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Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schritte bei der Rückabwicklung vom Autokauf

Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Der Gebraucht- bzw. Neuwagenkauf ist zwar spannend, kann aber auch sehr anstrengend werden. Nachdem stundenlang das Internet nach passenden Angeboten durchsucht oder verschiedene Händler abgeklappert wurden, haben Sie endlich das richtige Fahrzeug gefunden.

Die Erleichterung ist dann groß, wenn die Begutachtung, die Probefahrt und die Preisverhandlung positiv abliefen und Sie endlich den Kaufvertrag unterschreiben können. Stellen Sie sich nun aber vor, dass Sie trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen nach dem Kauf einen Mangel am Fahrzeug entdecken oder sich eine andere Möglichkeit auftut, um an ein vergleichbares oder gar besseres Auto zu kommen.

Können Sie in einer solchen Situation den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das Auto zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Rücktritt vom Autokauf funktioniert und was dabei zu beachten ist.

FAQ: Rücktritt vom Autokauf

Wann kann der Käufer von seinem Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.

Ich möchte vom Autokauf zurücktreten. Wie gehe ich am besten vor?

Wir haben die Vorgehensweise Schritt für Schritt für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hierzu folgenden Abschnitt.

Kann ich vom Autokauf auch zurücktreten, wenn ich das Fahrzeug von einem Privathändler bezogen habe?

Das wird schwierig, weil die meisten privaten Händler eine Haftung ausschließen. Kannte dieser jedoch Mängel und Schäden am Fahrzeug und hat diese verschwiegen, darf der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?

Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.
Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.

In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.

Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.

So gehen Sie beim Rücktritt vom Autokaufvertrag vor

Sie können nur in ganz bestimmten Fällen vom Autokauf zurücktreten. Ist Ihnen ein besseres Angebot für ein Fahrzeug untergekommen, dürfen Sie nicht einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto kann also nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.

Vielmehr muss der Neu- oder Gebrauchtwagen einen erheblichen Mangel und nicht einen bloßen Bagatellschaden aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem ist es vonnöten, dass der Schaden bereits vorlag, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Mängel bei der Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Nach diesem Zeitraum kehrt sich die Beweispflicht jedoch um und Sie als Käufer müssen belegen, dass der Mangel vor dem Kauf entstand.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.

Sind diese beiden Bedingungen gegeben, können Sie jedoch nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto dürfen Sie somit nicht direkt an den Händler zurückgeben. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Informieren Sie den Verkäufer zeitnah über den Mangel.
  2. Dieser bekommt dann Zeit, den Schaden zu beheben.
  3. Erst wenn sich der Verkäufer weigert, die Reparatur durchzuführen oder die zweite Nachbesserung misslingt, ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag möglich: Das Auto entspricht den vertraglichen Vereinbarungen nicht.
  4. Setzen Sie den Verkäufer mit einem Schreiben darüber in Kenntnis, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Anschließend können Sie das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf von privat?

Der Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto ist in dieser Form nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler erworben haben. Der private Verkäufer kann hingegen die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.

Nur wenn der Kaufvertrag eine Garantie über bestimmte Eigenschaften des Kfz umfasst oder der Verkäufer von Mängeln wusste, Ihnen diese jedoch verschwiegen hat – er also arglistig handelte– ist beim Autokauf der Rücktritt möglich.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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137 Kommentare

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  1. Herr Milles
    Am 28. Juni 2019 um 9:48

    Habe gestern ein Jahreswagen beim AH gekauft. Erst nach dem Kauf habe ich bemerkt, dass die Räder vom Zeitpunkt der Probefahrt und Auftragserteilung bis gestern zum Kauf ausgetauscht wurden ( Vorher 205/55 R16 91H; beim Kauf 195/65 R15 91H ). Leider hab ich das erst zu hause bemerkt, wo der Kaufvertrag (incl. Übergabeprotokoll für Gebrauchtwagen) von mir unterschrieben wurde. Laut Vertragshändler wird mein Auto auch mit dem 16″ Rädern ausgeliefert. Sollte ich auf die 16″ Räder bestehen und liegt ein Rücktrittsrecht vor, obwohl ich keine Beweise habe usw. ? Den Verkäufer habe ich “noch” nicht darauf angesproch !
    Kann ich auf die 16″ Räder bestehen oder was würden Sie mir raten ?

