Menü

Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schritte bei der Rückabwicklung vom Autokauf

Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Der Gebraucht- bzw. Neuwagenkauf ist zwar spannend, kann aber auch sehr anstrengend werden. Nachdem stundenlang das Internet nach passenden Angeboten durchsucht oder verschiedene Händler abgeklappert wurden, haben Sie endlich das richtige Fahrzeug gefunden.

Die Erleichterung ist dann groß, wenn die Begutachtung, die Probefahrt und die Preisverhandlung positiv abliefen und Sie endlich den Kaufvertrag unterschreiben können. Stellen Sie sich nun aber vor, dass Sie trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen nach dem Kauf einen Mangel am Fahrzeug entdecken oder sich eine andere Möglichkeit auftut, um an ein vergleichbares oder gar besseres Auto zu kommen.

Können Sie in einer solchen Situation den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das Auto zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Rücktritt vom Autokauf funktioniert und was dabei zu beachten ist.

FAQ: Rücktritt vom Autokauf

Wann kann der Käufer von seinem Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.

Ich möchte vom Autokauf zurücktreten. Wie gehe ich am besten vor?

Wir haben die Vorgehensweise Schritt für Schritt für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hierzu folgenden Abschnitt.

Kann ich vom Autokauf auch zurücktreten, wenn ich das Fahrzeug von einem Privathändler bezogen habe?

Das wird schwierig, weil die meisten privaten Händler eine Haftung ausschließen. Kannte dieser jedoch Mängel und Schäden am Fahrzeug und hat diese verschwiegen, darf der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?

Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.
Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.

In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.

Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.

So gehen Sie beim Rücktritt vom Autokaufvertrag vor

Sie können nur in ganz bestimmten Fällen vom Autokauf zurücktreten. Ist Ihnen ein besseres Angebot für ein Fahrzeug untergekommen, dürfen Sie nicht einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto kann also nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.

Vielmehr muss der Neu- oder Gebrauchtwagen einen erheblichen Mangel und nicht einen bloßen Bagatellschaden aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem ist es vonnöten, dass der Schaden bereits vorlag, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Mängel bei der Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Nach diesem Zeitraum kehrt sich die Beweispflicht jedoch um und Sie als Käufer müssen belegen, dass der Mangel vor dem Kauf entstand.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.

Sind diese beiden Bedingungen gegeben, können Sie jedoch nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto dürfen Sie somit nicht direkt an den Händler zurückgeben. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Informieren Sie den Verkäufer zeitnah über den Mangel.
  2. Dieser bekommt dann Zeit, den Schaden zu beheben.
  3. Erst wenn sich der Verkäufer weigert, die Reparatur durchzuführen oder die zweite Nachbesserung misslingt, ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag möglich: Das Auto entspricht den vertraglichen Vereinbarungen nicht.
  4. Setzen Sie den Verkäufer mit einem Schreiben darüber in Kenntnis, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Anschließend können Sie das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf von privat?

Der Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto ist in dieser Form nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler erworben haben. Der private Verkäufer kann hingegen die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.

Nur wenn der Kaufvertrag eine Garantie über bestimmte Eigenschaften des Kfz umfasst oder der Verkäufer von Mängeln wusste, Ihnen diese jedoch verschwiegen hat – er also arglistig handelte– ist beim Autokauf der Rücktritt möglich.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (209 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

137 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Timea
    Am 20. Februar 2024 um 21:04

