Einfuhrbestimmungen für Waren nach Deutschland

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Sanktionen für Missachtung der Einfuhrbestimmungen

VerstoßSanktiongesetzliche Grundlage
Ordnungs­widrig­keit
Gefähr­dung der Einfuhr­abgabenbis zu 5000 Euro Bußgeld§ 382 Abs. 3 AO
fahrlässige Miss­achtung eines Einfuhr­verbots oder einer Geneh­migungs­pflicht für die Einfuhrbis zu 500.000 Euro Bußgeld§ 19 Abs. 1 AWG
Verstoß gegen die An­melde­pflicht von Bar­mittelnbis zu 1.000.000 Euro BußgeldVO (EG) Nr. 1889/2005
Straftat
Gewerbs­mäßiger, gewalt­samer und banden­mäßiger Schmuggel (auch Versuch)Freiheits­strafe von 6 Monaten bis 10 Jahren§ 373 Abs. 1 Satz 1 AO
... in minder schweren FällenFreiheits­strafe bis zu 5 Jahren oder Geld­strafe§ 373 Abs. 1 Satz 2 AO
Steuer­hehlerei (auch Versuch)Freiheits­strafe bis zu 5 Jahren oder Geld­strafe§ 374 Abs. 1 AO
... gewerbs­mäßig oder im Rahmen einer Banden­aktivitätFreiheits­strafe von 6 Monaten bis 10 Jahren§ 374 Abs. 2 AO
Hinter­ziehung der Einfuhr­abgaben (auch Versuch)Freiheits­strafe bis zu 5 Jahren oder Geld­strafe§ 370 Abs. 1 AO
... in besonders schweren FällenFreiheits­strafe von 6 Monaten bis 10 Jahren§ 370 Abs. 3 AO
Miss­achtung eines Einfuhr­verbots oder einer Geneh­migungs­pflicht für die Einfuhr Freiheits­strafe von 3 Monaten bis 5 Jahren§ 18 Abs. 1 AWG
... im Rahmen einer Banden­aktivitätFreiheits­strafe nicht unter 2 Jahren§ 18 Abs.8 AWG

Der Zoll überwacht die Einfuhr nach Deutschland

Zoll: Bei einer Reise nach Deutschland müssen die Einfuhrbestimmungen für mitgebrachte Waren berücksichtigt werden.
Zoll: Bei einer Reise nach Deutschland müssen die Einfuhrbestimmungen für mitgebrachte Waren berücksichtigt werden.

Wer nach Deutschland einreist, hat oft auch einiges an Gepäck dabei: Souvenirs aus dem Urlaub, Geschenke für die deutschen Gastgeber oder auch einfach Gegenstände zum persönlichen Gebrauch. Doch nicht alle Waren dürfen ohne weiteres nach Deutschland eingeführt werden. Manche unterliegen bestimmten Einschränkungen oder sind hierzulande sogar komplett verboten.

Darum ist es wichtig, die Einfuhrbestimmungen nach Deutschland zu kennen, damit Sie bei der Einreise keine bösen Überraschungen erleben. Wir erklären Ihnen, welche Regeln der Zoll in Deutschland zur Einfuhr von Waren festgelegt hat und wie die Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU aussehen.

FAQ: Einfuhrbestimmungen in Deutschland

Kriege ich Probleme mit dem Zoll, wenn ich Lebensmittel innerhalb der EU mit mir führe?

Nein, innerhalb der EU unterliegen Lebensmittel keinerlei Einfuhrbestimmungen. Es ist also kein Problem, z. B. Käse aus Frankreich, Salami aus Ungarn oder Schinken aus Spanien nach Deutschland mitzubringen.

Für welche Waren gelten Richtmengen bei Reisen innerhalb der EU?

Richtmengen gelten für Genusswaren (z. B. Tabak) und Kraftstoffe. Welche Höchstmengen Sie von diesen Waren jeweils mit sich führen dürfen, erfahren Sie hier.

Welche Einfuhrbestimmungen gelten für Lebensmittel aus Drittländern?

Besonders bei tierischen Erzeugnissen müssen strenge Regeln eingehalten werden, wenn Sie diese aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einführen wollen. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier.

Zoll: Einfuhr innerhalb der EU

Meldung beim Zoll: Wird die „Einfuhr-Freigrenze“ von Sonderwaren (z. B. Kaffee) innerhalb der EU überschritten, müssen Sie diese anmelden.
Meldung beim Zoll: Wird die „Einfuhr-Freigrenze“ von Sonderwaren (z. B. Kaffee) innerhalb der EU überschritten, müssen Sie diese anmelden.

