Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Schritte bei der Rückabwicklung vom Autokauf

Der Gebraucht- bzw. Neuwagenkauf ist zwar spannend, kann aber auch sehr anstrengend werden. Nachdem stundenlang das Internet nach passenden Angeboten durchsucht oder verschiedene Händler abgeklappert wurden, haben Sie endlich das richtige Fahrzeug gefunden.
Die Erleichterung ist dann groß, wenn die Begutachtung, die Probefahrt und die Preisverhandlung positiv abliefen und Sie endlich den Kaufvertrag unterschreiben können. Stellen Sie sich nun aber vor, dass Sie trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen nach dem Kauf einen Mangel am Fahrzeug entdecken oder sich eine andere Möglichkeit auftut, um an ein vergleichbares oder gar besseres Auto zu kommen.
Können Sie in einer solchen Situation den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das Auto zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Rücktritt vom Autokauf funktioniert und was dabei zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Rücktritt vom Autokauf
Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.
Wir haben die Vorgehensweise Schritt für Schritt für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hierzu folgenden Abschnitt.
Das wird schwierig, weil die meisten privaten Händler eine Haftung ausschließen. Kannte dieser jedoch Mängel und Schäden am Fahrzeug und hat diese verschwiegen, darf der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?
In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.
Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.
So gehen Sie beim Rücktritt vom Autokaufvertrag vor
Sie können nur in ganz bestimmten Fällen vom Autokauf zurücktreten. Ist Ihnen ein besseres Angebot für ein Fahrzeug untergekommen, dürfen Sie nicht einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto kann also nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.
Vielmehr muss der Neu- oder Gebrauchtwagen einen erheblichen Mangel und nicht einen bloßen Bagatellschaden aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem ist es vonnöten, dass der Schaden bereits vorlag, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Sind diese beiden Bedingungen gegeben, können Sie jedoch nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto dürfen Sie somit nicht direkt an den Händler zurückgeben. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
- Informieren Sie den Verkäufer zeitnah über den Mangel.
- Dieser bekommt dann Zeit, den Schaden zu beheben.
- Erst wenn sich der Verkäufer weigert, die Reparatur durchzuführen oder die zweite Nachbesserung misslingt, ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag möglich: Das Auto entspricht den vertraglichen Vereinbarungen nicht.
- Setzen Sie den Verkäufer mit einem Schreiben darüber in Kenntnis, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Anschließend können Sie das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.
Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf von privat?
Der Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto ist in dieser Form nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler erworben haben. Der private Verkäufer kann hingegen die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.
Nur wenn der Kaufvertrag eine Garantie über bestimmte Eigenschaften des Kfz umfasst oder der Verkäufer von Mängeln wusste, Ihnen diese jedoch verschwiegen hat – er also arglistig handelte– ist beim Autokauf der Rücktritt möglich.
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Hallo heute habe einem Golf V gekauft Preis 4200€ beim Probefahrt dürften wir nicht viel fahren da es war grade für 40km Sprit. Haben wir das Auto gekauft da es hat ausgesehen das ist alles in Ordnung. Danach beim mehr fahren haben wir festgestellt das es macht beim starten mit fahren und bis zum c. 60km Geschwindigkeit und beim wechseln die Gänge vorne beim Beifahrer umgefähr wo Reife ist komische Geräusche wie rappeln klopfen weis nicht wie das geschreiben. Für mich hört sich an wie Achsgelenk. Wenn es so soll sein und man muss es reparieren. Kann mann daswegen das Auto zurück geben oder einfordern das der Verkäufer es bezahlt weil er musste bestimmt über das wissen. Wir haben Privat gekauft
Hallo,
ich habe einen 3,5 Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft. Den Wagen bin ich nicht Probe gerfahrn, aber ein baugleiches Modell an dem bereits die roten Nummernschilder angebracht waren. Motor- und Austattungsmässig die gleichen Autos.
Nach der Überführung stellten wir eine “ruckelnde Bremse” während des Bremsvorgangs fest, sowie einen Riss in der Frontscheibe. Nun wird behauptet das der Riss beki uns entstanden ist und das die Brems vollkomen i.O. ist, da die Verschleißanzeige nichts anzeigen würde und das dass “ruckeln” vom langen stehen (ca. 4 Monate) kommen würde. Ich bin etwas unsicher, was ich genau machen soll … Können Sie etwas raten?
