Drachen steigen lassen: Was ist verboten und was ist erlaubt?

News von Jan Frederik Strasmann

Veröffentlichungsdatum: 7. Oktober 2026

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn der Herbstwind bläst, zieht es wieder viele Familien und Hobbyflieger mit ihren Drachen nach draußen. Doch der Spaß am Himmel unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regeln. Mancherorts ist es verboten, Drachen steigen zu lassen, oder es ist zumindest an enge Richtlinien geknüpft. Wir verraten Ihnen, wo Sie Ihren Drachen problemlos fliegen lassen dürfen und was Sie bei der Platzwahl beachten müssen.

Strikte Verbote: Flughäfen, Naturschutzgebiete und die 100-Meter-Regel

Einen Drachen steigen zu lassen, ist mancherorts verboten.
Einen Drachen steigen zu lassen, ist mancherorts verboten.

Grundsätzlich gilt: Auch der kleinste Kinderdrachen ist rechtlich gesehen ein Luftfahrzeug, sobald Sie ihn steigen lassen. Daher greifen hier die strengen Vorgaben der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Die wichtigste und oft unterschätzte Regel betrifft die Leinenlänge. Ohne eine spezielle behördliche Ausnahmegenehmigung darf Ihre Drachenleine nicht länger als 100 Meter sein. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und gefährden unter Umständen den tieffliegenden Flugverkehr.

Darüber hinaus gibt es absolute Tabuzonen für das Drachensteigen. Die Wahl der richtigen Wiese ist also entscheidend, denn nicht überall, wo Wind weht, darf auch geflogen werden.

Hier ist Drachensteigen verboten:

  • Rund um Flughäfen: In einem Radius von 1,5 Kilometern um die Begrenzung von Flugplätzen, Flughäfen und Segelfluggeländen herrscht ein striktes Flugverbot.
  • In Naturschutzgebieten: Die Silhouette eines Drachens erinnert viele Tiere an Greifvögel. Um Panik vor allem bei Brutvögeln zu vermeiden, verbieten die meisten Schutzgebietsverordnungen das Drachensteigen.
  • An belebten Stränden: Oft gibt es hier kommunale Verbote. An Nord- und Ostsee müssen Sie meist auf speziell ausgewiesene Drachenstrände ausweichen.
  • Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: Bestellte Felder und Futterwiesen dürfen vor der Ernte ohne Erlaubnis des Bauern nicht betreten werden.

Suchen Sie sich am besten eine öffentliche Wiese oder einen öffentlichen Strand, auf denen es ausdrücklich nicht verboten ist, Drachen steigen zu lassen. Sie können sich auch erkundigen, ob in Ihrer Nähe ein Drachenfest stattfindet. Das macht nicht nur jede Menge Spaß, sondern hält üblicherweise auch alle gesetzlichen Regelungen ein, sodass Sie Ihren Drachen unbekümmert in die Luft bringen können.

Bußgelder und Strafen beim Drachensteigen

VerstoßMögliche SanktionenRechtsgrundlage
Drachenleine ist länger als 100 m (ohne Genehmigung)bis zu 50.000 € Bußgeld (in der Praxis meist zwei- bis dreistellige Beträge)§ 20 LuftVO, § 58 LuftVG
Drachensteigen zu dicht am Flughafen (< 1,5 km)bis zu 50.000 € Bußgeld§ 19 LuftVO, § 58 LuftVG
Gefährdung des FlugverkehrsGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre§ 315 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr)
Gefährdung des StraßenverkehrsGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre§ 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr)
Drachensteigen im Naturschutzgebietbis zu 50.000 € Bußgeld (in der Praxis meist dreistellige Beträge)§ 69 BNatSchG, regionale Schutzgebietsverordnungen
unerlaubtes Betreten von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Felder, Futterwiesen etc.)bis zu 10.000 oder 15.000 € Bußgeld (je nach Bundesland)Landesnaturschutz- und Betretungsgesetze
Verletzung von Personen (z. B. durch abstürzenden Drachen)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre, zivilrechtlicher Schadensersatz§ 229 StGB (Fahrlässige Körperverletzung), § 823 BGB

Verbotene Materialien und Abstände zu Verkehr und Stromleitungen

Drachen steigen lassen: Bei einem Unfall haftet der Drachenlenker für Schäden.
Drachen steigen lassen: Bei einem Unfall haftet der Drachenlenker für Schäden.

Wollen Sie einen Drachen steigen lassen, sollten Sie nicht nur den Luftraum beachten, sondern auch die Umgebung am Boden.

Strom- und Bahnleitungen bergen ein extremes Risiko, da Hochspannung bei feuchter Witterung sogar durch die Luft geleitet werden und auf Ihren Drachen überspringen kann.

Selbst wenn dieser die Leitung also nicht direkt berührt, besteht die Gefahr eines Stromschlags! Netzbetreiber raten beim Drachensteigen daher dringend zu einem Sicherheitsabstand von mindestens 500 bis 600 Metern zu Stromtrassen und Bahnoberleitungen.

Ebenso sollten Sie ausreichend Abstand zum Straßenverkehr halten. Ein abgestürzter Drachen oder auch nur eine hängende Drachenschnur kann schwere Verkehrsunfälle verursachen. Es droht eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und unter Umständen auch wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Außerdem macht der Gesetzgeber klare Vorgaben, aus welchen Materialien ein Drachen bestehen darf. Die europäische Produktnorm DIN EN 71-1 schreibt vor, dass die Leinen von Spielzeugdrachen aus nichtleitenden Materialien bestehen müssen. Draht oder andere metallhaltige Schnüre sind also verboten.

Drachenlenker unterliegen Verkehrssicherungspflicht – Urteil vom LG Köln

Bedenken Sie immer: Wenn Sie einen Drachen steigen lassen, haben Sie die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Fluggerät. Sie müssen also grundsätzlich dafür sorgen, dass Ihr Drachen keine Gefährdung darstellt. So ist es z. B. nicht ausdrücklich verboten, einen Drachen bei Gewitter steigen zu lassen, aber durch das erhöhte Risiko eines Blitzeinschlags verletzen Sie mit einem solchen Verhalten Ihre Sicherungspflicht. Auch wenn sich Ihr Drachen bei Sturm losreißt und jemanden verletzt, können Sie dafür haftbar gemacht werden. 

Diese grundlegende Verkehrssicherungspflicht bestätigte auch das Landgericht Köln in einem Urteil von 2019 (LG Köln, Urteil vom 05.08.2019 – 19 O 49/18). In dem betreffenden Fall hatte eine Kitesurferin ihren Lenkdrachen bei starkem Wind an einem Strand in den Niederlanden gestartet. Eine Windböe erfasste das Fluggerät, woraufhin die Lenkerin die Kontrolle verlor und einen vorbeigehenden Spaziergänger umriss. Der Passant stürzte schwer und erlitt einen Knochenbruch des oberen Schienbeines. Die Kitesurferin wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung von 6500 Euro verurteilt, denn laut Gericht hatte es in ihrer Verantwortung gelegen, dass die Benutzung ihres Lenkdrachens niemanden gefährdet.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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