    MfG B. Milles

  2. Luisa
    Am 18. Juni 2019 um 11:52

    Wie sieht es aus, wenn ich ein Auto verkauft habe und vom Vertrag zurücktreten möchte? Im Vertrag sind leider keine Angaben zum Rücktrittsrecht enthalten. Der gewerbliche Verkäufer sagte mir, dass ein Rücktritt nicht möglich ist. Wie sieht die Rechtslage aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2019 um 11:17

      Hallo Luisa,

      bitte lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten, der auch einen Blick in Ihren Vertrag werfen kann und Sie angemessen und auf Ihren Einzelfall bezogen beraten kann. Wir sind dazu nicht befugt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Luigi
    Am 10. Juni 2019 um 16:28

    Ich habe am letzte März ein Auto gekauft bei [v. Redaktion editiert], wo war geschrieben Papiere vorhanden
    Ich lasse das Auto bei einer Firma abholen, das Auto kommt ohne Papiere
    Der Verkäufer sicher mich, dass die Papiere da sind und wird mir schicken sobald finde
    Jetzt nach über drei Monaten, und mehr mal über Telefonat und SMS der Verkäufer hat immer noch die Papiere gefunden.
    Weil hat immer mir gesichert, dass die Papiere da sind, ich habe an das Auto gearbeitet für den TÜV, so habe noch mehr Geld angesteckt.
    Jetzt nach so lang Zeit, ich will das Auto zurückgeben und habe gebetet eine Rückzahlung von 1500€ zu Überwiesen, 800€ war der kauf preis. Ich habe gerechnet nur die teile die ich neue eingebaut habe, keine Zeit kosten oder etwas andere.
    Der Verkäufer antwortet auf mein SMS nicht. Alle die SMS sind gespeichert
    Ich wollte nur ein freundlich Lösung, was soll Tun…
    Freundliche Grüße
    Luigi C.

  4. Diana
    Am 10. Juni 2019 um 11:29

    Hallo. Habe mir am 6.6.19 ein Auto von einem Händler gekauft. Dieser hat mir versichert das das Auto eine 1.3 Maschine hat. Habe keine Ahnung von Autos und ihm daher geglaubt. Gestern hat mein Bekannter mir gesagt das es nur eine 1.0 Maschine hat. Kann ich vom Kauf zurück treten?

  5. Mike
    Am 4. Juni 2019 um 15:30

    Hallo. Ich habe bei einem Autohändler ein auto gekauft in Höhe von 23000 Euro mit Gewährleistung. Als ich das Fahrzeug abholen wollte bin ich keine 30km weit gekommen da das Getriebe Probleme machte. darauf brachte ich den Wagen in eine bmw Werkstatt wo nach dem Fehler gesucht werden sollte.doch als dem Händler es zu lange und zu teuer wurde brachte er ihn wieder in eine andere Werkstatt und darauf hin noch einmal in eine andere .nun sind mittlerweile 6 Wochen vergangen und der Fehler ist immernoch nicht behoben und ein leihwagen habe ich auch nicht bekommen.jetzt die Frage kann ich ohne Probleme vom Kauf zurück treten? Denn bei Nachfrage am Händler kam keine Reaktion nur das er nichts dafür kann das es solange dauert. Freue mich sehr über eine Antwort von ihnen. Mit freundlichen Grüßen

  6. Ali C.
    Am 23. Mai 2019 um 8:48

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben uns vor 2 Jahren ein Auto mit einer Tageszulassung gekauft. Innerhalb dieser Zeit haben wir mehrmals reklamiert, dass eine Leist im Armaturenbrett nicht sauber verarbeitet wurde. leider hat sich erst beim 3 versuch festgestellt, dass das komplette Armaturenbrett verschoben ist. Der Händler hat dann ein neues Armaturenbrett bestellt und eingebaut. Leider sah es dannach noch schlimmer aus als davor. Aus diesem Grund nochmal eine Nachverbesserung verlangt. Leider wieder ohne Erfolg. Wir wollten somit vom Kaufvertrag zurück treten. Der Händler meinte dass dies nicht so einfach möglich wäre. Können wir aus diesem Grund vom Kaufvertrag nicht zurücktreten?

