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Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Punktelöschung und Abbaumöglichkeiten seit dem 01. Mai 2014

Punkteabbau: So können Sie in Deutschland Punkte abbauen
Zum Punkteabbau gibt es verschiedene Möglichkeiten

Seit dem 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem. Die Eintragungsgrenze von Ordnungswidrigkeiten liegt seitdem bei 60 Euro. Für Straftaten werden außerdem nur noch maximal drei Punkte im Fahreignungsregister vermerkt. Laut dem aktuellen Punktesystem wird die Fahrerlaubnis ab acht Punkten entzogen.

Auch nach der Punktereform können Punkte im Fahreignungsregister weiterhin durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars – auch Punkteabbauseminar genannt – reduziert werden. Hierbei sollten Autofahrer mit Punkten allerdings beachten, dass sie nur bis zu einem Stand von fünf Punkten jeweils einen Punkt abbauen können. Beherbergt Flensburg auf Ihrem Konto also sechs oder mehr Punkte, müssen Sie Geduld beweisen.

Die früheren Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen werden nur noch bei Fahranfängern in der Probezeit angewandt.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Wann verjähren die Punkte? Das Video erklärt’s!

Video zur Punkte-Verjährung
Wann verjähren Punkte in Flensburg?

FAQ: Punkteabbau

Welche Möglichkeiten gibt es beim Punkteabbau?

Sie können entweder auf den Punkteverfall warten oder unter gewissen Voraussetzungen durch den Besuch eines Fahreignungsseminars Punkte abbauen.

Wann kann ich durch ein Fahreignungsseminar Punkte abbauen?

Dies funktioniert nur, wenn Sie maximal 5 Punkte im Verkehr haben und in den letzten 5 Jahren kein solches Punkteabbauseminar besucht haben.

Wie viele Punkte kann ich durch ein Fahreignungsseminar abbauen?

Durch das Absolvieren eines solchen Seminars wird kein Punkt im Speziellen gelöscht. Vielmehr reduziert sich der Punktestand schlichtweg um 1 Verkehrspunkt.

Punkte im Fahreignungsregister gesammelt – Ist ein Punkteabbau noch möglich?

Laut dem Punktesystem werden Verstöße im Straßenverkehr mit maximal 3 Punkten geahndet. Dabei werden nur solche Verstöße mit Punkten bestraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Die Verstöße werden in drei Kategorien unterteilt, damit Übersichtlichkeit bei der Punktevergabe herrscht.

  • Ein Punkt wird bei schweren Verstößen, also Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, vergeben.
  • Zwei Punkte werden bei groben Ordnungswidrigkeiten ins Fahreignungsregister eingetragen. Damit sind Ordnungswidrigkeiten gemeint, die außerdem ein Fahrverbot nach sich ziehen.
  • Drei Punkte drohen einem Autofahrer, der eine Straftat im Verkehr begeht. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Beispielhaft sind in dieser Liste Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, grobe Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten, die zu drei Punkten führen, aufgezählt.

Ordnungswidrigkeiten

  • Verstöße gegen das Einhalten des Sicherheitsabstands mit 80 km/h bis 100 km/h
  • Kein Abblendlicht nutzen trotz Sichtbehinderung durch widrige Wetterverhältnisse am Tag
  • Geschwindigkeitsverstöße mit dem PKW um 21 km/h bis zu 30 km/h innerorts

Grobe Ordnungswidrigkeiten

Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
  • Das Überfahren einer Ampel bei einer Rotphase, die schon über 1 Sekunde anhält
  • Das Überholen bei einer unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit daraus resultierender Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ohne Gefährdung des Straßenverkehrs

Straftaten

  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Gut zu wissen: Der Punkteabbau ist nicht immer möglich. Haben Sie zu viele Punkte in Flensburg angesammelt, steht Ihnen nur der geduldige Weg zu Verfügung: Sie müssen warten, bis die Punkte verjähren.

So können Sie Ihre Punkte in Flensburg abbauen!

Punkte können durch den Besuch eines Fahreignungsseminars abgebaut werden. Allerdings kann sich der Punktestand nicht in allen Fällen reduzieren, denn ab sechs Punkten ist es nicht mehr möglich, Punkte durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen:

PunktekontoMöglichkeit zum Punkteabbau?
1 Punktja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
2 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
3 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
4 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
5 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
6 Punktenein
7 Punktenein

Führerscheinbesitzer sollten also rechtzeitig freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Auf diese Weise kann das Punktekonto allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren um jeweils einen Punkt gesenkt werden.

