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Wann ist arglistige Täuschung beim Autokauf gegeben?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Müssen Käufer die arglistige Täuschung beim Autokauf beweisen?

Arglistige Täuschung beim Autokauf: Der Händler muss darauf hinweisen, wenn keine Untersuchung auf Unfallschäden stattfand.
Arglistige Täuschung beim Autokauf: Der Händler muss darauf hinweisen, wenn keine Untersuchung auf Unfallschäden stattfand.

Rund um das Vertragsrecht beim Autokauf bestehen für die meisten Laien viele Fragen. Kommt es beim oder nach dem Erwerb eines Fahrzeugs zu Schwierigkeiten, wissen sie zunächst nicht, welche Rechte sie haben und wie sie vorgehen können.

Weit verbreitet ist die Annahme, dass ein allgemeines Widerrufs- oder Rücktrittsrecht beim Kfz-Kauf besteht. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Irrtum. Ein Recht auf die Anfechtung des Kaufvertrags besteht unter anderem nur, wenn sie dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen können.

Wann genau handelt es sich jedoch um arglistige Täuschung beim Autokauf? Bei wem liegt die Beweispflicht? Was können Käufer unternehmen, wenn ihnen falsche Informationen über das Fahrzeug mitgeteilt wurden? Erfahren Sie hier mehr rund um dieses Thema.

FAQ: Arglistige Täuschung beim Autokauf

Wann liegt arglistige Täuschung beim Autokauf vor?

Von arglistiger Täuschung kann bei einem Autokauf in der Regel ausgegangen werden, wenn der Verkäufer Informationen absichtliche verschweigt oder die Unwahrheit sagt.

Was können Sie als Opfer von einer arglistigen Täuschung unternehmen?

In diesem Fall haben Sie zum Beispiel das Recht, den Kaufvertrag anzufechten.

Wie lässt sich die Täuschung beweisen?

Der Beweis ist häufig die größte Herausforderung, denn die Beweispflicht liegt beim Käufer. Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

Autokauf: Was ist arglistige Täuschung?

Grundsätzlich ist mit dem Begriff der Arglist zunächst eine vorsätzliche Handlung gemeint. Wie lässt sich nun aber die arglistige Täuschung beim Autokauf genau definieren? Allgemein lässt sich sagen, dass immer dann von einer Täuschung gesprochen werden kann, wenn wahre Tatsachen vertuscht oder falsche Informationen weitergegeben werden. Der Verkäufer handelt also aus dem Bewusstsein heraus, dass sein Tun die Kaufentscheidung des Interessenten positiv beeinflusst.

Der Verkäufer muss sowohl auf Ihre Fragen wahrheitsgemäß antworten als auch selbstständig auf einen wichtigen Mangel am Gebrauchtwagen hinweisen. Unter anderem muss er Sie über die folgenden Tatsachen aufklären:

  • Der Gebrauchtwagen hat einen Unfallschaden.
  • Das Fahrzeug wurde von einem Zwischenhändler gekauft.
  • Wurde das Fahrzeug im Vorhinein nicht auf Unfallschäden untersucht, muss ein gewerblicher Verkäufer Sie darauf hinweisen.
  • Auch ein manipulierter Tacho kann ein Grund sein.
Viele Betroffene fragen sich, ob sie, wenn sie eine arglistige Täuschung beim Autokauf feststellen, bestimmte Fristen einhalten müssen. Natürlich sollte dies dem Verkäufer zeitnah mitgeteilt werden, eine gesetzlich festgelegte Frist besteht jedoch nicht. Bedenken Sie außerdem: Je länger der Kauf zurückliegt, umso schwieriger wird die Beweisführung.

Was können Sie unternehmen, wenn Sie ein Opfer arglistiger Täuschung geworden sind?

