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Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schritte bei der Rückabwicklung vom Autokauf

Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.
Neues Auto: Vom Kaufvertrag können Sie zurücktreten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Der Gebraucht- bzw. Neuwagenkauf ist zwar spannend, kann aber auch sehr anstrengend werden. Nachdem stundenlang das Internet nach passenden Angeboten durchsucht oder verschiedene Händler abgeklappert wurden, haben Sie endlich das richtige Fahrzeug gefunden.

Die Erleichterung ist dann groß, wenn die Begutachtung, die Probefahrt und die Preisverhandlung positiv abliefen und Sie endlich den Kaufvertrag unterschreiben können. Stellen Sie sich nun aber vor, dass Sie trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen nach dem Kauf einen Mangel am Fahrzeug entdecken oder sich eine andere Möglichkeit auftut, um an ein vergleichbares oder gar besseres Auto zu kommen.

Können Sie in einer solchen Situation den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das Auto zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Rücktritt vom Autokauf funktioniert und was dabei zu beachten ist.

FAQ: Rücktritt vom Autokauf

Wann kann der Käufer von seinem Autokauf zurücktreten?

Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.

Ich möchte vom Autokauf zurücktreten. Wie gehe ich am besten vor?

Wir haben die Vorgehensweise Schritt für Schritt für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hierzu folgenden Abschnitt.

Kann ich vom Autokauf auch zurücktreten, wenn ich das Fahrzeug von einem Privathändler bezogen habe?

Das wird schwierig, weil die meisten privaten Händler eine Haftung ausschließen. Kannte dieser jedoch Mängel und Schäden am Fahrzeug und hat diese verschwiegen, darf der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?

Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.
Viele Käufer nehmen an, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag fürs Auto innerhalb von 14 Tagen erlaubt ist.

In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.

Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.

So gehen Sie beim Rücktritt vom Autokaufvertrag vor

Sie können nur in ganz bestimmten Fällen vom Autokauf zurücktreten. Ist Ihnen ein besseres Angebot für ein Fahrzeug untergekommen, dürfen Sie nicht einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto kann also nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.

Vielmehr muss der Neu- oder Gebrauchtwagen einen erheblichen Mangel und nicht einen bloßen Bagatellschaden aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem ist es vonnöten, dass der Schaden bereits vorlag, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass die Mängel bei der Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Nach diesem Zeitraum kehrt sich die Beweispflicht jedoch um und Sie als Käufer müssen belegen, dass der Mangel vor dem Kauf entstand.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.
Rücktritt vom Kaufvertrag: Das Auto muss mehr als einen Bagatellschaden vorweisen.

Sind diese beiden Bedingungen gegeben, können Sie jedoch nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto dürfen Sie somit nicht direkt an den Händler zurückgeben. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Informieren Sie den Verkäufer zeitnah über den Mangel.
  2. Dieser bekommt dann Zeit, den Schaden zu beheben.
  3. Erst wenn sich der Verkäufer weigert, die Reparatur durchzuführen oder die zweite Nachbesserung misslingt, ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag möglich: Das Auto entspricht den vertraglichen Vereinbarungen nicht.
  4. Setzen Sie den Verkäufer mit einem Schreiben darüber in Kenntnis, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Anschließend können Sie das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.

Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf von privat?

Der Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto ist in dieser Form nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler erworben haben. Der private Verkäufer kann hingegen die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.

Nur wenn der Kaufvertrag eine Garantie über bestimmte Eigenschaften des Kfz umfasst oder der Verkäufer von Mängeln wusste, Ihnen diese jedoch verschwiegen hat – er also arglistig handelte– ist beim Autokauf der Rücktritt möglich.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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137 Kommentare

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  1. Michaela
    Am 14. Juli 2020 um 16:19

    Ich habe am 01.04. ein Neufahrzeug bekommen. Nun steht dieses leider bereits seit dem 16.06. ( mit weniger als 3.000km) mit Kompresdorschaden in der Werkstatt. Ich bekomme keinen Zeitpunkt für die Rückgabe da das Ersatzteil erst entwickelt werden soll. Ich möchte das Auto zurückgegeben. Ist dies möglich?

