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Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2023

Schritte bei der Rückabwicklung vom Autokauf

Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Der Gebraucht- bzw. Neuwagenkauf ist zwar spannend, kann aber auch sehr anstrengend werden. Nachdem stundenlang das Internet nach passenden Angeboten durchsucht oder verschiedene Händler abgeklappert wurden, haben Sie endlich das richtige Fahrzeug gefunden.

Die Erleichterung ist dann groß, wenn die Begutachtung, die Probefahrt und die Preisverhandlung positiv abliefen und Sie endlich den Kaufvertrag unterschreiben können. Stellen Sie sich nun aber vor, dass Sie trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen nach dem Kauf einen Mangel am Fahrzeug entdecken oder sich eine andere Möglichkeit auftut, um an ein vergleichbares oder gar besseres Auto zu kommen.

Können Sie in einer solchen Situation den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das Auto zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Rücktritt vom Autokauf funktioniert und was dabei zu beachten ist.

FAQ: Rücktritt vom Autokauf

Wann kann der Käufer von seinem Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.

Ich möchte vom Autokauf zurücktreten. Wie gehe ich am besten vor?

Wir haben die Vorgehensweise Schritt für Schritt für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hierzu folgenden Abschnitt.

Kann ich vom Autokauf auch zurücktreten, wenn ich das Fahrzeug von einem Privathändler bezogen habe?

Das wird schwierig, weil die meisten privaten Händler eine Haftung ausschließen. Kannte dieser jedoch Mängel und Schäden am Fahrzeug und hat diese verschwiegen, darf der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?

Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.
Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.

In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.

Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.

So gehen Sie beim Rücktritt vom Autokaufvertrag vor

Sie können nur in ganz bestimmten Fällen vom Autokauf zurücktreten. Ist Ihnen ein besseres Angebot für ein Fahrzeug untergekommen, dürfen Sie nicht einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto kann also nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.

Vielmehr muss der Neu- oder Gebrauchtwagen einen erheblichen Mangel und nicht einen bloßen Bagatellschaden aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem ist es vonnöten, dass der Schaden bereits vorlag, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Mängel bei der Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Nach diesem Zeitraum kehrt sich die Beweispflicht jedoch um und Sie als Käufer müssen belegen, dass der Mangel vor dem Kauf entstand.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.

Sind diese beiden Bedingungen gegeben, können Sie jedoch nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto dürfen Sie somit nicht direkt an den Händler zurückgeben. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Informieren Sie den Verkäufer zeitnah über den Mangel.
  2. Dieser bekommt dann Zeit, den Schaden zu beheben.
  3. Erst wenn sich der Verkäufer weigert, die Reparatur durchzuführen oder die zweite Nachbesserung misslingt, ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag möglich: Das Auto entspricht den vertraglichen Vereinbarungen nicht.
  4. Setzen Sie den Verkäufer mit einem Schreiben darüber in Kenntnis, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Anschließend können Sie das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf von privat?

Der Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto ist in dieser Form nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler erworben haben. Der private Verkäufer kann hingegen die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.

Nur wenn der Kaufvertrag eine Garantie über bestimmte Eigenschaften des Kfz umfasst oder der Verkäufer von Mängeln wusste, Ihnen diese jedoch verschwiegen hat – er also arglistig handelte– ist beim Autokauf der Rücktritt möglich.

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Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?
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136 Kommentare

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  1. bussgeldkatalog.org sagt:

    Hallo Steffi,
    ein Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag ist nur bei einem erheblicher Mangel am Fahrzeug möglich. Dieser liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ob der Mangel in Ihrem Fall so prägend ist, dass es nicht zumutbar wäre, diesen zu akzeptieren, können wir allerding snicht einschätzen. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Valli sagt:

    Hallo habe am 19.05.18
    ein Gebrauchtwagen verbindlich bestellt und unterschrieben, bevor ich unterschrieben hatte habe ich noch mal gefragt ob ich noch mal anrufen konnte Weill ich mich nicht sicher war um den kauf. Er hat mir ok gegeben und mir trotzdem gegeben zum unterschreiben. habe dies unterschrieben zuhause noch mal durchgelesen das sind Sachen beschrieben die er mir gar nicht als Verkäufer unterrichtet hat. Zum Schluss steht das ich den wagen probe gefahren bin hatte ich aber nicht meine Familie könnte es bestätigen ,jetzt möchte ich von der verbindliche Bestellung zurücktreten .
    Ich vermute aber es wird schwierig oder gar nicht .