Reisen Sie innerhalb der EU umher, müssen Sie sich kaum Gedanken um Einfuhrbestimmungen machen, da die meisten Waren in diesem Fall keinen Beschränkungen unterliegen. Allerdings trifft dies nicht auf Alkohol, Tabakwaren, Kraftstoffe und Kaffee zu. Diese dürfen nämlich von Privatpersonen selbst innerhalb des EU-Raums nur in bestimmten Richtmengen mitgeführt werden:

  • Zigaretten: maximal 800 Stück
  • Zigarren: maximal 200 Stück
  • Zigarillos: maximal 400 Stück
  • Rauchtabak: maximal 1 Kilogramm
  • Bier: maximal 110 Liter
  • Spirituosen (Alkoholgehalt mehr als 22 %, z. B. Whisky, Wodka, Rum): maximal 10 Liter
  • Schaumwein/Sekt: maximal 60 Liter
  • Zwischenerzeugnisse (z. B. Portwein, Sherry, Campari): maximal 20 Liter
  • Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): maximal 10 Liter
  • Kaffee und kaffeehaltige Erzeugnisse: maximal 10 Kilogramm
  • Kraftstoff in einem Reservekanister: maximal 20 Liter

Überschreiten Sie diese „Freigrenzen“, wird davon ausgegangen, dass Sie die Waren nicht mehr zu privaten Zwecken verwenden. Ist dies der Fall, sind Sie verpflichtet, die Einfuhr nach Deutschland beim Zoll anzumelden – natürlich vor der Einreise.

Übrigens: Die Einfuhrbestimmungen der EU besagen weiterhin, dass die Waren vorschriftsgemäß, d. h. versteuert, in den Raum der Europäischen Union eingeführt worden sein müssen. Erwerben Sie z. B. in einem EU-Land Zigaretten oder Spirituosen, welche zuvor vorschriftswidrig aus einem Land außerhalb der EU importiert wurden, können Sie sich durch den Kauf bzw. Besitz strafbar machen. Erwerben Sie derartige Waren deshalb am besten immer nur bei offiziellen Verkaufsstellen (z. B. im Supermarkt) und nicht bei Straßenhändlern oder Privatpersonen.

Wie lauten die Zollbestimmungen innerhalb der EU für Lebensmittel?

Für Lebensmittel gelten keine besonderen Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU.
Für Lebensmittel gelten keine besonderen Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU.

Serrano-Schinken aus Granada, Camembert aus der Normandie, belgische Schokolade aus Brüssel – kulinarische Spezialitäten sind ein beliebtes Mitbringsel aus dem Urlaub. Aber welche Regeln stellt der Zoll für die Einfuhr hier auf? Lebensmittel, die innerhalb der EU mitgeführt werden, unterliegen tatsächlich keinerlei Beschränkungen. Sie können also getrost Wurst, Käse oder sonstige essbaren Souvenirs von einem EU-Land ins andere mitnehmen.

Beachten Sie allerdings, dass bei Flug- oder Schiffsreisen sehr wohl Einschränkungen für den Transport von Lebensmitteln – oder anderen Waren – gelten können. Diese haben aber nichts mit den Einfuhrbestimmungen der EU-Länder zu tun, sondern mit den Gepäckvorschriften des jeweiligen Reiseunternehmens.

EU-Gebiete mit Sonderregelungen

Aufgepasst! Es gibt einige Gebiete, die zwar zum Staatsgebiet eines EU-Mitgliedsstaats zählen, aber trotzdem nicht zum Zollgebiet der EU gehören. Und andere sind zwar Teil des Zollgebiets, aber nicht des Steuergebiets für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern.

Diese Gebiete sind:

  • Ålandinseln
  • Aruba
  • Athos (Berg) in Griechenland
  • Bonaire
  • britische Kanalinseln
  • Büsingen
  • Campione d’Italia
  • Ceuta
  • Curaçao
  • Faröer-Inseln
  • Französisch-Guayana
  • Französisch-Polynesien
  • französische Gebiete der Süd- und Antarktis
  • Gibraltar
  • Grönland
  • Guadeloupe
  • Helgoland
  • italienischer Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
  • Kanarische Inseln
  • La Réunion
  • Livigno
  • Martinique
  • Mayotte
  • Melilla
  • Neukaledonien
  • Saba
  • Saint-Barthélemy
  • Saint-Martin
  • Saint Pierre und Miquelon
  • Sint Eustatius
  • Sint Maarten
  • türkischer Teil Zyperns
  • Wallis und Futuna

Reisen Sie aus einem dieser Gebiete nach Deutschland oder ein anderes EU-Land ein, gelten für die mitgebrachten Waren die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für Waren aus Nicht-EU-Staaten.

Zoll: Einfuhrbestimmungen nach Deutschland aus Nicht-EU-Land

Zollbestimmungen in Deutschland: Die Einfuhr von Waren aus Drittländern unterliegt strengen Regeln.
Zollbestimmungen in Deutschland: Die Einfuhr von Waren aus Drittländern unterliegt strengen Regeln.