  2. Vladimir
    Am 9. Juli 2020 um 22:49

    hallo, ich hab vor kurzem (4 Wochen)VW CC gekauft vom Händler
    probefahren war ok
    nun etzt hab ich gemerkt das Auto läuft nicht schneller als 200 km
    und die reifen sind beschädigt von Innenseite ,wegen des war auch Reifenplatt
    und Reserve Rad passt überhaupt nicht an das Fahrzeug :(
    Darf ich von Kaufvertrag zurück treten?
    Kann mir da jemand einen Rat geben. Gruß Vladimir.

  3. Kewin
    Am 17. Juni 2020 um 16:11

    Hallo. Bitte um Hilfe !!!

    Ich habe vor paar Tagen ein Auto Privat gekauft, ich und der Verkäufer haben ein Vorvertrag mir einer 30% Anzahlung der gesamten Summe gemacht.
    Nach paar Tagen rufte mich der Verkäufer an und will mir das Geld zurück überweisen und vom vorvertrag zurücktretten.
    Darf er das machen ??
    L.G.

  4. Andrea
    Am 24. April 2020 um 15:46

    Neu-KFZ über bestehende Händlerbestellung gekauft bzw. finanziert, aufgrund von Corona Lieferschwierigkeiten auf zunächst unbestimmte Zeit.
    Wie komme ich aus dem Kauf-/Finanzierungsvertrag raus, um mir ein dringend benötigtes Auto anderweitig zu beschaffen ?
    Der Händler ist hier wenig hilfreich.

  5. Hubert
    Am 8. April 2020 um 0:09

    Ich habe vor der Corona Krise einen PKW mit Tageszulassung gekauft.Auslieferung 8.5.20. Nun gehe ich davon aus, das nach Corona die Händler mit besseren Konditionen aufwarten werden. Kann ich auf Grund Corona den Kauf rückgängig machen, und dann beim gleichen Händler zu besseren Konditionen neu bestellen. Kann mir da jemand einen Rat geben. Gruß Hubert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 12:56

      Hallo Hubert,

      aus der Coronakrise ergibt sich derzeit in aller Regel kein Sonderkündigungsrecht, auch nicht bei bereits abgeschlossenen Verträgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Denise
    Am 27. März 2020 um 19:36

    Hallo,
    Ich habe ein neu wagen gekauft. Man sagte mir es wäre in zwei Wochen da. Es ist jetzt 17 Tage her. Probleme beim abliefern wegen Corona Fall. Darf ich von Kaufvertrag zurück treten?

  7. Hermann
    Am 18. März 2020 um 23:39

    Habe vor gut einer woche ein Auto gekauft (13174€) leider konnte das Fahrzeug vom Händler wegen Corona nicht angemeldet werden,müste vorraus sichtlich bis ende April warten kann ich jetzt vom Kaufvertrag zurück tretten.Habe sorgen wegen Insolvens.Was vielleicht im Raume steht

  8. Carin
    Am 13. März 2020 um 12:44

    Hallo, laut Verkäufer – Autohaus – ist das Sondernummernschild eingetragen. Dies hat er auch mit der Anzeige beworben.
    Nun wurde uns vom Landratsamt gesagt, dass das so nicht ist.
    Kann ich den Kauf rückgängig machen?
    Danke schon mal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2020 um 16:12

      Hallo Carin,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für die Prüfung der Vertragsunterlagen ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Andre
    Am 4. Februar 2020 um 20:20

