Vom Privatparkplatz abschleppen lassen – Was ist zu beachten?
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie Sie clever gegen Falschparker vorgehen

Ob Sie Besitzer eines Geschäfts mit großem Parkplatz sind oder Ihnen nur ein einfaches Eigenheim mit Garage und dazugehöriger Auffahrt gehört: es ist immer ärgerlich, wenn fremde Autofahrer dort ohne Ihre Erlaubnis ihren Wagen parken. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Verwandtschaft zum Abendessen eingeladen, oder zahlende Kundschaft möchte bei Ihnen einkaufen, und die dringend benötigten Stellplätze sind belegt. Wie gut, dass der Parkplatz Ihr Eigentum ist und Sie das fremde Fahrzeug von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen dürfen.
Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes “in seinem Besitz stört”. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer. d
Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Auch wenn noch mehrere Plätze frei bleiben, begeht der Autofahrer eine verbotene Eigenmacht, und Sie dürfen ihn von dem Privatparkplatz abschleppen lassen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Falschparker vom Parkplatz abschleppen lassen
Nein. Auf Privatparkplätzen ist die Polizei nicht zuständig. Sie kann allerdings über das Kennzeichen den Fahrer ermitteln und ihn telefonisch zum Umparken auffordern.
Ja. Allerdings sollten Sie den Falschparker auch selbst dokumentieren, um ggf. zu beweisen, dass eine Notwendigkeit zum Abschleppen bestand.
In der Regel hat diese derjenige zu zahlen, der falsch parkte.
Im Video: Falschparker abschleppen lassen
Wie machen Sie Ihren Privatparkplatz kenntlich?
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie deutlich erkennbar machen, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Dazu können Sie ein entsprechendes Schild anbringen, welches die Bedingungen klarstellt, unter denen auf Ihrem Grundstück Fahrzeuge abgestellt werden dürfen:
- Nur eine bestimmte Personengruppe darf auf Ihrem Parkplatz parken, wie beispielsweise Kunden Ihres Geschäftes oder Anlieger
- Nur zu einer bestimmten Tageszeit steht Ihr Parkplatz anderen Personen zur Verfügung
- Nutzer des Parkplatzes dürfen nur für eine bestimmte Dauer dort parken, und müssen eine Parkscheibe verwenden
- Ein kostenpflichtiger Parkschein ist die Voraussetzung dafür, Ihren Parkplatz zu nutzen
Sämtliche Fahrzeuge, die sich nicht an Ihre Regeln halten, dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen. Ein Zusatzschild, welches darauf hinweist, dass unbefugt geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden, ist am Privatparkplatz nicht notwendig, obwohl es Ihren Forderungen mehr Nachdruck verleihen kann.
Kann die Polizei Autos von Ihrem Privatparkplatz abschleppen?
Die Polizei ist nicht befugt, Falschparker auf Privatparkplätzen abschleppen zu lassen. Wenn Sie es mit einem Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz zu tun haben, darf die Polizei lediglich die Identität des Fahrzeughalters feststellen und Ihn telefonisch darum bitten, sein Auto wegzufahren. Dies ist für den Falschparker sogar ein Glücksfall: Er bekommt dadurch die Chance, sich aus der Affäre zu ziehen, ohne Abschleppgebühren zu zahlen. Außerdem muss er den Wagen nicht erst von einem weit entfernten Stellplatz abholen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, den Umweg über die Polizei zu gehen, und dürfen das fremde Auto direkt von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.
Wann dürfen Sie selbst aktiv werden?
Der Paragraph 859 Absatz 3 des BGB garantiert dem Besitzer eines Grundstückes Selbsthilfe, wenn ihm ein Teil des Grundstückes widerrechtlich entzogen wurde. Er darf sich seinem Besitz „durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen“, was konkret heißt, dass er das fremde Fahrzeug von seinem Privatparkplatz abschleppen lassen darf. Auch hier übertrug der BGH das allgemeine Gesetz mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Privatparkplätze. Doch alle Mittel dürfen Sie dabei nicht einsetzen. Versuchen Sie, den Falschparker am Wegfahren zu hindern, damit er Ihnen eine Entschädigung zahlt, begehen Sie eine strafbare Nötigung.
