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Leinenzwang: Wo gibt es eine Leinenpflicht für Hunde?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wo eine Anleinpflicht für Hunde existiert

Ob ein Leinenzwang im Wald gegeben ist, hängt vom Bundesland ab.
Ob ein Leinenzwang im Wald gegeben ist, hängt vom Bundesland ab.

Bundesweit gibt es zahlreiche Besitzer von Haustieren. Der Hund führt dabei Platz eins der beliebtesten Haustiere an. Dementsprechend lassen sich in Deutschland zahlreiche Hunde und Ihre Halter finden.

Da dieses Haustier reichlich Auslauf braucht und mindestens viermal am Tag zum Gassi raus sollte, stellt sich für viele Tierbesitzer die Frage, ob ein Leinenzwang in Deutschland für Hunde existiert.

Generell gibt es in Deutschland zum Hunde anleinen kein einheitliches Gesetz, da jedes Bundesland und jede Stadt die Hundanleinpflicht für sich individuell regeln kann. Wie die allgemeinen Vorschriften sind und an welchen Orten meist ein Leinenzwang herrscht, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Leinenzwang

Gibt es einen grundsätzlichen Leinenzwang für Hunde in Deutschland?

Es existiert keine einheitliche Regelung in Bezug auf den Leinenzwang für Hunde in Deutschland. Die Bestimmungen können je nach Bundesland variieren.

Was gilt für Hunde, die als besonders gefährlich oder bissig eingestuft werden?

Für sogenannte „Listenhunde“, die umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet werden, gibt es einen Leinenzwang. In Deutschland werden unter anderem Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Listenhunde angesehen und dürfen entsprechend nur an der Leine geführt werden.

Was geschieht, wenn ich gegen den Leinenzwang verstoße?

Lassen Sie Ihren Hund trotz Leinenpflicht frei herumlaufen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 50.000 Euro geahndet werden kann. Üblich sind allerdings geringere Bußgelder.

Verordnungen für Hunde und deren Leinenpflicht

Für ganz Deutschland gibt es bezüglich des Leinenzwangs für Hunde keine einheitliche Richtlinie. In den Bundesländern gibt es daher unterschiedliche Bestimmungen, ob Hunde generell an der Leine zu führen sind oder ob gerade an speziellen Orten eine Leinenpflicht besteht.

Dies sollte daher jeder Hundebesitzer vorher in Erfahrung bringen, gerade wenn Sie in eine fremdes Bundesland mit Ihrem Hund reisen und einen Ausflug in einen Park oder nahegelegenen Wald unternehmen. Denn in vielen Wald- und Landschaftsverordnungen der einzelnen Bundesländer gibt es für die Jagdsaison eine Leinenpflicht im Wald.

Aber nicht nur zu den üblichen Jagdzeiten besteht für Hunde ein Leinenzwang im Wald. So steht im § 83 Abs. 2 Satz 8 im Landeswaldgesetz (LWaldG) für Baden-Württemberg beispielsweise:

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erholungseinrichtungen im Wald mißbräuchlich benutzt oder verunreinigt oder im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen Hunde frei laufen läßt. (…)

Demnach ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Hunde an den genannten Orten frei laufen gelassen werden. Dies kann, je nach der Einzelfallentscheidung, mit einem Bußgeld belegt werden.

Was halten Sie vom Hundeleinenzwang?

Gesetze und Verordnungen in Städten zur Leinenpflicht

Manche Hunde haben eine generelle Leinenpflicht, egal ob im Wald oder in der Stadt.
Manche Hunde haben eine generelle Leinenpflicht, egal ob im Wald oder in der Stadt.

Insbesondere in größeren Städten sind meist mehrere Parks und Grünanlagen zu finden. Hundehalter lassen hier gern ihre Hunde frei laufen. Dies kann allerdings zu Schwierigkeiten führen, da hier auch Fahrradfahrer, Jogger und Kinder unterwegs sind.

Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist hierbei sehr wichtig. Da dies allerdings nicht immer klappt und in Großstädten häufig auch schwer zu kontrollieren ist, gibt es abhängig von den jeweiligen Bundesländern allgemeine Gesetze zum Leinenzwang.

So gibt es beispielsweise extra Hundegesetze und Hundehalterverordnungen in denen die Richtlinien zur Leinenpflicht für das jeweilige Bundesland aufgeführt sind. Die meisten haben verabschiedet, dass in Parks oder in öffentlichen Gebäuden und an diversen beliebten touristischen Plätzen sowie in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, ein Leinenzwang für Hunde besteht.

In Leipzig gibt es zudem eine Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt, in welcher auch die Leinenpflicht für Hunde geregelt ist. So heißt es hier im § 16 zur Tierhaltung:

(3) Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen (Anlage 2) ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenführhunde, Diensthunde im polizeilichen Einsatz sowie Hütehunde während der Schafweidehaltung.

Sonderregelungen zum Leinenzwang bei Listenhunden

Eine Leinenpflicht für Hunde besteht gerade bei eingetragenen Listenhunden.
Eine Leinenpflicht für Hunde,besteht gerade bei eingetragenen Listenhunden.

Bezüglich der Tierhalterhaftung gilt ähnlich wie bei der Maulkorbpflicht auch ein Leinenzwang bei bestimmten Hunden. So soll auf eine besondere Gefahrenabwehr Wert gelegt werden, insbesondere bei Hunden die als gefährliche und bissige Hunde gelten. Auch Listenhunde oder umgangssprachlich meist als Kampfhunde bezeichnet, sollten immer an der Leine geführt werden.

In Deutschland gelten die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Listenhunde. Diese sollten insbesondere an öffentlichen Orten immer angeleint sein.

Wie wird ein Verstoß gegen den Leinenzwang geahndet?

Gemäß den Regelungen, gilt ein Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden, als Ordnungswidrigkeit. Hierbei werden Bußgelder verordnet. Sollten Sie also durch einen Park spazieren mit einem nicht angeleinten Hund, in einer Stadt in der für diese Orte Leinenzwang herrscht und es gibt Beschwerden von anderen Personen, dann kann hier ein Bußgeld drohen.

Geldbußen bis zu maximal 50.000 Euro können dabei anfallen. Generell fällt der Betrag jedoch um einiges geringer aus.

Das hängt allerdings von dem jeweiligen Einzelfall ab sowie der eigentlichen Gefährdung von anderen Menschen. Eine Überwachung und Kontrolle nehmen die Ordnungsämter und Veterinärämter vor. Häufig weisen auch Schilder daraufhin, an welchen Orten es nicht gestattet ist, seinen Hund frei laufen zu lassen.