    Hallo liebes Team,

    ich habe da mal eine Frage. Wir haben vor 3 Wochen einen Wagen von Privat gekauft ohne Kaufvertrag bzw. keinen Ausschluss der Sachmängelhaftung etc. Schriftlich (whats app) wurde uns zugesichert, dass der Wagen keinen Rost hat und technisch in gutem Zustand ist und dass der Wagen heute TÜV bekommen würde.
    Bereits bei der Überführung des Wagens wurden technische Mängel festgestellt, der Motor Stottert beim Beschleunigen und massive Geräusche auf der Hinterachse. Beim Begutachten auf der Hebebühne wurde ein Loch im Kat festgestellt, aus der Achsmanschette quillt das Fett raus und die Bremsleitungen sind kurz vor dem Ende. Tüv würde der Wagen wohl nicht bekommen.
    Wir würden den Wagen setzt gerne zurückgeben bzw. dass der Verkäufer den Wagen auf eigene Kosten abholt. Prinzipiell ist der Verkäufer bereit den Wagen abzuholen, möchte aber dass wir den Wagen angemeldet lassen, da er keinen Kennzeichen hat.
    Wie sollten wir die Rückabwicklung schriftlich festhalten? Kaufvertrag mit Sachmängelhaftungsausschluss oder gibt es da einen besseren Weg? Nicht, dass er den Spieß umdreht oder was auch immer passieren mag…
    Danke für die Antwort.
    Schönen Gruß
    André

  10. Steffi
    Am 17. Dezember 2019 um 10:04

    Hallo! Habe ein Auto einem Mann privat abgekauft! Mein Fehler war, dass ich das Auto im.Dunkeln angeschaut hatte, mir der Mann aber vergewissert hat, dass es nur neue Reifen und ein kleiner Service braucht. Schlussendlich ist das Auto statt den 6.000 Eur nue 1.000 euro wert. Über den ganzen Rost wurde rübergekittet, dass das Auto übehaupt zugelassen wurde war meinem Mechaniker schleierhaft. Der Kaufvertrag ist natürlich auch selbstgeschrieben und hat nur wenig Info. Wie sieht dass denn mit meinem Techt auf Rückerstattung des Preises aus. Soll ich den Mann Anzeigen wenn er das Auto nicht zurück nimmt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:01

      Hallo Steffi,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für eine EInschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Miguel
    Am 11. Dezember 2019 um 8:36

    Hallo,

    ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft, dessen Motorkontrollleuchte direkt am ersten Tag bei Abholung angesprungen ist. Händler wurde informiert und aufgrund der Entfernung (>300 km) sollte ich einen KVA in der nächsten Werkstatt einholen. Dieser konnte den Fehler nicht finden und ich solle das Auto weiterfahren bis die Kontrollleuchte wieder angeht. Gesagt und getan aber nach 2 Wochen hat die Werkstatt empfohlen zum Herstellerservice zu gehen (immer alles in telefonischer Absprache mit dem Autohaus). Mittlerweile ist der Fehler zum 3. Mal aufgetaucht und der Herstellerservice hat nach einer aufwändigen Untersuchung ebenfalls keinen Mangel feststellen können. Jetzt ging die Motorkontrollleuchte ein 4. Mal an innerhalb des ersten Monats nach Abholung an und ich weiß nicht mehr weiter. Schließlich habe ich bereits Geld und viel unnötige Zeit in die Fehlersuche reingesteckt.

    Kann ich in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten? Sollte ich dieses “Recht” besitzen und der Autohändler verweigern, kann ich auch einen Anwalt über meine private Rechtschutzversicherung einschalten (allerdings ist Verkehrsrechtsschutz ausgeschlossen)? Oder ist dies ein Fall für den Verkehrsrechtschutz?

