Mai 2021 um 17:22

    Hallo,
    Meine Frage ist darf ich Spiegel Folie bei einen Bus lt 35 an die Innenseite der hinteren Scheiben anbringen um die wärmeentwicklung und auch die Sicht von außen nicht mehr zu ermöglichen,da auch einiges an Werkzeug sich im Inneren befindet.
    Venizianische Folie.. Spiegel Folie?
    Vg Hans

  11. Bradter
    Am 17. März 2021 um 6:54

    Sehr geehrtes Bussgeldkatalog-Team,

    mein S Klasse hat ab Werk getönte Fahrer- und Beifahrerscheiben.

    Gibt es für die Autos besondere Ausnahmen? Ich würde diese Folie gerne an weiteren Fahrzeugen anwenden.

    Das Fahrzeug ist Baujahr 2006 und ist schon 7 mal ohne Mängel durch den TüV gekommen :-)

    Lg

  12. Bora K
    Am 19. Oktober 2020 um 20:30

    Ich wollte bitte von Fachleuten wissen, ob die Aussage vieler Leute die ich kenne korrekt ist. „Die vorderen Scheiben zwischen A und B Säule dürfte man folieren bis max 7-8% ?! Ist diese Aussage korrekt?
    Danke im Vorraus

  13. Nico
    Am 4. Mai 2020 um 14:52

    Wie dunkel darf man denn seine scheiben tönen?
    Und ist verspiegelt bzw chrom tönung erlaubt?

  14. Uwe
    Am 21. April 2020 um 23:11

    Darf ich die seiten Scheiben schwarz Tönen ich hab gehört bis zu 0.5 % wäre zulässig stimmt das

  15. simon
    Am 27. Oktober 2019 um 18:00

    …aber wenn man der Sonne geblendet wird beim Schauen nach durch die linke vordere Seitescheibe und deshalb nicht sieht und dann einen Unfall hat – das ist zulässig?!
    Was soll die Scheiße?!
    warum darf der blöde Motorradfahrer total vermummt mit völlig dunklem Helm fahren? Wann kommt endlich der Führerschein für Fahradfahrer, die machen was sie wollen?!

  16. A.S
    Am 25. August 2019 um 14:43

    Hallo, würde mir gerne die Heckscheibe und die Seitenfenster vom Kofferraum mit 95% folieren lassen.
    Ist das an der Heckscheibe so zulässig? AGB ist dabei.
    Und wie ist das gemeint, das ich einen zweiten Außenspiegel rechts dazu brauche? Muss ich dazu noch einen befestigen, wie es z.B die Zugfahrzeuge mit Wohnmobil haben? Oder ist damit gemeint, das ich auf der rechten Seite einen normalen Außenspiegel haben muss – also insgesamt zwei am Auto ?

    Lg

  17. Dominik
    Am 28. Mai 2019 um 16:52

    Hallo,

    ist es erlaubt sogenannte “Anti fog” Folien, also Folien die begeschlagen oder absetzen von Wassertropfen verhindert, zu verwenden?

    Beispielsweise bei meinen Seitenspiegeln?

    Mit freundlichen Grüßen

  18. Peter
    Am 21. Mai 2019 um 16:40

    Hallo
    Ich bin letztens angehalten worden wegen meiner folierten Scheiben der vorderen Türen.
    Fahre ein Audi Cabrio und habe die gleiche Folie auch hinten drin.
    Diese waren sehr sehr leicht getönt. Kaum sichtbar. Trotzdem hat der Polizist das gesehen.
    Habe eine mängelkarte bekommen. Habe die Folie sofort zuhause entfernt und bin zum KÜS gefahren um das Auto vorzuführen.
    Der KÜS Mann sagte das es kaum zu sehen wäre. Der Unterschied würde man Kaum sehen.
    Desweiteren wurden meine Blinker vorne ,die ich im US Style fahre , ebenfalls bemängelt.
    Heute habe ich das Bußgeld Schreiben bekommen.
    Bin hinten über gefallen.
    135 Euro Bußgeld
    Alles zusammen mit Gebühren 163,50
    In meinem Schreiben werden mir folgende Paragraphen vorgeworfen
    §30,§69a stvzo; §24 StVG ; 214.2 BKat; §3 abs 2 BkatV

    Nach welchem Paragraphen müsste ich bestraft werden?
    Ist das alle korrekt?

