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Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2023

Schritte bei der Rückabwicklung vom Autokauf

Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Der Gebraucht- bzw. Neuwagenkauf ist zwar spannend, kann aber auch sehr anstrengend werden. Nachdem stundenlang das Internet nach passenden Angeboten durchsucht oder verschiedene Händler abgeklappert wurden, haben Sie endlich das richtige Fahrzeug gefunden.

Die Erleichterung ist dann groß, wenn die Begutachtung, die Probefahrt und die Preisverhandlung positiv abliefen und Sie endlich den Kaufvertrag unterschreiben können. Stellen Sie sich nun aber vor, dass Sie trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen nach dem Kauf einen Mangel am Fahrzeug entdecken oder sich eine andere Möglichkeit auftut, um an ein vergleichbares oder gar besseres Auto zu kommen.

Können Sie in einer solchen Situation den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das Auto zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Rücktritt vom Autokauf funktioniert und was dabei zu beachten ist.

FAQ: Rücktritt vom Autokauf

Wann kann der Käufer von seinem Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.

Ich möchte vom Autokauf zurücktreten. Wie gehe ich am besten vor?

Wir haben die Vorgehensweise Schritt für Schritt für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hierzu folgenden Abschnitt.

Kann ich vom Autokauf auch zurücktreten, wenn ich das Fahrzeug von einem Privathändler bezogen habe?

Das wird schwierig, weil die meisten privaten Händler eine Haftung ausschließen. Kannte dieser jedoch Mängel und Schäden am Fahrzeug und hat diese verschwiegen, darf der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?

Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.
Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.

In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.

Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.

So gehen Sie beim Rücktritt vom Autokaufvertrag vor

Sie können nur in ganz bestimmten Fällen vom Autokauf zurücktreten. Ist Ihnen ein besseres Angebot für ein Fahrzeug untergekommen, dürfen Sie nicht einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto kann also nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.

Vielmehr muss der Neu- oder Gebrauchtwagen einen erheblichen Mangel und nicht einen bloßen Bagatellschaden aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem ist es vonnöten, dass der Schaden bereits vorlag, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Mängel bei der Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Nach diesem Zeitraum kehrt sich die Beweispflicht jedoch um und Sie als Käufer müssen belegen, dass der Mangel vor dem Kauf entstand.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.

Sind diese beiden Bedingungen gegeben, können Sie jedoch nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto dürfen Sie somit nicht direkt an den Händler zurückgeben. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Informieren Sie den Verkäufer zeitnah über den Mangel.
  2. Dieser bekommt dann Zeit, den Schaden zu beheben.
  3. Erst wenn sich der Verkäufer weigert, die Reparatur durchzuführen oder die zweite Nachbesserung misslingt, ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag möglich: Das Auto entspricht den vertraglichen Vereinbarungen nicht.
  4. Setzen Sie den Verkäufer mit einem Schreiben darüber in Kenntnis, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Anschließend können Sie das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf von privat?

Der Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto ist in dieser Form nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler erworben haben. Der private Verkäufer kann hingegen die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.

Nur wenn der Kaufvertrag eine Garantie über bestimmte Eigenschaften des Kfz umfasst oder der Verkäufer von Mängeln wusste, Ihnen diese jedoch verschwiegen hat – er also arglistig handelte– ist beim Autokauf der Rücktritt möglich.

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136 Kommentare

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  1. Dennis sagt:

    Hallo,
    Ich habe vor 3 Wochen einen Gebrauchten für 6000€ gekauft und bin mit diesem bereits 800 km gefahren. Nun ist der Turbo in die Knie gegangen und die Werkstatt spricht von unüberschaubaren Kosten bis über 5000€, also eigentlich ein wirtschaftlicher totalschaden.

    Beim Kauf beim Fähnchenhändler habe ich mich zu einem Händlergeschäft hinreißen lassen, als Käufer habe ich die Firma eines Freundes eingetragen, da er meinte ich spare mir 700€ für die Garantie (obwohl ich bereit war diese zu zahlen) und es würde sonst noch länger dauern bis ich das Fahrzeug ausgehändigt bekomme, aber ich war dringend auf ein Fahrzeug angewiesen.

    Habe ich ein recht auf Rückerstattung des Kaufpreises, ich denke der Verkäufer wird sich stark dagegen wehren :-(

    VG Dennis

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dennis,

      in der Regel ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und zwei Nachbesserungsversuche gescheitert sind bzw. sich der Verkäufer weigert, eine Nachbesserung vorzunehmen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stefan sagt:

        Auch wenn er (Käufer) den Vertrag als Händlergeschäft abgeschlossen hat muss , muss der Verkäufer(Händler) nachbessern? verstehe ich nicht..Da entfallen doch die Gewährleiszungsansprüche. Bitte um Antwort.

