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Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Punktelöschung und Abbaumöglichkeiten seit dem 01. Mai 2014

Punkteabbau: So können Sie in Deutschland Punkte abbauen
Zum Punkteabbau gibt es verschiedene Möglichkeiten

Seit dem 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem. Die Eintragungsgrenze von Ordnungswidrigkeiten liegt seitdem bei 60 Euro. Für Straftaten werden außerdem nur noch maximal drei Punkte im Fahreignungsregister vermerkt. Laut dem aktuellen Punktesystem wird die Fahrerlaubnis ab acht Punkten entzogen.

Auch nach der Punktereform können Punkte im Fahreignungsregister weiterhin durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars – auch Punkteabbauseminar genannt – reduziert werden. Hierbei sollten Autofahrer mit Punkten allerdings beachten, dass sie nur bis zu einem Stand von fünf Punkten jeweils einen Punkt abbauen können. Beherbergt Flensburg auf Ihrem Konto also sechs oder mehr Punkte, müssen Sie Geduld beweisen.

Die früheren Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen werden nur noch bei Fahranfängern in der Probezeit angewandt.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Wann verjähren die Punkte? Das Video erklärt’s!

Video zur Punkte-Verjährung
Wann verjähren Punkte in Flensburg?

FAQ: Punkteabbau

Welche Möglichkeiten gibt es beim Punkteabbau?

Sie können entweder auf den Punkteverfall warten oder unter gewissen Voraussetzungen durch den Besuch eines Fahreignungsseminars Punkte abbauen.

Wann kann ich durch ein Fahreignungsseminar Punkte abbauen?

Dies funktioniert nur, wenn Sie maximal 5 Punkte im Verkehr haben und in den letzten 5 Jahren kein solches Punkteabbauseminar besucht haben.

Wie viele Punkte kann ich durch ein Fahreignungsseminar abbauen?

Durch das Absolvieren eines solchen Seminars wird kein Punkt im Speziellen gelöscht. Vielmehr reduziert sich der Punktestand schlichtweg um 1 Verkehrspunkt.

Punkte im Fahreignungsregister gesammelt – Ist ein Punkteabbau noch möglich?

Laut dem Punktesystem werden Verstöße im Straßenverkehr mit maximal 3 Punkten geahndet. Dabei werden nur solche Verstöße mit Punkten bestraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Die Verstöße werden in drei Kategorien unterteilt, damit Übersichtlichkeit bei der Punktevergabe herrscht.

  • Ein Punkt wird bei schweren Verstößen, also Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, vergeben.
  • Zwei Punkte werden bei groben Ordnungswidrigkeiten ins Fahreignungsregister eingetragen. Damit sind Ordnungswidrigkeiten gemeint, die außerdem ein Fahrverbot nach sich ziehen.
  • Drei Punkte drohen einem Autofahrer, der eine Straftat im Verkehr begeht. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Beispielhaft sind in dieser Liste Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, grobe Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten, die zu drei Punkten führen, aufgezählt.

Ordnungswidrigkeiten

  • Verstöße gegen das Einhalten des Sicherheitsabstands mit 80 km/h bis 100 km/h
  • Kein Abblendlicht nutzen trotz Sichtbehinderung durch widrige Wetterverhältnisse am Tag
  • Geschwindigkeitsverstöße mit dem PKW um 21 km/h bis zu 30 km/h innerorts

Grobe Ordnungswidrigkeiten

Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
  • Das Überfahren einer Ampel bei einer Rotphase, die schon über 1 Sekunde anhält
  • Das Überholen bei einer unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit daraus resultierender Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ohne Gefährdung des Straßenverkehrs

Straftaten

  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Gut zu wissen: Der Punkteabbau ist nicht immer möglich. Haben Sie zu viele Punkte in Flensburg angesammelt, steht Ihnen nur der geduldige Weg zu Verfügung: Sie müssen warten, bis die Punkte verjähren.

So können Sie Ihre Punkte in Flensburg abbauen!