Die arglistige Täuschung beim Autokauf ist meist schwer nachzuweisen. Ein Rechtsanwalt hilft weiter.
Die arglistige Täuschung beim Autokauf ist meist schwer nachzuweisen. Ein Rechtsanwalt hilft weiter.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die grundsätzlichen Regeln des deutschen Privatrechts festgelegt.

Dort finden sich beispielsweise Gesetze rund um verpflichtende Verträge. § 123 Abs. 1 BGB besagt, dass eine Willenserklärung dann anfechtbar ist, wenn diese durch arglistige Täuschung zustande kam.

Dementsprechend haben Sie in einer solchen Situation das Recht dazu, den Kaufvertrag anzufechten. Dies gilt auch, wenn es sich um arglistige Täuschung beim Autokauf von privat handelt und im Vertrag ein Haftungsausschluss festgelegt wurde.

Sie müssen dann das Auto an den Verkäufer zurückgeben und bekommen im Gegenzug den Kaufpreis inklusive Zinsen erstattet.

Wer muss die arglistige Täuschung beim Autokauf beweisen?

Die Beweispflicht liegt beim Käufer. Leider ist es oftmals schwierig, eine Pflichtverletzung des Verkäufers nachzuweisen, auch wenn ein Zeuge bei den Vertragsverhandlungen anwesend war. Bei rechtlichen Problemen hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht, der auch auf das Verkehrsvertragsrecht spezialisiert ist, weiter.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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19 Kommentare

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  1. Thomas E
    Am 25. November 2023 um 17:52

    Hallo,
    Ich bin absolut unerfahren im Bereich der elektro Mobilität, wollte den Umstieg jetzt aber wagen.
    Ich habe bei einem Nissan Händler jetzt ein Fahrzeug gefunden, welches ich mit Anzahlung gekauft habe.
    Nun wurde ich darüber informiert, daß die Lademöglichkeiten für das Auto auf ChaDeMo läuft, welches in meiner Gemeinde Garnicht vorhanden ist. Die nächste Möglichkeit liegt 25 km entfernt.
    Der Verkäufer hat mich über die ladefähigkeit des Fahrzeuges nicht informiert und ich kann nicht jedes mal 25 km fahren um mein Auto zu laden..
    fällt das auch unter Arglistige Täuschung?

  2. Rudolf B
    Am 15. Oktober 2022 um 13:02

    Guten Tag

    Ich habe einen Opel Vectra gekauft für 700 Euro mit der Aussage an dem Auto wäre nur der Anlasser defekt. Ansonsten wären keine Mängel an dem Auto. Auch kein Rost das Auto wäre in einen guten Zustand
    Wir sind 600 km gefahren um das Auto mit einem Anhänger abzuholen, wo wir auch gemietet haben und den Transporter dazu. Dazu kommen nun auch noch 130 Euro Spritkosten von unserer Seite.

    Wir haben das Auto dann privat in eine Werkstatt gestellt und nachschauen zulassen, dann wurde uns gesagt damit das Auto einen Motorschaden habe, der Motor ist fest.

    Die Stossdämpfer sind defekt, Bremsleitungen durch gerostet, Unterboden gerostet, Bremsen vorne und hinten defekt. Kofferraum Deckel komplett duchgerostet.

    Falsche Km Angaben es wurden 257000 km angegeben, er hatte aber 311.000 km.
    Wir haben insgesamt mit dem Auto über 1100 Euro in den Sand gesetzt, und müssen uns von der Verkäuferin so sag ich nun mal anlügen lassen, von wegen das Auto wäre in Ordnung nur der Anlasser wäre defekt.

