Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Punktelöschung und Abbaumöglichkeiten seit dem 01. Mai 2014

Punkteabbau: So können Sie in Deutschland Punkte abbauen
Zum Punkteabbau gibt es verschiedene Möglichkeiten

Seit dem 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem. Die Eintragungsgrenze von Ordnungswidrigkeiten liegt seitdem bei 60 Euro. Für Straftaten werden außerdem nur noch maximal drei Punkte im Fahreignungsregister vermerkt. Laut dem aktuellen Punktesystem wird die Fahrerlaubnis ab acht Punkten entzogen.

Auch nach der Punktereform können Punkte im Fahreignungsregister weiterhin durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars – auch Punkteabbauseminar genannt – reduziert werden. Hierbei sollten Autofahrer mit Punkten allerdings beachten, dass sie nur bis zu einem Stand von fünf Punkten jeweils einen Punkt abbauen können. Beherbergt Flensburg auf Ihrem Konto also sechs oder mehr Punkte, müssen Sie Geduld beweisen.

Die früheren Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen werden nur noch bei Fahranfängern in der Probezeit angewandt.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Wann verjähren die Punkte? Das Video erklärt’s!

Video zur Punkte-Verjährung
Wann verjähren Punkte in Flensburg?

FAQ: Punkteabbau

Welche Möglichkeiten gibt es beim Punkteabbau?

Sie können entweder auf den Punkteverfall warten oder unter gewissen Voraussetzungen durch den Besuch eines Fahreignungsseminars Punkte abbauen.

Wann kann ich durch ein Fahreignungsseminar Punkte abbauen?

Dies funktioniert nur, wenn Sie maximal 5 Punkte im Verkehr haben und in den letzten 5 Jahren kein solches Punkteabbauseminar besucht haben.

Wie viele Punkte kann ich durch ein Fahreignungsseminar abbauen?

Durch das Absolvieren eines solchen Seminars wird kein Punkt im Speziellen gelöscht. Vielmehr reduziert sich der Punktestand schlichtweg um 1 Verkehrspunkt.

Punkte im Fahreignungsregister gesammelt – Ist ein Punkteabbau noch möglich?

Laut dem Punktesystem werden Verstöße im Straßenverkehr mit maximal 3 Punkten geahndet. Dabei werden nur solche Verstöße mit Punkten bestraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen. Die Verstöße werden in drei Kategorien unterteilt, damit Übersichtlichkeit bei der Punktevergabe herrscht.

  • Ein Punkt wird bei schweren Verstößen, also Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, vergeben.
  • Zwei Punkte werden bei groben Ordnungswidrigkeiten ins Fahreignungsregister eingetragen. Damit sind Ordnungswidrigkeiten gemeint, die außerdem ein Fahrverbot nach sich ziehen.
  • Drei Punkte drohen einem Autofahrer, der eine Straftat im Verkehr begeht. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Beispielhaft sind in dieser Liste Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, grobe Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten, die zu drei Punkten führen, aufgezählt.

Ordnungswidrigkeiten

  • Verstöße gegen das Einhalten des Sicherheitsabstands mit 80 km/h bis 100 km/h
  • Kein Abblendlicht nutzen trotz Sichtbehinderung durch widrige Wetterverhältnisse am Tag
  • Geschwindigkeitsverstöße mit dem PKW um 21 km/h bis zu 30 km/h innerorts

Grobe Ordnungswidrigkeiten

Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
Dürfen Sie zum Punkteabbau? Liegen in Flensburg zu viele Punkte auf Ihrem Konto, geht das nicht.
  • Das Überfahren einer Ampel bei einer Rotphase, die schon über 1 Sekunde anhält
  • Das Überholen bei einer unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit daraus resultierender Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ohne Gefährdung des Straßenverkehrs

Straftaten

  • Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Gut zu wissen: Der Punkteabbau ist nicht immer möglich. Haben Sie zu viele Punkte in Flensburg angesammelt, steht Ihnen nur der geduldige Weg zu Verfügung: Sie müssen warten, bis die Punkte verjähren.

So können Sie Ihre Punkte in Flensburg abbauen!