  2. Christian sagt:

    Hallo. Habe am Sonntag durch ein e. Angebot einen Wagen besichtigt. Laut e. und Vertrag besitzt der Wagen noch 7 Wochen Tüv. Somit habe ich 200€ angezahlt und den Vertrag unterschrieben. Gestern rief mich der Besitzer an und teilte mir mit, der Tüv sei seit 4 Monaten abgelaufen. Nun möchte ich von dem Kauf zurücktreten und die Anzahlung zurück, da ich faktisch nun ein Fahrzeug ohne Tüv hätte. Ist das möglich?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,

      entspricht das Fahrzeug nicht den im Vertrag genannten Punkten, handelt es sich um einen Mangel. Bei einem erheblichen Mangel ist der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet. Wie Sie in Ihrem Fall am besten handeln sollten, ist mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abzusprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Bobby sagt:

    Ich hab im März ein Auto mit tageszlassung gekauft. Jetzt ist es fast 1 Monat mit Unterbrechungen in der Werkstadt. Wegen ein komischen gereusch beim durchfahren von bodenwellen. Das Autohaus gibt an das die immer erst eine Freigabe vom hersteller warten müssen bis sie was machen dürfen. Als stück für stück wird getauscht gefahren gewartet getauscht gefahren und so weiter. Was kann ich machen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bobby,

      liegt ein erheblicher Mangel vor und misslingt die zweite Nachbesserung, ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Susi sagt:

    ich kaufte bei einem “Wald&Wiesen”-Händler per Email ein Auto, überwies das Geld und es wurde letzten Donnerstag geliefert.
    Zur Zulasssungsstelle, die paar Minuten später zumachte und es noch angemeldet werden mußte, da es ohne Schilder nicht auf der Straße parken darf.
    Nicht nur, dass es, am nächsten Tag betrachtet, weitere Lackschäden hatte und in der Werkstatt (in die ich mußte, weil die Motorkontrollampe anging) gesagt wurde Unfallwagen (obwohl lt.Internet unfallfrei). Ich selbst bekam auf dem Weg zur Werkstatt die Motorhaube noch nicht mal mehr richtig zu.
    Auf dem Tüvbericht standen nicht nur Mängel, Scheibe müßte für 600-700€ Instand gesetzt werden.
    – Es wurde keine UMA (nach googeln wohl ein neueres Wort für AU) gemacht, KfZ zur Ausfuhr. – Das steht unten auch noch drauf. Aber das Auto wurde zugelassen für Deutschland.
    Auf dem Kaufvertrag steht Auto mit Tüv bis 07/2020. Von Abgasuntersuchung leider nichts. Allerdings traffen wir uns auf der Zulassungsstelle um das Auto zuzulassen – natürlich für hier.
    Es ist vom Händler eine Frechheit und die Zulassungstellt schlief.
    Was soll ich jetzt machen? Die AU ist auch nicht möglich, da Fehlermeldung KAT.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Susi,

      handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft (z. B. per E-Mail), haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Clodt sagt:

    Schönen guten Tag,
    wenn ein Mangel nach den 6 Monaten erst beim Verkäufer bemängelt wird, welcher in die Garantie fällt, welche im Normalfall auch von dieser Übernommen worden wäre, dann sich aber rausstellt das die Garantie aber durch nicht Begleichung der Abwicklungskosten des Händlers storniert worden ist, zählt dies dann auch als trifftiger Grund?
    Nicht nur das ein Mangel besteht sondern wurde hier auch noch eine Garantie mitverkauft die überhaupt nicht zustande gekommen ist.

  6. kucki sagt:

    An die Redaktion,
    hallo,ich hab folgendes Problem,am 12.07.18 unterschrieb ich ein Kaufvertrag für ein neues Auto (schon fertig gebaut, neu, 0 km)nach 1. Woche wurde gesagt Auto kommt morgen,nach 2 wochen habe ich das Auto/ den Vertrag wiederrufen. Dann ist man mir mit 1000 euro Rabatt entgegen gekommen und ich habe den wiederruf wiederrufen. Jetzt sind 3 Wochen vergangen, angeblich gibt es transport schwierigkeiten,mittlerweile will ich das auto nicht mehr, weil ich das nicht glaube.. wie kann ich vorgehen um das alles rückgängig zu machen, weil ich seit 2 wochen kein Auto mehr habe und woanders innerhalb 1. Woche ein anderes Auto bekommen könnte.
    Mit freundlichen Grüßen Kucki

  7. mandy sagt:

    Hallo. Habe ein Auto gekauft mit Kaufvertrag bei der Probefahrt ist nichts gravierendes aufgefallen als ich den Wagen bei mir hatte und erst gefahren bin als er angemeldet war. Ist mir in den ersten hundert Metern aufgefallen dass die Kupplung kaputt ist. Bin direkt zur Werkstatt die mir dies bestätigte..
    Im Kaufvertrag war dies nicht geschildert und auch mündlich wurde dies nicht gesagt.
    Kann ich davon zurücktreten?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo mandy,

      das können wir aus der Ferne nicht beurteilen, da dies vom konkreten Vertrag abhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Nicc sagt:

    Ich habe freitags ein Auto im Autohaus gekauft. Der Brief sollte sofort hinterher geschickt werden. Heute ist Mittwoch und der Brief ist noch nicht mal im Autohaus angekommen. Ich kann das Auto nicht anmelden und wollte morgen in den Urlaub fahren. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und das Auto zurück bringen?