  3. biggi
    Am 26. Februar 2020 um 14:03

    Hallo,
    eine Frage:
    meine Freundin hat ihr Fahrzeug (Jahrgang 2003, 250.000 km) für 2.000,-€ privat verkauft.
    Der Käufer hat das Fahrzeug nicht groß untersucht, da er ein günstiges Fahrzeug für seine Tochter für die Stadt suchte.
    Einen Monat später ruft er an und sagt, dass er eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung gemacht hat – wegen vieler Mängerl – und er schickt einen Kostenvoranschlag über 4.000,-€. Hier sind Bremsbeläge, Bremsschläuche usw. aufgeführt, also ausschließlich Verschleißteile.
    Meine Freundin hat aber nichts verschwiegen und ein halbes Jahr vorher war sie beim TÜV. Sie ist das Fahrzeug gefahren und hatte keine Probleme.
    Hinzu kommt, dass der Käufer – wie wir jetzt herausgefunden haben – vor einigen Jahren selber einem KFZ-Handel hatte und ansich mehrere Firmen und zuletzt sogar Geschäftsleitung in einer Firma, die nun ganz aktuell mit Betrugsmaschen in verbindung gebracht wird.
    Man kann doch von so einem Mann, der sich mit KFZ auskennt ansich verlangen, dass er weiß, was er macht, wenn er ein 17 Jahre altes Fahrzeug mit 250.000 km kauft.
    Wie kann man sich gegen so jemanden wehren, der scheinbar einen Betrug/Abzocke vorhat?
    Wir würden uns über eine Antwort freuen

  4. René
    Am 2. Oktober 2019 um 19:55

    Hallo,

    ich hab im November 2016 ein Fahrzeug bei einem Händler gekauft, mit der Angabe das ein Heckschaden vorhanden war.
    Dieser wurde mit 2000€ angegeben.

    Nun hat sich heute herausgestellt das es ein massiver Schaden war, sodass der Fahrzeugrahmen verzogen war und auf der Richtbank instandgesetzt werden musste. 15.000€ Reparaturkosten.

    Liegt hier nun eine arglistige Täuschung vor wegen nicht korrekter Angabe des Schadens?

    Gruß René

  5. Detlef
    Am 2. Oktober 2019 um 8:50

    Ich habe einen PKW in Dresden gekauft, weil er eine niedrige Laufleistung hat. Nun bin ich mit dem Fahrzeug nach Berlin gefahren und auch ein paar Kilometer in Berlin und habe einen Ölfleck unter dem Auto. Die Zylinderkopfdichtung ist hin! Verdacht: Der Händler hat den Mangel mit ausgiebiger Motorwäsche beseitigt. Versuche heute die Vorbesitzerin zu erreichen um zu klären, ob sie deshalb das Fahrzeug verkauft hat.

    Wenn dem so ist… Riesensauerei!

  6. Lydia
    Am 19. September 2019 um 7:32

    Hallo,
    ich habe nur eine kurze Frage handelt es sich bei der arglistigen Täuschung beim Autokauf um Privat- oder Verkehrsrecht?
    Unser Anwalt meint Privatrecht so wie die KFZ-Zulassungsstellen , aber unsere Rechtsschutzversicherung meint das ist Verkehrsrecht…komisch.

  7. Jessy
    Am 28. Juli 2019 um 13:06

    Haben ein ford Focus am 9.7.19 gekauft. Dann bot der Händler [Angabe von Redaktion entfernt] an uns von jemanden zuzulassen und das wir das Fahrzeug am 12.7.19 bekommen heisst komplett fertig. Wir uns am freuen was war hat nicht geklappt! Ok er meinte dann Montag und wieder nicht geklappt dann Dienstag wir dahin tut mir leid das Auto konnte aus iwelchen Gründen nicht zugelassen werden lief über einen Kumpel der das machen sollte. Naja wir haben gesagt wir nehmen aber das Auto jetzt mit… er hat uns seine roten Kennzeichen geliehen und am 17.7.19 haben wir über jemanden anderes den Zugelassen… und wisst ihr warum der nicht zugelassen werden konnte??? Der hatte noch garkeinen Tüv gehabt was uns verschwiegen worden ist! Der Focus hat Tüv erst am 16.7.19 um 14:11 tüv bekommen laut Tüv bericht. Die denken wir wären blöd… naja erster fehler und der zweite gravierende Fehler war am Tag wo der Zugelassen worden ist.. hat sich rausgestellt das der kein 1.4 mit 75 ps ist wie in der Beschreibung von mobile war sondern 1.8 mit 116 ps das wollen wir garnicht. Wir wieder zum Händler [Angabe von Redaktion entfernt] wir so wir möchte so ein wagen nicht wir wollen ein kleinen! Ok hin und her meinte er von sich ich gebe euch das Geld. Brauche aber ein paar tage haben es schriftlich niedergelegt dann am 25.7.19 übergabe vom auto und er gibt uns das geld. Tja nicht geklappt von seiner seite aus. Dann gestern am 26.7.19 sollte ein kumpel uns das geld auch nicht geklappt. Händler nicht erreichbar