Punkte können durch den Besuch eines Fahreignungsseminars abgebaut werden. Allerdings kann sich der Punktestand nicht in allen Fällen reduzieren, denn ab sechs Punkten ist es nicht mehr möglich, Punkte durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen:

PunktekontoMöglichkeit zum Punkteabbau?
1 Punktja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
2 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
3 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
4 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
5 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
6 Punktenein
7 Punktenein

Führerscheinbesitzer sollten also rechtzeitig freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Auf diese Weise kann das Punktekonto allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren um jeweils einen Punkt gesenkt werden.

Welcher Punkt wird eigentlich abgebaut? Absolvieren Sie ein Fahreignungsseminar erfolgreich, reduziert sich Ihr Gesamtpunktestand um einen Punkt. Dabei handelt es sich aber nicht um einen spezifischen Punkt. Durch den Punkteabbau wird also keine Eintragung aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

Einzelheiten rund ums Fahreignungsseminar zum Punkteabbau: Kosten, Dauer, Ablauf

Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.
Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.

Das Fahreignungsseminar ist für Verkehrsteilnehmer also der Weg zum Punktabbau. Dieser Kurs setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen und kostet ungefähr 400 Euro.

  • Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Terminen, die mindestens eine Woche auseinander liegen, damit das eigene Verhalten im Verkehr beobachtet werden kann. Ein Modul dauert jeweils 90 Minuten und wird entweder einzeln oder innerhalb einer Gruppe durchgeführt.
  • Der verkehrspsychologische Teil wird einzeln durchgeführt und besteht aus zwei Terminen von jeweils 75 Minuten. Zwischen den beiden Terminen liegen mindestens 3 Wochen, damit eine Hausaufgabe erledigt werden kann. Sie besteht daraus, das eigene Fahrverhalten zu evaluieren und bei der Sitzung besprochene Strategien anzuwenden.

Anbieter von Fahreignungsseminaren (u. a.):

Hintergrundinformationen: Diese Konsequenzen ziehen Punkte nach sich

Unterschiedliche Punktestände im Fahreignungsregister ziehen logischerweise unterschiedliche Konsequenzen wie Ermahnungen und Verwarnungen nach sich. In der Tabelle befinden sich die spezifischen Folgen.

PunktekontoMaßnahmen
Bis zu 3 PunkteEs drohen keine verheerenden Konsequenzen. Der Führerscheinbesitzer wird lediglich vorgemerkt.
4 bis 5 PunkteDer Führerscheinbesitzer bekommt eine kostenpflichtige Ermahnung zugeschickt. Anbei befindet sich ein Hinweis auf den möglichen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
6 bis 7 PunkteBei diesem Punktestand wird eine kostenpflichtige Verwarnung verschickt. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist weiterhin freiwillig. Nun kann allerdings kein Punkt mehr abgebaut werden.
8 PunkteDer Führerschein wird entzogen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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199 Kommentare

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  1. Cristian
    Am 3. September 2015 um 12:49

    Hallo, ich wurde vor dem 01.05.2014 mit 48 km/h zuviel geblitzt. Warum erhate ich nach neuem recht 2 Punkte, wenn der Tatzeitpunkt vor dem 01.05.14 war und ein bis drei Punkte mach altem recht zu einem nach neuem recht umgerechnet werden ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 10:12

      Hallo Cristian,

      der Tattag spielt hier keine Rolle. Das Datum, an dem die Punkte rechtskräftig eingetragen werden, ist wichtig. Und da dies vermutlich nach der Reform stattfand, werden Sie auch nach diesem Verfahren bestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Fabrice
    Am 2. September 2015 um 22:58

    Hallo,
    ich habe meinen Deutschen Führerschein in einen Spanischen EU-Führerschein eingetauscht da ich dort gelebt habe un dies obligatorisch nach 6 monaten war.
    Jetzt ziehe ich zurück nach Deutschland. Allem Anschein nach muss ich den Spanischen lappen nicht wieder umschreiben da ja EU-Führerschein!
    Aber… was ist wenn ich punkte oder busgeld bekommen sollte (in Deutschland)? Wie wird das auf den Spanischen Führerschein angerechnet? Das spnaische System ist ja ganz anders in sachen Punkte sowie die höhe der jeweiligen Bussgelder?