  9. David sagt:

    Hallo wir haben am 19.07 2008 einen neuen Mazda 3 gegen einen alten Mazda 3 eine Anzahlung gemacht und kurz darauf einen Kaufvertrag abgeschlossen. Das Widerrufsrecht ist in 14 Tagen gültig aber es sind schon länger als 14 Tage her. Am 1.8.2018 einen Heckschaden verursacht aber der wurde repariert aber er sollte am 22.08.2018 an den Händler überführt werden. Jetzt meine Frage wenn die Kfz-Versicherung länger braucht meinen Schaden zu bearbeiten und mein Geld auf mein Konto zu überweisen kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

  10. Theuer sagt:

    KFZ Kauf am heutigen Tag und gleich folgendes Problem während der Heimreise.
    Warnlampe Motorsteuerung leuchtet auf, Motor stottert und nimmt kein Gas mehr an. Also hat das KFZ ein Problem nach nicht einmal 12 Stunden. Wenn sich der Verkäufer weigert etwas zu unternehmen ist es meine Absicht sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auto zurück geben. Ist das machbar?

  11. joyce A. sagt:

    Ich hab mein Auto seit April 2018 und müsste es schon 4 mal zurück geben zum Händler wegen die gleiche probleme; Bremse, elektronische Problem usw.
    Letze Woche musste ich es wieder abgeben und ich möchte es nicht zurück bekommen.
    Hab ich da eine Chance?

  12. Robert sagt:

    Hallo. habe mir ein Skoda vomHändler gekauft und am selben Tag noch festgstellt, das der Wagen hohen Ölverbrauch hat. Allerdings bin ich ein Gewerbebetreibender mit eigenem Praxis und habe somit das Fzg auch gewerblich gekauft erworben bzw haben wir das so im Vertrag fetgehalten (Verkauf ohne Gewährleistung,Handlergeschäft) und als Beruf Selbsständig eingetragen, obwohl ich das Fzg. für meiner Tochter gekauft habe. Kann ich vom Vetrag zurücktreten oder habe ich Gewährleistungsansprüche trotz Kauf als Gewerbebetreibender da der Schaden an dem selben Tag von mir festgestellt wurde? FG

  13. Kay sagt:

    Guten Tag ,

    Wir haben da eine wichtige Frage, wir haben vor kurzem ein im Internet inseriertes Auto mit neuem TÜV von Dekra und mit den sichtbaren sowies unsichtbaren (für leihe) mängel inseriert und es meldete sich eine potentielle Käuferin die sich 2 tage später das auto mit begleitung anschauen kam . Die leute begutachteten das Auto von vorne bis hinten , innen und im motorraum sogar angemacht wurde es . Probefahrt wollte sie nicht . Ich habe ca .5 mal gesagt macht probefahrt er ist noch angemeldet , ca. 8 mal gefragt ob sie das auto wirklich wollen und die frau stimmte zu . Kaufpreis 850€ vereinbart und schriftlich festgehalten 100€ anzahlung (bei besichtigungs tag) und rest summe ende des monats . Kaufvertrag wurde unterschrieben und mit allen mängeln mündlich und schriftlich festgehalten . Gegenseitige ausweiskopien wurden ebenfalls ausgetauscht . Im kaufvertrag gab es die klausel , jeglicher Ausschluß von gewährleistung da privatverkauf , rückgabe des KFZ ausgeschlossen und das KFZ bleibt solange beim verkäufer bis er vollständig abbezahlt ist . 2 stunden später schrieb die frau sie will die anzahlung zurück sie will das auto nicht .

    Meine frage , muss ich die anzahlung von 100€ nach unterchriebenem Vertrag zurück erstatten und muss sie das auto jetzt vollständig bezahlen und nehmen oder nicht ?

  14. Isa isa sagt:

    Ich habe verstendnis das wass sie sagen aber kenen die richter das wass sie sagen?ich habe einbfall vo bei 2000 euro schade habih bezahlt ..die auto war gekauft miet 5 jahr garantie und wieder habe denvgericht verloren ……de urtailun war ich bekome 300 euro und gerichts kostenbtragen weil der autohendler hat keine rechtschutz…miet ganze sahe schriftlich wieder keine schans ..der richter dagte zum mir angeblich der gegna miet vereindarte 5 gaweher leistung bei CC bank bedeutet einbgaranti das wen ich keinemüglihket denbkredit zahlen danbspringt der verzicherung ……aber in meine kauf fertrag stet 5 jahre gebrauchr wagen garantie keine kredit haftu………nach dem habe ich verloren die glaube an die dutche richter……

  15. Marcus sagt:

    Guten Tag,ich habe mir am 15.5.18 ein Neufahrzeug gekauft und stellte danach fest dass die Fensterheber “manchmal” nicht durchgehend schliessen oder öffnen im Autobetrieb.Erster Tastendruck Fenster bewegt sich,2. Tastendruck Fenster öffnet selbständig oder schliesst sich.Das funkioniert leider nicht immer und die Werkstatt kann den Fehler nicht beheben.Ich habe auch ein Schreiben an die Werkstatt übergeben mit Fristsetzung und es meldet sich nichtmal wer.Ich möchte das Auto wandeln weil ich es leid bin den Fensterheber dauernd gedrückt zu halten obwohl er eine Autofunktion hat.Die Werkstatt meinte es ist Serienstandard und man könne nichts machen.Ich will mich da nicht zufrieden geben.Das Auto isz ein Seat Leon und hat 221000€ gekostet.Da erwarte ich dann schon dass die Fensteheber funktionieren.
    Gruss,Marcus

  16. Anita sagt:

    Guten Tag,

    Ich habe letzte Woche einen Kaufvertrag für einen Neuwagen unterschrieben. Der Wagen muß nicht bestellt werden, sondern befindet sich im Bestand des Autohauses.
    Den Wagen soll ich, aus organisatorischen Gründen meinerseits, erst Ende Januar 2019 bekommen.
    Zu Hause viel mir auf dass auf dem Vertrag ein EZ-Datum steht. Ich gehe mal davon aus dass der Wagen eine Tageszulasdung ist. Darüber hat mich der Verkäufer aber nicht unterrichtet. Kann ich aus diesem Grund ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten?