Welcher Punkt wird eigentlich abgebaut? Absolvieren Sie ein Fahreignungsseminar erfolgreich, reduziert sich Ihr Gesamtpunktestand um einen Punkt. Dabei handelt es sich aber nicht um einen spezifischen Punkt. Durch den Punkteabbau wird also keine Eintragung aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

Einzelheiten rund ums Fahreignungsseminar zum Punkteabbau: Kosten, Dauer, Ablauf

Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.
Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.

Das Fahreignungsseminar ist für Verkehrsteilnehmer also der Weg zum Punktabbau. Dieser Kurs setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen und kostet ungefähr 400 Euro.

  • Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Terminen, die mindestens eine Woche auseinander liegen, damit das eigene Verhalten im Verkehr beobachtet werden kann. Ein Modul dauert jeweils 90 Minuten und wird entweder einzeln oder innerhalb einer Gruppe durchgeführt.
  • Der verkehrspsychologische Teil wird einzeln durchgeführt und besteht aus zwei Terminen von jeweils 75 Minuten. Zwischen den beiden Terminen liegen mindestens 3 Wochen, damit eine Hausaufgabe erledigt werden kann. Sie besteht daraus, das eigene Fahrverhalten zu evaluieren und bei der Sitzung besprochene Strategien anzuwenden.

Anbieter von Fahreignungsseminaren (u. a.):

Hintergrundinformationen: Diese Konsequenzen ziehen Punkte nach sich

Unterschiedliche Punktestände im Fahreignungsregister ziehen logischerweise unterschiedliche Konsequenzen wie Ermahnungen und Verwarnungen nach sich. In der Tabelle befinden sich die spezifischen Folgen.

PunktekontoMaßnahmen
Bis zu 3 PunkteEs drohen keine verheerenden Konsequenzen. Der Führerscheinbesitzer wird lediglich vorgemerkt.
4 bis 5 PunkteDer Führerscheinbesitzer bekommt eine kostenpflichtige Ermahnung zugeschickt. Anbei befindet sich ein Hinweis auf den möglichen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
6 bis 7 PunkteBei diesem Punktestand wird eine kostenpflichtige Verwarnung verschickt. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist weiterhin freiwillig. Nun kann allerdings kein Punkt mehr abgebaut werden.
8 PunkteDer Führerschein wird entzogen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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199 Kommentare

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  1. Memo
    Am 31. August 2016 um 19:58

    Ich habe aktuell 5 Punkte und soll zwei dazubekommen. Meine Frage nun: kann ich noch ein Punkt abbauen bevor das Verfahren beendet ist. Also, zählt die Rechtskraft des Punktes oder der Zeitpunkt der Tat? Über eine schnelle Info würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 10:40

      Hallo Memo,

      Für die Gewährung des Punktabzuges ist der erreichte Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Entscheidend ist mithin die Rechtskraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Yasin
    Am 16. August 2016 um 8:25

    Hallo Gute morgen
    Ich hab eine Frage.ich bin noch Probezeit ich hab in Autobahn 128km als 100 erlaubt gefahrer
    Welche Strafe muss man Rechnern

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:11

      Hallo Yasin,

      Sie müssen mit einem Punkt in Flensburg, einem Bußgeld von 80 Euro, einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Udo
    Am 30. Juni 2016 um 12:36

    Hallo, ich habe leider 2 Punkte in Flensburg stehen die schon länger als 1 Jahr alt sind. Besteht trotzdem eine Möglichkeit am Begleitendem fahren teilzunehmen? Wenn ja, welch Möglichkeit besteht?
    Anmerkung: Es sind die ersten Punkte nach über 30 Jahren.

    Viel Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 9:02

      Hallo Udo,
      Sie haben in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie können abwarten, bis Ihre Punkte verjährt sind oder Sie absolvieren ein Seminar zum Punkteabbau. In einem solchen Seminar kann normalerweise alle fünf Jahre ein Punkt abgebaut werden. Somit hätten Sie noch einen Punkt auf Ihrem Konto und würden sich als Begleitperson eignen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Reinhard M.
    Am 25. Juni 2016 um 13:52

    Wenn auf dem Punktekonto mehrere Eintragungen mit verschiedenen Tilgungsfristen sind:
    Wie wird dann der Punkteabbau eingerechnet?

