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Fahreignungsseminar zum Punkteabbau: Ablauf, Kosten, Fristen

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Fahreignungsseminar

Was ist das Fahreignungsseminar (FES)?

Fahreignungsseminare können freiwillig besucht werden, um Punkte in Flensburg löschen zu lassen. Sie werden daher umgangssprachlich manchmal auch als „Punkteabbauseminar” bezeichnet. Die Durchführung erfolgt durch offizielle Begutachtungsstellen wie dem TÜV oder der DEKRA oder durch entsprechend lizenzierte Fahrschulen. Das Fahreignungsseminar wurde im Zuge der Punktereform von 2014 eingeführt und ersetzte das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP), welches damals abgeschafft wurde.

Wie viele Punkte kann ich durch den Besuch des Fahreignungsseminars abbauen?

Sie können durch die Teilnahme am FES jeweils einen Punkt aus Ihrem Fahreignungsregister löschen lassen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie maximal fünf Punkte angesammelt haben. Zudem können Sie durch die Teilnahme am FES nur alle fünf Jahre einen Punkt abbauen.

Was kostet ein freiwilliges Fahreignungsseminar?

Die Kosten für ein Fahreignungsseminar können variieren, da jeder Anbieter seine eigenen Preise festlegen darf. Es kann sich daher lohnen, die Angebote der verschiedenen Fahrschulen zu vergleichen. In der Regel müssen Sie beim Fahreignungsseminar mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro rechnen. Beachten Sie, dass es für die Teilnahme keine staatlichen Zuschüsse gibt und Sie die Kosten somit komplett aus eigener Tasche bezahlen müssen.

FES – Mit diesem Seminar verringern Sie Ihren Punktestand!

Indem Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, können Sie einen Punkt in Flensburg abbauen.
Indem Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, können Sie einen Punkt in Flensburg abbauen.

Wenn Sie sich im Straßenverkehr etwas zu Schulden kommen lassen, kann das nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Eintragung im Fahreignungsregister zur Folge haben. Diese Eintragungen sind die allseits bekannten Punkte in Flensburg, die auf Ihrem Konto gesammelt werden. Das kann Konsequenzen haben, so ist es Ihnen z. B. schon ab einem Stand von 2 Punkten nicht mehr erlaubt, als Begleitperson eines 17-jährigen Führerscheininhabers zu fungieren. Und sobald Sie mindestens 8 Punkte auf dem Konto haben, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Zum Glück existiert aber auch eine Möglichkeit, wie Sie Ihren Punktestand aktiv verringern können. Dazu müssen Sie lediglich ein Fahreignungsseminar (FES) besuchen. Nach der erfolgreichen Teilnahme erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung, die Sie dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen müssen. Auf diese Weise können Sie einen Punkt von Ihrem Konto in Flensburg löschen lassen.

Hierbei sind einige wichtige Dinge zu beachten:

  • Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars bei der Behörde vorgelegt werden.
  • Der Punkteabbau durch die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist nur möglich, wenn Sie höchstens 5 Punkte angesammelt haben.
  • Sie können auf diese Weise nur einen Punkt innerhalb von fünf Jahren löschen lassen.
  • Es ist nicht möglich, durch die Teilnahme am Seminar mehr als einen Punkt abzubauen.

Hinweis: Auch wenn Sie mehr als 5 Punkte gesammelt oder das Fahreignungsseminar zuletzt vor weniger als 5 Jahren besucht haben, besteht die Möglichkeit, (erneut) am Seminar teilzunehmen und so Ihr Verkehrsverhalten zu verbessern. Einen Punkt können Sie dann aber nicht abbauen.

FES und ASP: Wo ist der Unterschied?

Das Fahreignungsseminar wurde erst im Mai 2014 im Rahmen der damaligen Punktereform eingeführt. Trotzdem ist die Idee, mittels eines Seminars den Punktestand zu verringern, nicht neu. Denn bis zum 30. April 2014 gab es stattdessen das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP).

Auch dieses konnte freiwillig besucht werden, um Punkte in Flensburg löschen zu lassen:

  • Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten konnten durch die Teilnahme 4 Punkte abgebaut werden.
  • Wer 9 bis 13 Punkte hatte, konnte mit dem ASP immerhin noch 2 Punkte löschen lassen.

Hatte ein Führerscheininhaber 14 bis 17 Punkte angesammelt, wurde er sogar verpflichtet, am ASP teilzunehmen. Punkte konnte er dann aber nicht abbauen, stattdessen führte eine Weigerung der Teilnahme zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum heutigen Fahreignungsseminar, welches komplett freiwillig ist. Eine Nichtteilnahme hat hier keine zusätzlichen Konsequenzen.

Wie läuft das Fahreignungsseminar ab?

Der Ablauf und die Inhalte des Fahreignungsseminars werden in § 42 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Gemäß diesem setzt sich das Seminar aus zwei Teilmaßnahmen zusammen: einer verkehrspadägogischen und einer verkehrspsychologischen. Erstere wird von einem Fahrschullehrer durchgeführt, der eigens dafür geschult wurde. Zweitere findet bei einem Verkehrspsychologen statt.