  17. Benny sagt:

    Guten Tag
    Ich hab letzte vorletzte ein Gebrauchtwagen gekauft und dann fiel mir auf in meiner Garage das der Unter Boden vom Auto nass ist nicht feucht sondern richtig nass ist und hinten der Stoßstämpfer geräusche beim fahren macht ! Da es mir sorgen gemacht hat bin ich zur einer Dekra stelle gefahren und hab das Auto durchchecken gelassen und der von der dekra hat herausgefunden das das Getriebe undicht ist und der Stoßdämpfer hinten auch ! Da es mir der Händler verschwiegen hat und mit seiner Unterschrift es sogar noch bestätigt hat das das Auto in Ordnung sei ! Könnte ich da vom Kauf zurück treten ?

  18. johannes sagt:

    hallo,
    wir haben gerade einen ähnlichen fall, aber es geht um mehr geld. wie ist das bei euch ausgegangen. der verkäufer übt stark druck aus und ich vermute, dass das rechtswidrig ist.
    gruss,
    johannes

  19. Johannes K. sagt:

    Auto verkauf zurücktreten

  20. Melanie sagt:

    Guten Tag,

    wir haben aktuell eine Streitigkeit über eine Rückgabe eines recht neu gekauften, finanzierten KFZ (Tageszulassung mit 99km, Mai 2018 gekauft).
    Jetzt waren wir seitdem regelmäßig in deren Werkstatt, da immer wieder der gleiche Fehler auftrat. Nach der mittlerweile 3. Rep. daran, kommt die Meldung immer wieder. Wir wollen das Auto abgeben und der Verkäufer sagt uns nun, dass die Anzahlung NICHT erstattet werden kann…was uns unlogisch und ungerechtfertigt erscheint. Nutzungsentschädigung für die gefahrenen KM klar, aber die volle Anzahlung geht dafür nicht drauf, soviel KM sind wir nicht gefahren. Ist sowas üblich? Danke

  21. Robert sagt:

    Hallo,

    meine Frau und ich hatte im Sommer letzten Jahres ein ElektroAuto bestellt. Jetzt hat sich auf Grund familliärer Probleme unsere Finanzielle Situation geändert. Wir wollten heute von der Bestellung zurücktreten. Doch bevor wir es schriftlich mitteilen konnten, rief uns vorhin das Autohaus an und teilte uns mit das unser Auto nächste Woche kommen soll. Nun teilte ich der Dame am Telefon unsere Situation mit und sie meinte das der Rücktritt grundlegend möglich sein, jedoch eine Art Vertragsstrafe i.H.v. ~5-10% vom Kaufpreis mitsichbringen würde. Ist dies so korrekt, üblich und rechtens? Ich meine die Nachfrage nach diesem Auto ist gigantisch! Es “Schadensfrei” und zeitnah an wen anderen zu verkaufen sollte kein Problem sein. Da kommen mir die 5-10% doch etwas herb vor.

    Jetzt ist guten Rat teuer!

    Grüße

  22. Tom sagt:

    Hallo,
    haben mir ein gebrauchten Wagen im Autohaus gekauft. Nach einer Woche war er kaputt und ich musste abgeschleppt werden, irgendwas mit der elektronik sagte mit die Autohaus eigene Werkstatt.
    Nun nach einer Woche Werkstatt weis man dort immer noch nicht was der Wagen hat.
    Meine Frage kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?

  23. Neumann sagt:

    Wir haben uns ein Auto mit Tageszulassung bei einem örtlichen Händler angesehen und wollten den kaufen, haben aber noch gefragt ob es auch ein Auto mit Navi gibt. Der Händler sagte ja, das Fahrzeug stehe aber an einem anderen Standort und hätte ein “deluxe” Paket, wo unter anderem auch noch weitere Zusatzaustattung verbaut ist. Wir haben uns dann für das Auto entschieden, obwohl wir es nicht gesehen haben. Nach Abholung gestern stellten wir fest, dass das Auto kein “deluxe” Paket hat, sondern ein anderes Paket mit weniger Ausstattung. Der Händler meinte das da irgendwas schief gelaufen ist und vor uns einen Satz neue Winterreifen auf Felge an. Wir hätten aber lieber das Deluxe Paket. Nach Durchsicht des Vertrags steht das mündlich angebotene Deluxe Paket aber auch nicht drin, können wir trotzdem auf das Deluxe Paket bestehen ?