    Hallo, wir haben ein Auto bei einem türkischen Händler gekauft. Das Auto wurde als „mängelfrei“ beworben. Unglücklicherweise hat er uns mit dem Vertrag ausgetrickst und gesagt: „gewerbliche Verkauf, ohne Garantie“ und „lauter Motor“, obwohl er immer wieder sagte, dass wir bei Problemen ein Jahr Garantie hätten, und es war wohlbekannt, dass wir Privatkäufer waren. Leider habe ich den Vertrag nicht gründlich gelesen und unterschrieben (ich spreche nicht gut Deutsch). Als ich die Tricks bemerkte, wollte ich zurücktreten, aber er lehnte jegliche Verantwortung ab, sagte, der Vertrag sei unterschrieben, wir besprachen alles und nichts, was ich tun könnte. Ich ging jedoch davon aus, dass uns ein Euro-3-Auto als Euro-4-Auto verkauft wurde. Ich habe mit der Verbraucherzentrale gesprochen und sie sagten, das sei die einzige Möglichkeit, sie zu erwischen. Also habe ich ihnen einen Brief geschickt und um ein Upgrade auf Eiro 4 gebeten. Das ist mehr als zwei Monate her. Seitdem habe ich keine Antwort erhalten. Der Brief wurde zugestellt und bei der Zustellung unterschrieben. Csn ich mache jetzt irgendetwas? Wo kann ich den Händler melden, wenn er mich ständig ignoriert? Ich musste fast 3000€ für das Auto ausgeben (weniger als 4 Monate) und hat immer noch weitere Mängel. Ich möchte etwas davon wiedersehen. Danke schön.

  2. Kellmann
    Am 12. Februar 2023 um 16:58

    Ich habe vor 3 Wochen einen gebrauchten volvo v70iii bei einem Händler in Mainz gekauft. Auf der Rückfahrt nach Berlin kam die Anzeige Kühlmittel zu wenig – zahnriemen mit wapu wurden noch gewechselt – ich Wasser nachgefüllt und nichts weiter dabei gedacht. Nächsten Tag beim kontrollieren festgestellt das ca 3cm Öl im Kühlmittel Behälter waren. Händler angerufen und über die Tatsache informiert und anschließend zu meinem volvo schrauber dieser stellte noch Risse in der Frontscheibe unter den Assistentsystemen fest. Wieder den Händler angerufen und diesen Mangel der Frontscheibe zu melden. Als Antwort kam das muss meine tk machen er nicht. Gestern bin ich ca. 800km gefahren und kurz bevor ich zu Hause war kam wieder die Anzeige Kühlmittel zu wenig. Das war dann der 2. Liter Wasser. Alle Mängel dem Verkäufer nochmals mitgeteilt und für die Reparatur hätte ich die Garantie und die frontscheibe müsste wie gesagt meine tk machen. Bei der Frontscheibe bin ich mehr der Meinung das es bekannt war und der Händler die Kosten sparen wollte da der Schaden sehr schwer zu erkennen ist – bei Tageslicht nicht zu sehen. Besteht bei den jetzt bekannten Mängeln auf Kauf zurück zu treten oder was wäre zu tun.

  3. Max
    Am 19. Januar 2023 um 21:53

    Hello,

    I bought a car from a dealer and the brother signed the purchase agreement in my name. The car is still with the seller.
    For financial reasons I am not able to pay. Can I withdraw from the contract without costs?

  4. Jacqueline D.
    Am 17. August 2022 um 13:42

    Hallo, ich habe im September 2022 einen Transporter Marke Renault gekauft (durch Finanzierung) mit Tageszulassung und 6 km auf der Uhr.

    Nach einem halben Jahr bekam er Probleme mit der Einspritz- und Abgasanlage dieses Problem tauchte immer so nach 5.000 km auf und habe dieses Problem beim Verkäufer jedes Mal beheben lassen. Mittlerweile taucht dieses Problem bereits nach weinigen hundert Kilometern auf jetzt das 3 mal innerhalb von 2 Monaten in dieser Zeit stand das Fahrzeug aber fast die gesamte Zeit in der Werkstatt ich hatte es lediglich nur 3 oder 4 Tage bevor das Problem wieder auftauchte. Wie es ausschaut scheint der Verkäufer mit dem Problem nicht zurecht zu kommen und er kann es nicht beheben, obwohl nach meinem Kenntnisstand bereits Ingenieur von Renault dran waren. Ich möchte jetzt vom Kaufvertrag zurück treten. Bin ich da im Recht?

    LG im Voraus

  5. Murat
    Am 13. August 2022 um 17:37

    Hallo

    Ich habe eine PKW als Private Käufer von Private Verkäufer gekauft und habe ich 500 Euro Anzahlung gegeben.
    Das Auto gefällt mir nicht mehr weil habe ich beim Auto abholen gestellt das Kupplung nicht die beste ist.
    Der Verkäufer sagt ist der Kupplung in Ordnung,aber ich weiß 100% der Kupplung ist nicht mehr wie soll sein.
    Meine Frage
    Muss mir Verkäufer meine 500 Euro zurück zahlen oder nein. Er hat mir nur 300 Euro zurück gegeben 200 Euro hat er behalten.