Punkte können durch den Besuch eines Fahreignungsseminars abgebaut werden. Allerdings kann sich der Punktestand nicht in allen Fällen reduzieren, denn ab sechs Punkten ist es nicht mehr möglich, Punkte durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abzubauen:

PunktekontoMöglichkeit zum Punkteabbau?
1 Punktja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
2 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
3 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
4 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
5 Punkteja (sofern in den letzten fünf Jahren kein Punkt abgebaut wurde)
6 Punktenein
7 Punktenein

Führerscheinbesitzer sollten also rechtzeitig freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Auf diese Weise kann das Punktekonto allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren um jeweils einen Punkt gesenkt werden.

Welcher Punkt wird eigentlich abgebaut? Absolvieren Sie ein Fahreignungsseminar erfolgreich, reduziert sich Ihr Gesamtpunktestand um einen Punkt. Dabei handelt es sich aber nicht um einen spezifischen Punkt. Durch den Punkteabbau wird also keine Eintragung aus dem Fahreignungsregister gelöscht.

Einzelheiten rund ums Fahreignungsseminar zum Punkteabbau: Kosten, Dauer, Ablauf

Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.
Beim Punkteabbauseminar entstehen Kosten von ca. 400 Euro.

Das Fahreignungsseminar ist für Verkehrsteilnehmer also der Weg zum Punktabbau. Dieser Kurs setzt sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen und kostet ungefähr 400 Euro.

  • Der verkehrspädagogische Teil besteht aus zwei Terminen, die mindestens eine Woche auseinander liegen, damit das eigene Verhalten im Verkehr beobachtet werden kann. Ein Modul dauert jeweils 90 Minuten und wird entweder einzeln oder innerhalb einer Gruppe durchgeführt.
  • Der verkehrspsychologische Teil wird einzeln durchgeführt und besteht aus zwei Terminen von jeweils 75 Minuten. Zwischen den beiden Terminen liegen mindestens 3 Wochen, damit eine Hausaufgabe erledigt werden kann. Sie besteht daraus, das eigene Fahrverhalten zu evaluieren und bei der Sitzung besprochene Strategien anzuwenden.

Anbieter von Fahreignungsseminaren (u. a.):

Hintergrundinformationen: Diese Konsequenzen ziehen Punkte nach sich

Unterschiedliche Punktestände im Fahreignungsregister ziehen logischerweise unterschiedliche Konsequenzen wie Ermahnungen und Verwarnungen nach sich. In der Tabelle befinden sich die spezifischen Folgen.

PunktekontoMaßnahmen
Bis zu 3 PunkteEs drohen keine verheerenden Konsequenzen. Der Führerscheinbesitzer wird lediglich vorgemerkt.
4 bis 5 PunkteDer Führerscheinbesitzer bekommt eine kostenpflichtige Ermahnung zugeschickt. Anbei befindet sich ein Hinweis auf den möglichen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
6 bis 7 PunkteBei diesem Punktestand wird eine kostenpflichtige Verwarnung verschickt. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist weiterhin freiwillig. Nun kann allerdings kein Punkt mehr abgebaut werden.
8 PunkteDer Führerschein wird entzogen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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200 Kommentare

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  1. Hugo
    Am 19. Januar 2017 um 11:02

    Ja, aber ich bin portuguiesich und hab ich portuguiesich ausweiss !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 10:39

      Hallo Hugo,
      es geht nicht um Ihren Ausweis, sondern um Ihren festen Wohnsitz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dennis
    Am 17. Januar 2017 um 18:06

    Hallo, ich habe 5 Punkte und möchte an einem Aufbauseminar teilnehmen zum Punktabbau. Allerdings schwebt ein weiteres Verfahren, wodurch bei Rechtskraft ein weiterer Punkt eingetragen werden wird. Kann ich einen Punkt abbauen, wenn ich das das schwebende Verfahren hinauszögere und zwischendurch das Seminar absolviere oder hindert das schwende verfahren als solches den Abbau?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:12

      Hallo Dennis,

      da wir keine rechtliche Beratung durchführen können, sollten Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. DANIEL
    Am 17. Januar 2017 um 2:35

    Hallo. Ab 21 km autobahnn bei probzeit, is immer obrigatorish aufbauseminar machen oder kann oder schon passiert nicht? Danke

    Kann passiert man nicht machen brauchen?
    Aufbauseminar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 9:45

      Hallo Daniel,

      wenn Sie mit über 21 km/h zu viel auf der Autobahn unterwegs waren, gilt dies als A-Verstoß. Folglich wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme am Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. ursula
    Am 16. Januar 2017 um 19:02

    Guten Abend,
    Ich möchte gerne Punkteabbau und ich habe ein Brief gekrieg das man das auch online machen konnte.