Anleinpflicht an öffentlichen Orten und in Nahverkehrsmitteln

Gerade an beliebten Orten in der Stadt, an denen sich viele Menschen aufhalten oder an Plätzen, welche häufig besucht werden, da sie als touristische Attraktion gelten, ist in der Regel einen Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben.

Ein Leinenzwang für Hunde ist gerade in der Öffentlichkeit und bei aggressiven Hunden wichtig.
Ein Leinenzwang für Hunde ist gerade in der Öffentlichkeit und bei aggressiven Hunden wichtig.

In Bussen und Bahnen sind meist auch Hinweise durch Schilder und Markierungen zu finden, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Denn hier sind die Tiere in einer ungewohnten Situation und befinden sich in einer Umgebung auf engsten Raum, auch mit Kindern. Wenn ein Hund gut erzogen ist, kann dieser in einem lauten und beengten Verkehrsmittel Angst bekommen und andere Personen verschrecken.

Daher sollte hier auf die mitfahrenden Menschen Rücksicht genommen werden. Selbst wenn der Hund ruhig und wohlerzogen ist, gibt es Menschen die Angst vor Hunden haben und verschreckt auf nicht angeleinte Tiere reagieren. Diesbezüglich sollten Hundehalter an die mitfahrenden Personen denken.

Welche Hundeleine bietet sich an?

Eine Hundeleine muss auch nicht zwangsläufig eine Einschränkung für den Hund beim Auslauf sein. Mittlerweile bieten einige Hersteller Leinen und Halsbänder sowie ganze Hundegeschirre mit einem guten Tragekomfort an. Je nach Verarbeitung und Qualität ist die Leine, das Halsband oder das gesamte Geschirr noch weniger stören für den Hund.

Viele Leinen sind zum Ausrollen erhältlich, sodass trotz Leinenzwang der Hund eine große Bewegungsfreiheit hat und nicht streng und ohne richtig laufen zu können an der Leine geführt werden muss. Leinen gibt es in den unterschiedlichsten Varianten. Je nach Länge und Material kann dabei ein Tierhalter verschiedene Leinen in Fachgeschäften finden.

Zudem sind diese so stabil, wenn Nylon oder Leder gewählt wird, dass sie bei jeder Wetterlage genutzt werden kann. Gesonderte Leinen für bestimmte Aktivitäten sind ebenfalls empfehlenswert. Daher gibt es auch extra Joggingleinen. So steht der großen Auslaufrunde trotz Leinenpflicht nichts mehr im Wege.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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152 Kommentare

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  1. Zakaria L.
    Am 10. Dezember 2017 um 6:42

    Sehr gehrte Damen und Herren,

    Ein ziemlich grosser Hund an der langen Schleppleine hat mich gestern leicht erwischt. Habe es leider erst zu Hause abends gemerkt, da ich an der Stelle, wo ich dachte, der hat mich mit der Nase berührt, blutigen Kratzer hatte. Hose hat leider nichts abgekriegt, wahrscheinlich hat er mich mit dem Vorderzahn gekratzt, ohne meine sehr dicke Tarn-Hose zu beschaedigen.
    Das Herrchen hat ihn nicht kurz gehalten, und auch nicht aufgepasst, was der Hund hinter ihm machte. Der Hund hat mich von hinten, dachte ich, mit der Nase beruehrt. Da die Hose ziemlich dick ist, habe ich nicht viel gespuert. Als ich umdrehte sah ich einen anderen Mann, welcher ebenfalls Hunde dabei hatte, wie er den Hund am Halsband gezogen und zurueckgehalten hat. Der Hund hat mich noch ein paar Mal angebellt und ich ging weiter.
    Was soll ich machen? Ich werde heute die Stelle, wo ich die Hunde jedes Wochenende spazieren sehe, besuchen und nach Personalien des Herren und Impfpass fragen. Wenn ich aber die Person nicht treffe? Wie soll ich vorgehen? Der Hund hat mindestens 60 cm Wideristhoehe und ist fuer Passanten eine Gefahr. Da die Hose nicht beschaedigt ist und die Zaehne des Hundes mich nicht direkt beruehrt haben, ist Uebertragung der Krankheiten eher unwahrscheinlich….
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Gruessen
    Zakaria L.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 14:08

      Hallo Zakaria L.,

      Sie können den Vorfall dem Ordnungsamt melden und im Zweifel Ihren Hausarzt um Rat fragen bzgl. Krankheiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Marion
    Am 24. November 2017 um 19:51

    Hallo mein hund hat meine nachbarn zweimal bei Nacht ( leider war er ohne leine) angebellt in der nähe unserer haustür. Er ist auf die beiden zugesprungen und der Mann hatte nach meinem Hund auch schon geschlagen. Aber nicht gebissen nur gebellt und er kam auf Zuruf wieder.
    Er drohte nun mit dem ordnungsamt. Was kann mir passieren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 13:49

      Hallo Marion,

      das Ordnungsamt würde vermutlich prüfen, inwieweit ihr Hund als gefährlich einzustufen ist. Nehmen Sie ggf. frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Michael
    Am 15. September 2017 um 6:20

    Hallo,
    seit neustem droht unser Bürgermeister im Dorf mit Bußgeld wenn man mit seinem Hund eine Runde durch das Dorf läuft,nebem und im Park oder etwa an einem Rosenrondell,darf er ein Bußgeld aussprechen?Leinenzwang,Hundecot wegräumen ist klar aber Gassi gehen?wo darf man und wo nicht?
    Hintergrund:Wegen den vielen Cothaufen die liegen bleiben und die Gemeindemitarbeiter greifen rein beim sauber machen,möchte der Bürgermeister ein Laufverbot mit Bußgeld auferlegen,neben dem Park auf dem Grünstreifen,im Park,durch das Schulgelände und am Sportplatz vorbei.Hat jemand erfahrung und was können wir tun?