    Danke
    Mit freundlichen Grüßen

  6. Henkel
    Am 7. März 2022 um 0:41

    Ich habe am 21.02.22 einen PKW Bj. 2005 über einen Händler, 350 km vom Wohnort gekauft. Nun nach 10 Tagen, klackert nd nagelt der PKW. Der Händler will den Wagen bei mir abholen und den Schaden begutachten. Da er Andeutungen gemacht hat, habe ich Fragen.:
    Kann ich auf einen Leihwagen bestehen?
    Muss ich den PKW ggf. nach einer Reparatur selber wieder abholen/ lassen? Oder muss er den PKW zurück bringen?
    Kann der Händler den Kaufvertrag einseitig wandeln? Oder kann ich ggf. auf einen Austausch des PKW bestehen?
    Habe ich Anspruch auf Erstattung der Zulassungskosten usw. und kann ich eine Gebrauchtwagen Versicherung stonieren?

    Vielen Dank

  7. Jens B
    Am 25. Februar 2022 um 15:08

    Hallo, ich habe mir ein abgemeldetes Auto von einem Privatverkäufer angeschaut und 500 € für die Reservierung anbezahlt,
    um mit roten Kennzeichen eine Probefahrt zu machen. Das war am Dienstag und heute am Freitag wollte ich eigentlich die Probefahrt
    machen. Jetzt haben wir uns aber doch gegen einen Kauf entschieden und es dem Verkäufer mitgeteilt. Obwohl es noch gar keinen
    Kaufvertrag gibt, will der Verkäufer erst die 500 € zurück geben wenn das Auto anderweitig verkauft ist.
    Ist das rechtlich möglich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2022 um 13:33

      Hallo Jens B.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Händler oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Mirko
    Am 10. Oktober 2021 um 2:35

    Guten Tag
    Habe ein Auto vom privat gekauft,auf dem Weg nachhause gab’s ein Motor Schaden, Dazu stellte sich heraus daß Fahrzeug war dienstlich still gelegt. Was kann ich da gegen tun.

  9. Zana R
    Am 25. September 2021 um 21:14

    Hallo,
    Ich war vor paare Tagen bei Autohändler, hab mein Traum Auto angeguckt hab mich entschieden das Auto in Raten kaufen, hab notwendige Unterlagen vorgelegt .Bin nach hause gefahren und gewartet auf eine Bewilligungs,einer Antwort von Der ( Kreditgeber ,der Bank 11) zu(Vermittler) der Verkäufer.
    Am nächste Tag hab ich zusage bekommen von Verkäufer und Kaufvertrag Exemplare .
    Hab den Kaufvertrag und bestehende Versicherung gründlich gelesen und will doch nicht das Auto kaufen. Was soll ich jetzt tun?
    Muss ich vom Kaufvertrag zurücktreten oder Widerruf schreiben?
    Ich bedanke mich schon mal vorab
    Mit freundlichen Grüßen
    Zana

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2021 um 10:01

      Hallo Zana R.,

      wir dürfen grundsätzlich keine Rechtsberatung geben. Da wir die Datenlage nicht kennen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Dora
    Am 24. August 2021 um 18:01

    Ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft, am 06.08 habe ich das Auto übernommen ( vom Händler) und am 14.08 zeigt Motorfehler und fährt nicht mehr. Wurde abgeschleppt zum Händler, und sagte er es muss einenen neuen Motor aufgebaut werden. Und da das Auto im Garantie Zeit ist, werden das auch tun. Ich habe ihn aber mitgeteilt dass ich das Auto zurückgeben möchte, habe ich den Recht vom Kaufvertrag zurückzutretten oder nicht??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2021 um 10:48

      Hallo Dora,

      Grundlegend dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Aber ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Susanne B
    Am 13. August 2021 um 17:51

    ich habe letztes Jahr Oktober ein Gebrauchts Auto beim Händler gekauft. Seit dem ist er 3 mal zur nach Besserung bei denen in der Werkstatt gewesen. Für eine Reparatur in deren Werkstatt habe ich noch 250,00 Euro zahlen müssen. Jetzt war das Auto bei der Werkstatt meines Vertrauen und ich musste 4 Zündkerzen erneuern. Kann ich eine Rückabwicklung geltend machen ?