Abschleppen vom Privatparkplatz: wie geht das genau?
Als erstes sollten Sie den Fahrer des Autos aufsuchen, sofern sein Aufenthaltsort bekannt ist, wie beispielsweise das Nachbargeschäft. Wäre die Suche der betreffenden Person jedoch mit zu hohem Aufwand verbunden, darf der Wagen des Falschparkers abgeschleppt werden, wozu Sie ein geeignetes Unternehmen beauftragen können. Vorher sollten Sie jedoch etwaige Schäden am Wagen mit Fotos dokumentieren. Ansonsten kann der Halter des abgeschleppten Fahrzeuges Forderungen gegen Sie stellen, indem er behauptet, dass diese Schäden erst beim Abschleppen entstanden sind.
Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, dem Falschparker mitzuteilen, welches Unternehmen sein Auto konkret abgeschleppt hat, und wo er es finden kann. Die Gebühren für den Abschleppdienst muss der Falschparker selbst bezahlen. Der BGH kam 2016 zu dem Schluss, dass der Halter eines illegal geparkten Fahrzeuges zur Rechenschaft zu ziehen ist (Urteil V ZR 102/15). Es gibt vier Möglichkeiten, wie dies genau ablaufen kann:
- Erst einmal bezahlen Sie selbst dem Abschleppunternehmen die anfälligen Kosten. Wenn der Halter Sie nach dem Standort seines abgeschleppten Wagens fragt, geben Sie ihm die Auskunft erst dann, wenn er Ihnen die Gebühren erstattet hat. Es ist dieser Situation völlig legal, ihm diese Informationen vorzuenthalten.
- Auch bei Variante zwei legen Sie die Abschleppgebühren selber aus, Sie fordern diese allerdings später über eine Schadensersatzklage beim Fahrzeughalter ein.
- Sie schließen einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen, welcher diesem das Recht gibt, die Abschleppkosten direkt beim Halter des falsch geparkten Fahrzeuges einzufordern, nachdem dies abgeschleppt wurde. Einige Gerichte sehen diese Methode jedoch als unzulässige Inkassotätigkeit an.
- Sie können von vornherein mit einem Abschleppunternehmen einen Vertrag unterzeichnen, welcher beinhaltet, dass es Ihre Stellplätze rund um die Uhr überwacht und sich selbstständig um eventuell notwendiges Abschleppen kümmert. Ihr Privatparkplatz wird so geschützt, ohne dass Sie Ihn selbst ständig beobachten müssen.
Da einige Abschleppunternehmen in der Vergangenheit überhöhte Gebühren verlangten, urteilte der BGH 2014, dass sich die Abschleppkosten fürs Falschparken an den ortsüblichen Gebühren orientieren müssen (V ZR 229/13). Die zulässigen Gebühren variieren dabei, abhängig von den Gerichtsurteilen der jeweiligen Städte.
Auch wenn der Falschparker das Auto bereits weggefahren hat, nachdem Sie den Abschleppwagen angefordert haben, muss er im Normalfall die Kosten bezahlen. Er ist für die Leerfahrt des Abschleppdienstes verantwortlich, da er sämtliche Kosten begleichen muss, die er selbst verursacht hat.
Können Sie einen Falschparker abmahnen?
Wenn Sie Grund zur Sorge haben, dass der Falschparker auf Ihren Privatparkplatz wiederholt zurückgreift, können Sie Ihn eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen. Steht das Fahrzeug danach wieder auf Ihrem Privatparkplatz, muss der Halter eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Dadurch dürfte sich der Anreiz des Falschparkers, erneut auf Ihrem Grundstück zu parken, in Grenzen halten, und Ihre Parkplätze stehen auf Dauer Ihren Besuchern oder Kunden zur Verfügung.
