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Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Punktelöschung und Abbaumöglichkeiten seit dem 01. Mai 2014

Punkteabbau: So können Sie in Deutschland Punkte abbauen
Zum Punkteabbau gibt es verschiedene Möglichkeiten

Seit dem 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem. Die Eintragungsgrenze von Ordnungswidrigkeiten liegt seitdem bei 60 Euro. Für Straftaten werden außerdem nur noch maximal drei Punkte im Fahreignungsregister vermerkt. Laut dem aktuellen Punktesystem wird die Fahrerlaubnis ab acht Punkten entzogen.

Auch nach der Punktereform können Punkte im Fahreignungsregister weiterhin durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars – auch Punkteabbauseminar genannt – reduziert werden. Hierbei sollten Autofahrer mit Punkten allerdings beachten, dass sie nur bis zu einem Stand von fünf Punkten jeweils einen Punkt abbauen können. Beherbergt Flensburg auf Ihrem Konto also sechs oder mehr Punkte, müssen Sie Geduld beweisen.

Die früheren Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen werden nur noch bei Fahranfängern in der Probezeit angewandt.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Wann verjähren die Punkte? Das Video erklärt’s!

Video zur Punkte-Verjährung
Wann verjähren Punkte in Flensburg?

FAQ: Punkteabbau

Welche Möglichkeiten gibt es beim Punkteabbau?

Sie können entweder auf den Punkteverfall warten oder unter gewissen Voraussetzungen durch den Besuch eines Fahreignungsseminars Punkte abbauen.

Wann kann ich durch ein Fahreignungsseminar Punkte abbauen?

Dies funktioniert nur, wenn Sie maximal 5 Punkte im Verkehr haben und in den letzten 5 Jahren kein solches Punkteabbauseminar besucht haben.

Wie viele Punkte kann ich durch ein Fahreignungsseminar abbauen?

Durch das Absolvieren eines solchen Seminars wird kein Punkt im Speziellen gelöscht. Vielmehr reduziert sich der Punktestand schlichtweg um 1 Verkehrspunkt.

Punkte im Fahreignungsregister gesammelt – Ist ein Punkteabbau noch möglich?

Laut dem Punktesystem werden Verstöße im Straßenverkehr mit maximal 3 Punkten geahndet. Dabei werden nur solche Verstöße mit Punkten bestraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Die Verstöße werden in drei Kategorien unterteilt, damit Übersichtlichkeit bei der Punktevergabe herrscht.

  • Ein Punkt wird bei schweren Verstößen, also Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, vergeben.
  • Zwei Punkte werden bei groben Ordnungswidrigkeiten ins Fahreignungsregister eingetragen. Damit sind Ordnungswidrigkeiten gemeint, die außerdem ein Fahrverbot nach sich ziehen.
  • Drei Punkte drohen einem Autofahrer, der eine Straftat im Verkehr begeht. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Beispielhaft sind in dieser Liste Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, grobe Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten, die zu drei Punkten führen, aufgezählt.

Ordnungswidrigkeiten

  • Verstöße gegen das Einhalten des Sicherheitsabstands mit 80 km/h bis 100 km/h
  • Kein Abblendlicht nutzen trotz Sichtbehinderung durch widrige Wetterverhältnisse am Tag
  • Geschwindigkeitsverstöße mit dem PKW um 21 km/h bis zu 30 km/h innerorts

Grobe Ordnungswidrigkeiten

Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
  • Das Überfahren einer Ampel bei einer Rotphase, die schon über 1 Sekunde anhält
  • Das Überholen bei einer unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit daraus resultierender Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ohne Gefährdung des Straßenverkehrs

Straftaten

  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Gut zu wissen: Der Punkteabbau ist nicht immer möglich. Haben Sie zu viele Punkte in Flensburg angesammelt, steht Ihnen nur der geduldige Weg zu Verfügung: Sie müssen warten, bis die Punkte verjähren.

So können Sie Ihre Punkte in Flensburg abbauen!

Punkte können durch den Besuch eines Fahreignungsseminars abgebaut werden. Allerdings kann sich der Punktestand nicht in allen Fällen reduzieren, denn ab sechs Punkten ist es nicht mehr möglich, Punkte durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen:

PunktekontoMöglichkeit zum Punkteabbau?
1 Punktja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
2 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
3 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
4 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
5 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
6 Punktenein
7 Punktenein

Führerscheinbesitzer sollten also rechtzeitig freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Auf diese Weise kann das Punktekonto allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren um jeweils einen Punkt gesenkt werden.