    Bevor ich ein Fahreignungsseminar mache, möchte ich sichergehen, dass nicht ausgerechnet der Punkt abgebaut wird, der sowieso kurz vor der Tilgung steht.

    Am liebsten einerr, der noch vier Jahre steht :-)

    Viele Grüße und Danke im voraus für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juni 2016 um 9:03

      Hallo Reinhard M.,

      in der Regel wird bei einem Punkteabau kein konkreter Punkt gelöscht. Es wird ein vorhandener Punkt gelöscht und die Tilgungsfristen für alle noch vorhandenen laufen weiter. Hier empfehlen wie Ihnen sich beim KBA direkt zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Reinhard M.
    Am 25. Juni 2016 um 13:46

    Die Antwort von bussgeldkatalog.org ist nicht richtig.
    Alte Punkte verfallen nach der alten Verjährungsfrist. Neue Punkte führen auch zu keiner Sperre der Verjährung mehr.

    Soweit ich Ihren Angaben entnehmen kann, müssten Ihre Punkte am 20.05.2015 ablaufen.
    (Falls keine schweren Vergehen vorhanden sind)

    Ich empfehle, direkt auf der KBA Webseite nachzusehen. Die Informationen dort sind vollständiger und dort kann auch immer ein detaillierter Punktestand angefordert werden.

  6. barbara
    Am 25. Mai 2016 um 9:14

    hallo

    ich habe einmal 2 Punkte und zweimal einen Punkt, meine Frage ist

    a) welches Datum zählt für die Verjährung, Tatdatum oder Entscheidung/Rechtskraft Datum und

    b)Weicher Punkt wird abgebaut wenn ich ein Fahreignungsseminar mitmache. Der der zuerst verjährt oder einer der zuletzt verjährt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2016 um 8:19

      Hallo Barbara,

      die Verjährungsfrist beginnt mit der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides zu laufen. Bei einem Punkteabbauseminar wird in der Gesamtzahl der Punkte (bei Ihnen 3) ein Punkt gelöscht. Allerdings wird damit kein konkreter Punkt gelöscht und die Tilgungsfristen laufen normal weiter. Nach einem Seminar hätten Sie somit nur noch 2 Punkte auf dem Konto – sobald die Verjährung eines Punktes eintritt, nur noch 1.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. M.Manzl
    Am 16. Mai 2016 um 12:15

    Guten Tag,
    Kann man die Punkte auch – ganz legal – abbezahlen?
    Wieviel ist ein Punkt wert? Habe zwei- habe gegen den zweiten Einspruch erhoben- wurde genötigt zu unterschreiben den tatbestand des Telefonierens begangen zu haben- nun habe ich Einspruch eingelegt und muss vor Gericht- meine Rechtschutzversicherung möchte nun wissen um welchen betrag es sich genau handelt- wo erfahre ich das?
    LG
    M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2016 um 10:18

      Hallo M. Manzl,

      eine Abbezahlung von Punkten ist nicht möglich.
      Die Rechtsschutzversicherung erfragt hier sicherlich die Höhe des Bußgeldes, welches mit dem Bescheid erhoben wurde. Der Betrag des Bußgeldes wird in der Regel im Bescheid aufgeführt. Bei Unsicherheiten können Sie dies auch bei der zuständigen Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Isabel
    Am 11. Mai 2016 um 10:23

    Hallo, ich habe bereits 2 punkte wegen zu schnellen fahren innerorts. Jetzt wurde ich ein drittes mal außerorts geblitzt. Da ich auch da deutlich zu schnell war werde ich dafür einen Punkt kassieren. Ich habe jetzt Angst ein Fahrverbot zu erhalten. Lohnt sich ein Abbauseminar?
    Ich hoffe sehr ich kann ein Fahrverbot verhindern.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 8:55

      Hallo Isabel,

      ab der gelben Stufe (4-5 Punkte) ist ein Abbau empfehlenswert. Ab 6 Punkten ist dies nicht mehr möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Isabel
        Am 17. Mai 2016 um 21:51

        Kann es sein das ich mit 3 punkten den führerschein bereits für min.1 Monat abgeben muss? Wie könnte ich das fahrverbot verhindern ?

        • Sergej R.
          Am 29. November 2016 um 22:56

          Hallo,
          ich habe nach dem alten Punktesytem 11 Punkte gehabt. Ab dem Jahr 2011 bekam ich bis jetzt keine Punkt. Meine Frage ist: wieviel Punkte habe ich jetzt?