  12. Alexander
    Am 20. Juli 2021 um 10:54

    Ich habe Anfang Juni ein Gebrauchtwagen gekauft. Es roch immer nach Benzin, was ich mir noch erklärte, dass das Auto nicht so lange bewegt wurde. Beim Kauf war auch der TÜV neu (gerade mal drei Monate alt).
    3 Wochen nach Kauf, blockierte das Lenkrad auf einmal. Ich habe es noch zur Werkstatt geschafft und diese hat sich das Auto angeschaut und mir gesagt, das das Auto so nicht verkehrstauglich ist.
    Die Werkstatt war so freundlich und hat den Verkäufer kontaktiert, der hat das Auto abgeholt und auch Nachbesserungen vorgenommen. Ich habe das Auto wieder abgeholt und bin gleich zur Werkstatt hingebracht. Hier sagte man mir das nicht alle Mängel behoben sind (seit 2 Wochen war das Auto beim Händler zum Nachbessern). Rost wäre immer noch vorhanden, Mängel würde es immer noch geben und der Benzinschlauch wurde nicht ausgewechselt. Die Werkstatt hatte den Händler von den Mängeln in Kenntnis gesetzt.
    Ich habe dann nochmals mit dem Händler telefoniert und er hat mir versichert, dass alles gerichtet wurde. Ich selbst habe die Mängel gesehen. Der Händler würde das Auto abholen.
    Könnte ich, wenn er die 2 Nachbesserung wieder fehlschlägt vom Kaufvertrag (Obwohl die 14 Tage schon vorbei sind) zurücktreten?

  13. Habior
    Am 11. Juli 2021 um 15:41

    Schönen guten Tag
    Ich habe vor ca 9 Tagen bei einem renommierten Autohändler ein Auto gekauft alles unterschrieben Kredit und anmelde. Das Auto ist schon seit zwei Tagen angemeldet und bereit zum Abholung, ich habe mich doch anders entschieden ich habe gelesen dass ich 14 Tage Zeit habe ohne Grund mich zurückzuziehen ich wollte wissen ob das mit dem 14-Tage stimmt wenn ja ab wann, als ich alles unterschrieben habe oder ab dem Tag an dem ich das Auto abhole und noch mal unterschreiben muss. Nach einem kurzen Gespräch mit der Verkäufer sagte er das wird mich jetzt sehr viel Geld kosten weil das Auto ist schon angemeldet…
    LG

  14. A Lindemann
    Am 18. März 2021 um 10:50

    Habe mir einen Mini Cooper Cabrio angeschaut und es Probe gefahren es war toll ,aber nach reiflicher Überlegung habe ich den mündlich abgeschlossenen Vertrag aus persönlichen Gründen innerhalb 24 Stunden storniert .Es ist ein Privates Angebot gewesen. Habe ichdas Recht dazu den Vertrag zu kündigen Mfg A. LINDEMANN

  15. Lindsey
    Am 16. März 2021 um 22:07

    Hallo ,

    Ich gab schriftlich an, dass ich das Auto kaufen wollte, aber keinen Kaufvertrag unterschrieb.

    Jetzt ist der Händler über die mündlichen Vereinbarungen schwierig. Kann ich den Kauf jetzt stornieren?