Welcher Punkt wird eigentlich abgebaut? Absolvieren Sie ein Fahreignungsseminar erfolgreich, reduziert sich Ihr Gesamtpunktestand um einen Punkt. Dabei handelt es sich aber nicht um einen spezifischen Punkt. Durch den Punkteabbau wird also keine Eintragung aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

Einzelheiten rund ums Fahreignungsseminar zum Punkteabbau: Kosten, Dauer, Ablauf

Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.
Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.

Das Fahreignungsseminar ist für Verkehrsteilnehmer also der Weg zum Punktabbau. Dieser Kurs setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen und kostet ungefähr 400 Euro.

  • Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Terminen, die mindestens eine Woche auseinander liegen, damit das eigene Verhalten im Verkehr beobachtet werden kann. Ein Modul dauert jeweils 90 Minuten und wird entweder einzeln oder innerhalb einer Gruppe durchgeführt.
  • Der verkehrspsychologische Teil wird einzeln durchgeführt und besteht aus zwei Terminen von jeweils 75 Minuten. Zwischen den beiden Terminen liegen mindestens 3 Wochen, damit eine Hausaufgabe erledigt werden kann. Sie besteht daraus, das eigene Fahrverhalten zu evaluieren und bei der Sitzung besprochene Strategien anzuwenden.

Anbieter von Fahreignungsseminaren (u. a.):

Hintergrundinformationen: Diese Konsequenzen ziehen Punkte nach sich

Unterschiedliche Punktestände im Fahreignungsregister ziehen logischerweise unterschiedliche Konsequenzen wie Ermahnungen und Verwarnungen nach sich. In der Tabelle befinden sich die spezifischen Folgen.

PunktekontoMaßnahmen
Bis zu 3 PunkteEs drohen keine verheerenden Konsequenzen. Der Führerscheinbesitzer wird lediglich vorgemerkt.
4 bis 5 PunkteDer Führerscheinbesitzer bekommt eine kostenpflichtige Ermahnung zugeschickt. Anbei befindet sich ein Hinweis auf den möglichen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
6 bis 7 PunkteBei diesem Punktestand wird eine kostenpflichtige Verwarnung verschickt. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist weiterhin freiwillig. Nun kann allerdings kein Punkt mehr abgebaut werden.
8 PunkteDer Führerschein wird entzogen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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199 Kommentare

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  1. Sina
    Am 26. Februar 2019 um 23:19

    Hallo habe mal eine frage wurde geblitzt mit 51 kmh zu schnell habe schon den bescheid bekommen 300€ Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Ich habe aber noch Probezeit in dem Brief steht aber nichts drin? Kann es sein das noch etwas kommt oder bleibt es dabei?
    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2019 um 17:23

      Hallo Sina,

      das ist ein A-Verstoß. Darauf folgt die Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Devin T.
    Am 13. Februar 2019 um 23:00

    Ich bin in der Probezeit kann ich Punkte abbauen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Devin

  3. Coban
    Am 14. Dezember 2018 um 16:59

    Hallo,
    mich würde mal interessieren ob man nicht das Punktesystem demnächst anders gestalten will, ich sehe es eindeutig zu streng, vielfahrer haben doch keine Chance gegenüber welche die 2 mal in der Woche Morgens ihre Brötchen kaufen gehen und das wars… ich fahre BRD weit und da ist es fast unmöglich ohne Punkte!
    Der Tötüngsdelikt bringt teilweise 6 Jahre mit sich und wenn ich ein Punkt abbauen möchte muss ich 5Jahre warten…das ist Logisch?
    Manche Menschen zahlen ihr lebenlang Steuern in dem sie nur Arbeiten und sind auf den führerschein angewiesen und fahren nunmal viel und Ernähren ihre Familien, wo ist der Sinn von Gerechtigkeit…ich sage ja immer wir leben in einer Demokratie aber nur auf dem quadratmeter wo wir gerade stehen.

    Dann mal weiterhin gutes Punkte sammeln…

  4. Nitram
    Am 15. Oktober 2018 um 12:44

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Frage ist es legal mit einem EU Führerschein und Deutschland zufahren wen in Deutschland eine MPU angeordnet wurde?