Guten Tag,
Ich habe gestern an einen Händler meinen Gebrauchtwagen verkauft. Während der zähen Verhandlung hat er nebenbei telefoniert und mich relativ am Anfang auch gefragt, ob ich Sommerreifen für das Auto hätte. Ich habe daraufhin gesagt, dass ich Sommerreifen hätte. Später wurde nicht mehr darüber gesprochen. Ich habe den Wagen dann ohne Probefahrt etc. für 12.400€ verkauft und den Kaufvertrag mit einem seiner Mitarbeiter schriftlich geschlossen. In diesem steht ausdrücklich “Vetrag über ein gebrauchtes KFZ ohne jegliche mündliche Zusagen, von denen Kenntnis genommen wurde.” und “Fahrzeug wie gesehen”.
Eben rief mich der Händler an und sagte, dass ich die Sommerreifen vorbei bringen solle. Dies wäre schließlich so besprochen. Das stimmt nicht. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass der Händler die Reifen doch nicht haben will. Andernfalls wäre es noch einmal zur Sprache gekommen und es wäre schriftlich festgehalten worden (gerade so ein Zubehör ist doch normalerweise immer gesondert hervorzuheben?).
Ich habe viel verhandelt und hätte den Wagen nicht für den Preis mit 8fach Bereifung verkauft. Die Sommerreifen mit Felgen sind zusätzlich 500€ wert.
Jetzt fordert er entweder die Reifen oder er will vom Vertrag zurücktreten. Ich habe versucht, es ihm zu erklären. Er meinte, dann habe man sich missverstanden. Ich habe das Auto schon abgemeldet, habe mein Geld aber noch nicht bekommen. Meiner Meinung nach kann er nicht einfach zurücktreten, da kein Mangel vorliegt und von mir auch nichts arglistig verschwiegen wurde. Hat er einfach Pech gehabt, weil er nicht auf den Vertrag geachtet hat?
Habe in der verbindlichen Bestellung eines Gebrauchtwagens vom Händler die Zusicherung „kein Mietwagen“. habe nach viel Suche herausbekommen, dass der Wagen 2 Monate in D zugelassen war, und davor in Belgien als Avisfahrzeug.. ist das das Fehlen einer zugesicherten EIgenschaft und berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag?
Freundliche Grüße und danke für die Einschätzung
M
Hallo, ich habe vor 5 Woche ein Auto gekauft nach 3 Wochen hat sich rausgestellt das der Wagen am Heck ausbricht. Seit dem steht der Wagen über 2 Wochen beim Händler wo ich den gekauft haben und bekomme den Wagen nicht und werde nur mit ausreden abgewiesen wie,, er holt die Teile” Dan sind sie nicht da Dan nächste Woche und so weiter. jetzt muss die ganze Hinterachse getauscht werden. Was bis heute nicht passiert ist. Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten es ist ein gebraucht Wagen.
Wir haben uns ein Auto mit Tageszulassung bei einem örtlichen Händler angesehen und wollten den kaufen, haben aber noch gefragt ob es auch ein Auto mit Navi gibt. Der Händler sagte ja, das Fahrzeug stehe aber an einem anderen Standort und hätte ein “deluxe” Paket, wo unter anderem auch noch weitere Zusatzaustattung verbaut ist. Wir haben uns dann für das Auto entschieden, obwohl wir es nicht gesehen haben. Nach Abholung gestern stellten wir fest, dass das Auto kein “deluxe” Paket hat, sondern ein anderes Paket mit weniger Ausstattung. Der Händler meinte das da irgendwas schief gelaufen ist und vor uns einen Satz neue Winterreifen auf Felge an. Wir hätten aber lieber das Deluxe Paket. Nach Durchsicht des Vertrags steht das mündlich angebotene Deluxe Paket aber auch nicht drin, können wir trotzdem auf das Deluxe Paket bestehen ?
Hallo,
haben mir ein gebrauchten Wagen im Autohaus gekauft. Nach einer Woche war er kaputt und ich musste abgeschleppt werden, irgendwas mit der elektronik sagte mit die Autohaus eigene Werkstatt.
Nun nach einer Woche Werkstatt weis man dort immer noch nicht was der Wagen hat.
Meine Frage kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?