  4. Kerstin
    Am 8. September 2017 um 23:03

    Hallo, aktuell stellt sich mir die Frage der Leinenpflicht auf Radwegen! Des Öfteren ist es schon vorgekommen das ein Beagle ohne Leine mit seinem Herrchen spazieren geht! Der Mann hat nicht mal eine Leine dabei! Der Hund geht jedesmal auf meinen Hund drauf, da er 50m wenn nicht sogar mehr von seinem Herrchen entfernt läuft! Ich habe meinen Hund mit Absicht an der Leine um ihn zu schützen und dann jedesmal sowas! Besagter Mann ruft noch nicht mal seinen Hund zurück!Das letzte mal hatte ich mein Baby im Kinderwagen dabei, da bin ich dann dem Besitzer über laut geworden “das er seinen Köter an die Leine machen solle”, darauf hin kamen von ihm nur Beleidigungen mir gegenüber aber null Einsicht! Er hat mir sogar gesagt ich solle zu einer anderen Uhrzeit auf dem Radweg spazieren gehen, damit sowas nicht vorkommt!!! An welche Stellen kann man sich wenden/beschweren, so dass Konsequenzen folgen! Da er auch sein Hund danach entweder tritt oder verbal mega anschreit!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 11:58

      Hallo Kerstin,
      wenden Sie sich mit einem solche Anliegen an das zuständige Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Magdalena
    Am 28. August 2017 um 23:30

    Hallo ,
    es ist mir folgende Situation heute im Park Aachener Weier in Köln passiert :mein zweijähriger Sohn spielte mit dem Ball mit dem Bruder. Der Hund von einer Frau ,die in der Nähe saß ,war an der Leine. Allerdings schnappt er den Ball meines Sohnes und bisst ihn durch. Ich habe die Hundebesitzerin darauf angesprochen und wurde unverschämt angegriffen ,dass mein Kind hat sollte nicht mit dem Ball spielen sondern ruhig auf der Picknicdecke sitzen bleiben sollte . Meine Frage lautet :ist der Besitzer des Hundes nicht verpflichtet Schadenersatz für den Ball zu gewährleisten ? Und welche Stelle der Stadt Köln kümmert sich um solche Angelegenheiten ?Polizei oder Ordnungsamt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 12:10

      Hallo Magdalena,
      grundsätzlich liegt in diesem Fall eine Sachbeschädigung vor. Diese können Sie ggf. bei der Polizei melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Andreas
    Am 22. August 2017 um 10:47

    Mein Hund macht nix! Der ist ganz friedlich! Der ist groß, ja, aber lammfromm…! Und dann latscht man durch die Welt und hat seine eigenen Hundegesetze immer bei sich um anderen Menschen zu zeigen: hallo, hier bin ich… Dorfscheriff, Botschafter des Wissens, Hundeflüsterer und Exicutive und Legislative in einer Person! MEIN HUND BRAUCHT KEINE LEINE!

    Doch dann kommt da ein anderer Typ mit seinem Hund an der Leine! Oha…,des Dorfscheriffs Hund (80 Kilo) nicht blöd, greift gleich mal den schlanken, angeleinten Basenjirüden an und perforiert dessen Ohr und begräbt in unter sich!

    Das ist ja nun irgendwie die Schuld des Basenjirüden…, höre ich (Besitzer des Basenjirüden) den Besitzer des angreifenden Kalbs später schwätzen! Wieder und wieder labert die Frau von ihrem ach so gutmütigen Hund… und im Augenblick des Angriffs bleibt sie stehen und überlässt ihrem Kalb alles weitere… ich ziehe meinen Hund an der Leine zu mir und würde am liebsten diesem Kalb die Leviten lesen..aber Deeskalation ist angesagt und ich gehe zwischen die Hunde und brülle dem Angreifer ein “Hau’ ab!!”, entgegen, was ihn beeindruckt und er von meinem Hund ablässt.

    Das ganze ist nun bereits das dritte mal geschehen und es nützt nichts… Ich komme solchen selbsternannten “Wichtigmenschen” nicht bei… sie sind und bleiben unbelehrbar. Der Weg zum Ordnungsamt ist nun unvermeidbar.

    Im Dorfgespräch werde ich aber der Denunziant sein, der Nörgler und was weiß ich nicht noch alles sein. Wir sind die Neuen im Dorf!
    Aber egal… wer nicht fragt bleibt dumm! Ich sch***** diesen Besitzer nun an! Basta!

  7. Toni
    Am 16. August 2017 um 9:53

    Hallo, ich hätte da mal eine Verständnisfrage zur Alleinpflicht in NRW. Mir kommt regelmäßig beim Spazieren am Rheindeich (Park, öffentlich zugänglich) ein umangeleinter, kleiner Hund entgegen. So weit, so entspannt für mich, solange ich nicht meine angeleinte! Schäferhündin dabei habe. Denn dann geht die Party los. Klein Fiffi ist ein größenwahnsinniges Löwenherz, das versucht, den Schäferhund zu beißen…..mit Erfolg.
    Die Halter beharren darauf, das für ihre mordlüsterne Töle in NRW kein Leinenzwang herrschen würde, es sei ja kein 20/40 Hund wie mein “gefährlicher” Schäferhund. (Die mittlerweile Angst vor dem Vieh hat)
    Wie ich dieses Gesetz lese, ist da von HUNDEN, großen Hunden und böööööösen Hunden die Rede. Sind Kleine jetzt doch plötzlich keine Hunde mehr oder darf ich ihn zu den bööööösen Hunden zählen? Anzeige an die Halter wäre hilfreicher, als wenn Fiffi doch mal irgendwann über den Deich fliegt.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 12:02

      Hallo Toni,

      in Nordrhein-Westfalen gilt eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde. Das heißt, auch kleine Hund müssen angeleint werden. Suchen Sie das Gespräch und weisen Sie die Halter nicht nur auf diese Regelungen, sondern auch auf das Verhalten des Tieres gegenüber anderen Hunden hin.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  8. Mouna
    Am 8. August 2017 um 16:38

    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

    unsere Nachbarn haben sich einen Schäferhund zugelegt. Unsere Gärten sind nicht voneinander getrennt, da Neubau, frisch eingezogen.

    Jedenfalls läuft der Hund ohne Leine draussen rum. Darf er das? Wir haben eine Katze, die sich nicht mehr raus traut.