    Der EU Führerschein wurde nach Ablauf der Sperrfrist und mit 6 monatigen Wohnsitz mit Prüfung neu gemacht.

  5. Frauke
    Am 2. Oktober 2018 um 19:28

    Hallo,
    habe vor fast genau 2 Jahren einen Punkt bekommen………bin nun geblitzt worden. Werde wohl einen Punkt bekommen. Der alte Punkt wäre jetzt bald verfallen.
    Bleibt dieser jetzt länger bestehen ? Oder verfällt der Alte trotzdem nach 2,5 Jahren ?
    Herzliche Grüsse

  6. Levone
    Am 11. September 2018 um 21:56

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Ich wurde zweimal mit Cannabis im Straßenverkehr erwischt worden. Das eine verjährt jetzt am 21.01.2019 und das andere zum 13.08.2020. wird das dann auch komplett aus der Akte gestrichen. Also wenn ich angehalten werde muss ich mich dann jedesmal die Blöße geben und in der Öffentlichkeit Urin abgeben oder ist es dann auch komplett aus der Akte? Da es ja dann verjährt ist muss es ja auch aus der Akte sein oder irre ich mich? Bin Gelegenheit Komsument.

  7. Onur
    Am 6. September 2018 um 3:24

    Hallo habe eine Frage und zwar habe ich 2 Punkte in Flensburg wollte fragen wann die Punkte gelöscht werden die Punkte habe ich vor 2 Jahren in meine Probe Zeit bekommen und Aufbau seminar habe ich auch vor 2 Jahren schon gemacht und wie und wo kann ich meine 2 punkte abbauen falls es noch lange dauert bis sie gelöscht werden danke für eure Antworten nur zur Info meine Probe Zeit war damals bis 14.07.2016 und wurde am 08.07.16 erwischt!

    Gruß
    Onur

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:15

      Hallo Onur,

      eine Eintragung mit zwei Punkten verjährt nach 5 Jahren. Punkteabbauseminare bieten häufig Fahrschulen, die DEKRA und der TÜV an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Alkin
    Am 22. August 2018 um 20:59

    Hallo guten Tag
    ICH bin 23 Jahre alt und ich habe lezte 1 Punkt Frage ist– darf ich mit letzte eine punkt fahren und was Mus ich machen für meine punkte Punkteabbau?
    Mfg.
    Mehmedov

  9. Tamara H.
    Am 17. August 2018 um 22:48

    Guten Abend,
    heute Abend wurde ich leider auf dem Heimweg von Polizisten angehalten, da ich scheinbar zu schnell unterwegs war und hab dadurch meinen 3. Punkt erhalten. Muss ich damit mit einem Führerscheinentzug rechnen und kann ich irgendwie diesen dann umgehen? Die Frau vom Amt meinte letztens, dass ich beim nächsten Verstoß meinen Schein für 3 Monate abgeben muss, dabei benötige ich diesen beruflich ganz arg dringend…. (Ps: Alle 3 Punkte kamen nur wegen erhöhter Geschwindigkeiten)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 9:46

      Hallo Tamara,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Ihre voraussichtlichen Sanktionen können Sie dem Bußgeldrechner entnehmen: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Maenni
    Am 21. Juli 2018 um 17:32

    Frage (nur aus Neugier, kein gegebener Anlass):
    Vorstehend habe ich gelesen, daß ab dem 8. Punkt die Fahrerlaubnis eingezogen sowie eine MPU fällig wird. Außerdem muß die Fahrerlaubnis neu gemacht werden.
    Was passiert mit den Punkten? Verjähren die nach den Fristen (2,5; 5 bzw 10 Jahren) oder sind die dann generell gelöscht?

    Gruß
    Manne

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 10:47

      Hallo Manne,

      die bestandene MPU führt dazu, dass alle Punkte gelöscht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Max
    Am 6. Juni 2018 um 12:31

    Hallo liebes Bußgeld Team,
    folgender Sachverhalt. Ich habe aktuell 5 Punkte — Der letzte Eintrag Januar 2017 — Der Erste Eintrag September 2015 —

    Nun ist es so das ich davor noch nie Auffällig war — Sprich 10 Jahre ohne Punkte —

    Beruflich habe ich 2015 in den Außendienst gewechselt. Spannender Job wo ich richtig erfolgreich unterwegs war.
    Im Okt. 2017 an einem Tag in zwei Blitzer reingefahren die ich nicht einmal gemerkt habe. Wohl gemerkt zwei mal der gleiche. Bei der hinfahrt 50 kmh zu schnell bei der Rückfahrt 30 kmh zu schnell.

