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Zolltarif: Wer gibt eine verbindliche Zolltarifauskunft?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Falsche Zolltarifnummer aus dem Zolltarif genutzt

VerstoßKonsequenz
Falsche Zolltarifnummer und dadurch
... zu hohe Zollgebühren gezahltnichts - aber eigener finanzieller Verlust (Rückforderung jedoch möglich)
... zu geringe Zollgebühren gezahltNachzahlung (bis 5 Jahre rückwirkend möglich), ggf. Zollstrafverfahren

Zolltarif, Zolltarifauskunft und Zolltarifnummer – Was bedeutet das?

Die Zollsätze können Sie im Vorfeld mittels Zolltarif berechnen.
Die Zollsätze können Sie im Vorfeld mittels Zolltarif berechnen.

Unternehmen, die Im- und Export betreiben, können manchmal eine böse Überraschung erleben: Denn geben sie eine falsche Zolltarifnummer in Deutschland an, zahlen sie womöglich unabsichtlich zu viele Zollgebühren oder zu wenig. Fällt Letzteres bei einer Kontrolle des Zolls auf, drohen hohe Nachzahlungen oder sogar ein Zollstrafverfahren.

Abhilfe kann im Vorfeld die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schaffen. Hierbei schreibt der Zoll eine Warentarifnummer für Ihr Produkt fest. Dadurch haben Sie Sicherheit, wie Ihre Ware bei der Einfuhr tarifiert wird bzw. welche Abgaben Sie zahlen müssen.

Aber von vorn: Wie der Prozess rund um den Zolltarif, der verbindlichen und unverbindlichen Zolltarifauskunft funktioniert und was es mit der Zolltarifnummer auf sich hat, erklären wir in diesem Ratgeber.

FAQ: Zolltarif und Zolltarifauskunft

Was ist eine Zolltarifnummer?

Die Zoll- oder Warentarifnummer ist eine bis zu 11-stellige Nummer. Sie dient der eindeutigen Codierung von Waren, die für die Ein- oder Ausfuhr bestimmt sind und soll die Erfassung der Waren beim tatsächlichen Warenverkehr zwischen Ländern ermöglichen. Außerdem gibt sie Auskünfte über Ein- und Ausfuhrvorschriften inkl. zu leistender Abgaben (z. B. Zölle oder Steuern). Wie sich die Warentarifnummer zusammensetzt, erfahren Sie hier.

Was ist der Zolltarif (Definition)?

Der Zolltarif ist ein Namensverzeichnis von Waren mit Angaben über ihre Zoll- und Steuersätze sowie Informationen über Aus- und Einfuhrbestimmungen.

Was ist die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)?

Wenn Sie einen Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft stellen, legt die Zollbehörde fest, wie die von Ihnen genannte Ware im Zolltarif einzureihen ist. Sie erhalten auf diese Weise eine Auskunft über die Zolltarifnummer Ihres Produktes. Weitere Informationen zur verbindlichen Zolltarifauskunft geben wir hier.

Was bedeutet Einreihung oder Tarifierung?

Mit “Einreihung” oder “Tarifierung” wird die Ermittlung der Warentarifnummer aus dem Zolltarif bezeichnet.

Aufbau und Inhalt des Zolltarifs

Wenn es um Zölle geht, geht es in der Regel um Im- und Exporte aus bzw. in Drittländer. Denn in den meisten Ländern, die zur Europäischen Union gehören, wurden Binnenzölle aufgehoben, um einen freien Markt zu ermöglichen.

Zolltarif: Wie sich Zollsätze ermitteln lassen

Im Zolltarifgesetz ist festgelegt, wie hoch der Zollsatz einzelner Produkte beim Zoll ist.
Im Zolltarifgesetz ist festgelegt, wie hoch der Zollsatz einzelner Produkte beim Zoll ist.


Beim Zolltarif handelt es sich um ein geordnetes Warenverzeichnis, auch Nomenklatur genannt. Darin sind alle Waren, die Sie nach Deutschland importieren können, vermerkt und gelistet.

Alle Waren werden im Zolltarif anhand ihrer Eigenschaften sortiert. Dabei ergeben sich immer feinere Kategorisierungen und viele Unterpositionen, woraus am Ende für Importwaren eine elfstellige Zolltarifnummer (achtstellig für Exportgüter) entsteht. Anhand der Nummer wird anschließend der Zollsatz für das Produkt identifiziert. Sie wird so auch als Maßstab bei der Verzollung von Waren aus dem Ausland genutzt.

Elektronischer Zolltarif: Über auskunft.ezt-online.de können Sie den Zolltarif online einsehen.

Vorher über die Zolltarifnummer Bescheid wissen – Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

In der Regel erhalten Sie die verbindliche Zolltarifauskunft ohne zusätzliche Kosten.
In der Regel erhalten Sie die verbindliche Zolltarifauskunft ohne zusätzliche Kosten.

Sich vorher mit möglichen Zollkosten und der Zollanmeldung zu beschäftigen, ist wichtig, um Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

Hierfür ist eine verbindliche Zolltarifauskunft von Nutzen.