  12. Pit
    Am 9. November 2019 um 23:53

    Habe 9jahre alter Gebrauchtwagen von privat gekauft der Käufer versicherte mir 3mal das auto hat kein rost auch schriftlich festgehalten und jetzt hat das auto am Unterboden eine Menge Rost vor gericht wird das so hingelegt ein neun jahres auto hat rost ganz normal zählt da mein vertrag nicht

  13. Jürgen
    Am 30. Oktober 2019 um 20:03

    Mein vater hat 12.2017 bei mercedes ein Auto bei mercedes gekauft. Ist leider dann im januar 2018 verstorben. Im kaufvertag steht er als käufer. Meine mutter hat mit unterschrieben. Jetzt möchte sie gegen einen bekannte Konzern klagen bezüglich Abgasskandal. Uns wird aber gesagt das man nicht klagen könne da der käufer verstorben ist. Ein nachttägliches umschreiben des kaufvertrages ist nicht möglich. Die Eltern waren gesetzlich verheiratet, haben zusammen den Wagen gezahlt. Stimmt es das die mutter dann nicht klagen kann? Angeblich würde das Gericht eine Klage, welche eine Sammelklage von vielen Leuten abweisem, speziel in dem Fall. Danke für hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. November 2019 um 16:00

      Hallo Jürgen,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Anwalt. Eine Einschätzung zu Ihrem Sonderfall ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Markus
    Am 28. Oktober 2019 um 17:24

    Hallo,
    ich habe einen Neuwagen gekauft bei einem Vertragspartner von BMW. Habe den Kaufvertrag schon unterschrieben und alles ist fertig. Bei dem Kaufvertrag wurde die Dieselprämie berücksichtigt. Nun hat der Händler angerufen und mitgeteilt, dass BWM die Dieselprämie abgelehnt hat und er somit vom Kaufvertrag zurücktreten möchte und mir ein neues Angebot machen möchte.
    Kann der Händler einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten?

  15. Senior
    Am 14. Oktober 2019 um 2:29

    Ich habe von privat ein Auto gekauft. Ich habe den Kaufvertrag einseitig unterschrieben. Das Auto steht noch beim Verkäufer.
    Aus finanziellen Gründen ist mir eine bezahlung doch nicht möglich. Kann ich ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten?

  16. Daniel
    Am 5. Oktober 2019 um 23:10

    Ich habe am 3.10.19 einen Kaufvertrag für ein privat KFZ unterschrieben nachdem ich mir das Fahrzeug am selben Tag angeschaut hatte. Auf dem Rückweg kamen mir schon Zweifel ob das die richtige Entscheidung war das Fahrzeug hat an einigen Stellen Rost und durchrostungen, diese zu beheben inkl. Lakierkosten würde den Kaufpreis von 4700 übersteigen so denke ich. Ich habe in der Nacht zum 4.10.19 dann dem Verkäufer per WhatsApp mitgeteilt das ich vom Kaufvertrag zurück treten möchte. Dieser antwortete mir morgens dann das ich ihm die schon mitgenommen Teile zurück bringen soll und wir dann reden. Dies haben wir gemacht unterschreiben das der Kaufvertrag vom 3.10.19 unwirksam sei wollte mir der Verkäufer jedoch nicht. Bin ich jetzt ohne weitere Verpflichtungen oder bin ich noch im Kaufvertrag “gefangen”

  17. Elmar
    Am 28. September 2019 um 19:57

    Hallo,
    ich habe mir beim Händler ein Fahrzeug angesehen und auf einen Softwarecheck bei einem Fachhändler gedrungen, da der Wagen vorher in Kuwait gelaufen ist. Der Händler hat mich immer wieder vertröstet, mir aber lediglich die VIN ausgehändigt, mit der ich mich dann selbst informiert habe. Als ich mich entschieden hatte, den Wagen zu kaufen, habe ich auf Zeitdruck meinerseits hingewiesen, worauf er mir zusicherte, dass die Papiere in wenigen Tagen vorliegen würden. Darauufhin habe ich eine ‘Bestellung’ unterschrieben, sieht so ähnlich aus wie ein Kaufvertrag. Er sagte mir, vorher würde er nichts unternehmen. Kopien der Papiere habe ich nicht gesehen, er sagt, das würde noch dauern. Auf Grund des Zeitdrucks würde ich jetzt gerne von der ‘Bestellung’ zurücktreten. Ist das ohne Probleme möglich?