Sie beantragen solch eine Unterlassungserklärung bei einem Anwalt, dem Sie das KfZ-Kennzeichen des falsch geparkten Fahrzeuges übermitteln müssen. Auch Belege für das Parkvergehen in Form von Fotos oder Zeugenaussagen sollten Sie mit einreichen. Bereits beim Aufsetzen dieser Erklärung werden Anwaltsgebühren fällig, welche der Halter des falsch geparkten Fahrzeuges übernehmen muss.
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Hello,
I rented a parking lot this month. Yesterday I parked my car in correct parking lot which allocated for me. But forgot to place my parking reservation paper in front of car glass. Yesterday midnight the towing company took my car. My parking reservation paper is still inside my car. Now the the towing company asked to pay 600 EURO? Where can i compliant this? Appreciate your help on this.
Regards,
Kannan.
Hallo, ich habe eine Frage… Im September fuhr ich mit meinem Auto in den Urlaub.. bevor ich in den Urlaub fuhr, habe ich alle meine Papiere überprüft und bin in den Urlaub zum Zielort gefahren.. Es gab nichts zu befürchten. an der Grenze von Österreich und Deutschland in Passau hab ich mir die erste Tankstelle geschnappt… Und wollte nur noch wegfahren und wurde sofort von der Polizeikontrolle angehalten… Weil ich ein sportliches Auto und Gepäck voll habe… Nach der Kontrolle stellt sich heraus, dass der TÜV war vor mir… ich dachte es wäre im November, aber im Juli war es schon vorbei… Und das noch keine Sperre auf meinem Konto wegen Froude bei der holländischen Bank war… Also stellte sich die Versicherung heraus nicht zu zahlen Das Auto hatte auch keine Versicherung und musste zur Polizeistation … Sie wollten etwas für eine Versicherung abschließen … Aber das Auto musste wieder zum TÜV … Und beim TÜV war mein Auto nicht Pass wegen Sport und Gepäck voll.. also keinen TÜV bekommen und nicht weiterfahren durften…ich hatte einen Abschleppwagen sl epen in einen Abstellraum.. Auto steht seit ca. 65 Tagen da und kann das Auto nicht abholen… Ich. Ich muss eine Parkgebühr bezahlen… 65×12 Euro… Kann ich da etwas helfen. Kann um Zahlung bitten… Bin jetzt arbeitslos…
Hallo G.Yasar,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hello Kannan,
please contact a lawyer.
The Team of bussgeldkatalog.org
Hallo,
wer ist in der Beweispflicht das der vermeintlich Falschparker auf Privatgrund steht und der Standort auch Privatgrund ist ?
Sachlage:
Wir haben hier eine Straße die teils öffentlich und teils privat ist. Im amtliche Lageplan gibt es entsprehend hierzu auch zwei Parzellen. Nunmehr meint der Eigentümer des hinteren Teils der Strasse, die auch als Privat gekennzeichnet ist, das der fordere Teil auch sein Privat Eigentum wäre !? ich parke dort seit Jahren und nunmehr droht er abzuschleppen. Die verbleibende Durchfahrtsbreite, wenn ich dort parke, ist größer als 3 m. Ich habe den Eigentümer des hinteren Teils gebeten, den Nachweis zu erbringen das er auch Eigentümer des forderen Teile sei. Diese Auskunft verweigert er und hat nunmehr Eigenmächtig Halteverbotsschilder aufgestellt sowie mit Abschleppung gedroht. Ich habe im mitgeteilt, das wenn er unbefugt mein Fahrzeug in Besitz nimmt, er mit einer Strafanzeige wegen Diebstahl zu rechnen hätte.
Kann ich mir die Auskunft über den Eigentümer der (strittigen) betroffenen Parzelle auch selbst besorgen ? Wenn ja, wo und kostet dies etwas ?