Reisen Sie aus einem Land nach Deutschland ein, das nicht Mitgliedsstaat der EU ist („Drittland“), sind die Einfuhrbestimmungen von Waren um einiges strenger. Dies gilt nicht nur für Lebens- und Genussmittel. Auch andere Waren wie z. B. Textilien, Kulturgüter oder Arzneimittel können Beschränkungen unterliegen. Oft spielt hierbei auch eine Rolle, aus welchem Drittland Sie diese nach Deutschland einführen wollen.

Leider ist es uns im Rahmen dieses Ratgebers nicht möglich, die Einfuhrbestimmungen für sämtliche Warengruppen und Herkunftsländer zu erläutern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich selbstständig beim Zoll zu erkundigen, sollten Sie vorhaben, Waren aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einzuführen.

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Beschränkungen Sie in Bezug auf Lebensmittel beachten müssen.

Übrigens: Das Gepäck, das Sie auf Ihrer Reise ins Ausland mitgenommen haben, ist bei der Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU frei von Einfuhrabgaben. Diese Gegenstände werden als Rückwaren bezeichnet. Teilweise kann es jedoch schwierig sein nachzuweisen, dass Sie zum Beispiel Ihren Schmuck schon vor der Reise erworben haben und nicht erst währenddessen. Deswegen sollten Sie sich vor der Ausreise aus Deutschland einen Nämlichkeitsnachweis beim Zoll über die Gegenstände ausstellen lassen, die Sie mit ins Ausland nehmen.

Einfuhr von Lebensmitteln nach Deutschland aus Drittländern

Nicht alle Lebensmittel, die Sie zum privaten Gebrauch aus dem Ausland mitbringen, unterliegen bestimmten Einfuhrbestimmungen in Deutschland, aber viele. Dies betrifft vor allem tierische Erzeugnisse (Fleisch, Wurst, Käse etc.), doch auch andere Lebensmittel wie z. B.:

  • Wildpilze: Diese dürfen nur bis zu einer Menge von zwei Kilogramm mitgeführt werden.
  • Kartoffeln: Die Einfuhr dieser Lebensmittel ist in Deutschland und der EU streng verboten.
  • Nahrungsergänzungsmittel: Bestimmte Präparate gelten hierzulande als Arzneimittel und unterliegen deshalb den Einfuhrbestimmungen des Arzneimittelgesetzes.

Darüber hinaus können für bestimmte Lebensmittel nichttierischer Herkunft gesonderte Einfuhrbestimmungen gelten. Dies hängt von der konkreten Ware und deren Herkunftsland ab.

Einfuhr von tierischen Lebensmitteln aus Drittländern

Insbesondere wenn es sich um bestimmte tierische Erzeugnisse (Fleisch, Milch und daraus hergestellte Produkte) aus Drittländern handelt, gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen in die EU. Dies soll vor allem der Einschleppung von Tierseuchen vorbeugen.

Möchten Sie solche tierischen Lebensmittel aus einem Drittland nach Deutschland bringen, müssen Sie für diese eine Gesundheitsbescheinigung und bestimmte Begleitdokumente mit sich führen. Zudem dürfen Sie nur über ausgewiesene veterinärrechtliche Grenzkontrollstellen in die EU einreisen. In Deutschland sind das u. a.:

Laut Einfuhrbestimmungen der EU dürfen Sie bis zu 2 kg Honig einführen.
Laut Einfuhrbestimmungen der EU dürfen Sie bis zu 2 kg Honig einführen.
  • Flughafen Hamburg
  • Flughafen Köln
  • Flughafen Leipzig/Halle
  • Flughafen München
  • Hafen Cuxhaven
  • Hafen Hamburg

Diese Einfuhrbestimmungen gelten aber nicht für sämtliche tierische Lebensmittel. Ausgenommen von dieser Regelung sind:

  • Säuglingsnahrung und medizinisch erforderliche Spezialnahrung bis maximal 2 Kilogramm
  • tierische Erzeugnisse außer Fleisch und Milch (z. B. Honig) bis maximal 2 Kilogramm
  • Fischereierzeugnisse wie Fisch oder Krustentiere bis maximal 20 Kilogramm
  • Lebensmittel, die nur wenig Milch oder Sahne enthalten (z. B. Schokolade, Bonbons, Kuchen)

Achtung! Handelt es sich bei den Lebensmitteln um Erzeugnisse aus artengeschützten Tieren (z. B. Kaviar von Störarten, Affenfleisch), sind zusätzlich noch artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Diese können die Einfuhr der entsprechenden Waren weiter beschränken oder sogar komplett verbieten.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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