    Ich freue mich, von Ihnen mehr zu erfahren und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen,

    Mouna

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 13:04

      Hallo Mouna,

      ist in der Hausordnung nicht ausdrücklich geregelt, dass der Gemeinschaftsgarten für die Hundenutzung nicht zulässig ist, ist davon auszugehen, dass auch Hunde den Garten nutzen dürfen. Bei gemeinschaftlicher Nutzung allerdings müssen immer alle Interessen berücksichtigt werden. Liegt beispielsweise eine Beeinträchtigung oder Gefährdung durch den Hund vor, ist das eine große Einschränkung für die anderen Nutzer. Im Idealfall sollte eine einvernehmliche Lösung mit dem Hundehalter gefunden werden. Sie können sich auch an ihren Vermieter beziehungsweise Wohneigentümer wenden.
      Ein genereller Leinenzwang in Hausflur, Garten oder Hof kann von diesem ausgesprochen werden. Rechtliche Regelungen dazu sind von Bundesland zu Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Melli
    Am 20. Juli 2017 um 14:38

    Hallo
    Ich wohne in einem mehr familienhaus und unser Hausmeister,der am anfang unseres blocks wohnt,lässt seinen hund frei und teilweise unbeaufsichtigt im garten laufen! Er jagt ständig meine katze,lauert teilweise schon ob sie rausgeht…besitzer sagt der tut nix..da bin ich mir nicht so sicher..er wollte sogar schon hinterher durch offene fenster!!!mitlerweile traut sie sich nicht mal mehr ans fenster wenn er draussen ist!!wirklich hören tut er auch nicht!!! Und dazu kommt noch,das wir direkt an der strasse wohnen mit schule gegeüber und das Grundstück nicht eingezäunt ist und theoretisch überall hin kann…rasse kenn ich nicht…grossser schwarzer hund..ist das so rechtens? Lg melli

    • Geli
      Am 11. Dezember 2021 um 4:58

      Mein Hund hat gemildert, ein Kitz gerissen. Die Anhörung des Ordnungsamtes habe ich den Sachverhalt erklärt. Muss ich mit einem Bussgeld rechnen?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 5. Januar 2022 um 9:43

        Hallo Geli,

        wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder einen Anwalt.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • tierschutz.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:10

      Hallo Melli,

      ob der Hund einer Leinenpflicht unterliegt, kommt darauf an, von welchem Bundesland gesprochen wird und ob die betroffene Hunderasse sogar ein Listenhund ist. Bringen Sie dies in Erfahrung und suchen Sie zunächst das Gespräch zum Besitzer. Weißen Sie diesen darauf hin, dass der Hund eine Bedrohung für Ihre Katze ist. Wenn er sich uneinsichtig zeigt, können Sie immer noch das örtliche Ordnungsamt über die Sache informieren.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  10. Theodor S
    Am 15. Juli 2017 um 16:40

    Ist die rechteckige Bild-Tafel Hund an der Leine an einem Badesee (Baden-Württemberg) rechtmäßig?
    Danke für Ihre Antwort

    • tierschutz.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:05

      Hallo Theodor S,

      die Bildtafel ist mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, da Badeseen Aufenthaltsorte für Menschenmassen sind und in Baden-Württemberg Hunde in der Nähe von solchen Plätzen an der Leine geführt werden müssen.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  11. Jenny
    Am 10. Juli 2017 um 14:26

    Hallo, also folgende Situation. Ich wohne mit meiner Mutter, unserem Hund und meiner Schwester in einer Wohnung in einem Haus wo mehrer Wohnungen drin sind. Gegenüber von unseren Flur wohnt eine ältere Dame die einen kleinen Hund besitzt. Unser Haus grenzt an einer Straße, an einer kleinen Wiese und an einer Bushaltestelle. Es laufen relativ viele Menschen hier lang und dieser Hund von der Nachbarin läuft ständig und überall ohne Leine herum. Wenn ich mit unserem Hund spazieren gehe läuft der uns immer hinterher und hört nicht auf die Rufe. Zudem wird der Hund meistena von den beiden Enkeln der Dame ausgeführt, die ungefähr 4 und 5 oder 6 sind. Der Hund hört nicht und läuft uns ständig nach. Auf bitten und Aufforderungen den Hund doch bitte an die Leine zu nehmen wird nicht reagiert. Was kann ich tun?

    • tierschutz.bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 8:53

      Hallo Jenny,

      die Leinenpflicht wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich, welche Vorgaben für Ihr Bundesland gelten und ob Ihre Nachbarin eventuell eine bestehende Leinenpflicht nicht einhält. Falls dem so ist, weisen Sie sie darauf hin. Wenn nicht, sollte noch mal das Gespräch gesucht werden. Im aller äußerten Fall können Sie sich an Ihr örtliches Ordnungsamt wenden; solange der Hund jedoch nicht bissig oder allgemein gefährlich ist, muss auch keine Behörde eingeschaltet werden.

      Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  12. Kraus
    Am 22. Juni 2017 um 16:54

    Dürfen Blindenführhunde in NRW frei laufen in Parks und in der Öffentlichkeit?

    • tierschutz.bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 11:52

      Hallo Kraus,

      in Nordrhein-Westfalen gilt eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde. Dies betrifft auch öffentliche Plätze und der Öffentlichkeit zugängliche Grünalagen. Auch für Blindenhunde gilt diese Regelung, d.h. sie dürfen nicht frei laufen.

      tierschutz.bussgeldkatalog.org

  13. Sabrina
    Am 11. Juni 2017 um 16:39

    Meine Husky-Schäferhündin ist 7 Monate alt und gerade in ihrer ersten Läufigkeit. Ich halte Sie immer an der Flexileine, da ungewünschter Nachwuchs nicht passieren soll. Eine Nachbarin von uns 1e Straße weiter, hat einen kleinen Mischling in einen der Häuserblocks und lässt diesen frei im nicht eingezäuntem, an der Straße liegendem Garten frei laufen ohne Aufsicht und fährt sogar in dieser Zeit weg. Ich habe jetzt das 2te mal den kleinen Kerl wieder zu der Besitzerin zurück gebracht, weil er beim 1ten mal hinterher lief und jetzt plötzlich in unserem Garten immer wieder auftaucht. Ihre Aussage dazu war, ist ja nicht ihre Schuld, wenn ich meine Hündin nicht kastrieren lasse und sie könne schließlich nicht immer hinter ihrem Hund her rennen. Jetzt kann ich meine “kleine” nicht mal mehr im eigenen Garten rum tollen lassen, weil der kleine Kerl sehr penetrant an Akira’s Hinterteil hängt und sie das gar nicht mag. Einsicht hat die Besitzerin überhaupt keine und ist beide Male sofort aggressiv geworden. Ich meinte es nur gut, ihren Hund zurück zu bringen. Was kann ich machen? Die Polizeiwache ist nur 400 Meter weiter, aber ich weiß nicht, ob ich mich an die Polizei wenden kann in diesem Fall. Ich hoffe, mir kann man hier helfen. Liebe grüße, Sabrina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 11:26

      Hallo Sabrina,

      Sie können sich ggf. auch an das zuständige Ordnungsamt wenden, wenn ein Verstoß gegen eine mögliche Leinenpflicht oder aber gegen die Aufsichtspflicht gegeben ist. Die Ordnungsbeamten können ggf. auch klären, ob überhaupt ein ordnungswidriges Handeln auf Seiten der anderen Hundebesitzerin vorliegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Esther
    Am 9. Juni 2017 um 13:26