          • bussgeldkatalog.org
            Am 1. Dezember 2016 um 11:15

            Hallo Sergej;

            das lässt sich so pauschal nicht sagen, da wir nicht wissen, für welche Delikte Sie diese Punkte erhalten haben. Der einfachste Weg, eine Information über Ihren Punktestand zu erhalten ist eine Punkteabfrage.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. Mai 2016 um 8:51

          Hallo Isabel,

          je nach Vergehen ist dies durchaus möglich und wird durchgesetzt, wenn dies von den Behörden mitgeteilt wird.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Bernadette
    Am 19. April 2016 um 15:50

    Hallo,
    ich habe 2 Punkte und möchte gerne meinen 17-jährigen Sohn beim “Begleiteten Fahren” begleiten.
    Gibt es noch irgendeine Möglichkeit dafür?
    Danke, Bernadette B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 9:40

      Hallo Bernadette,

      Sie dürfen, um als Begeleitperson in Frage zu kommen, nicht mehr als einen Punkt in Flensburg vorweisen. Durch die Teilnahme an einem Punkteabbauseminar können Sie einen Ihrer Punkte abbauen und so die Voraussetzungen erfüllen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. viktor
    Am 6. April 2016 um 15:38

    Hallo im jahr 2010 bin ich gefahren ohne führerschein november dezember 2010war es rechtskräftig .das müssten ja 3-6 punkte sein.
    august 2014 habe ich unerlautes entfernen vom unfallort gegangen amtsgericht hat eine sperrfrist von 6 monaten erteilt dafür müsste es auch 3 punkte geben. Wollte antrag stellen mir wurde gesagt muss mpu machen wegen zu viel punkten.
    meine frage ist wie viel punkt habe ich jetzt tatsächlich ? Weil man ab 8 punkte ja eine mpu machen muss .Nach meinen berechnungen hätte ich jetzt 4-6 punkte ist das ein grund für mpu ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 10:34

      Hallo Viktor,

      wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen zu vielen Punkten bereits entzogen worden ist, brauchen Sie nicht mehr umrechnen. Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Wenn diese eine MPU anordnet müssen Sie diese machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Sven
    Am 9. März 2016 um 17:06

    Hallo,
    ich habe derzeit 5 Punkte und werde noch 1 Punkt dazu bekommen,jetzt ist meine Frage werde ich zu einem Semiar verpflichtet seitens der Bussgeldstelle oder ist diese dann nur freiwillig zu leisten wenn man möchte.
    Weil freiwillig leisten werde ich sie nicht,weil dann ja auch kein Punkt mehr abgebaut wird.

    Mir ist nur wichtig kann der Landkreis mich dazu auffordern diese zu machen oder ist das verfallen in 2016?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 11:58

      Hallo Sven,

      das Punkteabbauseminar ist freiwillig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • grainca a.
        Am 8. Oktober 2016 um 22:20

        Hallo ich mochte wissen wieviel punke habe ich

  12. Maik
    Am 3. März 2016 um 13:29

    Hallo

    ich bin Ende letztes Jahr geblitz worden mit einen Punkt.
    Jetzt hat mich es leider schon wieder dawischt mit einen Punkt.+

    Was ist die Folge ????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2016 um 11:19

      Hallo Maik,
      dies bedeutet, dass Sie nun 2 Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg haben. Sie müssen in der Regel mit keinen weiteren Maßnahmen rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. eddi
    Am 8. Februar 2016 um 12:33

    Guten Tag,
    ich habe soeben noch 1 Punkt bekommen weil ich beim telefonieren erwischt wurde. Habe davor 4 Punkte gehabt, nun ist der fünfte unterwegs. Was passiert jetzt? Wird mein Führerschein entzogen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 10:04

      Hallo eddi,

      bei 5 Punkten in Flensburg bekommen Sie eine schriftliche Ermahnung. Nachdem Punkte-Tacho stehen Sie auf der Stufe gelb.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Ben
    Am 8. Februar 2016 um 12:10

    Hallo,

    ich habe 3 punkte nach dem alten System und
    2x 1 Punkt nach neun System.
    Ich nehme an einem Fahreignungsseminar teil.

    Meine Frage, welcher Punkt wird abgebaut?
    Einer von den drei alten oder
    einer von den Beiden neuen. Die neuen sind ja jeweils 2 mal 1 Punkt.