  18. Werner
    Am 15. September 2019 um 11:03

    Hallo,
    ich habe am 05.09. einen Vertrag für ein Fahrzeug beim Händler unterschrieben und am selben Abend noch eine Anzahlung überwiesen. Nach reiflicher überlegung und bedenken über das Wochenende (und vor Ablauf des Widerrufs) habe ich mich entschlossen das Fahrzeug doch nicht zu nehmen. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer wurde ich informiert, dass es in solchen Fällen keinen Widerruf gibt. Der Verkäufer würde mir aber entgegen kommen und mir die Hälfte der Anzahlung zurückgeben. Habe ich kein Anrecht auf die volle Summe der Anzahlung, ist evtl. sogar die komplette Summe weg?
    Der Verkäufer gibt als Gründe an, die Garantie angemeldet zu haben und nicht aus Dieser wieder rauszukommen, Das Fahrzeug wurde noch über den Tüv gebracht und seine Vollkaskoversicherung wurde bereits gekündigt.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine schnelle Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Werner

  19. B.
    Am 4. September 2019 um 11:36

    Hallo,
    ich erwerbe bald ein neues Auto. Mein altes möchte ich in diesem Zuge bei dem gleichen Händler in Zahlung geben, hier wurde das Fahrzeug entsprechend vorher begutachtet und daraufhin ein Kaufvertrag über eine bestimmte Ankaufsumme unterzeichnet, die als Anzahlung für das neue Auto dienen soll.
    Jetzt möchte aber ein Arbeitskollege von mir das Fahrzeug abkaufen, zu einem viel höheren Betrag, den ich dann in Bar, dem Autohaus als Anzahlung gegeben hätte. Nur mit dem Erfolg, dass ich dann etwas Geld für z.B. neue Felgen gehabt hätte.
    Daraufhin habe ich den Verkäufer nochmals kontaktiert, hier aber leider eine Absage erhalten und er verwies mich auf den vorher mit Ihm ausgemachten Ankaufsvertrag, zu den Konditionen des Autohauses.
    Meine Frage nun lautet, wenn ich mein Auto trotzdem an meinen Arbeitskollegen verkaufe, begehe ich dann Vertragsbruch und kann das Autohaus mir dann eventuell sogar den Neuwagenkauf untersagen, bzw. Ihrerseits den Vertrag kündigen?

    Vielen Dank im Vorfeld.

    MfG

    B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:26

      Hallo,

      ein Schadensersatzanspruch kann stets dann bestehen, wenn eine der beiden Vertragsparteien den vertraglich bestimmten Verpflichtungen nicht nachkommt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Anita
    Am 3. September 2019 um 20:07

    in 2014 haben wir uns erstmalig einen nagelneuen VW-Caddy gekauft, da Sie uns besonders entgegen kamen mit dem VW Kunden mit Handycap (ich habe Multiple Sklerose und Krebs, 51 Jahre) 100 % Schwerbehinderung !!! Frührentner wegen schwer Krankheiten.

    Kurz nach dem Kauf mußte wir vom Abgasskandal erfahren – wir waren bis ins Mark getroffen, von dieser Zeit überhaupt keine Freude mehr an dem nagelneuen Auto – als Aktionäre war wir hier natürlich auch mit unseren VW-Aktien besonders getroffen. Wir haben niemals geklagt, oder einen Anwalt beauftragt, uns zu vertreten.

    Vor ein paar Wochen kam uns der Gedanke, weg mit diesem belasteten Auto, ein anderes muss her, unbelastet – natürlich wieder ein VW. Wir waren so überzeugt von Ihrem Hause.