    Vuelen Dank im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 10:34

      Hallo Fabrice,

      das ist richtig. Sie müssen den EU-Führerschein nicht umschreiben. Haben Sie sich auch in Deutschland wohnhaft gemeldet, können Sie Punkte auf Ihrem Punktekonto in Flensburg sammeln. Die Punkte, die Sie bisher in Spanien gesammelt haben, bleiben bestehen, aber nur für Spanien. In Deutschland werden diese nicht berücksichtigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Lorena
    Am 20. August 2015 um 17:28

    Hallo,

    verfallen in so einem Fall (wohnhaft CH) die Punkte auch nach den gleichen Regeln wie wenn man in D gemeldet und wohnhaft ist?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2015 um 9:35

      Hallo Lorena,

      in der Schweiz gibt es ein anderes Bußgeld- und Punktesystem, daher können die deutschen Bestimmungen nicht übertragen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Peter
    Am 1. August 2015 um 3:36

    Hallo,

    Ich bin Spanier, und bin schon 4 Jahre in Deutschland. Ich hatte ein Punkte vor ein Jahr bekommt.

    Am Anfang July (1.7) habe ich das Gleiches Tag (um 7:35 und 11:35) in das Gleiches Autobahn, ein Abstandsverstoß bekommen (5/10 und 3/10 Tachowertes). Was ist los, dann? Bekomme ich die drei Punkte? Was soll ich jetzt machen?.

    Ich fahre mit den Audi sense system immer aktiviert. Leute die ein Audi mit Audi Sense fahren, VORSICHTIG!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2015 um 16:33

      Hallo Peter,

      wenn Sie schneller als 100 km/h unterwegs waren, bekommen Sie insgesamt drei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Jedoch können Sie maximal 7 Punkte in Flensburg erhalten – ab dem 8. müssen Sie mit dem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihr Fahrverbot möglicherweise in ein höheres Bußgeld wandeln, wenn Sie zuvor nicht auffällig geworden sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Lukas D.
    Am 23. Juli 2015 um 20:45

    Hallo, ich habe im Jahr 2011 (Laut Staatsanwaltschaft) eine Straftat im Straßenverkehr begangen, als der neue Bußgeldkatalog 2014 herauskam wurden meine Punkte auf 3 reduziert, allerdings nur weil 7 Punkte nach dem alten System im neuen System 3 Punkten entsprechen. Habe mir danach 4 Jahre absolut nichts zu schulden kommen lassen bis ich vor ungefähr 3 Wochen mit 40 Kmh Außerorts (80er Zone, Blitzer stand höchstens 2 Meter vom Schild weg, ist meines Wissens nach noch nicht mal Rechtskräftig, aber egal) auf jeden fall bekam ich einen Punkt und eine Info in der Stand ich hätte insgesamt 4 Punkte. Meine Frage: Bauen sich die Punkte nicht nach einer gewissen Zeit automatisch ab? Oder kann ich nur mit besuch eines Aufbauseminars Punkte abbauen? Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 13:55

      Hallo Lukas,

      nach dem alten System tilgen sich Ihre Punkte, die Sie vor der Reform erhalten haben, erst nach fünf Jahren, sodass Sie 2016 verfallen sind. Sie bauen sich also automatisch ab; Ihr neu erworbener Punkt tut dies übrigens nach zweieinhalb Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. B.Ingwersen
    Am 23. Juli 2015 um 8:17

    Hallo,

    Ich habe noch nach dem Alten Punktesytem eine eintragung wegen überladen mit 3 Punkten.
    Nun habe ich vor kurzem nochmal 1 Punkt nach dem neuen System aus dem selben grund erhalten.

    Meine frage ist nun ob es für die alten punkte wieder eine tilgungshemmung gibt und ob die alten 3 Punkte 2 oder 5 jahre getilgt werden.

    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 11:52

      Hallo,

      der neue Punkt hemmt nicht die Tilgungsfrist des alten Punkts. Punkte vor und nach der Reform verjähren also für sich. Der alte Verstoß verjährt nach zwei Jahren, der neue nach zweieinhalb Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Ali
    Am 22. Juli 2015 um 14:24

    HALLO,
    ich habe folgendes Probleme,ich wurde letztes Jahr August geblitzt, daraufhin bekam ich dann auch einen punkt.
    Das wesentliche ist nun aber nicht der eine Punkt sondern mein Telefonat mit den Kollegen in Flensburg die mir klar machten das wenn, ich noch einen weiteren Punkt erhalte, ich meinen Führerschein abgeben müsse.
    Das ist nun genau 1 Jahr her und meine Frage ist Wieland das den nun dauert bis Punkte abgebaut werden.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2015 um 11:16

      Hallo Ali,

      der Punkt verjährt nach 2,5 Jahren, nachdem der entsprechende Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Susanne_K
    Am 14. Juli 2015 um 7:50

    Hallo!