    Würde mich freuen über eine Antwort
    Gruß Peter

  19. June
    Am 13. Mai 2019 um 5:04

    Hallo!
    Wir haben unseren SUV vor einigen Jahren mit getönter Folie an der Heck- und den hinteren Seitenscheiben beim Vertragshändler gekauft.
    Die Gläser selbst sind auch ohne Folie schon getönt.
    Seither haben wir mehrmals den TÜV passiert, ohne dass dies bemängelt wurde.
    Vor einigen Tagen sagte man uns bei einer Verkehrskontrolle, das sei verboten und die Folien müssten sofort entfernt werden. Der Verweis auf die erteilte TÜV- Plakette wurde mit der Begründung abgeschmettert, dass ja jeder jemanden beim TÜV kenne, der einem da einen Freundschaftsdienst erweisen könne.
    Wir haben die Folie direkt danach abgezogen und das Fahrzeug, wie verlangt, bei der Polizei vorgeführt.
    Dennoch hat man uns gesagt, dass sowohl für mich als Fahrer, als auch für meinen Mann als Halter jeweils eine Strafe von 150 EUR und 1 Punkt in Flensburg zukommt.
    Wir verstehen die Welt nicht mehr und finden das unverhältnismäßig. Hätte da nicht eine Verwarnung ausgereicht, zumal wir der Aufforderung zum Entfernen der Folie direkt nachgekommen sind?
    Welche Rolle spielt hierbei die TÜV- Abnahme?
    Da wir die Folie sofort entfernt haben, können wir nicht mehr sagen, ob und welches Prüfsiegel auf der Folie aufgedruckt war.
    Der Bussgeldbescheid wurde uns noch nicht zugestellt.
    Können wir dagegen vorgehen, oder müssen wir das so akzeptieren?
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 16:23

      Hallo June,

      welche Erfolgsaussichten ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hat, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Max G.
    Am 18. April 2019 um 14:55

    Wie ist das beim anbringen von Aufklebern mit Schriftzug an der Windschutzscheibe und anderen Scheiben? Dürfen solche Schriftzüge an die Windschutzscheibe auch ohne ABG Nummer angebracht werden so lange sie sich an die vorgegebenen Größen halten? Müssen diese auch zwingend innen angebracht werden(egal welche Scheibe)?

  21. Felix
    Am 15. März 2019 um 6:15

    es soll seit Anfang 2019 neue Bestimmungen geben? Tönungsfolien,Blendschutz,ist das korrekt?

    dürfen weiterhin nur max.10 cm Blendschutzfolie/Tönungsfolie an Frontscheiben angebracht werden?
    wie stehts mit der verdunkelung dabei?
    prozentangaben ?

    Haben Fahrer und Beifahrerseite absolutes Blendschutz/ Tönungsfolien Verbot oder auch eventuell mind.10 cm oberer Rand möglich? Klar definitierte Vorgaben,nicht nach eigenem Ermässen bei Verkehrskontrollen als Sichtbeeinträchtigung eingestuft,zb.zum Mitführen,und spontanem Vorlegen bei einer Kontrolle,mit Bitte um Infos,gegebenfalls neue Bestimmungen,mfg,vld,Felix

  22. Aron
    Am 11. März 2019 um 10:39

    Guten Tag zusammen. Wird bei einer Kontrolle durch die Polizei denn auch von einer Verkehrsgefährsung ausgegangen, wenn die getönten Scheiben vorne zwar vorhanden, aber komplett runtergefahren sind. Sprich: im Moment der Kontrolle ist die Sicht ja voll gegeben durch die vorderen Seitenfenster. Vorallem macht mir die Anordung eines Punktes in Flensburg sorgen. Die Tönung von 30 Prozent ist mit einer Abe völlig vorschriftsmäßig durchgeführt und war sogar beim Tüv ohne Bemängelung durch den Vorbesitzer vorgeführt worden. Das vor Kauf des Kfz von mir, was ja im Zweifelsfall ebenso für mich sprechen würde, nehme ich an. Denn man kauft ja ein frisch von Tüv geprüftes Auto und nimmt an, alle Veränderungen, die auch da bereits schon eingetragen waren, sind nicht zu beanstanden… könnt ihr mir dazu was sagen, vielen Dank im Voraus mfG

  23. Hector
    Am 11. März 2019 um 9:19

    Hallo

    Wir haben uns vor paar Monaten ein Gebrauchtwagen zugelegt.
    Die hinteren Scheiben waren beim Kauf mit Folie getönt und der Vorbesitzer hatte den Wagen noch durch den TÜV gebracht.
    Leider ist keine Kennzeichnung auf der Folie zu finden und eine ABG oder ABE ist leider nicht vorhanden.
    Ergeines: 1 Punkt + 90 €uro

    Ist es möglich die vorhandene Folie vom TÜV eintragen zu lassen, so dass wir Diese nicht entfernen müssen?

    Gruß

  24. Florian S.
    Am 24. November 2018 um 20:52

    Eine Frage, es darf ja in der Frontscheibe ein 10 Zentimeter breiter Sonnenschutz angebracht werden. Gibt es da eine prozentuale Richtline? Wenn ja , bis zu wieviel Prozent darf dieser Sonnenschutz sein?

  25. Dominic
    Am 13. September 2018 um 10:36

    Hallo,
    Ne kurze Frage: Habe oben an der Windschutzscheibe einen kleinen Blendstreifen mit ABE der in keiner weise die Sicht beeinträchtigt, aufgehalten nun droht anzeige wegen schweren Mangel, da die laut Polizei gar nicht mehr zulässig sind. TÜV sagt kein Problem. sonst wäre jedes auto in Deutschland nicht mehr legal wegen den Sonnenblenden im Auto.
    Was sagt Ihr dazu?