Es gibt keine vorgeschriebene Reihenfolge, in der Sie die beiden Teilmaßnahmen absolvieren müssen. Wenn Sie möchten, können Sie sie auch parallel ableisten.

Fahreignungsseminar: Der verkehrspädagogische Teil

Das Fahreignungsseminar soll Ihnen dabei helfen, Ihr Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.
Das Fahreignungsseminar soll Ihnen dabei helfen, Ihr Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Das Fahreignungsseminar zielt unter anderem darauf ab, Sie zu einem regelkonformen Fahrverhalten zu erziehen. Deswegen werden Ihnen in der verkehrspadägogischen Teilmaßnahme Kenntnisse zum Risikoverhalten vermittelt, sodass Sie Gefahren im Straßenverkehr besser einschätzen können. Außerdem sollen Sie dazu angeregt werden, Ihr eigenes Fahrverhalten zu reflektieren.

Die Teilmaßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten, deren Inhalte in Anlage 16 FeV festgelegt sind.

Modul 1 setzt sich demnach aus folgenden Bausteinen zusammen:

  1. Seminarüberblick
  2. Individuelle Fahrkarriere und Sicherheitsverantwortung
  3. Individuelle Mobilitätsbedeutung
  4. Hausaufgabe „Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung”
  5. Erläuterung des Fahreignungs-Bewertungssystems
  6. Verkehrsregeln und Rechtsfolgen bei Regelverstößen
  7. Übung zur Klärung der individuellen Mobilitätssituation
  8. Hausaufgabe „Übung zur Selbstbeobachtung”

Während dieses Moduls kommen verschiedene Lehr- bzw. Lernmethoden zur Anwendung. Diese reichen von Vorträgen des Fahrschullehrers über Diskussionen und Bearbeitungen von Arbeitsblättern bis hin zu computergestütztem Lernen. Der Fahrschullehrer hat dabei die Möglichkeit, die konkreten Inhalte den Teilnehmern und deren Fahrerkarrieren anzupassen. Nehmen Sie zum Beispiel deshalb am Fahreignungsseminar teil, weil Sie in der Vergangenheit immer wieder gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben, kann der Lehrer dieses Thema verstärkt behandeln.

In der zweiten Sitzung wird das Modul 2 abgehandelt. Dieses umfasst folgende Bausteine:

  1. Auswertung der Hausaufgaben
  2. Risikoverhalten und Unfallfolgen
  3. Individuelle Sicherheitsverantwortung

Haben Sie beide Module abgeschlossen, unterschreibt der Fahrlehrer Ihre Teilnahmebescheinigung für das Fahreignungsseminar. Diese ist aber nur gültig, wenn darauf auch die Unterschrift des Verkehrspsychologen zu finden ist.

Fahreignungsseminar: Der verkehrspsychologische Teil

In der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme wird ergründet, welche Ursachen Ihr regelwidriges Fahrverhalten haben könnte. Dies kann Ihnen bei der Selbstreflexion helfen. Auch dieser Teil des Fahreignungsseminars findet in zwei Sitzungen statt, wobei beide auf 75 Minuten angelegt sind.

Zum Fahreignungsseminar gehören auch zwei Sitzungen beim Verkehrspsychologen.
Zum Fahreignungsseminar gehören auch zwei Sitzungen beim Verkehrspsychologen.

Gemäß § 42 Abs. 7 FeV umfasst die erste Sitzung folgende Inhalte:

  1. Erarbeitung der auslösenden und aufrechterhaltenden inneren und äußeren Bedingungen der
    Verkehrszuwiderhandlungen als Verhaltensanalyse
  2. Erarbeitung der Funktionalität des Fehlverhaltens in Form einer Mittel-Zweck-Relation
  3. Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit
  4. Ausarbeitung schriftlicher Zielvereinbarungen
  5. Hausaufgaben „Selbstbeobachtung des Verhaltens in kritischen Situationen“ und „Erprobung des neuen Zielverhaltens”

Die zweite Sitzung darf frühestens drei Wochen später stattfinden. Hier wird die Wirksamkeit der in Sitzung 1 ausgearbeiteten Lösungsstrategien überprüft. Dabei sprechen Sie mit dem Verkehrspsychologen über Ihre Erfahrungen in den vergangenen Wochen und über die Einhaltung der vereinbarten Ziele. Davon ausgehend erarbeiten Sie gemeinsam mit dem Psychologen weiterführende Verhaltensstrategien, die Ihnen langfristig dabei helfen sollen, Ihr Fahrverhalten zu verbessern.

Haben Sie auch diese Teilmaßnahme absolviert, erhalten Sie die Unterschrift des Psychologen auf Ihrer Teilnahmebescheinigung. Damit ist das Fahreignungsseminar für Sie beendet. Jetzt müssen Sie die Bescheinigung nur noch bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorlegen – beachten Sie, dass Sie dafür nur zwei Wochen Zeit haben! – und schon haben Sie einen Punkt weniger auf dem Konto.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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