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Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schritte bei der Rückabwicklung vom Autokauf

Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Der Gebraucht- bzw. Neuwagenkauf ist zwar spannend, kann aber auch sehr anstrengend werden. Nachdem stundenlang das Internet nach passenden Angeboten durchsucht oder verschiedene Händler abgeklappert wurden, haben Sie endlich das richtige Fahrzeug gefunden.

Die Erleichterung ist dann groß, wenn die Begutachtung, die Probefahrt und die Preisverhandlung positiv abliefen und Sie endlich den Kaufvertrag unterschreiben können. Stellen Sie sich nun aber vor, dass Sie trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen nach dem Kauf einen Mangel am Fahrzeug entdecken oder sich eine andere Möglichkeit auftut, um an ein vergleichbares oder gar besseres Auto zu kommen.

Können Sie in einer solchen Situation den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das Auto zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Rücktritt vom Autokauf funktioniert und was dabei zu beachten ist.

FAQ: Rücktritt vom Autokauf

Wann kann der Käufer von seinem Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.

Ich möchte vom Autokauf zurücktreten. Wie gehe ich am besten vor?

Wir haben die Vorgehensweise Schritt für Schritt für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hierzu folgenden Abschnitt.

Kann ich vom Autokauf auch zurücktreten, wenn ich das Fahrzeug von einem Privathändler bezogen habe?

Das wird schwierig, weil die meisten privaten Händler eine Haftung ausschließen. Kannte dieser jedoch Mängel und Schäden am Fahrzeug und hat diese verschwiegen, darf der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?

Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.
Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.

In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.

Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.

So gehen Sie beim Rücktritt vom Autokaufvertrag vor

Sie können nur in ganz bestimmten Fällen vom Autokauf zurücktreten. Ist Ihnen ein besseres Angebot für ein Fahrzeug untergekommen, dürfen Sie nicht einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto kann also nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.

Vielmehr muss der Neu- oder Gebrauchtwagen einen erheblichen Mangel und nicht einen bloßen Bagatellschaden aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem ist es vonnöten, dass der Schaden bereits vorlag, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Mängel bei der Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Nach diesem Zeitraum kehrt sich die Beweispflicht jedoch um und Sie als Käufer müssen belegen, dass der Mangel vor dem Kauf entstand.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.

Sind diese beiden Bedingungen gegeben, können Sie jedoch nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto dürfen Sie somit nicht direkt an den Händler zurückgeben. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Informieren Sie den Verkäufer zeitnah über den Mangel.
  2. Dieser bekommt dann Zeit, den Schaden zu beheben.
  3. Erst wenn sich der Verkäufer weigert, die Reparatur durchzuführen oder die zweite Nachbesserung misslingt, ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag möglich: Das Auto entspricht den vertraglichen Vereinbarungen nicht.
  4. Setzen Sie den Verkäufer mit einem Schreiben darüber in Kenntnis, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Anschließend können Sie das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf von privat?

Der Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto ist in dieser Form nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler erworben haben. Der private Verkäufer kann hingegen die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.

Nur wenn der Kaufvertrag eine Garantie über bestimmte Eigenschaften des Kfz umfasst oder der Verkäufer von Mängeln wusste, Ihnen diese jedoch verschwiegen hat – er also arglistig handelte– ist beim Autokauf der Rücktritt möglich.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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137 Kommentare

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  1. joyce A.
    Am 15. September 2018 um 10:49

    Ich hab mein Auto seit April 2018 und müsste es schon 4 mal zurück geben zum Händler wegen die gleiche probleme; Bremse, elektronische Problem usw.
    Letze Woche musste ich es wieder abgeben und ich möchte es nicht zurück bekommen.
    Hab ich da eine Chance?

  2. Theuer
    Am 13. September 2018 um 18:49

    KFZ Kauf am heutigen Tag und gleich folgendes Problem während der Heimreise.
    Warnlampe Motorsteuerung leuchtet auf, Motor stottert und nimmt kein Gas mehr an. Also hat das KFZ ein Problem nach nicht einmal 12 Stunden. Wenn sich der Verkäufer weigert etwas zu unternehmen ist es meine Absicht sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auto zurück geben. Ist das machbar?

  3. David
    Am 23. August 2018 um 16:37

    Hallo wir haben am 19.07 2008 einen neuen Mazda 3 gegen einen alten Mazda 3 eine Anzahlung gemacht und kurz darauf einen Kaufvertrag abgeschlossen. Das Widerrufsrecht ist in 14 Tagen gültig aber es sind schon länger als 14 Tage her. Am 1.8.2018 einen Heckschaden verursacht aber der wurde repariert aber er sollte am 22.08.2018 an den Händler überführt werden. Jetzt meine Frage wenn die Kfz-Versicherung länger braucht meinen Schaden zu bearbeiten und mein Geld auf mein Konto zu überweisen kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:14

      Hallo David,

      klären Sie Ihre Frage bitte mit einem Anwalt des Vertragsrechts.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Nicc
    Am 15. August 2018 um 11:03

    Ich habe freitags ein Auto im Autohaus gekauft. Der Brief sollte sofort hinterher geschickt werden. Heute ist Mittwoch und der Brief ist noch nicht mal im Autohaus angekommen. Ich kann das Auto nicht anmelden und wollte morgen in den Urlaub fahren. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und das Auto zurück bringen?