  7. Gorden L.
    Am 21. Mai 2019 um 13:21

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage: Kann ich von Kaufvertrag zurücktreten wenn die Reperaturkosten in einem Jahr ca 4000 € betragen?
    Gekauft wurde von einem Händler. Bin noch in dem 1 Jahresinterwall
    Gekostet hat mich der PKW 14.400€
    Bremsanlage muss nach dem Kauf instand gesetzt werden ca 400 €
    Türschlossverrigelung Fahrerseite war in die Jahre gekommen. ca 250 €
    Scheinwerferhöhenregulierung defekt neuer Scheinwerfer musste her ca 1000€
    Und als letztes der AGR Kühler 2110€ und wahrscheinlich noch das AGR Ventil ca 350€
    Es Bestand eine Car Garantie die einiges übernommen hat aber einen Eigenanteil hatte ich immer.
    Mit freundlichen grüssen

  8. Stefanie T.
    Am 13. Mai 2019 um 13:55

    Hallo,

    ich habe habe am 25.04.2019 ein Auto abgezahlt.
    Kaufvertrag ist unterschrieben, darin steht auch das der Wagen mit neuem TÜV in meinem Besitz kommt.
    Die erste Woche ist nichts passiert, auf Nachfragen meinerseits wurde das Auto in die Werkstatt gebracht. Angeblich bekommen sie seit nun 14 Tagen eine Schraube der hinteren Querlenker nicht auf, nun steht das Auto in der nächsten Werkstatt. Wo wird mir nicht gesagt.

    Ist dies alles Rechtens? Hat ein Händler eine Frist wann das Auto fertig sein muss?

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Luisa
    Am 30. April 2019 um 14:01

    Hallo,

    Wir haben gestern einen Kaufvertrag von einem privaten Autokauf unterschrieben. Heute ruft uns der Verkäufer an, um uns mitzuteilen, dass er das Auto doch nicht verkaufen möchte.

    Kann er das machen?

  10. Valentina
    Am 30. April 2019 um 10:12

    Hallo,
    mein Mann hat vor 4 Wochen ein gebrauchtes Auto von privat gekauft. Vom ersten Tag an sprang der Wagen nur mit viel Gas an, am Freitag fing der Motor an zu klappern und heute kam die Nachricht aus der Werkstatt “Motorschaden”.
    Kann ich den Verkäufer jetzt auf Rückabwicklung zu Rückgabe des Kaufpreises ansprechen ?

  11. Sonja H.
    Am 29. April 2019 um 16:24

    Guten Tag.
    Meine Tochter und ihr Freund haben sich vor ein paar Tagen einen gebr. 1er BMW bei einem Autohändler gekauft.
    Im Vertrag steht hoher Ölverbrauch / Verlust. Der Verkäufer meinte es würde evtl. an der Dichtung liegen .
    Dem scheint aber nicht so zu sein. Nach Vorstellung in einer Werkstatt muss wohl die Ölwanne o.ä. ausgewechselt werden.
    Dies wird dann nochmal Zusatzkosten geben, mit denen die beiden (jungen) Leute nicht gerechnet haben.
    Hätten die beiden in dem Fall das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten?
    Der Kaufpreis lag bei 3800€.
    Mit freundlichen Grüßen
    S.Höppner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 10:06

      Hallo Sonja H.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. In Ihrem Fall kommt es auch auf weitere Faktoren an. Wir raten Ihnen daher, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation angemessen auseinandersetzen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Desa
    Am 23. April 2019 um 14:37