Hallo Clera,
bei Fragen dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am Sonntag Mittag mein Auto auf einem Privatparkplatz einer Firma abgestellt, welches erst Mo. 7.00 Uhr wieder
öffnet. Zu diesem Zeitpunkt waren weitere 6 oder 7 Parkplätze frei.
Am Abend bin ich nochmals vorbeigegangen, aber es waren keine umliegenden öffentliche Parkplätze frei.
Heute, Montag morgen wollte ich um 6.00 Uhr das Auto abholen und umparken. Leider war zu diesem Zeitpunkt das
Auto bereits abgeschleppt.
Ich finde das unverhältmäßig, weil die Firma keinen Nachteil von Parken hatte.
Sehen Sie eine Möglichkeit, die Abschleppkosten zu umgehen?
Vielen Dank Mario
Ich habe heute für 10 Minuten auf einen ausgewiesenen Parkplatz einer Arztpraxis gestanden und soll nun 30,-€ bezahlen. Das mein Verhalten nicht korrekt war, weiss ich, frage mich aber, ob die Zahlungsaufforderung in Ordnung ist.
Gruß aus Kiel, Kirsten
Hallo Kirsten,
wie viel für diese Ordnungswidrigkeit bezahlt werden muss, liegt im Ermessen der kontrollierenden Behörde.
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Ausfahrt blockiert ?
wenn vor meinem Grundstück mit einen Mehrfamilienhaus direkt jemand auf der Ausfahrt “parkt” und mich und unsere Mieter/Besucher am Befahren des Hofes bzw an der Ausfahrt hindert (die Ausfahrt liegt aber im öffentlichen Raum, auf dem Gehweg) was kann ich dann tun ?
Es gibt keine Kennzeichnung des Parkplatzes, es liegt ja direkt auf meinem Grundstück und das Tor ist meist geschlossen.
Schlimmstenfalls werden wir und unsere Mieter gehindert, das Grundstück zu verlassen, und können z.Bsp. nicht zur Arbeit fahren.
Hallo Patricia L.,
Sie können das betroffene Auto abschleppen lassen.
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Hallo
Ich wohne zur Miete und bei der Wohnung ist auch ein Stellplatz dabei. Allerdings steht am Parkplatz nur die Stellplatznummer und nicht mein Kennzeichen. Seit einiger Zeit parkt immer wieder das selbe Auto auf meinem Stellplatz und ich habe ihn auch schon per Zettel aufgefordert nicht mehr auf meinem Parkplatz zu parken. Muss ich mich mit meinem Vermieter absprechen bevor ich abschleppen lasse?
Hallo Benedikt,
bevor Sie ein fremdes Auto abschleppen lassen, sollten Sie zunächst alle anderen Mittel prüfen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Benachrichtigung des Vermieters oder ein direktes Gespräch handeln.
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Auf unserem Firmenparkplatz wurde ein sog. “Schrottauto” abgestellt – ohne Kennzeichen, platte Reifen, Müll im Innenraum. Weder Ornungsamt noch Polizei fühlen sich zuständig. Frage ist: wenn wir das Auto abschleppen lassen, wie lange müssen wir es “lagern” lassen, bis es verschrottet werden kann? Denn auch das lagern beim Abschlepphof kostet eine tägliche Pauschale! Gibt es hierzu Fristen? Weder Polizei noch Ordnungsamt konnten mir dazu Auskunft geben.
Hallo A.,
hierzu sollten Sie einen Anwalt befragen.
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Ich bin Mieter einer Garage im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses. Im Hof, wo die Garagen stehen, sind überall Schilder, dass mit Abschleppen gedroht wird, wenn sich unbefugte Leute hinstellen. Leider hat der Vermieter noch nie etwas unternommen, trotz mehrfacher Aufforderung. Es stellen sich immer wieder fremde Autos direkt neben oder gegenüber meiner Garage, dass ich “fast” nicht mehr rauskomme, nur mit 10 mal hin und her und viel Zentimeterarbeit. Die Polizeit verweist auf das Ordnungsamt und das Ordnungsamt sagt, dass das ein Privatgrundstück sei und damit nicht deren Zuständigkeit. Welche Möglichkeiten habe ich?
