Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Punktelöschung und Abbaumöglichkeiten seit dem 01. Mai 2014

Punkteabbau: So können Sie in Deutschland Punkte abbauen
Zum Punkteabbau gibt es verschiedene Möglichkeiten

Seit dem 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem. Die Eintragungsgrenze von Ordnungswidrigkeiten liegt seitdem bei 60 Euro. Für Straftaten werden außerdem nur noch maximal drei Punkte im Fahreignungsregister vermerkt. Laut dem aktuellen Punktesystem wird die Fahrerlaubnis ab acht Punkten entzogen.

Auch nach der Punktereform können Punkte im Fahreignungsregister weiterhin durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars – auch Punkteabbauseminar genannt – reduziert werden. Hierbei sollten Autofahrer mit Punkten allerdings beachten, dass sie nur bis zu einem Stand von fünf Punkten jeweils einen Punkt abbauen können. Beherbergt Flensburg auf Ihrem Konto also sechs oder mehr Punkte, müssen Sie Geduld beweisen.

Die früheren Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen werden nur noch bei Fahranfängern in der Probezeit angewandt.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Wann verjähren die Punkte? Das Video erklärt’s!

Video zur Punkte-Verjährung
Wann verjähren Punkte in Flensburg?

FAQ: Punkteabbau

Welche Möglichkeiten gibt es beim Punkteabbau?

Sie können entweder auf den Punkteverfall warten oder unter gewissen Voraussetzungen durch den Besuch eines Fahreignungsseminars Punkte abbauen.

Wann kann ich durch ein Fahreignungsseminar Punkte abbauen?

Dies funktioniert nur, wenn Sie maximal 5 Punkte im Verkehr haben und in den letzten 5 Jahren kein solches Punkteabbauseminar besucht haben.

Wie viele Punkte kann ich durch ein Fahreignungsseminar abbauen?

Durch das Absolvieren eines solchen Seminars wird kein Punkt im Speziellen gelöscht. Vielmehr reduziert sich der Punktestand schlichtweg um 1 Verkehrspunkt.

Punkte im Fahreignungsregister gesammelt – Ist ein Punkteabbau noch möglich?

Laut dem Punktesystem werden Verstöße im Straßenverkehr mit maximal 3 Punkten geahndet. Dabei werden nur solche Verstöße mit Punkten bestraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Die Verstöße werden in drei Kategorien unterteilt, damit Übersichtlichkeit bei der Punktevergabe herrscht.

  • Ein Punkt wird bei schweren Verstößen, also Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, vergeben.
  • Zwei Punkte werden bei groben Ordnungswidrigkeiten ins Fahreignungsregister eingetragen. Damit sind Ordnungswidrigkeiten gemeint, die außerdem ein Fahrverbot nach sich ziehen.
  • Drei Punkte drohen einem Autofahrer, der eine Straftat im Verkehr begeht. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Beispielhaft sind in dieser Liste Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, grobe Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten, die zu drei Punkten führen, aufgezählt.

Ordnungswidrigkeiten

  • Verstöße gegen das Einhalten des Sicherheitsabstands mit 80 km/h bis 100 km/h
  • Kein Abblendlicht nutzen trotz Sichtbehinderung durch widrige Wetterverhältnisse am Tag
  • Geschwindigkeitsverstöße mit dem PKW um 21 km/h bis zu 30 km/h innerorts

Grobe Ordnungswidrigkeiten

Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
  • Das Überfahren einer Ampel bei einer Rotphase, die schon über 1 Sekunde anhält
  • Das Überholen bei einer unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit daraus resultierender Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ohne Gefährdung des Straßenverkehrs

Straftaten

  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Gut zu wissen: Der Punkteabbau ist nicht immer möglich. Haben Sie zu viele Punkte in Flensburg angesammelt, steht Ihnen nur der geduldige Weg zu Verfügung: Sie müssen warten, bis die Punkte verjähren.

So können Sie Ihre Punkte in Flensburg abbauen!