  8. Christian
    Am 19. Juni 2019 um 21:49

    Hallo habe mir einen Audi a6 gekauft
    Der Verkauf hat mir zugesichert das Auto im top Zustand ist und man ohne Probleme fahren kann dem war nicht so

    Der Verkäufer hat mir gesagt das viele Teile neu sind
    Luftfahrwerk Kompressor erneuert
    Luftfahrwerk neu abgedichtet
    Zahnriemen und Wasserpumpe neu
    Ventildeckel Dichtung neu
    Keine Fehler in den Steuergeräten

    Also habe ich das Auto gekauft
    Nach 3 Kilometern fahrt tauchten die Probleme auf
    Luftfahrwerk defekt
    ABS Leuchte an und aus
    Auto nimmt kein Gas an und schaltet schlecht
    In der Werkstatt sagte mir das der Kompressor keine Leistung mehr Bing und alt ist und ein Luftschlauch sich gelöst hat
    Du das luftfahrwerk an stellen undicht ist
    Der Motor hat ein Haufen Fehler in den Steuergeräten
    Vorder Achse komplett ausgeschlagen
    Wo ich mit meinem Kumpel das Auto angeschaut habe hat der Verkäufer das Auto so dargestellt das es 1A läuft aber dem ist nicht so
    Habe leider kein Kaufvertrag kann ich trotzdem dagegen vorgehen ?

  9. Jürgen
    Am 5. Juni 2019 um 19:25

    Guten Tag,
    Ich habe vor fast zwei Jahren ein gebrauchtes Wohnmobil bei einem Händler gekauft. Nun haben wir bemerkt, das ein Radlauf mittels Tape abgedichtet wurde, durch das nun Wasser eindringt. Der Händler hat eine Haftung im Vertrag mit einem Jahr angegeben.
    Haben wir eine Chance auf Reparatur?
    Vielen Dank
    Mfg
    Jürgen

  10. DANIEL G.
    Am 4. Juni 2019 um 14:04

    Hallo Leute,

    der Kläger erwarb von dem Beklagten mit ADAC-Kaufvertrag vom 22.09.2018 ein gebrauchtes Wohnmobil, Bj. 2000, 213.000 Km, zum Preis von 13.999 Euro. Das Fahrzeug wurde, nach mehrstündigen Inspektion, inkl. Probefahrt am gleichen Tag übergeben.
    Das Wohnmobil wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
    Angabe des Verkäufers: nicht angkreutzt, keine Unfallschaden, keinen Wasser-Feuchtigkeitschaden, keine sonst. Beschädigungen, z.B. Hagelschaden erlitten, keine Angaben, nur Heckstange 3 Teilig. Auto hatte ein leicht. Schaden am Heckstange, die neu ersetzt wurde.Sonst: Flecken am Dach v. Wasserschaden, aber nur Flecken, da eine Dachlücke undicht war. Also, keine Aufweichung von Holz und Wandverkleidung. Aussenstaufach am Heck, mit leichter Wasserschaden,
    aber auch ohne gravierende Wirkung.
    Jetzt, nach mehr als 8 Monate, meldet sich der Kläger, per SMS:
    bei einer Reparatur, wurde festgestellt, das das Wohnmobil ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Der Aufbau ist nass und fault sich hin und das nicht seit gestern. Damit, will das Wohnmobil zurückgeben und das Betrag zurück erstattet haben. Falls nicht einverstanden, per Anwalt mit Rückabwicklung.
    Alle diese Mängel würden v. mir gezeigt und geklärt, mit Zeit und Geduld. Der Kläger ( Eheleute ) waren kaum interessiert, aber wollten unbedingt das Auto kaufen. Mir ist es nicht klar, wo könnte, v. meiner Seite,eine arglistige Täuschung liegen, ob überhaupt.Wie soll ich reagieren, falls per Anwalt die Rückabwiclung kommt ?
    Vielen Dank!