    Hallo,
    ich habe heute beobachtet, wie ein Mann bei uns im Park (in NRW) seinen Hund Kaninchen jagen ließ. Das passiert leider öfter auch bei anderen Besitzern. Die Kaninchen sind panisch, entsenden schreckliche Angstschreie. Ich frage mich wie hoch das Bußgeld wäre für diesen Mann? Wird nur die nicht wahrgenommene Leinenpflicht geahndet oder auch das in Kauf nehmen des Jagens? Gleichzeitig hat der Mann mich als “Schlampe” beschimpft weil ich ihn gebeten habe den Hund anzuleinen. Gibt es dafür auch ein Bußgeld?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 11:33

      Hallo Esther,

      Kaninchen fallen fallen u.a. unter das Tierschutzgesetz. Die unrechtmäßige Tötung, Vertreibung oder das Quälen kann je nach Bundesland Bußgelder bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Zudem könnte ebenfalls das Jagdgesetz Anwendung finden. Ggf. können Sie das Ordnungsamt auf das ordnungswidrige Verhalten des Hundebsitzers hinweisen.

      Beleidigung kann nach § 185 StGB als Straftatbestand gewertet werden und teils hohe Strafen nach sich ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Giulia W.
    Am 4. Juni 2017 um 10:21

    Kann man einen Besitzer beim Ordnungsamt melden wenn dieser auf mehrere Aufforderungen sich weigert seinen Hund anzuleinen ? In einer Straße bei uns wohnt ein älterer Herr dessen Boxer jedes Mal aus dem Hof gerast kommt und uns und unseren kleinen Mops aufs übelste bedrängt. Er hört auf kein Rufen seines Besitzers. Haben ihn mehrfach gebeten den Hund anzuleinen oder festzuhalten bis wir vorbei sind darauf kommt jedes Mal nur ein “Nö” oder ähnliche aggressive Kommentare.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:57

      Hallo Giulia W.,

      sofern dort ein Leinenzwang herrscht, können Sie den Nachbarn beim Ordnungsamt melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Claudia
    Am 1. Juni 2017 um 9:29

    Wo gilt denn hier tatsächlich Leinenpflicht, wenn in der Polizeihundeverordnung der Stadt steht:
    Gefahren durch Tiere:
    “Auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie Grün- und Erholungsanlagen sind Hunde an der Leine zu führen.”
    In der lokalen Zeitung wurde berichtet, dass die Leinenpflicht sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereicht gilt.
    Da hier keine Definition wie “Innenbereich, laut Baugesetz ….” steht. Unsere Nachbarstädte haben das eindeutig definiert. Wo also gilt die Leinenpflicht nun. Innen und Außenbereich ? Oder nur Innerorts also innerhalb bebauter bzw. angelegten Gebieten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:06

      Hallo Claudia,

      wenn die Verordnung von “öffentlichen Straßen” spricht, dann sind damit sämtliche Straßen gemeint, sowohl im Innen- als auch ich Außenberreich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Armando R.
    Am 26. Mai 2017 um 5:34

    Hallo und zwar bei uns in der Straße wohnt eine Familie die haben einen größeren Hund und der bellt und knurrt alle die vorbeilaufen an das Herrchen hält es nicht für nötig ihn an die Leine zu nehmen….er jagt meine Katze und ist auch schon in unserem Grundstück auf u sehe Hasen losgegangen….jetzt meine Frage wir wohnen in einem Stadtteil von [editiert] gibt es bei uns ein Leinengesetz?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 9:46

      Hallo Armando,

      dies können Sie bei der zuständigen Behörde in Ihrer Stadt erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Sarah
    Am 11. Mai 2017 um 19:02

    Hallo ich habe da mal eine Frage und vllt kann mir da jemand helfen.. Ich bin mit meiner 9 Monate alten Bulldogge immer auf einer Wiese die an keine Straße grenzt unterwegs und spiele da auch Mal mit dem ball mit ihm und Leine ihn dann auch mal ab.. Aber nur wenn keine anderen Menschen oder Hunde in Sicht sind. Heute kam es dazu das ich einen Herren der selber einen hudn dabei hatte nicht rechtzeitig gesehen habe und mein Hund war ca 3 m von denen entfernt und hat keinerlei Anstalten gemacht aud sie zuzulaufen. Doch trotzdem zog der Mann ein Pfefferspray aus der Tasche und fing sofort an auf meinen Hund zuzugehen und zu sprühen und das wo ich genau daneben stand und sichtbar schwanger bin . Dieser welzte sich dann natürlich vor Schmerz auf dem Boden. Und ich war völlig überfordert und geschockt das ich ihm nicht hinterher zu bin & ich meinen kleinen da kaum alleine lassen konnte. Wenn ich ihn jetzt ausfindig machen kann weil er da öfter ist lohnt sich das seine Personalien aufzunehmen und dies anzuzeigen? Oder bekomme eher ich noch große Probleme da ich ihn so schnell nicht anleinen konnte? Danke schonmal im voraus

    • Angelika B.
      Am 19. April 2018 um 8:48

      Was sind das für kranke Hirne, die so Was machen? Mal abgesehen von der Schwangerschaft (wo sich solche Attacken sowieso verbieten) möchte ich mir gar nicht ausmalen, was das für die Psyche so eines jungen unbelasteten Hund bedeuten mag. Der versteht doch die Welt nicht mehr. Wenn so ein Hund dann später aggressives Verhalten z. B. Männern gegenüber zeigt, ist natürlich wieder der Hund schuld!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:42

      Hallo Sarah,

      es lohnt sich, einen Anwalt zu kontaktieren. Mit diesem können Sie alles Wichtige besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. B. Springer
    Am 8. Mai 2017 um 21:13

    Lebe in NRW, und heute – ich ging arg-und ahnungslos spazieren…., sah ich an unserer Kirche eine Dame im angrenzenden, begrünten Kirchengelände stehen. Dann sah ich auch ihre beiden Hunde, wild umher springen/schnüffeln usw. Da ich keine Angst vor grossen Hunden habe, ging ich weiter und wollte um die Kirche herum gehen. Als die Hunde mich sahen, liefen sie laut bellend zu mir, und einer von ihnen biss mich in die linke Kniekehle. Vor lauter Schreck schrie ich auf, denn der Biss tat schon weh. Die Dame war wie vom Erdboden verschwunden, hatte den Eindruck – sie versteckte sich. Ich rief, sie solle gefälligst ihre Hunde anleinen. Ich ging dann erstmal weiter, musste aber immer wieder pausieren weil die Bisstelle doch sehr weh tat. Die Dame traf ich dann auf der anderen Seite der Kirche wieder, mittlerweile hatte sie den “bissigen” Hund an der Leine, doch der andere lief immer noch frei rum – und ging nun auch auf mich los. Aus den geltenden Gesetzen werd ich nicht schlau, daher hier meine umständliche Schilderung, und doch einfache Frage…..in parkähnlichen, öffentlichen Plätzen besteht doch Leinenpflicht? Oder irre ich mich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 12:49