Hallo Markus,
bite besprechen Sie Ihren Fall mit einem Anwalt.
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Guten Tag,
vor drei Wochen habe ich mein Auto auf dem privaten Parkplatz geparkt (Parkdauer ca. 40 min).
Es war einmalig. Gestern habe ich einen schreiben vom Anwahlt bekommen mit Bußgeld 201,- Euro und eine Unterlassungserklärung. Ist das Bußgeld in dem Fall berechtigt?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Egor,
bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.
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Ich wohne in einer Privatwohnung in einer Privatstrasse in einem Mehrfamilienhaus. (30 Wohneinheiten)
In der privaten Strasse die allen WEG Mitgliedern gehört, (keine durchgangsstrasse), gibt es extrem viele Fremdparker. Die Privatstrasse ist als Solche an der Einfahrt beschildert. Die Parkplätze in dieser Strasse jedoch nicht erneut einzeln beschildert. Darf ich nun als einzelner Besitzer nur einer Wohnung des Hauses abschleppen lassen, oder muss jedes mal die ganze WEG ( 30 Parteien) zustimmen?
Gruß P.S.
Hallo Peter S.,
bitte wenden Sie sich an einen Verkehrsrechtsanwalt.
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Hallo.
in wie weit muss der Besitzer des Parkplatzes das Abschleppunternehmen informieren, wie die Einfahrt beschaffen ist (enge Einfahrt oder ähnliches) damit diese gleich mit dem passenden Fahrzeug ankommen? muss der Abgeschleppte in jedem Fall auch zwei Wagen bezahlen, wenn offensichtlich war, dass die Einfahrt beengt ist? oder zahlt dann ggfs auch der Besitzer einen Wagen, wegen Unterschlagung von Informationen?
Danke für die Antwort
Hallo Sandra,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
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Hallo,
ich wollte mich erkundigen, in wie weit der Besitzer eines Privatparkplatzes beim Anfordern eines Abschleppwagens dazu verpflichtet ist, das Unternehmen darauf hinzuweisen, wie breit bzw. eng die Einfahrt des Hofes ist? Da dies in meinem Fall nicht geschehen ist, kamen 2 Abschleppwagen, weshalb ich jetzt die doppelte Leerfahrtgebühr zahlen soll, was ich ungerechtfertigt finde, da der Besitzer ja über die Einfahrtbreite Bescheid weiß und dies hätte erwähnen sollen.
Danke & Grüße
Hallo Munz,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
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Guten Tag,
vor wenigen Wochen wurde mein Pkw von einem privaten Parkplatz abgeschleppt. Dadurch das mein pkw nicht mehr funktionierte stellte ich das Auto auf einen privaten Parkplatz ab. Dieser Parkplatz wurde seitdem ich hier wohne (2 Jahre) nie benutzt, aus diesem Grund habe ich dort mein Auto “geparkt”. Ich habe auch eine lesbare Notiz hinter die Windschutzscheibe gelegt wo folgendes drauf stand: Mein PKW ist nicht mehr fahrtauglich. Wenn das Fahrzeug entfernt werden soll bitte ich Sie mich unter folgender Telefonnummer anzurufen (Telefonnummer).
Mein Nachbar beobachtete den Eigentümer des Parkplatzes bereits einige Tage vorher wie dieser in Kenntnis gekommen hat das mein Auto auf seinem Parkplatz steht. Der Eigentümer hat allerdings einige Tage nichts unternommen oder überhaupt versucht herauszufinden wem das Auto gehört etc. Als ich dann eines Tages nach Hause gekommen war sah ich, wie ein Abschlepper mein Auto am Haken hatte und kurz davor war dies mitzunehmen. Allerdings hat der Fahrer gesagt er könne das Auto nicht abschleppen da der Eigentümer gerade aufgetaucht ist. Heute habe ich ein Schreiben von einem Anwalt bekommen der die Abschleppkosten (200€) von mir fordert.