  11. Jan-Gabriel
    Am 25. April 2019 um 15:37

    Ich lese immer wieder etwas von wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

    Worauf berufen sie sich?

    Wenn das Gesetz über Rechtsdienstleistungen bekannt ist, dann muss auch das Wissen vorhanden sein, das unentgeltliche Beratungen erlaubt sind, solange man sich von zugelassenen Experten leiten lässt.

    Da reicht es sicherlich, wenn man von solchen Personen Sachverhaltsaufklärungen zu Grunde legt und nur im Sonderfall ständige Begleitung beansprucht.

    Sie haben also keine Zulassung und meinen es geht nicht ohne diese?

    Meinen sie das eine durch Veröffentlichungen von zugelassenen Personen angeleitete Beratung auch verboten ist?

    Das entspricht jedenfalls den Voraussetzungen des RDG und ist damit sicherlich akzeptabel – es ist schade, dass im Prinzip Ratschläge im Recht nicht erlaubt sind, in Foren oder an Personen, die man abends auf ein Bier trifft.

    So weitreichender Eingriff ist sicherlich nicht vereinbar aber vorgeschrieben, solange man hier nicht die Einschätzung eines zugelassenen Anwaltes verwendet.

    Ich denke sie dürfen auch hier Beraten, solange sie sich an Expertenmeinungen absichern.

    Sehen sie das anders?

  12. Ramona C.
    Am 19. November 2018 um 11:16

    Wir haben ein abgemeldet Auto gekauft am 04,11,2018 von Privat.in der Vertrag steht dass würde viele Sachen erneuert: Zahnriemen, Wasserpumpe, Turbo, Lichtmaschine. Wir haben das auto angemeldet am 10,11,2018 morgen und nachmittags wenn wir gefahren wollten, nach 8 km Motorfehler licht an,viel Rauch, kein kraft. wir haben ins gesamt 38km gefahren, viele kurze Proben und auch die 3 Werkstat Wege. Wir haben sofort den Verkäufer kontaktiert und gesagt dass das Auto defekt ist. Seitdem den Verkäufer möchte nicht mit uns sprechen, anwortet nicht am telefon, keine Reaktion am Nachrichten. Wir waren bei Werkstatt und wir haben ein Bericht bekommen dass das Auto ist ohne öl gefahren , Turbo ist kaputt und vielleicht viele Weitere Mängel wegen Turbo kaputt, Viele Fehler beim Computer gezeigt. Ist dass ein Arglistige Täuschung Fall?? Können Wir weiter was machen?? Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:28

      Hallo Ramona C.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Jasmin
    Am 1. November 2018 um 2:35