    Mit der Aussicht auf Führerschein Entzug stress im Job gekriegt im Januar gekündigt.
    Aktuell Arbeitslos gemeldet weil ich nicht weiß wie die Sache ausgeht bekomme ich bis dahin auch keine Stelle und wenn der Führerschein weg ist dann steht der neue Job erstmal in weiter ferne.

    Gerichtsverhandlung wegen Widerspruch ist in zwei Wochen. Ist es möglich so zu argumentieren, das es der Einarbeitung im neuen Job geschuldet war wo ich plötzlich 10.000 km im Monat gefahren bin und jetzt einsichtig bin? Hab ich da irgendeine Chance raus zu kommen? Es sind dann genau 8 Punkte, ist es dann im ermässen der Bußgeldstelle ob ein Führerscheinentzug notwendig ist? Gibt es die Möglichkeit aus zwei mal Geblitzt am gleichen Blitzer nur einen davon Rechtskräftig werden zu lassen und den anderen wegen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 13:56

      Hallo Max,

      wir dürfen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen. Dieser kann mit Ihnen klären, welche Vorgehensweise am besten ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Gündüz
    Am 12. Februar 2018 um 20:22

    Hallo,
    ich wurde vor einem Jahr (Sommer-Juni 2017) wegen Ordnungswidrigkeit geblitzt und bekam sowohl ein Fahrverbot von einem Monat als auch einen punkt in Flensburg.
    Heute wurde ich beim über rot Fahren geblitzt.
    Können sie mir sagen mit welchen Folgen ich rechnen muss?

    Liebe Grüße
    Abdurrahman

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 14:54

      Hallo Abdurrahman,

      bei einem Rotlichtverstoß ohne weitere Gefährdung werden in der Regel ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Sie können dies hier nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Marcel
    Am 29. Januar 2018 um 20:04

    Ich habe einen Punkt in Flensburg und überlege an einem Aufbauseminar teilzunehmen um diesen zu tilgen. Da Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt automatisch nach 2,5 Jahren gelöscht werden würde ich gerne wissen, ob ich nach Ablauf dieser 2,5 Jahre theoretisch wieder an einem Aufbauseminar teilnehmen kann, sofern in der Zwischenzeit oder später erneut Punkte hinzugekommen sind.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 11:54

      Hallo Marcel,

      über ein solches Punkteabbauseminar kann alle fünf Jahre höchstens ein Punkt abgebaut werden. Sie können also nicht beliebig viele Seminare belegen und dadurch alle Ihre Punkte löschen. Wenn Sie fünf oder mehr Punkte gesammelt haben, ist ein Abbau nicht möglich.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Christoph B.
    Am 6. Januar 2018 um 16:29

    Lt. Bußgeldkatalog gilt: 1 Punkt für “Geschwindigkeitsverstöße mit dem PKW um 21 km/h bis zu 30 km/h innerorts”. Ich hatte und habe bisher 0 Punkte, nun habe ich außerorts, auf der Autobahn nach einem halben Dutzend Baustellen mit Tempo 60 (streng eingehalten!) einmal übersehen, dass eine Baustelle (BAB 19, Petersdorfer Brücke) unerwartet auf 40 Km/h reduziert wurde (was im fließenden Verkehr vor und hinter mir keiner fuhr) – und wie alle anderen fuhr ich lt. Messung exakt 61 Km/h – aber AUSSERORTS! Lt. Ausschilderung zu schnell, ja, ich bereue zutiefst, durchquerte die Baustelle aber im Verkehrsfluss mit 60 Km/h so wie all die anderen 60-Km/h-Baustellen zuvor. Dennoch wurde 1 Punkt verhängt.
    Und statt 70 € werden von mir nun 98,50 € verlangt. Ist das legal? Gilt der oben zitierte (und von mir eingeräumte) Geschwindigkeitsverstoß von 21 Km/h unerklärt auch auf der Autobahn als “innerorts”? Was bedeutet dann “innerorts”? Und: Wofür ist die recht erhebliche “Gebühr” von 25 €?? (Die Polizei macht für ihre Aufwendungen 3,50 € geltend – das kann ich einsehen!)