  26. Max
    Am 10. April 2018 um 21:26

    Hallo zusammen,

    mein Motorrad besitzt eine schwarze undurchsichtige Frontscheibe von MRA, jedoch ist eine ABE vorhanden.
    Nun meine Frage: Dürfte ich diese aus Designgründen mit weißer Autofolie folieren lassen?
    Einen unterschied würde es ja nicht geben, da das “original” bereits undurchsichtig ist.
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:16

      Hallo Max,

      hierzu sollten Sie sich von einer Fachwerkstatt beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. maedy
    Am 30. März 2018 um 16:55

    Hallo, wie sieht es aus wenn ich bereits vom Werk getönte Scheiben habe. Darf ich die zusätzlich mit verdunklungs Folie Tönen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 11:22

      Hallo Maedy,

      die oben beschriebenen gesetzlichen Regelungen müssen eingehalten werden. Nähere Informationen erhalten Sei bei einer Fachwerkstatt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Eddi
    Am 5. März 2018 um 22:35

    Guten Tag,
    Ich wurde heute von einem Polizist angehalten und nen Bußgeld von 135€ und 1 Punkt Bekommen, weil meine 2 vorderen Fenster etwas dunkler waren ( Folie, was mir nicht aufgefallen ist).
    Ist das normal das Mann dann sofort so eine hohe Summe zu zahlen hat und ein Punkt? Ich habe nämlich das Fahrzeug vom Jobcenter finanziert bekommen wegen meiner Ausbildungsstelle.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 15:24

      Hallo Eddi,

      wenn unzulässige Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, ist mit solchen Sanktionen zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Torsten
    Am 28. Februar 2018 um 15:42

    Hallo,
    ich fahre einen Smart 451 , die Seitenscheiben sind geteilt , darf ich das kleine hintere Stück Scheibe folieren lassen? Falls nicht wäre dann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und es gibt einen Punkt, oder ein Bußgeld ?
    Gruß
    Torsten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 14:57

      Hallo Torsten,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist die Tönung der hinteren Seitenscheiben zulässig. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an eine Prüfstelle oder die örtliche Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Virtueldragon
    Am 18. Februar 2018 um 20:58

    Wie sieht das heutzutage mit den Sonnenblendstreifen an der Frontscheibe aus. Manche sagen 10% der Scheibenbreite oder max. 0,1 qm der Scheibe. Was stimmt denn jetzt?
    Genauso wird manchmal geschrieben, das man die nicht von außen bekleben darf, aber in Foren usw sieht man auch Bilder und die Personen sagen es auch, dass sie undurchsichtige Blendstreifen außen auf die Frontscheibe angebracht haben und weder der TÜV oder Polizei hat jemals was dagegen gesagt.
    Irgendwie gibt es keine richtige Quelle wo alles genau drin steht was erlaubt ist oder was nicht. Genauso kann man auch dem TÜV_personal nicht glauben, weil da auch jeder was anderes sagt.

    Ich würde halt gerne einen einbauen, da ich täglich eine Strecke zur Arbeit fahre wo die Sonne einen immer total blendet und zwar direkt zwischen beiden Sonnenblenden, d.h. die Sonnenblenden bringen nichts und man fährt teilweise fast blind.

    • Frank D.
      Am 8. Dezember 2023 um 13:42

      Fragestellung:
      Ich würde halt gerne einen einbauen, da ich täglich eine Strecke zur Arbeit fahre wo die Sonne einen immer total blendet und zwar direkt zwischen beiden Sonnenblenden, d.h. die Sonnenblenden bringen nichts und man fährt teilweise fast blind.

      Antwort:
      Ein Stück Papier DINA 4 zurechtschneiden und zwischen den Sonnenblenden mit Tesa bekleben. Oder einen recht großen Innenspiegel so ein gebogener Kovex Spiegel um die 5 bis 6 Euro bei Temu bestellen und den möglichst hoch stellen das der den Bereich verdeckt zwischen den Sonnen blenden. Das mit dem Papier hat einen Grund: Bei einigen LKWs MAN 40 Tonnen ist zwar ein Rollo verbaut, allerdings bleibt eine offene Lücke, diese hat mein Kollege mit einem Papier beklebt seitdem blendet die Sonne nicht mehr zu einer gewissen Uhrzeit.

      Oder Alternativ mit einer Sonnenbrille fahren !
      Ich selbst bin Kurzsichtig und habe mir eine einfache Sonnenbrille blaue Tönung mit Glasstärke online bei Fielmann bestellt, was soll ich sagen, Toll.
      Selbst bei Regen und abwechselnder Sonne, nur noch mit Sonnenbrille, das ist ein echtes entspanntes Fahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 11:45

      Hallo Virtueldragon,

      wenn eine Folie nicht mehr als 10 Zentimeter am oberen Rand der Frontscheibe abdeckt und eine Bauartgenehmigung hat, ist dies normalerweise zulässig.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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