    Wenn ein neuer Punkt verfällt, ist es dann der ältere Punkt oder der als letztes eingetragen wurde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 12:55

      Hallo Ben,
      wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, sich direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu wenden, da dort die Punkte verwaltet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Norman
    Am 6. Februar 2016 um 17:57

    Ich sollte vor 10 Jahren eine muss machen, hab ich bis heute nicht getan. Heute kam Post aus Flensburg hab mir mein Fahreignungsregister angefordert. Da steht ich habe 0 punkte, meine Frage, brauch ich jetzt keine mpu mehr machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 11:45

      Hallo Norman,

      wenn eine MPU angeordnet wurde, ist diese trotzdem ordnungsgemäß durchzuführen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Vitali
    Am 23. Januar 2016 um 22:41

    Hallo,

    eine Frage, was passiert mit alten Punkten, wenn der Führerschein entzogen wurde und dann durch eine MPU wieder erlangt wurde?

    MfG
    Vitali

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 10:31

      Hallo Vitali,
      nach einer erfolgreich absolvierten MPU wird die Fahrerlaubnis neu erteilt. Dies bedeutet, dass die alten Punkte in der Regel gelöscht werden und Sie mit einem leeren Punktekonto starten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Farschidnia
    Am 18. Januar 2016 um 15:08

    Hallo,

    wie darf ich das verstehen?

    Ab 6 Punkten ist kein Punkteabbau mehr möglich.
    Bleibt also der Punktestand genauso für die Ewigkeit, bis der Fahrer irgendwann vielleicht noch weitere Punkte bekommt und somit seinen Führerschein verliert?
    Oder wie kommt man sonst von seinen 6/7 Punkte runter?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 11:06

      Hallo Farschidnia,

      ab 6 Punkten ist es nur nicht mehr möglich, diese durch ein Fahreignungsseminar abzubauen. Allerdings verfallen diese trotzdem nach der vorgegebenen Zeit. Sie bleiben nicht ewig bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Max R.
    Am 9. Januar 2016 um 17:41

    Hallo sehr geehrter Bußgeldteam,

    ich habe eine Frage zur Überliegefrist! Ich hatte nach altem Punktestand sieben Punkte, die sich zum 01.05.2014 auf drei Punkte reduzierten. Das Verfallsdatum der nun reduzierten Punkte wurde auf den 19.09.2015 festgesetzt. Dies wurde auch dementsprechend vorgenommen. Nun habe ich seit dieser Zeit 2014/15 drei neue Punkte eingefahren. Da Sie in einem anderen Beitrag schon erläuterten, dass Altpunkte entsprechend des alten Gesetzes nach 2 Jahren verfallen wundere ich mich, warum diese erneut in die Überlagefrist aufgenommen werden, wobei die drei Altpunkte doch bereits verfallen sind! Bedeutet dies, dass bei einem evtl. sammeln zweier neuer Punkte der Führerschein trotz der bereits getilgten Punkte eingezogen wird?

    Vielen Dank Ihnen schon einmal im voraus

    MfG
    Max R

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2016 um 12:08

      Hallo Max,

      die Punkt ein der Überliegefrist zählen nicht in den Punktestand sondern helfen den Beamten, bestimmte Fristen im Nachhinein nachzuvollziehen. Sollten Sie zwei weitere Punkte sammeln, stünden Sie also bei einem Punktestand von 5 Punkten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Gürkan
    Am 6. Januar 2016 um 1:01

    Hallo,
    ich habe nach dem alten Punktesytem 7 Punkte gehabt, nach dem neuen System wurde das in 3 Punkte umgewandelt. In 2015 kam noch 1 Punkt hinzu. Aktuell habe ich jetzt 4 Punkte. Meine Frage, wann verfallen diese Punkte wie lang ist die Frist?