    Mit der Bitte um einen erhellenden Kommentar

    Chr. B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 11:09

      Hallo Christoph,

      wofür die Gebühr ist, fragen Sie am besten direkt bei der ausstellenden Behörde nach. Grundsätzlich kann auch eine Autobahn innerorts sein (z. B. bei einer Stadtautobahn). Für Ihren Einzelfall können Sie sich bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie über die Aussichten eines Einspruchs beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Peter
    Am 5. Dezember 2017 um 19:30

    Ich habe aktuell 5 punkte
    05.06.2011 (7pkt – jetz 3pkt)
    09.04.2015 1pkt
    01.06.2015. 1 pkt
    Wie lange dauert bis alle punkte Weg geht bitte ?
    Ich habe kein geld für einem seminar. Oder sind schon eine punkte weg ?
    Danke für ihre Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 16:07

      Hallo Peter,

      die 2 Punkte von 2015 sind bereits verjährt. Die Punkte von 2011 verjähren erst am 04.06.2021.

      Nähere Erklärungen können Sie hier lesen: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  16. Anja
    Am 26. August 2017 um 14:32

    Hallo,

    Ich habe aktuell 4 Punkte

    28.01.2015 – 1 Punkt
    12.02.2015 – 1 Punkt
    24.03.2016 – 1 Punkt
    02.06.2016 – 1 Punkt

    Jetzt habe ich am 23.08.2017 ein Schreiben bekommen das mir empfohlen wird ein Fahreignungsseminar zu machen um einen Punkt abzubauen.

    Meine Frage wäre jetzt:

    Wann verfallen meine Punkte automatisch mit der Verjährung?
    Da ich überlege ob es sich überhaupt loht ein Seminar zu machen.

    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe

  17. Tobi
    Am 24. August 2017 um 9:33

    Guten Tag,
    wenn ich ein Punkteabbauseminar mache, wird ja ein Punkt reduziert von der Gesamtpunktezahl. Wie lange gibt die Reduzierung vom Gesamtpunktestand? Bis alle abgebaut sind (ggf. könnte ich ja inzwischen wieder neue Punkte haben).
    Was passiert wenn ich fünf Punkte habe und ggf. die Anhörung für einen sechsten Punkt erhalte, kann ich dann noch schnell das Punkteabbauseminar besuchen, bevor dieser 6. Punkt rechtskräftig wird?
    Gruß Toby

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 9:34

      Hallo Tobi,

      generell gilt, dass der Punkteabbau ab sechs Punkten in Flensburg nicht mehr möglich ist. Beim Punkteabbau gilt das Tattagsprinzip. Begehen Sie vor dem Seminar einen weiteren Verstoß, der jedoch erst später rechtskräftig wird, werden die Punkte hinzugerechnet, so dass ein Abbau der Punkte dann nicht mehr möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Tom
    Am 4. Mai 2017 um 2:43

    Liebes Bußgeldkatalog-Team,

    ich wurde am WE geblitzt (vermutlich 1 Punkt). Darauf erhielt ich nun eine Ermahnung (4 Punkte-Stand), wobei der Anhang aus dem Flensbier-Register jedoch älter (Dezember). Im Dezember wurde ich zuletzt geblitzt, erhielt einen Punkt und gab’ den Führerschein ab (wie üblich per Einschreiben informiert worden). Ich wundere mich nun, warum dieser Punkte im Anhang nicht aufgelistet war. Ich müsste somit 5 statt 4 Punkte haben und werde nach Rechtskraft in Kürze 6 Punkte angesammelt haben – noch liegt kein Anhörungsbogen vor.

    a) Sollte ich gegen den einen Punkt jetzt noch vorgehen? Habe mal gehört, dass eine Ermahnung vorliegen muss, bevor ein weiterer eingetragen werden kann (vermutlich nicht richtig).

    b) Macht ein Aufbauseminar jetzt schnell noch Sinn? Rechtskraft wird ca. in 6 Wochen eintreffen (2 Wochen Frist Schreiben; 4 Wochen Bezahlung). Innerhalb dieser Frist muss ich 2 pädagogische Sitzungen (mit 1 Wo. Frist dazwischen) und 2 psychologische (mit 3 Wo. Frist dazwischen).