Bei der verbindlichen Zolltarifauskunft legt der Zoll eine Warentarifnummer und damit feste Zollsätze für Ihre Produkte fest, sodass Unternehmer wissen, welche Abgaben bei der Einfuhr auf sie zukommen.

Die vZTA ist dann drei Jahre gültig – es sei denn:

  • das zugrundeliegende Gesetz ändert sich durch eine neue EU-Verordnung,
  • die Warentarifnummer wird zurückgenommen oder ändert sich oder
  • ist mit der Auslegung des Zolltarifs nicht mehr vereinbar.

Mit der richtigen Tarifnummer haben Sie vor der Lieferung Gewissheit, wie viel Sie zahlen müssen.

Die vZTA wird in Deutschland nur vom Hauptzollamt Hannover erteilt.

Die verbindliche Zolltarifauskunft bietet eine Reihe von Vorteilen:

1. Rechtssicherheit

Die vZTA wird für drei Jahre erteilt. In dieser Zeit ist sie rechtsbindend. Sie muss im Vorfeld aber elektronisch beantragt werden. Sollten anschließend für Ihre Ware beim Zoll andere als durch die vZTA festgesetzten Abgaben erhoben werden, haben Sie ein Einspruchsrecht und ein Rechtsdokument, mit dem Sie nachweisen können, wie hoch die Abgaben auf Ihr Produkt oder Ihre Ware eigentlich sein müssten. Dies gilt jedoch nur, wenn nicht die oben genannten Ausnahmen vorliegen.

2. Zeitersparnis

Einzelne Nummern aus dem Zolltarif herauszusuchen, ist für Laien ein schwieriger Prozess. Durch die vZTA können Sie die Warentarifnummer im Vorfeld festlegen lassen, sodass die Abfertigung bei der Einfuhr schneller durchgeführt werden kann.

Verbindliche Zolltarifauskunft: Die Abfrage und Ausstellung der vZTA hat Vorteile für Unternehmen.
Verbindliche Zolltarifauskunft: Die Abfrage und Ausstellung der vZTA hat Vorteile für Unternehmen.

3. Planungsmöglichkeiten

Wer vorher Bescheid weiß, welchem Tarif seine Waren bei der Einfuhr unterliegen, kann sehr viel besser kalkulieren, wie viel Geld er aufbringen muss.

Was kostet die verbindliche Zolltarifauskunft?

Die verbindliche Zolltarifauskunft ist kostenlos. Müssen von den Zollbehörden zur Bestimmung der Warennummer allerdings Warenmuster analysiert, begutachtet oder zurückgesendet werden, sind diese Vorgänge kostenpflichtig. Diese muss der Beantragende zahlen.

Die verbindliche Zolltarifauskunft müssen Sie elektronisch beantragen. Dazu können Sie das „Bürger- und Geschäftskunden Portal“ (BuG) nutzen.

Vorher mal fragen – Die unverbindliche Zolltarifauskunft (uvZTA)

Die im Zolltarif festgehaltene Zolltarifnummer ist national und international gültig.
Die im Zolltarif festgehaltene Zolltarifnummer ist national und international gültig.

Neben der verbindlichen Zolltarifauskunft können Sie vom Zoll auch eine unverbindliche Auskunft (uvZTA) erhalten. Das ist z. B. bei einem Hauptzollamt möglich. Die uvZTA bietet eine Orientierung, welche Steuer- und Zollsätze, voraussichtlich für die Waren erhoben werden.

Sie können dann versuchen, anhand der Warentarifnummer Ihre Waren selbst in den richtigen Zolltarif einzureihen. Besonders praktisch sind dabei die beiden Online-Systeme EZT-online und die TARIC-Auskunftsanwendung. So können Sie die Zollinhaltserklärung selbst durchführen und müssen nicht auf eine verbindliche Zolltarifauskunft warten.

Dabei sollten Sie unbedingt gründlich arbeiten. Wer die Angaben nicht sorgfältig recherchiert, kann sich Ärger mit dem Zoll einhandeln. Schlimmstenfalls kann es durch eine falsche Zolltarifnummer und einer dadurch fehlerhaften Zollinhaltserklärung zu Nachzahlungen und Bußgeldern kommen.

TARIC und EZT – Was ist das?

Wer die Bestimmungen und Abgaben für seine Ex- oder Importwaren selbst vor der Abfertigung ermitteln möchte, für den sind die Online-Portale TARIC-Auskunftsanwendung und EZT-online wichtige Tools.

Die TARIC-Auskunftsanwendung wird von der europäischen Kommission bereitgestellt. Darüber erhalten Sie Auskünfte über Im- und Exportbestimmungen sowie Zollabgaben in allen Sprachen der EU-Mitgliedsländer sowie Auskunft zum TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) selbst. Als “TARIC” werden die 9. und 10. Stelle der Zolltarifnummer bezeichnet. Die beiden Zahlen geben an, ob für eine Ware z. B. Zollermäßigungen oder Antidumpingregelungen vorliegen.

EZT” bezeichnet den elektronischen Zolltarif. “EZT-online” ist die dazugehörige Auskunftsanwendung des Zolls. Über sie können Sie die Daten des TARIC abfragen sowie Informationen über Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer in Deutschland in Erfahrung bringen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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