    Können Sie mir sagen warum so Teuer ist ein Seminar teil zu nehmen? 400,- Euro ist wirklich viel geld.
    Ist fast gunstiger wenn mann den furerschein abgibt für ein Monat.

    Beste Grüsse
    Ulla

    • Inge
      Am 26. April 2022 um 18:25

      Hallo, muß für das Punkteaufbauseminar zu einem Fahrlehrer und zu einem verkehrspschologe. Dürfen sie zusammen über 640 Euro verlangen???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 11:47

      Hallo Ursula,

      von einem Online-Kurs ist uns nichts bekannt, möglicherweise können Sie uns diesbezüglich noch ein paar Informationen zukommen lassen. Grundsätzlich sind 400 Euro für ein Punkteabbauseminar durchaus im üblichen Rahmen. Ein Abbau von Punkten ist allerdings durch eine Abgabe des Führerscheins nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Hugo
    Am 16. Januar 2017 um 13:22

    Wenn ich bei deutschland wohne, und wollte in portugal fürhschein machen, kann ich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 10:30

      Hallo Hugo,

      das ist nur möglich, wenn Sie für ein halbes Jahr Ihren Wohnsitz in Portugal haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Hugo
    Am 16. Januar 2017 um 6:12

    Hey :) Ein frage. Mit portuguiesich führeschein Das deutsche Gesetz ist das gleiche für mich? Und wenn ich ein aufbauseminar machen muss, bleibt mein fürheschein bei mir bis fertig mit aufbauseminar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 10:36

      Hallo Hugo,

      das deutsche Gesetz gilt auch, wenn Sie mit einem ausländischen Führerschein unterwegs sind. Während des Aufbauseminars müssen Sie Ihren Führerschein nicht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Hugo
    Am 16. Januar 2017 um 3:18

    Hallo. Ich bin portuguiesich und hab ich portuguiesich fürehschein! Ich bin nocb bei probzeit in portugal und hier auch ! Portugal is 3 jahr und hier 2 jahr. Ich hab bei autobahn ein blitzer bekommen zone 60 und ich war 21km. Also 81km. Muss ich auch ein aufbauseminar machen ? Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 10:50

      Hallo Hugo,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Roberto
    Am 29. Dezember 2016 um 18:39

    Hallo,
    ich habe durch unglückliche Zustände 2 Punkte erhalten welche erst nach 5 Jahren verjähren werden.
    Nun stellt sich mir die Frage… wenn ich dann ein Fahreignungsseminar besuchen würde und damit 1 Punkt abbauen könnte, welcher Verjährung hätte ich dann, 1 Punkt mit 2,5 Jahre Verjährung oder weiterhin 5 Jahren?

    Für eine Antwort bedanke ich mich schon einmal vorab und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    Roberto

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Dezember 2016 um 9:17

      Hallo Roberto,

      nach dem Punkteabbauseminar wird lediglich ein Punkt aus der Gesamtzahl gestrichen, kein spezifischer Punkt. Die beiden Punkte verjähren also weiterhin erst nach 5 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Rafael
    Am 6. Dezember 2016 um 20:01

    Hallo zusammen,

    Also Stand ist der das ich meinen Führerschein seit 2012 habe.
    Blöder weiße vor Ablauf meiner Probezeit habe ich 1 Punkt bekommen am 08.2014.
    Meine Probezeit wurde nochmal um 2 Jahre verlängert.
    (1)Anfang Dieses Jahres habe ich dann den nächsten bekommen auf der Autobahn 21 km/h zu schnell..
    Bei diesem Fall habe ich mir einen Anwalt als Unterstützung geholt. Der Fall läuft noch…
    Also noch nichts eingetragen.
    Vierwochen darauf wurde ich Innerorts geblitzt auch 21 km/h zu schnell.. bei dem lohnte es sich nicht Einspruch zu erheben da es eindeutig war. …

    Somit habe ich zwei Punkte. Am 17.5.16 habe ich ein schreiben bekommen von der Stadt. …..
    Fahrerlaubnis auf Probe
    Verwarnung gemäß .. . .. ..
    Ich wurde ausdrücklich verwarnt.
    Es wird darauf hingewiesen das die Fahrerlaubnis entzogen werden muss wenn ich nach Ablauf der vorstehenden Frist von 2 Monaten.
    Anschließen hatte ich keine Fehlverhalten im Straßenverkehr.