    Leider droht mir ein Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens…. selbst schuld. Abzüglich Toleranz sieht es so aus:

    112 km/h (nach Toleranzabzug) in einer 70er Zone. Somit hatte ich also 42 km/h zuviel.

    Nach aktueller Lage sieht es ja so aus, dass ich 2 Punkte außerdem erhalte, die sich im Zweifelsfall als viel schlimmer als das Fahrverbot erweisen könnten. Bisher habe ich keine Punkte. Aber in welchem Zeitraum bauen sich diese Punkte nun ab? In 2,5 Jahren oder in 5 Jahren? Für mich ist das wichtig, da ich wahrscheinlich in vier Jahren für meine Tochter “begleitendes Fahren” ermöglichen wollte. “Früher” waren ja 3 Punkte in Flensburg möglich, wie sieht es denn jetzt aus?

    Herzliche Grüße
    S. K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juli 2015 um 10:39

      Hallo Susanne,

      Verstöße, die mit zwei Punkten in Flensburg geahndet werden, verfallen nach fünf Jahren. Der Begleiter, der beim Begleiteten Fahren ab 17 eingetragen wird, darf maximal einen Punkt in Flensburg besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Alex s.
    Am 8. Juli 2015 um 13:52

    Hallo, ich habe eine frage. Ich möchte Busfahrer werden. Deswegen darf ich nicht mehr als 1 punkte haben, ich habe leider 2 punkte. Kann ich den punkt abbauen bin in der Probezeit noch bis 2017. Darf man punkte in der Probezeit abbauen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juli 2015 um 9:48

      Hallo Alex,

      unseres Wissens nach gilt auch für Fahranfänger in der Probezeit, was für alle Autofahrer gilt: alle fünf Jahre darf man in einem Punkteabbauseminar einen Punkt abbauen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Mewan
    Am 3. Juli 2015 um 20:56

    was ist wenn ich 6 Punkte habe und mir 2 abgezogen werden was passiert dann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juli 2015 um 9:10

      Hallo,

      in diesem Fall passiert nichts – das KBA vermerkt den neuen Punktestand, und Sie müssen sich weniger Sorgen um die Fahrerlaubnis machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Huber
    Am 29. Juni 2015 um 17:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bin strafbar geworden als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr §§316 Abs. 1 u. 2, 69a StGB.
    und möchte nachfragen wieviel Punkte drohen mir?

    Mit freundlichen Gruß
    V.H

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juli 2015 um 9:52

      Hallo,

      dieses Vergehen zieht drei Punkte nach sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Fleischhauer
    Am 14. Juni 2015 um 16:12

    Hallo kann mir jemand helfen Habe laut neuen Katalog 4 punkte In Flensburg der 5 punkt ist unterwegs Habe mich für punkteabaukurs angemeldet und noch bevor er beginnt Habe ich wieder einen punkt bekommen (bin berufskraftfahrer) und habe angst das Der 1 punkt nicht abgebaut werden Kann Durch den 6.
    Hoffe kann mit jemand helfen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Juni 2015 um 8:53

      Hallo,

      leider kann in diesem Fall tatsächlich kein Punkt mehr abgebaut werden. Sobald allerdings ein Punkt getilgt ist, können Sie wieder ein Punkteabbauseminar besuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Csaba T.
    Am 8. Juni 2015 um 15:29

    Hallo. Ich habe 8 Punkte in Flensburg. Ich habe rumänische Führerschein. Meine frage ist: wird mein Führerschein entzogen oder kriege ich nur fahrverbot in Deutschland?
    Danke für antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Juni 2015 um 9:48

      Hallo Csaba,

      die deutschen Behörden können Ihren Führerschein entziehen und an die rumänische senden, wo man dann Ihren Fall prüft. So könnte es sein, dass Sie – obwohl Sie nur in Deutschland Punkte sammelten – einen Führerscheinentzug auch für Rumänien in Kauf nehmen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Thomas M.
    Am 26. Mai 2015 um 22:47

    Hallo liebe Redaktion,

    vielen Dank für die Antwort, aber ich halte die Frage für sehr relevant.