  24. Jan sagt:

    Hallo, ich habe vor 5 Woche ein Auto gekauft nach 3 Wochen hat sich rausgestellt das der Wagen am Heck ausbricht. Seit dem steht der Wagen über 2 Wochen beim Händler wo ich den gekauft haben und bekomme den Wagen nicht und werde nur mit ausreden abgewiesen wie,, er holt die Teile” Dan sind sie nicht da Dan nächste Woche und so weiter. jetzt muss die ganze Hinterachse getauscht werden. Was bis heute nicht passiert ist. Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten es ist ein gebraucht Wagen.

  25. Maria sagt:

    Habe in der verbindlichen Bestellung eines Gebrauchtwagens vom Händler die Zusicherung „kein Mietwagen“. habe nach viel Suche herausbekommen, dass der Wagen 2 Monate in D zugelassen war, und davor in Belgien als Avisfahrzeug.. ist das das Fehlen einer zugesicherten EIgenschaft und berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag?
    Freundliche Grüße und danke für die Einschätzung
    M

  26. And sagt:

    Guten Tag,
    Ich habe gestern an einen Händler meinen Gebrauchtwagen verkauft. Während der zähen Verhandlung hat er nebenbei telefoniert und mich relativ am Anfang auch gefragt, ob ich Sommerreifen für das Auto hätte. Ich habe daraufhin gesagt, dass ich Sommerreifen hätte. Später wurde nicht mehr darüber gesprochen. Ich habe den Wagen dann ohne Probefahrt etc. für 12.400€ verkauft und den Kaufvertrag mit einem seiner Mitarbeiter schriftlich geschlossen. In diesem steht ausdrücklich “Vetrag über ein gebrauchtes KFZ ohne jegliche mündliche Zusagen, von denen Kenntnis genommen wurde.” und “Fahrzeug wie gesehen”.
    Eben rief mich der Händler an und sagte, dass ich die Sommerreifen vorbei bringen solle. Dies wäre schließlich so besprochen. Das stimmt nicht. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass der Händler die Reifen doch nicht haben will. Andernfalls wäre es noch einmal zur Sprache gekommen und es wäre schriftlich festgehalten worden (gerade so ein Zubehör ist doch normalerweise immer gesondert hervorzuheben?).
    Ich habe viel verhandelt und hätte den Wagen nicht für den Preis mit 8fach Bereifung verkauft. Die Sommerreifen mit Felgen sind zusätzlich 500€ wert.

    Jetzt fordert er entweder die Reifen oder er will vom Vertrag zurücktreten. Ich habe versucht, es ihm zu erklären. Er meinte, dann habe man sich missverstanden. Ich habe das Auto schon abgemeldet, habe mein Geld aber noch nicht bekommen. Meiner Meinung nach kann er nicht einfach zurücktreten, da kein Mangel vorliegt und von mir auch nichts arglistig verschwiegen wurde. Hat er einfach Pech gehabt, weil er nicht auf den Vertrag geachtet hat?

  27. Oli sagt:

    Hallo,
    ich habe einen 3,5 Jahre alten Gebrauchtwagen gekauft. Den Wagen bin ich nicht Probe gerfahrn, aber ein baugleiches Modell an dem bereits die roten Nummernschilder angebracht waren. Motor- und Austattungsmässig die gleichen Autos.
    Nach der Überführung stellten wir eine “ruckelnde Bremse” während des Bremsvorgangs fest, sowie einen Riss in der Frontscheibe. Nun wird behauptet das der Riss beki uns entstanden ist und das die Brems vollkomen i.O. ist, da die Verschleißanzeige nichts anzeigen würde und das dass “ruckeln” vom langen stehen (ca. 4 Monate) kommen würde. Ich bin etwas unsicher, was ich genau machen soll … Können Sie etwas raten?

  28. Justyna K sagt:

    Hallo heute habe einem Golf V gekauft Preis 4200€ beim Probefahrt dürften wir nicht viel fahren da es war grade für 40km Sprit. Haben wir das Auto gekauft da es hat ausgesehen das ist alles in Ordnung. Danach beim mehr fahren haben wir festgestellt das es macht beim starten mit fahren und bis zum c. 60km Geschwindigkeit und beim wechseln die Gänge vorne beim Beifahrer umgefähr wo Reife ist komische Geräusche wie rappeln klopfen weis nicht wie das geschreiben. Für mich hört sich an wie Achsgelenk. Wenn es so soll sein und man muss es reparieren. Kann mann daswegen das Auto zurück geben oder einfordern das der Verkäufer es bezahlt weil er musste bestimmt über das wissen. Wir haben Privat gekauft

  29. Fabian S. sagt:

    Nabend ich habe am 30.3.2019 den Wagen von meinem Nachbarn erworben . Wir haben vertraglich festgehalten das er das Geld zu 2 raten bekommt. Die erste Rate würde anfang April beglichen und er hat mir den Erhalt der Rate auf Blanko quitiert. Heute am 17.4.19 scheibt er mir, dass das Auto wieder In seine besitzt übergehen würde und ich mein Geld zurück bekomme minus den von mir zerkratzen spiegel! Da ich es aber nicht einsehe und auf das Auto angewiesen bin,bereits eine Versicherung abgeschlossen habe usw…. Ist meine Frage wie geht es jetzt weiter ?bekomme ich mein Auto oder mein Geld zurück