      Hallo B. Springer,
      gemäß § 2 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind Hunde zur Vermeidung von Gefahren an folgenden Orten an einer geeigneten Leine zu führen:
      – Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
      – der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen
      – bei öffentlichen Veranstalltungen
      – in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Claudia
    Am 6. Mai 2017 um 7:58

    Ich hatte meinen Hund endlich wieder so weit, dass er halbwegs ruhig an anderen Hunden vorbei ging. Heute war er mit meiner Mutter unterwegs und wurde wieder Mal aus dem Nichts von einem UNANGELEINTEN Hund gepackt und geschüttelt. 5 Monate Arbeit umsonst!
    Wie steht es um die Leinenpflicht in ortsnahen Gebieten? Ich wohne in Wilhelmsfeld (Baden-Württemberg), wir sind ein kleiner Luftkurort im Neckar-Odenwald-Kreis. Hier gibt es also viele Wanderwege rund um den Ort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 12:45

      Hallo Claudia,
      in Baden-Württemberg gelten keine landesweiten Bestimmungen zur Leinenpflicht. Wenden Sie sich daher an die zuständigen Behörden vor Ort.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Vera M.
    Am 3. Mai 2017 um 20:26

    Ich bin der Meinung, dass die Ordnungsämter bei der Anmeldung eines Hundes verpflichtet sein sollten, den Hundehaltern die jeweiligen Regelungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich an die Hand zu geben. Als ich meinen Hund angemeldet habe wurde ich zwar über die Höhe der Hundesteuer informiert, aber über die Leinen-Regelungen bekam ich nichts. Habe dann an das Ordnungsamt geschrieben und angefragt wo ich denn meinen Hund anleinen muss und wo nicht. Ich erhielt die Auskunft, dass Hunde auf allen Flächen, die der Grünanlagenverordung der Stadt unterliegen, angeleint werden müssen. Allerdings konnte mir niemand sagen, welche Flächen das genau sind. Habe mich sogar beim Gartenamt erkundigt, aber die haben nichts, was man online oder in Papierform einsehen könnte. Ich müsste dort hinfahren und könnte dann auf Anfrage irgendeinen Plan dort ansehen. Das ist doch ein Witz! Ich wohne in einer Großstadt und die Verwaltung schafft es nicht, eine Broschüre oder Liste zu diesem Thema herauszugeben. Und eine Hundewiese gibt es natürlich auch nicht. Was soll man als Hundebesitzerin, die den Bedürfnissen ihres Hundes gerecht werden möchte, da tun?

    • Mario W.
      Am 20. September 2018 um 13:03

      Ich kann das von Frau M nur bestätigen. Ordnungsämter und deren Mitarbeiter denken nur an die Kohle. Auch wir wurden nur über unsere Pflichte (€) aufgeklärt und ein Beipackzettel den einer von uns unterschreiben musste, mitgegeben. Hier wurde gefragt, ob wir in dem Besitz einer Eignungsprüfung sind oder schon mehrjährige Erfahrungen mit Hunden haben. Meine Frau und ich hätten das Kreuzchen bei Erfahrungen machen können, da ich als Kind (13 Jahre alt) mal einen Pudel hatte. Das hätte keiner kontrolliert. Meine Frau und ich sind uns der Gefahren bewußt und sind freiwillig zum Tierarzt und haben die Prüfung abgelegt. Beide ! Aber selbst die Prüfung ist nur Geldmacherei. Aus dem Internet Fragen und Lösungen (64 Stck. viele davon doppelt) herunterladen, dreimal durchlesen fertig. Prüfungsgebühr 35€ und schon darf ich einen 20/40 Hund führe, ohne auch nur ein Funken Ahnung zu haben. Meines Erachtens müssen die Auflagen verschärft werden. Jeder neu Angemeldete Hund müsse eine Grundausbildung in der Hunde / Welpenschule mitmachen (vielmehr ist es der Mensch, der hier geschult werden muss. Der Hund macht seine Erfahrungen u.a. auf der Wiese). Mitlerweile haben wir mit unserem spanischen Jagdhund ( Podenco), der mind. 3 Jahre in Spanien als Strassenhund gelebt hat, drei Jahre Hundeschule hinter uns. Dank unserer Trainerin und dem lockeren Umgang in dieser Gruppe, führen wir unseren Hund zu 99 Prozent ohne Leine, obwohl auch bei uns Leinenzwang herscht. Es gibt sehr viele Personen in unserer Nähe, die genau so denken und deren Hunde sehr viel entspannter sich auf der Wiese verhalten, als Hunde, die von Personen geführt werden, die ersteinmal ihre fettgefütterten Hunde an einer Schleppleine gassie führen. Immer wieder kommt es vor, dass der sozialisierte und erzogene Hund Abstand hält. Ich stelle mich dazwischen, da mein Hund dann weiß, dass ich das regel. Sobald der Leinenhund dann aber an mir vorbei ist versucht dieser dann mit Vollgas an unseren heranzukommen. Selbst mit Warnung von mir, kann derjenige seine Schleppleine oder Flexileine nicht einziehen oder bedienen. Das geschieht so schnell, dass viele damit überfordert sind. Klar ist, dass der Leinenhund dann kräftig einen drüber bekommt (als Strassenhund weiß man sich zu wehre). Was ist aber die Folge? Der Leinenhalter ist am schimpfen dass unser Hund nicht angeleint ist. Erklärungsversuche? Aufklärung warum, wer was falsch gemacht hat? Wieso und warum der Hund was sieht? Fehlanzeige. Der freilaufende Hund ist immer Schuld. Hier fordere ich eine lockerung der Verordnungen. Es gibt Verhaltensprüfungen. Warum nicht in diesem Zuge eine Leinenbefreiungsprüfung? Dann könnte man auch nachweisen, dass der Mensch am Ender der Leine auch seine Hausaufgaben gemacht hat. Von mir aus auch mit Gültigkeitsanzeige alle 2 Jahre o.s. Gruß M

    • Claudia
      Am 6. Mai 2017 um 8:00

      Das fände ich auch eine sehr gute Idee!