Punkte können durch den Besuch eines Fahreignungsseminars abgebaut werden. Allerdings kann sich der Punktestand nicht in allen Fällen reduzieren, denn ab sechs Punkten ist es nicht mehr möglich, Punkte durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen:

PunktekontoMöglichkeit zum Punkteabbau?
1 Punktja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
2 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
3 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
4 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
5 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
6 Punktenein
7 Punktenein

Führerscheinbesitzer sollten also rechtzeitig freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Auf diese Weise kann das Punktekonto allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren um jeweils einen Punkt gesenkt werden.

Welcher Punkt wird eigentlich abgebaut? Absolvieren Sie ein Fahreignungsseminar erfolgreich, reduziert sich Ihr Gesamtpunktestand um einen Punkt. Dabei handelt es sich aber nicht um einen spezifischen Punkt. Durch den Punkteabbau wird also keine Eintragung aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

Einzelheiten rund ums Fahreignungsseminar zum Punkteabbau: Kosten, Dauer, Ablauf

Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.
Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.

Das Fahreignungsseminar ist für Verkehrsteilnehmer also der Weg zum Punktabbau. Dieser Kurs setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen und kostet ungefähr 400 Euro.

  • Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Terminen, die mindestens eine Woche auseinander liegen, damit das eigene Verhalten im Verkehr beobachtet werden kann. Ein Modul dauert jeweils 90 Minuten und wird entweder einzeln oder innerhalb einer Gruppe durchgeführt.
  • Der verkehrspsychologische Teil wird einzeln durchgeführt und besteht aus zwei Terminen von jeweils 75 Minuten. Zwischen den beiden Terminen liegen mindestens 3 Wochen, damit eine Hausaufgabe erledigt werden kann. Sie besteht daraus, das eigene Fahrverhalten zu evaluieren und bei der Sitzung besprochene Strategien anzuwenden.

Anbieter von Fahreignungsseminaren (u. a.):

Hintergrundinformationen: Diese Konsequenzen ziehen Punkte nach sich

Unterschiedliche Punktestände im Fahreignungsregister ziehen logischerweise unterschiedliche Konsequenzen wie Ermahnungen und Verwarnungen nach sich. In der Tabelle befinden sich die spezifischen Folgen.

PunktekontoMaßnahmen
Bis zu 3 PunkteEs drohen keine verheerenden Konsequenzen. Der Führerscheinbesitzer wird lediglich vorgemerkt.
4 bis 5 PunkteDer Führerscheinbesitzer bekommt eine kostenpflichtige Ermahnung zugeschickt. Anbei befindet sich ein Hinweis auf den möglichen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
6 bis 7 PunkteBei diesem Punktestand wird eine kostenpflichtige Verwarnung verschickt. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist weiterhin freiwillig. Nun kann allerdings kein Punkt mehr abgebaut werden.
8 PunkteDer Führerschein wird entzogen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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200 Kommentare

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  1. Norman
    Am 6. Februar 2016 um 17:57

    Ich sollte vor 10 Jahren eine muss machen, hab ich bis heute nicht getan. Heute kam Post aus Flensburg hab mir mein Fahreignungsregister angefordert. Da steht ich habe 0 punkte, meine Frage, brauch ich jetzt keine mpu mehr machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 11:45

      Hallo Norman,

      wenn eine MPU angeordnet wurde, ist diese trotzdem ordnungsgemäß durchzuführen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Vitali
    Am 23. Januar 2016 um 22:41

    Hallo,

    eine Frage, was passiert mit alten Punkten, wenn der Führerschein entzogen wurde und dann durch eine MPU wieder erlangt wurde?

    MfG
    Vitali

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 10:31

      Hallo Vitali,
      nach einer erfolgreich absolvierten MPU wird die Fahrerlaubnis neu erteilt. Dies bedeutet, dass die alten Punkte in der Regel gelöscht werden und Sie mit einem leeren Punktekonto starten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Farschidnia
    Am 18. Januar 2016 um 15:08

    Hallo,

    wie darf ich das verstehen?