    Sehr geehrte Redaktion,

    ich habe letzten Donnerstag ein 3J altes Auto beim Autohaus besichtigt (Auto war auch auf Online-Webseite des Autohauses zu sehen) und mich stark dafür interessiert. Es stellte sich heraus, der Wagen gehörte einen Mitarbeiter des Autohauses, der mir die Möglichkeit anbot bei Bedarf den Wagen am Samstag bei Ihm zu Haus nochmal genauer zu schauen und ggfs. Probefahren.
    Am Samstag führ ich hin es fand ebenfalls eine Probefahrt statt. Um eine Reservierung zu machen, schlug ich 100€ bis Dienstag vorzuleisten, damit ich nachdenken könnte und falls ich das Auto dann nicht haben möchte, sind die 100€ weg. Dafür lies mich der Besitzer einen Autokaufvertrag unterschreiben. Später zu Hause fiel mir ein dass der Vertrag aber als Privatverkauf ist und nicht über das Autohaus lief. Bei solch einen höhen Kaufpreis habe ich trotz noch gültige Garantie von 2 Jahren Angst wegen der Gewährleistung da den Wagen doch nicht über einem Autohaus zu erwerben ist, möchte daher von dem Vorvertrag zurücktreten.

    Leider besteht der Autobesitzer auf dem Vorvertrag und droht nun mit einem Anwalt und eventuelle Strafzahlung von 25% des Gesamtkaufpreises. Ist sein Vorgehen rechtens? Welche Möglichkeiten habe ich überhaupt mich aus dem Vertrag zurück zu ziehen.

    Für einen Hinweis bedanke ich mich recht herzlich.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Desa

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2019 um 14:10

      Hallo Desa,
      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten, daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Fabian S.
    Am 17. April 2019 um 22:17

    Nabend ich habe am 30.3.2019 den Wagen von meinem Nachbarn erworben . Wir haben vertraglich festgehalten das er das Geld zu 2 raten bekommt. Die erste Rate würde anfang April beglichen und er hat mir den Erhalt der Rate auf Blanko quitiert. Heute am 17.4.19 scheibt er mir, dass das Auto wieder In seine besitzt übergehen würde und ich mein Geld zurück bekomme minus den von mir zerkratzen spiegel! Da ich es aber nicht einsehe und auf das Auto angewiesen bin,bereits eine Versicherung abgeschlossen habe usw…. Ist meine Frage wie geht es jetzt weiter ?bekomme ich mein Auto oder mein Geld zurück

  14. Justyna K
    Am 17. April 2019 um 1:01

    Hallo heute habe einem Golf V gekauft Preis 4200€ beim Probefahrt dürften wir nicht viel fahren da es war grade für 40km Sprit. Haben wir das Auto gekauft da es hat ausgesehen das ist alles in Ordnung. Danach beim mehr fahren haben wir festgestellt das es macht beim starten mit fahren und bis zum c. 60km Geschwindigkeit und beim wechseln die Gänge vorne beim Beifahrer umgefähr wo Reife ist komische Geräusche wie rappeln klopfen weis nicht wie das geschreiben. Für mich hört sich an wie Achsgelenk. Wenn es so soll sein und man muss es reparieren. Kann mann daswegen das Auto zurück geben oder einfordern das der Verkäufer es bezahlt weil er musste bestimmt über das wissen. Wir haben Privat gekauft

  15. Oli
    Am 8. April 2019 um 7:45

    Hallo,
    ich habe einen 3,5 Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft. Den Wagen bin ich nicht Probe gerfahrn, aber ein baugleiches Modell an dem bereits die roten Nummernschilder angebracht waren. Motor- und Austattungsmässig die gleichen Autos.
    Nach der Überführung stellten wir eine “ruckelnde Bremse” während des Bremsvorgangs fest, sowie einen Riss in der Frontscheibe. Nun wird behauptet das der Riss beki uns entstanden ist und das die Brems vollkomen i.O. ist, da die Verschleißanzeige nichts anzeigen würde und das dass “ruckeln” vom langen stehen (ca. 4 Monate) kommen würde. Ich bin etwas unsicher, was ich genau machen soll … Können Sie etwas raten?