Hier meine Frage: Da ich gelesen habe, dass der Eigentümer sofort handeln muss und nicht lange Warten darf würde mich interessieren ob ich die 200€ nun bezahlen muss/soll oder nicht?
Hallo Robert,
bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.
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Hallo,
Habe vorhin am Krankenhaus auf einen reservierten Parkplatz geparkt.
Reserviert für Krankenseelsorge.
Habe nur meine Frau und Kind abgeholt und die Taschen eingeladen. Dauer 10 Minuten sind es bestimmt gewesen.
Nun ein selbstgedruckter Zettel mit vermerk das es dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet wird.
Ist das zulässig?
Hallo Thomas,
das kommt auf die Umstände an und kann nicht pauschal beantwortet werden. Das Melden an sich sollte aber zulässig sein.
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Sehr geehrte Damen und Herren in diesem Forum,
folgender Fall liegt vor, mein Vermieter hatte zuerst ein absolutes Halteverbotsschild auf meinem Privatstellplatz (Steht im Mietvertrag) aufgestellt, für eine dauer von drei Wochen bzgl. baulichen Maßnahmen. Diese baulichen Maßnahmen hat er angefangen, aber nicht beendet. Nach vier Wochen habe ich das Ordnungsamt unserer gemeinde beauftragt dies zu klären und rechtliche Schritte einzuleiten, dies taten Sie auch. Und nun seit vier Tagen steht das Auto vom Vermieter auf meinem Stellplatz. Jetzt besteht die Frage; darf ich dessen Auto abschleppen lassen oder welche Möglichkeiten bestehen für mich?
LG Phil
Hallo Phil,
wenden Sie sich am besten an die Polizei, wenn das Auto dort weiterhin steht, oder befragen Sie einen Anwalt zu rechtlichen Möglichkeiten.
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Ich parke seit Jahren vor mein Grundstück auf eine abgefahrene Rasenfläche am Zaun, dieses Stück Rasenfläche gehört der Gemeinde, jetzt nach zig Jahren kommt auf einmal ein Verbotszettel mit Vorwarnung von 35 € Bußgeld, ist das rechtens wenn es bisher geduldet wurde und es auch keine Verbotsschilder gibt
Hallo Birgit,
wenn die Fläche einem Parkverbot unterliegt (das muss nicht zwangsläufig durch ein Schild angezeigt werden, s. https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/), kann das widerrechtliche Abstellen des Fahrzeugs auch entsprechend geahndet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo guten Tag,
meine Frage wäre, ich wohne zu Miete und im Innenhof sind ca 20 Parkplätze (Nummeriert). Man kann sich die Wohnanlage als ein viereckiges O vorstellen und in der mitter der Parkplatz. Dort ist nicht gekennzeichnet das es ein ptivater Parkplatz oder ähnliches ist, es gibt noch nicht mal irgendeine Art von Schild, gar nichts, außer eben die Nummerierungen. Ich habe vor meiner Wohnung einen eigenen Parkplatz dieser ist beschriftet und gekennzeichnet. Zu meinem Fall: Ich kam nachhause und es stand jemand auf meinem Parkplatz, da ich wenig Zeit hatte kurz um dem Block gefahren in den Innenhof. Einkauf hoch getragen alles veräumt kleinigkeiten erledigt (dauer auf einem Parkplatz der nicht als Privat gekennzeichnet ist ca 15 bis 20 min). Als ich dann wieder fahren wollte wurde ich aufgehalten ich soll warten der Abschlepper ist gleich da? Ich verunsichert hab gewartet und ca 5 min später war dieser auch da. Für mich also ganz klar der Fall sowie ich auf den Parkplatz bin muss er bereits angerufen haben. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Muss dieser Innenhof gekennzeichnet werden als Privatparkplatz oder ist es automatisch einer?? Also sind alle Innenhöfe Privatparkplätze? Wie gesagt ich bin ein Anwohner. Bitte um Ratschlag.