    Jetzt dieser neue Skandal, das neue Auto ist noch nicht ausgeliefert und unsere Freude über ein neues Fahrzeug und unsere Investiotion in VW-Aktien wuren unheimlich getrübt. Bin selbst Bankkauffrau aus Köln, Treu und Glauben und wider den guten Sitten sind mir als Kauffrau ein ganz wertvoller Begriff. Die Kundentreue und das Vertrauen der Kunden und zum Kunden hatte oberste Priorität. Kein illegales Kartell, Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis und das Angebot. Wir haben eine Rechnung von 4408 Euro erhalten – bezahlt, da der Brief von VW bedrohlich war, laut AGB sind 15 % Strafe bei Nichtabnahme üblich, kann ich dagegen noch irgendwie vorgehen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2019 um 16:30

      Hallo Anita,

      wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage bitte an einen Anwalt. Wir können den Sachverhalt an dieser Stelle nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Murat
    Am 25. August 2019 um 22:59

    Ich habe auto gekauft vor 2 tagen privat vatrag steht ohne garantie ohne geverbeleistung tells spende nachste tag motor geht nicht an ich habe verkaufer angerufen ich wolte auto wider zuruk geben aber verkaufer gesacht nein geht nich was kann ich das machen ich habe rechtschutz versigerung ich wolte wiesen der werkaufer bel und wer asch er hat erst gescaht bin ich handler normal fetrag gemacht

  22. Hanna
    Am 19. August 2019 um 12:03

    Guten Tag,
    meine Freundin hat bei einem Autohändler einen Fiat Ducati gekauft. Sie hat dem Händler erklärt, dass sie das Fahrzeug zu einem Wohnmobil umbauen möchte. Jetzt war sie beim TÜV um nachzufragen ob sie die Rückwand zum Fahrerhaus ausbauen darf. Der TÜV erklärte ihr, dass sie dieses Fahrzeug nicht zum WOMO ausbauen darf.
    Kann sie vom Kaufvertrag zurücktreten? Der Kauf des Fahrzeugs war vor 9 Tagen.
    Grüße Hanna

  23. Irmgard
    Am 16. August 2019 um 15:15

    Hallo habe mir von einem privaten Verkäufer einen Pkw gekauft…er hat in mir zugestellt…uns ich habe ihn angeboten die Tankkosten zu bezahlen…ich habe ihn am Tel. Gefragt obwr der Wagen Mängel aufwekst darauf er nein…und als er ihn mir brAchte sah ich das auf dem Dach und auf der Kühlerjaube lauter Flecken waren..es sieht aus wie Rost es ist a er die Folie…dann das Fahrerfenster läßt sich nicht öffnen…beim Reifen ist einI Eck raus . Und Klimaanlage ist das auch keine..nur Gebläse!..dann ist in der Anzeige gestanden XENON SCHEINWERFER…aber das sind auch keine…er hat im Kaufvertrag sehr viel angeführt wobei ich mir eben nicht mehr sicher bin…ob ich dann aussteigen kann…ich hoffe… da ich gelesen habe man kann innerhalb von 14 Tagen zurücktreten…

  24. Burger
    Am 5. August 2019 um 13:37

    Hallo
    Wir haben einen multivan gekauft, der Verkäufer hat uns gesagt das er euro4 hat! Wollten jetzt eine grüne plakette bei der zulassungsstelle holen! Dort wurde uns gesagt das wir nur eine gelbe bekommen!!!
    Können wir vom Kaufvertrag zurücktreten, da wir ihn gekauft hatten weil der Verkäufer uns zugesichert hat das er grün ist! Oder die nachrüst kosten verlangen

  25. Tom
    Am 9. Juli 2019 um 17:54

    Hallo, ich habe mir ein Caddy bestellt ende Januar der Liefertermin wäre jetzt die KW22 gewesen laut Händler.Jetzt haben wir die KW 28 und ich habe erfahren das der Caddy wegen den Neuen Abgaswerten nicht vor Sep. ausgeliefert wird.Da ich dringend ein Auto brauche möchte ich meinen Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung Kündigen……Meine Frage komme ich da gleich raus vom Vertrag oder muss ich da die 6 Wochen Plus 2 Wochen frisst abwarten….
    Ich verzweifle schon langsam ich bin Schwer behindert (Rollstuhlfahrer) und mir wurde schriftlich mitgeteilt vom VW das ich spätestens in der 26KW den Wagen haben werde….. Und jetzt die sind ja nicht mal fähig den läuten eine Information zu geben…….