Hallo,
meine Frau und ich hatte im Sommer letzten Jahres ein ElektroAuto bestellt. Jetzt hat sich auf Grund familliärer Probleme unsere Finanzielle Situation geändert. Wir wollten heute von der Bestellung zurücktreten. Doch bevor wir es schriftlich mitteilen konnten, rief uns vorhin das Autohaus an und teilte uns mit das unser Auto nächste Woche kommen soll. Nun teilte ich der Dame am Telefon unsere Situation mit und sie meinte das der Rücktritt grundlegend möglich sein, jedoch eine Art Vertragsstrafe i.H.v. ~5-10% vom Kaufpreis mitsichbringen würde. Ist dies so korrekt, üblich und rechtens? Ich meine die Nachfrage nach diesem Auto ist gigantisch! Es “Schadensfrei” und zeitnah an wen anderen zu verkaufen sollte kein Problem sein. Da kommen mir die 5-10% doch etwas herb vor.
Jetzt ist guten Rat teuer!
Grüße
Guten Tag,
wir haben aktuell eine Streitigkeit über eine Rückgabe eines recht neu gekauften, finanzierten KFZ (Tageszulassung mit 99km, Mai 2018 gekauft).
Jetzt waren wir seitdem regelmäßig in deren Werkstatt, da immer wieder der gleiche Fehler auftrat. Nach der mittlerweile 3. Rep. daran, kommt die Meldung immer wieder. Wir wollen das Auto abgeben und der Verkäufer sagt uns nun, dass die Anzahlung NICHT erstattet werden kann…was uns unlogisch und ungerechtfertigt erscheint. Nutzungsentschädigung für die gefahrenen KM klar, aber die volle Anzahlung geht dafür nicht drauf, soviel KM sind wir nicht gefahren. Ist sowas üblich? Danke
Auto verkauf zurücktreten
hallo,
wir haben gerade einen ähnlichen fall, aber es geht um mehr geld. wie ist das bei euch ausgegangen. der verkäufer übt stark druck aus und ich vermute, dass das rechtswidrig ist.
gruss,
johannes
Guten Tag
Ich hab letzte vorletzte ein Gebrauchtwagen gekauft und dann fiel mir auf in meiner Garage das der Unter Boden vom Auto nass ist nicht feucht sondern richtig nass ist und hinten der Stoßstämpfer geräusche beim fahren macht ! Da es mir sorgen gemacht hat bin ich zur einer Dekra stelle gefahren und hab das Auto durchchecken gelassen und der von der dekra hat herausgefunden das das Getriebe undicht ist und der Stoßdämpfer hinten auch ! Da es mir der Händler verschwiegen hat und mit seiner Unterschrift es sogar noch bestätigt hat das das Auto in Ordnung sei ! Könnte ich da vom Kauf zurück treten ?
Hallo Benny,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Vertragsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Ich habe letzte Woche einen Kaufvertrag für einen Neuwagen unterschrieben. Der Wagen muß nicht bestellt werden, sondern befindet sich im Bestand des Autohauses.
Den Wagen soll ich, aus organisatorischen Gründen meinerseits, erst Ende Januar 2019 bekommen.
Zu Hause viel mir auf dass auf dem Vertrag ein EZ-Datum steht. Ich gehe mal davon aus dass der Wagen eine Tageszulasdung ist. Darüber hat mich der Verkäufer aber nicht unterrichtet. Kann ich aus diesem Grund ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo Anita,
bitte klären Sie dies unter Vorlage des Vertrages mit einem Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,ich habe mir am 15.5.18 ein Neufahrzeug gekauft und stellte danach fest dass die Fensterheber “manchmal” nicht durchgehend schliessen oder öffnen im Autobetrieb.Erster Tastendruck Fenster bewegt sich,2. Tastendruck Fenster öffnet selbständig oder schliesst sich.Das funkioniert leider nicht immer und die Werkstatt kann den Fehler nicht beheben.Ich habe auch ein Schreiben an die Werkstatt übergeben mit Fristsetzung und es meldet sich nichtmal wer.Ich möchte das Auto wandeln weil ich es leid bin den Fensterheber dauernd gedrückt zu halten obwohl er eine Autofunktion hat.Die Werkstatt meinte es ist Serienstandard und man könne nichts machen.Ich will mich da nicht zufrieden geben.Das Auto isz ein Seat Leon und hat 221000€ gekostet.Da erwarte ich dann schon dass die Fensteheber funktionieren.