    Vielen Dank und viele Grüße
    Tom

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 10:00

      Hallo Tom,

      in der Tat muss eine Ermahnung erfolgen, bevor Sie 6 Punkte erreichen. In diesem Fall werden Sie auf 5 Punkte zurückgesetzt. Ein Aufbauseminar greift in Ihrem Fall nicht, da der Tattag in diesem Fall entscheidend ist, nicht der Tag der Rechtskraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Hugo
    Am 23. Januar 2017 um 11:39

    Ich bin hier bei deutschland und hab ich mein wohnzitz auch in portugal !

    • Abdul
      Am 15. März 2017 um 10:13

      Hallo
      Ich habe schon 6 Punkte verloren
      Was gibt es von Möglichkeiten um diese Punkte zurückzuziehen?
      Kann ich einfach die Führerscheinprüfung neu ablegen oder darf ich nicht.

      • bussgeldkatalog.org
        Am 16. März 2017 um 11:15

        Hallo Abdul,

        es ist nicht möglich die Punkte durch eine neue Prüfung zu reduzieren. Sie verjähren nach 2,5, fünf oder zehn Jahren – je nach Verstoß. Da Sie über 5 Punkte haben, können Sie auch kein Punkteabbau-Seminar absolvieren. Sie sollten also darauf achten, nicht gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen, da ab acht Punkten der Führerschein entzogen wird.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Hugo
    Am 19. Januar 2017 um 11:02

    Ja, aber ich bin portuguiesich und hab ich portuguiesich ausweiss !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 10:39

      Hallo Hugo,
      es geht nicht um Ihren Ausweis, sondern um Ihren festen Wohnsitz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Dennis
    Am 17. Januar 2017 um 18:06

    Hallo, ich habe 5 Punkte und möchte an einem Aufbauseminar teilnehmen zum Punktabbau. Allerdings schwebt ein weiteres Verfahren, wodurch bei Rechtskraft ein weiterer Punkt eingetragen werden wird. Kann ich einen Punkt abbauen, wenn ich das das schwebende Verfahren hinauszögere und zwischendurch das Seminar absolviere oder hindert das schwende verfahren als solches den Abbau?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:12

      Hallo Dennis,

      da wir keine rechtliche Beratung durchführen können, sollten Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. DANIEL
    Am 17. Januar 2017 um 2:35

    Hallo. Ab 21 km autobahnn bei probzeit, is immer obrigatorish aufbauseminar machen oder kann oder schon passiert nicht? Danke

    Kann passiert man nicht machen brauchen?
    Aufbauseminar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 9:45

      Hallo Daniel,

      wenn Sie mit über 21 km/h zu viel auf der Autobahn unterwegs waren, gilt dies als A-Verstoß. Folglich wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme am Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. ursula
    Am 16. Januar 2017 um 19:02

    Guten Abend,
    Ich möchte gerne Punkteabbau und ich habe ein Brief gekrieg das man das auch online machen konnte.

    Können Sie mir sagen warum so Teuer ist ein Seminar teil zu nehmen? 400,- Euro ist wirklich viel geld.
    Ist fast gunstiger wenn mann den furerschein abgibt für ein Monat.

    Beste Grüsse
    Ulla

    • Inge
      Am 26. April 2022 um 18:25

      Hallo, muß für das Punkteaufbauseminar zu einem Fahrlehrer und zu einem verkehrspschologe. Dürfen sie zusammen über 640 Euro verlangen???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 11:47

      Hallo Ursula,

      von einem Online-Kurs ist uns nichts bekannt, möglicherweise können Sie uns diesbezüglich noch ein paar Informationen zukommen lassen. Grundsätzlich sind 400 Euro für ein Punkteabbauseminar durchaus im üblichen Rahmen. Ein Abbau von Punkten ist allerdings durch eine Abgabe des Führerscheins nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Hugo
    Am 16. Januar 2017 um 13:22

    Wenn ich bei deutschland wohne, und wollte in portugal fürhschein machen, kann ich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 10:30

      Hallo Hugo,

      das ist nur möglich, wenn Sie für ein halbes Jahr Ihren Wohnsitz in Portugal haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Hugo
    Am 16. Januar 2017 um 6:12

    Hey :) Ein frage. Mit portuguiesich führeschein Das deutsche Gesetz ist das gleiche für mich? Und wenn ich ein aufbauseminar machen muss, bleibt mein fürheschein bei mir bis fertig mit aufbauseminar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 10:36

      Hallo Hugo,

      das deutsche Gesetz gilt auch, wenn Sie mit einem ausländischen Führerschein unterwegs sind. Während des Aufbauseminars müssen Sie Ihren Führerschein nicht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Hugo
    Am 16. Januar 2017 um 3:18