  26. Yildirim
    Am 9. Juli 2019 um 13:17

    Haben uns einen auto vom händler gekauft der uns gesagt hat das das auto einen luftfederung defekt hat und die reperatur nicht teuer ist haben es gekauft weil es hies man kann es so fahren und nach 2 fährt das auto ganz komisch als wäre ich auf traktor waren heute bei werkstatt hat mir ein schaden von hydraulikeinheit federung defekt gefunden mit dem reperatur kosten von 1400 euro habe das auto für 2000 euro

  27. Monica
    Am 8. Juli 2019 um 15:09

    Ich areite fuer die NATO und hatte vor knapp einem Jahr ein Deutsches Fahrzeug Steuerfrei gekauft. Ein Haendler hat nun mein Fahrzeug gekauft und es wurde dem Kaeufer erst jetzt klar das an dem Fahrzeug noch die Steuer bezahlt werden muss da es wieder eingefuehrt wird. Jetzt moechte der Haendler vom Kaufvertrag zuruecktreten weil der Preis den er auf den Kaufvertrag geschrieben hat zu hoch ist. Geht das?

  28. Manuel
    Am 8. Juli 2019 um 11:27

    Hallo,

    gibt es gute und rechtlich greifende Vorlage um schriftlich vom Kauf zurück zu treten? Mein kürzlich gekauftes Auto befindet sich gerade in der 2. Reparartur und ich gehe davon aus das der Schaden nicht behoben werden kann.

    VG
    Manuel

  29. Onur
    Am 7. Juli 2019 um 0:21

    Hallo an die Redaktion,

    Es geht um folgendes:
    ich habe einen GW von einem privaten Händler gekauft.
    Bereits nach einem Tag hatte ich einen Schaden in Höhe von 600€. Das Fahrzeug stand auf dem Hof eines Händlers, der eigentliche Besitzer war diese arglistig handelnde Privat Person. Das Geld habe ich dem Händler ausgehändigt.
    Das miese ist jetzt, ich kenne weder diese Privat Person noch habe ich einen Kaufvertrag. Er meinte am Telefon dass er etwas später kommen würde, um den Vertrag zu machen.
    Ich natürlich so dumm, glaube ihm noch. Ich habe nur mit ihm am Telefon geredet.
    Was kann ich dagegen machen? Habe ich einen Rechtsanspruch?
    Leider besitze ich keine Rechtsschutz-Vers.
    Ich weiß nur dass diese Person wirklich mit mehreren Fahrzeugen mit der gleichen Nummer handelt.

    Bitte um Rat

  30. Kollboom
    Am 6. Juli 2019 um 8:12

    Ich habe mir ein wohnmobil neu beim Händler gekauft und habe einen Kredit aufgenommen. Der Händler hat unseren alten in zahlung genommen ohne ihn vorher zu begutachten und wir auch nicht unters Auto geschaut ob alles in Ordnung ist. Bei der Abholung vom neuen Wohnmobil und das bringen von unseren alten ,fingen sie auf einmal an das alte komplett zu begutachten und stellten fest das die achsenaufhängung durchgerostet ist. Nun wollen sie unseren alten nicht mehr mit dem Kredit verrechnen. Aber den Kredit auch nicht zurück nehmen. Darf ein Händler einfach sagen ,der Vertrag bleibt ,aber das alte Fahrzeug will er nicht mehr in den Kredit verrechnen.

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