  16. And
    Am 20. März 2019 um 17:24

    Guten Tag,
    Ich habe gestern an einen Händler meinen Gebrauchtwagen verkauft. Während der zähen Verhandlung hat er nebenbei telefoniert und mich relativ am Anfang auch gefragt, ob ich Sommerreifen für das Auto hätte. Ich habe daraufhin gesagt, dass ich Sommerreifen hätte. Später wurde nicht mehr darüber gesprochen. Ich habe den Wagen dann ohne Probefahrt etc. für 12.400€ verkauft und den Kaufvertrag mit einem seiner Mitarbeiter schriftlich geschlossen. In diesem steht ausdrücklich “Vetrag über ein gebrauchtes KFZ ohne jegliche mündliche Zusagen, von denen Kenntnis genommen wurde.” und “Fahrzeug wie gesehen”.
    Eben rief mich der Händler an und sagte, dass ich die Sommerreifen vorbei bringen solle. Dies wäre schließlich so besprochen. Das stimmt nicht. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass der Händler die Reifen doch nicht haben will. Andernfalls wäre es noch einmal zur Sprache gekommen und es wäre schriftlich festgehalten worden (gerade so ein Zubehör ist doch normalerweise immer gesondert hervorzuheben?).
    Ich habe viel verhandelt und hätte den Wagen nicht für den Preis mit 8fach Bereifung verkauft. Die Sommerreifen mit Felgen sind zusätzlich 500€ wert.

    Jetzt fordert er entweder die Reifen oder er will vom Vertrag zurücktreten. Ich habe versucht, es ihm zu erklären. Er meinte, dann habe man sich missverstanden. Ich habe das Auto schon abgemeldet, habe mein Geld aber noch nicht bekommen. Meiner Meinung nach kann er nicht einfach zurücktreten, da kein Mangel vorliegt und von mir auch nichts arglistig verschwiegen wurde. Hat er einfach Pech gehabt, weil er nicht auf den Vertrag geachtet hat?

  17. Maria
    Am 13. März 2019 um 17:22

    Habe in der verbindlichen Bestellung eines Gebrauchtwagens vom Händler die Zusicherung „kein Mietwagen“. habe nach viel Suche herausbekommen, dass der Wagen 2 Monate in D zugelassen war, und davor in Belgien als Avisfahrzeug.. ist das das Fehlen einer zugesicherten EIgenschaft und berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag?
    Freundliche Grüße und danke für die Einschätzung
    M

  18. Jan
    Am 9. März 2019 um 22:12

    Hallo, ich habe vor 5 Woche ein Auto gekauft nach 3 Wochen hat sich rausgestellt das der Wagen am Heck ausbricht. Seit dem steht der Wagen über 2 Wochen beim Händler wo ich den gekauft haben und bekomme den Wagen nicht und werde nur mit ausreden abgewiesen wie,, er holt die Teile” Dan sind sie nicht da Dan nächste Woche und so weiter. jetzt muss die ganze Hinterachse getauscht werden. Was bis heute nicht passiert ist. Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten es ist ein gebraucht Wagen.

  19. Neumann
    Am 2. März 2019 um 8:52

    Wir haben uns ein Auto mit Tageszulassung bei einem örtlichen Händler angesehen und wollten den kaufen, haben aber noch gefragt ob es auch ein Auto mit Navi gibt. Der Händler sagte ja, das Fahrzeug stehe aber an einem anderen Standort und hätte ein “deluxe” Paket, wo unter anderem auch noch weitere Zusatzaustattung verbaut ist. Wir haben uns dann für das Auto entschieden, obwohl wir es nicht gesehen haben. Nach Abholung gestern stellten wir fest, dass das Auto kein “deluxe” Paket hat, sondern ein anderes Paket mit weniger Ausstattung. Der Händler meinte das da irgendwas schief gelaufen ist und vor uns einen Satz neue Winterreifen auf Felge an. Wir hätten aber lieber das Deluxe Paket. Nach Durchsicht des Vertrags steht das mündlich angebotene Deluxe Paket aber auch nicht drin, können wir trotzdem auf das Deluxe Paket bestehen ?

  20. Tom
    Am 19. Februar 2019 um 17:10

    Hallo,
    haben mir ein gebrauchten Wagen im Autohaus gekauft. Nach einer Woche war er kaputt und ich musste abgeschleppt werden, irgendwas mit der elektronik sagte mit die Autohaus eigene Werkstatt.
    Nun nach einer Woche Werkstatt weis man dort immer noch nicht was der Wagen hat.
    Meine Frage kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?