    Jetzt zur eigentlichen Frage.. Der Fall (1) war vor dem Schreiben der Stadt . . . .
    Wie verhält sich das jetzt mit dem Führerscheinentzug.. …

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2016 um 10:28

      Hallo Rafael,

      Sie könnten Glück haben. Der zweite A-Verstoß ist noch nicht rechtskräftig – ob es überhaupt dazu kommt, hängt von Ihrem Anwalt und den Umständen ab. Aber selbst beim Rechtskräftigwerden dürfte noch kein Führerscheinentzug erfolgen, denn erst wenn Sie nach der Verwarnung erneut einen A-Verstoß begehen, kann Ihnen die Führerschein entzogen werden. Es kommt also auf die Reihenfolge der Probezeitmaßnahmen an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. ismail
    Am 6. Dezember 2016 um 0:36

    habe momentan 6 punkte in flensburg.
    bin ich verpflichtet einen seminar zu besuchen ??

    danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2016 um 10:25

      Hallo ismail,

      bei 6 bis 7 Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung. Ein Seminar müssen Sie wegen des Punktestandes nicht besuchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Lilou
    Am 27. Oktober 2016 um 21:25

    schönen guten Morgen,
    ich habe aktuell 2 Punkte bekommen. Meine Frage nun: kann ich die 2 Punkte abbauen. Ich habe meinen Führerschein vor 5 Monaten gemacht. Also ich bin noch in der Probezeit. Geht das?

    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Oktober 2016 um 10:09

      Hallo Lilou,
      in der Regel können Sie durch ein Punkteabbauseminar alle fünf Jahre einen Punkt abbauen, unabhängig davon, ob Sie noch in der Probezeit sind oder nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Memo
    Am 31. August 2016 um 19:58

    Ich habe aktuell 5 Punkte und soll zwei dazubekommen. Meine Frage nun: kann ich noch ein Punkt abbauen bevor das Verfahren beendet ist. Also, zählt die Rechtskraft des Punktes oder der Zeitpunkt der Tat? Über eine schnelle Info würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 10:40

      Hallo Memo,

      Für die Gewährung des Punktabzuges ist der erreichte Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Entscheidend ist mithin die Rechtskraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Yasin
    Am 16. August 2016 um 8:25

    Hallo Gute morgen
    Ich hab eine Frage.ich bin noch Probezeit ich hab in Autobahn 128km als 100 erlaubt gefahrer
    Welche Strafe muss man Rechnern

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:11

      Hallo Yasin,

      Sie müssen mit einem Punkt in Flensburg, einem Bußgeld von 80 Euro, einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Udo
    Am 30. Juni 2016 um 12:36

    Hallo, ich habe leider 2 Punkte in Flensburg stehen die schon länger als 1 Jahr alt sind. Besteht trotzdem eine Möglichkeit am Begleitendem fahren teilzunehmen? Wenn ja, welch Möglichkeit besteht?
    Anmerkung: Es sind die ersten Punkte nach über 30 Jahren.

    Viel Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 9:02

      Hallo Udo,
      Sie haben in der Regel zwei Möglichkeiten: Sie können abwarten, bis Ihre Punkte verjährt sind oder Sie absolvieren ein Seminar zum Punkteabbau. In einem solchen Seminar kann normalerweise alle fünf Jahre ein Punkt abgebaut werden. Somit hätten Sie noch einen Punkt auf Ihrem Konto und würden sich als Begleitperson eignen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Reinhard M.
    Am 25. Juni 2016 um 13:52

    Wenn auf dem Punktekonto mehrere Eintragungen mit verschiedenen Tilgungsfristen sind:
    Wie wird dann der Punkteabbau eingerechnet?

    Bevor ich ein Fahreignungsseminar mache, möchte ich sichergehen, dass nicht ausgerechnet der Punkt abgebaut wird, der sowieso kurz vor der Tilgung steht.