  22. martin
    Am 24. April 2017 um 17:45

    Ich habe eine Frage unsere Hundedame Rhodesian Ridgeback hatt immer einen hund auf unseren Grundstück akzeptiert, auf einmal ist dieses nicht mehr so und sie hatt den hund vom Grundstück verscheucht , dabei hatt sie ihn nicht verletzt etc was leider dann zum streit mit meinen nachbarn sehr stark führte , Ich habe dann einen Zaun errichtet Schild daufgestellt usw , das problem dabei ist er trägt seinen chiwawa immer auf den Arm oder lässt ihn frei laufen .
    jetzt ist es so sieht ,mein hund dieses Herrchen reagiert sie stark angespannt und bellt und knurrt.
    Er lässt immer noch seinen hund bei uns in der Wohngegend ( Niedersachsen Ortschaft lutter am barenberge laufen und passt sogar manchmal meine zeiten ab nur um stunk zu machen und weil mein hund so reagiert sie aufzupuschen das sie als böser Hund dargestellt wird. Anmerkung sie verträgt sich mit allen hunden blos nicht mehr mit diesen wir haben 40 hunde in der strasse. Kann mann da irgendetwas machen das er 1. ) sein Hund mal anleint , es ist doch vorschrift in einer wohngegend und im leinenzwang der hier seit 23.03 ist oder ?? und kann mann auch etwas gegen das provozieren tun ?
    ich fahre jetzt schon manchmal 30 km weit weg obwohl ich mit das letzte haus in der feldmarkt bin .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 11:14

      Hallo martin,

      bei bestehender Leinenpflicht müssen sich Hundehalter auch an diese halten. Wenn persönliche Gespräche mit ihrem Nachbarn nicht fruchten, sollten Sie ggf. einen Rechtsanwalt konsultieren und diesen um Rat bitten, wie Sie am besten weiter vorzugehen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Claudia K.
    Am 21. April 2017 um 18:04

    Am 4.12.2016 schrieb eine Fee, daß ihr Hund regelmäßig alleine spazieren geht und auch beim Spaziergang mit Frauchen oft ausbüxt.Dann frägt die Frau allen ernstes ob da eine rechtliche Grundlage besteht für eine Anzeige. Die Antwort von der Redaktion von Bussgeldkatalog.org ist echt ein WITZ! Hat die Frau überhaupt kein Verantwortungsbewußtsein? Und die Redaktion stellt das Ausbüxen und “alleine spazieren gehen ” gar nicht in Frage. Das ist eine klare Verletzung der Aufsichtspflicht! Ein Hund, auch ein braver ohne Jagdtrieb, hat nicht alleine rum zu laufen!!! Der kann hinscheißen wo er will, auch vor Nachbar`s Garagentor. Der kann Menschen ängstigen, Kinder und Fahrradfahrer über den Haufen rennen etc. etc. Ich bin selbst Hundebesitzer und kann so ein Verhalten nicht verstehen. Die Reaktion von den Leuten vom Bussgeldkatalog allerdings auch nicht.Wo kommen wir den da hin, wenn jeder seinen Hund alleine losziehen läßt? So ein Hund hat doch gar keine Erziehung in meinen Augen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 11:21

      Hallo Claudia K.,

      unsere Aufgabe besteht weder in einer verbindlichen Rechtsberatung (eine solche dürfen wir nicht erteilen) noch in der Erteilung moralischer Ratschläge. Unsere Antwort, ein Leinenzwang sei Ländersache und die Vorgehensweise ggf. mit einem Bußgeld zu bedrohen, entspricht bloßen Fakten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Corinna T.
    Am 5. April 2017 um 23:07

    Hallo,
    ich habe jetzt auch mal eine Frage. Bei uns in der Nachbarschaft (kleines Dorf wo viele Kinder und Katzen leben) wohnt ein Mann der seit ca einem 1/2 Jahr einen Schäferhund hat. Der Hund jagt meine beiden Katzen. Unser Nachbar geht mit ihm spazieren ohne ihn an die Leine zu nehmen. Ich habe jetzt Angst das er mal ausbügst und meine Tochter mal erwischt. Ich weiss nicht wie er auf kleine Kinder reagiert. Besteht keine Leinenpflicht für Schäferhunde? Eine Bekannte von mir Trainiert Schäferhunde vom Welpenalter an, sie meinte das diese Rasse defintiv an der Leine zu führen sind. Ich würde ihn gerne mal drauf ansprechen, aber dafür muss ich wissen ob es Pflicht ist oder nicht? Ich wohne in Nordrhein-Westfalen, Lippe-Detmold.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen, wird mir auf jedenfall weiter helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Corinna T.

    • Dave W
      Am 29. November 2017 um 15:26

      § 5 Halten und Mitführen von Tieren in Detmold

      [von Redaktion editiert]

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 9:21

      Hallo Corinna,

      alle Hunde sind in Nordrhein-Westfalen in foldenden Bereichen an der Leine zu führen:
      – Fußgängerzonen und innerörtliche Bereiche mit Publikumsverkehr
      – Parks, Garten- und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Nadja T.
    Am 1. April 2017 um 10:33

    Hallo,
    wir hier in Niedersachsen haben die Brut und Setzeit vom 1.April bis 15.Juli. In dieser Zeit gilt Leinenpflicht in Wald, Feld und Flur. Nun meine Frage, gibt es irgendwelche Vorschriften bezüglich der Leinenlänge?
    LG Nadja Techt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 9:16

      Hallo Nadja,

      es gibt keine pauschale Begrenzung der Leinenlänge in Niedersachsen. Dennoch muss die Leine so kurz sein, dass der Hund damit nicht wildern oder streunen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Andreas
    Am 1. April 2017 um 7:24

    Hallo zusammen

    Ich habe eine Frage im zusammenhang mit Leinenpflicht und Maulkorb tragen .
    Sind solche Maßnahmen generell in ein anderes Bundesland übertragbar , z.b. von NRW nach BW .

    mit freundlichen grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 9:25

      Hallo Andreas,

      in jedem Bundesland müssen Sie sich an die dortigen Vorschriften richten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Ingrid R.
    Am 11. Februar 2017 um 11:07