    Angenommen es wird nur der Punkt der Ordnungswidrigkeit gelöscht, dann habe ich noch die restlichen 10 Jahre 3 Punkte auf dem Konto.
    Wird aber nun einer der 3 Punkte der Strafsache gelöscht, dann wird ja nach 2,5 Jahren auch noch der 1 Punkt der Ordnungswidrigkeit gelöscht und ich habe die restlichen 7,5 Jahre dann nur noch 2 Punkte auf dem Konto.
    Es macht somit einen erheblichen Unterschied ob ich dementsprechend dann über 7 Jahre lang 3 oder nur 2 Punkte auf dem Konto habe.

    Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen damit etwas verdeutlichen.

    Viele Grüße
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2015 um 9:35

      Hallo Thomas,

      ja, Ihr Einwand ist uns deutlich geworden. Objektiv gesehen, ist es jedoch nicht weiter relevant, ob Sie 2 oder 3 Punkte auf dem Konto haben. Denn auf Ihren Führerschein oder auf Ihre Erlaubnis zum weiteren Punkteabbau hat dies ja keinen Einfluss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Karin
        Am 2. März 2017 um 13:41

        Die Beantwortung dieser Frage wundert mich auch sehr.. ist es doch die Frage, wieviele Punkte bereits in Flensburg stehen, falls weitere hinzukommen, von großer Bedeutung, d. h. die Gefahr des Verlustes der Fahrerlaubnis ist doch erheblich größer, wenn ich nur 2 statt 3 Punkte in Flensburg habe. Ebenso ist die Möglichkeit nach 5 Jahren ein weiteres Abbauseminar machen zu können deutlich größer, wenn zwischenzeitig noch 3 Punkten hinzukommen würden. Denn mit 6 Punkten kann ja kein Abbauseminar mehr absolvieren.
        Könnten Sie die Frage daher von Thomas, nämlich welcher Punkte in Flensburg durch ein Abbauseminar gelöscht würde, doch nochmals aufgreifen und ganz konkret beantworten. Der Punkt von der neuesten Eintragung oder der der ältesten Eintragung und wo kann man das konkret nachlesen? Vielen Dank und Grüße, Karin

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. März 2017 um 10:30

          Hallo Karin,

          wir können nur auf unsere vorherigen Antworten verweisen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Führerscheinstelle.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Thomas M.
    Am 24. Mai 2015 um 17:41

    Sehr geehrte Bussgeldkatalog Redaktion,

    ich habe durch unglückliche Zustände 3 Punkte erhalten welche erst nach 10 Jahren verjähren werden. Wenn ich nun durch eine einfache Ordnungswidrigkeit einen weiteren Punkt bekommen würde welcher bereits nach 2,5 Jahren getilgt werden würde, hätte ich insgesamt 4 Punkte auf meinem Konto.
    Nun stellt sich mir die Frage… wenn ich dann ein Fahreignungsseminar besuchen würde und damit einen Punkt abbauen könnte, welcher Punkt wäre es denn dann der abgebaut wird, da ich ja einmal 3 Punkte mit 10 Jahre Verjährung und 1 Punkt mit 2,5 Jahre Verjährung hätte. Welcher würde zu Tilgung herangezogen? Die schon länger bestehenden Punkte oder nur der neue Punkt welcher eh schon früher verjährt wäre?