    Ab 6 Punkten ist kein Punkteabbau mehr möglich.
    Bleibt also der Punktestand genauso für die Ewigkeit, bis der Fahrer irgendwann vielleicht noch weitere Punkte bekommt und somit seinen Führerschein verliert?
    Oder wie kommt man sonst von seinen 6/7 Punkte runter?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 11:06

      Hallo Farschidnia,

      ab 6 Punkten ist es nur nicht mehr möglich, diese durch ein Fahreignungsseminar abzubauen. Allerdings verfallen diese trotzdem nach der vorgegebenen Zeit. Sie bleiben nicht ewig bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Max R.
    Am 9. Januar 2016 um 17:41

    Hallo sehr geehrter Bußgeldteam,

    ich habe eine Frage zur Überliegefrist! Ich hatte nach altem Punktestand sieben Punkte, die sich zum 01.05.2014 auf drei Punkte reduzierten. Das Verfallsdatum der nun reduzierten Punkte wurde auf den 19.09.2015 festgesetzt. Dies wurde auch dementsprechend vorgenommen. Nun habe ich seit dieser Zeit 2014/15 drei neue Punkte eingefahren. Da Sie in einem anderen Beitrag schon erläuterten, dass Altpunkte entsprechend des alten Gesetzes nach 2 Jahren verfallen wundere ich mich, warum diese erneut in die Überlagefrist aufgenommen werden, wobei die drei Altpunkte doch bereits verfallen sind! Bedeutet dies, dass bei einem evtl. sammeln zweier neuer Punkte der Führerschein trotz der bereits getilgten Punkte eingezogen wird?

    Vielen Dank Ihnen schon einmal im voraus

    MfG
    Max R

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2016 um 12:08

      Hallo Max,

      die Punkt ein der Überliegefrist zählen nicht in den Punktestand sondern helfen den Beamten, bestimmte Fristen im Nachhinein nachzuvollziehen. Sollten Sie zwei weitere Punkte sammeln, stünden Sie also bei einem Punktestand von 5 Punkten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Gürkan
    Am 6. Januar 2016 um 1:01

    Hallo,
    ich habe nach dem alten Punktesytem 7 Punkte gehabt, nach dem neuen System wurde das in 3 Punkte umgewandelt. In 2015 kam noch 1 Punkt hinzu. Aktuell habe ich jetzt 4 Punkte. Meine Frage, wann verfallen diese Punkte wie lang ist die Frist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2016 um 10:28

      Hallo Gürkan,

      wann die Punkte verjähren, hängt von den entsprechenden Vergehen ab. Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Victor M.
    Am 23. Dezember 2015 um 15:21

    Guten Tag!
    Ich würde meinen Sohn (17 Jahre) gern als Beifahrer begleiten, wenn er in den nächsten Wochen seinen Führerschein gemacht haben wird.
    Das KBA sagt in einer aktuellen Auskunft, dass insgesamt drei Punkte eingetragen sind:
    1 Punkt ist nur noch “unter Beobachtung” (Tilgung war im August 2015), die anderen beiden Punkte werden erst 2017 getilgt.
    Was kann ich machen, um die Erlaubnis zu erhalten, meinen Sohn in der ersten Phase seines “Führerscheinlebens” begleiten zu können?
    danke und Gruß
    Victor M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Dezember 2015 um 10:21

      Hallo Victor,

      Begleitpersonen dürfen lediglich einen Punkt in Flensburg haben. Sie könnten einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abbauen – sofern Sie diese Möglichkeit nicht innerhalb der letzten fünf Jahre genutzt haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Bruno
    Am 13. Dezember 2015 um 13:49