    Ich habe letzten Sonntag mit meinem Vater einen Ford Focus Bj 2001 mit 280.000 km auf eBay ersteigert.
    Dort Stand, dass Auto sei Fahrbereit, Tüv 07/18 gemacht. Im Tüv Bericht stand, das Auto ohne Mängel durch den TÜV gegangen sei.
    Habe alle Papiere abgeholt, den Vertrag unterschrieben (dort stand nichts von Mängeln) habe die Schlüssel direkt mitbekommen.
    Als ich das Auto abholte, war Niemand Zuhause. Kennzeichenhalterung hinten beschädigt und vorne war keine vorhanden. Ich startete das Auto, es lief im Leerlauf sehr niedertourig. Die Motorkontrolleuchte war an. Ich fuhr los, und auf einmal fiel die Tachonadel runter. Also die funktionierte nicht mehr und ich konnte den Tachostand nicht einsehen.
    Soweit so gut. Stoßdämpfer sind wahrscheinlich alle 4 defekt. Als ich auf die Autobahn fuhr, war auch alles noch „soweit Okey“ (die Verkäuferin wusste, dass ich eine Stunde Autobahnfahrt vor mir habe)
    Auf einmal ging eine zweite Kontrollleuchte an, bei der ich nicht wusste, was sie genau bedeutet. Der Motor ist überhitzt. Und das Auto hat kein Gas mehr angenommen. Ich habe das Auto auf den Standstreifen gefahren, Ausgeschaltet und direkt wieder eingeschaltet. Der Motor ist direkt wieder Abegkühlt gewesen. Ab da an, konnte ich höchstens 5 min fahren, bis das Auto wieder kein Gas mehr angenommen hat und ich es wieder neu starten musste. Zudem läuft der Kühler durchgehend auf Hochtouren und die Belüftung im Innenraum ist nicht abschaltbar.

  14. Nine
    Am 26. April 2018 um 23:41

    Hallo,

    Ich habe gestern (Mittwoch) bei einem Händler einen Corsa D, BJ 2008, 1. Hd., 69tkm für fast 4000€ gekauft.
    Der Händler versicherte, dass die “Mayonnaise” an dem Öldeckel durch Kurzstrecken gekommen wäre. Kühlflüssigkeit (war leer?), Öl und alles weitere würde in einer Inspektion, die er eh machen wollte, durchgeführt und kontrolliert werden. Eine Inspektion fand zu dem Zeitpunkt noch nicht statt, weil das Auto ganz “frisch” eingetroffen ist. Er versicherte, mit dem Wagen und dem Motor wäre alles in Ordnung und wenn nicht, dann habe ich 6 Monate Anspruch auf Gewährleistung. Das hat mich beruhigt, ich kaufte, zahlte den gesamten Betrag in bar und ließ den Wagen für die im Preis inbegriffene Inspektion, Aufbereitung und für den Wechsel von Winter auf Sommerreifen bei ihm stehen. Ich bekam den Vertrag, Quittung, Brief und Schein mit. Beim Schreiben des Vertrages erwähnte er, der TÜV Bericht wäre nicht vorhanden, diesen könne ich einfach bei der jeweiligen Stelle mir erneut ausdrucken lassen. Abholung wäre zu Samstag geplant gewesen. So weit, so gut..

    Heute, Donnerstag, war ich beim TÜV und habe die besagte Abschrift des Berichtes erhalten, und, was steht drinnen? -Motor ölfeucht (ua), TÜV beim ersten Mal nicht bestanden.

    Ich stellte Nachforschungen an und erreichte die Vorbesitzerin. Diese stieß den Wagen eine Woche zuvor komplett ab, gab diesen bei Opel in Zahlung, auf Grund eines Zylinderkopfschadens!!!! Sie hat zuvor noch versucht den Corsa fachmännisch reparieren zu lassen, als das mit dem Kopf noch nicht feststand. Zylinderkopfdichtung, Wasserpumpe, Keilriemen, Öl, Filter, …… Sie hat mir eine Kopie der Rechnung und der Diagnose zugesandt. Reparatur war nicht erfolgreich, steht auf der Rechnung. Zylinderkopf defekt.