    Für eine Antwort bedanke ich mich schon einmal vorab und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen

    Thomas M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2015 um 9:16

      Hallo Thomas,

      grundsätzlich ist es nicht relevant, welcher der Punkte vom Konto getilgt wird. Denn ein Punkteabbauseminar ist ja nur alle 5 Jahre möglich. Ob nun also ein Punkt aufgrund einer Ordnungswidrigkeit, die bereits nach 2,5 Jahren getilgt wird, oder ein Punkt für ein Vergehen, das erst in 10 Jahren vom Konto entfernt sein wird, getilgt wird, ist unerheblich, da der Fahrer ohnehin erst in 5 Jahren erneut die Chance hat, einen Punkt durch das Aufbauseminar zu tilgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Ford
    Am 18. Mai 2015 um 21:29

    Hallo,

    Ich bin 22km/h zu schnell auf der Autobahn gefahren; habe somit 1 Punkt kassiert.
    Habe noch den Führerausweis auf Probe (in der Schweiz).
    Passiert da nun was?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2015 um 10:03

      Hallo,

      Punkte für Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in andere Länder nicht übertragen. Allerdings könnte die deutsche Behörde die Schweizer Behörde von dem Verkehrsverstoß in Kenntnis setzen, so dass dort entsprechende Maßnahmen für den Probezeitführerschein verhängt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Bubbx
    Am 10. Mai 2015 um 7:39

    Hallo,
    habe gestern Ermahnung bekommen dass ich 4 Punkte habe. Von zwei wusste ich leider nicht ,aus dem Grund : das Auto die mein damals noch Ehemann gefahren hat ,war auf meine Name zugelassen.
    Soweit so gut ,allerdings habe ich jetzt gesehen dass ich 2 Punkte in Flensburg bekommen habe weil er 8monate TÜV überschritten hat …ich wusste davon nicht weil wir nicht mehr zusammen wohnten und ich kein einzige Brief bekommen habe !
    Kann es sein dass wegen seinem Schuld ich 2 Punkte bekommen habe ?Kann man was dagegen tun ?
    Danke .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2015 um 9:02

      Hallo,

      sobald der zugrundeliegende Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, gibt es keine Rechtsmittel mehr gegen diesen. Die Punkte sind dann unwiderruflich auf dem Konto. Als Halter haben Sie die Verantwortung für Ihr Auto.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. markus z.
    Am 8. Mai 2015 um 22:06

    Hallo
    Ich habe 5 punkte in Flensburg.habe jetzt 1 Punkt wegen Handy am Steuer bekommen.
    meine frage ist , bleiben die punkte jetzt länger im Register wenn jetzt ein Punkt dazu kommt????
    Würde mich auf eine Antwort freuen.
    mit freundlichen grüßen Markus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2015 um 9:10

      Hallo Markus,

      laut dem neuen Punktesystem besteht keine Tilgungshemmung mehr. Der aktuelle Punkt wird in 2,5 Jahren von Ihrem Konto gelöscht werden, auch wenn weitere Punkte dazukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. samet
    Am 8. Mai 2015 um 8:21

    ich habe 16 punkte gehabt im alten system jetyt habe ich höchstwarscheinlich 7 und bekomme meinen 8 punkt weil ich mein handy dabei hatte ist mein führerschein jetzt für immer weg ? oder kann ich iwas machen um ein punlkt absetzen zu lassen oder iwas ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2015 um 9:12

      Hallo,

      der Führerschein muss nicht für immer weg sein. Informieren Sie sich bei der Führerscheinzulassungsstelle über die Auflagen, die Sie erfüllen müssen, um ihn wieder zurück zu erhalten. Momentan können Sie leider keinen Punkt abbauen; dies ist nur möglich, solange Sie nicht mehr als 5 Punkte auf dem Konto haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Reinhold M.
    Am 29. April 2015 um 10:48

    Habe zur Zeit noch 5 Punkte. Ein 6. Punkt, wg. außerhalb um 26 km/h überschritten am 12.03.15, steht an.
    Bekomme ich noch Punktabzug wenn ich jetzt noch ein Punkteabbauseminar besuche und die Bescheinigung vor Rechtskraftdatum Bußgeldbescheid einreiche?

    Da es dringend ist, bitte ich um baldige Antwort.

    Danke und mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2015 um 10:14

      Hallo Reinhold,

      leider können Sie nicht mehr damit rechnen, dass Ihnen nun ein Punkt getilgt wird, da bereits der 6. Punkt ansteht. Doch sobald ein Punkt getilgt ist, lohnt sich der Besuch eines Abbauseminars wieder.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. bussgeldkatalog.org
    Am 20. April 2015 um 9:59

    Hallo Seba,

    sobald Sie 8 Punkte auf dem Flensburger Konto haben, wird Ihnen der Führerschein entzogen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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