    Hallo,

    ich habe eine sehr spezielle Frage. Ich habe aktuell 4 Punkte. Ein Punkt stammt noch aus dem alten Register und hat eine Tilgungsfrist bis 04.09.2018, da sich diese durch eine zuvorige Neuerteilung der Fahrerlaubnis am 04.09.2008 auf 10 Jahre verlängert hat. Desweiteren kommt ein Punkt wg. Abstand, eingetragen am 27.02.2015, mit einer Tilgungsfrist, soweit mir bekannt von 2,5 Jahren hinzu. Somit müsste die Tilgungsfrist bis 27.08.2017 gehen. Desweiteren kommen 2 Punkte, die am 09.09.2015 wg. Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts eingetragen wurden hinzu. Das Fahrverbot wurde durch Verdoppelung der Geldstrafe abgewendet. Diese müssten ja dann soweit ich weis 5 Jahre bestehen, da dieses ein schweres Vergehen ist. Somit läuft die Tilgungsfrist bis 09.09.2020 zzgl. jeweils ein Jahr Überlagefrist. Leider bin ich vor 2 Wochen wieder geblitzt wurden. Wieder mal mit 22 Km/h außerorts drüber. Dieser Punkt müsste ja dann je nach dem wann die Tilgungsfrist beginnt 2,5 Jahre später verjähren. Also irgendwann 06/07 2018. Somit habe ich bald einen Gesamtpunktestand von 5 Punkten und somit gerade noch die Möglichkeit, an einem mit einem Abbauseminar teilzunehmen um einen Punkt enfallen zu lassen. Habe in den letzten 5 Jahen auch keines besucht. Jetzt meine ganz spezielle Frage…. Welcher Punkt wird gestrichen???Für mich wäre der beste Fall einer der beiden mit einer Tilgungsfrist die bis 09.09.2020 laufen. Oder wird der älteste gestrichen. Das ist ja wichtig für etwahige weitere Vergehen in Zukunft. Die 2. Frage ist ob ich durch das jetzige Vergehen mit dem einen Punkt, jedoch ohne Fahrverbot durch die vorherige Tat doch noch mit einem Fahrverbot rechnen muss? Bin mal gespannt ob ihr mir das beantworten könnt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bruno

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:04

      Hallo Bruno,
      das ist wirklich eine sehr spezielle Frage. Wir können Ihnen diese leider nicht beantworten. Wir würden Ihnen empfehlen, sich bei einem Punkte-Abbau-Seminar beraten zu lassen oder beim KBA eine Anfrage zu stellen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Carsten S.
    Am 7. Dezember 2015 um 18:18

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Wie genau sieht der Abbau der Punkte aus?

    Meine Freundin hat 6 Punkte seit Juni diesen Jahres, da sie innerhalb von 2 Monaten zwei mal wegen zu wenig Sicherheitsabstand gebüsst wurde (je 3 Punkte und zudem noch 1 Monat Fahrverbot).
    Dass eine Reduktion der Punkte nun nicht mehr per Schulung erfolgen kann ist klar.
    Aber: Wie ist kommt nun ein Abbau der Punkte zustande?
    Anders formuliert: Wann bauen sich wie Punkte ab, wenn ich 6 Punkte oder mehr habe?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    Carsten S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 9:13

      Hallo Carsten,

      in diesem Fall muss Ihre Freundin abwarten, bis die Verjährung der Punkte eintritt. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen dazu: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Murat s.
    Am 19. November 2015 um 4:32

    Hallo
    Ich habe Auskunft bekommen von FAER da steht unverbindlich 2 punkte. 8 entscheidungen steht überliegerfrist (4 punkte ) ich bekomme noch 2 punkte
    Meine Frage ist wird isngesamt 8 punkte oder 4 punkte

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 10:50

      Hallo Murat,

      Punkte, die in der Überliegefrist liegen, sind nicht mehr aktiv, sondern dienen den Behörden dazu, Zeitverläufe nachzuvollziehen. Sie haben also zur Zeit 2 Punkte – sobald die neuen Punkte rechtskräftig werden, haben Sie 4 Punkte und bekommen eine Ermahnung vom KBA.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Stefan
    Am 23. Oktober 2015 um 17:05