    Kein Kaufvertrag unterzeichnet

  16. Klaus K
    Am 3. März 2021 um 23:34

    Guten Tag,

    ich habe Oktober 2020 einen Volvo V60 Plug in hybrid Gekauft mit vertraglich festgelegter Garantie von einem Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums kam immer wieder die Meldung “Hybridsystem defekt, Wartung erforderlich”. Nach mehrmaligen Besuchen in der Werkstatt wurde der Klimakompressor ausgetauscht und die selbe Meldung kam nach einiger Zeit wieder. Es wurde kein weiterer Fehler gefunden. Kurz vor Garantie Ende war ich deshalb wieder in der Werkstatt und man teilte mir mit ich solle das Original Ladekabel von Volvo verwenden. Zwischenzeitlich hatte ich für öffentliche Ladesäulen ein anderes Kabel verwendet, da das mitgelieferte nur für die Steckdose war. Ich wollte vom Kaufvertrag zurücktreten, jedoch wurde dies abgelehnt, mit der Begründung es sie nur die Meldung an sich, das Fahrzeug würde einwandfrei funktionieren.
    4 Monate nach Garantieablauf kam die Meldung “Hybridsystem defekt, Sicher anhalten”. Der Motor ließ sich nicht mehr starten und in der Werkstatt teilte man mir mit der Akku sei defekt und müsse getauscht werden. Damit ist das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden.
    Meine Frage nun: ist es dennoch möglich, den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtlich zu erwirken? Das Autohaus stellt sich bisher quer.

    MfG

  17. Dieter
    Am 28. Februar 2021 um 12:15

    Möchte mir ein Auto kaufen bei einem Händler habe 500 Euro angezahlt aber noch keinen schriftlichen Vetrag abgeschlossen. Habe aber festgestellt das die Klimaanlage nicht geht kann ich vom Kauf zurücktreten oder muss ich das Auto nehmen mit defekter Klimaanlage?

  18. Anita B
    Am 23. Februar 2021 um 22:44

    Bitte um Hilfe, mein Freund hat ein Auto vom Händler von weiter weg gekauft das ohne Mängel innen und außen angeboten wurde etwas teuer, mussten 1000 anzahlen, wurde extrem schmutzig geliefert und absichtlich ganz nah an unsere Wand geparkt, damit wir den grossen Kratzer nicht sehen und sofort Nummer runter damit wir nicht probefahren könnten, absichtlich mit schlechter Batterie geliefert dass er nicht an sprang als wir fahren wollten, am nächsten Tag nach Anmeldung stellt sich in wweksttatt raus Motorschaden, nur teile fuer Schaden kosten 3000 Euro Reparatur 2000 das Auto kostete 5600,der Händler weigert sich das Auto zurückzunehmen oder die Teile zu bezahlen er verweist auf alle Klauseln winzigst gedruckt im Vertrag wo genau trotz angeblich 1 jahr Garantie genau diese Teile nicht bezahlt werden, aber der Vertrag war auf meinen Freund geschrieben der hat aber nicht unterschrieben also die kaeuferunterssvhrift fehlt, der handler ließ mich unterschreiben obwohl ich nicht kaeufer bin, ist der Vertrag gültig?

  19. Stefan
    Am 16. Februar 2021 um 10:21

    Wenn Ich eine Fzg. Rückabwicklung mache, muss ich dann z.B. E-Auto die Förderung vom Saat zurückzahlen ! ?

  20. Mike C.
    Am 27. Januar 2021 um 15:27

    Liebes Bussgeldkatalog Team,
    stehe vor einem interessantem Problem – leider konnte ich hierzu allerdings noch keine Info finden bzgl. Rücktritt vom Kaufvertrag.
    Kaufvertrag wurde vor wenigen Tagen per Email geschlossen (somit Fernabsatzgesetzt), aufgrund persönlicher Umstände (Corona und Arbeit) musste ich jedoch vom Rücktrittsrecht gebrauch machen – noch am selbigen Tag (Abends).
    Nun hat mir der Händler eine Rechnung über die Entstanden kosten geschickt für den Versand & Rückversand sowie der wiederienlagerung des KFZ Briefs bei der Bank. Höhe 75,-
    Ist das rechtens?
    Beste Grüße und vielen Dank im Vorraus

  21. Cornelia R
    Am 14. Januar 2021 um 23:24

    Ich habe im Oktober 2020 einen Junge Sterne Mercedes B 220 4 matic bei einem Mercedes Händler gekauft. Die Zulassung war am 27.10.20. KM Stand 5700. BJ 2020 Erstzulassung Febr. 2020 , Mercedes Vorführwagen
    – Fehlermeldungen z. b. Kamera z. Zt. nicht verfügbar, Adapter Fernlicht z. Zt. nicht verfügbar, s. Betriebsanleitung, , Telefonanlage wurde ständig wiederholt und der Kofferraum ging ohne irgendeine Betätigung auf. Nachbarn und Mitarbeiter haben mich informiert.
    Das Auto war 4 x in der Werkstatt zur Nachbesserung. Am Montag 12.01.21 wurde eine Kamera ausgewechselt – Abholung 13.45 Uhr -gleiche Fehlermeldung 13,56 Uhr.
    Kann ich vom Vertag zurücktreten:

  22. Markus
    Am 11. Januar 2021 um 20:36

    Ich habe Gestern einen Kaufvorvertrag bei einem privaten Verkäufer unterschrieben. Das Auto sollte in übergeben werden. Da es sich um einen Diesel handelt und der für das Fahrverhalten nicht geeignet ist, will ich vom Vertrag zurücktreten. Ist das noch möglich?

  23. Markus
    Am 11. Januar 2021 um 20:34

    Ich habe Gestern einen Kaufvorvertrag bei einem privaten Verkäufer unterschrieben. Das Auto sollte in drei Wochen übergeben werden. Da es sich um einen Diesel handelt und der für das Fahrverhalten nicht geeignet ist, will ich vom Vertrag zurücktreten. Ist das noch möglich?

  24. Pereira
    Am 10. Dezember 2020 um 8:45

    Guten Morgen
    Ich habe ein Auto gekauft, morgen sollte ich das Geld überweisen und das neue Auto abholen
    Ich kann nicht am Abend schlafen weil ich denke das ich eine schlechte Entscheidung getroffen habe . Ist mir auch sehr peinlich anzurufen und das Auto absagen wenn ich schon den ganzen Vertrag unterschrieben habe.
    Bitte , helfen Sie mir, was soll oder wie soll ich umgehen ? 😩🙏🏻

  25. G.Schwarzenbek
    Am 7. Dezember 2020 um 18:27

    Im Februar habe ich einen PluginHybrid mit 888 km und 6Mon Zulassung vom Händler gekauft. Beworben wird das Fahrzeug mit “bis zu 800km Reichweite” und 54km Reichweite elektrisch. Beim Start des Fahrzeugs soll es zuerst im Elektromodus starten und nur bei Bedarf den Verbrennermotor zuschalten. Mit Außnahme der Gesamtreichweite, die bei vorsichtigster Fahrweise 420km nie überschreiten konnte, hat alles andere funktioniert.
    Nach 9 Monaten und ca. 8000 km zeigt die elektriche Reichweite im Zustand vollgeladener Batterie nur noch 20 km an. Stellt man das Fahrezeug mit einer Restreichweite von 10km abends ab, ist die Reichweite am nächsten Morgen 0,00 km
    Das Laden an der Haushaltsteckdose dauert nach Spezifikation mindestens 4Stunden. Jetzt zeigt die Ladezustandsanzeige bereits nach 2Std “voll”.
    Startet man dss Auto, geht es nicht im elektromodus an, sondern es springt sofort und unvermittelt der Verbrennermotor an.
    Nach kurzer Fahtstrecke von etwa 5km stinkt das Fahrzeug vom Unterboden wie verschmort.
    MMC (Nationale Vertretung) gibt auf Anfrage durch den Autorisierten Händler an, ALLES SEI INNERHALB DER Spezifikation.
    Was kann/sollte ich tun?

  26. Michel
    Am 11. November 2020 um 1:57

    Moin ich habe vor kurzem einen alten Ford Mondeo privat gekauft da ich schnell was günstiges brauchte. Beim Verkaufsgespräch habe ich gefragt was für eine Schadstoffklasse das Auto hat und mir wurde mitgeteilt es sei Euro 3 . Nach Anzahlung und unterschreiben des Kaufvertrages hat sich aber rausgestellt das es ein Euro 2 Fahrzeug ist und nun möchte ich es deswegen nicht mehr . Ich habe auf den Fehler wenige Stunden später aufmerksam gemacht und wollte vom Kaufvertrag zurücktreten und natürlich mein Geld zurück. 1 Schlüssel und die kompletten Papiere habe ich von dem Auto was ich natürlich zurück geben wollte aber der Verkäufer meinte nur ich hab das Geld bereits ausgegeben und Rücknahme ausgeschlossen. Jetzt steht das Auto beim Verkäufer mit 50 Prozent Anzahlung und ich habe 2 Schlüssel und alle Papiere und komme nichtmal an das Auto rann bzw bekomme auch mein Geld nicht zurück . Der Kaufvertrag ist beiderseits unterschrieben komme ich da so einfach wieder raus oder muss ich tatsächlich das Auto trotzdem komplett bezahlen? Ich hoffe auf eine baldige Antwort. Danke im voraus