  30. Desa sagt:

    Sehr geehrte Redaktion,

    ich habe letzten Donnerstag ein 3J altes Auto beim Autohaus besichtigt (Auto war auch auf Online-Webseite des Autohauses zu sehen) und mich stark dafür interessiert. Es stellte sich heraus, der Wagen gehörte einen Mitarbeiter des Autohauses, der mir die Möglichkeit anbot bei Bedarf den Wagen am Samstag bei Ihm zu Haus nochmal genauer zu schauen und ggfs. Probefahren.
    Am Samstag führ ich hin es fand ebenfalls eine Probefahrt statt. Um eine Reservierung zu machen, schlug ich 100€ bis Dienstag vorzuleisten, damit ich nachdenken könnte und falls ich das Auto dann nicht haben möchte, sind die 100€ weg. Dafür lies mich der Besitzer einen Autokaufvertrag unterschreiben. Später zu Hause fiel mir ein dass der Vertrag aber als Privatverkauf ist und nicht über das Autohaus lief. Bei solch einen höhen Kaufpreis habe ich trotz noch gültige Garantie von 2 Jahren Angst wegen der Gewährleistung da den Wagen doch nicht über einem Autohaus zu erwerben ist, möchte daher von dem Vorvertrag zurücktreten.

    Leider besteht der Autobesitzer auf dem Vorvertrag und droht nun mit einem Anwalt und eventuelle Strafzahlung von 25% des Gesamtkaufpreises. Ist sein Vorgehen rechtens? Welche Möglichkeiten habe ich überhaupt mich aus dem Vertrag zurück zu ziehen.

    Für einen Hinweis bedanke ich mich recht herzlich.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Desa

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Desa,
      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten, daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  31. Sonja H. sagt:

    Guten Tag.
    Meine Tochter und ihr Freund haben sich vor ein paar Tagen einen gebr. 1er BMW bei einem Autohändler gekauft.
    Im Vertrag steht hoher Ölverbrauch / Verlust. Der Verkäufer meinte es würde evtl. an der Dichtung liegen .
    Dem scheint aber nicht so zu sein. Nach Vorstellung in einer Werkstatt muss wohl die Ölwanne o.ä. ausgewechselt werden.
    Dies wird dann nochmal Zusatzkosten geben, mit denen die beiden (jungen) Leute nicht gerechnet haben.
    Hätten die beiden in dem Fall das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten?
    Der Kaufpreis lag bei 3800€.
    Mit freundlichen Grüßen
    S.Höppner

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sonja H.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. In Ihrem Fall kommt es auch auf weitere Faktoren an. Wir raten Ihnen daher, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation angemessen auseinandersetzen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  32. Valentina sagt:

    Hallo,
    mein Mann hat vor 4 Wochen ein gebrauchtes Auto von privat gekauft. Vom ersten Tag an sprang der Wagen nur mit viel Gas an, am Freitag fing der Motor an zu klappern und heute kam die Nachricht aus der Werkstatt “Motorschaden”.
    Kann ich den Verkäufer jetzt auf Rückabwicklung zu Rückgabe des Kaufpreises ansprechen ?

  33. Luisa sagt:

    Hallo,

    Wir haben gestern einen Kaufvertrag von einem privaten Autokauf unterschrieben. Heute ruft uns der Verkäufer an, um uns mitzuteilen, dass er das Auto doch nicht verkaufen möchte.

    Kann er das machen?

  34. Stefanie T. sagt:

    Hallo,

    ich habe habe am 25.04.2019 ein Auto abgezahlt.
    Kaufvertrag ist unterschrieben, darin steht auch das der Wagen mit neuem TÜV in meinem Besitz kommt.
    Die erste Woche ist nichts passiert, auf Nachfragen meinerseits wurde das Auto in die Werkstatt gebracht. Angeblich bekommen sie seit nun 14 Tagen eine Schraube der hinteren Querlenker nicht auf, nun steht das Auto in der nächsten Werkstatt. Wo wird mir nicht gesagt.

    Ist dies alles Rechtens? Hat ein Händler eine Frist wann das Auto fertig sein muss?

    Mit freundlichen Grüßen

  35. Gorden L. sagt:

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage: Kann ich von Kaufvertrag zurücktreten wenn die Reperaturkosten in einem Jahr ca 4000 € betragen?
    Gekauft wurde von einem Händler. Bin noch in dem 1 Jahresinterwall
    Gekostet hat mich der PKW 14.400€
    Bremsanlage muss nach dem Kauf instand gesetzt werden ca 400 €
    Türschlossverrigelung Fahrerseite war in die Jahre gekommen. ca 250 €
    Scheinwerferhöhenregulierung defekt neuer Scheinwerfer musste her ca 1000€
    Und als letztes der AGR Kühler 2110€ und wahrscheinlich noch das AGR Ventil ca 350€
    Es Bestand eine Car Garantie die einiges übernommen hat aber einen Eigenanteil hatte ich immer.
    Mit freundlichen grüssen

  36. Ali C. sagt:

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben uns vor 2 Jahren ein Auto mit einer Tageszulassung gekauft. Innerhalb dieser Zeit haben wir mehrmals reklamiert, dass eine Leist im Armaturenbrett nicht sauber verarbeitet wurde. leider hat sich erst beim 3 versuch festgestellt, dass das komplette Armaturenbrett verschoben ist. Der Händler hat dann ein neues Armaturenbrett bestellt und eingebaut. Leider sah es dannach noch schlimmer aus als davor. Aus diesem Grund nochmal eine Nachverbesserung verlangt. Leider wieder ohne Erfolg. Wir wollten somit vom Kaufvertrag zurück treten. Der Händler meinte dass dies nicht so einfach möglich wäre. Können wir aus diesem Grund vom Kaufvertrag nicht zurücktreten?