    Am liebsten einerr, der noch vier Jahre steht :-)

    Viele Grüße und Danke im voraus für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juni 2016 um 9:03

      Hallo Reinhard M.,

      in der Regel wird bei einem Punkteabau kein konkreter Punkt gelöscht. Es wird ein vorhandener Punkt gelöscht und die Tilgungsfristen für alle noch vorhandenen laufen weiter. Hier empfehlen wie Ihnen sich beim KBA direkt zu informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Reinhard M.
    Am 25. Juni 2016 um 13:46

    Die Antwort von bussgeldkatalog.org ist nicht richtig.
    Alte Punkte verfallen nach der alten Verjährungsfrist. Neue Punkte führen auch zu keiner Sperre der Verjährung mehr.

    Soweit ich Ihren Angaben entnehmen kann, müssten Ihre Punkte am 20.05.2015 ablaufen.
    (Falls keine schweren Vergehen vorhanden sind)

    Ich empfehle, direkt auf der KBA Webseite nachzusehen. Die Informationen dort sind vollständiger und dort kann auch immer ein detaillierter Punktestand angefordert werden.

  17. barbara
    Am 25. Mai 2016 um 9:14

    hallo

    ich habe einmal 2 Punkte und zweimal einen Punkt, meine Frage ist

    a) welches Datum zählt für die Verjährung, Tatdatum oder Entscheidung/Rechtskraft Datum und

    b)Weicher Punkt wird abgebaut wenn ich ein Fahreignungsseminar mitmache. Der der zuerst verjährt oder einer der zuletzt verjährt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2016 um 8:19

      Hallo Barbara,

      die Verjährungsfrist beginnt mit der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides zu laufen. Bei einem Punkteabbauseminar wird in der Gesamtzahl der Punkte (bei Ihnen 3) ein Punkt gelöscht. Allerdings wird damit kein konkreter Punkt gelöscht und die Tilgungsfristen laufen normal weiter. Nach einem Seminar hätten Sie somit nur noch 2 Punkte auf dem Konto – sobald die Verjährung eines Punktes eintritt, nur noch 1.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. M.Manzl
    Am 16. Mai 2016 um 12:15

    Guten Tag,
    Kann man die Punkte auch – ganz legal – abbezahlen?
    Wieviel ist ein Punkt wert? Habe zwei- habe gegen den zweiten Einspruch erhoben- wurde genötigt zu unterschreiben den tatbestand des Telefonierens begangen zu haben- nun habe ich Einspruch eingelegt und muss vor Gericht- meine Rechtschutzversicherung möchte nun wissen um welchen betrag es sich genau handelt- wo erfahre ich das?
    LG
    M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2016 um 10:18

      Hallo M. Manzl,

      eine Abbezahlung von Punkten ist nicht möglich.
      Die Rechtsschutzversicherung erfragt hier sicherlich die Höhe des Bußgeldes, welches mit dem Bescheid erhoben wurde. Der Betrag des Bußgeldes wird in der Regel im Bescheid aufgeführt. Bei Unsicherheiten können Sie dies auch bei der zuständigen Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Isabel
    Am 11. Mai 2016 um 10:23

    Hallo, ich habe bereits 2 punkte wegen zu schnellen fahren innerorts. Jetzt wurde ich ein drittes mal außerorts geblitzt. Da ich auch da deutlich zu schnell war werde ich dafür einen Punkt kassieren. Ich habe jetzt Angst ein Fahrverbot zu erhalten. Lohnt sich ein Abbauseminar?
    Ich hoffe sehr ich kann ein Fahrverbot verhindern.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 8:55

      Hallo Isabel,

      ab der gelben Stufe (4-5 Punkte) ist ein Abbau empfehlenswert. Ab 6 Punkten ist dies nicht mehr möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Isabel
        Am 17. Mai 2016 um 21:51

        Kann es sein das ich mit 3 punkten den führerschein bereits für min.1 Monat abgeben muss? Wie könnte ich das fahrverbot verhindern ?

        • Sergej R.
          Am 29. November 2016 um 22:56

          Hallo,
          ich habe nach dem alten Punktesytem 11 Punkte gehabt. Ab dem Jahr 2011 bekam ich bis jetzt keine Punkt. Meine Frage ist: wieviel Punkte habe ich jetzt?