    Ich wurde im Jahr 2011 geblitzt und bekam 3 Punkte dafür. Ein Punkte wurde mit in der neuen Regelung übernommen. Meine Frage ist jetzt:
    Dauert dies jetzt 2,5 Jahre bis dieser Punkt abgebaut wird?
    Und ist das so das Punkte nach 2,5 Jahren abgebaut werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 10:31

      Hallo Stefan,

      diese drei Punkte verfallen nach dem alten Punktesystem: Sie verfallen nach zwei Jahren, sofern in dieser Zeit keine neuen Punkte dazu kamen. Da die Punkte in 2014 noch bestanden, dürfte dies bei Ihnen der Fall gewesen sein. Die Verfallsfrist dieser Punkte beginnt also ab jenem Zeitpunkt, an dem Sie den letzten Punkt vor der Punktereform im Mai 2014 bekommen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Florian B.
    Am 21. Oktober 2015 um 8:33

    Wieviel kostet die schriftliche Ermahnung sobald man 4 Punkte erreicht ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 11:20

      Hallo Florian,

      Sie müssen etwa mit 25 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. saberi
    Am 21. September 2015 um 0:10

    Neue Pkw Führerschein und erste punkte in Flensburg, was passiert?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2015 um 8:31

      Hallo Saberi,

      grundsätzlich können Sie durch den Besuch eines Fahreingnugsseminares einen Punkt abbauen. Zudem verjähren die Punkte automatisch nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Sollte Sie noch in der Probezeit sein, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Recep
    Am 14. September 2015 um 9:40

    Hi.
    Was passiert nach 8 Punkte? Führerschein für immer weg oder nur paar Monate?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 10:19

      Hallo,

      8 Punkte in Flensburg führen zum Entzug de Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Frühestens drei Monate vor Ablauf der Frist kann die Fahrerlaubnis wieder beantragt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Volker
    Am 13. September 2015 um 14:10

    Hallo,
    ich habe nach altem System 3 Punkte (Rechtskraft 6.4.2013) und 1 Punkt (Rechtskraft 25.2.2014). Diese 4 wurden zum 1.5.2014 in 2 Punkte umgetauscht. Wann verfallen diese Punkte frühestens / spätestens? Gelten die 2,5 Jahre jetzt ab dem 1.5.2014 für 2 Punkte? Wenn die alten Tilgungfristen gelten frage ich mich ab wann wieviel Punkte verfallen werden.
    Besten Dank und viele Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 10:30

      Hallo Volker,

      Ihre punkte setzten sich aus einem Punkt nach dem alten (Zusammenstellung der 3 alten Punkte) und einem Punkt nach dem neuen System zusammen. Die 2,5 Jahre gelten lediglich für den Punkt, welcher nach dem neuen System vergeben wurden. Der “alte” Punkt verfällt nach den alten Tilgungsfristen, bei Ordnungswidrigkeiten jedoch spätestens nach fünf Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Sakir
    Am 9. September 2015 um 21:42

    Ich habe 4 Punkte in Flensburg, kann ich immer noch einen Personenbeförderungsschein machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 11:32

      Hallo Sakir,
      bei der Beantragung des Personenbeförderungsscheins wird von der Antragsstelle Auskunft in Flensburg beantragt. Zu Problemen könnte es kommen, wenn Ihre Einträge in kurzem Abstand und wegen des selben Vergehens erfolgten. Dann könnte der Schein nur für eine begrenzte Zeit ausgestellt werden.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Dennis
    Am 7. September 2015 um 8:08

    Hallo,

    so wie es aussieht, bekomme ich meinen 5 Punkt.

    Kann ich die Punkte über jede gewöhnliche Fahrschule abbauen oder an wen muss ich mich bzgl. der Seminare wenden?