    Hallo,
    gestern Morgen war ich und meine zwei Freundinnen im Wald laufen, zuerst sahen wir auf einem Waldweg ein Reh in ca. 100 Meter Entfernung, welches dann aber wieder verschwand im Wald. Etwas später, ca. 10 Min. begegneten wir einer Frau mit zwei großen Hunden, nicht angeleint, wir sprachen sie darauf an die Hunde anzuleinen, da wir in die Richtung wo sie ging vor kurzem ein Reh gesehen haben. Darauf antwortete sie uns, ich muss meine Hunde nicht anleinen, die machen nichts und mein Onkel ist Jäger, da weiß ich genau dass ich die Hunde frei laufen lassen kann im Wald. Wir waren alle drei entsetzt über diese Aussage und möchten daher wissen, stimmt das wirklich ??, wir können uns das nicht vorstellen.
    Bitte kurze Rückinfo, unser Bundesland ist Baden-Württemberg, Stadt Sinsheim 74889, Stadtteil Hoffenheim mit der gleichen PLZ. Vielen Dank für kurze Rückinfo.
    mit freundlichen Grüßen
    Ingrid R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 8:58

      Hallo Ingrid,

      in Baden-Württemberg besteht für Hunde lediglich in der Jagdsaison eine Leinenpflicht im Wald. Zusätzlich müssen Hunde in der Nähe von Spielplätzen, Wassertretanlagen und Liege bzw. Spielwiesen im Wald an der Leine geführt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tobias
        Am 10. Juli 2017 um 14:40

        Meines Wissens nach besteht in BW generell keine Leinenpflicht, egal wo. Außnahmen sind speziell gekennzeichnete Gebiete in denen die Leinenpflich ausgeschrieben ist. Badeseen oder Liegewiesen bzw. Spielplätze an denen keine spzielle Beschilderung steht die eine Leinenpflich vorschreibt gibt es auch keine.

        MfG

        • Tobias
          Am 10. Juli 2017 um 14:42

          PS: Auch wärend der Jagdsaison nicht, mich würde interessieren was Sie unter Jagdsaison verstehen?
          Jagdruhe ist im März und April, jedoch nicht auf Schwarzwild, was bedeutet das das ganze Jahr Jagdsaison wäre.

          MfG

          • tierschutz.bussgeldkatalog.org
            Am 24. Juli 2017 um 8:59

            Hallo Tobias,

            es ist richtig, dass es für die einzelnen Arten verschiedene Schonzeiten und Jagdzeiten gibt. Spricht man umgangssprachlich von Jagdsaison, sind meist die Perioden im Frühjahr und Spätsommer/Herbst gemeint, da sich dort viele Jagdzeiten überschneiden.

            Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org

  28. Michelle
    Am 17. Januar 2017 um 16:09

    Hallo,
    Ich selber leide unter Angst vor Hunden und traue mich daher oft nicht allein aus dem Haus, denn hier in der Umgebung laufen viele Besitzer mit ihren Hunden, ohne sie an der Leine zu führen. Besteht so etwas wie eine Pflicht, dass die Hunde angeleint werden müssen, wenn ich die Besitzer darum bitte? Oder muss ich mich weiterhin in Nebenstraßen verstecken, damit der Hund nicht (unangeleint) auf mich zu kommt?
    Ich komme aus Niedersachsen aber finde meine genauen Informationen, was hier gilt.

    Vielen Dank schon mal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 8:32

      Hallo Michelle,

      die Leinenpflicht im Ort wird in der Regel von der Gemeinde bestimmt. Um zu erfahren, welche Bestimmungen es in Ihrem Wohnort gibt, können Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Dieses kann Ihnen alle notwendigen Informationen diesbezüglich mitteilen. Üblicherweise besteht für öffentlichen Straßen oft ein Leinenzwang, ob es in Ihrem Ort Ausnahmen gibt, können Sie bei der Behörde erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Fee
    Am 4. Dezember 2016 um 12:47

    Hi,
    unser Hund geht regelmässig alleine spazieren und büxt auch beim gemeinsamen Spaziergang auf Feldwegen aus wenn er eine Hündin sieht. Ein anderer Hundehalter beschwert sich, wenn er unseren Hund sieht, recht laut und unflätig und droht mit Anzeige. Unser Hund ist friedlich und hat keinerlei Jagdtrieb (brauner Labrador). Gibt es eine rechtliche Grundlage für eine Anzeige?
    Mit freundlichen Grüßen

    • Freddy
      Am 1. August 2017 um 14:17

      Ich glaube nicht, das es in D erlaubt ist, das ein Hund regelmässig alleine spazieren geht.
      Das hat auch nichts mit der Leinenpflicht zutun, hier wird, im Sinne der Hundehaltungsverordnung, massiv die Aufsichtspflicht verletzt und das sollte sofort abgestellt werden, das nur als kleiner Tip ;-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 8:33

      Hallo Fee,
      in Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Leinenpflicht. Die Vorschriften variieren je nach Bundesland. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich über die Bestimmungen in Ihrem Bundesland zu informieren. Es ist durchaus möglich, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, den Hund im Wald frei laufen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Nicole W.
    Am 3. September 2016 um 0:20

    Schönen guten Abend ,

    Ich habe da auch eine Frage, wir haben hier eine weibliche Mischhündin bei uns, sie ist erst 2 Wochen da und wir machen hier in Neumünster (innenstadt nahe des Parkes an der Theodor Lidt schule) Immer unseren runden. Jedoch ist es jetzt vermehrt schon vorgekommen das da ein Hund (männlich) Colie Mischung auf unseren Hund los ist.

    Meine Freundin hat schon mehrfach den Hund versucht von unseren (an der Leine ) weg zu bekommen, doch gelingt das nicht da der Coli weder ein Halsband noch eine Leine an sich hatte und die Besitzer entfernt im Haus ihr ding machen.
    Wir haben Heute Abend auch wieder das Problem gehabt, erneut und konnten das Haus ausfindig machen. Das Problem ist weder die Frau noch der Mann haben sich einsichtig gezeigt und sind und sehr Aggressiv entgegen gekommen. Sie meinten es wäre gar nicht so und haben es eher Amüsant gefunden.

    Wir konnten aber DEVINITIV das Tier da erkennen und haben auch gesehen das es zu diesen Haus gehört !
    Und wir selber wissen jetzt nicht ob es unser Recht wäre das nächste mal dem Tier ein Halsband um zu legen und dann die Polizei zu rufen damit das vorbei ist.

    Es wäre sehr lieb wenn ich eine schnelle Rückmeldung bekommen könnte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 11:35

      Hallo Nicole,
      wenn dies schon öfter vorgekommen ist, sollten Sie das nächste Mal in der Regel die Polizei oder das Ordnungsamt verständigen, um Schlimmeres zu verhindern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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