  20. Victor M.
    Am 23. Dezember 2015 um 15:21

    Guten Tag!
    Ich würde meinen Sohn (17 Jahre) gern als Beifahrer begleiten, wenn er in den nächsten Wochen seinen Führerschein gemacht haben wird.
    Das KBA sagt in einer aktuellen Auskunft, dass insgesamt drei Punkte eingetragen sind:
    1 Punkt ist nur noch “unter Beobachtung” (Tilgung war im August 2015), die anderen beiden Punkte werden erst 2017 getilgt.
    Was kann ich machen, um die Erlaubnis zu erhalten, meinen Sohn in der ersten Phase seines “Führerscheinlebens” begleiten zu können?
    danke und Gruß
    Victor M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Dezember 2015 um 10:21

      Hallo Victor,

      Begleitpersonen dürfen lediglich einen Punkt in Flensburg haben. Sie könnten einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abbauen – sofern Sie diese Möglichkeit nicht innerhalb der letzten fünf Jahre genutzt haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Bruno
    Am 13. Dezember 2015 um 13:49

    Hallo,

    ich habe eine sehr spezielle Frage. Ich habe aktuell 4 Punkte. Ein Punkt stammt noch aus dem alten Register und hat eine Tilgungsfrist bis 04.09.2018, da sich diese durch eine zuvorige Neuerteilung der Fahrerlaubnis am 04.09.2008 auf 10 Jahre verlängert hat. Desweiteren kommt ein Punkt wg. Abstand, eingetragen am 27.02.2015, mit einer Tilgungsfrist, soweit mir bekannt von 2,5 Jahren hinzu. Somit müsste die Tilgungsfrist bis 27.08.2017 gehen. Desweiteren kommen 2 Punkte, die am 09.09.2015 wg. Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts eingetragen wurden hinzu. Das Fahrverbot wurde durch Verdoppelung der Geldstrafe abgewendet. Diese müssten ja dann soweit ich weis 5 Jahre bestehen, da dieses ein schweres Vergehen ist. Somit läuft die Tilgungsfrist bis 09.09.2020 zzgl. jeweils ein Jahr Überlagefrist. Leider bin ich vor 2 Wochen wieder geblitzt wurden. Wieder mal mit 22 Km/h außerorts drüber. Dieser Punkt müsste ja dann je nach dem wann die Tilgungsfrist beginnt 2,5 Jahre später verjähren. Also irgendwann 06/07 2018. Somit habe ich bald einen Gesamtpunktestand von 5 Punkten und somit gerade noch die Möglichkeit, an einem mit einem Abbauseminar teilzunehmen um einen Punkt enfallen zu lassen. Habe in den letzten 5 Jahen auch keines besucht. Jetzt meine ganz spezielle Frage…. Welcher Punkt wird gestrichen???Für mich wäre der beste Fall einer der beiden mit einer Tilgungsfrist die bis 09.09.2020 laufen. Oder wird der älteste gestrichen. Das ist ja wichtig für etwahige weitere Vergehen in Zukunft. Die 2. Frage ist ob ich durch das jetzige Vergehen mit dem einen Punkt, jedoch ohne Fahrverbot durch die vorherige Tat doch noch mit einem Fahrverbot rechnen muss? Bin mal gespannt ob ihr mir das beantworten könnt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bruno

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:04

      Hallo Bruno,
      das ist wirklich eine sehr spezielle Frage. Wir können Ihnen diese leider nicht beantworten. Wir würden Ihnen empfehlen, sich bei einem Punkte-Abbau-Seminar beraten zu lassen oder beim KBA eine Anfrage zu stellen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Carsten S.
    Am 7. Dezember 2015 um 18:18

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Wie genau sieht der Abbau der Punkte aus?

    Meine Freundin hat 6 Punkte seit Juni diesen Jahres, da sie innerhalb von 2 Monaten zwei mal wegen zu wenig Sicherheitsabstand gebüsst wurde (je 3 Punkte und zudem noch 1 Monat Fahrverbot).
    Dass eine Reduktion der Punkte nun nicht mehr per Schulung erfolgen kann ist klar.
    Aber: Wie ist kommt nun ein Abbau der Punkte zustande?
    Anders formuliert: Wann bauen sich wie Punkte ab, wenn ich 6 Punkte oder mehr habe?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse

    Carsten S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 9:13

      Hallo Carsten,

      in diesem Fall muss Ihre Freundin abwarten, bis die Verjährung der Punkte eintritt. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen dazu: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Murat s.
    Am 19. November 2015 um 4:32

    Hallo
    Ich habe Auskunft bekommen von FAER da steht unverbindlich 2 punkte. 8 entscheidungen steht überliegerfrist (4 punkte ) ich bekomme noch 2 punkte
    Meine Frage ist wird isngesamt 8 punkte oder 4 punkte