  21. Robert
    Am 23. Januar 2019 um 18:25

    Hallo,

    meine Frau und ich hatte im Sommer letzten Jahres ein ElektroAuto bestellt. Jetzt hat sich auf Grund familliärer Probleme unsere Finanzielle Situation geändert. Wir wollten heute von der Bestellung zurücktreten. Doch bevor wir es schriftlich mitteilen konnten, rief uns vorhin das Autohaus an und teilte uns mit das unser Auto nächste Woche kommen soll. Nun teilte ich der Dame am Telefon unsere Situation mit und sie meinte das der Rücktritt grundlegend möglich sein, jedoch eine Art Vertragsstrafe i.H.v. ~5-10% vom Kaufpreis mitsichbringen würde. Ist dies so korrekt, üblich und rechtens? Ich meine die Nachfrage nach diesem Auto ist gigantisch! Es “Schadensfrei” und zeitnah an wen anderen zu verkaufen sollte kein Problem sein. Da kommen mir die 5-10% doch etwas herb vor.

    Jetzt ist guten Rat teuer!

    Grüße

  22. Melanie
    Am 23. Januar 2019 um 12:08

    Guten Tag,

    wir haben aktuell eine Streitigkeit über eine Rückgabe eines recht neu gekauften, finanzierten KFZ (Tageszulassung mit 99km, Mai 2018 gekauft).
    Jetzt waren wir seitdem regelmäßig in deren Werkstatt, da immer wieder der gleiche Fehler auftrat. Nach der mittlerweile 3. Rep. daran, kommt die Meldung immer wieder. Wir wollen das Auto abgeben und der Verkäufer sagt uns nun, dass die Anzahlung NICHT erstattet werden kann…was uns unlogisch und ungerechtfertigt erscheint. Nutzungsentschädigung für die gefahrenen KM klar, aber die volle Anzahlung geht dafür nicht drauf, soviel KM sind wir nicht gefahren. Ist sowas üblich? Danke

  23. Johannes K.
    Am 12. Dezember 2018 um 14:10

    Auto verkauf zurücktreten

  24. johannes
    Am 11. Dezember 2018 um 17:35

    hallo,
    wir haben gerade einen ähnlichen fall, aber es geht um mehr geld. wie ist das bei euch ausgegangen. der verkäufer übt stark druck aus und ich vermute, dass das rechtswidrig ist.
    gruss,
    johannes

  25. Benny
    Am 26. November 2018 um 18:39

    Guten Tag
    Ich hab letzte vorletzte ein Gebrauchtwagen gekauft und dann fiel mir auf in meiner Garage das der Unter Boden vom Auto nass ist nicht feucht sondern richtig nass ist und hinten der Stoßstämpfer geräusche beim fahren macht ! Da es mir sorgen gemacht hat bin ich zur einer Dekra stelle gefahren und hab das Auto durchchecken gelassen und der von der dekra hat herausgefunden das das Getriebe undicht ist und der Stoßdämpfer hinten auch ! Da es mir der Händler verschwiegen hat und mit seiner Unterschrift es sogar noch bestätigt hat das das Auto in Ordnung sei ! Könnte ich da vom Kauf zurück treten ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:09

      Hallo Benny,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Vertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Anita
    Am 12. November 2018 um 19:14

    Guten Tag,

    Ich habe letzte Woche einen Kaufvertrag für einen Neuwagen unterschrieben. Der Wagen muß nicht bestellt werden, sondern befindet sich im Bestand des Autohauses.
    Den Wagen soll ich, aus organisatorischen Gründen meinerseits, erst Ende Januar 2019 bekommen.
    Zu Hause viel mir auf dass auf dem Vertrag ein EZ-Datum steht. Ich gehe mal davon aus dass der Wagen eine Tageszulasdung ist. Darüber hat mich der Verkäufer aber nicht unterrichtet. Kann ich aus diesem Grund ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:38

      Hallo Anita,

      bitte klären Sie dies unter Vorlage des Vertrages mit einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Marcus
    Am 31. Oktober 2018 um 9:44