  27. Alexandra
    Am 23. August 2020 um 22:56

    Sehr geehrtes Team Bußgeldkatalog 2020,
    Ich habe bei einem Händler ein 10 Jahre altes Cabrio (Mini one) gekauft und immer wieder nachgefragt, ob es auch trocken ist und kein Wasser eindringt. Mir wurde immer wieder gesagt, dass das Auto trocken ist und kein Wasser eindringt. Beim ersten Regen drang Wasser an 2 Stellen (Dachübergang zur Karosserie und über den Holm auf den Boden) ein. Ich habe den Händler um das Abstellen dieses Mangels gebeten. Er hat in seiner eigenen Werkstatt geprüft und die Abläufe frei gemacht und mir das Auto als repariert, also Mangel behoben, wieder übergeben.
    Nun hat es wieder geregnet und es ist der Wassereintritt an beiden Stellen noch vorhanden. Zusätzlich habe ich festgestellt, dass das Verdeck von innen nass ist (eine Fläche von ca. 25 x 15 cm an beiden Seiten).
    Was kann ich noch machen?
    Muß der Verkäufer dafür sorgen, dass das Auto trocken ist? Auch wenn das vielleicht bedeutet, ein neues Verdeck aufzubauen?
    Er sagt, dass es normal sei, dass das Dach auch von innen nass wird und wollte sich die zweite Stelle gar nicht mehr ansehen.
    Er würde das Auto zu BMW zur Prüfung bringen. Wenn die aber sagen, dass es so normal ist, soll ich diese Prüfung bezahlen und er wird nichts weiter machen.
    Freundliche Grüße

  28. Silvia H.
    Am 22. August 2020 um 14:53

    Hallo
    Habe beim Autohändler einen Kastenwagen als Wohnmobil gekauft. Wir wurde gesagt das dieses Wohnmobil als Begleitfahrzeug für Schwertransporte diente. Wie sich jetzt herausstellt hat er mich belogen.
    Das Fahrzeug wurde als Wohnmobil umgebaut. Und mir dann verkauft. Jetzt wurde mir vom TÜV das Fahrzeug gesperrt. Grund: Fahrersitz/Beifahrersitz
    Drehkonsolen nicht zulässig. Er hat mir verschwiegen das die Sitzbank im Wohnbereich nicht zur Personenbeförderung zulässig ist. An der Sitzbank befinden sich aber Gurte, so das ich davon ausgegangen bin das dort auch jemand mitfahren darf. Auch fehlten die Aufkleber ” nicht zur Personenbeförderung zugelassen.
    Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

  29. Stephanie A.
    Am 6. August 2020 um 15:44

    Hallo,

    wir haben uns einen T6 bei einem freien Händler gekauft. Diesen können wir nun nicht zulassen, da er von einer Rückholaktion betroffen ist. Dieser Mangel wird jetzt nächste Woche wohl beseitigt. Allerdings möchten wir unter diesen Vorraussetzingen das Fahrzeug nicht mehr.
    Der Verkäufer sagte, wenn wir nun zurücktreten kommen Gebühren in Höhe von 10% des Kaufpreises zu Stande.
    Kommen wir wirklich nicht unbeschadet aus dem Vetrag raus? Noch ist er ja nicht angemeldet oder sonstiges.
    Danke

  30. Caroline
    Am 1. August 2020 um 20:11

    Wen ich einen Gebrauchten Wagen beim Händler kaufe, bezahle ich mit dem Kaufpreis auch eine MwSt. ? Falls ja, muss der Auto-Händler die 3% MwSt. Senkung von Kauf Preis abziehen? Gruß Caroline

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.