    So. Ich informierte direkt den Händler über dieses Wissen. Er wurde patzig, meint mit dem Wagen wäre alles iO… ich meinte mein Geld wieder haben zu wollen, da es in meinen Augen eine arglistige Täuschung ist. Ausbessern will er nicht, aber auf jedenfall 250€ von mir behalten ?!? Ich hätte die Inspektion in Auftrag gegeben und soll diese nun auch bezahlen. Gestern, als die Stimmung noch gut war Klang alles anders; da hieß es, dass er nur 150€ für eine Inspektion zahlen würde, da er von besonderen Preisen profitieren würde, aber nun sind es 250€? Gestern klang die Inspektion wie selbstverständlich für jedes Auto. Mittlerweile vermute ich, er wollte nicht dass ich den Wagen direkt mitnehme und er mir sofort auf der Autobahn verreckt. Im Vertrag steht, Kaufpreis 3850€. Fahrzeug wird mit Inspektion, Aufbereitung und wechsel auf Sommerreifen, verkauft. Nichts, dass die Inspektion extra wäre, sondern eben inklusive. Habe ich Recht auf das volle Geld? Der Händler ist auch nicht eben um die Ecke, davon mal ab. Morgen, also Freitag, geht’s wieder zum Händler…. mir bangt es schon. :-(
    Ich fühle mich so hilflos. :(

    Vielen Dank fürs Lesen !

    LG, Nine

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:42

      Hallo Nine,

      die Beweispflicht für arglistige Täuschung liegt beim Käufer. Gestaltet sich die Lage schwierig, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der im Vertragsrecht versiert ist. Dieser erkennt schnell, welche Handlungsoptionen hier bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Kurt
    Am 19. März 2018 um 20:16

    Ich habe zusammen mit meiner Tochter einen VW Touran gekauft Bj 204 mit 186000km. Meine Tochter fragte den Verkäufer wann der Zahnriemen gewechselt werden muss, Antwort hat Steuerkette macht keine Probleme. Nach 3 Tagen Kontrolllampe Abgasregler. VW Werkstatt
    Steuerkette muss getauscht werden Kosten ca. 1.200€. 2.befreundete Werkstatt Fahrzeug ausgelesen selbe Diagnose Kosten ca 800.-€. Mit Vorbesitzerin telefoniert hat Auto wegen erheblicher Mängel Kontrollleuchte Airbag/ Abgasregler(Steuerkette) und defekter Sitzheizung für 1.000.-€ verkauft. Unser Kaufpreis nach Fehlerspeicherlöchung 2.900.-€. Habe Verkäufer damit konfrontiert Aussage Fahrzeug ist in Ordnung, aber ich könnte es zurückbringen und bekomme das Geld wieder, haben wir gemacht.
    Kosten für Anmeldung/Abmeldung An.-Abfahrt und Zeitaufwand hat er abgelehnt.
    Nach Aussage der ADAC Rechtsberatung kann man da nichts machen und wir sollten froh sein dass er uns nicht die gefahren KM in Rechnung stellt.
    Meine Tochter ist allein erziehende Mutter, sie verdient wenig aber ohne zu bescheissen.
    Danke an unser Rechtssystem
    Kurt

  16. Volkmar R.
    Am 10. März 2018 um 7:43

    Ich habe bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Während des Verkaufsgespräch erwähnte der Verkäufer, dass das Fahrzeug aus Kroatien stamme. Das Fahrzeug war aus meiner Sicht soweit ok und ich unterschrieb den Vertrag. Zu Hause stellte ich fest, dass im Kaufvertrag ein Satz stand: N EX Mietwagen/ Reimport Kroatien. Der Vorbesitzer gibt an, dass das Fahrzeug als Taxi/Miet- oder Fahrschulwagen benutzt. Während des Verkaufsgespräches wurde dies in keinster Weise vom Verkäufer erwähnt!
    Ein Fahrzeug, was als Mietwagen gelaufen wäre, hätte ich mir niemals angesehen. Hätte der Verkäufer mich während des Verkaufsgespräches darauf hinweisen müssen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:59

      Hallo Volkmar,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrer konkreten Frage an einen Anwalt, der Sie eingehend beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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