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Valli,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Grundsätzlichen sollten Schriftstücke vollständig gelesen werden, ehe eine Unterschrift erfolgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. bussgeldkatalog.org sagt:

    Hallo Georg,

    unter Umständen ist dies möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen überprüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. bussgeldkatalog.org sagt:

    Hallo Yannik,

    bitte wenden Sie sich zwecks einer Vertragsprüfung an einen Anwalt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. S. Franks sagt:

    Hallo,
    Habe am 30.01.2018 einen Seat Leon Kombi (EU-Fahrzeug) beim Händler bestellt, laut Vertrag steht drin, unverbindlich Lieferung 30.03. Zwischendurch hätte der Zulieferer sogar Ende Februar dem Autohaus gesagt! Dann ging es los mit, gute Neuigkeiten, mein Auto wäre auf dem LKW und auf dem Weg hierher, sie würden täglich darauf warten! Nächste Woche ist es da Frau Franks, es ist unterwegs!!! Dann haben wir zwischenzeitlich schon den Inzahlungsnahmevertrag für meinen 3 Jahre alten Polo gemacht. In diesem Vertrag steht, Übergabe Autos, 30.04.!!! Jede Woche heißt es nächste Woche isses da!! Wäre unterwegs!! Wir haben mitte Juni, und ich habe dreister Weise mal wieder angerufen und nachgefragt. Erst wollte der Händler wohl nicht mit mir telefonieren, dann mit Nachdruck bei der Empfangsdame, dass ich an DEM Tag noch zurückgerufen werden möchte, weil ich endlich wissen möchte was Sache ist, bekam ich sehr patzige Antworten, ich wäre nervig, soll nicht ständig anrufen (ganze 2 mal), der Verkäufer würde sich schon irgendwann melden…das tat er dann letzten Freitag um 17:50 Uhr…er sagte, das wird auch im Juni und in der nächsten Zeit nichts! Der Liefertermin auf unbestimmte Zeit verschoben!!! Da ich auf ein größeres Auto dringend angewiesen bin, und ein anderes bei einem anderen Händler in Aussicht hätte, und somit vom Vertrag rücktreten möchte, wurde der Verkäufer swhr ungehalten und unverschämt! Das könne ich nicht so einfach, das ginge nicht, und er könne ja wohl nichts dafür und ich sollte mich in Geduld mal besser üben, mein generve wäre unerträglich (wie gesagt, 2 mal hab ich angerufen)!!! Meine Frage, wie verhalte ich mich jetzt? Kann ich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten???? Und wenn doch, wie mache ich das?
    Herzliche Grüße
    Lg S. Franks

  6. Jenny sagt:

    Hallo,
    ich habe am 22.05. eine verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeuges unterschreiben. Habe die komplette Summe für das Fahrzeug schon am 25.05. auf das Geschäftskonto überwiesen. Jede Woche wird man telefonisch vom Autohaus vertröstet, dass der Fahrzeugbrief noch nicht angefordert wurde. Ich bin echt sauer. Vor einer Woche haben wir eine Beschwerde an die Geschäftsabteilung geschrieben und es immer noch nichts passiert. Heute wurde mir wieder am Telefon gesagt, dass der Fahrzeugbrief noch nicht angefordert wurde. Ich weiß momentan nicht weiter. Das Geld ist weg, ich habe weder Brief noch Fahrzeug oder sonstiges in der Hand. Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?

  7. Eduard sagt:

    Hallo,
    Ich habe Zeit einem Monat eine verbrauctes Auto gekauft und bis jetzt bin ich vier mal zurück weil Auto nicht gut fährt!
    Erste mal haben die Bremsen vorne gewechselt… Auto war nicht richtig.
    Zweite mal dahin und die haben ausgewucht…. Auto war nicht gut!
    Dritte mal bin ich da hin und habe ich gesagt: Auto vibriert noch und nach rechts noch zieht (so wie ich es gekauft habe) kann von Reifen oder von Felgen kommen!Der Verkäufer hat gesagt :nein… Wir reparieren das… Die haben noch Vermessung gemacht! Auto war auch scheiße!
    Vierte mal bin ich da hin und wollte ich Auto zurück geben… Der hat noch etwas Probe gemacht… A so… Reifen gewechselt und Surpreis… Auto fährt gut! Aber er will nicht den neuen Reifen zahlen, das muß ich machen und ich will auch nicht! Wie gesacht auto ist 2013 jahr angebaut und Reifen wass es hat, 2011(dot)!
    Was soll ich machen… Bitte bitte!
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Eduard,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Volker sagt:

    Hallo ich habe bei einem Händler einen Opel zafira gekauft und hatte ihn schon 3 Mall in der Werkstatt zum nachbessern einmal war die Klimaanlage leer dann die Bremsen defekt Bremssatel und Handbremsseil hintere Scheibe geht nicht runter obwohl zugesagt wurde das sie gemacht wird und jetzt leuchtet die Batari lambe auf und die Serfo summt kann ich da von dem Kauf vertrag zurücktreten?

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