    Guten Tag,ich habe mir am 15.5.18 ein Neufahrzeug gekauft und stellte danach fest dass die Fensterheber “manchmal” nicht durchgehend schliessen oder öffnen im Autobetrieb.Erster Tastendruck Fenster bewegt sich,2. Tastendruck Fenster öffnet selbständig oder schliesst sich.Das funkioniert leider nicht immer und die Werkstatt kann den Fehler nicht beheben.Ich habe auch ein Schreiben an die Werkstatt übergeben mit Fristsetzung und es meldet sich nichtmal wer.Ich möchte das Auto wandeln weil ich es leid bin den Fensterheber dauernd gedrückt zu halten obwohl er eine Autofunktion hat.Die Werkstatt meinte es ist Serienstandard und man könne nichts machen.Ich will mich da nicht zufrieden geben.Das Auto isz ein Seat Leon und hat 221000€ gekostet.Da erwarte ich dann schon dass die Fensteheber funktionieren.
    Gruss,Marcus

  28. Isa isa
    Am 28. Oktober 2018 um 10:04

    Ich habe verstendnis das wass sie sagen aber kenen die richter das wass sie sagen?ich habe einbfall vo bei 2000 euro schade habih bezahlt ..die auto war gekauft miet 5 jahr garantie und wieder habe denvgericht verloren ……de urtailun war ich bekome 300 euro und gerichts kostenbtragen weil der autohendler hat keine rechtschutz…miet ganze sahe schriftlich wieder keine schans ..der richter dagte zum mir angeblich der gegna miet vereindarte 5 gaweher leistung bei CC bank bedeutet einbgaranti das wen ich keinemüglihket denbkredit zahlen danbspringt der verzicherung ……aber in meine kauf fertrag stet 5 jahre gebrauchr wagen garantie keine kredit haftu………nach dem habe ich verloren die glaube an die dutche richter……

  29. Kay
    Am 9. Oktober 2018 um 18:29

    Guten Tag ,

    Wir haben da eine wichtige Frage, wir haben vor kurzem ein im Internet inseriertes Auto mit neuem TÜV von Dekra und mit den sichtbaren sowies unsichtbaren (für leihe) mängel inseriert und es meldete sich eine potentielle Käuferin die sich 2 tage später das auto mit begleitung anschauen kam . Die leute begutachteten das Auto von vorne bis hinten , innen und im motorraum sogar angemacht wurde es . Probefahrt wollte sie nicht . Ich habe ca .5 mal gesagt macht probefahrt er ist noch angemeldet , ca. 8 mal gefragt ob sie das auto wirklich wollen und die frau stimmte zu . Kaufpreis 850€ vereinbart und schriftlich festgehalten 100€ anzahlung (bei besichtigungs tag) und rest summe ende des monats . Kaufvertrag wurde unterschrieben und mit allen mängeln mündlich und schriftlich festgehalten . Gegenseitige ausweiskopien wurden ebenfalls ausgetauscht . Im kaufvertrag gab es die klausel , jeglicher Ausschluß von gewährleistung da privatverkauf , rückgabe des KFZ ausgeschlossen und das KFZ bleibt solange beim verkäufer bis er vollständig abbezahlt ist . 2 stunden später schrieb die frau sie will die anzahlung zurück sie will das auto nicht .

    Meine frage , muss ich die anzahlung von 100€ nach unterchriebenem Vertrag zurück erstatten und muss sie das auto jetzt vollständig bezahlen und nehmen oder nicht ?

  30. Robert
    Am 25. September 2018 um 10:24

    Hallo. habe mir ein Skoda vomHändler gekauft und am selben Tag noch festgstellt, das der Wagen hohen Ölverbrauch hat. Allerdings bin ich ein Gewerbebetreibender mit eigenem Praxis und habe somit das Fzg auch gewerblich gekauft erworben bzw haben wir das so im Vertrag fetgehalten (Verkauf ohne Gewährleistung,Handlergeschäft) und als Beruf Selbsständig eingetragen, obwohl ich das Fzg. für meiner Tochter gekauft habe. Kann ich vom Vetrag zurücktreten oder habe ich Gewährleistungsansprüche trotz Kauf als Gewerbebetreibender da der Schaden an dem selben Tag von mir festgestellt wurde? FG

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