          • bussgeldkatalog.org
            Am 1. Dezember 2016 um 11:15

            Hallo Sergej;

            das lässt sich so pauschal nicht sagen, da wir nicht wissen, für welche Delikte Sie diese Punkte erhalten haben. Der einfachste Weg, eine Information über Ihren Punktestand zu erhalten ist eine Punkteabfrage.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. Mai 2016 um 8:51

          Hallo Isabel,

          je nach Vergehen ist dies durchaus möglich und wird durchgesetzt, wenn dies von den Behörden mitgeteilt wird.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Bernadette
    Am 19. April 2016 um 15:50

    Hallo,
    ich habe 2 Punkte und möchte gerne meinen 17-jährigen Sohn beim “Begleiteten Fahren” begleiten.
    Gibt es noch irgendeine Möglichkeit dafür?
    Danke, Bernadette B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 9:40

      Hallo Bernadette,

      Sie dürfen, um als Begeleitperson in Frage zu kommen, nicht mehr als einen Punkt in Flensburg vorweisen. Durch die Teilnahme an einem Punkteabbauseminar können Sie einen Ihrer Punkte abbauen und so die Voraussetzungen erfüllen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. viktor
    Am 6. April 2016 um 15:38

    Hallo im jahr 2010 bin ich gefahren ohne führerschein november dezember 2010war es rechtskräftig .das müssten ja 3-6 punkte sein.
    august 2014 habe ich unerlautes entfernen vom unfallort gegangen amtsgericht hat eine sperrfrist von 6 monaten erteilt dafür müsste es auch 3 punkte geben. Wollte antrag stellen mir wurde gesagt muss mpu machen wegen zu viel punkten.
    meine frage ist wie viel punkt habe ich jetzt tatsächlich ? Weil man ab 8 punkte ja eine mpu machen muss .Nach meinen berechnungen hätte ich jetzt 4-6 punkte ist das ein grund für mpu ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 10:34

      Hallo Viktor,

      wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen zu vielen Punkten bereits entzogen worden ist, brauchen Sie nicht mehr umrechnen. Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Wenn diese eine MPU anordnet müssen Sie diese machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Sven
    Am 9. März 2016 um 17:06

    Hallo,
    ich habe derzeit 5 Punkte und werde noch 1 Punkt dazu bekommen,jetzt ist meine Frage werde ich zu einem Semiar verpflichtet seitens der Bussgeldstelle oder ist diese dann nur freiwillig zu leisten wenn man möchte.
    Weil freiwillig leisten werde ich sie nicht,weil dann ja auch kein Punkt mehr abgebaut wird.

    Mir ist nur wichtig kann der Landkreis mich dazu auffordern diese zu machen oder ist das verfallen in 2016?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 11:58

      Hallo Sven,

      das Punkteabbauseminar ist freiwillig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • grainca a.
        Am 8. Oktober 2016 um 22:20

        Hallo ich mochte wissen wieviel punke habe ich

  23. Maik
    Am 3. März 2016 um 13:29

    Hallo

    ich bin Ende letztes Jahr geblitz worden mit einen Punkt.
    Jetzt hat mich es leider schon wieder dawischt mit einen Punkt.+

    Was ist die Folge ????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. März 2016 um 11:19

      Hallo Maik,
      dies bedeutet, dass Sie nun 2 Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg haben. Sie müssen in der Regel mit keinen weiteren Maßnahmen rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. eddi
    Am 8. Februar 2016 um 12:33

    Guten Tag,
    ich habe soeben noch 1 Punkt bekommen weil ich beim telefonieren erwischt wurde. Habe davor 4 Punkte gehabt, nun ist der fünfte unterwegs. Was passiert jetzt? Wird mein Führerschein entzogen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 10:04

      Hallo eddi,

      bei 5 Punkten in Flensburg bekommen Sie eine schriftliche Ermahnung. Nachdem Punkte-Tacho stehen Sie auf der Stufe gelb.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Ben
    Am 8. Februar 2016 um 12:10

    Hallo,

    ich habe 3 punkte nach dem alten System und
    2x 1 Punkt nach neun System.
    Ich nehme an einem Fahreignungsseminar teil.

    Meine Frage, welcher Punkt wird abgebaut?
    Einer von den drei alten oder
    einer von den Beiden neuen. Die neuen sind ja jeweils 2 mal 1 Punkt.

    Wenn ein neuer Punkt verfällt, ist es dann der ältere Punkt oder der als letztes eingetragen wurde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 12:55

      Hallo Ben,
      wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, sich direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu wenden, da dort die Punkte verwaltet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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