  5. mandy
    Am 7. August 2018 um 15:40

    Hallo. Habe ein Auto gekauft mit Kaufvertrag bei der Probefahrt ist nichts gravierendes aufgefallen als ich den Wagen bei mir hatte und erst gefahren bin als er angemeldet war. Ist mir in den ersten hundert Metern aufgefallen dass die Kupplung kaputt ist. Bin direkt zur Werkstatt die mir dies bestätigte..
    Im Kaufvertrag war dies nicht geschildert und auch mündlich wurde dies nicht gesagt.
    Kann ich davon zurücktreten?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:29

      Hallo mandy,

      das können wir aus der Ferne nicht beurteilen, da dies vom konkreten Vertrag abhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. kucki
    Am 1. August 2018 um 15:04

    An die Redaktion,
    hallo,ich hab folgendes Problem,am 12.07.18 unterschrieb ich ein Kaufvertrag für ein neues Auto (schon fertig gebaut, neu, 0 km)nach 1. Woche wurde gesagt Auto kommt morgen,nach 2 wochen habe ich das Auto/ den Vertrag wiederrufen. Dann ist man mir mit 1000 euro Rabatt entgegen gekommen und ich habe den wiederruf wiederrufen. Jetzt sind 3 Wochen vergangen, angeblich gibt es transport schwierigkeiten,mittlerweile will ich das auto nicht mehr, weil ich das nicht glaube.. wie kann ich vorgehen um das alles rückgängig zu machen, weil ich seit 2 wochen kein Auto mehr habe und woanders innerhalb 1. Woche ein anderes Auto bekommen könnte.
    Mit freundlichen Grüßen Kucki

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:43

      Hallo kucki,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Clodt
    Am 17. Juli 2018 um 10:42

    Schönen guten Tag,
    wenn ein Mangel nach den 6 Monaten erst beim Verkäufer bemängelt wird, welcher in die Garantie fällt, welche im Normalfall auch von dieser Übernommen worden wäre, dann sich aber rausstellt das die Garantie aber durch nicht Begleichung der Abwicklungskosten des Händlers storniert worden ist, zählt dies dann auch als trifftiger Grund?
    Nicht nur das ein Mangel besteht sondern wurde hier auch noch eine Garantie mitverkauft die überhaupt nicht zustande gekommen ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 11:17

      Hallo Clodt,

      dies sollte von einem Anwalt für Verkehrsrecht geprüft werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Susi
    Am 17. Juli 2018 um 9:11

    ich kaufte bei einem “Wald&Wiesen”-Händler per Email ein Auto, überwies das Geld und es wurde letzten Donnerstag geliefert.
    Zur Zulasssungsstelle, die paar Minuten später zumachte und es noch angemeldet werden mußte, da es ohne Schilder nicht auf der Straße parken darf.
    Nicht nur, dass es, am nächsten Tag betrachtet, weitere Lackschäden hatte und in der Werkstatt (in die ich mußte, weil die Motorkontrollampe anging) gesagt wurde Unfallwagen (obwohl lt.Internet unfallfrei). Ich selbst bekam auf dem Weg zur Werkstatt die Motorhaube noch nicht mal mehr richtig zu.
    Auf dem Tüvbericht standen nicht nur Mängel, Scheibe müßte für 600-700€ Instand gesetzt werden.
    – Es wurde keine UMA (nach googeln wohl ein neueres Wort für AU) gemacht, KfZ zur Ausfuhr. – Das steht unten auch noch drauf. Aber das Auto wurde zugelassen für Deutschland.
    Auf dem Kaufvertrag steht Auto mit Tüv bis 07/2020. Von Abgasuntersuchung leider nichts. Allerdings traffen wir uns auf der Zulassungsstelle um das Auto zuzulassen – natürlich für hier.
    Es ist vom Händler eine Frechheit und die Zulassungstellt schlief.
    Was soll ich jetzt machen? Die AU ist auch nicht möglich, da Fehlermeldung KAT.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 11:08

      Hallo Susi,

      handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft (z. B. per E-Mail), haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bobby
    Am 11. Juli 2018 um 5:51