    Vielen Dank vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 8:40

      Hallo Dennis,

      Sie können sich vorab auf den Websites der Fahrschulen erkundigen, ob dort diese Seminare angeboten werden. Sollte keine Website vorhanden sein, können Sie dort auch einfach anrufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Cristian
    Am 3. September 2015 um 12:49

    Hallo, ich wurde vor dem 01.05.2014 mit 48 km/h zuviel geblitzt. Warum erhate ich nach neuem recht 2 Punkte, wenn der Tatzeitpunkt vor dem 01.05.14 war und ein bis drei Punkte mach altem recht zu einem nach neuem recht umgerechnet werden ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 10:12

      Hallo Cristian,

      der Tattag spielt hier keine Rolle. Das Datum, an dem die Punkte rechtskräftig eingetragen werden, ist wichtig. Und da dies vermutlich nach der Reform stattfand, werden Sie auch nach diesem Verfahren bestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Fabrice
    Am 2. September 2015 um 22:58

    Hallo,
    ich habe meinen Deutschen Führerschein in einen Spanischen EU-Führerschein eingetauscht da ich dort gelebt habe un dies obligatorisch nach 6 monaten war.
    Jetzt ziehe ich zurück nach Deutschland. Allem Anschein nach muss ich den Spanischen lappen nicht wieder umschreiben da ja EU-Führerschein!
    Aber… was ist wenn ich punkte oder busgeld bekommen sollte (in Deutschland)? Wie wird das auf den Spanischen Führerschein angerechnet? Das spnaische System ist ja ganz anders in sachen Punkte sowie die höhe der jeweiligen Bussgelder?

    Vuelen Dank im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 10:34

      Hallo Fabrice,

      das ist richtig. Sie müssen den EU-Führerschein nicht umschreiben. Haben Sie sich auch in Deutschland wohnhaft gemeldet, können Sie Punkte auf Ihrem Punktekonto in Flensburg sammeln. Die Punkte, die Sie bisher in Spanien gesammelt haben, bleiben bestehen, aber nur für Spanien. In Deutschland werden diese nicht berücksichtigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Lorena
    Am 20. August 2015 um 17:28

    Hallo,

    verfallen in so einem Fall (wohnhaft CH) die Punkte auch nach den gleichen Regeln wie wenn man in D gemeldet und wohnhaft ist?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2015 um 9:35

      Hallo Lorena,

      in der Schweiz gibt es ein anderes Bußgeld- und Punktesystem, daher können die deutschen Bestimmungen nicht übertragen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Peter
    Am 1. August 2015 um 3:36

    Hallo,

    Ich bin Spanier, und bin schon 4 Jahre in Deutschland. Ich hatte ein Punkte vor ein Jahr bekommt.

    Am Anfang July (1.7) habe ich das Gleiches Tag (um 7:35 und 11:35) in das Gleiches Autobahn, ein Abstandsverstoß bekommen (5/10 und 3/10 Tachowertes). Was ist los, dann? Bekomme ich die drei Punkte? Was soll ich jetzt machen?.

    Ich fahre mit den Audi sense system immer aktiviert. Leute die ein Audi mit Audi Sense fahren, VORSICHTIG!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2015 um 16:33

      Hallo Peter,

      wenn Sie schneller als 100 km/h unterwegs waren, bekommen Sie insgesamt drei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Jedoch können Sie maximal 7 Punkte in Flensburg erhalten – ab dem 8. müssen Sie mit dem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihr Fahrverbot möglicherweise in ein höheres Bußgeld wandeln, wenn Sie zuvor nicht auffällig geworden sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Lukas D.
    Am 23. Juli 2015 um 20:45

    Hallo, ich habe im Jahr 2011 (Laut Staatsanwaltschaft) eine Straftat im Straßenverkehr begangen, als der neue Bußgeldkatalog 2014 herauskam wurden meine Punkte auf 3 reduziert, allerdings nur weil 7 Punkte nach dem alten System im neuen System 3 Punkten entsprechen. Habe mir danach 4 Jahre absolut nichts zu schulden kommen lassen bis ich vor ungefähr 3 Wochen mit 40 Kmh Außerorts (80er Zone, Blitzer stand höchstens 2 Meter vom Schild weg, ist meines Wissens nach noch nicht mal Rechtskräftig, aber egal) auf jeden fall bekam ich einen Punkt und eine Info in der Stand ich hätte insgesamt 4 Punkte. Meine Frage: Bauen sich die Punkte nicht nach einer gewissen Zeit automatisch ab? Oder kann ich nur mit besuch eines Aufbauseminars Punkte abbauen? Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 13:55