  37. Mike sagt:

    Hallo. Ich habe bei einem Autohändler ein auto gekauft in Höhe von 23000 Euro mit Gewährleistung. Als ich das Fahrzeug abholen wollte bin ich keine 30km weit gekommen da das Getriebe Probleme machte. darauf brachte ich den Wagen in eine bmw Werkstatt wo nach dem Fehler gesucht werden sollte.doch als dem Händler es zu lange und zu teuer wurde brachte er ihn wieder in eine andere Werkstatt und darauf hin noch einmal in eine andere .nun sind mittlerweile 6 Wochen vergangen und der Fehler ist immernoch nicht behoben und ein leihwagen habe ich auch nicht bekommen.jetzt die Frage kann ich ohne Probleme vom Kauf zurück treten? Denn bei Nachfrage am Händler kam keine Reaktion nur das er nichts dafür kann das es solange dauert. Freue mich sehr über eine Antwort von ihnen. Mit freundlichen Grüßen

  38. Diana sagt:

    Hallo. Habe mir am 6.6.19 ein Auto von einem Händler gekauft. Dieser hat mir versichert das das Auto eine 1.3 Maschine hat. Habe keine Ahnung von Autos und ihm daher geglaubt. Gestern hat mein Bekannter mir gesagt das es nur eine 1.0 Maschine hat. Kann ich vom Kauf zurück treten?

  39. Luigi sagt:

    Ich habe am letzte März ein Auto gekauft bei [v. Redaktion editiert], wo war geschrieben Papiere vorhanden
    Ich lasse das Auto bei einer Firma abholen, das Auto kommt ohne Papiere
    Der Verkäufer sicher mich, dass die Papiere da sind und wird mir schicken sobald finde
    Jetzt nach über drei Monaten, und mehr mal über Telefonat und SMS der Verkäufer hat immer noch die Papiere gefunden.
    Weil hat immer mir gesichert, dass die Papiere da sind, ich habe an das Auto gearbeitet für den TÜV, so habe noch mehr Geld angesteckt.
    Jetzt nach so lang Zeit, ich will das Auto zurückgeben und habe gebetet eine Rückzahlung von 1500€ zu Überwiesen, 800€ war der kauf preis. Ich habe gerechnet nur die teile die ich neue eingebaut habe, keine Zeit kosten oder etwas andere.
    Der Verkäufer antwortet auf mein SMS nicht. Alle die SMS sind gespeichert
    Ich wollte nur ein freundlich Lösung, was soll Tun…
    Freundliche Grüße
    Luigi C.

  40. Luisa sagt:

    Wie sieht es aus, wenn ich ein Auto verkauft habe und vom Vertrag zurücktreten möchte? Im Vertrag sind leider keine Angaben zum Rücktrittsrecht enthalten. Der gewerbliche Verkäufer sagte mir, dass ein Rücktritt nicht möglich ist. Wie sieht die Rechtslage aus?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Luisa,

      bitte lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten, der auch einen Blick in Ihren Vertrag werfen kann und Sie angemessen und auf Ihren Einzelfall bezogen beraten kann. Wir sind dazu nicht befugt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  41. Herr Milles sagt:

    Habe gestern ein Jahreswagen beim AH gekauft. Erst nach dem Kauf habe ich bemerkt, dass die Räder vom Zeitpunkt der Probefahrt und Auftragserteilung bis gestern zum Kauf ausgetauscht wurden ( Vorher 205/55 R16 91H; beim Kauf 195/65 R15 91H ). Leider hab ich das erst zu hause bemerkt, wo der Kaufvertrag (incl. Übergabeprotokoll für Gebrauchtwagen) von mir unterschrieben wurde. Laut Vertragshändler wird mein Auto auch mit dem 16″ Rädern ausgeliefert. Sollte ich auf die 16″ Räder bestehen und liegt ein Rücktrittsrecht vor, obwohl ich keine Beweise habe usw. ? Den Verkäufer habe ich “noch” nicht darauf angesproch !
    Kann ich auf die 16″ Räder bestehen oder was würden Sie mir raten ?

    MfG B. Milles

  42. Kollboom sagt:

    Ich habe mir ein wohnmobil neu beim Händler gekauft und habe einen Kredit aufgenommen. Der Händler hat unseren alten in zahlung genommen ohne ihn vorher zu begutachten und wir auch nicht unters Auto geschaut ob alles in Ordnung ist. Bei der Abholung vom neuen Wohnmobil und das bringen von unseren alten ,fingen sie auf einmal an das alte komplett zu begutachten und stellten fest das die achsenaufhängung durchgerostet ist. Nun wollen sie unseren alten nicht mehr mit dem Kredit verrechnen. Aber den Kredit auch nicht zurück nehmen. Darf ein Händler einfach sagen ,der Vertrag bleibt ,aber das alte Fahrzeug will er nicht mehr in den Kredit verrechnen.