Gruss,Marcus
Ich habe verstendnis das wass sie sagen aber kenen die richter das wass sie sagen?ich habe einbfall vo bei 2000 euro schade habih bezahlt ..die auto war gekauft miet 5 jahr garantie und wieder habe denvgericht verloren ……de urtailun war ich bekome 300 euro und gerichts kostenbtragen weil der autohendler hat keine rechtschutz…miet ganze sahe schriftlich wieder keine schans ..der richter dagte zum mir angeblich der gegna miet vereindarte 5 gaweher leistung bei CC bank bedeutet einbgaranti das wen ich keinemüglihket denbkredit zahlen danbspringt der verzicherung ……aber in meine kauf fertrag stet 5 jahre gebrauchr wagen garantie keine kredit haftu………nach dem habe ich verloren die glaube an die dutche richter……
Guten Tag ,
Wir haben da eine wichtige Frage, wir haben vor kurzem ein im Internet inseriertes Auto mit neuem TÜV von Dekra und mit den sichtbaren sowies unsichtbaren (für leihe) mängel inseriert und es meldete sich eine potentielle Käuferin die sich 2 tage später das auto mit begleitung anschauen kam . Die leute begutachteten das Auto von vorne bis hinten , innen und im motorraum sogar angemacht wurde es . Probefahrt wollte sie nicht . Ich habe ca .5 mal gesagt macht probefahrt er ist noch angemeldet , ca. 8 mal gefragt ob sie das auto wirklich wollen und die frau stimmte zu . Kaufpreis 850€ vereinbart und schriftlich festgehalten 100€ anzahlung (bei besichtigungs tag) und rest summe ende des monats . Kaufvertrag wurde unterschrieben und mit allen mängeln mündlich und schriftlich festgehalten . Gegenseitige ausweiskopien wurden ebenfalls ausgetauscht . Im kaufvertrag gab es die klausel , jeglicher Ausschluß von gewährleistung da privatverkauf , rückgabe des KFZ ausgeschlossen und das KFZ bleibt solange beim verkäufer bis er vollständig abbezahlt ist . 2 stunden später schrieb die frau sie will die anzahlung zurück sie will das auto nicht .
Meine frage , muss ich die anzahlung von 100€ nach unterchriebenem Vertrag zurück erstatten und muss sie das auto jetzt vollständig bezahlen und nehmen oder nicht ?
Hallo. habe mir ein Skoda vomHändler gekauft und am selben Tag noch festgstellt, das der Wagen hohen Ölverbrauch hat. Allerdings bin ich ein Gewerbebetreibender mit eigenem Praxis und habe somit das Fzg auch gewerblich gekauft erworben bzw haben wir das so im Vertrag fetgehalten (Verkauf ohne Gewährleistung,Handlergeschäft) und als Beruf Selbsständig eingetragen, obwohl ich das Fzg. für meiner Tochter gekauft habe. Kann ich vom Vetrag zurücktreten oder habe ich Gewährleistungsansprüche trotz Kauf als Gewerbebetreibender da der Schaden an dem selben Tag von mir festgestellt wurde? FG
Ich hab mein Auto seit April 2018 und müsste es schon 4 mal zurück geben zum Händler wegen die gleiche probleme; Bremse, elektronische Problem usw.
Letze Woche musste ich es wieder abgeben und ich möchte es nicht zurück bekommen.
Hab ich da eine Chance?
KFZ Kauf am heutigen Tag und gleich folgendes Problem während der Heimreise.
Warnlampe Motorsteuerung leuchtet auf, Motor stottert und nimmt kein Gas mehr an. Also hat das KFZ ein Problem nach nicht einmal 12 Stunden. Wenn sich der Verkäufer weigert etwas zu unternehmen ist es meine Absicht sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auto zurück geben. Ist das machbar?