      Hallo Lukas,

      nach dem alten System tilgen sich Ihre Punkte, die Sie vor der Reform erhalten haben, erst nach fünf Jahren, sodass Sie 2016 verfallen sind. Sie bauen sich also automatisch ab; Ihr neu erworbener Punkt tut dies übrigens nach zweieinhalb Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. B.Ingwersen
    Am 23. Juli 2015 um 8:17

    Hallo,

    Ich habe noch nach dem Alten Punktesytem eine eintragung wegen überladen mit 3 Punkten.
    Nun habe ich vor kurzem nochmal 1 Punkt nach dem neuen System aus dem selben grund erhalten.

    Meine frage ist nun ob es für die alten punkte wieder eine tilgungshemmung gibt und ob die alten 3 Punkte 2 oder 5 jahre getilgt werden.

    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 11:52

      Hallo,

      der neue Punkt hemmt nicht die Tilgungsfrist des alten Punkts. Punkte vor und nach der Reform verjähren also für sich. Der alte Verstoß verjährt nach zwei Jahren, der neue nach zweieinhalb Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Ali
    Am 22. Juli 2015 um 14:24

    HALLO,
    ich habe folgendes Probleme,ich wurde letztes Jahr August geblitzt, daraufhin bekam ich dann auch einen punkt.
    Das wesentliche ist nun aber nicht der eine Punkt sondern mein Telefonat mit den Kollegen in Flensburg die mir klar machten das wenn, ich noch einen weiteren Punkt erhalte, ich meinen Führerschein abgeben müsse.
    Das ist nun genau 1 Jahr her und meine Frage ist Wieland das den nun dauert bis Punkte abgebaut werden.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 11:16

      Hallo Ali,

      der Punkt verjährt nach 2,5 Jahren, nachdem der entsprechende Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Susanne_K
    Am 14. Juli 2015 um 7:50

    Hallo!

    Leider droht mir ein Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens…. selbst schuld. Abzüglich Toleranz sieht es so aus:

    112 km/h (nach Toleranzabzug) in einer 70er Zone. Somit hatte ich also 42 km/h zuviel.

    Nach aktueller Lage sieht es ja so aus, dass ich 2 Punkte außerdem erhalte, die sich im Zweifelsfall als viel schlimmer als das Fahrverbot erweisen könnten. Bisher habe ich keine Punkte. Aber in welchem Zeitraum bauen sich diese Punkte nun ab? In 2,5 Jahren oder in 5 Jahren? Für mich ist das wichtig, da ich wahrscheinlich in vier Jahren für meine Tochter “begleitendes Fahren” ermöglichen wollte. “Früher” waren ja 3 Punkte in Flensburg möglich, wie sieht es denn jetzt aus?

    Herzliche Grüße
    S. K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juli 2015 um 10:39

      Hallo Susanne,

      Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg geahndet werden, verfallen nach fünf Jahren. Der Begleiter, der beim Begleiteten Fahren ab 17 eingetragen wird, darf maximal einen Punkt in Flensburg besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Alex s.
    Am 8. Juli 2015 um 13:52

    Hallo, ich habe eine frage. Ich möchte Busfahrer werden. Deswegen darf ich nicht mehr als 1 punkte haben, ich habe leider 2 punkte. Kann ich den punkt abbauen bin in der Probezeit noch bis 2017. Darf man punkte in der Probezeit abbauen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juli 2015 um 9:48

      Hallo Alex,

      unseres Wissens nach gilt auch für Fahranfänger in der Probezeit, was für alle Autofahrer gilt: alle fünf Jahre darf man in einem Punkteabbauseminar einen Punkt abbauen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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