  43. Onur sagt:

    Hallo an die Redaktion,

    Es geht um folgendes:
    ich habe einen GW von einem privaten Händler gekauft.
    Bereits nach einem Tag hatte ich einen Schaden in Höhe von 600€. Das Fahrzeug stand auf dem Hof eines Händlers, der eigentliche Besitzer war diese arglistig handelnde Privat Person. Das Geld habe ich dem Händler ausgehändigt.
    Das miese ist jetzt, ich kenne weder diese Privat Person noch habe ich einen Kaufvertrag. Er meinte am Telefon dass er etwas später kommen würde, um den Vertrag zu machen.
    Ich natürlich so dumm, glaube ihm noch. Ich habe nur mit ihm am Telefon geredet.
    Was kann ich dagegen machen? Habe ich einen Rechtsanspruch?
    Leider besitze ich keine Rechtsschutz-Vers.
    Ich weiß nur dass diese Person wirklich mit mehreren Fahrzeugen mit der gleichen Nummer handelt.

    Bitte um Rat

  44. Manuel sagt:

    Hallo,

    gibt es gute und rechtlich greifende Vorlage um schriftlich vom Kauf zurück zu treten? Mein kürzlich gekauftes Auto befindet sich gerade in der 2. Reparartur und ich gehe davon aus das der Schaden nicht behoben werden kann.

    VG
    Manuel

  45. Monica sagt:

    Ich areite fuer die NATO und hatte vor knapp einem Jahr ein Deutsches Fahrzeug Steuerfrei gekauft. Ein Haendler hat nun mein Fahrzeug gekauft und es wurde dem Kaeufer erst jetzt klar das an dem Fahrzeug noch die Steuer bezahlt werden muss da es wieder eingefuehrt wird. Jetzt moechte der Haendler vom Kaufvertrag zuruecktreten weil der Preis den er auf den Kaufvertrag geschrieben hat zu hoch ist. Geht das?

  46. Yildirim sagt:

    Haben uns einen auto vom händler gekauft der uns gesagt hat das das auto einen luftfederung defekt hat und die reperatur nicht teuer ist haben es gekauft weil es hies man kann es so fahren und nach 2 fährt das auto ganz komisch als wäre ich auf traktor waren heute bei werkstatt hat mir ein schaden von hydraulikeinheit federung defekt gefunden mit dem reperatur kosten von 1400 euro habe das auto für 2000 euro

  47. Tom sagt:

    Hallo, ich habe mir ein Caddy bestellt ende Januar der Liefertermin wäre jetzt die KW22 gewesen laut Händler.Jetzt haben wir die KW 28 und ich habe erfahren das der Caddy wegen den Neuen Abgaswerten nicht vor Sep. ausgeliefert wird.Da ich dringend ein Auto brauche möchte ich meinen Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung Kündigen……Meine Frage komme ich da gleich raus vom Vertrag oder muss ich da die 6 Wochen Plus 2 Wochen frisst abwarten….
    Ich verzweifle schon langsam ich bin Schwer behindert (Rollstuhlfahrer) und mir wurde schriftlich mitgeteilt vom VW das ich spätestens in der 26KW den Wagen haben werde….. Und jetzt die sind ja nicht mal fähig den läuten eine Information zu geben…….

  48. Burger sagt:

    Hallo
    Wir haben einen multivan gekauft, der Verkäufer hat uns gesagt das er euro4 hat! Wollten jetzt eine grüne plakette bei der zulassungsstelle holen! Dort wurde uns gesagt das wir nur eine gelbe bekommen!!!
    Können wir vom Kaufvertrag zurücktreten, da wir ihn gekauft hatten weil der Verkäufer uns zugesichert hat das er grün ist! Oder die nachrüst kosten verlangen

  49. Irmgard sagt:

    Hallo habe mir von einem privaten Verkäufer einen Pkw gekauft…er hat in mir zugestellt…uns ich habe ihn angeboten die Tankkosten zu bezahlen…ich habe ihn am Tel. Gefragt obwr der Wagen Mängel aufwekst darauf er nein…und als er ihn mir brAchte sah ich das auf dem Dach und auf der Kühlerjaube lauter Flecken waren..es sieht aus wie Rost es ist a er die Folie…dann das Fahrerfenster läßt sich nicht öffnen…beim Reifen ist einI Eck raus . Und Klimaanlage ist das auch keine..nur Gebläse!..dann ist in der Anzeige gestanden XENON SCHEINWERFER…aber das sind auch keine…er hat im Kaufvertrag sehr viel angeführt wobei ich mir eben nicht mehr sicher bin…ob ich dann aussteigen kann…ich hoffe… da ich gelesen habe man kann innerhalb von 14 Tagen zurücktreten…

  50. Hanna sagt:

    Guten Tag,
    meine Freundin hat bei einem Autohändler einen Fiat Ducati gekauft. Sie hat dem Händler erklärt, dass sie das Fahrzeug zu einem Wohnmobil umbauen möchte. Jetzt war sie beim TÜV um nachzufragen ob sie die Rückwand zum Fahrerhaus ausbauen darf. Der TÜV erklärte ihr, dass sie dieses Fahrzeug nicht zum WOMO ausbauen darf.
    Kann sie vom Kaufvertrag zurücktreten? Der Kauf des Fahrzeugs war vor 9 Tagen.
    Grüße Hanna

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