    Hallo. Ich bin portuguiesich und hab ich portuguiesich fürehschein! Ich bin nocb bei probzeit in portugal und hier auch ! Portugal is 3 jahr und hier 2 jahr. Ich hab bei autobahn ein blitzer bekommen zone 60 und ich war 21km. Also 81km. Muss ich auch ein aufbauseminar machen ? Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 10:50

      Hallo Hugo,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Roberto
    Am 29. Dezember 2016 um 18:39

    Hallo,
    ich habe durch unglückliche Zustände 2 Punkte erhalten welche erst nach 5 Jahren verjähren werden.
    Nun stellt sich mir die Frage… wenn ich dann ein Fahreignungsseminar besuchen würde und damit 1 Punkt abbauen könnte, welcher Verjährung hätte ich dann, 1 Punkt mit 2,5 Jahre Verjährung oder weiterhin 5 Jahren?

    Für eine Antwort bedanke ich mich schon einmal vorab und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Roberto

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Dezember 2016 um 9:17

      Hallo Roberto,

      nach dem Punkteabbauseminar wird lediglich ein Punkt aus der Gesamtzahl gestrichen, kein spezifischer Punkt. Die beiden Punkte verjähren also weiterhin erst nach 5 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Rafael
    Am 6. Dezember 2016 um 20:01

    Hallo zusammen,

    Also Stand ist der das ich meinen Führerschein seit 2012 habe.
    Blöder weiße vor Ablauf meiner Probezeit habe ich 1 Punkt bekommen am 08.2014.
    Meine Probezeit wurde nochmal um 2 Jahre verlängert.
    (1)Anfang Dieses Jahres habe ich dann den nächsten bekommen auf der Autobahn 21 km/h zu schnell..
    Bei diesem Fall habe ich mir einen Anwalt als Unterstützung geholt. Der Fall läuft noch…
    Also noch nichts eingetragen.
    Vierwochen darauf wurde ich Innerorts geblitzt auch 21 km/h zu schnell.. bei dem lohnte es sich nicht Einspruch zu erheben da es eindeutig war. …

    Somit habe ich zwei Punkte. Am 17.5.16 habe ich ein schreiben bekommen von der Stadt. …..
    Fahrerlaubnis auf Probe
    Verwarnung gemäß .. . .. ..
    Ich wurde ausdrücklich verwarnt.
    Es wird darauf hingewiesen das die Fahrerlaubnis entzogen werden muss wenn ich nach Ablauf der vorstehenden Frist von 2 Monaten.
    Anschließen hatte ich keine Fehlverhalten im Straßenverkehr.

    Jetzt zur eigentlichen Frage.. Der Fall (1) war vor dem Schreiben der Stadt . . . .
    Wie verhält sich das jetzt mit dem Führerscheinentzug.. …

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2016 um 10:28

      Hallo Rafael,

      Sie könnten Glück haben. Der zweite A-Verstoß ist noch nicht rechtskräftig – ob es überhaupt dazu kommt, hängt von Ihrem Anwalt und den Umständen ab. Aber selbst beim Rechtskräftigwerden dürfte noch kein Führerscheinentzug erfolgen, denn erst wenn Sie nach der Verwarnung erneut einen A-Verstoß begehen, kann Ihnen die Führerschein entzogen werden. Es kommt also auf die Reihenfolge der Probezeitmaßnahmen an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. ismail
    Am 6. Dezember 2016 um 0:36

    habe momentan 6 punkte in flensburg.
    bin ich verpflichtet einen seminar zu besuchen ??

    danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2016 um 10:25

      Hallo ismail,

      bei 6 bis 7 Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung. Ein Seminar müssen Sie wegen des Punktestandes nicht besuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Lilou
    Am 27. Oktober 2016 um 21:25

    schönen guten Morgen,
    ich habe aktuell 2 Punkte bekommen. Meine Frage nun: kann ich die 2 Punkte abbauen. Ich habe meinen Führerschein vor 5 Monaten gemacht. Also ich bin noch in der Probezeit. Geht das?

    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Oktober 2016 um 10:09

      Hallo Lilou,
      in der Regel können Sie durch ein Punkteabbauseminar alle fünf Jahre einen Punkt abbauen, unabhängig davon, ob Sie noch in der Probezeit sind oder nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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