Hallo Braveigel,
hast du dich an einen Anwalt gewendet? Falls ja, kannst du mir mitteilen, wie die genaue Regelung ist?
Hallo Braveigel,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Mit wurde eben ein abschleppen bestellt, weil ich wohl auf einem privatparkplatz stand. Ich hatte weder jemanden gehindert oder eingeschränkt. Müsste 200€ zahlen, weil der avschleppdienst meine Räder gesperrt hatte. Habe es natürlich getan aber jetzt schmerzt es. Kann ich da noch im Nachhinein etwas Unternehmen??
Hallo Derya,
es ist uns leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich bitte daher mit Ihrer Frage an einen Anwalt.
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Hallo,
Hier steht “Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen”.
Meine Einfahrt wird regelmäßig zugeparkt und das Grundstück vor meiner Einfahrt ist ein fremdes Privatgrundstück für welches ich ein Überfahrtsrecht besitze. Die Falschparker haben die Erlaubnis des Grundstückseigentümers auf dem Gelände zu parken jedoch blockieren sie mir die Garage. Habe ich in so einer Situation die gleichen Rechte wie oben beschrieben gegen Falschparker vorzugehen? (Garage ist mir “Ausfahrt Freihalten” gekennzeichnet)
Hallo Michael,
grundsätzlich können Sie in einer solchen Situation die Polizei verständigen. Wenden Sie sich für alle weiteren Maßnahmen an einen Anwalt.
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Hallo ich habe vor unserem Grundstück ein Schild aufgestellt Falsch Parker werden kostenpflichtig Abgeschleppt .
Ich habe auch mehrmals Zettel an der Windschutzscheibe angebracht die werden noch im Vorgarten reingeschmissen. Was kann ich tun um nicht auf die Kosten sitzen zu bleiben? Es sind immer Freunde von unseren Nachbarn reden nuzt nichts.
Hallo Harald,
Sie können in diesem Fall das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen, je nach Uhrzeit. Im Zweifelsfall haben Sie die Möglichkeit, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
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Hallo
Was kann ich tun ? Zu meiner Wohnung gehört ein Parkplatz was ich jeden Monat zahle. Habe das Kennzeichen von mein freund als parkschild anfertigen lassen trotzdem Schild parken andere autos auf dem Platz was mich echt nervt was kann ich noch machen? Habe zettel angefertigt wo drin Stand das es ein privat Parkplatz ist trotzdem stehen da immer wieder andere auto
Hallo Nicol,
wenn widerrechtlich andere Fahrzeuge auf Ihrem Privatparkplatz stehen, können Sie diese abschleppen lassen, wie Sie dem obigen Text entnehmen können.
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In Ihrem Artikel schreiben Sie, dass ein Privatparkplatz auch als solcher zu erkennen sein muss (also z.B. durch ein entsprechendes Schild).
Wir haben mehrmal wöchentlich das Problem mit Falschparkern und ich habe schon öfter überlegt, ein Abschleppunternehmen zu rufen.
Allerdings weigert sich unser Vermieter, ein Schild an die Parkplätze anzubringen, bzw. erlaubt uns auch nicht, in Eigenregie eins aufzustellen (an den Gartenzaun zu hängen).
Gibt es noch eine andere Möglichkeit, gegen die Falschparker vorzugehen? Oder kann man den Vermieter in so einem Fall „zur Rechenschaft“ ziehen (also von ihm verlangen, dass er was dagegen unternimmt)?
Vielen Dank schon mal!