Hallo wir haben am 19.07 2008 einen neuen Mazda 3 gegen einen alten Mazda 3 eine Anzahlung gemacht und kurz darauf einen Kaufvertrag abgeschlossen. Das Widerrufsrecht ist in 14 Tagen gültig aber es sind schon länger als 14 Tage her. Am 1.8.2018 einen Heckschaden verursacht aber der wurde repariert aber er sollte am 22.08.2018 an den Händler überführt werden. Jetzt meine Frage wenn die Kfz-Versicherung länger braucht meinen Schaden zu bearbeiten und mein Geld auf mein Konto zu überweisen kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo David,
klären Sie Ihre Frage bitte mit einem Anwalt des Vertragsrechts.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe freitags ein Auto im Autohaus gekauft. Der Brief sollte sofort hinterher geschickt werden. Heute ist Mittwoch und der Brief ist noch nicht mal im Autohaus angekommen. Ich kann das Auto nicht anmelden und wollte morgen in den Urlaub fahren. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und das Auto zurück bringen?
Hallo. Habe ein Auto gekauft mit Kaufvertrag bei der Probefahrt ist nichts gravierendes aufgefallen als ich den Wagen bei mir hatte und erst gefahren bin als er angemeldet war. Ist mir in den ersten hundert Metern aufgefallen dass die Kupplung kaputt ist. Bin direkt zur Werkstatt die mir dies bestätigte..
Im Kaufvertrag war dies nicht geschildert und auch mündlich wurde dies nicht gesagt.
Kann ich davon zurücktreten?
Lg
Hallo mandy,
das können wir aus der Ferne nicht beurteilen, da dies vom konkreten Vertrag abhängt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
An die Redaktion,
hallo,ich hab folgendes Problem,am 12.07.18 unterschrieb ich ein Kaufvertrag für ein neues Auto (schon fertig gebaut, neu, 0 km)nach 1. Woche wurde gesagt Auto kommt morgen,nach 2 wochen habe ich das Auto/ den Vertrag wiederrufen. Dann ist man mir mit 1000 euro Rabatt entgegen gekommen und ich habe den wiederruf wiederrufen. Jetzt sind 3 Wochen vergangen, angeblich gibt es transport schwierigkeiten,mittlerweile will ich das auto nicht mehr, weil ich das nicht glaube.. wie kann ich vorgehen um das alles rückgängig zu machen, weil ich seit 2 wochen kein Auto mehr habe und woanders innerhalb 1. Woche ein anderes Auto bekommen könnte.
Mit freundlichen Grüßen Kucki
Hallo kucki,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Schönen guten Tag,
wenn ein Mangel nach den 6 Monaten erst beim Verkäufer bemängelt wird, welcher in die Garantie fällt, welche im Normalfall auch von dieser Übernommen worden wäre, dann sich aber rausstellt das die Garantie aber durch nicht Begleichung der Abwicklungskosten des Händlers storniert worden ist, zählt dies dann auch als trifftiger Grund?
Nicht nur das ein Mangel besteht sondern wurde hier auch noch eine Garantie mitverkauft die überhaupt nicht zustande gekommen ist.
Hallo Clodt,
dies sollte von einem Anwalt für Verkehrsrecht geprüft werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich kaufte bei einem “Wald&Wiesen”-Händler per Email ein Auto, überwies das Geld und es wurde letzten Donnerstag geliefert.
Zur Zulasssungsstelle, die paar Minuten später zumachte und es noch angemeldet werden mußte, da es ohne Schilder nicht auf der Straße parken darf.
Nicht nur, dass es, am nächsten Tag betrachtet, weitere Lackschäden hatte und in der Werkstatt (in die ich mußte, weil die Motorkontrollampe anging) gesagt wurde Unfallwagen (obwohl lt.Internet unfallfrei). Ich selbst bekam auf dem Weg zur Werkstatt die Motorhaube noch nicht mal mehr richtig zu.
Auf dem Tüvbericht standen nicht nur Mängel, Scheibe müßte für 600-700€ Instand gesetzt werden.
– Es wurde keine UMA (nach googeln wohl ein neueres Wort für AU) gemacht, KfZ zur Ausfuhr. – Das steht unten auch noch drauf. Aber das Auto wurde zugelassen für Deutschland.
Auf dem Kaufvertrag steht Auto mit Tüv bis 07/2020. Von Abgasuntersuchung leider nichts. Allerdings traffen wir uns auf der Zulassungsstelle um das Auto zuzulassen – natürlich für hier.
Es ist vom Händler eine Frechheit und die Zulassungstellt schlief.
Was soll ich jetzt machen? Die AU ist auch nicht möglich, da Fehlermeldung KAT.
Hallo Susi,
handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft (z. B. per E-Mail), haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org