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 10:50

      Hallo Murat,

      Punkte, die in der Überliegefrist liegen, sind nicht mehr aktiv, sondern dienen den Behörden dazu, Zeitverläufe nachzuvollziehen. Sie haben also zur Zeit 2 Punkte – sobald die neuen Punkte rechtskräftig werden, haben Sie 4 Punkte und bekommen eine Ermahnung vom KBA.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Stefan
    Am 23. Oktober 2015 um 17:05

    Ich wurde im Jahr 2011 geblitzt und bekam 3 Punkte dafür. Ein Punkte wurde mit in der neuen Regelung übernommen. Meine Frage ist jetzt:
    Dauert dies jetzt 2,5 Jahre bis dieser Punkt abgebaut wird?
    Und ist das so das Punkte nach 2,5 Jahren abgebaut werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 10:31

      Hallo Stefan,

      diese drei Punkte verfallen nach dem alten Punktesystem: Sie verfallen nach zwei Jahren, sofern in dieser Zeit keine neuen Punkte dazu kamen. Da die Punkte in 2014 noch bestanden, dürfte dies bei Ihnen der Fall gewesen sein. Die Verfallsfrist dieser Punkte beginnt also ab jenem Zeitpunkt, an dem Sie den letzten Punkt vor der Punktereform im Mai 2014 bekommen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Florian B.
    Am 21. Oktober 2015 um 8:33

    Wieviel kostet die schriftliche Ermahnung sobald man 4 Punkte erreicht ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 11:20

      Hallo Florian,

      Sie müssen etwa mit 25 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. saberi
    Am 21. September 2015 um 0:10

    Neue Pkw Führerschein und erste punkte in Flensburg, was passiert?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2015 um 8:31

      Hallo Saberi,

      grundsätzlich können Sie durch den Besuch eines Fahreingnugsseminares einen Punkt abbauen. Zudem verjähren die Punkte automatisch nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Sollte Sie noch in der Probezeit sein, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Recep
    Am 14. September 2015 um 9:40

    Hi.
    Was passiert nach 8 Punkte? Führerschein für immer weg oder nur paar Monate?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 10:19

      Hallo,

      8 Punkte in Flensburg führen zum Entzug de Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Frühestens drei Monate vor Ablauf der Frist kann die Fahrerlaubnis wieder beantragt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Volker
    Am 13. September 2015 um 14:10

    Hallo,
    ich habe nach altem System 3 Punkte (Rechtskraft 6.4.2013) und 1 Punkt (Rechtskraft 25.2.2014). Diese 4 wurden zum 1.5.2014 in 2 Punkte umgetauscht. Wann verfallen diese Punkte frühestens / spätestens? Gelten die 2,5 Jahre jetzt ab dem 1.5.2014 für 2 Punkte? Wenn die alten Tilgungfristen gelten frage ich mich ab wann wieviel Punkte verfallen werden.
    Besten Dank und viele Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 10:30

      Hallo Volker,

      Ihre punkte setzten sich aus einem Punkt nach dem alten (Zusammenstellung der 3 alten Punkte) und einem Punkt nach dem neuen System zusammen. Die 2,5 Jahre gelten lediglich für den Punkt, welcher nach dem neuen System vergeben wurden. Der “alte” Punkt verfällt nach den alten Tilgungsfristen, bei Ordnungswidrigkeiten jedoch spätestens nach fünf Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Sakir
    Am 9. September 2015 um 21:42

    Ich habe 4 Punkte in Flensburg, kann ich immer noch einen Personenbeförderungsschein machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 11:32

      Hallo Sakir,
      bei der Beantragung des Personenbeförderungsscheins wird von der Antragsstelle Auskunft in Flensburg beantragt. Zu Problemen könnte es kommen, wenn Ihre Einträge in kurzem Abstand und wegen des selben Vergehens erfolgten. Dann könnte der Schein nur für eine begrenzte Zeit ausgestellt werden.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Dennis
    Am 7. September 2015 um 8:08

    Hallo,

    so wie es aussieht, bekomme ich meinen 5 Punkt.

    Kann ich die Punkte über jede gewöhnliche Fahrschule abbauen oder an wen muss ich mich bzgl. der Seminare wenden?

    Vielen Dank vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 8:40

      Hallo Dennis,

      Sie können sich vorab auf den Websites der Fahrschulen erkundigen, ob dort diese Seminare angeboten werden. Sollte keine Website vorhanden sein, können Sie dort auch einfach anrufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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