Hallo Anna,
erkundigen Sie sich bei einem Anwalt über das günstigste Vorgehen.
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Hallo, ich habe vor paar Tagen um 21 Uhr auf einem privatem Parkplatz von einem Büro geparkt. Als ich zurückkam, war ein Brief vom Besitzer auf meiner Windschutzscheibe „geklebt“. Der Besitzer fordert von mir 40€ wegen Falschparken auf seinem Besitz. Ich soll es innerhalb von 7 Tagen auf sein Konto zahlen, ansonsten muss er meine Adresse nachfragen (er hat das Kennteichen notiert) und das würde mir mehr kosten bedeuten.
Darf er mich überhaupt um Zahlen auffordern?
Für die Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.
Mfg
Hallo Julia M.,
auch wenn es sich um das unbefugte Benutzen eines Privatparkplatzes handelt, sind Privatpersonen in der Regel nicht dazu ermächtigt, solche Gelder einzuziehen.
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Ich wohne zu mite parken ist kostenflicht die Schränke waren auf bin ich reingefahren einkaufen nach Haus zu tragen 30minte kamen abschleppe wagen bin schnell raus gefahren vermiter schreib mir ich soll die abschlepp kosten bezahlen können sie mir bitte sofort antworten danke
Zum Einen ist die Schranke ja nicht zum Spaß da, es handelt sich um, wie Sie selbst geschrieben haben, um zu bezahlende und somit vermietete Parkplätze. Und Ihrem Text kann man entnehmen, dass Sie scheinbar kein Mietvertrag für einen Stellplatz dort haben und somit standen Sie zu Unrecht dort und versperrten zahlende Mieter den Parkplatz. Zum Anderen kann man sicherlich mal ein Auge zu drücken, wenn wirklich nur kurz etwas Schweres ausgeladen wird, aber wenn Sie nach 30 Minuten immer noch dort standen, kann das nichts mehr mit Ausladen zu tun haben.
Da empfehle ich sogar jedem den Abschlepper zu rufen. Natürlich müssen Sie zahlen, wenn Sie widerrechtlich dort geparkt haben. Mit Verlaub müsste man m.E. den Preis gleich verdoppeln, wenn ein Falschparker sein Vergehen zu gibt gewusst zu haben, dass die Parkplätze dort vermietet sind und das Parken dort Geld kostet, er aber dennoch rauf gefahren ist, weil die Schranke gerade offen war, dann auch noch flüchtet als er abgeschleppt werden sollte und dann um Hilfe fragt, wie er straffrei aus der Sache raus kommt. Quasi eine Art Zusatzstrafe für vorsätzliches Falschparken mit Fahrerflucht. Solche Leute können leider nicht hart genug bestraft werden und machen so etwas immer wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Florian
Hallo Sivasspor58,
unter Umständen kann der Grundstückseigentümer widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen lassen und die Kosten dem Fahrzeughalter in Rechnung stellen. Wenden Sie sich zur Abklärung an einen Anwalt.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, die Polizei NDS hat den Halter eines illegalen Parkers auf meinem Grundstück informiert, den Wagen wegzufahren, da sonst die Abschleppung gedroht hätte. Im Wiederholungsfall empfehle ich auf jeden Fall, ein Abschleppunternehmen zu beauftragen. Manche illegalen Parker sind einfach zu dreist und müssen mal “in richtige Bahnen” gelenkt werden. Empfehlenswert ist da ein Deal mit dem Unternehmen, die dann ggfls. selber Forderungen an den Falschparker stellen – auf keinen Fall den Inhaber des Falschparkerfahrzeugs den Ort des Autos nach Abschleppen mitteilen!!! So hat man noch mehr in der Hand und kann das Geld für das Abschleppen gleich kassieren. Man spart sich so unnötige Gerichtskosten usw. usf.
Zettel ans Auto der Falschparker mit Androhung / Strafen wirken auch meistens.
Viele Grüße
Theo