Verkehrsvertragsrecht – Gesetze zu Verträgen für Fahrzeuge
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
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Die Definition des Verkehrsvertragsrechts
Das Verkehrsrecht kennt ein Vertragsrecht, das Verkehrsvertragsrecht. Dieses ist Teil des Verkehrszivilrechts. Es regelt die rechtlichen Fragen zu Verträgen, die Fahrzeuge betreffen. Dazu zählen neben dem Kfz unter anderem auch Schiffe.
Die Art der Verträge, die das Verkehrsvertragsrecht in Deutschland abdeckt, umfasst Kaufverträge in Bezug auf Neu- und Gebrauchtwagen, Mietverträge, Leasingverträge und Verträge mit Reparaturwerkstätten. Im Rahmen des Verkehrsvertragsrechts kommt es vor, dass ein Rechtsanwalt engagiert wird.
Im Gegensatz zum Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich das Verkehrsvertragsrecht mit zivilrechtlichen Angelegenheiten. Die Paragraphen zum Verkehrsvertragsrecht stehen größtenteils im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Versicherung eines Fahrzeugs wird durch das Versicherungsrecht geregelt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsvertragsrecht
Hierbei handelt es sich um einen Teilbereich des Verkehrszivilrechts, der die Vorschriften zum Kauf bzw. Verkauf von Fahrzeugen regelt. Darüber hinaus kann es auch bei Leasing-Verträgen zur Anwendung kommen.
Welche Kriterien ein Neuwagen erfüllen muss, zeigt diese Auflistung.
Laut Verkehrsvertragsrecht müssen die potentiellen Käufer über bekannte Vorschäden und die Verwicklung in Unfälle in Kenntnis gesetzt werden.
Der Kauf eines Fahrzeugs im Verkehrsvertragrecht
Das Verkehrsvertragsrecht regelt in diesem Zusammenhang unter anderem, ab wann ein Pkw als Neuwagen bezeichnet werden kann. Dafür muss das Fahrzeug bestimmte Vorgaben erfüllen:
- Bestandteile aus neuem Material
- Keine Beschädigungen
- Keine Zulassung
- Kein Gebrauch im Verkehr
- Zeitraum zwischen Herstellung und Termin des Kaufvertrages nicht länger als ein Jahr
Bei Gebrauchtwagen hat der Käufer das Recht, über Unfälle, in die das Fahrzeug verwickelt war, informiert zu werden, damit er die Nachwirkungen möglicher Schäden abschätzen kann. Offenbart werden muss ebenfalls eine vorherige Nutzung des betreffenden Kfz, die als atypisch gilt. Dazu zählt beispielsweise der Einsatz als Fahrschulauto.
Außerdem ist im Verkehrsvertragsrecht festgelegt, dass ein Fahrzeug bei Vertragsabschluss keinen Mangel haben darf. Ist dies nicht gegeben, steht es dem Käufer frei, je nachdem z. B. eine Nacherfüllung oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Unter Umständen ist auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.
Die Nacherfüllung besteht entweder aus der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Dem Verkäufer steht die Entscheidung darüber zu, welche Form die Nacherfüllung hat. Im Fall eines Gebrauchtwagens ist eine Ersatzlieferung allerdings ausgeschlossen.
Kommt der Verkäufer der Forderung einer Nacherfüllung nicht nach, kann der Käufer eine Preisminderung geltend machen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei schwerwiegenden Mängeln möglich. Die sogenannte Sachmängelhaftung des Verkäufers beträgt zwei Jahre.
Andere Vertragsformen im Verkehrsvertragsrecht
Im Verkehrsvertragsrecht geht es auch um Leasingverträge, wobei diese als Nutzungsüberlassungsverträge oder atypische Mietverträge behandelt werden. Der Leasingnehmer hat die Pflicht, die Kosten für Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs zu tragen. Falls z. B. zwischen den Vertragspartnern Uneinigkeit hinsichtlich des Zustandes des Fahrzeugs nach der Rückgabe besteht, hilft das Verkehrsvertragsrecht weiter.
Es regelt die Frage, welchen Verschleiß ein Fahrzeug aufweisen darf. Das Verkehrsvertragsrecht kommt auch bei den typischen Mietverträgen zum Einsatz, also bei Mietwagen.