    Ich hab im März ein Auto mit tageszlassung gekauft. Jetzt ist es fast 1 Monat mit Unterbrechungen in der Werkstadt. Wegen ein komischen gereusch beim durchfahren von bodenwellen. Das Autohaus gibt an das die immer erst eine Freigabe vom hersteller warten müssen bis sie was machen dürfen. Als stück für stück wird getauscht gefahren gewartet getauscht gefahren und so weiter. Was kann ich machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2018 um 12:13

      Hallo Bobby,

      liegt ein erheblicher Mangel vor und misslingt die zweite Nachbesserung, ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Christian
    Am 10. Juli 2018 um 17:32

    Hallo. Habe am Sonntag durch ein e. Angebot einen Wagen besichtigt. Laut e. und Vertrag besitzt der Wagen noch 7 Wochen Tüv. Somit habe ich 200€ angezahlt und den Vertrag unterschrieben. Gestern rief mich der Besitzer an und teilte mir mit, der Tüv sei seit 4 Monaten abgelaufen. Nun möchte ich von dem Kauf zurücktreten und die Anzahlung zurück, da ich faktisch nun ein Fahrzeug ohne Tüv hätte. Ist das möglich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2018 um 10:53

      Hallo Christian,

      entspricht das Fahrzeug nicht den im Vertrag genannten Punkten, handelt es sich um einen Mangel. Bei einem erheblichen Mangel ist der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet. Wie Sie in Ihrem Fall am besten handeln sollten, ist mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abzusprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Dennis
    Am 10. Juli 2018 um 17:20

    Hallo,
    Ich habe vor 3 Wochen einen Gebrauchten für 6000€ gekauft und bin mit diesem bereits 800 km gefahren. Nun ist der Turbo in die Knie gegangen und die Werkstatt spricht von unüberschaubaren Kosten bis über 5000€, also eigentlich ein wirtschaftlicher totalschaden.

    Beim Kauf beim Fähnchenhändler habe ich mich zu einem Händlergeschäft hinreißen lassen, als Käufer habe ich die Firma eines Freundes eingetragen, da er meinte ich spare mir 700€ für die Garantie (obwohl ich bereit war diese zu zahlen) und es würde sonst noch länger dauern bis ich das Fahrzeug ausgehändigt bekomme, aber ich war dringend auf ein Fahrzeug angewiesen.

    Habe ich ein recht auf Rückerstattung des Kaufpreises, ich denke der Verkäufer wird sich stark dagegen wehren :-(

    VG Dennis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2018 um 10:51

      Hallo Dennis,

      in der Regel ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und zwei Nachbesserungsversuche gescheitert sind bzw. sich der Verkäufer weigert, eine Nachbesserung vorzunehmen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stefan
        Am 25. September 2018 um 10:31

        Auch wenn er (Käufer) den Vertrag als Händlergeschäft abgeschlossen hat muss , muss der Verkäufer(Händler) nachbessern? verstehe ich nicht..Da entfallen doch die Gewährleiszungsansprüche. Bitte um Antwort.

  12. Volker
    Am 4. Juli 2018 um 15:36

    Hallo ich habe bei einem Händler einen Opel zafira gekauft und hatte ihn schon 3 Mall in der Werkstatt zum nachbessern einmal war die Klimaanlage leer dann die Bremsen defekt Bremssatel und Handbremsseil hintere Scheibe geht nicht runter obwohl zugesagt wurde das sie gemacht wird und jetzt leuchtet die Batari lambe auf und die Serfo summt kann ich da von dem Kauf vertrag zurücktreten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:52

      Hallo Volker,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Eduard
    Am 1. Juli 2018 um 17:35

    Hallo,
    Ich habe Zeit einem Monat eine verbrauctes Auto gekauft und bis jetzt bin ich vier mal zurück weil Auto nicht gut fährt!
    Erste mal haben die Bremsen vorne gewechselt… Auto war nicht richtig.
    Zweite mal dahin und die haben ausgewucht…. Auto war nicht gut!
    Dritte mal bin ich da hin und habe ich gesagt: Auto vibriert noch und nach rechts noch zieht (so wie ich es gekauft habe) kann von Reifen oder von Felgen kommen!Der Verkäufer hat gesagt :nein… Wir reparieren das… Die haben noch Vermessung gemacht! Auto war auch scheiße!
    Vierte mal bin ich da hin und wollte ich Auto zurück geben… Der hat noch etwas Probe gemacht… A so… Reifen gewechselt und Surpreis… Auto fährt gut! Aber er will nicht den neuen Reifen zahlen, das muß ich machen und ich will auch nicht! Wie gesacht auto ist 2013 jahr angebaut und Reifen wass es hat, 2011(dot)!
    Was soll ich machen… Bitte bitte!
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:04

      Hallo Eduard,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Jenny
    Am 22. Juni 2018 um 19:18

    Hallo,
    ich habe am 22.05. eine verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeuges unterschreiben. Habe die komplette Summe für das Fahrzeug schon am 25.05. auf das Geschäftskonto überwiesen. Jede Woche wird man telefonisch vom Autohaus vertröstet, dass der Fahrzeugbrief noch nicht angefordert wurde. Ich bin echt sauer. Vor einer Woche haben wir eine Beschwerde an die Geschäftsabteilung geschrieben und es immer noch nichts passiert. Heute wurde mir wieder am Telefon gesagt, dass der Fahrzeugbrief noch nicht angefordert wurde. Ich weiß momentan nicht weiter. Das Geld ist weg, ich habe weder Brief noch Fahrzeug oder sonstiges in der Hand. Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:52

      Hallo Jenny,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. S. Franks
    Am 18. Juni 2018 um 0:18

    Hallo,
    Habe am 30.01.2018 einen Seat Leon Kombi (EU-Fahrzeug) beim Händler bestellt, laut Vertrag steht drin, unverbindlich Lieferung 30.03. Zwischendurch hätte der Zulieferer sogar Ende Februar dem Autohaus gesagt! Dann ging es los mit, gute Neuigkeiten, mein Auto wäre auf dem LKW und auf dem Weg hierher, sie würden täglich darauf warten! Nächste Woche ist es da Frau Franks, es ist unterwegs!!! Dann haben wir zwischenzeitlich schon den Inzahlungsnahmevertrag für meinen 3 Jahre alten Polo gemacht. In diesem Vertrag steht, Übergabe Autos, 30.04.!!! Jede Woche heißt es nächste Woche isses da!! Wäre unterwegs!! Wir haben mitte Juni, und ich habe dreister Weise mal wieder angerufen und nachgefragt. Erst wollte der Händler wohl nicht mit mir telefonieren, dann mit Nachdruck bei der Empfangsdame, dass ich an DEM Tag noch zurückgerufen werden möchte, weil ich endlich wissen möchte was Sache ist, bekam ich sehr patzige Antworten, ich wäre nervig, soll nicht ständig anrufen (ganze 2 mal), der Verkäufer würde sich schon irgendwann melden…das tat er dann letzten Freitag um 17:50 Uhr…er sagte, das wird auch im Juni und in der nächsten Zeit nichts! Der Liefertermin auf unbestimmte Zeit verschoben!!! Da ich auf ein größeres Auto dringend angewiesen bin, und ein anderes bei einem anderen Händler in Aussicht hätte, und somit vom Vertrag rücktreten möchte, wurde der Verkäufer swhr ungehalten und unverschämt! Das könne ich nicht so einfach, das ginge nicht, und er könne ja wohl nichts dafür und ich sollte mich in Geduld mal besser üben, mein generve wäre unerträglich (wie gesagt, 2 mal hab ich angerufen)!!! Meine Frage, wie verhalte ich mich jetzt? Kann ich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten???? Und wenn doch, wie mache ich das?
    Herzliche Grüße
    Lg S. Franks

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 15:50

      Hallo S. Franks,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. bussgeldkatalog.org
    Am 6. Juni 2018 um 15:37

    Hallo Yannik,

    bitte wenden Sie sich zwecks einer Vertragsprüfung an einen Anwalt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. bussgeldkatalog.org
    Am 1. Juni 2018 um 13:47

    Hallo Georg,

    unter Umständen ist dies möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen überprüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Valli
    Am 28. Mai 2018 um 15:59

    Hallo habe am 19.05.18
    ein Gebrauchtwagen verbindlich bestellt und unterschrieben, bevor ich unterschrieben hatte habe ich noch mal gefragt ob ich noch mal anrufen konnte Weill ich mich nicht sicher war um den kauf. Er hat mir ok gegeben und mir trotzdem gegeben zum unterschreiben. habe dies unterschrieben zuhause noch mal durchgelesen das sind Sachen beschrieben die er mir gar nicht als Verkäufer unterrichtet hat. Zum Schluss steht das ich den wagen probe gefahren bin hatte ich aber nicht meine Familie könnte es bestätigen ,jetzt möchte ich von der verbindliche Bestellung zurücktreten .
    Ich vermute aber es wird schwierig oder gar nicht .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2018 um 16:11

      Hallo Valli,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Grundsätzlichen sollten Schriftstücke vollständig gelesen werden, ehe eine Unterschrift erfolgt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. bussgeldkatalog.org
    Am 25. Mai 2018 um 15:08

    Hallo Steffi,
    ein Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag ist nur bei einem erheblicher Mangel am Fahrzeug möglich. Dieser liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ob der Mangel in Ihrem Fall so prägend ist, dass es nicht zumutbar wäre, diesen zu akzeptieren, können wir allerding snicht einschätzen. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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